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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umwelt- und Klimaschutz im Tourismus
(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
17.09.2019
Aktualisiert
24.10.2024
BT19/1242115.08.2019
Umwelt- und Klimaschutz im Tourismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12421
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Markus Herbrand,
Renata Alt, Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Bernd Reuther,
Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Umwelt- und Klimaschutz im Tourismus
Zunehmend wird deutlich, dass die Bereiche Tourismus, Naherholung und
Freizeit einen nicht unbeachtlichen direkten oder indirekten Einfluss auf unsere
Umwelt und das Klima haben. Gerade in diesen Bereichen gibt es nach Ansicht der
Fragesteller daher Potenzial, um einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz zu
leisten. Bis zum Jahr 2050 soll Deutschland klimaneutral sein. Dann noch
ausgestoßene Treibhausgase müssen der Atmosphäre an anderer Stelle entzogen
werden. Vor allem im Sektor Verkehr und nachhaltige Mobilität liegt Deutschland
hier aber noch weit hinter den angestrebten Zielen zurück. Den notwendigen
Wandel nicht nur mitzugehen, sondern als Chance für Innovation und
nachhaltigen Erfolg bei den verschiedenen Stakeholdern zu sehen, ist eine Haltung, die
insbesondere deutsche Tourismusunternehmen auszeichnet (Klimaschutz in der
deutschen Reisebranche, DRV 2017). Nachhaltige Beschaffungen und
Energiemanagement können darüber hinaus einen wichtigen Beitrag leisten.
Klimaschutz und Tourismus sind und werden in Zukunft noch intensiver miteinander
verwoben sein (difu.de/publikationen/2018/klimaschutz-tourismus.html).
Mobilität und Verkehr spielen grade im Tourismus eine zentrale Rolle für die An-
und Abreise der Urlauber. So reisten im Jahr 2018 79,4 Prozent der
Übernachtungsgäste in Deutschland im ländlichen Raum per PKW an (www.dwif.de/
newsevents/zahl-der-woche/kpi/item/nachhaltige-mobilitaet-tourismus.html). Neben
dem PKW ist auch das Flugzeug bei 56 Prozent der Auslandsreisen, die die
Deutschen im Jahr 2018 unternommen haben, Spitzenreiter bei der Wahl des
Verkehrsmittels (Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V.
– FUR – 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Tourismus in
Deutschland auf Umwelt und Klima ein, und inwiefern wird die Umwelt
durch das Urlaubsverhalten der Deutschen stärker in Anspruch genommen,
als während routinierter Lebensphasen?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern sich das
touristische Angebot im Inland auf den Erhalt der Umwelt auswirkt und
einen positiven oder negativen Beitrag mit Blick auf lebenswerte
Verhältnisse und eine intakte Natur leistet?
b) Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung der Outgoing-
Tourismus bei den Auswirkungen auf die Umwelt und bei der Bewahrung
ökologisch intakter Gebiete?
c) Welchen relativen Anteil hat der Tourismus bezogen auf den globalen
Output an Treibhausgasen nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Maßnahmen der
Tourismusindustrie, den Ausstoß von CO2 zu verringern, und sind diese
Bemühungen bezifferbar?
e) Inwiefern sieht es die Bundesregierung als geboten an, dass sich die
Tourismusindustrie an einer Weiterführung der Reduzierung des CO2-
Ausstoßes beteiligt?
f) Welche Rolle soll nach Ansicht der Bundesregierung der Tourismus bei
der CO2-Reduzierung spielen?
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang Angebote zur Kompensation des „ökologischen Fußabdrucks“ von
Seiten der Tourismusindustrie angeboten werden, und wie bewertet die
Bundesregierung diese?
a) Wie stark wurden diese Angebote zur CO2-Kompensation nach Kenntnis
der Bundesregierung von deutschen Urlaubern in den Jahren 2015 bis
2018 genutzt?
b) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür,
welche Merkmale besonders erfolgreiche Kompensationsmodelle
kennzeichnen?
3. Welche Projekte oder Maßnahmen deutscher Unternehmen innerhalb der
touristischen Wertschöpfungskette zum Umwelt- oder Klimaschutz sowie
zur CO2-Reduzierung sind der Bundesregierung bekannt?
a) Welche dieser Projekte werden oder wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vom Bund oder den Ländern in welcher Art und Weise
gefördert?
b) Fand oder findet eine Evaluierung der Förderungen statt?
Wenn ja, wie fallen die Ergebnisse der Evaluierung aus?
Wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine Evaluierung verzichtet?
c) Plant die Bundesregierung, weitere Maßnahmen zum Umwelt- und
Klimaschutz im Tourismus zu fördern?
Wenn ja, wie gestalten sich diese aus?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung weiter Teile der deutschen
Reisewirtschaft, dass das Abdrucken von sog. Preisteilen in Reisekatalogen nicht
nur ökonomisch sondern auch ökologisch fragwürdig ist?
Plant die Bundesregierung, die Verpflichtung zu gedruckten Preisteilen im
Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes analog zu den Nachbarländern
Niederlande und Großbritannien aufzuheben?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, aus welchen Gründen wird von einer Aufhebung abgesehen?
5. Welche Anreize und Förderungen, Projekte und Maßnahmen bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung für Umwelt- und Klimaschutz, CO2-
Reduzierung sowie für die energetische Sanierung von Betrieben des Gastgewerbes?
a) Seit wann bestehen diese Förderungen und Anreize nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie verlief der jeweilige Mittelabfluss?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Beantragungen vor?
Wenn ja, welche?
c) Fand eine Evaluierung der Förderungen statt?
Wenn ja, wie fällt diese aus?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf eine Evaluierung verzichtet?
d) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Beratungs- und
Informationsprogramme zum Umwelt- und Klimaschutz, CO2-Reduzierung
sowie der energetischen Sanierung von Betrieben des Gastgewerbes vor?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Erreichbarkeit von
Urlaubsregionen sowie die Mobilität vor Ort vom PKW unabhängig zu
gestalten?
7. Welche Projekte zur Förderung der Nachhaltigkeit, CO2-Reduzierung sowie
Klima- und Umweltschutz in der Kreuzfahrt (Fluss und See) sind der
Bundesregierung bekannt?
a) Welche dieser Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung
gefördert, und wo befinden sich diese Projekte?
b) Plant die Bundesregierung, die bestehenden Projekte zu verstetigen oder
auszubauen?
c) Findet oder fand eine Evaluation der Projekte statt?
Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Evaluationen?
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Flüssigerdgas LNG,
Landstrom oder Abgasreinigungssystemen in der Kreuzschifffahrt zur
Senkung von Emissionen?
9. Welcher Strategie folgt die Bundesregierung zur Förderung, Erforschung
und weiteren Entwicklung innovativer Antriebstechnologien (beispielsweise
Brennstoffzellen, Power-to-Gas und Batterietechnologie) in der Kreuzfahrt?
a) Welche konkreten Projekte oder Forschungspartnerschaften, die den
Einsatz dieser Technologien in der Kreuzfahrt fördern, wurden seitens der
Bundesregierung bisher initiiert?
b) Sind der Bundesregierung Projekte, die den Einsatz dieser Technologien
an Bord von Kreuzfahrtschiffen zum Ziel haben, bekannt?
Wenn ja, welche?
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Entwicklungsstand der Power-to-
Liquid-Technologie?
11. Bestehen seitens des Bundes bereits Pläne zur Förderung der Anreize,
synthetisches Kerosin, das durch die Power-to-Liquid-Technologie erzeugt
wurde, in den Markt einzuführen, oder plant die Bundesregierung diese?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Entwicklungsstand der Power-to-
Gas-Technologie?
13. Welche direkten und indirekten Auswirkungen hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung eine CO2-Steuer, wie sie die Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze vorschlägt, auf den
deutschen Reisemarkt?
14. Welchen klimapolitischen Effekt hat und hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung die Luftverkehrsteuer, und welchen zusätzlichen Effekt erhofft sich
die Bundesregierung von einer CO2-Steuer?
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Luftverkehrsteuer
anzuheben?
16. In welcher Höhe müsste nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anhebung
der Luftverkehrsteuer erfolgen, damit hierdurch ein positiver Effekt auf die
Nutzung des Schienenverkehrs eintrifft?
Hat die Bundesregierung alternativ geprüft, ob nicht auch niedrigere
Beförderungsentgelte bei der Bahn zu einem positiven Effekt auf die Nutzung des
Schienenverkehrs führen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit einer CO2-Steuer auf
den innereuropäischen Luftverkehr, der bereits am Europäischen
Emissionshandel teilnimmt und für jeder Tonne CO2 ein Zertifikat vorweisen muss?
18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie sich das Preis-
Leistungs-Verhältnis zwischen stark frequentierten Urlaubsangeboten im Inland
und Ausland unterscheidet?
19. Inwiefern spielen nach Auffassung der Bundesregierung finanzielle
Erwägungen bei der Planung von Familienurlaub eine Rolle bei der Wahl des
Zielgebietes?
20. Inwiefern sieht es die Bundesregierung als erstrebenswert an, dass
Urlaubsreisen auch künftig für Haushalte mit geringem Einkommen möglich
bleiben?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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