Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium für Bildung und Forschung gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
16.09.2019
Antwortdauer
32 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1239515.08.2019
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12395
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos,
Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Klaus Ernst, Nicole Gohlke,
Norbert Müller (Potsdam), Katrin Werner, Sabine Zimmermann und
der Fraktion DIE LINKE.
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die
Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat im November 2018 ihre Strategie Künstliche Intelligenz
vorgestellt (Bundestagsdrucksache 19/5880). Erste Maßnahmen der Umsetzung
sind bereits angelaufen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines KI-
Observatoriums, die Entwicklung von Förderrichtlinien, die Identifikation von
Anwendungsszenarien für Verwaltungsleistungen und ein Konzept zum Aufbau
einer Lehr-Lern-Plattform (Bundestagsdrucksache 19/7566).
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5678 mit Verweis auf
Bundestagsdrucksache 19/4734 hervorging, beteiligte die Bundesregierung bereits bei der
Entwicklung der KI-Strategie die Roland Berger GmbH als externes
Beratungsunternehmen. Es ist nach Ansicht der Fragesteller daher fraglich, ob bei der
Umsetzungsplanung und -durchführung der KI-Strategie ebenfalls externe Berater
oder andere Dritte beteiligt werden.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und
die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung
von Strategien und Umsetzungsplänen geäußerten Stellungnahmen nach Ansicht
der Fragesteller nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist sogar wichtig.
Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der Gesellschaft vorhandenen
Auffassungen, Positionen und Interessen auseinandersetzen und diese im
Rahmen der Erstellung von Strategien und Umsetzungsplänen ggf. berücksichtigen.
Unterschiedliche gesellschaftliche Positionen sollten nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der
Bundesregierung finden.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf welchen
Einflüssen welches externen Dritten die Umsetzungspläne der KI-Strategie der
Bundesregierung gegebenenfalls beruhen und ob eine angemessene Diversität in
der an der Umsetzung beteiligten Personengruppen gegeben ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der KI-
Strategie bis zum Stand Juli 2019 ergriffen, und wie ist der aktuelle Status der
genannten Umsetzungsmaßnahmen (bitte jeweils detailliert ausführen)
a) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi),
b) im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
c) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
d) im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI),
e) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg),
f) im Bundesministerium der Gesundheit (BMG),
g) im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI),
h) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und
i) im Bundeskanzleramt?
2. Welche Umsetzungsmaßnahmen der KI-Strategie sind bis Juli 2019 in den
unter a bis y genannten Gremien und Projekten erfolgt, welche
Umsetzungsmaßnahmen der KI-Strategie sollen im Jahr 2019 noch in den unter a bis y
genannten Gremien und Projekten erfolgen, welche in den Jahren 2020 bis
2021 in den unter a bis y genannten Gremien und Projekten?
Welches Bundesministerium ist jeweils für die Umsetzung der KI-Strategie
in diesen Projekten und Gremien federführend:
a) Digitalrat
b) Kabinettsausschuss Digitalisierung
c) „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“
d) „Plattform lernende Systeme“
e) „Agentur für Sprunginnovationen“
f) „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“
g) „Cyber Innovation Hub“ der Bundeswehr
h) BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
i) ZITiS – Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
j) Kompetenzzentren für KI-Forschung
k) Kompetenzzentren Mittelstand 4.0
l) Observatorium für KI
m) Datenethik-Kommission
n) regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung
o) nationales Forschungskonsortium
p) Kommission Wettbewerbsrecht 4.0
q) regionale Zukunftszentren
r) Zentrum digitale Arbeit
s) Haus der Selbstständigen
t) Lernfabriken 4.0
u) Runder Tisch für Leitlinien für eine datenschutzrechtskonforme
Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen
v) gesellschaftlicher Diskurs zur gemeinsamen Verständigung auf eine
Definition von Zielen für „Gute Arbeit by design“, die in einer „Digital Bill
of Rights“ mit Blick auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der
Informationsgesellschaft präzisiert werden
w) Roadmap zu Standards und Normsetzung
x) ZukunftsFonds Digitale Arbeit und Gesellschaft
y) Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)?
3. Welches Bundesministerium ist federführend bei der Koordination der
Umsetzung der Maßnahmen aus der KI-Strategie in den in den Fragen 2a bis 2y
genannten Gremien und Projekten sowie den in den Fragen 1a bis 1h
genannten Bundesministerien sowie dem Bundeskanzleramt (bitte detailliert
ausführen)?
4. Wie viele Männer und wie viele Frauen sind in den in Frage 1a bis 1h
genannten Bundesministerien sowie dem Bundeskanzleramt an der Umsetzung
von Maßnahmen aus der KI-Strategie auf der Leitungsebene, als
Beiratsmitglieder oder als Sachverständige beteiligt?
Wie viele der leitenden Angestellten, Beiratsmitglieder oder
Sachverständigen in den Bundesministerien in den Fragen 1a bis 1h sowie dem
Bundeskanzleramt weisen sich ein anderes Geschlecht außer weiblich bzw.
männlich zu?
5. Wie viele Männer und wie viele Frauen sind in den in den Fragen 2a bis 2y
genannten Gremien und Projekten an der Umsetzung von Maßnahmen aus
der KI-Strategie auf der Leitungsebene, als Beiratsmitglieder oder als
Sachverständige beteiligt?
Wie viele der leitenden Angestellten, Beiratsmitglieder oder
Sachverständigen in den Gremien und Projekten unter 2a bis 2y weisen sich ein anderes
Geschlecht außer weiblich bzw. männlich zu?
6. Mit welchem Ziel wurden folgende Gremien geschaffen und welche
Aufgaben bzw. Maßnahmen aus der KI-Strategie wurden den Gremien mit
welchem Zeithorizont von welchem Bundesministerium übertragen (bitte
detailliert ausführen):
a) „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“
b) „Cyber Innovation Hub“ der Bundeswehr
c) Kompetenzzentren für KI-Forschung
d) Kompetenzzentren Mittelstand 4.0
e) Observatorium für KI
f) regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung
g) nationales Forschungskonsortium
h) regionale Zukunftszentren
i) Zentrum digitale Arbeit
j) Haus der Selbstständigen
k) Lernfabriken 4.0
l) Runder Tisch für Leitlinien für eine datenschutzrechtskonforme
Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen
m) ZukunftsFonds Digitale Arbeit und Gesellschaft
n) Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)?
7. Welches Bundesministerium stellt Mittel in welcher Höhe den in den
Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekten zur Verfügung (bitte nach
Bundesministerium, Höhe und Laufzeit sowie den in den Fragen 2a bis 2y
genannten Gremien und Projekten aufschlüsseln)?
8. Welche weiteren Finanzierungsquellen für die in den Fragen 2a bis 2y
genannten Gremien und Projekte sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach
Finanzierungsquelle und Höhe der Finanzierung jeweils für die in den
Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekte aufschlüsseln)?
9. Wie viele Stellen wurden in den Gremien und für die Projekte in den
Fragen 2a bis 2y geschaffen (bitte nach Tarifgruppen aufschlüsseln)?
10. Wie viele Stellen wurden in den Bundesministerien in den Fragen 1a bis 1h
und dem Bundeskanzleramt geschaffen für die Umsetzung der KI-Strategie
(bitte nach Tarifgruppen aufschlüsseln)
11. An welchen Veranstaltungen und Sitzungen der Bundesregierung zum
Thema KI-Strategie und Umsetzung von Maßnahmen nahm in dieser
Legislaturperiode (mindestens) eine Vertreterin bzw. ein Vertreter von
Unternehmen, Verbänden oder Vereinen teil (bitte jeweils detailliert ausführen)?
a) Wann und wo fand diese Sitzung statt?
b) Wer waren die Vertreterinnen bzw. Vertreter aus welchen Unternehmen,
Verbänden oder Vereinen?
c) Welchem Zweck diente nach Auffassung der Bundesregierung die
Teilnahme dieser Vertreterinnen bzw. Vertreter?
12. Waren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden
oder Vereinen in dieser Legislaturperiode in den Bundesministerien, die für
die Umsetzung der KI-Strategie verantwortlich sind, oder in den in den
Fragen 2a bis 2y genannten Gremien oder Projekten beschäftigt (nach „AVV
Externe“)?
Wenn ja, wie viele, in welchen Tarifgruppen, und von wem wurden sie
bezahlt?
13. Mit wem sollen die in der Antwort zu Frage 47 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7566 von der Bundesregierung erwähnten
Branchendialoge zum Zweck der Prüfung von konkretem Unterstützungsbedarfen
an „Datenpartnerschaften“ Branchendialoge geführt werden?
a) Wann sollen diese Branchendialoge geführt werden, bzw. wurden sie
schon geführt?
Wenn ja, wann, und mit wem?
b) Wie lautet das Ergebnis der Dialoge, und welche Bedarfe sind bei
welchen Akteuren nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden?
14. Zu welchen Einzelfragen sind die in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 70 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7566
angekündigten temporär begrenzten Konsultationen zu Einzelfragen der KI-
Strategie vorgesehen?
a) Wann sollen die Konsultationen stattfinden?
b) Bedeutet „begrenzt“ in diesem Zusammenhang: begrenzt im zeitlichen
Umfang – wenn ja: wie lang –, auf einzelne Fragestellungen – wenn ja,
welche – oder im Zugang für bestimmte Teilnehmerinnenkreise bzw.
Teilnehmerkreise – wenn ja, auf welche – ?
Berlin, den 25. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1322116.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12395 - Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12395 –
Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die
Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat im November 2018 ihre Strategie Künstliche
Intelligenz vorgestellt (Bundestagsdrucksache 19/5880). Erste Maßnahmen der
Umsetzung sind bereits angelaufen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung
eines KI-Observatoriums, die Entwicklung von Förderrichtlinien, die
Identifikation von Anwendungsszenarien für Verwaltungsleistungen und ein Konzept
zum Aufbau einer Lehr-Lern-Plattform (Bundestagsdrucksache 19/7566).
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5678 mit Verweis auf
Bundestagsdrucksache 19/4734 hervorging, beteiligte die Bundesregierung bereits bei der
Entwicklung der KI-Strategie die Roland Berger GmbH als externes
Beratungsunternehmen. Es ist nach Ansicht der Fragesteller daher fraglich, ob bei
der Umsetzungsplanung und -durchführung der KI-Strategie ebenfalls externe
Berater oder andere Dritte beteiligt werden.
Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten
und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der
Erstellung von Strategien und Umsetzungsplänen geäußerten Stellungnahmen
nach Ansicht der Fragesteller nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist
sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der
Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen
auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Strategien und
Umsetzungsplänen ggf. berücksichtigen. Unterschiedliche gesellschaftliche Positionen sollten
nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller grundsätzlich gleiches
Gehör bei der Bundesregierung finden.
Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf
welchen Einflüssen welches externen Dritten die Umsetzungspläne der KI-
Strategie der Bundesregierung gegebenenfalls beruhen und ob eine
angemessene Diversität in der an der Umsetzung beteiligten Personengruppen gegeben
ist.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13221
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der KI-
Strategie bis zum Stand Juli 2019 ergriffen, und wie ist der aktuelle Status
der genannten Umsetzungsmaßnahmen (bitte jeweils detailliert
ausführen)
a) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi),
Zur Integration von Grundwissen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI) als
fester Bestandteil von Lehrinhalten in die berufliche Aus- und Weiterbildung
werden entsprechende Inhalte, wo sinnvoll, bei der Modernisierung der
Verordnungen bedarfsgerecht berücksichtigt.
Zur Stärkung und Erweiterung der bestehenden Transferstrukturen wurden im
Rahmen der Transferinitiative zwei Dialogveranstaltungen durchgeführt,
weitere sind geplant.
Die Richtlinie „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
(WIPANO)“ wurde evaluiert und soll entsprechend der Empfehlungen des
Evaluators überarbeitet werden.
Im Rahmen des technologie- und branchenoffenen Zentralen
Innovationsprogrammes Mittelstand (ZIM) werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mit den Unternehmen
kooperierenden Forschungseinrichtungen gefördert. 2018 sind für Projekte im
Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) mit KI-Bezug insgesamt rund 31 Mio.
Euro bewilligt worden. 2019 wurden dafür bisher rund 19,5 Mio. Euro
bewilligt. Darüber hinaus werden auch die Vernetzung von Wissenschaft und
Wirtschaft sowie die Thematisierung von KI bei Workshops, Tagungen etc.
gefördert.
Die Luftfahrtforschung wird für KI-Forschung ausgeweitet. Bereits mit der
aktuellen Bekanntmachung zum Luftfahrtforschungsprogramm (LuFo VI-1)
wurde eine eigene Förderlinie zum Thema Künstliche Intelligenz in der Luftfahrt
eingeführt. Nach externer Begutachtung, Auswahl der Skizzen und Eingang der
Anträge bis 30. September 2019 werden ab Ende 2019 Projekte im Volumen
von knapp 70 Mio. Euro aus den Mitteln des Luftfahrtforschungsprogramms
gefördert. Schwerpunkte sind u. a. die Weiterentwicklung von traditionellen
Produktionssystemen, intelligenter, adaptiver Fertigungsnetzwerke (Smart
Factory), Anwendung von KI-Verfahren, automatisierte Analyse großer
Datenmengen, Methoden des maschinellen Lernens, Mustererkennung sowie
sicherheitskritische Anwendungen von KI in der Luftfahrt.
Innerhalb der Plattform Industrie 4.0 wird durch die Einrichtung einer neuen
Unterarbeitsgruppe das Thema KI themenübergreifend mit Bezug auf Industrie
4.0-Aspekte behandelt. Zudem ist die Vernetzung mit relevanten Akteuren wie
beispielsweise der Plattform Lernende Systeme erfolgt.
Die Initiative „KI für KMU“ ist im Rahmen des Förderschwerpunkts
„Mittelstand-Digital“ gestartet. Bis Juli 2019 wurden entsprechende
Maßnahmen der Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren Saarbrücken, Kaiserslautern und
Hannover bewilligt.
Im Bereich Reallabore wurde ein Handbuch für Reallabore als Testräume für
Innovation und Regulierung veröffentlicht und ein umfangreiches Netzwerk
gegründet.
Ein strategischer Vorausschauprozess zu wirtschaftlichen Perspektiven der
Digitalisierung, der sich auch mit den Potenzialen und Auswirkungen von
KI-Anwendungen befassen soll, wurde als zweijähriges Forschungsprojekt
initiiert.
Der Wettbewerb „Künstliche Intelligenz als Treiber für volkswirtschaftlich
relevante Ökosysteme“ (KI-Innovationswettbewerb) startete am 25. Januar 2019.
Von 130 Bewerbungen wurden die 35 besten Konzeptideen in die
Wettbewerbsphase (bis 16. August 2019) einbezogen. Auf Grundlage einer
unabhängigen Begutachtung der erarbeiteten Vorschläge sollen insgesamt 16
großvolumige KI-basierte Plattformprojekte in der Umsetzungsphase des Wettbewerbs
(2020 bis 2022/2023) gefördert werden.
Es wurde ein Forschungsvorhaben „Entwicklung und Messung der
Digitalisierung der Wirtschaft am Standort Deutschland“ beauftragt. Es beinhaltet u. a.
eine jährliche Ermittlung zum Stand der Anwendung von KI in der Wirtschaft.
Erstmalig werden Ergebnisse im Sommer 2020 vorliegen.
Die Haushaltsmittel für EXIST, das Programm für Existenzgründungen aus der
Wissenschaft, wurden 2019 gegenüber den Vorjahren nahezu verdoppelt.
Öffentliche Förderangebote im Bereich Wagniskapital und Venture Debt
werden ausgebaut. Das letzte noch ausstehende Modul der insgesamt sechs Module
des Tech Growth Funds befindet sich in der Implementierung.
Die Digital-Hub-Initiative stärkt die KI-Kompetenz von Startups durch einen
Startup Finder. Zudem werden die 16 Hub-Standorte ab September 2019 bei
der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen zum Thema KI gefördert, um
die Digital Hubs sowie deren Startups mit angewandten KI-Konzepten zu
unterstützen.
Die novellierte EU-Richtlinie 2003/98/EG (Richtlinie über offene Daten und
die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) wurde im
Juni 2019 verkündet. Im Rahmen ihrer Umsetzung bis 2021 werden vermehrt
Verwaltungsdaten bereitgestellt. Zudem wurde im Sommer 2019 eine eigene
Open-Data-Plattform eingerichtet, um die eigene Bereitstellung von
Verwaltungsdaten zu verbessern.
Der Bedarf für eine Daten- und Analyseinfrastruktur und die dafür notwendige
öffentlich-private Kooperationsbereitschaft wird aktuell im Dialog mit
Wirtschaft und Wissenschaft geprüft.
Die Initiativen der Europäischen Union zur Steigerung des Datenteilens und
zur Fortschreibung des Europäischen Datenraums werden u. a. in den laufenden
Verhandlungen zum neuen EU-Programm „Digitales Europa“ von der
Bundesregierung konstruktiv begleitet.
Der Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 soll im
September 2019 veröffentlicht werden.
Die Bundesregierung ist in verschiedenen internationalen Gremien vertreten,
um einen Austausch über gemeinsame Leitlinien mit international führenden
Regionen und Wirtschaftsräumen zu schaffen und Standards zu ethischen
Aspekten zu entwickeln (u. a. Expertengruppen der Europäischen Kommission,
der OECD oder der G20). Hierbei wird auch berücksichtigt, wie Transparenz,
Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der KI-Systeme hergestellt werden
können, um einen effektiven Schutz gegen Verzerrungen, Diskriminierungen,
Manipulationen oder sonstige missbräuchliche Nutzungen insbesondere beim
Einsatz von algorithmenbasierten Prognose- und Entscheidungssystemen zu
ermöglichen.
Mit Unterstützung der Bundesregierung und Experten aus interessierten
Kreisen startet das Deutsche Institut für Normung (DIN) aktuell den Prozess zur
Erarbeitung einer Normungsroadmap für Künstliche Intelligenz. Zusätzlich
arbeitet DIN gemeinsam mit der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik (DKE) im Auftrag der Bundesregierung an einer
Normungsroadmap zu „Ethikaspekten in der Normung und Standardisierung für
Künstliche Intelligenz in autonomen Maschinen und Fahrzeugen“.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) lädt am 30.
September 2019 zu einem Workshop mit Wirtschaftsverbänden und
Datenschutzaufsichtsbehörden zum Thema „KI und Datenschutz in der unternehmerischen
Anwendung“ ein.
b) im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF),
Zur Stärkung der deutschen KI-Forschungslandschaft hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen, die bestehenden
Kompetenzzentren für Maschinelles Lernen und den intelligenten Umgang mit großen
Datenmengen (Big Data) zu Kompetenzzentren für KI-Forschung auszubauen
und untereinander sowie mit Anwendungshubs zu vernetzen. Die Aufstockung
der Zentren wird noch in diesem Jahr erfolgen.
Zur Förderung der Einrichtung neuer KI-Professuren hat das BMBF drei
Komponenten vorgesehen: die Gewinnung von Expertinnen und Experten aus dem
Ausland mit Unterstützung der Alexander-von-Humboldt-Stiftung, den Ausbau
der Lehre an den Kompetenzzentren für KI-Forschung und eine verstärkte
Nachwuchsförderung. Alle drei Komponenten befinden sich in der Umsetzung.
Zudem befinden sich derzeit mehrere Maßnahmen des BMBF zur Förderung
von Forschungsvorhaben im Bereich KI in der Umsetzung:
• Richtlinie zur Förderung von internationalen Zukunftslaboren in
Deutschland zur Künstlichen Intelligenz, veröffentlicht am 22. März 2019;
• Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erklärbarkeit und
Transparenz des Maschinellen Lernens und der Künstlichen Intelligenz“,
veröffentlicht am 4. April 2019;
• Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendung von
Methoden der Künstlichen Intelligenz in der Praxis“, veröffentlicht am
19. März 2019;
• Richtlinie zur Förderung von KI-Laboren und der Qualifizierung im
Rahmen von Forschungsvorhaben im Gebiet KI, veröffentlicht am 17. April
2019;
• Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet
„Adaptive Technologien für die Gesellschaft – Intelligentes
Zusammenwirken von Mensch und Künstlicher Intelligenz“, veröffentlicht am 12. April
2019;
• Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet
„Künstliche Intelligenz in Kommunikationsnetzen“, veröffentlicht am
6. September 2018. Es wurden sieben Projekte mit einem
Gesamtfördervolumen von ca. 26 Mio. Euro zur Förderung ausgewählt, geplanter
Projektstart ist im ersten Quartal 2020;
• Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet
„Künstliche Intelligenz für IT-Sicherheit“, veröffentlicht am 27. Dezember
2018. Es wurden zwölf Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von ca.
24 Mio. Euro zur Förderung ausgewählt, geplanter Projektstart ist im ersten
Quartal 2020;
• Aktionsplan der Bundesregierung: Forschung für Autonomes Fahren (mit
BMWi und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI)) vom 27. Juni 2019;
• Förderrichtlinie „KI-basierte Elektroniklösungen für sicheres autonomes
Fahren (KI-Element: autonomes Fahren)“, veröffentlicht am 17. August
2018;
• Förderrichtlinie „Mikroelektronik für Industrie 4.0 (Elektronik I4.0)“,
veröffentlicht am 28. Februar 2019;
• Förderrichtlinie zum Pilotinnovationswettbewerb „Energieeffizientes KI-
System“, veröffentlicht am 18. März 2019;
• Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Spezialprozessoren und
Entwicklungsplattformen (ZuSE)“, veröffentlicht am 15. April 2019.
Die Plattform Lernende Systeme wurde zu einer Plattform für Künstliche
Intelligenz weiterentwickelt. Sie bringt führende Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und zivilgesellschaftlichen Organisationen
zusammen, um Chancen, Herausforderungen und Rahmenbedingungen für die
Entwicklung und den verantwortungsvollen Einsatz Lernender Systeme
gemeinsam zu erörtern.
Im Rahmen der Maßnahme „Computational Life Sciences“ fördert das BMBF
die Entwicklung von KI-Methoden für die Lebenswissenschaften. Erste
Projekte sind bereits im April 2019 gestartet, weitere befinden sich derzeit in der
Antragsprüfung.
Über den Aufbau und die Ausgestaltung eines deutsch-französischen
Forschungs- und Innovationsnetzwerks unter Beteiligung der nationalen KI-
Kompetenzzentren stehen BMBF und BMWi mit der französischen Regierung
in engem Austausch.
Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Forschung zur digitalen
Hochschulbildung“ prüft das BMBF einen Projektantrag auf Förderung eines auf drei Jahre
angelegten Forschungsvorhabens, das auf die Stärkung von KI-Kompetenzen in
Deutschland zielt und eine prototypische Entwicklung einer auf das Thema KI
spezialisierten digitalen Lernplattform anstrebt.
Durch bundesweite Dialog- und Mitmachangebote für Bürgerinnen und Bürger
im Wissenschaftsjahr 2019 – Künstliche Intelligenz werden Grundlagen der KI,
ihre Anwendungsgebiete und aktuelle Forschungsfragen vermittelt sowie
Chancen, Risiken und gesellschaftliche Auswirkungen diskutiert. Bildungsangebote
wie das forscher-Heft oder die Jugendaktion „Mensch, Maschine!“ fördern das
Verständnis für KI bei jungen Menschen.
c) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2c, l, q, r, s, v, x und y verwiesen.
d) im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI),
Im Rahmen der Fachaufsicht zu Cybersicherheitsforschungsthemen
beaufsichtigt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die
Maßnahmen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu
Sicherheit von KI-Systemen sowie KI-Systemen zur Erhöhung der IT-
Sicherheit.
Am 29. August 2018 hat die Bundesregierung die Gründung einer „Agentur für
Innovation in der Cybersicherheit“ (Cyberagentur) beschlossen, die – nach
Gründung – auch einen Beitrag zur KI-Strategie der Bundesregierung leisten
soll.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Identifizierung von Themenfeldern für die
Sicherheitsbehörden und zur Förderung von KI im Sinne einer agilen,
praxisnahen Entwicklung wurden Planungen und Projektideen skizziert, deren
Wirksamkeit im Jahr 2020 beginnen soll.
Um die KI-Strategie der Bundesregierung im Hinblick auf die innere Sicherheit
(Kapitel 3.7) zu konkretisieren, ist geplant, in den kommenden Monaten eine
übergreifende polizeiliche KI-Strategie zu entwickeln. Dies wird mit externer
Unterstützung, wissenschaftlicher Begleitung und einem kontinuierlichen
interdisziplinären Austausch (Ethik, Recht, Verhaltensforscher, Soziologen,
Psychologen) erfolgen. Detaillierte Maßnahmen werden in einem nachfolgenden
Strategieprozess erarbeitet.
Das BMI setzt ein Projekt um, mit dem die Zugänglichkeit von
Erdbeobachtungsdaten mit leistungsfähigen Infrastrukturen konsequent vorangetrieben
werden soll, um sie umfassend mit KI-Verfahren analysieren und auswerten zu
können. Die Maßnahme befindet sich derzeit in der Planungsphase.
e) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg),
Für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ergeben sich aus der KI-
Strategie keine Umsetzungsmaßnahmen.
f) im Bundesministerium der Gesundheit (BMG),
Am 15. Juli 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine
Rahmenförderbekanntmachung für Digitale Innovationen für die Verbesserung der
patientenzentrierten Versorgung im Gesundheitswesen veröffentlicht. Diese
gliedert sich in vier Module („Smarte Sensorik“, „Smarte Datennutzung“,
„Smarte Algorithmen und Expertensysteme“, „Smarte Kommunikation“), zu
denen in separaten Förderaufrufen Vorhabenbeschreibungen
entgegengenommen werden. Die am 22. Juli 2019 veröffentlichte Bekanntmachung zu den
Modulen „Smarte Sensorik“ und „Smarte Datennutzung“ ist auf großes
Interesse gestoßen. Es sind 94 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe
von ca. 149 Mio. Euro eingegangen.
g) im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI),
Das BMVI hat zur Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung einen
„Aktionsplan Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Mobilität“
erarbeitet, der folgende konkrete Maßnahmen umfasst:
• Open Data Portal des BMVI „mCLOUD“, Status: umgesetzt/laufend;
• Mobilitätsdaten-Marktplatz, Status: umgesetzt/laufend;
• datenbasiertes Förderprogramm „mFUND“, Status: umgesetzt/laufend;
• Computerspieleförderung des Bundes, Status: umgesetzt/laufend;
• Förderrichtlinie „Ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch
automatisiertes Fahren und Vernetzung“, Status: Bewertung der
eingereichten Projektskizzen läuft derzeit, eine Erteilung von Förderbescheiden ist
zum Ende des Jahres geplant;
• KI-basierte meteorologische Unterstützung des Güterverkehrs bei
Routenplanung und Fahrtdurchführung, Status: in Vorbereitung.
h) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
und
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) möchte
im Rahmen der KI-Strategie verbraucherfreundliche KI-basierte
Anwendungsszenarien und prototypische Lösungen fördern, welche in der Lebenswelt von
Verbraucherinnen und Verbrauchern wahrnehmbar sind, zielgruppengerecht
konzipiert sind, ihre Selbstbestimmung erleichtern, Lebensqualität erhöhen und
zum Verbraucherschutz beitragen. Mittels einer Bekanntmachung zum Thema
„Anwendungen künstlicher Intelligenz zur Unterstützung des
Verbraucheralltags (consumer enabling technologies)“ wurde hierzu ein Antragswettbewerb
initiiert (veröffentlicht am 20. Mai 2019).
Die Antragsphase wurde im Juli 2019 abgeschlossen. Die eingereichten
Projektanträge befinden sich derzeit in der Auswertung.
i) im Bundeskanzleramt?
Die Umsetzung der KI-Strategie erfolgt im Verantwortungsbereich der
zuständigen Ressorts.
2. Welche Umsetzungsmaßnahmen der KI-Strategie sind bis Juli 2019 in
den unter a bis y genannten Gremien und Projekten erfolgt, welche
Umsetzungsmaßnahmen der KI-Strategie sollen im Jahr 2019 noch in den
unter a bis y genannten Gremien und Projekten erfolgen, welche in den
Jahren 2020 bis 2021 in den unter a bis y genannten Gremien und
Projekten?
Welches Bundesministerium ist jeweils für die Umsetzung der KI-
Strategie in diesen Projekten und Gremien federführend:
a) Digitalrat
Der Digitalrat berät die Bundesregierung umfassend beim Thema
Digitalisierung. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus der KI-Strategie gehört jedoch
nicht zu seinem Aufgabenbereich.
b) Kabinettsausschuss Digitalisierung
Der Kabinettausschuss Digitalisierung begleitet die Umsetzung der KI-
Strategie strategisch und schafft eine Austauschmöglichkeit für Digitalfragen und
Digitalvorhaben.
c) „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“
Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
setzt die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft folgende Projekte um:
Die Fokusgruppe KI in der Arbeitswelt analysiert Herausforderungen in der
Einführung von KI in der betrieblichen Praxis und erarbeitet
Handlungsempfehlungen. Sie wurde erstmals im Oktober 2018 einberufen, bis Juli 2019
fanden vier Sitzungen statt, es sind zwei weitere Sitzungen in 2019 geplant.
Das deutsche KI Observatorium und der Zukunftsfonds Digitale Arbeit und
Gesellschaft sind ebenfalls Projekte der Denkfabrik Digitale
Arbeitsgesellschaft. Sie befinden sich in der Konzeptionsphase. Beide Projekte werden Ende
2019 beginnen und bis Ende 2022 fortgesetzt.
Ferner führt das BMAS einen transatlantischen Dialog zu KI, Arbeit und
Gesellschaft durch. Dieser wurde im Oktober 2018 gestartet. Bis Juli 2019 fanden
auf Expertenebene vier Workshops zur Vernetzung von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern aus Deutschland und den USA sowie drei öffentliche
Diskussionsveranstaltungen in Deutschland und den USA statt. Es sind derzeit
zwei weitere Expertenworkshops 2019 und zwei weitere öffentliche
Diskussionsveranstaltungen 2020 anvisiert.
d) „Plattform lernende Systeme“
Die thematische Weiterentwicklung wurde im Lenkungskreis der Plattform
beschlossen. Die Plattform Lernende Systeme wird entsprechend ihres Namens
„Plattform Lernende Systeme – Die Plattform für Künstliche Intelligenz“ KI in
der Breite abbilden. Federführend ist das BMBF.
e) „Agentur für Sprunginnovationen“
Die Agentur für Sprunginnovationen wurde noch nicht gegründet. Es ist
vorgesehen, dass die Agentur grundsätzlich themen- und technologieoffen arbeitet,
wobei das Thema KI zentral ist. Es besteht eine gemeinsame Federführung von
BMBF und BMWi.
f) „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“
Für die Gründung der „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“
(Cyberagentur) wurde im Juli 2019 eine Absichtserklärung zwischen den
Ministerpräsidenten der beteiligten Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie den
federführenden Ministerien BMVg und BMI unterzeichnet. Demnach soll die
Gründung – vorbehaltlich der Befassung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages – und interimsweise Unterbringung der Cyberagentur noch
in diesem Jahr in der Region Halle/Leipzig erfolgen.
g) „Cyber Innovation Hub“ der Bundeswehr
Die Gründung des Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIH) erfolgte nicht,
um Maßnahmenprogramme der KI-Strategie der Bundesregierung umzusetzen,
noch ist der CIH mit der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Programm
befasst oder beteiligt.
h) BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Im BSI wurde ein neues Referat TK 24 „Künstliche Intelligenz“ zum 15. April
2019 eingerichtet. Das Referat beschäftigt sich mit den Themen Sicherheit der
KI-Systeme und KI-Systeme zur Erhöhung der IT-Sicherheit.
i) ZITiS – Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Der Beginn der Wirksamkeit der Projekte aus dem Maßnahmenpaket ist für das
Jahr 2020 geplant. Im europäischen Rahmen wurden erste Gespräche zur
Vorbereitung einzelner Projekte geführt, beispielsweise zur Beteiligung an einer
EU-Konferenz zu Ethikrichtlinien in der KI. Die Zentrale Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) ist eine Bundesanstalt im
Geschäftsbereich des BMI.
j) Kompetenzzentren für KI-Forschung
Der Ausbau der Kompetenzzentren für KI-Forschung ist eine Maßnahme der
KI-Strategie unter Federführung des BMBF.
k) Kompetenzzentren Mittelstand 4.0
Mit der Initiative „KI für KMU“ entwickeln die Mittelstand 4.0-
Kompetenzzentren Transferleistungsangebote für das Themenfeld KI. In einem
internen Förderwettbewerb innerhalb der Kompetenzzentren können sich
interessierte Zentren bewerben. Ziel ist die Einreichung von Skizzen, welche
darstellen, wie KI-Trainer qualifiziert und welche Angebote zu KI in dem jeweiligen
Zentrum aufgebaut werden. Bis Juli 2019 wurden entsprechende Maßnahmen
der Kompetenzzentren Saarbrücken, Kaiserslautern und Hannover bewilligt.
Zum 1. August 2019 wurde eine Aufstockung für das Kompetenzzentrum
Dortmund bewilligt. Weitere Bewilligungen sind in Vorbereitung. Federführend ist
das BMWi.
l) Observatorium für KI
Es wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen.
m) Datenethik-Kommission
Die unter Federführung von BMI und BMJV eingesetzte
Datenethikkommission wird ihre Ergebnisse voraussichtlich im Oktober 2019 vorstellen.
n) regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung
Mit der Förderung regionaler Kompetenzzentren der Arbeitsforschung verfolgt
das BMBF das Ziel, die Gestaltungspotenziale neuer Technologien auf die
Arbeitswelt zu untersuchen, den Wandel zu begleiten und den Transfer der
Forschungsergebnisse in die betriebliche Praxis zu unterstützen. In der ersten
Wettbewerbsrunde wurde das Thema KI als Schwerpunkt gewählt.
o) nationales Forschungskonsortium
Die Etablierung des nationalen Forschungskonsortiums selbst ist eine
Maßnahme der KI-Strategie unter Federführung des BMBF. Das nationale
Forschungskonsortium wird gebildet aus einem Netzwerk von Kompetenzzentren und
gemeinsam mit der Wirtschaft etablierten Anwendungshubs, die schrittweise
aufbzw. ausgebaut werden.
p) Kommission Wettbewerbsrecht 4.0
Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 hat bis Juli 2019 sechs Sitzungen
absolviert. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts ist für September 2019
geplant. Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts ist die Arbeit der
Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 beendet. Federführend ist das BMWi.
q) regionale Zukunftszentren
r) Zentrum digitale Arbeit
s) Haus der Selbstständigen
Die Fragen 2q bis 2s werden im Zusammenhang beantwortet.
Wie per Pressemitteilung des BMAS vom 25. Juni 2019 angekündigt, wurden
im Rahmen des ESF-Förderprogramms „Zukunftszentren“ für die
Handlungsschwerpunkte Regionales Zukunftszentrum in den Ländern Mecklenburg-
Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie für
das Zentrum digitale Arbeit ausgewählte Trägerverbünde zur Antragstellung
aufgefordert. Der Handlungsschwerpunkt Haus der Selbstständigen befindet
sich derzeit noch in Prüfung. Erst nach abgeschlossener Prüfung der Anträge
wird es möglich sein, die weitere Planung darzulegen. Die ausgewählten
Projektträger sollen voraussichtlich im November 2019 ihre Arbeit aufnehmen.
Die Förderung bezieht sich auf die ESF-Förderperiode, die im Juni 2022 endet.
Eine mögliche bundesweite Erweiterung der Zukunftszentren auch aus
Bundesmitteln befindet sich derzeit in der Planung. Das BMAS ist zuständig für das
ESF-Förderprogramm „Zukunftszentren“ sowie für die mögliche Erweiterung
aus Bundesmitteln.
t) Lernfabriken 4.0
Bei den Lernfabriken 4.0 handelt es sich um ein Förderprogramm des Landes
Baden-Württemberg, das in der KI-Strategie der Bundesregierung beispielhaft
genannt ist.
u) Runder Tisch für Leitlinien für eine datenschutzrechtskonforme
Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen
Zur Umsetzung der Maßnahme, einen runden Tisch für Leitlinien für eine
datenschutzrechtskonforme Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen
einzuberufen, wurde zu einem Workshop am 30. September 2019 eingeladen. Die
Federführung liegt beim BMWi.
v) gesellschaftlicher Diskurs zur gemeinsamen Verständigung auf eine
Definition von Zielen für „Gute Arbeit by design“, die in einer
„Digital Bill of Rights“ mit Blick auf die Bedürfnisse und
Herausforderungen der Informationsgesellschaft präzisiert werden
Diese Querschnittsaufgabe wird derzeit u.a. im Bereich Normung sowie im
Rahmen der Fokusgruppe „KI in der Arbeitswelt“ verfolgt. Federführend ist
das BMAS.
w) Roadmap zu Standards und Normsetzung
Im Herbst 2019 ist durch DIN eine Auftaktveranstaltung zur
Normungsroadmap KI geplant, die mit Unterstützung der Bundesregierung und von Experten
aus interessierten Kreisen erfolgen soll. Ebenso plant die Bundesregierung eine
Veranstaltung zum Thema Ethik und Künstliche Intelligenz und dem
diesbezüglichen Beitrag der Standardisierung. Federführend ist das BMWi.
x) ZukunftsFonds Digitale Arbeit und Gesellschaft
Es wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen.
y) Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)?
Das BMAS hat ein Konzept für „Betriebliche Lern- und Experimentierräume
für Arbeitsinnovationen“ entwickelt, welches die Erprobung von innovativen
betrieblichen Lösungsansätzen in den Themenfeldern Arbeitszeit und -ort,
Führung und Zusammenarbeit, Arbeitsgestaltung und Gesundheit,
Chancengleichheit und Teilhalbe sowie Wissen und Qualifizierung präsentiert und fördert.
Bestandteil dieses Konzeptes ist die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige
Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“, die die Einrichtung von
betrieblichen Lern- und Experimentierräumen zu ausgewählten hoch innovativen
Fragestellungen unter dem Dach der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
fördert. Dabei liegt einer der Schwerpunkte auf der Förderung von
Experimentierräumen für betriebliche KI-Anwendungen. Konkret wird in einem der
insgesamt 17 im November 2018 gestarteten Projekte die Erprobung von Methoden
der KI in der Arbeitswelt unter besonderer Berücksichtigung demographischer
Fragen behandelt. Voraussichtlich noch 2019 wird das BMAS diese
Förderrichtlinie ergänzen, um weitere Projekte zu menschenzentrierten KI-
Anwendungen in der betrieblichen Praxis fördern zu können.
3. Welches Bundesministerium ist federführend bei der Koordination der
Umsetzung der Maßnahmen aus der KI-Strategie in den in den Fragen 2a
bis 2y genannten Gremien und Projekten sowie den in den Fragen 1a bis
1h genannten Bundesministerien sowie dem Bundeskanzleramt (bitte
detailliert ausführen)?
Die Umsetzung der Maßnahmen der KI-Strategie wird gemeinsam von den
federführenden Ressorts BMBF, BMWi und BMAS koordiniert. Sie stimmen
sich regelmäßig untereinander, mit anderen Ressorts und mit den Ländern über
diesbezügliche Aktivitäten ab.
4. Wie viele Männer und wie viele Frauen sind in den in Frage 1a bis 1h
genannten Bundesministerien sowie dem Bundeskanzleramt an der
Umsetzung von Maßnahmen aus der KI-Strategie auf der Leitungsebene, als
Beiratsmitglieder oder als Sachverständige beteiligt?
Wie viele der leitenden Angestellten, Beiratsmitglieder oder
Sachverständigen in den Bundesministerien in den Fragen 1a bis 1h sowie dem
Bundeskanzleramt weisen sich ein anderes Geschlecht außer weiblich bzw.
männlich zu?
In den in Frage 1a bis 1h genannten Bundesministerien und dem
Bundeskanzleramt sind zwei Frauen und drei Männer als Beiratsmitglieder oder
Sachverständige an der Umsetzung der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Maßnahmen beteiligt. Zahlreiche weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Ministerien sind an der Umsetzung der Maßnahmen zur KI-Strategie beteiligt,
jedoch nicht in der Funktion von Beiratsmitgliedern oder Sachverständigen. Die
Leitungsebene der Ministerien und des Bundeskanzleramts ist durch die
verwaltungsinternen Kommunikationswege in die jeweiligen Prozesse
eingebunden.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Mitarbeitende in den in
den Fragen 1a bis 1h genannten Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt
vor, die an der Umsetzung der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten
Maßnahmen beteiligt sind und sich ein anderes Geschlecht als männlich oder weiblich
zuweisen.
5. Wie viele Männer und wie viele Frauen sind in den in den Fragen 2a bis
2y genannten Gremien und Projekten an der Umsetzung von Maßnahmen
aus der KI-Strategie auf der Leitungsebene, als Beiratsmitglieder oder als
Sachverständige beteiligt?
Wie viele der leitenden Angestellten, Beiratsmitglieder oder
Sachverständigen in den Gremien und Projekten unter 2a bis 2y weisen sich ein
anderes Geschlecht außer weiblich bzw. männlich zu?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über leitende Angestellte,
Beiratsmitglieder oder Sachverständige in den in den Fragen 2a bis 2y
genannten Gremien, Projekten und Einrichtungen vor, die sich ein anderes Geschlecht
als männlich oder weiblich zuweisen.
a) Es wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
b) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2b und 4 verwiesen.
c) Die Denkfabrik hat keinen Beirat und bindet in die Umsetzung des
Projekts KI-Observatorium derzeit keine Beiräte oder externe
Sachverständige ein. Das Projekt wird hausintern konzipiert und aufgesetzt. Die
Leitungsebene ist durch die verwaltungsinternen Kommunikationswege in
die jeweiligen Prozesse eingebunden. Zum Projekt Zukunftsfonds wurde
zur sachverständigen Beratung ein partizipativer Co-Creation-Workshop
durchgeführt, der öffentlich zugänglich war. An dem Workshop haben
acht Männer und neun Frauen teilgenommen. Von den ständigen
Mitgliedern der Fokusgruppe „KI in der Arbeitswelt“ sind 14 Frauen und 25
Männer.
d) In der Leitung und den Arbeitsgruppen der Plattform Lernende Systeme
sind nach Kenntnis der Bundesregierung 47 Frauen und 154 Männer
beteiligt.
e) Im Zusammenhang mit der Agentur für Sprunginnovationen wurde eine
Gründungskommission eingesetzt, die von März bis Juli 2019 getagt hat.
Ihr gehörten insgesamt 12 Personen, davon fünf Frauen und sieben
Männer, an.
f) Es wird auf die Antwort zu Frage 2f verwiesen.
g) Es wird auf die Antwort zu Frage 2g verwiesen.
h) Im BSI sind hierfür elf Männer und drei Frauen vorgesehen.
i) Bei der ZITiS sind vier Frauen und neun Männer an der Umsetzung von
Maßnahmen mit KI-Bezug beteiligt.
j) An der Leitung der Kompetenzzentren für KI-Forschung sind nach
Kenntnis der Bundesregierung 24 Männer und zwei Frauen beteiligt; der
wissenschaftliche Beirat setzt sich aus neun Männern und einer Frau
zusammen.
k) Da die Maßnahmen bei den einzelnen Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren
noch im Aufbau sind, kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden.
l) Es wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen.
m)Die Datenethikkommission ist nicht an der Umsetzung von Maßnahmen
aus der KI-Strategie beteiligt.
n) Da die Projektauswahl noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich hierzu
keine Angaben machen.
o) Dazu sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben möglich. Auf die
Antwort zu Frage 2o wird verwiesen.
p) An der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sind drei Frauen und sechs
Männer beteiligt.
Die Fragen 5q bis 5s werden im Zusammenhang beantwortet.
Da die Anträge möglicher Trägerverbünde erst noch geprüft werden müssen
und sich die mögliche bundesweite Erweiterung des ESF-Förderprogramms
derzeit in der hausinternen Abstimmung befindet, können zu personellen
Ressourcen zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben gemacht
werden.
t) Es wird auf die Antwort zu Frage 2t verwiesen.
u) Die Erstellung der Teilnehmerliste zu dem am 30. September 2019
geplanten Workshop ist noch nicht fertiggestellt. Vorab kann keine Aussage
zu den Beteiligten getroffen werden.
v) Es wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen.
w) Es kann keine Aussage zu den Beteiligten gemacht werden, da sich die
Maßnahmen dazu im Aufbau befinden. Im Übrigen sind die Arbeiten in
der Normung für alle interessierten Kreise geöffnet und dadurch nicht
alle Beteiligten zu ermitteln.
x) Es wird auf die Antwort zu Frage 5c verwiesen.
y) Der Steuerkreis der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA-
Steuerkreis) besteht mit Stand vom 19. August 2019 aus fünf Frauen und
16 Männern.
6. Mit welchem Ziel wurden folgende Gremien geschaffen und welche
Aufgaben bzw. Maßnahmen aus der KI-Strategie wurden den Gremien mit
welchem Zeithorizont von welchem Bundesministerium übertragen (bitte
detailliert ausführen):
a) „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) wurde noch
nicht gegründet. Die vorbehaltlich der Befassung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages erfolgende, im vierten Quartal 2019 vorgesehene
Gründung der Cyberagentur verfolgt den Zweck, ambitionierte Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben, sofern sie strategische Vorteile für die innere und
äußere Sicherheit versprechen, zu initiieren, zu finanzieren und zu
koordinieren. Vorrangige Aufgabe der Cyberagentur wird es sein, Innovationen zu
identifizieren und konkrete Aufträge für die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten
zu vergeben. Beispiele für mögliche Handlungsfelder der Cyberagentur sind
unter anderem die Quantentechnologie, KI und neue Rechnerarchitekturen.
b) „Cyber Innovation Hub“ der Bundeswehr
Es wird auf die Antwort zu Frage 2g verwiesen.
c) Kompetenzzentren für KI-Forschung
Bei den Kompetenzzentren für KI-Forschung handelt es sich um ein Vorhaben
der Forschungsförderung. Zur Sicherstellung fachlicher Exzellenz der Zentren
hat das BMBF im März 2019 einen international besetzten wissenschaftlichen
Beirat eingerichtet.
d) Kompetenzzentren Mittelstand 4.0
Mit dem Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital unterstützt das BMWi die
digitale Transformation der Wertschöpfungsprozesse von KMU sowie
Handwerksbetrieben. Zentraler Bestandteil des Förderschwerpunkts sind die
Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren. Die ersten Kompetenzzentren wurden bereits
2015 bewilligt. Die Kompetenzzentren bieten praxisnahe Anschauungs- und
Erprobungsmöglichkeiten von mittelstandsorientierten digitalen Anwendungen.
Durch Information, Demonstration, Qualifizierung, Konzipierung und
Umsetzung werden die spezifischen Anforderungen des Mittelstands berücksichtigt
und existierendes Wissen, speziell zu digitalen Technologien, in einer KMU-
adäquaten Form aufbereitet. Im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung
erfolgt 2019 eine Erweiterung des Aufgabengebiets einiger Kompetenzzentren
um spezielle Transferangebote zum Thema KI.
e) Observatorium für KI
Das KI-Observatorium ist ein Projekt der Denkfabrik Digitale
Arbeitsgesellschaft im BMAS. Das Projekt wird Ende 2019 beginnen und zunächst bis Ende
2022 laufen. Aufgaben des Observatoriums sind (1) Technologie-Foresight und
Technikfolgenabschätzung zu KI insbesondere mit Blick auf Arbeit und
Gesellschaft, (2) Handlungsvorschläge für die Nutzung von KI in der Arbeits- und
Sozialverwaltung erarbeiten, (3) zur Entwicklung eines Ordnungsrahmens für
eine menschenzentrierte KI beitragen und (4) den Aufbau ähnlicher Strukturen
auf europäischer und internationaler Ebene unterstützen.
f) regionale Kompetenzzentren der Arbeitsforschung
Bei den regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung handelt es sich um
ein Vorhaben der Forschungsförderung. Zur Zielsetzung wird auf die Antwort
zu Frage 2 n) verwiesen. Gremien im Sinne der Fragestellung wurden und
werden zukünftig nicht geschaffen.
g) nationales Forschungskonsortium
Bei dem nationalen Forschungskonsortium handelt es sich um ein
Kooperationsnetzwerk von Kompetenzzentren und Anwendungshubs. Die Etablierung
von Gremien im Sinne der Fragestellung ist nicht vorgesehen.
h) regionale Zukunftszentren
i) Zentrum digitale Arbeit
j) Haus der Selbstständigen
Die Fragen 6h bis j werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2q, 2r und 2s verwiesen.
k) Lernfabriken 4.0
Es wird auf die Antwort zu Frage 2t verwiesen.
l) Runder Tisch für Leitlinien für eine datenschutzrechtskonforme
Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen
Mit Umsetzung dieser Maßnahme der KI-Strategie wird kein neues Gremium
geschaffen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2u verwiesen.
m) ZukunftsFonds Digitale Arbeit und Gesellschaft
Der Zukunftsfonds Digitale Arbeit und Gesellschaft ist ein Projekt der
Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS. Zur Vorbereitung des
Zukunftsfonds wird zunächst ein dreijähriges Modellprojekt durchgeführt, das Ende
2019 beginnen und zunächst bis Ende 2022 laufen wird. Aufgaben des
Modellprojektes sind (1) die Entwicklung einer Förderstrategie zur Entwicklung von
KI-Expertise in der Breite und zur sozialen Technikgestaltung, (2) die
Entwicklung einer einfach zugänglichen, multifunktionalen Förderplattform, (3) die
Konzeption und Umsetzung von Förderbekanntmachungen für unterschiedliche
Zielgruppen im intensiven Austausch mit den jeweiligen Akteuren, (4) die
Organisation eines zivilgesellschaftlichen Austauschs über den gesellschaftlichen
Nutzen von KI.
n) Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)?
Die INQA ist eine seit 2002 bestehende Initiative des BMAS, die
sozialpartnerschaftlich getragen ist und als Serviceplattform, Wegweiser und Wegbegleiter
für Unternehmen und Verwaltungen fungiert. Die Initiative zeigt, dass Wandel
dann erfolgreicher und nachhaltiger ist, wenn er partnerschaftlich gestaltet
wird. In diesem Grundverständnis unterstützt und begleitet sie betriebliche
Veränderungsprozesse sowie Lern- und Experimentierräume und fördert die
Vernetzung wichtiger Akteure in der Arbeitswelt. Der Steuerkreis der Initiative
(INQA-Steuerkreis) wird an der Auswahl von Projekten beteiligt.
7. Welches Bundesministerium stellt Mittel in welcher Höhe den in den
Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekten zur Verfügung (bitte
nach Bundesministerium, Höhe und Laufzeit sowie den in den Fragen 2a
bis 2y genannten Gremien und Projekten aufschlüsseln)?
8. Welche weiteren Finanzierungsquellen für die in den Fragen 2a bis 2y
genannten Gremien und Projekte sind der Bundesregierung bekannt (bitte
nach Finanzierungsquelle und Höhe der Finanzierung jeweils für die in
den Fragen 2a bis 2y genannten Gremien und Projekte aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden im Zusammenhang beantwortet.
a) Es werden keine Mittel zur Umsetzung der KI-Strategie verausgabt. Auf
die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
b) Es werden keine gesonderten Mittel zur Umsetzung der KI-Strategie
verausgabt. Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen.
c) Für die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft stehen im Jahr 2019
3 Mio. Euro an Haushaltsmitteln des BMAS bereit. Für die Jahre 2020
und 2021 sind jeweils 3 Mio. Euro vorgesehen. Weitere
Finanzierungsquellen gibt es nicht.
d) Die Finanzierung der Plattform Lernende Systeme erfolgt ausschließlich
durch das BMBF. Sie verfügt über ein Budget von rd. 6,6 Mio. Euro über
einen Förderzeitraum von fünf Jahren.
e) Für die Förderung von Sprunginnovationen sind für 2019 14 Mio. Euro
im Bundeshaushalt eingestellt. Für das Jahr 2020 sind 31,2 Mio. Euro
und für das Jahr 2021 49,3 Mio. Euro im Haushalt des BMBF und für
2020 und 2021 jeweils 10 Mio. Euro im Haushalt des BMWi eingeplant.
f) Die Agentur für Innovationen in der Cybersicherheit (Cyberagentur) wird
im Einzelplan 14 gem. Haushaltsgesetz 2019 mit 40 Mio. Euro und gem.
Entwurf zum Haushaltsgesetz 2020 sowie gem. Finanzplan bis 2023 mit
195 Mio. Euro ausgestattet. Für den Einzelplan 06 sind 2019 10 Mio.
Euro und für 2020 bis 2023 160 Mio. Euro vorgesehen.
g) Es werden keine Mittel zur Umsetzung der KI-Strategie verausgabt. Auf
die Antwort zu Frage 2g wird verwiesen.
h) Es stehen BSI-interne Mittel für Projekte, Beschaffungen und Mitarbeiter
zur Verfügung. Das BSI verfügt über eigene Haushaltsmittel zur
Bewirtschaftung von Studien- und Entwicklungsprojekten. Eine Finanzierung
zum Thema KI-Strategie durch Dritte, auch andere Ressorts, findet nicht
statt. Derzeit werden im geringen Umfang (<< 1 Mio. Euro)
Haushaltsmittel für die Bearbeitung von KI-Themen eingesetzt. Für zukünftige
Haushaltsjahre wird dieser Umfang überproportional anwachsen; erste
Projekte sind perspektivisch geplant.
i) Aufgrund der bislang nicht erfolgten Mittelzuweisung zur Umsetzung der
KI-Strategie bei der ZITiS können keine Aussagen über Höhe und
Laufzeiten der Mittel getätigt werden. Aktuell befindet sich das
Jahresarbeitsprogramm 2020 der ZITiS in der Erarbeitung, so dass auch diesbezüglich
keine Aussagen zum Mittelaufwand für KI-Entwicklungen getroffen
werden können.
j) Das BMBF fördert die Kompetenzzentren für KI-Forschung
einschließlich dem DFKI seit 2014 mit rund 90 Mio. Euro. Das DFKI erhält
darüber hinaus weitere Mittel aus Industrieprojekten. Im Übrigen gelten die
Regelungen der Forschungsförderung.
k) Im Haushalt 2019 des BMWi sind für die Mittelstand 4.0-
Kompetenzzentren zusätzlich Barmittel für 2019 in Höhe von 5 Mio. Euro und
Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in Höhe von insgesamt
14 Mio. Euro bereitgestellt.
l) Für das Projekt KI-Observatorium stellt das BMAS 2019 bis 2022
jährlich Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen von 6,5 Mio.
Euro bereit.
m)BMI und BMJV haben für die Datenethikkommission in den Jahren 2018
und 2019 insgesamt 460.000 Euro veranschlagt.
n) Geplant sind für die Förderung der Gesamtmaßnahme insgesamt bis zu
75 Mio. Euro für die Laufzeit bis 2025. Für die Bekanntmachung gelten
die Regelungen der Forschungsförderung. Diesen entsprechend bringen
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Eigenanteile ein.
o) Über die Finanzierung des Konsortiums hat die Bundesregierung noch
nicht entschieden.
p) Für die Arbeit der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 besteht kein
eigener Haushaltstitel. Die Aufwendungen für Reisekosten der
Kommissionsmitglieder werden auf Antrag nach den Bestimmungen des
Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0
hat keine externen Finanzierungsquellen.
Die Teilfragen 7q bis 7s und 8q bis 8s werden im Zusammenhang
beantwortet.
Da die Anträge möglicher Trägerverbünde erst noch geprüft werden müssen
und sich die mögliche bundesweite Erweiterung des ESF-Förderprogramms
derzeit in der hausinternen Abstimmung befindet, können zu konkreten
weiteren Finanzierungsquellen und zur Höhe der Finanzierung zum jetzigen
Zeitpunkt keine konkreten Angaben gemacht werden.
t) Es wird auf die Antwort zu Frage 2t verwiesen.
u) Mit Umsetzung dieser Maßnahme der KI-Strategie wird kein neues
Gremium geschaffen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2u
verwiesen. Es werden keine Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme
verausgabt.
v) Diese Querschnittsaufgabe ist kein eigenständiges Projekt im Sinne der
Fragestellung. Es wird auf die Antwort zu Frage 2v verwiesen. Es werden
keine Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahme verausgabt.
w) Im Verlauf der Projekte können hierbei ggf. die Eigenbeiträge der
Wirtschaft und sonstiger beteiligter Experten in Betracht kommen, zu deren
Finanzierungsquellen und -höhen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vorliegen.
x) Für das Modellprojekt Civic Tech Fonds (Zukunftsfonds Digitale Arbeit
und Gesellschaft) stellt das BMAS 2019 1,3 Mio. Euro Haushaltsmittel
und von 2020 bis 2022 jährlich Verpflichtungsermächtigungen von
5,5 Mio. Euro bereit.
y) Für die INQA stellt das BMAS im Jahr 2019 insgesamt 6,2 Mio. Euro zur
Verfügung. Für die Förderung von betrieblichen Lern- und
Experimentierräumen stehen im Jahr 2019 zusätzlich 9 Mio. Euro zur Verfügung
und von 2020 bis 2021 jährlich Verpflichtungsermächtigungen von
5,1 Mio. Euro sowie für 2022 von 5 Mio. Euro bereit. Neben den vom
Ministerium aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mitteln
sollen mindestens 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
für Projektförderungen von den Antragstellenden als Eigenanteil
aufgebracht werden.
9. Wie viele Stellen wurden in den Gremien und für die Projekte in den
Fragen 2a bis 2y geschaffen (bitte nach Tarifgruppen aufschlüsseln)?
a) Es wurden keine Stellen zur Umsetzung der KI-Strategie geschaffen.
b) Es wurden keine Stellen zur Umsetzung der KI-Strategie geschaffen.
c) Das BMAS hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2018 (Sofort-
Programm der Bundesregierung) für das Thema „Digitalisierung der
Arbeitswelt, Umsetzung Experimentierräume und Transfer-Projekte“
zusätzliche Haushaltsstellen erhalten. Auf Basis der Planstellen ist eine
konkrete Zuordnung zu einzelnen Projekten aufgrund der praktizierten
Topfwirtschaft nicht möglich. Mit 13 dieser Stellen wurden neue
Dienstposten in der neuen Abteilung DA geschaffen bzw. es wurden im Vorgriff
eingerichtete Dienstposten mit Haushaltsstellen dort unterlegt. Elf
Planstellen entsprechen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes und zwei
Planstellen der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes. Darüber hinaus
ist geplant, weitere vorübergehend eingerichtete Dienstposten über
Abordnungen oder mit befristet einzustellendem Personal zu besetzen.
d) In der Geschäftsstelle der Plattform Lernende Systeme wurden insgesamt
zwölf Stellen geschaffen, die sich wie folgt an den Entgeltgruppen (EG)
des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes orientieren: EG15: 1, EG14:
3, EG13: 2, EG9: 2, sowie 4 studentische Hilfskräfte.
e) Es wird auf die Antwort zu Frage 2e verwiesen.
f) Bei der Agentur für Cybersicherheit wurden aufgrund der KI-Strategie
der Bundesregierung keine weiteren Stellen geschaffen.
g) Es wird auf die Antwort zu Frage 2g verwiesen.
h) Im BSI wurde ein neues Referat TK 24 „Künstliche Intelligenz“ zum
15. April 2019 eingerichtet. Derzeit sind dem Referat neun Stellen im
höheren Dienst und eine Stelle im gehobenen Dienst zugewiesen.
i) In der ZITiS wurden aufgrund der KI-Strategie der Bundesregierung
keine weiteren Stellen geschaffen.
j) In den Kompetenzzentren wurden insgesamt 134,15 vollzeitäquivalente
Stellen geschaffen: (EG15: 1,18; EG14: 23,15; EG13: 106,78; EG12: 1;
TV-Ärzte Ä1: 0,5; Ä3: 1).
k) Es wird auf die Antwort zu Frage 5k verwiesen.
l) Es wird auf die Antwort zu Frage 9c verwiesen.
m)Für die Aufgaben im Rahmen der Einsetzung einer
Datenethikkommission wurden jeweils ein Dienstposten im höheren Dienst und ein
Dienstposten im gehobenen Dienst temporär eingerichtet.
n) Da der Bewilligungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich
hierzu keine Angaben machen.
o) Dazu sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben möglich. Auf die
Antwort zu Frage 2o wird verwiesen.
p) Es wurden keine Stellen zur Umsetzung der KI-Strategie geschaffen.
Die Fragen 9q bis 9s werden im Zusammenhang beantwortet.
Für die unter 2q, 2r und 2s aufgeführten Gremien und Projekte wurden keine
Stellen geschaffen.
t) Es wird auf die Antwort zu Frage 2t verwiesen.
u) Es wurden keine Stellen zur Umsetzung der KI-Strategie geschaffen.
v) Es wird auf die Antwort zu Frage 9c verwiesen.
w) Es wurden keine Stellen für die Umsetzung dieser Maßnahme seitens
BMWi geschaffen. Bei DIN wurde eine Stelle geschaffen. Da DIN
privatwirtschaftlich organisiert ist, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse zur Tarifgruppenaufschlüsselung vor.
x) Es wird auf die Antwort zu Frage 9c verwiesen.
y) Zur Umsetzung der Maßnahme betrieblicher Lern- und
Experimentierräume unter dem Dach der INQA wurden keine zusätzlichen Stellen
geschaffen.
10. Wie viele Stellen wurden in den Bundesministerien in den Fragen 1a bis
1h und dem Bundeskanzleramt geschaffen für die Umsetzung der KI-
Strategie (bitte nach Tarifgruppen aufschlüsseln)?
Im BMWi wurden speziell für die Umsetzung der KI-Strategie keine Stellen
geschaffen, allerdings wurden im Haushalt 2019 dem BMWi vier neue
Planstellen (B3, A15, A13g, A12) mit der Zweckbestimmung „Digitaler
Ordnungsrahmen“ bewilligt, worunter auch das Thema KI-Strategie fällt. Im BMBF
wurden zwei Stellen des höheren Dienstes für die Umsetzung der KI-Strategie
geschaffen. Für das BMAS wird auf die Antwort zu Frage 9c verwiesen.
Aufgaben zur Umsetzung der KI-Strategie werden als Querschnittsaufgaben über
verschiedene Bereiche des BMJV wahrgenommen. Eine spezielle und damit
abgrenzbare Einrichtung von Dienstposten ist nicht zu beziffern. In den übrigen in
Frage 1 genannten Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt wurden
keine entsprechenden Stellen geschaffen.
11. An welchen Veranstaltungen und Sitzungen der Bundesregierung zum
Thema KI-Strategie und Umsetzung von Maßnahmen nahm in dieser
Legislaturperiode (mindestens) eine Vertreterin bzw. ein Vertreter von
Unternehmen, Verbänden oder Vereinen teil (bitte jeweils detailliert
ausführen)?
a) Wann, und wo fand diese Sitzung statt?
b) Wer waren die Vertreterinnen bzw. Vertreter aus welchen
Unternehmen, Verbänden oder Vereinen?
c) Welchem Zweck diente nach Auffassung der Bundesregierung die
Teilnahme dieser Vertreterinnen bzw. Vertreter?
Die KI-Strategie und ihre Maßnahmen wurden im Ressortkreis abgestimmt und
vom Bundeskabinett am 15. November 2018 verabschiedet. Grundlage waren
Eckpunkte, die das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 18. Juli 2018
beschlossen hat. An diesen Abstimmungsprozessen der Bundesregierung waren keine
Vertreter von Unternehmen, Verbänden oder Vereinen beteiligt.
Bei der Erarbeitung der KI-Strategie wurden in Fachforen die Handlungsfelder
der KI-Strategie durch Diskussion mit ausgewiesenen Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft inhaltlich vertieft. Die
Fachforen boten den Teilnehmenden die Möglichkeit, wichtige Impulse und
konkrete Handlungsempfehlungen für die KI-Strategie zu geben. Folgende
Fachforen fanden statt:
• Fachforum „Gesundheit und Pflege“, 12. September 2018, BMG, Berlin
• Fachforum „Forschung“, 13. September 2018, BMBF, Berlin
• Fachforum „Transfer in die Wirtschaft“, 17. September 2018, BMWi, Berlin
• Fachforum „Arbeitswelt und Arbeitsmarkt“, 19. September 2018, BMAS,
Berlin
• Fachforum „Mobilität“, 20. September 2018, BMVI, Berlin
• Fachforum „Produktion und Industrie 4.0“, 21. September 2018, BMWi,
Berlin
Hinsichtlich der Teilnehmenden wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 164 der Abgeordneten Dr. Anna Christmann auf
Bundestagsdrucksache 19/4421 verwiesen.
12. Waren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden
oder Vereinen in dieser Legislaturperiode in den Bundesministerien, die
für die Umsetzung der KI-Strategie verantwortlich sind, oder in den in
den Fragen 2a bis 2y genannten Gremien oder Projekten beschäftigt
(nach „AVV Externe“)?
Wenn ja, wie viele, in welchen Tarifgruppen, und von wem wurden sie
bezahlt?
In dieser Legislaturperiode waren insgesamt drei Beschäftigte in den für die
Umsetzung der KI-Strategie verantwortlichen Ministerien im Sinne der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Einsatz externer Personen in der
Bundesverwaltung“ in den für die Umsetzung der KI-Strategie zuständigen
Organisationseinheiten eingesetzt oder ansonsten unmittelbar mit der KI-Strategie
befasst. Die Personalkosten wurden von den Ministerien den abstellenden
Einrichtungen umfänglich erstattet; die abstellenden Einrichtungen sind im
Allgemeinen nicht an den Tarif des Öffentlichen Dienstes gebunden, wenden diesen
jedoch überwiegend analog an.
13. Mit wem sollen die in der Antwort zu Frage 47 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7566 von der Bundesregierung erwähnten
Branchendialoge zum Zweck der Prüfung von konkretem
Unterstützungsbedarfen an „Datenpartnerschaften“ Branchendialoge geführt werden?
a) Wann sollen diese Branchendialoge geführt werden, bzw. wurden sie
schon geführt?
Wenn ja, wann, und mit wem?
b) Wie lautet das Ergebnis der Dialoge, und welche Bedarfe sind bei
welchen Akteuren nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden?
Der Frage wird in den regelmäßig mit verschiedenen Branchen durchgeführten
Branchendialogen nachgegangen werden. Am 23. September 2019 findet
beispielsweise ein Branchendialog zur Elektroindustrie statt. In weiteren Dialogen
wird dieser Frage ebenfalls nachgegangen werden.
14. Zu welchen Einzelfragen sind die in der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 70 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7566
angekündigten temporär begrenzten Konsultationen zu Einzelfragen der KI-
Strategie vorgesehen?
a) Wann sollen die Konsultationen stattfinden?
b) Bedeutet „begrenzt“ in diesem Zusammenhang: begrenzt im zeitlichen
Umfang – wenn ja: wie lang -, auf einzelne Fragestellungen – wenn
ja, welche – oder im Zugang für bestimmte Teilnehmerinnenkreise
bzw. Teilnehmerkreise – wenn ja, auf welche – ?
Als einen ersten Schritt der Vorbereitung für den Zukunftsfonds hat das BMAS
am 8. Mai 2019 interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Co-Creation-
Workshop eingeladen, um gemeinsam innovative Ideen für ein
plattformbasiertes, partizipativ organisiertes Modelprojekt zu entwickeln. Ergänzend wird auf
die Antwort zu Frage 5c verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Kenntnisse der Bundesregierung über das Epstein-Netzwerk und Konsequenzen für die deutsche Sicherheits- und Finanzaufsicht
DIE LINKE06.05.2026
Schieneninfrastruktur in Ostdeutschland
DIE LINKE25.08.2026
Flugverfahren über Marzahn-Hellersdorf
DIE LINKE03.09.2026
Weiterentwicklung des Deutschlandfonds mit Fokus auf die Mobilisierung privaten Kapitals für kommunale Energieversorger und Stadtwerke
DIE LINKE03.09.2026