[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12418
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding und der Fraktion der FDP
Deckelung von Fondsgebühren – Konsultation der Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities
and Markets Authority, ESMA) hat am 16. Juli 2019 ihre Vorschläge für
Richtlinien für erfolgsabhängige Fondsgebühren vorgestellt (
www.esma.europa.eu/
press-news/esma-news/esma-consults-performance-fee-guidelines-retail-
fundsseeking-greater). Die ESMA beabsichtigt, die hierzu bestehenden Regeln zu
vereinheitlichen. Mit ihren Vorschlägen für erfolgsabhängige Fondsgebühren knüpft
die ESMA an bestehende Modelle an, etwa wenn neue Höchstmarken erreicht
werden (High-Water Mark) oder wenn eine bestimmte Mindestrendite erzielt
wurde (Hurdle Rate). Die ESMA trägt vor, für Gebühren einschlägige Zeiträume
und Zeitpunkte müssten vorab für die Berechnung definiert werden. Ferner wolle
die ESMA die Transparenz der Gebührenregelungen erhöhen.
Die ESMA hat hierzu eine Konsultation eingeleitet. Bis zum 31. Oktober 2019
können Stellungnahme eingereicht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. War die Bundesregierung bzw. Vertreter der Aufsichtsbehörden im Vorfeld
der Veröffentlichung der Vorschläge für erfolgsabhängige Fondsgebühren
durch die ESMA auf Leitungs- und/oder Arbeitsebene eingebunden?
2. Wenn ja, welche Position haben die deutschen Vertreter in den jeweiligen
Gremien vertreten?
3. Wenn ja, wann haben welche Vorbereitungstreffen hierzu stattgefunden?
4. Wenn ja, durch welche Personen wurde die Bundesregierung bzw. wurden
die Aufsichtsbehörden jeweils vertreten?
5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der ESMA, dass die Regelungen
innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf erfolgsabhängige
Fondsgebühren zu uneinheitlich sind?
6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der ESMA, dass im Bereich der
erfolgsabhängigen Fondsgebühren ein Regelungsbedürfnis besteht?
7. Wenn ja, aus welchen Gründen?
8. Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der ESMA, dass in Mitgliedstaaten
Regelungen bestehen, wonach leistungsabhängige Gebühren im
Widerspruch zur Anlagestrategie stehen können bzw. könnten?
10. Wenn ja, in welchen Mitgliedstaaten besteht aus Sicht der Bundesregierung
eine solche Sachlage?
11. Wenn ja, hat die ESMA entsprechende Hinweise im Hinblick auf in
Deutschland ansässige Fonds an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
herangetragen?
12. Wird sich die Bundesregierung an der Konsultation beteiligen?
Wenn ja, welche Position wird die Bundesregierung vertreten?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
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