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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Status quo und Prognosen für das Zwischenlager Mitterteich
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
10.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1239715.08.2019
Status quo und Prognosen für das Zwischenlager Mitterteich
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12397
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock,
Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Steffi Lemke, Daniela Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Status quo und Prognosen für das Zwischenlager Mitterteich
Eine breite Mehrheit des Deutschen Bundestages hat den Ausstieg aus der
Atomkraft beschlossen. Dieser Beschluss trifft nach Ansicht der Fragesteller auf große
gesellschaftliche Akzeptanz. Der Rückbau einzelner Atomkraftwerke hat
begonnen oder ist in konkreter Planung, so dass das Thema der Entsorgung des
radioaktiven Mülls an Bedeutung gewinnt. Neben der Frage der Endlagerung stellt
auch die Lagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen in diesem
Kontext eine Herausforderung dar.
In Bayern existiert für schwach- bis mittelradioaktive Abfälle das Zwischenlager
Mitterteich, auch bekannt als Sammelstelle Mitterteich. Es besteht aus der
Landessammelstelle Bayern (LSSt) und der Lagerhalle der bayerischen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU-Halle). Erstere wurde im Jahr 1982 nach
Strahlenschutzverordnung für 10 000 Abfallgebinde genehmigt, letztere für 40 000,
vgl. Bundestagsdrucksachen 11/4335 und 11/4823.
In Bayern gab es vor diesem Hintergrund in jüngerer Vergangenheit auch
aufgrund eines fehlenden Katastrophenschutzplanes öffentlich bekundete Sorge um
die Sicherheit des Zwischenlagers Mitterteich (vgl. www.onetz.de/
deutschlandwelt/mitterteich/brisante-fracht-reaktor-b-mitterteich-id2675953.html). Auch die
Tatsache, dass die Verantwortung über Prognosen und künftige
Auslastungsquoten für die EVU-Halle im Zwischenlager Mitterteich letztlich in der
Verantwortung der Atomkraftwerksbetreiber liegt, in deren Auftrag die EVU-Halle
betrieben wird (vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache 16/18281), stärkt das Vertrauen
vieler Bürgerinnen und Bürger nicht und trägt nach Auffassung der
Fragestellenden zur Verunsicherung bei.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viel radioaktiver Abfall ist derzeit im Zwischenlager Mitterteich
eingelagert (bitte jeweils für LSSt und EVU-Halle nach Gebindeart, -anzahl und
Kubikmetern aufschlüsseln)?
Wie schlüsselt sich der aktuelle Lagerbestand nach schwach- und
mittelradioaktiven Abfällen auf?
2. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung darüber zuletzt öffentlich
die Bevölkerung unterrichtet?
3. Wie hat sich die Auslastung des Zwischenlagers Mitterteich in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach LSSt und EVU-Halle
differenzieren)?
4. Für wie viele Kubikmeter radioaktive Abfälle wurde das Zwischenlager
ausgelegt bzw. genehmigt bzw. wie vielen Kubikmetern Abfallvolumen
entsprechen die genehmigten Gebindeanzahl-Obergrenzen von 10 000 bzw. 40 000
Stück jeweils?
5. Welche atomrechtlichen Änderungsgenehmigungen gab es seit der
Erstgenehmigung des Zwischenlagers Mitterteich im Jahr 1982 jeweils wann und
mit jeweils welchem wesentlichen Inhalt (ggf. bitte nach LSSt und EVU-
Halle differenzieren)?
6. Aus welchen Atomkraftwerken lagern derzeit Abfälle ein (bitte nach
Kubikmetern aufschlüsseln)?
7. Wie hoch sind die Platzkontingente für die drei bayerischen Atomkraftwerke
im Zwischenlager Mitterteich (vgl. Frankenpost vom 18. April 2019, Seite 9:
„Atommüll rollt durch Marktredwitz“)?
8. Wird der radioaktive Abfall im Zwischenlager Mitterteich nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Gebindearten sortiert bzw. gruppiert
zwischengelagert oder bestimmten anderen Kriterien sortiert bzw. gruppiert (ggf. bitte
darlegen)?
9. Bis wann genau ist die derzeit geltende atomrechtliche Genehmigung des
Zwischenlagers Mitterteich befristet?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein etwaiges
Genehmigungsverlängerungsverfahren bzw. betreffende Vorbereitungen dafür (bitte
möglichst genau und ausführlich darlegen)?
10. Welche Planungen gibt es für den Abtransport des Atommülls aus dem
Zwischenlager Mitterteich nach Ablauf der Genehmigung, und welche Pläne und
welchen Zeithorizont gibt es für den Rückbau des Zwischenlagers
Mitterteich (vgl. www.br.de/nachrichten/bayern/umweltminister-glauber-nach-2027-
kein-atommuell-mehr-in-bayern,RRwwb0z)?
11. Wie sind die Planungen für die Auslastung des Zwischenlagers für die
kommenden zehn Jahre?
a) Wie viel mittel und niedrig radioaktiver Atommüll soll aus dem
Zwischenlager Mitterteich in den kommenden fünf Jahren weiter verbracht
werden, und wohin, und mit welchen Transportmitteln?
b) Wie viele radioaktive Abfälle sollen zusätzlich dazu kommen, und mit
welchen Transportmitteln?
12. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Quote von
schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in der EVU-Halle im
Zwischenlager Mitterteich in den kommenden zehn Jahren verändern wird?
13. Gelten für das Zwischenlager besondere Sicherheitsbedingungen?
Inwiefern hält die Bundesregierung diese Bedingungen für ausreichend?
14. Wie viel Personal ist laut Betriebsgenehmigung für Betrieb und Sicherheit
des Zwischenlagers vorgesehen?
15. Wie viel Personal ist derzeit für Betrieb, Sicherheit und Sicherung des
Zwischenlagers beschäftigt?
16. Gab es in den vergangenen zehn Jahren Sicherheitsvorfälle, und wenn ja,
jeweils wann, und welcher Art (bitte tabellarische Übersicht)?
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Verantwortung über
Prognosen und künftige Auslastungsquoten im Zwischenlager Mitterteich bei den
Atomkraftwerksbetreibern liegt?
Falls ja, welche Rechtsgrundlage regelt dies mit welchem exakten Wortlaut?
Hat die Bundesregierung Einfluss auf die Auslastungsquote, und falls ja,
inwiefern macht sie diesen geltend?
18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der Absprache und
Koordination der Atomkraftwerksbetreiber untereinander hinsichtlich Auslastung
und künftiger Auslastung?
19. Wie wird sichergestellt, dass das Zwischenlager Mitterteich, z. B. durch
mangelhafte Koordination der Atomkraftwerksbetreiber untereinander, nicht
über die Kapazitätsgrenze hinaus befüllt wird?
20. Nimmt die EVU-Lagerhalle in Mitterteich hinsichtlich der
Verantwortlichkeit der Atomkraftwerksbetreiber über Prognosen und künftige
Auslastungsquoten eine Sonderstellung im Vergleich mit anderen vergleichbaren
Einrichtungen ein?
Wenn ja, inwiefern?
21. Wie häufig und wann zuletzt hat sich die Bundesregierung über
Lagerbestand und geplante Auslastung bei den Atomkraftwerksbetreibern informiert,
in welcher Form, und bei wem?
22. Über welche weiteren sicherheitstechnischen oder radiologischen
Informationen zum Betrieb des Zwischenlagers wird die Bundesregierung automatisch
informiert, und wie oft?
23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von aufsichtlichen Kontrollen
hinsichtlich Sicherheit der Gebinde und Gebäude im Zwischenlager
Mitterteich (ggf. bitte für die letzten Kontrollen Datum und wesentliche Befunde
darlegen)?
Berlin, den 30. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]
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