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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stand der Provenienzrecherche in deutschen Museen
Fraktion
FDP
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
30.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1239915.08.2019
Stand der Provenienzrecherche in deutschen Museen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12399
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Thomas Hacker, Renata Alt,
Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Jimmy Schulz,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Stand der Provenienzrecherche in deutschen Museen
Vom 26. bis 27. November 2018 fand in Berlin die Fachkonferenz „20 Jahre
Washingtoner Prinzipien: Wege in die Zukunft“ statt. In ihrer Eröffnungsrede
würdigte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien das bereits im Rahmen
der gemeinsamen Maßnahmen des Bundes, der Länder und der kommunalen
Spitzenverbände Geleistete und kündigte zudem weitere Maßnahmen an, um die
Provenienzrecherche sowie die Restitution der NS-Raubkunst weiter
voranzubringen. In ihrer Rede hob sie unter anderem hervor, dass bis zum September 2018
bereits 5 700 Kulturgüter sowie 11 000 Bücher restituiert wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie weit sind die Planungen und Vorbereitungen für die in der Rede
angekündigte „Forschungsdatenbank, die im Januar 2020 ihren Regelbetrieb
aufnehmen soll“, vorangeschritten?
2. Wie ist der Zeitplan zur Inbetriebnahme der Forschungsdatenbank?
Wird der Zeitplan eingehalten?
Wenn nein, warum nicht?
3. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
Einrichtungen bislang noch nicht zur „Digitalisierung und Veröffentlichung der
Bestände“ angehalten, obwohl die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien
in ihrer Rede betonte, dass sie die Länder dazu auffordern werde?
4. Welche durch den Bund geförderten öffentlichen Einrichtungen meint die
Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, wenn sie davon spricht, dass sich
noch immer „manche aus öffentlichen Mitteln getragenen Einrichtungen der
Anrufung der Beratenden Kommission verweigern“?
5. Wie viele Kulturgüter und Bücher wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit der Washingtoner Erklärung bis zum 15. Juli 2019 nach Kenntnis
der Bundesregierung restituiert?
a) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus den
Sammlungen oder Beständen des Bundes?
b) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus den
Sammlungen oder Beständen der Länder (bitte die einzelnen Länder und
deren Institutionen detailliert auflisten)?
c) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus
Sammlungen oder Beständen in kommunaler Trägerschaft?
d) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus
Sammlungen oder Beständen in privater Trägerschaft bzw. in
Privatbesitz?
6. Falls die Bundesregierung die Frage 5 nicht beantworten kann, wie konnte
die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in ihrer Eröffnungsrede der
Fachkonferenz „20 Jahre Washingtoner Erklärung: Wege in die Zukunft“ die
Anzahl der der Bundesregierung bekannten restituierten Kulturgüter und
Bücher beziffern?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Fälle, in denen eine
Anrufung der „Beratende[n] Kommission im Zusammenhang mit der
Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus
jüdischem Besitz“ nicht zustande kommen konnte, weil das notwendige
beidseitige Einverständnis zu einer Verhandlung der „Beratenden Kommission“
aufgrund einseitiger Ablehnung ebendieser nicht erfolgte?
Wenn ja, wie viele Fälle wurden aufgrund der obligatorischen beidseitigen
Anrufung nach Kenntnis der Bundesregierung nicht von der „Beratenden
Kommission“ verhandelt?
a) In wie vielen Fällen lehnten über Kulturgut verfügende Einrichtungen in
öffentlicher Trägerschaft die Anrufung der „Beratenden Kommission“
ab?
b) In wie vielen Fällen lehnten über Kulturgut verfügende Einrichtungen in
privater Trägerschaft die Anrufung der „Beratenden Kommission“ ab?
8. In wie vielen Fällen lehnten Kulturgut ersuchende Einrichtungen bzw.
Personen die Anrufung der „Beratenden Kommission“ ab?
9. Wenn die o. g. Fragen nicht beantwortet werden können, warum hat die
Bundesregierung keine Kenntnis über die Anzahl der nicht verhandelten Fälle
aufgrund einseitig abgelehnter Anrufung der „Beratenden Kommission“,
obwohl die Geschäftsstelle der „Beratenden Kommission“ in das Deutsche
Zentrum Kulturgutverluste (DZK) eingegliedert ist, die Bundesregierung im
Stiftungsrat des DZK vertreten ist und die Bundesbeauftragte für Kultur und
Medien den Vorsitz des Stiftungsrats innehat?
10. Wann erfolgt die von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
angekündigte Verpflichtung, die die mit Bundesmitteln geförderten Museen und
anderen kulturgutbewahrenden Einrichtungen auffordert, auch „einseitigen
Wünschen auf Anrufung der Beratenden Kommission von Seiten potentieller
Anspruchsteller nachzukommen“?
11. Appelliert die Bundesregierung auch an die Länder und kommunalen
Spitzenverbände, die sich in ihrer Trägerschaft befindlichen Museen und anderen
Kultureinrichtungen anzuweisen, auch „einseitigen Wünschen auf Anrufung
der Beratenden Kommission von Seiten potentieller Anspruchsteller
nachzukommen“?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wenn nein, warum nicht?
12. Welche Fortschritte hat die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, in
Absprache mit dem Bundesminister der Finanzen, bei der Klärung hinsichtlich
haushaltsrechtlicher Gründe, „die Restitutionen NS-verfolgungsbedingt
entzogenen Kulturguts entgegenstehen“ könnten, erzielt?
13. Wie weit ist die Einrichtung des in der Rede angekündigten „Helpdesks“, der
eine „zentrale Anlaufstelle für Anspruchssteller“ werden und „Orientierung
und Unterstützung“ bieten soll, fortgeschritten?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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