[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Sylvia Kotting-Uhl,
Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12397 –
Status quo und Prognosen für das Zwischenlager Mitterteich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine breite Mehrheit des Deutschen Bundestages hat den Ausstieg aus der
Atomkraft beschlossen. Dieser Beschluss trifft nach Ansicht der Fragesteller
auf große gesellschaftliche Akzeptanz. Der Rückbau einzelner
Atomkraftwerke hat begonnen oder ist in konkreter Planung, so dass das Thema der
Entsorgung des radioaktiven Mülls an Bedeutung gewinnt. Neben der Frage der
Endlagerung stellt auch die Lagerung von schwach- bis mittelradioaktiven
Abfällen in diesem Kontext eine Herausforderung dar.
In Bayern existiert für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle das
Zwischenlager Mitterteich, auch bekannt als Sammelstelle Mitterteich. Es besteht aus
der Landessammelstelle Bayern (LSSt) und der Lagerhalle der bayerischen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU-Halle). Erstere wurde im Jahr
1982 nach Strahlenschutzverordnung für 10 000 Abfallgebinde genehmigt,
letztere für 40 000, vgl. Bundestagsdrucksachen 11/4335 und 11/4823.
In Bayern gab es vor diesem Hintergrund in jüngerer Vergangenheit auch
aufgrund eines fehlenden Katastrophenschutzplanes öffentlich bekundete Sorge
um die Sicherheit des Zwischenlagers Mitterteich (vgl.
www.onetz.de/deutsch
land-welt/mitterteich/brisante-fracht-reaktor-b-mitterteich-id2675953.html).
Auch die Tatsache, dass die Verantwortung über Prognosen und künftige
Auslastungsquoten für die EVU-Halle im Zwischenlager Mitterteich letztlich in
der Verantwortung der Atomkraftwerksbetreiber liegt, in deren Auftrag die
EVU-Halle betrieben wird (vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache 16/18281),
stärkt das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger nicht und trägt nach
Auffassung der Fragestellenden zur Verunsicherung bei.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13086
19. Wahlperiode 10.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 3. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viel radioaktiver Abfall ist derzeit im Zwischenlager Mitterteich
eingelagert (bitte jeweils für LSSt und EVU-Halle nach Gebindeart, -anzahl
und Kubikmetern aufschlüsseln)?
Wie schlüsselt sich der aktuelle Lagerbestand nach schwach- und
mittelradioaktiven Abfällen auf?
Die Genehmigung für das Zwischenlager Mitterteich erlaubt den Umgang mit
schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Im Rahmen der Lagerung erfolgt
keine weitere Aufschlüsselung zwischen schwach- und mittelradioaktiven
Abfällen. Die Bestände an radioaktiven Abfällen zum 21. August 2019 sind nach
Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz (ByStMUV) in den folgenden Tabellen zusammengefasst.
Landessammelstelle in Bayern für radioaktive Abfälle (LBA):
Behältertyp Anzahl Gebindebruttovolumen [m³]
200-l-Fass 1.285 ca. 260 m³
280-l-Fass 69 ca. 19 m³
400-l-Fass 8 ca. 3 m³
AC-1700 11 ca. 20 m³
Gussbehälter 1 ca. 1,3 m³
EVU-Lagerhalle:
Behältertyp Anzahl Gebindebruttovolumen [m³]
Gussbehälter 2.296 ca. 3.000 m³
Fässer 13.414 ca. 3.700 m³
VBA 277 ca. 350 m³
Konrad-Container 253 ca. 2.100 m³
2. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung darüber zuletzt
öffentlich die Bevölkerung unterrichtet?
Für den bürgernahen Kontakt wurde nach Angaben des ByStMUV im Jahr
1988 der Bürgerbeirat gegründet. Der Bürgerbeirat stellt den bürgernahen
Kontakt der Sammelstelle Mitterteich zur Bevölkerung her. Der Bürgerbeirat wird
entsprechend einer Geschäftsordnung von der GRB regelmäßig über die mit
dem Betrieb der Sammelstelle zusammenhängenden umgebungsrelevanten
Fragen informiert. Der Bürgerbeirat kann diese Informationen an interessierte
Bürger weitergeben. Auch trägt er die Wünsche, Fragen und Anregungen der
Bevölkerung an die GRB (ehemals Gesellschaft zur Behandlung radioaktiver
Abfälle in Bayern GmbH, seit dem Jahr 2001 GRB – Sammelstelle Bayern für
radioaktive Abfälle GmbH) heran. Im Rahmen der Bürgerbeiratssitzungen
berichtet die GRB zum laufenden Betrieb, geplante Maßnahmen, besondere
Investitionen und über den jeweiligen Jahresabschluss des zurückliegenden
Wirtschaftsjahres. Der Bürgerbeirat wurde zuletzt in der Sitzung vom 7.
November 2018 informiert, die nächste Sitzung soll voraussichtlich im Oktober
2019 stattfinden.
3. Wie hat sich die Auslastung des Zwischenlagers Mitterteich in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach LSSt und EVU-Halle
differenzieren)?
Der Bestand an Abfallgebinde jeweils zum 31. Dezember des Jahres ist nach
Angaben des ByStMUV in den folgenden Tabellen dargestellt.
Landessammelstelle:
Behältertyp 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
200-l-Fass 915 1.023 1.221 1.472 1.073 1.035 1.198 968 1.206 1.439
280-l-Fass 6 6 6 6 6 6 69 69 69 69
400-l-Fass 9 9 9 9 10 10 7 7 7 8
AC-1700 0 0 0 0 0 0 5 9 10 10
Gussbehälter 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
ABF120 0 0 5 15 0 0 0 4 0 0
EVU-Lagerhalle:
Behältertyp 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Gussbehälter 1.686 1.739 1.812 1.871 1.916 1.993 2.009 2.062 2.143 2.254
Fässer 8.882 9.142 9.773 10.883 11.589 12.318 12.870 13.189 13.334 13.414
VBA 275 275 275 275 277 277 277 277 277 277
Konrad-
Container 164 169 171 177 182 187 193 202 224 245
4. Für wie viele Kubikmeter radioaktive Abfälle wurde das Zwischenlager
ausgelegt bzw. genehmigt bzw. wie vielen Kubikmetern Abfallvolumen
entsprechen die genehmigten Gebindeanzahl-Obergrenzen von 10 000
bzw. 40 000 Stück jeweils?
In der Genehmigung für die EVU-Lagerhalle und die LSSt ist ausschließlich
die Anzahl der einzulagernden Gebinde festgeschrieben. Diese beläuft sich auf
bis zu 40.000 Abfallgebinde für die EVU-Lagerhalle und bis zu 10.000 für die
Lagerhalle der Landessammelstelle. Ein Lagervolumen ist in der Genehmigung
nicht genannt, dies ergibt sich aus den baulichen Gegebenheiten. Nach dem
derzeitigen Lagerkonzept können nach Angaben des ByStMUV die
genehmigten Gebindeobergrenzen nicht erreicht werden.
5. Welche atomrechtlichen Änderungsgenehmigungen gab es seit der
Erstgenehmigung des Zwischenlagers Mitterteich im Jahr 1982 jeweils wann
und mit jeweils welchem wesentlichen Inhalt (ggf. bitte nach LSSt und
EVU-Halle differenzieren)?
Datum und Aktenzeichen
der
Änderungsgenehmigung
Wesentlicher Inhalt Status
13.05.1985, 6/1-358-207/85 Änderung einiger der Ursprungsgenehmigung
zugrundeliegender Planunterlagen der EVU-
Lagerhalle aufgrund baurechtlicher
Bestimmungen
Aufgehoben mit Bescheid
vom 06.07.1987
27.09.1985, 6/1-358-329/85 Befristete Gestattung der vorgezogene
Inbetriebnahme der LBA
Befristung, mittlerweile
hinfällig
28.12.1986, 6/1-358-385/86 Verlängerung der Befristung der vorgezogenen
Inbetriebnahme der LBA
Befristung, mittlerweile
hinfällig
Datum und Aktenzeichen
der
Änderungsgenehmigung
Wesentlicher Inhalt Status
06.07.1987, 6/4-358-169/87 Auflagen zur Durchführung eines
Messprogramms zur Überwachung der Gamma-
Dosisleistung in der EVU-Lagerhalle und der
Umgebung
Aufgehoben mit Bescheid
vom 05.01.1988
05.01.1988, 6/4-358-312/87 Auflage zur Durchführung eines Messprogramms
zur Überwachung der Gamma-Dosisleistung
außerhalb der LBA
17.08.1989, 6/1-358-192/89 Befristung der Genehmigung vom 07.07.1982
bis 31.12.1998
Abgabe ehemals radioaktiver Stoffe aus der LBA
(Freigabe)
Aufgehoben mit Bescheid
vom 19.01.1990
19.01.1990, 6/1-358-453/89 Auflage zur Durchführung eines erweiterten
Messprogramms zur Überwachung der Gamma-
Dosisleistung außerhalb der LBA
Weitergeltende Auflagen aus dem Bescheid
vom 17.08.1989
Aufgehoben mit Bescheid
vom 07.03.1991
07.03.1991, 6/1-358-500 Handhabung und Lagerung von Containern,
die mindestens den Grundanforderungen der
vorläufigen Endlagerungsbedingungen Konrad
entsprechen, in der EVU-Lagerhalle
Weitergeltende Auflagen aus dem Bescheid
vom 19.01.1990
Aufgehoben mit Bescheid
vom 30.03.1995
30.03.1995, 6/1-358-2479 Ergänzende Anforderungen an Container,
in die brennbare radioaktive Abfälle unmittelbar
eingefüllt werden (EVU-Lagerhalle)
Weitergeltende Auflagen aus dem Bescheid
vom 07.03.1991
Aufgehoben mit Bescheid
vom 13.07.1998
13.07.1998, 6/1-358-268 Befristung der Genehmigung vom 07.07.1982
bis 31.12.2028
Weitergeltende Auflagen aus dem Bescheid
vom 30.03.1995
02.10.2013,
44-8816.358-56041/2013
Änderung der Messpunkte am Anlagenzaun
im Bereich der LBA
6. Aus welchen Atomkraftwerken lagern derzeit Abfälle ein (bitte nach
Kubikmetern aufschlüsseln)?
In der EVU-Lagerhalle lagern nach Angaben des ByStMUV radioaktive
Abfälle aus den folgenden Anlagen: Versuchsatomkraftwerk Kahl/Main (VAK),
Kernkraftwerk Gundremmingen (KGG) mit dem mittlerweile stillgelegten
Block A (KGA), Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG), Kernkraftwerk Isar 1
und 2 (KKI 1 bzw. 2), Siemens Unternehmensteil Karlstein (SUK).
Behältertyp VAK KGG KGA KKG KKI1 KKI2 SUK
Gussbehälter 88 438 108 496 1.111 44 11
Fässer 1.003 5.689 2.850 1.333 2.391 148 0
VBA 33 0 0 195 49 0 0
Konrad-Container 86 57 81 12 16 1 0
7. Wie hoch sind die Platzkontingente für die drei bayerischen
Atomkraftwerke im Zwischenlager Mitterteich (vgl. Frankenpost vom 18. April
2019, Seite 9: „Atommüll rollt durch Marktredwitz“)?
70 Prozent der Lagerkapazität der bis zu 40.000 genehmigten Gebinde in der
EVU-Lagerhalle werden durch PreussenElektra (PEL) für die Anlagen KKI 1
und 2, KKG und 30 Prozent werden durch die RWE für die Anlagen KGG
(Blöcke A–C) sowie VAK vorgehalten.
8. Wird der radioaktive Abfall im Zwischenlager Mitterteich nach Kenntnis
der Bundesregierung nach Gebindearten sortiert bzw. gruppiert
zwischengelagert oder bestimmten anderen Kriterien sortiert bzw. gruppiert (ggf.
bitte darlegen)?
Entsprechend dem Lagerkonzept erfolgt die Lagerung in verschiedenen
Lagerbereichen bzw. -abschnitten in Abhängigkeit von den verschiedenen
Gebindetypen.
9. Bis wann genau ist die derzeit geltende atomrechtliche Genehmigung des
Zwischenlagers Mitterteich befristet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein etwaiges
Genehmigungsverlängerungsverfahren bzw. betreffende Vorbereitungen dafür
(bitte möglichst genau und ausführlich darlegen)?
Die Genehmigung der EVU-Lagerhalle ist bis zum 31. Dezember 2028
befristet. Überlegungen der Betreiberin im Hinblick auf eine Verlängerung der
Genehmigung liegen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU) bislang nicht vor.
10. Welche Planungen gibt es für den Abtransport des Atommülls aus dem
Zwischenlager Mitterteich nach Ablauf der Genehmigung, und welche
Pläne und welchen Zeithorizont gibt es für den Rückbau des
Zwischenlagers Mitterteich (vgl.
www.br.de/nachrichten/bayern/
umweltministerglauber-nach-2027-kein-atommuell-mehr-in-bayern,RRwwb0z)?
Nach Inbetriebnahme des Endlagers Konrad bzw. des Bereitstellungslagers für
das Endlager Konrad soll die Auslagerung von endlagergerecht konditionierten
Gebinde erfolgen.
11. Wie sind die Planungen für die Auslastung des Zwischenlagers für die
kommenden zehn Jahre?
a) Wie viel mittel und niedrig radioaktiver Atommüll soll aus dem
Zwischenlager Mitterteich in den kommenden fünf Jahren weiter
verbracht werden, und wohin, und mit welchen Transportmitteln?
b) Wie viele radioaktive Abfälle sollen zusätzlich dazu kommen, und mit
welchen Transportmitteln?
Aus der Landessammelstelle werden in unregelmäßigen Abständen Abfälle zur
weiteren Behandlung zu externen Konditionierungseinrichtungen ausgelagert.
Die Transporte erfolgen als Straßen- oder Bahntransport.
Derzeit ist nicht vorgesehen schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus der
EVU-Lagerhalle Mitterteich auszulagern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 10 verwiesen.
In der Landessammelstelle richten sich die Anlieferungen nach dem jeweiligen
Abfallaufkommen in Bayern. Die Anlieferungen erfolgen entweder durch den
Abfallverursacher (in dessen Verantwortung), oder vom Abfallverursacher wird
der sogenannte ‚GRB Abholdienst‘ beauftragt. Die Anlieferungen werden auf
der Straße durchgeführt.
In Abhängigkeit zum Abfallaufkommen aus Betrieb und Rückbau der
Kernkraftwerke sowie unter Berücksichtigung der Errichtung bzw. Verfügbarkeit
weiterer Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bzw. des
geplanten Bereitstellungslagers für das Endlager Konrad werden die
vorhandenen Kapazitäten in der EVU-Lagerhalle im Rahmen der bestehenden
Genehmigung genutzt. Die Anlieferung erfolgt gemäß gängiger Praxis überwiegend über
die Schiene.
12. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Quote
von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der EVU-Halle im
Zwischenlager Mitterteich in den kommenden zehn Jahren verändern wird?
Die EVU-Lagerhalle wird nach Angaben der zuständigen atomrechtlichen
Aufsichtsbehörde im Rahmen der bestehenden Genehmigung genutzt.
13. Gelten für das Zwischenlager besondere Sicherheitsbedingungen?
Inwiefern hält die Bundesregierung diese Bedingungen für ausreichend?
Es gelten in Mitterteich die für die Zwischenlagerung einschlägigen
Regelungen des Atom- und Strahlenschutzrechts sowie das darauf fußende
untergesetzliche Regelwerk. Die Überwachung der Einhaltung der Regularien ist Aufgabe
der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde.
14. Wie viel Personal ist laut Betriebsgenehmigung für Betrieb und
Sicherheit des Zwischenlagers vorgesehen?
15. Wie viel Personal ist derzeit für Betrieb, Sicherheit und Sicherung des
Zwischenlagers beschäftigt?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Genehmigung macht bezüglich der Personalstärke keine Vorgaben. Der
Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die Anforderungen des
Atom- und Strahlenschutzrechts eingehalten werden. Hieraus ergibt sich u. a.
die erforderliche Personalstärke.
16. Gab es in den vergangenen zehn Jahren Sicherheitsvorfälle, und wenn ja,
jeweils wann, und welcher Art (bitte tabellarische Übersicht)?
Die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat dem BMU in dem
genannten Zeitraum über keine besonderen Vorkommnisse berichtet.
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Verantwortung über
Prognosen und künftige Auslastungsquoten im Zwischenlager Mitterteich bei
den Atomkraftwerksbetreibern liegt?
Falls ja, welche Rechtsgrundlage regelt dies mit welchem exakten
Wortlaut?
Hat die Bundesregierung Einfluss auf die Auslastungsquote, und falls ja,
inwiefern macht sie diesen geltend?
18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Absprache und
Koordination der Atomkraftwerksbetreiber untereinander hinsichtlich
Auslastung und künftiger Auslastung?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Auslastung der EVU-Lagerhalle ist durch die bestehenden
Umgangsgenehmigungen nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV alte Fassung) begrenzt.
19. Wie wird sichergestellt, dass das Zwischenlager Mitterteich, z. B. durch
mangelhafte Koordination der Atomkraftwerksbetreiber untereinander,
nicht über die Kapazitätsgrenze hinaus befüllt wird?
Die Einhaltung der Umgangsgenehmigung ist Aufgabe der
Genehmigungsinhaberin. Sie wird von der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde
überwacht.
20. Nimmt die EVU-Lagerhalle in Mitterteich hinsichtlich der
Verantwortlichkeit der Atomkraftwerksbetreiber über Prognosen und künftige
Auslastungsquoten eine Sonderstellung im Vergleich mit anderen
vergleichbaren Einrichtungen ein?
Wenn ja, inwiefern?
Die EVU-Lagerhalle Mitterteich nimmt im Vergleich mit anderen
Zwischenlagern keine Sonderstellung bezüglich Prognosen oder Auslastungsquoten ein.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 17 bis 19 wird verwiesen.
21. Wie häufig und wann zuletzt hat sich die Bundesregierung über
Lagerbestand und geplante Auslastung bei den Atomkraftwerksbetreibern
informiert, in welcher Form, und bei wem?
Im Rahmen der Erstellung des Verzeichnisses radioaktiver Abfälle (zuletzt
Bestand zum 31. Dezember 2017) werden alle drei Jahre die Bestände in den
einzelnen Zwischenlagern bei den Betreiberinnen erfasst, durch die zuständigen
atomrechtlichen Landesbehörden geprüft und anschließend im o. g. Verzeichnis
zusammengefasst. Darüber hinaus werden zum Ende eines jeden Jahres die
Volumina der angefallenen radioaktiven Abfälle als Überblick ermittelt.
22. Über welche weiteren sicherheitstechnischen oder radiologischen
Informationen zum Betrieb des Zwischenlagers wird die Bundesregierung
automatisch informiert, und wie oft?
Das Zwischenlager Mitterteich unterliegt u.a. den Regelungen der
Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Im Rahmen
der Bund-Länder-Vereinbarungen wird das BMU über meldepflichtige
Ereignisse von den Ländern unterrichtet.
23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von aufsichtlichen Kontrollen
hinsichtlich Sicherheit der Gebinde und Gebäude im Zwischenlager
Mitterteich (ggf. bitte für die letzten Kontrollen Datum und wesentliche
Befunde darlegen)?
Mit der atomrechtlichen Aufsicht über das Zwischenlager Mitterteich hat das
ByStMUV das Bayerische Landesamt für Umwelt betraut. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]