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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Schwerguttransporte mit dem Binnenschiff
(insgesamt 18 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
28.08.2019
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1236814.08.2019
Schwerguttransporte mit dem Binnenschiff
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12368
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörg Cezanne, Ingrid Remmers, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Kerstin Kassner, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli,
Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.
Schwerguttransporte mit dem Binnenschiff
Laut Umweltbundesamt (UBA) steigerte sich der inländische
Güterverkehrsaufwand von 1991 bis 2017 um 74 Prozent. Den mit deutlichem Abstand größten
Zuwachs erreichte dabei der Straßengüterverkehr mit einer Verdopplung des
Verkehrsaufwands. Die enorme Steigerung des Straßengüterverkehrsaufkommens
ging insbesondere zu Lasten der umweltfreundlicheren Verkehrsträger Bahn und
Binnenschiff. Deren Anteil beträgt aktuell 18 bzw. 8 Prozent am
Güterverkehrsaufkommen. Noch 1980 war der Anteil von Bahn und Binnenschiff zusammen
so groß, wie der des straßengebundenen Verkehrs (www.umweltbundesamt.de/
daten/verkehr/fahrleistungen-verkehrsaufwand-modal-split#textpart-5).
Mit dem Masterplan Binnenschifffahrt formuliert die Bundesregierung die
Zielstellung, „die Binnenschifffahrt zu stärken und so viele Güter wie möglich über
die Wasserstraße zu transportieren.“ Demnach soll sich der Anteil der
Binnenschifffahrt am Güterverkehrsaufkommen bis zum Jahr 2030 auf 12 Prozent
erhöhen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.
pdf?__blob=publicationFile).
Eine besondere Kategorie des Güterverkehrs stellt der Transport von Schwergut
dar. Als Schwerguttransporte werden dabei alle Frachtguttransporte definiert, die
nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht maß- und/oder
gewichtsgerecht sind. Demnach sind diese Transporte dadurch gekennzeichnet, dass
sie übergroß, sehr schwer oder beides gemeinsam sind. Für die Durchführung
entsprechender Transporte wird gemäß § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) eine Genehmigung benötigt, welche durch die Ordnungs- oder
Straßenverkehrsbehörden der Kommunen auf Antrag erteilt wird. Sofern die
antragstellende Person den Transport auf der Straße durchführen möchte, hat sie in dem
Antragsverfahren zu erläutern, warum ein Transport auf dem Schienen- oder
Wasserweg undurchführbar oder unzumutbar ist, wenn das Fahrzeug
einschließlich Ladung mehr als 4,20 Meter breit oder 4,80 Meter hoch ist oder ein Gewicht
von 72 Tonnen überschreitet. Ebenso besteht die Möglichkeit, dem Antrag eine
Bescheinigung der nächsten Wasser- und Schifffahrtsdirektion beizulegen,
welche darüber informiert, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen
Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene
Beförderung Wasser/Straße möglich ist (vgl. Formular nach RGST 2013 – Vers. 01/14,
Vordruck Nr. V 2560, Verkehrsblatt-Verlag Dortmund).
Neben dem papierenen Antragsverfahren besteht die Möglichkeit, die
entsprechenden Angaben auch bundesweit online über das Portal VEMAGS
(Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einzureichen und
genehmigen zu lassen. Bislang wird in diesem elektronischen Antrags- und
Genehmigungsverfahren die Binnenschifffahrt jedoch überhaupt nicht berücksichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von welchen Vorteilen profitiert der Transport von Schwergütern mit dem
Binnenschiff gegenüber dem LKW und der Bahn nach Auffassung der
Bundesregierung?
2. Wie hoch war bzw. ist der Anteil der Schwerguttransporte am inländischen
Güterverkehrsaufkommen, und wie verteilt sich dieser Anteil auf die
Verkehrsträger LKW, Bahn, Binnenschiff (bitte jährlich ab 2010 auflisten)?
3. Über welche Erkenntnisse bzgl. der Genehmigungspraxen der Kommunen
mit Blick auf den Nachweis, warum ein Schwerguttransport auf dem
Schienen- oder Wasserweg undurchführbar oder unzumutbar ist, verfügt die
Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?
4. Welche Gründe werden seitens der Spediteure und Unternehmen angegeben,
statt des Binnenschiffs bevorzugt den LKW für den Transport von Schwergut
zu nutzen (bitte jährlich ab 2010 auflisten)?
5. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Verkehrsträger Binnenschiff
im Portal VEMAGS zu verankern?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ab wann auf dem Portal VEMAGS das
digitale streckenplanfähige Verkehrsnetz der Bundeswasserstraßen für die
Organisation von Schwerguttransporten mit dem Binnenschiff genutzt werden
wird?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, bis wann die Binnenhafenwirtschaft dem
Portal VEMAGS eine Datenbank mit entsprechenden Informationen zu
Schwergutverladung und -liniendiensten zur Verfügung stellen wird (vgl.
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.
pdf?__blob=publicationFile S. 21)?
8. Welche ordnungspolitischen Maßnahmen wägt die Bundesregierung ab, um
Schwerguttransporte vorrangig auf dem Binnenschiff transportieren zu
lassen?
Bis wann sollen diese Prüfungen abgeschlossen werden (vgl. www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.pdf?__
blob=publicationFile S. 22)?
9. Bezieht die Bundesregierung in dieser Prüfung Erfahrungen anderer Staaten
zum vorrangigen Transport mit dem Binnenschiff ein?
10. Welche Staaten spielen dabei aus Sicht der Bundesregierung eine
beispielgebende Rolle?
11. Führt die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Bundesländern, um
eine Optimierung der Genehmigungsverfahren zur stärkeren Integration der
Binnenschifffahrt in die Transporte zu erreichen, bzw. bis wann wird die
Bundesregierung diese Gespräche aufnehmen (vgl. www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.pdf?__blob=
publicationFile S. 21)?
12. Ist die Bundesregierung bereits mit den Bundesländern in Dialog getreten,
um verlässliche Schwerlastrouten von und zu den Binnenhäfen zu definieren,
bzw. bis wann wird die Bundesregierung dazu mit den Bundesländern das
Gespräch aufnehmen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/
WS/masterplan-binnenschifffahrt.pdf?__blob=publicationFile S. 22)?
13. Wodurch zeichnet sich aus Sicht der Bundesregierung eine verlässliche
Schwerlastroute aus?
14. Welche verlässlichen Schwerlastrouten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland bereits ausgewiesen (bitte nach
Bundesländern, mit Kategorie und Nummer der Straßen, Start- und Zielort
sowie Längenangabe in km auflisten)?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Prüfergebnis die
Binnenhafenwirtschaft bezüglich der Initiative zur Weiterbildung und Qualifizierung von
Personal in den Binnenhäfen zum Umgang mit Sondertransporten gelangt ist
und wie sowie bis wann dieses ggf. umgesetzt werden soll (vgl. www.
bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.
pdf?__blob=publicationFile S. 22)?
16. Welche Gründe erachtet die Bundesregierung ausschlaggebend dafür, dass
die Binnenschifffahrt entgegen allen anderen Verkehrsträgern zwischen
2009 und 2017 keine Steigerung ihres Verkehrsaufwandes verzeichnen
konnte?
17. Welche Beiträge plant die Bundesregierung bis wann zu leisten, um das Ziel
eines Anteils von 12 Prozent am Güterverkehrsaufkommen für das
Binnenschiff zu erreichen?
18. Welchen Anteil sollte der Schwerguttransport auf dem Binnenschiff aus
Sicht der Bundesregierung im inländischen Güterverkehrsaufkommen
erreichen?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1278328.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12368 - Schwerguttransporte mit dem Binnenschiff
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 27. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12783
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Ingrid Remmers,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12368 –
Schwerguttransporte mit dem Binnenschiff
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Umweltbundesamt (UBA) steigerte sich der inländische
Güterverkehrsaufwand von 1991 bis 2017 um 74 Prozent. Den mit deutlichem Abstand größten
Zuwachs erreichte dabei der Straßengüterverkehr mit einer Verdopplung des
Verkehrsaufwands. Die enorme Steigerung des
Straßengüterverkehrsaufkommens ging insbesondere zu Lasten der umweltfreundlicheren Verkehrsträger
Bahn und Binnenschiff. Deren Anteil beträgt aktuell 18 bzw. 8 Prozent am
Güterverkehrsaufkommen. Noch 1980 war der Anteil von Bahn und
Binnenschiff zusammen so groß, wie der des straßengebundenen Verkehrs (www.
umweltbundesamt.de/daten/verkehr/fahrleistungen-verkehrsaufwand-
modalsplit#textpart-5).
Mit dem Masterplan Binnenschifffahrt formuliert die Bundesregierung die
Zielstellung, „die Binnenschifffahrt zu stärken und so viele Güter wie möglich
über die Wasserstraße zu transportieren.“ Demnach soll sich der Anteil der
Binnenschifffahrt am Güterverkehrsaufkommen bis zum Jahr 2030 auf 12
Prozent erhöhen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-
binnenschifffahrt.pdf?__blob=publicationFile).
Eine besondere Kategorie des Güterverkehrs stellt der Transport von Schwergut
dar. Als Schwerguttransporte werden dabei alle Frachtguttransporte definiert,
die nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht maß- und/oder
gewichtsgerecht sind. Demnach sind diese Transporte dadurch gekennzeichnet,
dass sie übergroß, sehr schwer oder beides gemeinsam sind. Für die
Durchführung entsprechender Transporte wird gemäß § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) eine Genehmigung benötigt, welche durch die Ordnungs- oder
Straßenverkehrsbehörden der Kommunen auf Antrag erteilt wird. Sofern die
antragstellende Person den Transport auf der Straße durchführen möchte, hat sie
in dem Antragsverfahren zu erläutern, warum ein Transport auf dem
Schienenoder Wasserweg undurchführbar oder unzumutbar ist, wenn das Fahrzeug
einschließlich Ladung mehr als 4,20 Meter breit oder 4,80 Meter hoch ist oder ein
Gewicht von 72 Tonnen überschreitet. Ebenso besteht die Möglichkeit, dem
Antrag eine Bescheinigung der nächsten Wasser- und Schifffahrtsdirektion
beizulegen, welche darüber informiert, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und
unter welchen Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine
gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist (vgl. Formular nach RGST
2013 – Vers. 01/14, Vordruck Nr. V 2560, Verkehrsblatt-Verlag Dortmund).
Neben dem papierenen Antragsverfahren besteht die Möglichkeit, die
entsprechenden Angaben auch bundesweit online über das Portal VEMAGS
(Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) einzureichen und
genehmigen zu lassen. Bislang wird in diesem elektronischen Antrags- und
Genehmigungsverfahren die Binnenschifffahrt jedoch überhaupt nicht
berücksichtigt.
1. Von welchen Vorteilen profitiert der Transport von Schwergütern mit dem
Binnenschiff gegenüber dem LKw und der Bahn nach Auffassung der
Bundesregierung?
Eine Verlagerung von Großraum- und Schwerlasttransporten (GST) auf die
Wasserstraße ist in unterschiedlichen Bereichen mit organisatorischen und
infrastrukturellen Vorteilen verbunden. Für den Transport selbst stellt die hohe
Verfügbarkeit freier Kapazitäten der Wasserstraße einen Vorteil dar. Die Abmessungen und
Ladungsgewichte von GST stellen keine besonderen Anforderungen an den
Transport auf der Wasserstraße und können mit der vorhandenen Infrastruktur
ohne zusätzlichen Aufwand (beispielsweise für Verkehrsregelungen, bauliche
Vorkehrungen oder Begleitfahrzeuge) zuverlässig abgewickelt werden.
2. Wie hoch war bzw. ist der Anteil der Schwerguttransporte am inländischen
Güterverkehrsaufkommen, und wie verteilt sich dieser Anteil auf die
Verkehrsträger LKW, Bahn, Binnenschiff (bitte jährlich ab 2010 auflisten)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den Anteil der
Schwerguttransporte am inländischen Güterverkehrsaufkommen.
3. Über welche Erkenntnisse bzgl. der Genehmigungspraxen der Kommunen
mit Blick auf den Nachweis, warum ein Schwerguttransport auf dem
Schienen- oder Wasserweg undurchführbar oder unzumutbar ist, verfügt die
Bundesregierung, und wie bewertet sie diese?
4. Welche Gründe werden seitens der Spediteure und Unternehmen angegeben,
statt des Binnenschiffs bevorzugt den LKW für den Transport von
Schwergut zu nutzen (bitte jährlich ab 2010 auflisten)?
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die
Genehmigung von Schwerguttransporten wird durch die Kommunen bzw. Landkreise
erteilt.
5. Was unternimmt die Bundesregierung, um den Verkehrsträger Binnenschiff
im Portal VEMAGS zu verankern?
Die Bundesregierung steht in Kontakt mit der Projektleitung des Portals
VEMAGS. Geplant ist die Implementierung einer Visualisierung der
Möglichkeiten der Binnenschifffahrt als Informationsangebot im Portal VEMAGS. Ziel
ist die Berücksichtigung der Binnenschifffahrt bei der Wegewahl.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, ab wann auf dem Portal VEMAGS das
digitale streckenplanfähige Verkehrsnetz der Bundeswasserstraßen für die
Organisation von Schwerguttransporten mit dem Binnenschiff genutzt werden
wird?
7. Ist der Bundesregierung bekannt, bis wann die Binnenhafenwirtschaft dem
Portal VEMAGS eine Datenbank mit entsprechenden Informationen zu
Schwergutverladung und -liniendiensten zur Verfügung stellen wird (vgl.
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.
pdf?__blob=publicationFile S. 21)?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse hierzu vor.
8. Welche ordnungspolitischen Maßnahmen wägt die Bundesregierung ab, um
Schwerguttransporte vorrangig auf dem Binnenschiff transportieren zu
lassen?
Bis wann sollen diese Prüfungen abgeschlossen werden (vgl. www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.pdf?__
blob=publicationFile S. 22)?
9. Bezieht die Bundesregierung in dieser Prüfung Erfahrungen anderer Staaten
zum vorrangigen Transport mit dem Binnenschiff ein?
10. Welche Staaten spielen dabei aus Sicht der Bundesregierung eine
beispielgebende Rolle?
Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die im Masterplan Binnenschifffahrt angesprochenen Prüfungen sind noch nicht
abgeschlossen.
Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu
§ 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Danach darf eine
Erlaubnis für einen Großraum- und Schwertransport grundsätzlich nur erteilt werden,
wenn der Verkehr nicht – wenigstens zum größten Teil der Strecke – auf der
Schiene oder auf dem Wasser möglich ist. Die Erlaubnisbehörde hat sich daher,
wenn es sich um einen Verkehr über einen Fahrtweg von mehr als 250 km handelt
(in geeigneten Fällen auch darunter) und eine Gesamtbreite von 4,20 m oder eine
Gesamthöhe von 4,80 m (jeweils von Fahrzeug und Ladung) oder eine
Gesamtmasse von 72 t überschritten wird vom Antragsteller nachweisen zu lassen, dass
eine Beförderung auf dem Wasser oder eine gebrochene Beförderung
Wasser/Straße nicht möglich ist oder unzumutbare Mehrkosten verursachen würde
(Rn. 117 f. zu § 29 Absatz 3 StVO).
11. Führt die Bundesregierung bereits Gespräche mit den Bundesländern, um
eine Optimierung der Genehmigungsverfahren zur stärkeren Integration der
Binnenschifffahrt in die Transporte zu erreichen, bzw. bis wann wird die
Bundesregierung diese Gespräche aufnehmen (vgl. www.bmvi.de/Shared
Docs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.pdf?__blob=
publicationFile S. 21)?
Die Bundesregierung führt im Rahmen verschiedener Arbeitskreise Gespräche
mit den Bundesländern zur stärkeren Integration der Binnenschifffahrt in die
Genehmigungsverfahren.
12. Ist die Bundesregierung bereits mit den Bundesländern in Dialog getreten,
um verlässliche Schwerlastrouten von und zu den Binnenhäfen zu
definieren, bzw. bis wann wird die Bundesregierung dazu mit den Bundesländern
das Gespräch aufnehmen (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/
WS/masterplan-binnenschifffahrt.pdf?__blob=publicationFile S. 22)?
13. Wodurch zeichnet sich aus Sicht der Bundesregierung eine verlässliche
Schwerlastroute aus?
14. Welche verlässlichen Schwerlastrouten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland bereits ausgewiesen (bitte nach
Bundesländern, mit Kategorie und Nummer der Straßen, Start- und Zielort
sowie Längenangabe in km auflisten)?
Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Wegen zahlreicher laufender Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im
Bundesautobahnnetz sind Bund und Länder bemüht, temporär geeignete Routen
außerhalb der Autobahnen für den Großraum- und Schwerverkehr zu finden und
ggf. zu ertüchtigen. Diese Routen sollen vorrangig eine Anbindung an
Binnenhäfen, die geeignete Umschlagmöglichkeiten bieten, ermöglichen. Damit wäre eine
temporäre Entlastung der BAB-Netzes verbunden, vorausgesetzt die
Straßenführung läßt dies zu.
Beratend steht den Ländern die AG Schwerverkehr, eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe, zur Seite. Derzeit werden in der AG Schwerverkehr Umsetzungsbeispiele
entwickelt.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Prüfergebnis die
Binnenhafenwirtschaft bezüglich der Initiative zur Weiterbildung und Qualifizierung
von Personal in den Binnenhäfen zum Umgang mit Sondertransporten
gelangt ist und wie sowie bis wann dieses ggf. umgesetzt werden soll (vgl. www.
bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-binnenschifffahrt.
pdf?__blob=publicationFile S. 22)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor.
16. Welche Gründe erachtet die Bundesregierung ausschlaggebend dafür, dass
die Binnenschifffahrt entgegen allen anderen Verkehrsträgern zwischen
2009 und 2017 keine Steigerung ihres Verkehrsaufwandes verzeichnen
konnte?
Das Haupttätigkeitsfeld der Binnenschifffahrt ist nach wie vor der Transport von
Massengütern und hier vor allem der Transport von Kohle, flüssigen
Mineralölerzeugnissen und Baustoffen. In dem o. g. Zeitraum ging der Bedarf der
deutschen Energiewirtschaft an Kohle erheblich zurück. Zusätzlich änderten sich die
Bezugsländer der verbleibenden Importkohle, die als Folge innerhalb
Deutschlands vermehrt mit der Bahn befördert wurde. Ein weiterer Effekt, der sich
deutlich bei der Verkehrsleistung der Binnenschifffahrt im o. g. Zeitraum bemerkbar
macht, ist der deutliche Rückgang der Transitverkehre mit dem Binnenschiff
durch Deutschland, insbesondere aus den niederländischen Seehäfen in
umliegende Staaten. Darüber hinaus war die Binnenschifffahrt im Zeitraum 2009 bis
2017 verschiedenen dämpfenden äußeren Einflüssen ausgesetzt wie Hoch- oder
Niedrigwasser und Havarien.
17. Welche Beiträge plant die Bundesregierung bis wann zu leisten, um das Ziel
eines Anteils von 12 Prozent am Güterverkehrsaufkommen für das
Binnenschiff zu erreichen?
Im Masterplan Binnenschifffahrt wird der geplante Umsetzungszeitraum der
90 Einzelmaßnahmen genannt.
18. Welchen Anteil sollte der Schwerguttransport auf dem Binnenschiff aus
Sicht der Bundesregierung im inländischen Güterverkehrsaufkommen
erreichen?
Die Bundesregierung plant keine Vorgabe zum Anteil der Schwerguttransporte
mit dem Binnenschiff.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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