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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
30.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1236914.08.2019
Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12369
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat,
Norbert Müller (Potsdam), Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner
und der Fraktion DIE LINKE.
Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter
Die Bundesregierung führt laut Medienberichten seit spätestens 2013
nichtöffentliche vertrauliche Verhandlungen mit der Familie Hohenzollern über Ansprüche
auf mehrere tausend – teils national bedeutsame – Kulturgüter, die in staatlichen
Museen, Archiven und Depots verwahrt bzw. ausgestellt sind, sowie zu
Entschädigungsforderungen für Liegenschaften in Besitz der öffentlichen Hand (https://m.
tagesspiegel.de/berlin/streng-geheime-verhandlungen-hohenzollern-
erhebenansprueche-auf-tausende-bedeutende-kunstwerke/24587204.html).
An den Verhandlungen sind auch die Länder Berlin und Brandenburg und drei
Stiftungen des Bundes, die Kunstwerke und Inventar aus ehemaligem Besitz des
Hauses Hohenzollern öffentlich zugänglich machen, beteiligt. Bei diesen
Gesprächen geht es nach Medienberichten zu Aussagen von Kulturstaatsministerin
Monika Grütters um eine „dauerhafte Gesamtlösung für die betroffenen Kunst-
und Sammlungsgegenstände“ (www.berlin.de/aktuelles/brandeburg/5835343-5173
360-verhandlungen-mit-hohenzollern-woidke-ho.html).
Die Positionen der beteiligten Seiten liegen nach Ansicht der Fragesteller
allerdings noch weit auseinander. Die mit Georg Friedrich Prinz von Preußen als
Vertreter des Hauses Hohenzollern geführten Verhandlungen mit dem Bund und
deren Stiftungen werden im Juli 2019 wieder aufgenommen und sollen nach
Angaben des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Prof. Hermann
Parzinger, „mit Augenmaß und gegenseitigem Respekt“ weitergeführt werden
(Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2019, Seite 2).
Das Haus Hohenzollern vertritt jedoch die Ansicht, dass die Eigentums- und
Besitzlage betroffener Vermögensgegenstände aus dem „Privatbesitz der
preußischen Königsfamilie“ in staatlichen Museen und Depots seit Jahrzehnten
ungeklärt sei (Frankfurter Rundschau, 17. Juli 2019, Seite 27). Mit dieser
Demonstration von Besitzanspruch gegenüber Kulturgütern im öffentlichen Raum wird nach
Ansicht der Fragesteller das bisherige Modell von Teilhabe der Bevölkerung an
Kunst und Kultur in Frage gestellt und mit der Fokussierung auf besonders
prestigeträchtige Objekte ein antiquiertes Geschichtsbild in der Öffentlichkeit
verfestigt.
Nach Auffassung der Fragesteller besonders befremdlich klingt die Forderung der
Nachfahren der Hohenzollern-Dynastie nach einem unentgeltlichen und
grundbuchlich gesicherten Wohnrecht in dem historisch äußerst bedeutsamen Schloss
Cecilienhof – dem Ort, bei dem nach der bedingungslosen Kapitulation
Hitlerdeutschlands und dem Ende des von Deutschland ausgelösten verbrecherischen
Zweiten Weltkrieges die Alliierten im Potsdamer Abkommen vom 2. August
1945 u. a. die politische und geografische Neuordnung Deutschlands, seine
Entmilitarisierung und den Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern und deren
Enteignung verhandelt und festgeschrieben haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann und mit welchen Inhalten führen die Bundesregierung unter
Beteiligung von Bundesländern und kulturbewahrender Bundesstiftungen
Gespräche mit der Familie Hohenzollern bzw. deren Bevollmächtigten (bitte
nach Jahren und mit den jeweils Beteiligten und Gesprächszielen einzeln
aufführen)?
2. Welcher Betrag in Euro ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich,
um zu einer abschließenden Vermögensauseinandersetzung in Form eines
rechtsverbindlichen und außergerichtlichen Vergleichs zu gelangen?
3. Wenn es zu einer Verständigung kommt, wie soll dieser Betrag zwischen
dem Bund und den beteiligten Ländern aufgebracht und aufgeteilt werden?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Eigentumslage an
öffentlichem Kulturgut unter Berücksichtigung des am 6. Oktober 1926 rechtsgültig
abgeschlossenen Abänderungsvertrages zwischen dem Haus Hohenzollern
und der damaligen Preußischen Staatsregierung?
5. Welche Kulturgüter und Kunstsammlungen gingen während der Zeit der
Weimarer Republik und im Gefolge dieses Vertrages aus dem Haus
Hohenzollern in Staatsbesitz über (bitte einzeln aufführen)?
6. Welche Eigentumsansprüche an Besitz von Kulturgütern und auch
Liegenschaften werden von der Familie Hohenzollern derzeit gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, die sich
a) in den territorialen Grenzen Deutschlands während der Weimarer
Republik bis 1933 in ihrem Besitz befanden bzw.
b) nach dem 8. Mai 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetischen
Besatzungszone bzw. DDR in ihrem Besitz befanden bzw.
c) nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 sich auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Besitz befanden?
7. Welche Leihverträge mit welchen Kultureinrichtungen bzw. Institutionen
wurden im Jahr 2019 durch die Familie Hohenzollern gekündigt?
8. Wie viele Kunstwerke sind insgesamt davon betroffen und damit dem
Zugang durch die Öffentlichkeit entzogen?
9. Wie viele von den derzeitig strittigen Kunstwerken und Liegenschaften sind
im Register national wertvollen Kulturgutes verzeichnet gemäß § 6 des
Kulturgutschutzgesetzes (KGSG; bitte nach Objekt und derzeitigem Standort
einzeln getrennt aufführen)?
10. Welcher Art Zusicherung hat die Bundesregierung zur Errichtung eines
„Hohenzollernmuseums“ in Berlin gegeben?
11. Mit welchen notwendigen Investitionen bzw. Ausgaben ist dabei zu rechnen?
12. Welche Sammlungen, Objekte, Exponate und mit welcher historisch-
inhaltlichen Zuordnung sollten dort öffentlich ausgestellt bzw. untergebracht sein?
13. Welche zeitliche Frist hat sich die Bundesregierung bzw. haben sich die
beteiligten Stellen gesetzt, um zu einer „Gesamtlösung“ zu gelangen, die weiter
eine breit gefasste kulturelle Teilhabe an derzeit öffentlich zugänglichem
Kulturgut durch die Bevölkerung garantiert?
Berlin, den 24. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1287130.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12369 - Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12369 –
Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung führt laut Medienberichten seit spätestens 2013
nichtöffentliche vertrauliche Verhandlungen mit der Familie Hohenzollern über
Ansprüche auf mehrere tausend – teils national bedeutsame – Kulturgüter, die
in staatlichen Museen, Archiven und Depots verwahrt bzw. ausgestellt sind,
sowie zu Entschädigungsforderungen für Liegenschaften in Besitz der
öffentlichen Hand (https://m.tagesspiegel.de/berlin/streng-geheime-verhandlungen-
hohenzollern-erheben-ansprueche-auf-tausende-bedeutende-kunstwerke/
24587204.html).
An den Verhandlungen sind auch die Länder Berlin und Brandenburg und drei
Stiftungen des Bundes, die Kunstwerke und Inventar aus ehemaligem Besitz
des Hauses Hohenzollern öffentlich zugänglich machen, beteiligt. Bei diesen
Gesprächen geht es nach Medienberichten zu Aussagen von
Kulturstaatsministerin Monika Grütters um eine „dauerhafte Gesamtlösung für die
betroffenen Kunst- und Sammlungsgegenstände“ (www.berlin.de/aktuelles/brand
eburg/5835343-5173360-verhandlungen-mit-hohenzollern-woidke-ho.html).
Die Positionen der beteiligten Seiten liegen nach Ansicht der Fragesteller
allerdings noch weit auseinander. Die mit Georg Friedrich Prinz von Preußen
als Vertreter des Hauses Hohenzollern geführten Verhandlungen mit dem
Bund und deren Stiftungen werden im Juli 2019 wieder aufgenommen und
sollen nach Angaben des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
Prof. Hermann Parzinger, „mit Augenmaß und gegenseitigem Respekt“
weitergeführt werden (Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2019, Seite 2).
Das Haus Hohenzollern vertritt jedoch die Ansicht, dass die Eigentums- und
Besitzlage betroffener Vermögensgegenstände aus dem „Privatbesitz der
preußischen Königsfamilie“ in staatlichen Museen und Depots seit Jahrzehnten
ungeklärt sei (Frankfurter Rundschau, 17. Juli 2019, Seite 27). Mit dieser
Demonstration von Besitzanspruch gegenüber Kulturgütern im öffentlichen
Raum wird nach Ansicht der Fragesteller das bisherige Modell von Teilhabe
der Bevölkerung an Kunst und Kultur in Frage gestellt und mit der
Fokussierung auf besonders prestigeträchtige Objekte ein antiquiertes Geschichtsbild
in der Öffentlichkeit verfestigt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12871
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 28. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach Auffassung der Fragesteller besonders befremdlich klingt die Forderung
der Nachfahren der Hohenzollern-Dynastie nach einem unentgeltlichen und
grundbuchlich gesicherten Wohnrecht in dem historisch äußerst bedeutsamen
Schloss Cecilienhof – dem Ort, bei dem nach der bedingungslosen
Kapitulation Hitlerdeutschlands und dem Ende des von Deutschland ausgelösten
verbrecherischen Zweiten Weltkrieges die Alliierten im Potsdamer Abkommen
vom 2. August 1945 u. a. die politische und geografische Neuordnung
Deutschlands, seine Entmilitarisierung und den Umgang mit deutschen
Kriegsverbrechern und deren Enteignung verhandelt und festgeschrieben
haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gespräche der öffentlichen Hand mit dem Haus Hohenzollern haben das
Ziel, eine dauerhafte Gesamtlösung für verschiedene Kunst- und
Sammlungsgegenstände herbeizuführen, deren Eigentumsverhältnisse von beiden
Gesprächspartnern unterschiedlich bewertet werden. Hintergrund ist ein Gesetz
vom Oktober 1926 über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Staat
Preußen und dem Haus Hohenzollern (sog.
Vermögensauseinandersetzungsvertrag). In den Verhandlungen geht es um rechtliche Unklarheiten in den
damaligen Regelungen, aber auch um Rechtspositionen, die sich durch die
nachfolgenden historischen Ereignisse, insbesondere durch Maßnahmen der
sowjetischen Besatzungsmacht und der Regierung der DDR verändert haben.
Das Haus Hohenzollern hat nach der deutschen Wiedervereinigung Ansprüche
nach dem sog. Ausgleichsleistungsgesetz geltend gemacht. Dieses Gesetz sieht
staatliche Ausgleichsleistungen vor „für Enteignungen auf
besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage“. Im Hinblick auf bewegliche
Sachen sieht das Gesetz die Rückgabe an den ehemals Berechtigten vor. Das
Gesetz definiert auch die Fälle, in denen keine Ausgleichsleistungen gewährt
werden. Die Gespräche zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen
Hand haben u.a. diejenigen beweglichen Gegenstände zum Inhalt, für die in
den Ländern Berlin und Brandenburg Rückgabeanträge gestellt worden sind. Es
handelt sich um Gegenstände, die sich heute vor allem bei der Stiftung
Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz (SPK) und bei der Stiftung Deutsches Historisches Museum
(DHM) befinden, zum Beispiel um Memorabilia, Möbel, Textilien und
Gemälde. Darunter befinden sich auch Gegenstände und Gemälde von erheblichem
Wert und historischer Bedeutung.
Mit dem angestrebten Vergleich sollen gerichtliche Verfahren vermieden und
eine tragfähige Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Haus
Hohenzollern und den betroffenen Einrichtungen gelegt werden. Eine mögliche
Gesamtlösung müsste bei einer Einigung sowohl von den Aufsichtsgremien der
betroffenen Einrichtungen wie auch den Finanzministerien des Bundes und der
Länder Berlin und Brandenburg genehmigt werden. Außerdem werden
angesichts der Bedeutung dieser Angelegenheit die Parlamente des Bundes und der
beiden Länder einzubeziehen sein.
1. Seit wann und mit welchen Inhalten führen die Bundesregierung unter
Beteiligung von Bundesländern und kulturbewahrender Bundesstiftungen
Gespräche mit der Familie Hohenzollern bzw. deren Bevollmächtigten
(bitte nach Jahren und mit den jeweils Beteiligten und Gesprächszielen
einzeln aufführen)?
Die Bundesregierung sowie die Länder Berlin und Brandenburg als Träger der
betroffenen Einrichtungen (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-
Brandenburg, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Stiftung Deutsches
Historisches Museum) führen unter Beteiligung der Einrichtungen seit 2014
Gespräche mit dem Haus Hohenzollern. Das Auftaktgespräch hat im Februar 2014
stattgefunden. Auf dieses folgten fünf weitere Gespräche im Februar 2016, im
November 2017, im März 2018, im Juni 2018 und im Juli 2019. Die Gespräche
hatten allesamt zum Ziel, eine dauerhafte Gesamtlösung für Kunst- und
Sammlungsgegenstände herbeizuführen, deren Eigentumsverhältnisse von beiden
Gesprächspartnern unterschiedlich bewertet werden.
2. Welcher Betrag in Euro ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich,
um zu einer abschließenden Vermögensauseinandersetzung in Form eines
rechtsverbindlichen und außergerichtlichen Vergleichs zu gelangen?
3. Wenn es zu einer Verständigung kommt, wie soll dieser Betrag zwischen
dem Bund und den beteiligten Ländern aufgebracht und aufgeteilt
werden?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Gespräche zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand
haben bewegliche Gegenstände zum Inhalt, für die in den Ländern
Brandenburg und Berlin Rückgabeanträge gestellt worden sind. Es geht in den
Gesprächen mithin nicht um Entschädigungsforderungen, sondern um
Rückgabeforderungen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Eigentumslage an
öffentlichem Kulturgut unter Berücksichtigung des am 6. Oktober 1926
rechtsgültig abgeschlossenen Abänderungsvertrages zwischen dem Haus
Hohenzollern und der damaligen Preußischen Staatsregierung?
5. Welche Kulturgüter und Kunstsammlungen gingen während der Zeit der
Weimarer Republik und im Gefolge dieses Vertrages aus dem Haus
Hohenzollern in Staatsbesitz über (bitte einzeln aufführen)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hintergrund der Gespräche zwischen dem Haus Hohenzollern und der
öffentlichen Hand ist ein Gesetz vom Oktober 1926 über die
Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Staat Preußen und dem Haus Hohenzollern (sog.
Vermögensauseinandersetzungsvertrag). Die Eigentumsfrage wurde darin für viele
Immobilien und bewegliche Gegenstände zweifelsfrei entschieden, aber nicht
für alle. In den Verhandlungen geht es um rechtliche Unklarheiten in den
damaligen Regelungen, aber auch um Rechtspositionen, die sich durch die
nachfolgenden historischen Ereignisse, insbesondere durch Maßnahmen der
sowjetischen Besatzungsmacht und der Regierung der DDR verändert haben.
6. Welche Eigentumsansprüche an Besitz von Kulturgütern und auch
Liegenschaften werden von der Familie Hohenzollern derzeit gegenüber der
Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, die sich
a) in den territorialen Grenzen Deutschlands während der Weimarer
Republik bis 1933 in ihrem Besitz befanden bzw.
b) nach dem 8. Mai 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetischen
Besatzungszone bzw. DDR in ihrem Besitz befanden bzw.
c) nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 sich auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Besitz befanden?
In den Gesprächen zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen
Hand geht es um Rückgabeforderungen zu beweglichen Gegenständen;
Liegenschaften als solche sind nicht Gegenstand der Gespräche. Dabei handelt es sich
vor allem um Objekte aus den folgenden historischen
Sammlungszusammenhängen: Inventar des ehemaligen Schlosses Monbijou, Bestände der
Hausbibliothek, Bestände des Hausarchivs, Kunstwerke und Ausstattungsgegenstände
aller Gattungen aus Liegenschaften, die 1926 nach dem
Vermögenssauseinandersetzungsvertrag der Familie Hohenzollern verblieben waren (beispielsweise
Schloss Rheinsberg, Schloss Cecilienhof, Niederländisches Palais, Kaiser
Wilhelm Palais) sowie Kunstwerke der sogenannten 19er Liste.
Die Bestandsgruppen befanden sich nach dem Ersten Weltkrieg auf dem Gebiet
der Weimarer Republik. Die Bestandsgruppen wurden teilweise kriegsbedingt
zersplittert. Teile wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in die
Sowjetunion verbracht, von wo aus eine Teilmenge später wieder an die DDR
zurückgegeben wurde. Diejenigen Bestände, die in Deutschland verblieben, befanden
sich teilweise auf dem Territorium der DDR, teilweise auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland. Eine genaue zahlenmäßige Aufstellung darüber,
welches Objekt nach 1945 an welchen Standort gelangte, gibt es bislang nicht.
7. Welche Leihverträge mit welchen Kultureinrichtungen bzw. Institutionen
wurden im Jahr 2019 durch die Familie Hohenzollern gekündigt?
8. Wie viele Kunstwerke sind insgesamt davon betroffen und damit dem
Zugang durch die Öffentlichkeit entzogen?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahr 2019 wurden keine Leihverträge zwischen dem Haus Hohenzollern und
der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG)
gekündigt. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und die Stiftung
Deutsches Historisches Museum (DHM) haben keine Leihverträge mit dem Haus
Hohenzollern.
9. Wie viele von den derzeitig strittigen Kunstwerken und Liegenschaften
sind im Register national wertvollen Kulturgutes verzeichnet gemäß § 6
des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG; bitte nach Objekt und derzeitigem
Standort einzeln getrennt aufführen)?
Von den Objekten, die Gegenstand der Gespräche zwischen dem Haus
Hohenzollern und der öffentlichen Hand sind, sind die folgenden in das Verzeichnis
national wertvollen Kulturguts eingetragen:
Kennzeichnung Meister oder Epoche Darstellung Ort
Gemälde Jean-Baptiste Pater Badende Mädchen,
um 1730
SPSG, Neues Palais
Gemälde Jean-Baptiste Pater Tanz im Freien,
um 1730
SPSG, Neues Palais
Gemälde Eduard Gaertner Ansicht Berlins vom Dach
der Werderschen Kirche,
sechsteiliges Panorama,
1834
SPSG, Schloss
Charlottenburg
Gemälde Lucas Cranach
der Jüngere
Allegorie auf die
Einführung der Reformation in
Anhalt
SPSG, Schloss
Grunewald
Gemälde Eduard Gärtner Kronprinzenpalais und
Neue Wache, 1853
SPSG, Schloss
Charlottenburg
Gemälde Eduard Gärtner Ansicht der
Schlossbrücke in Berlin, 1861
SPSG, Schloss
Charlottenburg
Gemälde Georg Wenzeslaus
von Knobelsdorff
Kronprinz Friedrich (II.)
von Preußen, um 1737
SPSG, Schloss
Schönhause
Kunsthandwerk Entwurf: Jean Guillaume
George Krüger
7 Golddosen aus dem
Besitz Friedrichs des
Großen, Berlin um 1763/65
SPSG, Schloss
Charlottenburg
Kunsthandwerk Brandenburgisches
Kurschwert, ehem.
Papstschwert, ca. 1460
SPSG, Schloss
Charlottenburg
Kunsthandwerk Jobst Freudner Schwert der preußischen
Souveränität – späteres
Reichsschwert, 1540/41
SPSG, Schloss
Charlottenburg
Kunsthandwerk Karkassen der
preußischen Königskrone (a)
und der Königinnenkrone
(b) mit Futteralen und
eiserner Truhe (c) zur
Aufbewahrung der
Kronjuwelen, 1701
SPSG, Schloss
Charlottenburg
Von den Objekten, die sich bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der
Stiftung Deutsches Historisches Museum befinden, wurde keines gesondert in
die Liste des National wertvollen Kulturgutes aufgenommen. Allerdings sind
alle Objekte als Teil der Sammlungen der drei Stiftungen durchweg nach § 6
Kulturgutschutzgesetz als Nationales Kulturgut geschützt.
10. Welcher Art Zusicherung hat die Bundesregierung zur Errichtung eines
„Hohenzollernmuseums“ in Berlin gegeben?
11. Mit welchen notwendigen Investitionen bzw. Ausgaben ist dabei zu
rechnen?
12. Welche Sammlungen, Objekte, Exponate und mit welcher
historischinhaltlichen Zuordnung sollten dort öffentlich ausgestellt bzw.
untergebracht sein?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gegenstand der Gespräche zwischen dem Haus Hohenzollern und der
öffentlichen Hand ist auch die Frage, ob unter Federführung der Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, unter dem Vorbehalt der
Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel, im Schloss Charlottenburg die Geschichte
der Hohenzollern zusammenfassend dargestellt und hierbei nicht zuletzt
Gegenstände aus dem ehemaligen Hohenzollernmuseum im Monbijou-Schloss
ausgestellt werden sollen. Schloss Charlottenburg ist in Teilen bereits heute
ähnlich dem ehemaligen Hohenzollernmuseum eingerichtet. Die hierfür
notwendigen Ausgaben würden bei Bereitstellung der erforderlichen
Haushaltsmittel von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
und den die Stiftung tragenden Gebietskörperschaften (Brandenburg, Berlin,
Bund) getragen. Die öffentliche Hand hat keine Zusicherung für die Errichtung
eines solchen Museums gegeben.
13. Welche zeitliche Frist hat sich die Bundesregierung bzw. haben sich die
beteiligten Stellen gesetzt, um zu einer „Gesamtlösung“ zu gelangen, die
weiter eine breit gefasste kulturelle Teilhabe an derzeit öffentlich
zugänglichem Kulturgut durch die Bevölkerung garantiert?
Zu einem möglichen Abschluss der Gespräche kann derzeit keine Prognose
abgegeben werden. Eine zeitliche Frist wurde von keiner der beteiligten Stellen
gesetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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