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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Status quo und Prognosen für das Zwischenlager Mitterteich

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

10.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1239715.08.2019

Status quo und Prognosen für das Zwischenlager Mitterteich

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12397 19. Wahlperiode 15.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Steffi Lemke, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Status quo und Prognosen für das Zwischenlager Mitterteich Eine breite Mehrheit des Deutschen Bundestages hat den Ausstieg aus der Atomkraft beschlossen. Dieser Beschluss trifft nach Ansicht der Fragesteller auf große gesellschaftliche Akzeptanz. Der Rückbau einzelner Atomkraftwerke hat begonnen oder ist in konkreter Planung, so dass das Thema der Entsorgung des radioaktiven Mülls an Bedeutung gewinnt. Neben der Frage der Endlagerung stellt auch die Lagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen in diesem Kontext eine Herausforderung dar. In Bayern existiert für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle das Zwischenlager Mitterteich, auch bekannt als Sammelstelle Mitterteich. Es besteht aus der Landessammelstelle Bayern (LSSt) und der Lagerhalle der bayerischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU-Halle). Erstere wurde im Jahr 1982 nach Strahlenschutzverordnung für 10 000 Abfallgebinde genehmigt, letztere für 40 000, vgl. Bundestagsdrucksachen 11/4335 und 11/4823. In Bayern gab es vor diesem Hintergrund in jüngerer Vergangenheit auch aufgrund eines fehlenden Katastrophenschutzplanes öffentlich bekundete Sorge um die Sicherheit des Zwischenlagers Mitterteich (vgl. www.onetz.de/ deutschlandwelt/mitterteich/brisante-fracht-reaktor-b-mitterteich-id2675953.html). Auch die Tatsache, dass die Verantwortung über Prognosen und künftige Auslastungsquoten für die EVU-Halle im Zwischenlager Mitterteich letztlich in der Verantwortung der Atomkraftwerksbetreiber liegt, in deren Auftrag die EVU-Halle betrieben wird (vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache 16/18281), stärkt das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger nicht und trägt nach Auffassung der Fragestellenden zur Verunsicherung bei. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viel radioaktiver Abfall ist derzeit im Zwischenlager Mitterteich eingelagert (bitte jeweils für LSSt und EVU-Halle nach Gebindeart, -anzahl und Kubikmetern aufschlüsseln)? Wie schlüsselt sich der aktuelle Lagerbestand nach schwach- und mittelradioaktiven Abfällen auf? 2. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung darüber zuletzt öffentlich die Bevölkerung unterrichtet? 3. Wie hat sich die Auslastung des Zwischenlagers Mitterteich in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach LSSt und EVU-Halle differenzieren)? 4. Für wie viele Kubikmeter radioaktive Abfälle wurde das Zwischenlager ausgelegt bzw. genehmigt bzw. wie vielen Kubikmetern Abfallvolumen entsprechen die genehmigten Gebindeanzahl-Obergrenzen von 10 000 bzw. 40 000 Stück jeweils? 5. Welche atomrechtlichen Änderungsgenehmigungen gab es seit der Erstgenehmigung des Zwischenlagers Mitterteich im Jahr 1982 jeweils wann und mit jeweils welchem wesentlichen Inhalt (ggf. bitte nach LSSt und EVU- Halle differenzieren)? 6. Aus welchen Atomkraftwerken lagern derzeit Abfälle ein (bitte nach Kubikmetern aufschlüsseln)? 7. Wie hoch sind die Platzkontingente für die drei bayerischen Atomkraftwerke im Zwischenlager Mitterteich (vgl. Frankenpost vom 18. April 2019, Seite 9: „Atommüll rollt durch Marktredwitz“)? 8. Wird der radioaktive Abfall im Zwischenlager Mitterteich nach Kenntnis der Bundesregierung nach Gebindearten sortiert bzw. gruppiert zwischengelagert oder bestimmten anderen Kriterien sortiert bzw. gruppiert (ggf. bitte darlegen)? 9. Bis wann genau ist die derzeit geltende atomrechtliche Genehmigung des Zwischenlagers Mitterteich befristet? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein etwaiges Genehmigungsverlängerungsverfahren bzw. betreffende Vorbereitungen dafür (bitte möglichst genau und ausführlich darlegen)? 10. Welche Planungen gibt es für den Abtransport des Atommülls aus dem Zwischenlager Mitterteich nach Ablauf der Genehmigung, und welche Pläne und welchen Zeithorizont gibt es für den Rückbau des Zwischenlagers Mitterteich (vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/umweltminister-glauber-nach-2027- kein-atommuell-mehr-in-bayern,RRwwb0z)? 11. Wie sind die Planungen für die Auslastung des Zwischenlagers für die kommenden zehn Jahre? a) Wie viel mittel und niedrig radioaktiver Atommüll soll aus dem Zwischenlager Mitterteich in den kommenden fünf Jahren weiter verbracht werden, und wohin, und mit welchen Transportmitteln? b) Wie viele radioaktive Abfälle sollen zusätzlich dazu kommen, und mit welchen Transportmitteln? 12. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Quote von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der EVU-Halle im Zwischenlager Mitterteich in den kommenden zehn Jahren verändern wird? 13. Gelten für das Zwischenlager besondere Sicherheitsbedingungen? Inwiefern hält die Bundesregierung diese Bedingungen für ausreichend? 14. Wie viel Personal ist laut Betriebsgenehmigung für Betrieb und Sicherheit des Zwischenlagers vorgesehen? 15. Wie viel Personal ist derzeit für Betrieb, Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers beschäftigt? 16. Gab es in den vergangenen zehn Jahren Sicherheitsvorfälle, und wenn ja, jeweils wann, und welcher Art (bitte tabellarische Übersicht)? 17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Verantwortung über Prognosen und künftige Auslastungsquoten im Zwischenlager Mitterteich bei den Atomkraftwerksbetreibern liegt? Falls ja, welche Rechtsgrundlage regelt dies mit welchem exakten Wortlaut? Hat die Bundesregierung Einfluss auf die Auslastungsquote, und falls ja, inwiefern macht sie diesen geltend? 18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Absprache und Koordination der Atomkraftwerksbetreiber untereinander hinsichtlich Auslastung und künftiger Auslastung? 19. Wie wird sichergestellt, dass das Zwischenlager Mitterteich, z. B. durch mangelhafte Koordination der Atomkraftwerksbetreiber untereinander, nicht über die Kapazitätsgrenze hinaus befüllt wird? 20. Nimmt die EVU-Lagerhalle in Mitterteich hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Atomkraftwerksbetreiber über Prognosen und künftige Auslastungsquoten eine Sonderstellung im Vergleich mit anderen vergleichbaren Einrichtungen ein? Wenn ja, inwiefern? 21. Wie häufig und wann zuletzt hat sich die Bundesregierung über Lagerbestand und geplante Auslastung bei den Atomkraftwerksbetreibern informiert, in welcher Form, und bei wem? 22. Über welche weiteren sicherheitstechnischen oder radiologischen Informationen zum Betrieb des Zwischenlagers wird die Bundesregierung automatisch informiert, und wie oft? 23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von aufsichtlichen Kontrollen hinsichtlich Sicherheit der Gebinde und Gebäude im Zwischenlager Mitterteich (ggf. bitte für die letzten Kontrollen Datum und wesentliche Befunde darlegen)? Berlin, den 30. Juli 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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