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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
30.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1236914.08.2019
Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12369
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat,
Norbert Müller (Potsdam), Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner
und der Fraktion DIE LINKE.
Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter
Die Bundesregierung führt laut Medienberichten seit spätestens 2013
nichtöffentliche vertrauliche Verhandlungen mit der Familie Hohenzollern über Ansprüche
auf mehrere tausend – teils national bedeutsame – Kulturgüter, die in staatlichen
Museen, Archiven und Depots verwahrt bzw. ausgestellt sind, sowie zu
Entschädigungsforderungen für Liegenschaften in Besitz der öffentlichen Hand (https://m.
tagesspiegel.de/berlin/streng-geheime-verhandlungen-hohenzollern-
erhebenansprueche-auf-tausende-bedeutende-kunstwerke/24587204.html).
An den Verhandlungen sind auch die Länder Berlin und Brandenburg und drei
Stiftungen des Bundes, die Kunstwerke und Inventar aus ehemaligem Besitz des
Hauses Hohenzollern öffentlich zugänglich machen, beteiligt. Bei diesen
Gesprächen geht es nach Medienberichten zu Aussagen von Kulturstaatsministerin
Monika Grütters um eine „dauerhafte Gesamtlösung für die betroffenen Kunst-
und Sammlungsgegenstände“ (www.berlin.de/aktuelles/brandeburg/5835343-5173
360-verhandlungen-mit-hohenzollern-woidke-ho.html).
Die Positionen der beteiligten Seiten liegen nach Ansicht der Fragesteller
allerdings noch weit auseinander. Die mit Georg Friedrich Prinz von Preußen als
Vertreter des Hauses Hohenzollern geführten Verhandlungen mit dem Bund und
deren Stiftungen werden im Juli 2019 wieder aufgenommen und sollen nach
Angaben des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Prof. Hermann
Parzinger, „mit Augenmaß und gegenseitigem Respekt“ weitergeführt werden
(Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2019, Seite 2).
Das Haus Hohenzollern vertritt jedoch die Ansicht, dass die Eigentums- und
Besitzlage betroffener Vermögensgegenstände aus dem „Privatbesitz der
preußischen Königsfamilie“ in staatlichen Museen und Depots seit Jahrzehnten
ungeklärt sei (Frankfurter Rundschau, 17. Juli 2019, Seite 27). Mit dieser
Demonstration von Besitzanspruch gegenüber Kulturgütern im öffentlichen Raum wird nach
Ansicht der Fragesteller das bisherige Modell von Teilhabe der Bevölkerung an
Kunst und Kultur in Frage gestellt und mit der Fokussierung auf besonders
prestigeträchtige Objekte ein antiquiertes Geschichtsbild in der Öffentlichkeit
verfestigt.
Nach Auffassung der Fragesteller besonders befremdlich klingt die Forderung der
Nachfahren der Hohenzollern-Dynastie nach einem unentgeltlichen und
grundbuchlich gesicherten Wohnrecht in dem historisch äußerst bedeutsamen Schloss
Cecilienhof – dem Ort, bei dem nach der bedingungslosen Kapitulation
Hitlerdeutschlands und dem Ende des von Deutschland ausgelösten verbrecherischen
Zweiten Weltkrieges die Alliierten im Potsdamer Abkommen vom 2. August
1945 u. a. die politische und geografische Neuordnung Deutschlands, seine
Entmilitarisierung und den Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern und deren
Enteignung verhandelt und festgeschrieben haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann und mit welchen Inhalten führen die Bundesregierung unter
Beteiligung von Bundesländern und kulturbewahrender Bundesstiftungen
Gespräche mit der Familie Hohenzollern bzw. deren Bevollmächtigten (bitte
nach Jahren und mit den jeweils Beteiligten und Gesprächszielen einzeln
aufführen)?
2. Welcher Betrag in Euro ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich,
um zu einer abschließenden Vermögensauseinandersetzung in Form eines
rechtsverbindlichen und außergerichtlichen Vergleichs zu gelangen?
3. Wenn es zu einer Verständigung kommt, wie soll dieser Betrag zwischen
dem Bund und den beteiligten Ländern aufgebracht und aufgeteilt werden?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Eigentumslage an
öffentlichem Kulturgut unter Berücksichtigung des am 6. Oktober 1926 rechtsgültig
abgeschlossenen Abänderungsvertrages zwischen dem Haus Hohenzollern
und der damaligen Preußischen Staatsregierung?
5. Welche Kulturgüter und Kunstsammlungen gingen während der Zeit der
Weimarer Republik und im Gefolge dieses Vertrages aus dem Haus
Hohenzollern in Staatsbesitz über (bitte einzeln aufführen)?
6. Welche Eigentumsansprüche an Besitz von Kulturgütern und auch
Liegenschaften werden von der Familie Hohenzollern derzeit gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, die sich
a) in den territorialen Grenzen Deutschlands während der Weimarer
Republik bis 1933 in ihrem Besitz befanden bzw.
b) nach dem 8. Mai 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetischen
Besatzungszone bzw. DDR in ihrem Besitz befanden bzw.
c) nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 sich auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Besitz befanden?
7. Welche Leihverträge mit welchen Kultureinrichtungen bzw. Institutionen
wurden im Jahr 2019 durch die Familie Hohenzollern gekündigt?
8. Wie viele Kunstwerke sind insgesamt davon betroffen und damit dem
Zugang durch die Öffentlichkeit entzogen?
9. Wie viele von den derzeitig strittigen Kunstwerken und Liegenschaften sind
im Register national wertvollen Kulturgutes verzeichnet gemäß § 6 des
Kulturgutschutzgesetzes (KGSG; bitte nach Objekt und derzeitigem Standort
einzeln getrennt aufführen)?
10. Welcher Art Zusicherung hat die Bundesregierung zur Errichtung eines
„Hohenzollernmuseums“ in Berlin gegeben?
11. Mit welchen notwendigen Investitionen bzw. Ausgaben ist dabei zu rechnen?
12. Welche Sammlungen, Objekte, Exponate und mit welcher historisch-
inhaltlichen Zuordnung sollten dort öffentlich ausgestellt bzw. untergebracht sein?
13. Welche zeitliche Frist hat sich die Bundesregierung bzw. haben sich die
beteiligten Stellen gesetzt, um zu einer „Gesamtlösung“ zu gelangen, die weiter
eine breit gefasste kulturelle Teilhabe an derzeit öffentlich zugänglichem
Kulturgut durch die Bevölkerung garantiert?
Berlin, den 24. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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