[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding,
Thomas Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12399 –
Stand der Provenienzrecherche in deutschen Museen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 26. bis 27. November 2018 fand in Berlin die Fachkonferenz „20 Jahre
Washingtoner Prinzipien: Wege in die Zukunft“ statt. In ihrer Eröffnungsrede
würdigte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien das bereits im Rahmen
der gemeinsamen Maßnahmen des Bundes, der Länder und der kommunalen
Spitzenverbände Geleistete und kündigte zudem weitere Maßnahmen an, um
die Provenienzrecherche sowie die Restitution der NS-Raubkunst weiter
voranzubringen. In ihrer Rede hob sie unter anderem hervor, dass bis zum
September 2018 bereits 5 700 Kulturgüter sowie 11 000 Bücher restituiert
wurden.
1. Wie weit sind die Planungen und Vorbereitungen für die in der Rede
angekündigte „Forschungsdatenbank, die im Januar 2020 ihren
Regelbetrieb aufnehmen soll“, vorangeschritten?
2. Wie ist der Zeitplan zur Inbetriebnahme der Forschungsdatenbank?
Wird der Zeitplan eingehalten?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die laufenden Vorbereitungen zur Inbetriebnahme der Forschungsdatenbank
beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitplan. Die Forschungsdatenbank soll danach wie geplant im
Januar 2020 den Regelbetrieb aufnehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12872
19. Wahlperiode 30.08.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 29. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
Einrichtungen bislang noch nicht zur „Digitalisierung und
Veröffentlichung der Bestände“ angehalten, obwohl die Bundesbeauftragte für
Kultur und Medien in ihrer Rede betonte, dass sie die Länder dazu
auffordern werde?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
4. Welche durch den Bund geförderten öffentlichen Einrichtungen meint die
Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, wenn sie davon spricht, dass
sich noch immer „manche aus öffentlichen Mitteln getragenen
Einrichtungen der Anrufung der Beratenden Kommission verweigern“?
Einzelne durch den Bund geförderte öffentliche Einrichtungen waren mit der
Aussage der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nicht
angesprochen.
Auf die Antworten zu den Fragen 7 bis 10 wird verwiesen.
5. Wie viele Kulturgüter und Bücher wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit der Washingtoner Erklärung bis zum 15. Juli 2019 nach
Kenntnis der Bundesregierung restituiert?
a) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus
den Sammlungen oder Beständen des Bundes?
b) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus
den Sammlungen oder Beständen der Länder (bitte die einzelnen
Länder und deren Institutionen detailliert auflisten)?
c) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus
Sammlungen oder Beständen in kommunaler Trägerschaft?
d) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus
Sammlungen oder Beständen in privater Trägerschaft bzw. in
Privatbesitz?
6. Falls die Bundesregierung die Frage 5 nicht beantworten kann, wie
konnte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in ihrer Eröffnungsrede
der Fachkonferenz „20 Jahre Washingtoner Erklärung: Wege in die
Zukunft“ die Anzahl der der Bundesregierung bekannten restituierten
Kulturgüter und Bücher beziffern?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit der Washingtoner Erklärung von 1998 wurden bis April 2019 in
Deutschland – soweit bekannt – mehr als 5.965 Kulturgüter restituiert. Hinzu kommen
mehr als 14.000 Bücher und anderes Bibliotheksgut. Diese Angaben beruhen,
wie bereits die entsprechenden Angaben im Rahmen der Rede von Frau
Staatsministerin Grütters zur Fachkonferenz „20 Jahre Washingtoner Erklärung:
Wege in die Zukunft“ auf Informationen des Deutschen Zentrums
Kulturgutverluste. Das Zentrum sammelt entsprechende Informationen, die ihm
mitgeteilt werden oder öffentlich zugänglich sind. Das Deutsche Zentrum
Kulturgutverluste bietet insbesondere Museen, Bibliotheken und Archiven in
Deutschland die Möglichkeit, Restitutionen und andere Lösungen zentral zu
erfassen, vgl.
www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Service/Umfragen/
Restitutionen/Index.html. Da es in Deutschland keine Meldepflicht zu erfolgten
Rückgaben gegenüber dem Zentrum gibt ist, sind die Zahlenangaben unvollständig.
Dazu, wie sich die erfolgten Restitutionen nach der Herkunft aus Sammlungen
oder Beständen des Bundes oder der Länder oder aus Sammlungen und
Beständen in kommunaler oder privater Trägerschaft verteilen, liegt der
Bundesregierung keine Übersicht vor.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Fälle, in denen
eine Anrufung der „Beratende[n] Kommission im Zusammenhang mit
der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts,
insbesondere aus jüdischem Besitz“ nicht zustande kommen konnte, weil das
notwendige beidseitige Einverständnis zu einer Verhandlung der
„Beratenden Kommission“ aufgrund einseitiger Ablehnung ebendieser nicht
erfolgte?
Wenn ja, wie viele Fälle wurden aufgrund der obligatorischen
beidseitigen Anrufung nach Kenntnis der Bundesregierung nicht von der
„Beratenden Kommission“ verhandelt?
a) In wie vielen Fällen lehnten über Kulturgut verfügende Einrichtungen
in öffentlicher Trägerschaft die Anrufung der „Beratenden
Kommission“ ab?
b) In wie vielen Fällen lehnten über Kulturgut verfügende Einrichtungen
in privater Trägerschaft die Anrufung der „Beratenden Kommission“
ab?
8. In wie vielen Fällen lehnten Kulturgut ersuchende Einrichtungen bzw.
Personen die Anrufung der „Beratenden Kommission“ ab?
9. Wenn die o. g. Fragen nicht beantwortet werden können, warum hat die
Bundesregierung keine Kenntnis über die Anzahl der nicht verhandelten
Fälle aufgrund einseitig abgelehnter Anrufung der „Beratenden
Kommission“, obwohl die Geschäftsstelle der „Beratenden Kommission“ in das
Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) eingegliedert ist, die
Bundesregierung im Stiftungsrat des DZK vertreten ist und die
Bundesbeauftragte für Kultur und Medien den Vorsitz des Stiftungsrats innehat?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beratende Kommission mit ihrer
Geschäftsstelle eine unabhängige Einrichtung ist. Es besteht weder eine
Unterrichtungspflicht gegenüber dem Deutschen Zentrum Kulturgutverluste noch
gegenüber der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat in der
Vergangenheit insbesondere aus Gesprächen erfahren, dass vereinzelt eine
Zustimmung zur Anrufung der Beratenden Kommission auf Seiten der das Kulturgut
bewahrenden Einrichtung – zumindest aus Sicht der Anspruchssteller – nicht
zügig erfolgt und damit in ihrer Wahrnehmung einer Ablehnung gleichkommt.
Zudem kann es Fälle geben, in denen die Parteien Vertraulichkeit vereinbart
und Dritte daher keine Kenntnisse über Differenzen bezüglich der Anrufung
der Beratenden Kommission haben.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bislang vier Fälle, in denen
mangels beiderseitiger Zustimmung zum Verfahren eine Verhandlung vor der
Beratenden Kommission (bisher) nicht stattfand: In einem Fall verweigerte eine
öffentliche Einrichtung die Zustimmung und es fand ein gerichtlicher Vergleich
statt. In einem weiteren Fall gibt es bisher keine Zustimmung seitens einer
Einrichtung in privater Trägerschaft als Antragsgegner. In zwei weiteren Fällen
verweigern jeweils die Anspruchssteller die Zustimmung, die Parteien stehen
jeweils im Hinblick auf eine mögliche Kommissionsanrufung weiter in
Verbindung.
10. Wann erfolgt die von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien
angekündigte Verpflichtung, die die mit Bundesmitteln geförderten Museen
und anderen kulturgutbewahrenden Einrichtungen auffordert, auch
„einseitigen Wünschen auf Anrufung der Beratenden Kommission von Seiten
potentieller Anspruchsteller nachzukommen“?
Seit dem Haushaltsjahr 2019 werden von der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien institutionell geförderte Einrichtungen, regelmäßig
im Projektwege geförderte Einrichtungen und im Projektwege geförderte
Einrichtungen, deren Zuwendungszwecke mit diesem Thema zu tun haben, durch
eine Auflage im Zuwendungsbescheid bzw. Zuweisungsschreiben verpflichtet,
dem Wunsch von Anspruchstellern auf Anrufung der Beratenden Kommission
zu folgen. Dies kommt im Ergebnis – bei den o. g. geförderten
Kultureinrichtungen – der Ermöglichung einer einseitigen Anrufung durch Anspruchsteller
gleich.
11. Appelliert die Bundesregierung auch an die Länder und kommunalen
Spitzenverbände, die sich in ihrer Trägerschaft befindlichen Museen und
anderen Kultureinrichtungen anzuweisen, auch „einseitigen Wünschen
auf Anrufung der Beratenden Kommission von Seiten potentieller
Anspruchsteller nachzukommen“?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Auflage, dem Wunsch von Anspruchstellern auf Anrufung der Beratenden
Kommission zu folgen (s. Antwort zu Frage 10), erfolgt in Umsetzung der
hohen politischen und moralischen Verantwortung Deutschlands für die
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien würde es begrüßen, wenn Länder und kommunale
Spitzenverbände ebenfalls Mechanismen schaffen, um die von ihnen finanzierten
Einrichtungen anzuhalten, sich einer Anrufung nicht zu verschließen.
12. Welche Fortschritte hat die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, in
Absprache mit dem Bundesminister der Finanzen, bei der Klärung
hinsichtlich haushaltsrechtlicher Gründe, „die Restitutionen NS-
verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts entgegenstehen“ könnten,
erzielt?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat im Rahmen
der diesjährigen Haushaltsaufstellung mit dem Bundesministerium der
Finanzen Einvernehmen erzielt, im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2020 einen Haushaltsvermerk bei den Kapiteln 0452 und 0453 auszubringen,
der ausdrücklich die unentgeltliche Herausgabe von Kulturgut, das seinen
Eigentümern erwiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit NS-
verfolgungsbedingt entzogen wurde, ermöglicht. Dieser Haushaltsvermerk
wurde im Juni 2019 mit dem Regierungsentwurf durch das Bundeskabinett
beschlossen. Damit soll auf Bundesebene klargestellt werden, dass es für
Museen und andere Kulturgut bewahrende Einrichtungen, die aus den o. g. Kapiteln
Haushaltsmittel erhalten und auf welche die Bundeshaushaltsordnung
Anwendung findet, keine haushaltsrechtlichen Gründe gibt, die Restitutionen NS-
verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts entgegenstehen. Die Aufnahme des
Vermerkes steht unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beratungen zum
Bundeshaushalt 2020 und dessen Verabschiedung.
13. Wie weit ist die Einrichtung des in der Rede angekündigten „Helpdesks“,
der eine „zentrale Anlaufstelle für Anspruchssteller“ werden und
„Orientierung und Unterstützung“ bieten soll, fortgeschritten?
Beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste wird das „Help-Desk NS-
Raubgut“ als Kontakt- und Informationsstelle für Opfer der
verfolgungsbedingten Entziehung von Kulturgut während der nationalsozialistischen Herrschaft
und deren Nachfahren eingerichtet. Im Zuge der dazu laufenden
Vorbereitungen ist aktuell die Leitung ausgeschrieben, vgl. www. kulturgutverluste.de/
Webs/DE/Stiftung/Stellenausschreibungen/Index.html.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]