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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2019
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
30.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1238014.08.2019
Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12380
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen,
Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner,
Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im zweiten Quartal 2019
Rassistische Hetze gegen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit Jahren ein
zentrales Thema der extremen Rechten. Immer wieder versuchen diese,
Ressentiments und Vorurteile gegen Flüchtlinge zu schüren, Proteste gegen geplante
Unterkünfte zu initiieren oder vorhandene Proteste in ihrem Sinne zu
instrumentalisieren. Die extreme Rechte knüpft damit an vorhandene rassistische
Einstellungen in Teilen der Bevölkerung an, wie sie u. a. in der Langzeitstudie Deutsche
Zustände (Heitmeyer u. a.) nachgewiesen wurden.
Bürgerproteste gegen die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften, gegen die
Belegung der Unterkünfte mit Flüchtlingen werden von der NPD oder anderen
neofaschistischen oder rechtspopulistischen Zusammenschlüssen und Parteien zum
Teil selbst initiiert und koordiniert, zum Teil versuchen sie sich an bereits
bestehende Bürgerinitiativen anzuschließen. Ziel ist es, sich so den Bürgerinnen und
Bürgern als Vertreter der wahren Volksinteressen zu empfehlen.
Auch außerhalb der Unterkünfte sind Geflüchtete massiven Bedrohungen und
auch Gewalt ausgesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten
Quartal 2019 Proteste gegen die Unterbringung von Flüchtlingen vor
geplanten oder schon bestehenden Flüchtlingsunterkünften sowie vor Wohnungen,
in denen Flüchtlinge untergebracht werden, gegeben (bitte nach
Bundesländern, Orten und Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn
diese geringer als 20 sind, auflisten)?
2. In welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Fälle geht die
Bundesregierung davon aus, dass die Proteste maßgeblich von der NPD bzw. von
Kameradschaften oder anderen rechtsextremen Organisationen (bitte
angeben, um welche es sich handelte) initiiert und gesteuert wurden?
3. An welchen Orten hat sich die NPD, eine ihrer Unterorganisationen oder
andere rechtsextreme oder rechtspopulistische Gruppierung (bitte angeben,
welche) im zweiten Quartal 2019 an Protesten gegen geplante oder
vorhandene Flüchtlingsunterkünfte beteiligt (bitte jeweils unter Angabe von Ort und
Datum auflisten)?
4. An welchen Orten hat es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten
Quartal 2019 Proteste im Zusammenhang mit dem Thema Zuwanderung
bzw. Asyl gegeben, und an welchen dieser Proteste waren welche
Organisationen der extremen Rechten beteiligt (bitte nach Bundesländern, Orten und
Datum auflisten sowie Anzahl der Teilnehmer, auch wenn diese geringer als
20 sind, auflisten)?
5. Zu wie vielen Straftaten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit diesen Protesten, und wie viele fallen davon nach
Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den Bereich der PMK-rechts (PMK –
politisch motivierte Kriminalität; bitte jeweils unter Angabe von Tatort,
Tatdatum und Deliktgruppen auflisten)?
6. Zu wie vielen Überfällen, Anschlägen, Sachbeschädigungen, tätlichen
Angriffen auf
a) Flüchtlingsunterkünfte oder von Flüchtlingen bewohnte Wohnungen und
b) geplante bzw. im Bau befindliche Flüchtlingsunterkünfte,
c) Flüchtlinge bzw. Asylsuchende außerhalb ihrer Unterkunft oder
dezentralen Wohnungen und
d) Einrichtungen, die sich unmittelbar für die Belange von Flüchtlingen bzw.
Asylsuchenden einsetzen,
kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 (bitte
Komplexe a bis d getrennt aufführen und nach Bundesländern, Orten,
Ortsteil, Straße und Datum auflisten)?
Wie viele davon fallen nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden in den
Bereich der PMK-rechts, und zu welchen der in Frage 6a bis 6d aufgeführten
Vorfällen gab es eine Pressemitteilung seitens der Ermittlungsbehörden?
7. Wie stellt sich die Aufteilung der Komplexe 6a und 6b für das Jahr 2019
bisher dar?
8. Welche Delikte wurden in den in Frage 6 erfragten Fällen jeweils seit
Jahresbeginn 2019 begangen (bitte möglichst genau pro Einzelfall aufführen,
was geschehen ist, unter Angabe verwendeter Waffen oder Gegenstände
bzw. direkter körperlicher Tätlichkeiten oder verbaler Bedrohungen)?
9. Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der dabei
verletzten Personen sowie zur Art der Verletzung machen (bitte zumindest nach
Flüchtlingen und anderen und pro Einzelfall in den in der Antwort zu Frage 6
gelieferten Tabellen aufführen)?
10. Wie häufig wurden Kinder Opfer solcher in der Antwort zu Frage 6
aufgeführten Angriffe?
11. Welche Angabe kann die Bundesregierung jeweils zur Zahl der beteiligten
mutmaßlichen Täterinnen und Täter der einzelnen Fälle und zu deren
politischem Hintergrund machen (bitte in der in der Antwort zu Frage 6
gelieferten Tabelle mit Angabe des Tatdatums, Tatorts, Delikts, Anzahl der
Ermittlungsverfahren, politischen Hintergrund der Täterinnen und Täter
aufschlüsseln)?
12. Zu welchen konkreten in Frage 6 erfragten Taten seit Jahresbeginn 2019
konnten mutmaßliche Täter bzw. Täterinnen ermittelt werden, und zu wie
vielen dieser mutmaßlichen Täterinnen und Tätern liegen Vorerkenntnisse
im Sinne der PMK-rechts vor?
13. Mit welchen der in der Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6 aufgeführten Fälle
hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) im zweiten Quartal 2019 befasst (bitte konkrete Fälle unter Angabe
von Tatdatum, Tatort und Delikt benennen)?
14. Mit welchen der in der Antwort zu den Fragen 4, 5 und 6 aufgeführten Fälle
hat sich das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt (GBA)
befasst, und zu welchen Ergebnissen hat die Befassung beim GBA geführt?
15. Zu wie vielen Übergriffen, Tätlichkeiten und sonstigen Verstößen gegenüber
den Bewohnern und Bewohnerinnen ist es von Seiten des
Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften im zweiten Quartal 2019 nach Kenntnis der
Bundesregierung gekommen (bitte nach Orten, Datum, konkreten Verstößen
und Delikten sowie Stand der Ermittlungsverfahren auflisten)?
16. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen
für das erste Quartal 2019 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im
Einzelnen gegeben (bitte nach konkreten Einzelfällen aufführen)?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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