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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausgaben für Babyerstausstattung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1239815.08.2019

Ausgaben für Babyerstausstattung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12398 19. Wahlperiode 15.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Ausgaben für Babyerstausstattung Die Geburt eines Kindes ist ein Grund zur Freude. Neun Monate haben die werdenden Eltern Zeit, sich auf die neue Situation vorzubereiten und die Erstausstattung für das Kind zu besorgen. Dazu zählen neben Kleidung auch Pflegemittel, Kinderwagen, spezielle Möbel und andere notwendige Dinge, um den Alltag mit einem Neugeborenen zu meistern. Eine einfache Erstausstattung für ein neugeborenes Kind kann dabei mehr als 3 000 Euro kosten, wie „Deutschlandfunk“ 2017 berichtete (www.deutschland funk.de/industriezweig-boomt-das-grosse-geld-mit-den-babys.724.de.html?dram: article_id=402264). Neuere Quellen sind den Fragestellerinnen und Fragestellern nicht bekannt. Diese Summe stellt insbesondere Arme und weniger wohlhabende Familien vor immense Herausforderungen. Werdende Eltern sind hierbei nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf die Unterstützung aus der Familie oder dem familiären Umfeld angewiesen. Regelmäßig wird ebenfalls auf gebrauchte Gegenstände zurückgegriffen, um die Kosten zu senken. Weitere Unterstützung können werdende Mütter von der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ bzw. den zuständigen Landesstiftungen erhalten. Dabei ist es allerdings Voraussetzung, dass die werdende Mutter sich vorab in einer Schwangerschaftskonfliktberatung gemeldet hat und eine Notlage vorhanden ist. Diese Mittel sollen werdenden Müttern dabei helfen, sich für die Geburt des Kindes zu entscheiden. Für viele Familien kommt diese Unterstützung nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht infrage. Für werdende Familien im Transferleistungsbezug besteht die Möglichkeit, einmalige finanzielle Unterstützung zu beantragen. Gemäß § 20 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und § 27a Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts in Form von Regelbedarfen bzw. Regelsätzen erbracht. Nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB II sowie § 31 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 SGB XII werden einmalige Leistungen genehmigt, die nicht von den Regelbedarfen bzw. Regelsätzen erfasst und somit bei Bedarf ergänzend zu gewähren sind. Dabei variiert die Höhe der genehmigten Leistungen stark. In Berlin können einmalig bis zu 540 Euro (www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/ kategorie/rundschreiben/2017_06-658136.php) für die Erstausstattung genehmigt werden, in Koblenz bis zu 470 Euro (https://harald-thome.de/fa/harald- thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/AE-Mayen-Koblenz---09.2009.pdf) und in Celle gerade einmal 130 Euro (https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but- rilis/AE-Celle-LK-03.12.2015.pdf). Die Große Koalition hat in dieser Wahlperiode erstmalig festgestellt, dass Kinderarmut ein Problem ist und in diesem Kontext Gesetze wie das so genannte Starke-Familien-Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Vor diesem Hintergrund möchten die Fragestellerinnen und Fragesteller von der Bundesregierung wissen, ob die Bundesregierung im Rahmen des grundgesetzlichen Auftrages zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet plant, die Unterstützung für arme Familien rund um die Geburt zu verbessern. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang einer kindgerechten Babyerstausstattung (bitte detailliert ausführen)? Welche Gegenstände gehören nach Auffassung der Bundesregierung zu einer kindgerechten Erstausstattung (bitte detailliert ausführen)? 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten einer ausreichenden und kindgerechten Babyerstausstattung (bitte detailliert ausführen)? 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen werdender Eltern hinsichtlich einer Babyerstausstattung (bitte detailliert ausführen und dabei die wirtschaftliche Situation der Familie berücksichtigen)? 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der maximalen Höhe der Babyerstausstattung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB II sowie § 31 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 SGB XII in den Kommunen, die laut fachlichen Hinweisen gewährleistet werden können (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der gewährten Leistungen für die Babyerstausstattung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB II sowie § 31 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 SGB XII in den Kommunen (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 6. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren der Mehrbedarf für Babyerstausstattung bewilligt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Anteil der jeweiligen Maximalförderung gemäß der fachlichen Hinweise aufschlüsseln)? 7. Wie viele Anträge auf Mehrbedarf für Babyerstausstattung wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 8. Wie viele Anträge auf Hilfe zur Babyerstausstattung wurden in den letzten fünf Jahren für Eltern, die sich nicht im allgemeinen Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts befinden, bewilligt bzw. nur teilweise bewilligt (bitte jeweils nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Ein-Elternfamilien, Ehepaaren und Lebensgemeinschaften aufschlüsseln)? 9. Wie viele Anträge auf Hilfe zur Babyerstausstattung wurden in den letzten fünf Jahren für Eltern, die sich nicht im allgemeinen Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts befinden, nicht bewilligt (bitte jeweils nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Ein- Elternfamilien, Ehepaaren und Lebensgemeinschaften aufschlüsseln)? 10. Plant die Bundesregierung im Bereich der Babyerstausstattung Maßnahmen zur Harmonisierung im Rahmen der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet? 11. Welche weiteren finanziellen Unterstützungen können Familien in schwierigen Lebenssituationen beantragen? Berlin, den 29. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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