Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Deutschland in den Verhandlungen zur Transparenzresolution der Weltgesundheitsversammlung
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium für Gesundheit gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
30.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenGesundheit & Pflege
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1238214.08.2019
Deutschland in den Verhandlungen zur Transparenzresolution der Weltgesundheitsversammlung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12382
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer,
Jessica Tatti, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Deutschland in den Verhandlungen zur Transparenzresolution der
Weltgesundheitsversammlung
Weltweit fehlt hunderttausenden schwer kranken Menschen der Zugang zu
überlebenswichtigen Medikamenten, weil diese für die Betroffenen, aber auch für die
Krankenkassen und Gesundheitsbehörden des Staates, in dem sie leben, nicht
erschwinglich sind. Ein Grund für teils hohe Medikamentenpreise liegt nach
Ansicht der Fragesteller in der Intransparenz des Arzneimittelmarktes.
Pharmazeutische Unternehmen berufen sich häufig auf hohe Forschungs- und
Entwicklungskosten als Hauptursache für hohe Produktpreise. Doch müssen sie die
tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten, die Durchführungskosten klinischer
Studien, erhaltene Fördergelder oder den zu erwartenden Gewinn nicht
offenlegen. Dies ermöglicht es Pharmaunternehmen, Produktpreise beliebig
festzusetzen. Verhandlungen zwischen Pharmakonzernen, Regierungen und
Krankenkassen über Preise finden im Geheimen statt, sodass unbekannt bleibt, wie viel das
gleiche Medikament in verschiedenen Ländern kostet oder wie hoch sein Absatz
ist. Zusätzlich führt eine Informationsasymmetrie hinsichtlich investierter
Forschungs- und Entwicklungskosten und tatsächlich gezahlter Preise in
unterschiedlichen Ländern zu einem Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht zum Vorteil
der Konzerne.
Auf der Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf haben die
Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 28. Mai 2019 die Resolution
WHA 72.8 verabschiedet, die diesen Zustand ändern und für mehr Transparenz
bei Medikamentenpreisen, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie bei der
Veröffentlichung von Ergebnissen klinischer Studien sorgen soll. Damit könnte
sie zur Verbesserung der weltweiten Medikamentenversorgung und somit zur
Erreichung des SDG 3.8 (Sustainable Development Goal – Universal Health
Coverage, deutsch etwa allgemeine Gesundheitsabsicherung) beitragen. In den
Verhandlungen hat unter anderem die deutsche Delegation Änderungsanträge
eingereicht, die nach Ansicht der Fragesteller durch Abschwächung
verpflichtender Maßnahmen oder Streichung ganzer Absätze auf eine Verwässerung des
Resolutionsentwurfs abzielten. Obwohl viele der von der deutschen Delegation
eingebrachten oder unterstützten Änderungs- und Streichungsvorschläge im
endgültig verabschiedeten Resolutionstext aufgenommen worden sind, hat sich die
deutsche Delegation von diesem Text gegen die große Mehrheit anderer WHO-
Staaten schließlich dissoziiert. Am 22. Mai 2019 hat die WHO fälschlicherweise den
offiziellen Verhandlungsstand auf ihrer Internetseite bereitgestellt, der jedoch
nach kurzer Zeit von dort wieder entfernt wurde.
Die Non-Profit-Organisation Knowledge Ecology International (KEI) hat diese
Zwischenergebnisse rechtzeitig gespeichert und stellt sie weiterhin zur
Verfügung (www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf).
In der Antwort auf die Frage 48 der Abgeordneter Eva-Maria Schreiber, in der
Fragestunde des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2019 (Plenarprotokoll 19/103,
S. 12591 (B)) werden für die Dissoziierung Deutschlands von der Resolution
WHA 72.8 verfahrensrechtliche Gründe genannt. Dort heißt es: „Die Resolution
wurde jedoch – unter Umgehung des WHO-Exekutivrates, der die
Weltgesundheitsversammlung im Mai vorbereiten soll – und Bruch aller üblichen
Verfahren – gefasst. Ein vergleichbares Verfahren hat es in den vergangenen zehn Jahren
nicht gegeben.“
Es lassen sich jedoch Fälle aufzählen, in denen die Bundesregierung Resolutionen
und Entscheidungen der WHA mittrug, die ebenfalls nicht durch den Exekutivrat
vorbereitet wurden. Dies war auf der diesjährigen 72. WHA bei der Entscheidung
zu „The public health implications of implementation of the Nagoya Protocol“
(Agenda Item 12.10, http://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA72/A72(13)-
en.pdf) der Fall. Auf der 71. WHA trug die Bundesregierung u. a. die
Resolution WHA 71.4 „Cholera prevention and control“ (https://apps.who.int/gb/eb-
wha/pdf_files/WHA71/A71_R4-en.pdf) mit, die ebenfalls nach dem
Exekutivratstreffen eingereicht wurde. Die Resolution WHA 72.8 wurde am 1. Februar
2019, dem letzten Tag des WHO-Exekutivratstreffens, von Italien eingebracht.
Im Vorfeld der 72. WHA fanden in zwei Runden informelle Konsultationen statt,
zu denen alle WHA-Mitgliedstaaten eingeladen waren. Den offiziellen WHO-
Regeln nach ist ein Einreichen von Resolutionsentwürfen bis zum ersten Tag der
WHA formal zulässig.
Aus Sicht der Fragesteller blockiert die deutsche Bundesregierung, die in der
globalen Gesundheitspolitik eine Führungsrolle einnehmen möchte, durch ihren
Umgang mit der Resolution eine progressive Gesundheitspolitik auf internationaler
Ebene, die allen Menschen den Zugang zu dringend benötigten Medikamenten
und anderen medizinischen Produkten und Technologien ermöglichen soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wieso hat sich Deutschland intensiv an den informellen und formellen
Verhandlungen sowohl im Vorfeld der 72. WHA als auch während der 72. WHA
beteiligt, wenn bereits klar war, dass die Resolution aufgrund des
vermeintlich verspäteten Eingangs nicht unterstützt werden würde und/oder könne?
2. Warum hat sich Deutschland als Verfechter von Good Governance von der
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Entscheidung (Agenda Item
12.10, http://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA72/A72(13)-en.pdf) und
der Resolution WHA 71.4, die ebenfalls nicht in den Exekutivrat eingebracht
worden sind, nicht ebenfalls dissoziiert?
3. Inwiefern unterscheidet sich die Resolution WHA 72.8 von den in Frage 2
genannten Beispielen, so dass in diesem Fall eine Dissoziierung als
angebracht erschien?
4. Schätzt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des konkreten Falls –
das Verfolgen der üblichen Verfahrensweise bei Prozessen innerhalb der
WHO wichtiger ein als die Regeln der WHO-Governance, und wenn ja,
warum?
5. Inwiefern hätte aus Sicht der Bundesregierung eine Woche mehr Zeit
während des Exekutivrats ausreichend mehr Vorbereitungszeit bedeutet?
6. Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die Resolution WHA 72.8
grundsätzlich ein positiver Einfluss auf Zugang zu Medikamenten, deren
Bezahlbarkeit und bei der Transparenz ihrer Herstellung zu erwarten?
a) Wenn ja, warum hat sie sich von der Resolution dissoziiert?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Sieht die Bundesregierung mit der Verabschiedung und zu erfolgender
Umsetzung der Resolution WHA 72.8 wirtschaftliche Interessen deutscher
Unternehmen berührt, und wenn ja, welche?
8. Warum hat sich die deutsche Delegation in den Verhandlungen WHA 72.8
mit einem Änderungsantrag (www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_
ACONF2-en-May22.pdf) gegen Maßnahmen zur Erleichterung des
Informationsaustausches über Preise und Kosten von Medikamenten, Impfungen,
zell- und genbasierten Therapien und anderen gesundheitsbezogenen
Technologien eingesetzt?
9. Warum hat sich die deutsche Delegation in den Verhandlungen zur
Resolution WHA 72.8 mit ihrem Änderungsantrag zu OP 1.2 (www.keionline.org/
wp-content/uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf) gegen die
transparenzfördernde Verbreitung der Kosten klinischer Studien ausgesprochen?
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, durch die Offenlegung
der tatsächlichen Kosten klinischer Studien ein stärkeres
Verhandlungsgleichgewicht in Verhandlungen über Medikamentenpreise zu erzielen und
es hierdurch insbesondere auch dem gemeinsamen Bundesausschuss zu
ermöglichen, günstigere Medikamentenpreise zu verhandeln?
11. Warum hat sich die deutsche Delegation mit ihrem Löschantrag zu OP 1.3
(www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf)
gegen eine klare Regelung zur Offenlegung der Verkaufszahlen, der
Werbekosten, der Kosten für klinische Studien sowie erhaltener
Steuerbegünstigungen und anderer öffentlicher Subventionen für die Entwicklung eines
Medikaments oder Medizinprodukts ausgesprochen?
12. Warum hat sich die deutsche Delegation in den Verhandlungen zur
Resolution WHA 72.8 gegen eine klare Regelung zur Verbesserung der Transparenz
in der Patentlandschaft, also der um ein Produkt herum angeordneten
Patente, wie in OP 1.4 eingesetzt und stattdessen mit OP 1.4 ALT eine deutlich
abgeschwächte Forderung unterstützt (vgl. A72/A/CONF./2, OP 1.4 & OP
1.4 ALT, 23. Mai 2019, unter www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_
ACONF2-en-May22.pdf)?
13. Warum hat sich die deutsche Delegation mit ihren Änderungsanträgen zu
OP 2.3 (A72/A/CONF./2, OP2.3, 23. Mai 2019, www.keionline.org/wp-content/
uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf) gegen das Sammeln und die
Analyse von Daten zu klinischen Studien und insbesondere deren Kosten sowie
von Beschaffungspreisen von Medikamenten und Impfstoffen durch
nationale und internationale Agenturen eingesetzt?
14. Setzt sich die Bundesregierung international für Verträge und Prozesse ein,
die darauf abzielen, die Transparenz über Kosten und Preise auf dem
Arzneimittelmarkt zu verbessern?
a) Wenn ja, auf welcher Ebene, in welchen Organisationen, und mit welchen
konkreten Schritten (bitte ggf. einzeln auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 24. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1288130.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12382 - Deutschland in den Verhandlungen zur Transparenzresolution der Weltgesundheitsversammlung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12382 –
Deutschland in den Verhandlungen zur Transparenzresolution der
Weltgesundheitsversammlung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weltweit fehlt hunderttausenden schwer kranken Menschen der Zugang zu
überlebenswichtigen Medikamenten, weil diese für die Betroffenen, aber auch
für die Krankenkassen und Gesundheitsbehörden des Staates, in dem sie
leben, nicht erschwinglich sind. Ein Grund für teils hohe Medikamentenpreise
liegt nach Ansicht der Fragesteller in der Intransparenz des
Arzneimittelmarktes. Pharmazeutische Unternehmen berufen sich häufig auf hohe Forschungs-
und Entwicklungskosten als Hauptursache für hohe Produktpreise. Doch
müssen sie die tatsächlichen Forschungs- und Entwicklungskosten, die
Durchführungskosten klinischer Studien, erhaltene Fördergelder oder den zu
erwartenden Gewinn nicht offenlegen. Dies ermöglicht es Pharmaunternehmen,
Produktpreise beliebig festzusetzen. Verhandlungen zwischen
Pharmakonzernen, Regierungen und Krankenkassen über Preise finden im Geheimen statt,
sodass unbekannt bleibt, wie viel das gleiche Medikament in verschiedenen
Ländern kostet oder wie hoch sein Absatz ist. Zusätzlich führt eine
Informationsasymmetrie hinsichtlich investierter Forschungs- und Entwicklungskosten
und tatsächlich gezahlter Preise in unterschiedlichen Ländern zu einem
Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht zum Vorteil der Konzerne.
Auf der Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf haben die
Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 28. Mai 2019 die
Resolution WHA 72.8 verabschiedet, die diesen Zustand ändern und für mehr
Transparenz bei Medikamentenpreisen, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie
bei der Veröffentlichung von Ergebnissen klinischer Studien sorgen soll.
Damit könnte sie zur Verbesserung der weltweiten Medikamentenversorgung und
somit zur Erreichung des SDG 3.8 (Sustainable Development Goal –
Universal Health Coverage, deutsch etwa allgemeine Gesundheitsabsicherung)
beitragen. In den Verhandlungen hat unter anderem die deutsche Delegation
Änderungsanträge eingereicht, die nach Ansicht der Fragesteller durch
Abschwächung verpflichtender Maßnahmen oder Streichung ganzer Absätze auf
eine Verwässerung des Resolutionsentwurfs abzielten. Obwohl viele der von
der deutschen Delegation eingebrachten oder unterstützten Änderungs- und
Streichungsvorschläge im endgültig verabschiedeten Resolutionstext
aufgenommen worden sind, hat sich die deutsche Delegation von diesem Text ge-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12881
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28. August
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gen die große Mehrheit anderer WHO-Staaten schließlich dissoziiert. Am
22. Mai 2019 hat die WHO fälschlicherweise den offiziellen
Verhandlungsstand auf ihrer Internetseite bereitgestellt, der jedoch nach kurzer Zeit von dort
wieder entfernt wurde.
Die Non-Profit-Organisation Knowledge Ecology International (KEI)
hat diese Zwischenergebnisse rechtzeitig gespeichert und stellt sie weiterhin
zur Verfügung (www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_ACONF2-en-
May22.pdf).
In der Antwort auf die Frage 48 der Abgeordneter Eva-Maria Schreiber, in der
Fragestunde des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2019 (Plenarprotokoll
19/103, S. 12591 (B)) werden für die Dissoziierung Deutschlands von der
Resolution WHA 72.8 verfahrensrechtliche Gründe genannt. Dort heißt es: „Die
Resolution wurde jedoch – unter Umgehung des WHO-Exekutivrates, der die
Weltgesundheitsversammlung im Mai vorbereiten soll – und Bruch aller
üblichen Verfahren – gefasst. Ein vergleichbares Verfahren hat es in den
vergangenen zehn Jahren nicht gegeben.“
Es lassen sich jedoch Fälle aufzählen, in denen die Bundesregierung
Resolutionen und Entscheidungen der WHA mittrug, die ebenfalls nicht durch den
Exekutivrat vorbereitet wurden. Dies war auf der diesjährigen 72. WHA bei
der Entscheidung zu „The public health implications of implementation of
the Nagoya Protocol“ (Agenda Item 12.10, http://apps.who.int/gb/ebwha/
pdf_files/WHA72/A72(13)-en.pdf) der Fall. Auf der 71. WHA trug die
Bundesregierung u. a. die Resolution WHA 71.4 „Cholera prevention and
control“ (https://apps.who.int/gb/eb-wha/pdf_files/WHA71/A71_R4-en.pdf)
mit, die ebenfalls nach dem Exekutivratstreffen eingereicht wurde. Die
Resolution WHA 72.8 wurde am 1. Februar 2019, dem letzten Tag des WHO-
Exekutivratstreffens, von Italien eingebracht. Im Vorfeld der 72. WHA fanden
in zwei Runden informelle Konsultationen statt, zu denen alle WHA-
Mitgliedstaaten eingeladen waren. Den offiziellen WHO-Regeln nach ist ein
Einreichen von Resolutionsentwürfen bis zum ersten Tag der WHA formal
zulässig.
Aus Sicht der Fragesteller blockiert die deutsche Bundesregierung, die in der
globalen Gesundheitspolitik eine Führungsrolle einnehmen möchte, durch
ihren Umgang mit der Resolution eine progressive Gesundheitspolitik auf
internationaler Ebene, die allen Menschen den Zugang zu dringend benötigten
Medikamenten und anderen medizinischen Produkten und Technologien
ermöglichen soll.
1. Wieso hat sich Deutschland intensiv an den informellen und formellen
Verhandlungen sowohl im Vorfeld der 72. WHA als auch während der
72. WHA beteiligt, wenn bereits klar war, dass die Resolution aufgrund
des vermeintlich verspäteten Eingangs nicht unterstützt werden würde
und/oder könne?
Die Bundesregierung nimmt Deutschlands Verantwortung als Mitgliedstaat der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) ernst und bringt sich in den jeweiligen
Verhandlungen konstruktiv ein. Nur durch eine Teilnahme an den
Verhandlungen können Bedenken zur Verfahrensweise wirksam eingebracht und ein
regelkonformes Vorgehen angestoßen werden. Die Bundesregierung hat ihre
Bedenken zur Verfahrensweise zu der hier in Frage stehenden Resolution sowohl in
den informellen als auch in den formellen Verhandlungen klar artikuliert und
dafür geworben, dass alle Mitgliedstaaten der WHO ein grundsätzliches
Interesse an einem regelbasierten Verhandeln entsprechend der Verfahrensregeln
der Weltgesundheitsversammlung (WHA) haben sollten. Die vorgesehene
Behandlung von Resolutionen zunächst im Exekutivrat der WHO und erst
anschließend in der WHA hat den Zweck sicherzustellen, dass zum Teil sehr
komplexe Fragestellungen angemessen aufgearbeitet und in Kenntnis aller
relevanten Aspekte adressiert werden können. Das war hier nach Ansicht der
Bundesregierung nicht gewährleistet. Angemessen wäre nach Ansicht der
Bundesregierung und anderer Mitgliedstaaten gewesen, die Resolution an den
Exekutivrat im Januar 2020 zur Annahme durch die WHA 2020 zu verweisen.
Im Rahmen des weiteren Verhandlungsprozesses wurde deutlich, dass den von
mehreren Mitgliedstaaten artikulierten Bedenken zum Verfahrensgang nicht
Rechnung getragen wurde. Daher hat sich Deutschland entschlossen, die
Resolution nicht zu unterstützen.
2. Warum hat sich Deutschland als Verfechter von Good Governance von
der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Entscheidung
(Agenda Item 12.10, http://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA72/A72(13)-
en.pdf) und der Resolution WHA 71.4, die ebenfalls nicht in den
Exekutivrat eingebracht worden sind, nicht ebenfalls dissoziiert?
3. Inwiefern unterscheidet sich die Resolution WHA 72.8 von den in Frage
2 genannten Beispielen, so dass in diesem Fall eine Dissoziierung als
angebracht erschien?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 12.10 der diesjährigen WHA (Bericht
über die gesundheitspolitischen Auswirkungen der Implementierung des
Nagoya-Protokolls) kam es nicht zu einer Umgehung des Exekutivrats, denn
dieser hat in seiner Sitzung im Januar 2019 ausdrücklich entschieden, dass das
WHO-Sekretariat der WHA einen Bericht zu den Auswirkungen der
Implementierung des Nagoya-Protokolls vorlegen solle.
Darüber hinaus steht außer Frage, dass aktuelle Gesundheitsnotlagen auch ohne
vorherige Befassung des WHO-Exekutivrats von der WHA behandelt werden
können. Dies stellen die Verfahrensregeln klar. Die Resolution zu Cholera
wurde von ihren Initiatoren angesichts damals aktueller Cholera-Ausbrüche
eingebracht. Für diese Resolution beschloss der vorangehende Exekutivrat im
Januar, dass ein Entwurf verhandelt und von der WHA verabschiedet werden sollte.
Deutschland wurde von der WHA im Mai 2018 als Mitglied im Exekutivrat der
WHO bestätigt. Gerade den Mitgliedstaaten des Exekutivrats kommt eine
besondere Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung der vorgesehenen Verfahren
zu. Diese Verantwortung nimmt die Bundesregierung ernst.
4. Schätzt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des konkreten Falls
– das Verfolgen der üblichen Verfahrensweise bei Prozessen innerhalb der
WHO wichtiger ein als die Regeln der WHO-Governance, und wenn ja,
warum?
Die Einhaltung von Verfahrensweisen in den Foren und Gremien
internationaler Organisationen ist eine Grundvoraussetzung für einen effektiven und
partnerschaftlichen Multilateralismus. Dem fühlt sich die Bundesregierung
verpflichtet. Dies steht nicht in einem Widerspruch zu einer Führungsrolle der
WHO bei der Adressierung zentraler Herausforderungen in der Globalen
Gesundheit oder zu anderen Regeln der WHO-Governance.
5. Inwiefern hätte aus Sicht der Bundesregierung eine Woche mehr Zeit
während des Exekutivrats ausreichend mehr Vorbereitungszeit bedeutet?
Eine Behandlung thematisch hochkomplexer Resolutionen im WHO-
Exekutivrat gewährleistet in der Regel eine ausreichend längere
Vorbereitungszeit, da die Verhandlungen der Resolution in der Zeit zwischen Exekutivrat im
Januar und WHA im Mai weitergeführt werden können, wenn dies vom
Exekutivrat beschlossen wird.
6. Ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die Resolution WHA 72.8
grundsätzlich ein positiver Einfluss auf Zugang zu Medikamenten, deren
Bezahlbarkeit und bei der Transparenz ihrer Herstellung zu erwarten?
a) Wenn ja, warum hat sie sich von der Resolution dissoziiert?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der Resolution, den Zugang zu
Arzneimitteln und anderen Gesundheitsprodukten weltweit zu verbessern.
Allerdings handelt es sich um ein komplexes Thema. Dabei sind Bedarfe
öffentlicher Gesundheit sowie wirtschaftliche und soziale Entwicklungsziele zu
berücksichtigen. Auch ist die Arzneimittelentwicklung mit zahlreichen
Prozessschritten wie experimenteller Forschung, Organisation und Finanzierung von
klinischen Studien, arzneimittelrechtlicher Zulassung und Preisgestaltung
verbunden. Eine ausschließliche Betrachtung von Einzelkomponenten wie z. B.
der Preistransparenz wird den Herausforderungen nicht gerecht. Um wirklich
nachhaltige Verbesserungen zu erreichen und die Arzneimittelversorgung
weltweit zu gewährleisten, muss das Thema Zugang zu Arzneimitteln ganzheitlich
adressiert werden. In der Resolution finden sich dafür jedoch nur vereinzelt
Ansätze. So wird z. B. von der WHO gefordert, insbesondere Länder mit
niedrigem und mittlerem Einkommen bei der Implementierung nationaler Leitlinien zu
unterstützen. Als Beispiele für Themen solcher Leitlinien werden die
nationalen Kapazitäten für eine lokale Produktion, die schnelle Annahme von
Generika und Biosimilars, die kosteneffektive Beschaffung und die Qualitätssicherung
genannt. Diese Aspekte sind sehr wichtig, um den Zugang zu Arzneimitteln
weltweit zu verbessern, sie haben jedoch nichts mit der Transparenz zu tun.
7. Sieht die Bundesregierung mit der Verabschiedung und zu erfolgender
Umsetzung der Resolution WHA 72.8 wirtschaftliche Interessen
deutscher Unternehmen berührt, und wenn ja, welche?
Die Resolution hat keine unmittelbare Geltung für die einzelnen
Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch für die Zukunft eine
Versorgung mit innovativen Arzneimitteln sichergestellt ist. Im Rahmen des
Pharmadialogs der Bundesregierung werden z. B. solche Fragen diskutiert.
8. Warum hat sich die deutsche Delegation in den Verhandlungen WHA
72.8 mit einem Änderungsantrag (www.keionline.org/wp-content/uplo
ads/A72_%20ACONF2-en-May22.pdf) gegen Maßnahmen zur
Erleichterung des Informationsaustausches über Preise und Kosten von
Medikamenten, Impfungen, zell- und genbasierten Therapien und anderen
gesundheitsbezogenen Technologien eingesetzt?
Bei dem Dokument, auf das sich die Fragen 8 und 9 sowie 11 bis 13 beziehen,
handelt es sich um einen Zwischenstand der Verhandlungen zu der Resolution.
Insofern müssen die Positionen auch immer im Zusammenhang mit der
Verhandlungsdynamik betrachtet werden und sind im Gesamtzusammenhang zu
sehen, auch wenn sie verschiedene Einzelaspekte adressieren.
Zu der Forderung nach einer Veröffentlichung von Arzneimittelpreisen hat die
Bundesregierung erläutert, dass Rabatte, die kassenindividuell mit
pharmazeutischen Unternehmern vereinbart werden, als Vertragsbestandteile dem
Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegen.
9. Warum hat sich die deutsche Delegation in den Verhandlungen zur
Resolution WHA 72.8 mit ihrem Änderungsantrag zu OP 1.2 (www.kei
online.org/%20wp-content/uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf) gegen
die transparenzfördernde Verbreitung der Kosten klinischer Studien
ausgesprochen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
OP1.2 verknüpft die Forderung der Offenlegung von Ergebnissen und Daten
aus klinischen Studien mit der Forderung nach der Offenlegung der
entsprechenden Kosten. Nach Ansicht der Bundesregierung ist diese Verknüpfung
kritisch zu sehen, da diese Kosten nicht die Gesamtkosten einer
Arzneimittelentwicklung widerspiegeln und stark variieren und bei isolierter Betrachtung zu
falschen Rückschlüssen führen können. Die deutsche Delegation hat sich daher
in dem in der Frage genannten Änderungsantrag gemeinsam mit anderen
Delegationen für eine getrennte Betrachtung und Streichung der Offenlegung der
Kosten im OP1.2 ausgesprochen.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, durch die
Offenlegung der tatsächlichen Kosten klinischer Studien ein stärkeres
Verhandlungsgleichgewicht in Verhandlungen über Medikamentenpreise zu
erzielen und es hierdurch insbesondere auch dem gemeinsamen
Bundesausschuss zu ermöglichen, günstigere Medikamentenpreise zu
verhandeln?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verhandelt keine
Arzneimittelpreise. Der G-BA bewertet u. a. den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln
mit neuen Wirkstoffen, insbesondere, ob und in welchem Ausmaß ein
Zusatznutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie belegt ist (§ 35a
Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch). Der Beschluss über diese
Nutzenbewertung ist Grundlage für die anschließende Preisverhandlung zwischen
dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem pharmazeutischen
Unternehmer, bei der ein nutzenadäquater Erstattungsbetrag verhandelt wird.
Denn maßgeblich für die Patientinnen und Patienten ist, welchen
therapeutischen Zusatznutzen ein neues Arzneimittel im Vergleich zur bisherigen
Standardtherapie bietet. Die in Entwicklung und Produktion eingeflossenen Kosten
treffen darüber keine Aussage. So sollte beispielsweise ein neues Arzneimittel
nicht deshalb einen höheren Preis erzielen, weil es mit hohem finanziellem
Aufwand entwickelt wurde.
11. Warum hat sich die deutsche Delegation mit ihrem Löschantrag zu OP 1.3
(www.keionline.org/wp-content/uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf)
gegen eine klare Regelung zur Offenlegung der Verkaufszahlen, der
Werbekosten, der Kosten für klinische Studien sowie erhaltener
Steuerbegünstigungen und anderer öffentlicher Subventionen für die Entwicklung
eines Medikaments oder Medizinprodukts ausgesprochen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Steuerbegünstigungen, Subventionen und öffentliche Förderungen für die
Entwicklung von Arzneimittel oder Medizinprodukten werden oft nicht
produktbezogen gewährt, sondern unterstützen Produktlinien oder Portfolios sowie
Technologien, die für verschiedene Produktenwicklungen zum Einsatz kommen.
Eine Zuordnung öffentlicher Förderung zu einzelnen Produkten ist somit i. d. R.
nicht möglich. Eine nicht belastbare Offenlegung trägt aus Sicht der
Bundesregierung daher nicht zur Transparenz bei.
12. Warum hat sich die deutsche Delegation in den Verhandlungen zur
Resolution WHA 72.8 gegen eine klare Regelung zur Verbesserung der
Transparenz in der Patentlandschaft, also der um ein Produkt herum
angeordneten Patente, wie in OP 1.4 eingesetzt und stattdessen mit OP 1.4 ALT
eine deutlich abgeschwächte Forderung unterstützt (vgl. A72/A/CONF./2,
OP 1.4 & OP 1.4 ALT, 23. Mai 2019, unter www.keionline.org/wp-con
tent/uploads/A72_%20ACONF2-en-May22.pdf)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Die Bundesregierung betrachtet Patente als einen zentralen Anreiz für
Innovationen. Das Grundprinzip ist, dass die Innovation der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht wird. Die Erteilung eines Patents setzt daher voraus, dass die für die
Erfindung relevanten Informationen offenbart werden. Eine klare Beschreibung
der Erfindung sowie ein ungehinderter Zugang zu den maßgeblichen
Informationen sind unverzichtbare Elemente für ein funktionsfähiges Patentwesen. Die
Bundesregierung unterstützt deshalb global die Entwicklung der
Patentrechtsordnung, beispielsweise durch Kooperationen mit und zwischen den
Patentbehörden.
Um das Bestehen von Schutzrechten für Arzneimittel und medizinische
Produkte zuverlässig einschätzen zu können, ist zunächst eine zweckmäßige
Nutzung der Patentinformationen in bereits bestehenden, öffentlich zugänglichen
Datenbanken eine wesentliche Voraussetzung. Dazu gehören insbesondere eine
sorgfältige Recherche der Patentinformationen und deren Auswertung im
Hinblick auf bestimmte Produkte. Die Bundesregierung hat deshalb in den
Verhandlungen den Vorschlag OP1.4 ALT befürwortet. Dieser leistet einen
konkreten Beitrag zum Resolutionsziel durch Überlegungen zur besseren Information
durch Nutzung bestehender öffentlicher Informationsmöglichkeiten. Diese
zielgerichtete Maßnahme zur besseren Auswertung der vorhandenen
Patentinformationen war dem Vorschlag OP1.4, der sowohl begrifflich als auch inhaltlich
eine erhebliche Unschärfe aufweist, vorzuziehen.
13. Warum hat sich die deutsche Delegation mit ihren Änderungsanträgen zu
OP 2.3 (A72/A/CONF./2, OP2.3, 23. Mai 2019, www.keionline.org/
wpcontent/%20uploads/A72_ACONF2-en-May22.pdf) gegen das Sammeln
und die Analyse von Daten zu klinischen Studien und insbesondere deren
Kosten sowie von Beschaffungspreisen von Medikamenten und
Impfstoffen durch nationale und internationale Agenturen eingesetzt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
Im Hinblick auf Forderungen nach einer Sammlung verschiedener umfassender
Daten durch die WHO hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass dies
mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Ob dieser
gerechtfertigt ist, ist insbesondere dann in Frage zu stellen, wenn es sich um
Informationen handelt, die bereits öffentlich verfügbar sind. In Deutschland sind die
Ergebnisse klinischer Prüfungen gemäß § 42b Arzneimittelgesetz von den
zuständigen Bundesoberbehörden in eine nationale Datenbank einzustellen; sie
stehen unter www.pharmnet-bund.de/static/de/index.html zur Verfügung. Die
Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur
Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG (ABl. L 158 vom 27.5.2014, S. 1) sieht
künftig ebenfalls die Veröffentlichung umfangreicher Daten und Informationen
im Zusammenhang mit klinischen Prüfungen von Arzneimitteln in einer EU-
Datenbank vor. Auch die darauf basierenden Bewertungen zum Nutzen von
Arzneimitteln werden in Deutschland veröffentlicht, künftig sogar regelhaft in
englischer Sprache (vgl. § 35a Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch),
so dass sie auch einem internationalen Publikum zugänglich sind.
14. Setzt sich die Bundesregierung international für Verträge und Prozesse
ein, die darauf abzielen, die Transparenz über Kosten und Preise auf dem
Arzneimittelmarkt zu verbessern?
a) Wenn ja, auf welcher Ebene, in welchen Organisationen, und mit
welchen konkreten Schritten (bitte ggf. einzeln auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfolgt einen holistischen Ansatz zur weltweiten
Verbesserung des Zugangs zu Arzneimitteln und anderen Gesundheitsprodukten, wie
er auch in der WHO „Road Map for Access to Medicines, Vaccines and other
Health Products, 2019 bis 2023“ vorgesehen ist. Dabei ist Transparenz ein
Element, das nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen der Komplexität der
zu berücksichtigenden Faktoren und Zusammenhänge betrachtet und adressiert
werden sollte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Die Westsahara und die Haltung der Bundesregierung zu EU-Abkommen mit Marokko
DIE LINKE24.08.2026
Aktualisierung der Datenlage zu Geburten sowie Tot- und Fehlgeburten
AfD21.08.2026
Ernährungsarmut und Kantinenwesen
DIE LINKE21.08.2026
Prävention und Sensibilisierung zu Gewalt gegen Frauen
DIE LINKE26.08.2026