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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Deutschland in den Verhandlungen zur Transparenzresolution der Weltgesundheitsversammlung
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
30.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1238214.08.2019
Deutschland in den Verhandlungen zur Transparenzresolution der Weltgesundheitsversammlung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12382
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer,
Jessica Tatti, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Deutschland in den Verhandlungen zur Transparenzresolution der
Weltgesundheitsversammlung
Weltweit fehlt hunderttausenden schwer kranken Menschen der Zugang zu
überlebenswichtigen Medikamenten, weil diese für die Betroffenen, aber auch für die
Krankenkassen und Gesundheitsbehörden des Staates, in dem sie leben, nicht
erschwinglich sind. Ein Grund für teils hohe Medikamentenpreise liegt nach
Ansicht der Fragesteller in der Intransparenz des Arzneimittelmarktes.
Pharmazeutische Unternehmen berufen sich häufig auf hohe Forschungs- und
Entwicklungskosten als Hauptursache für hohe Produktpreise. Doch müssen sie die
tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten, die Durchführungskosten klinischer
Studien, erhaltene Fördergelder oder den zu erwartenden Gewinn nicht
offenlegen. Dies ermöglicht es Pharmaunternehmen, Produktpreise beliebig
festzusetzen. Verhandlungen zwischen Pharmakonzernen, Regierungen und
Krankenkassen über Preise finden im Geheimen statt, sodass unbekannt bleibt, wie viel das
gleiche Medikament in verschiedenen Ländern kostet oder wie hoch sein Absatz
ist. Zusätzlich führt eine Informationsasymmetrie hinsichtlich investierter
Forschungs- und Entwicklungskosten und tatsächlich gezahlter Preise in
unterschiedlichen Ländern zu einem Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht zum Vorteil
der Konzerne.
Auf der Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf haben die
Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 28. Mai 2019 die Resolution
WHA 72.8 verabschiedet, die diesen Zustand ändern und für mehr Transparenz
bei Medikamentenpreisen, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie bei der
Veröffentlichung von Ergebnissen klinischer Studien sorgen soll. Damit könnte
sie zur Verbesserung der weltweiten Medikamentenversorgung und somit zur
Erreichung des SDG 3.8 (Sustainable Development Goal – Universal Health
Coverage, deutsch etwa allgemeine Gesundheitsabsicherung) beitragen. In den
Verhandlungen hat unter anderem die deutsche Delegation Änderungsanträge
eingereicht, die nach Ansicht der Fragesteller durch Abschwächung
verpflichtender Maßnahmen oder Streichung ganzer Absätze auf eine Verwässerung des
Resolutionsentwurfs abzielten. Obwohl viele der von der deutschen Delegation
eingebrachten oder unterstützten Änderungs- und Streichungsvorschläge im
endgültig verabschiedeten Resolutionstext aufgenommen worden sind, hat sich die
deutsche Delegation von diesem Text gegen die große Mehrheit anderer WHO-
Staaten schließlich dissoziiert. Am 22. Mai 2019 hat die WHO fälschlicherweise den
offiziellen Verhandlungsstand auf ihrer Internetseite bereitgestellt, der jedoch
nach kurzer Zeit von dort wieder entfernt wurde.
Die Non-Profit-Organisation Knowledge Ecology International (KEI) hat diese
Zwischenergebnisse rechtzeitig gespeichert und stellt sie weiterhin zur
Verfügung (www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf).
In der Antwort auf die Frage 48 der Abgeordneter Eva-Maria Schreiber, in der
Fragestunde des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2019 (Plenarprotokoll 19/103,
S. 12591 (B)) werden für die Dissoziierung Deutschlands von der Resolution
WHA 72.8 verfahrensrechtliche Gründe genannt. Dort heißt es: „Die Resolution
wurde jedoch – unter Umgehung des WHO-Exekutivrates, der die
Weltgesundheitsversammlung im Mai vorbereiten soll – und Bruch aller üblichen
Verfahren – gefasst. Ein vergleichbares Verfahren hat es in den vergangenen zehn Jahren
nicht gegeben.“
Es lassen sich jedoch Fälle aufzählen, in denen die Bundesregierung Resolutionen
und Entscheidungen der WHA mittrug, die ebenfalls nicht durch den Exekutivrat
vorbereitet wurden. Dies war auf der diesjährigen 72. WHA bei der Entscheidung
zu „The public health implications of implementation of the Nagoya Protocol“
(Agenda Item 12.10, http://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA72/A72(13)-
en.pdf) der Fall. Auf der 71. WHA trug die Bundesregierung u. a. die
Resolution WHA 71.4 „Cholera prevention and control“ (https://apps.who.int/gb/eb-
wha/pdf_files/WHA71/A71_R4-en.pdf) mit, die ebenfalls nach dem
Exekutivratstreffen eingereicht wurde. Die Resolution WHA 72.8 wurde am 1. Februar
2019, dem letzten Tag des WHO-Exekutivratstreffens, von Italien eingebracht.
Im Vorfeld der 72. WHA fanden in zwei Runden informelle Konsultationen statt,
zu denen alle WHA-Mitgliedstaaten eingeladen waren. Den offiziellen WHO-
Regeln nach ist ein Einreichen von Resolutionsentwürfen bis zum ersten Tag der
WHA formal zulässig.
Aus Sicht der Fragesteller blockiert die deutsche Bundesregierung, die in der
globalen Gesundheitspolitik eine Führungsrolle einnehmen möchte, durch ihren
Umgang mit der Resolution eine progressive Gesundheitspolitik auf internationaler
Ebene, die allen Menschen den Zugang zu dringend benötigten Medikamenten
und anderen medizinischen Produkten und Technologien ermöglichen soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wieso hat sich Deutschland intensiv an den informellen und formellen
Verhandlungen sowohl im Vorfeld der 72. WHA als auch während der 72. WHA
beteiligt, wenn bereits klar war, dass die Resolution aufgrund des
vermeintlich verspäteten Eingangs nicht unterstützt werden würde und/oder könne?
2. Warum hat sich Deutschland als Verfechter von Good Governance von der
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Entscheidung (Agenda Item
12.10, http://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA72/A72(13)-en.pdf) und
der Resolution WHA 71.4, die ebenfalls nicht in den Exekutivrat eingebracht
worden sind, nicht ebenfalls dissoziiert?
3. Inwiefern unterscheidet sich die Resolution WHA 72.8 von den in Frage 2
genannten Beispielen, so dass in diesem Fall eine Dissoziierung als
angebracht erschien?
4. Schätzt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des konkreten Falls –
das Verfolgen der üblichen Verfahrensweise bei Prozessen innerhalb der
WHO wichtiger ein als die Regeln der WHO-Governance, und wenn ja,
warum?
5. Inwiefern hätte aus Sicht der Bundesregierung eine Woche mehr Zeit
während des Exekutivrats ausreichend mehr Vorbereitungszeit bedeutet?
6. Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die Resolution WHA 72.8
grundsätzlich ein positiver Einfluss auf Zugang zu Medikamenten, deren
Bezahlbarkeit und bei der Transparenz ihrer Herstellung zu erwarten?
a) Wenn ja, warum hat sie sich von der Resolution dissoziiert?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Sieht die Bundesregierung mit der Verabschiedung und zu erfolgender
Umsetzung der Resolution WHA 72.8 wirtschaftliche Interessen deutscher
Unternehmen berührt, und wenn ja, welche?
8. Warum hat sich die deutsche Delegation in den Verhandlungen WHA 72.8
mit einem Änderungsantrag (www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_
ACONF2-en-May22.pdf) gegen Maßnahmen zur Erleichterung des
Informationsaustausches über Preise und Kosten von Medikamenten, Impfungen,
zell- und genbasierten Therapien und anderen gesundheitsbezogenen
Technologien eingesetzt?
9. Warum hat sich die deutsche Delegation in den Verhandlungen zur
Resolution WHA 72.8 mit ihrem Änderungsantrag zu OP 1.2 (www.keionline.org/
wp-content/uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf) gegen die
transparenzfördernde Verbreitung der Kosten klinischer Studien ausgesprochen?
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, durch die Offenlegung
der tatsächlichen Kosten klinischer Studien ein stärkeres
Verhandlungsgleichgewicht in Verhandlungen über Medikamentenpreise zu erzielen und
es hierdurch insbesondere auch dem gemeinsamen Bundesausschuss zu
ermöglichen, günstigere Medikamentenpreise zu verhandeln?
11. Warum hat sich die deutsche Delegation mit ihrem Löschantrag zu OP 1.3
(www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf)
gegen eine klare Regelung zur Offenlegung der Verkaufszahlen, der
Werbekosten, der Kosten für klinische Studien sowie erhaltener
Steuerbegünstigungen und anderer öffentlicher Subventionen für die Entwicklung eines
Medikaments oder Medizinprodukts ausgesprochen?
12. Warum hat sich die deutsche Delegation in den Verhandlungen zur
Resolution WHA 72.8 gegen eine klare Regelung zur Verbesserung der Transparenz
in der Patentlandschaft, also der um ein Produkt herum angeordneten
Patente, wie in OP 1.4 eingesetzt und stattdessen mit OP 1.4 ALT eine deutlich
abgeschwächte Forderung unterstützt (vgl. A72/A/CONF./2, OP 1.4 & OP
1.4 ALT, 23. Mai 2019, unter www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_
ACONF2-en-May22.pdf)?
13. Warum hat sich die deutsche Delegation mit ihren Änderungsanträgen zu
OP 2.3 (A72/A/CONF./2, OP2.3, 23. Mai 2019, www.keionline.org/wp-content/
uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf) gegen das Sammeln und die
Analyse von Daten zu klinischen Studien und insbesondere deren Kosten sowie
von Beschaffungspreisen von Medikamenten und Impfstoffen durch
nationale und internationale Agenturen eingesetzt?
14. Setzt sich die Bundesregierung international für Verträge und Prozesse ein,
die darauf abzielen, die Transparenz über Kosten und Preise auf dem
Arzneimittelmarkt zu verbessern?
a) Wenn ja, auf welcher Ebene, in welchen Organisationen, und mit welchen
konkreten Schritten (bitte ggf. einzeln auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 24. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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