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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Provenienzrecherche in deutschen Museen

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

30.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1239915.08.2019

Stand der Provenienzrecherche in deutschen Museen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12399 19. Wahlperiode 15.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Thomas Hacker, Renata Alt, Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Jimmy Schulz, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Stand der Provenienzrecherche in deutschen Museen Vom 26. bis 27. November 2018 fand in Berlin die Fachkonferenz „20 Jahre Washingtoner Prinzipien: Wege in die Zukunft“ statt. In ihrer Eröffnungsrede würdigte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien das bereits im Rahmen der gemeinsamen Maßnahmen des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände Geleistete und kündigte zudem weitere Maßnahmen an, um die Provenienzrecherche sowie die Restitution der NS-Raubkunst weiter voranzubringen. In ihrer Rede hob sie unter anderem hervor, dass bis zum September 2018 bereits 5 700 Kulturgüter sowie 11 000 Bücher restituiert wurden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie weit sind die Planungen und Vorbereitungen für die in der Rede angekündigte „Forschungsdatenbank, die im Januar 2020 ihren Regelbetrieb aufnehmen soll“, vorangeschritten? 2. Wie ist der Zeitplan zur Inbetriebnahme der Forschungsdatenbank? Wird der Zeitplan eingehalten? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Einrichtungen bislang noch nicht zur „Digitalisierung und Veröffentlichung der Bestände“ angehalten, obwohl die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in ihrer Rede betonte, dass sie die Länder dazu auffordern werde? 4. Welche durch den Bund geförderten öffentlichen Einrichtungen meint die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, wenn sie davon spricht, dass sich noch immer „manche aus öffentlichen Mitteln getragenen Einrichtungen der Anrufung der Beratenden Kommission verweigern“? 5. Wie viele Kulturgüter und Bücher wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Washingtoner Erklärung bis zum 15. Juli 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung restituiert? a) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus den Sammlungen oder Beständen des Bundes? b) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus den Sammlungen oder Beständen der Länder (bitte die einzelnen Länder und deren Institutionen detailliert auflisten)? c) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus Sammlungen oder Beständen in kommunaler Trägerschaft? d) Wie viele dieser restituierten Kulturgüter und Bücher stammen aus Sammlungen oder Beständen in privater Trägerschaft bzw. in Privatbesitz? 6. Falls die Bundesregierung die Frage 5 nicht beantworten kann, wie konnte die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien in ihrer Eröffnungsrede der Fachkonferenz „20 Jahre Washingtoner Erklärung: Wege in die Zukunft“ die Anzahl der der Bundesregierung bekannten restituierten Kulturgüter und Bücher beziffern? 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl der Fälle, in denen eine Anrufung der „Beratende[n] Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ nicht zustande kommen konnte, weil das notwendige beidseitige Einverständnis zu einer Verhandlung der „Beratenden Kommission“ aufgrund einseitiger Ablehnung ebendieser nicht erfolgte? Wenn ja, wie viele Fälle wurden aufgrund der obligatorischen beidseitigen Anrufung nach Kenntnis der Bundesregierung nicht von der „Beratenden Kommission“ verhandelt? a) In wie vielen Fällen lehnten über Kulturgut verfügende Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft die Anrufung der „Beratenden Kommission“ ab? b) In wie vielen Fällen lehnten über Kulturgut verfügende Einrichtungen in privater Trägerschaft die Anrufung der „Beratenden Kommission“ ab? 8. In wie vielen Fällen lehnten Kulturgut ersuchende Einrichtungen bzw. Personen die Anrufung der „Beratenden Kommission“ ab? 9. Wenn die o. g. Fragen nicht beantwortet werden können, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis über die Anzahl der nicht verhandelten Fälle aufgrund einseitig abgelehnter Anrufung der „Beratenden Kommission“, obwohl die Geschäftsstelle der „Beratenden Kommission“ in das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) eingegliedert ist, die Bundesregierung im Stiftungsrat des DZK vertreten ist und die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien den Vorsitz des Stiftungsrats innehat? 10. Wann erfolgt die von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien angekündigte Verpflichtung, die die mit Bundesmitteln geförderten Museen und anderen kulturgutbewahrenden Einrichtungen auffordert, auch „einseitigen Wünschen auf Anrufung der Beratenden Kommission von Seiten potentieller Anspruchsteller nachzukommen“? 11. Appelliert die Bundesregierung auch an die Länder und kommunalen Spitzenverbände, die sich in ihrer Trägerschaft befindlichen Museen und anderen Kultureinrichtungen anzuweisen, auch „einseitigen Wünschen auf Anrufung der Beratenden Kommission von Seiten potentieller Anspruchsteller nachzukommen“? a) Wenn ja, in welcher Weise? b) Wenn nein, warum nicht? 12. Welche Fortschritte hat die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien, in Absprache mit dem Bundesminister der Finanzen, bei der Klärung hinsichtlich haushaltsrechtlicher Gründe, „die Restitutionen NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts entgegenstehen“ könnten, erzielt? 13. Wie weit ist die Einrichtung des in der Rede angekündigten „Helpdesks“, der eine „zentrale Anlaufstelle für Anspruchssteller“ werden und „Orientierung und Unterstützung“ bieten soll, fortgeschritten? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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