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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umwelt- und Klimaschutz im Tourismus
(insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
17.09.2019
Antwortdauer
33 Tage
Aktualisiert
24.10.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1242115.08.2019
Umwelt- und Klimaschutz im Tourismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12421
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer, Markus Herbrand,
Renata Alt, Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Bernd Reuther,
Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Umwelt- und Klimaschutz im Tourismus
Zunehmend wird deutlich, dass die Bereiche Tourismus, Naherholung und
Freizeit einen nicht unbeachtlichen direkten oder indirekten Einfluss auf unsere
Umwelt und das Klima haben. Gerade in diesen Bereichen gibt es nach Ansicht der
Fragesteller daher Potenzial, um einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz zu
leisten. Bis zum Jahr 2050 soll Deutschland klimaneutral sein. Dann noch
ausgestoßene Treibhausgase müssen der Atmosphäre an anderer Stelle entzogen
werden. Vor allem im Sektor Verkehr und nachhaltige Mobilität liegt Deutschland
hier aber noch weit hinter den angestrebten Zielen zurück. Den notwendigen
Wandel nicht nur mitzugehen, sondern als Chance für Innovation und
nachhaltigen Erfolg bei den verschiedenen Stakeholdern zu sehen, ist eine Haltung, die
insbesondere deutsche Tourismusunternehmen auszeichnet (Klimaschutz in der
deutschen Reisebranche, DRV 2017). Nachhaltige Beschaffungen und
Energiemanagement können darüber hinaus einen wichtigen Beitrag leisten.
Klimaschutz und Tourismus sind und werden in Zukunft noch intensiver miteinander
verwoben sein (difu.de/publikationen/2018/klimaschutz-tourismus.html).
Mobilität und Verkehr spielen grade im Tourismus eine zentrale Rolle für die An-
und Abreise der Urlauber. So reisten im Jahr 2018 79,4 Prozent der
Übernachtungsgäste in Deutschland im ländlichen Raum per PKW an (www.dwif.de/
newsevents/zahl-der-woche/kpi/item/nachhaltige-mobilitaet-tourismus.html). Neben
dem PKW ist auch das Flugzeug bei 56 Prozent der Auslandsreisen, die die
Deutschen im Jahr 2018 unternommen haben, Spitzenreiter bei der Wahl des
Verkehrsmittels (Reiseanalyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V.
– FUR – 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Tourismus in
Deutschland auf Umwelt und Klima ein, und inwiefern wird die Umwelt
durch das Urlaubsverhalten der Deutschen stärker in Anspruch genommen,
als während routinierter Lebensphasen?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern sich das
touristische Angebot im Inland auf den Erhalt der Umwelt auswirkt und
einen positiven oder negativen Beitrag mit Blick auf lebenswerte
Verhältnisse und eine intakte Natur leistet?
b) Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung der Outgoing-
Tourismus bei den Auswirkungen auf die Umwelt und bei der Bewahrung
ökologisch intakter Gebiete?
c) Welchen relativen Anteil hat der Tourismus bezogen auf den globalen
Output an Treibhausgasen nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Maßnahmen der
Tourismusindustrie, den Ausstoß von CO2 zu verringern, und sind diese
Bemühungen bezifferbar?
e) Inwiefern sieht es die Bundesregierung als geboten an, dass sich die
Tourismusindustrie an einer Weiterführung der Reduzierung des CO2-
Ausstoßes beteiligt?
f) Welche Rolle soll nach Ansicht der Bundesregierung der Tourismus bei
der CO2-Reduzierung spielen?
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang Angebote zur Kompensation des „ökologischen Fußabdrucks“ von
Seiten der Tourismusindustrie angeboten werden, und wie bewertet die
Bundesregierung diese?
a) Wie stark wurden diese Angebote zur CO2-Kompensation nach Kenntnis
der Bundesregierung von deutschen Urlaubern in den Jahren 2015 bis
2018 genutzt?
b) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür,
welche Merkmale besonders erfolgreiche Kompensationsmodelle
kennzeichnen?
3. Welche Projekte oder Maßnahmen deutscher Unternehmen innerhalb der
touristischen Wertschöpfungskette zum Umwelt- oder Klimaschutz sowie
zur CO2-Reduzierung sind der Bundesregierung bekannt?
a) Welche dieser Projekte werden oder wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vom Bund oder den Ländern in welcher Art und Weise
gefördert?
b) Fand oder findet eine Evaluierung der Förderungen statt?
Wenn ja, wie fallen die Ergebnisse der Evaluierung aus?
Wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine Evaluierung verzichtet?
c) Plant die Bundesregierung, weitere Maßnahmen zum Umwelt- und
Klimaschutz im Tourismus zu fördern?
Wenn ja, wie gestalten sich diese aus?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung weiter Teile der deutschen
Reisewirtschaft, dass das Abdrucken von sog. Preisteilen in Reisekatalogen nicht
nur ökonomisch sondern auch ökologisch fragwürdig ist?
Plant die Bundesregierung, die Verpflichtung zu gedruckten Preisteilen im
Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes analog zu den Nachbarländern
Niederlande und Großbritannien aufzuheben?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, aus welchen Gründen wird von einer Aufhebung abgesehen?
5. Welche Anreize und Förderungen, Projekte und Maßnahmen bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung für Umwelt- und Klimaschutz, CO2-
Reduzierung sowie für die energetische Sanierung von Betrieben des Gastgewerbes?
a) Seit wann bestehen diese Förderungen und Anreize nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie verlief der jeweilige Mittelabfluss?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Beantragungen vor?
Wenn ja, welche?
c) Fand eine Evaluierung der Förderungen statt?
Wenn ja, wie fällt diese aus?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf eine Evaluierung verzichtet?
d) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Beratungs- und
Informationsprogramme zum Umwelt- und Klimaschutz, CO2-Reduzierung
sowie der energetischen Sanierung von Betrieben des Gastgewerbes vor?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Erreichbarkeit von
Urlaubsregionen sowie die Mobilität vor Ort vom PKW unabhängig zu
gestalten?
7. Welche Projekte zur Förderung der Nachhaltigkeit, CO2-Reduzierung sowie
Klima- und Umweltschutz in der Kreuzfahrt (Fluss und See) sind der
Bundesregierung bekannt?
a) Welche dieser Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung
gefördert, und wo befinden sich diese Projekte?
b) Plant die Bundesregierung, die bestehenden Projekte zu verstetigen oder
auszubauen?
c) Findet oder fand eine Evaluation der Projekte statt?
Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Evaluationen?
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Flüssigerdgas LNG,
Landstrom oder Abgasreinigungssystemen in der Kreuzschifffahrt zur
Senkung von Emissionen?
9. Welcher Strategie folgt die Bundesregierung zur Förderung, Erforschung
und weiteren Entwicklung innovativer Antriebstechnologien (beispielsweise
Brennstoffzellen, Power-to-Gas und Batterietechnologie) in der Kreuzfahrt?
a) Welche konkreten Projekte oder Forschungspartnerschaften, die den
Einsatz dieser Technologien in der Kreuzfahrt fördern, wurden seitens der
Bundesregierung bisher initiiert?
b) Sind der Bundesregierung Projekte, die den Einsatz dieser Technologien
an Bord von Kreuzfahrtschiffen zum Ziel haben, bekannt?
Wenn ja, welche?
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Entwicklungsstand der Power-to-
Liquid-Technologie?
11. Bestehen seitens des Bundes bereits Pläne zur Förderung der Anreize,
synthetisches Kerosin, das durch die Power-to-Liquid-Technologie erzeugt
wurde, in den Markt einzuführen, oder plant die Bundesregierung diese?
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Entwicklungsstand der Power-to-
Gas-Technologie?
13. Welche direkten und indirekten Auswirkungen hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung eine CO2-Steuer, wie sie die Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze vorschlägt, auf den
deutschen Reisemarkt?
14. Welchen klimapolitischen Effekt hat und hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung die Luftverkehrsteuer, und welchen zusätzlichen Effekt erhofft sich
die Bundesregierung von einer CO2-Steuer?
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Luftverkehrsteuer
anzuheben?
16. In welcher Höhe müsste nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anhebung
der Luftverkehrsteuer erfolgen, damit hierdurch ein positiver Effekt auf die
Nutzung des Schienenverkehrs eintrifft?
Hat die Bundesregierung alternativ geprüft, ob nicht auch niedrigere
Beförderungsentgelte bei der Bahn zu einem positiven Effekt auf die Nutzung des
Schienenverkehrs führen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit einer CO2-Steuer auf
den innereuropäischen Luftverkehr, der bereits am Europäischen
Emissionshandel teilnimmt und für jeder Tonne CO2 ein Zertifikat vorweisen muss?
18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie sich das Preis-
Leistungs-Verhältnis zwischen stark frequentierten Urlaubsangeboten im Inland
und Ausland unterscheidet?
19. Inwiefern spielen nach Auffassung der Bundesregierung finanzielle
Erwägungen bei der Planung von Familienurlaub eine Rolle bei der Wahl des
Zielgebietes?
20. Inwiefern sieht es die Bundesregierung als erstrebenswert an, dass
Urlaubsreisen auch künftig für Haushalte mit geringem Einkommen möglich
bleiben?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1327217.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12421 - Umwelt- und Klimaschutz im Tourismus
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcel Klinge, Michael Theurer,
Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12421 –
Umwelt- und Klimaschutz im Tourismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zunehmend wird deutlich, dass die Bereiche Tourismus, Naherholung und
Freizeit einen nicht unbeachtlichen direkten oder indirekten Einfluss auf
unsere Umwelt und das Klima haben. Gerade in diesen Bereichen gibt es nach
Ansicht der Fragesteller daher Potenzial, um einen effektiven Beitrag zum
Klimaschutz zu leisten. Bis zum Jahr 2050 soll Deutschland klimaneutral sein.
Dann noch ausgestoßene Treibhausgase müssen der Atmosphäre an anderer
Stelle entzogen werden. Vor allem im Sektor Verkehr und nachhaltige
Mobilität liegt Deutschland hier aber noch weit hinter den angestrebten Zielen
zurück. Den notwendigen Wandel nicht nur mitzugehen, sondern als Chance für
Innovation und nachhaltigen Erfolg bei den verschiedenen Stakeholdern zu
sehen, ist eine Haltung, die insbesondere deutsche Tourismusunternehmen
auszeichnet (Klimaschutz in der deutschen Reisebranche, DRV 2017).
Nachhaltige Beschaffungen und Energiemanagement können darüber hinaus einen
wichtigen Beitrag leisten. Klimaschutz und Tourismus sind und werden in
Zukunft noch intensiver miteinander verwoben sein (www.difu.de/publikatio
nen/2018/klimaschutz-tourismus.html).
Mobilität und Verkehr spielen grade im Tourismus eine zentrale Rolle für die
An- und Abreise der Urlauber. So reisten im Jahr 2018 79,4 Prozent der
Übernachtungsgäste in Deutschland im ländlichen Raum per PKW an
(www.dwif.de/news-events/zahl-der-woche/kpi/item/nachhaltige-mobilitaet-
tourismus.html). Neben dem PKW ist auch das Flugzeug bei 56 Prozent der
Auslandsreisen, die die Deutschen im Jahr 2018 unternommen haben,
Spitzenreiter bei der Wahl des Verkehrsmittels (Reiseanalyse der
Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V. – FUR – 2019).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Am 30. April 2019 hat das Bundeskabinett die Eckpunkte für eine nationale
Tourismusstrategie beschlossen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/
eckpunkte-tourismusstrategie.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Mit der Strategie soll der Wirtschaftsfaktor Tourismus gestärkt und der gesamte
Sektor auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden. Die nationa-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13272
19. Wahlperiode 17.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
13. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
le Tourismusstrategie hat drei übergeordnete politische Ziele: Tourismus soll
die inländische Wertschöpfung erhöhen, die Lebensqualität der in Deutschland
lebenden Menschen nachhaltig steigern und einen Beitrag zur internationalen
Stabilität leisten. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung unter
Beteiligung zahlreicher Partner in Wirtschaft, Politik und Verwaltung
strategische Ziele der Tourismuspolitik formuliert. Eines dieser Ziele lautet: „Wir
unterstützen eine umwelt- und klimaverträgliche Entwicklung des Tourismus.“
An diesem und den anderen strategischen Zielen sollen sich künftige Initiativen
aller Verantwortlichen im Tourismus orientieren. Zu den definierten
Handlungsfeldern wird die Bundesregierung im Laufe der Legislaturperiode in
einem Dialogprozess einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen erarbeiten.
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen des Tourismus in
Deutschland auf Umwelt und Klima ein, und inwiefern wird die Umwelt
durch das Urlaubsverhalten der Deutschen stärker in Anspruch
genommen, als während routinierter Lebensphasen?
Die Auswirkungen des Tourismus in Deutschland auf Umwelt und Klima
unterliegen räumlichen und saisonalen Unterschieden, die von den jeweiligen
Angeboten, Zielgruppen (zum Beispiel Erholungsuchende, Geschäftsreisende) und
der Tourismusintensität bestimmt werden. Eine grundsätzliche Betrachtung
findet sich im Abschlussbericht des Ressortforschungsvorhabens des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
„Bestandsanalyse Umweltschutz im Tourismus“, Öko-Institut, 15. Juli 2016,
www.bmu.de/f i leadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/
fkz_um15_16_184_fragen_des_umweltschutzes_bf.pdf .
Zur Intensität der Inanspruchnahme der Umwelt in Relation von Urlaubs- zu
Alltagsverhalten liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern sich
das touristische Angebot im Inland auf den Erhalt der Umwelt
auswirkt und einen positiven oder negativen Beitrag mit Blick auf
lebenswerte Verhältnisse und eine intakte Natur leistet?
Über das in der Antwort zu Frage 1 genannte Forschungsprojekt
„Bestandsanalyse Umweltschutz im Tourismus“ hinaus geben weitere Forschungs- und
Modellvorhaben einen Eindruck von den Wechselwirkungen zwischen
touristischen Angeboten und Natur- und Umweltschutz bzw. wie nachhaltige
touristische Angebote den Schutz von Natur und Umwelt in einzelnen Regionen oder
Segmenten befördern können. Hierzu gehören zum Beispiel die Ergebnisse des
Bundeswettbewerbs Nachhaltige Tourismusdestinationen ( w w w . b m u . d e /
DL1913), der Wegweiser zur Konzeption und Umsetzung von
Naturerlebnisangeboten (www.bmu.de/DL2017), Wintertourismus im Klimawandel oder
Ergebnisse zu regionalökonomischen Effekten des Tourismus in
Großschutzgebieten (www.bfn.de/themen/tourismus-sport/tourismus/schutzgebiete/oekonomi
sche-effekte.html).
Einen Gesamtüberblick über Vorhaben und Projekte – darunter auch jene mit
Umweltbezug – bietet der jährliche Bericht zu den tourismuspolitisch
relevanten Haushaltsansätzen im Bundeshaushalt, der von der Bundesregierung für
den Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages erstellt wird.
Zusätzlich wird auf Projektauflistungen in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage „Tourismusförderung in Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 19/8095 verwiesen.
b) Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung der
OutgoingTourismus bei den Auswirkungen auf die Umwelt und bei der
Bewahrung ökologisch intakter Gebiete?
Outgoing-Tourismus kann in den Zieldestinationen sowohl negative als auch
positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und die Bewahrung ökologisch
intakter Gebiete unterstützen oder erschweren. Positive Wirkungen werden vor
allem dann erzielt, wenn durch eine nachhaltige Tourismusentwicklung
Potenziale vor Ort gehoben werden, zum Beispiel Arbeit und Einkommen für die
lokale Bevölkerung durch eine wirtschaftliche Nutzung der Naturräume unter
Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzaspekten. Der deutsche Outgoing-
Tourismus in Entwicklungs- und Schwellenländern kann also einen wichtigen
Beitrag dazu leisten, ökologisch intakte Gebiete zu bewahren. Gleichzeitig gilt
es, die möglichen negativen lokalen Auswirkungen des Outgoing-Tourismus,
wie zum Beispiel Vermüllung, erhöhter Ressourcenverbrauch oder
unkontrollierte Eingriffe in die Natur, zu minimieren. Daher ist es essentiell, durch
verantwortungsvolle Unternehmensentscheidungen in den Quellmärkten sowie
nachhaltiges Destinationsmanagement vor Ort dafür zu sorgen, dass es nicht zu
Overtourism, Fehlinvestitionen und damit zu starker Belastung der Umwelt
kommt.
Allein die An- und Abreise des Outgoing-Tourismus verursacht Auswirkungen
auf die Umwelt, die je nach Distanz und Verkehrsmittel unterschiedlich stark
ausfallen beziehungsweise im Vergleich zu den Auswirkungen des Aufenthaltes
an einem bestimmten Ort, insbesondere mit Blick auf die klimaschädlichen
Emissionen, besonders relevant sind. Dabei weist beispielsweise der für den
Outgoing-Tourismus relevante Luftverkehr jährliche Wachstumsraten auf. Die
Umweltwirkungen des Reiseverkehrs werden dem Verkehrssektor zugerechnet.
Für die Zielorte treffen dieselben Aspekte wie im Inlandstourismus zu: Sie
unterliegen regionalen und saisonalen Unterschieden hinsichtlich einer
potenziellen Be- oder Entlastung.
c) Welchen relativen Anteil hat der Tourismus bezogen auf den globalen
Output an Treibhausgasen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Zu dieser Frage gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche
Berechnungen. Die Welttourismusorganisation UNWTO schätzt, dass der
Tourismus rund 5 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verursacht. Laut
aktueller Studie eines internationalen Forscherteams der University of Sydney
(Lenzen u. a., 2018) beziffert sich der Treibhausgasausstoß durch den weltweiten
Tourismus auf rund 8 Prozent der globalen Emissionen. Die Berechnungen
wurden am 23. Mai 2018 veröffentlicht in „Nature Climate Change“ (www.na
ture.com/articles/s41558-018-0141-x).
d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Maßnahmen der
Tourismusindustrie, den Ausstoß von CO2 zu verringern, und sind diese
Bemühungen bezifferbar?
Bei der Tourismusindustrie handelt es sich um unterschiedliche
Wirtschaftsbereiche wie Beherbergung und Gastronomie, Reiseveranstaltung und
Reisevermittlung, Verkehrsträger und andere. Die unterschiedlichen Sektoren, z. B. der
Verkehrssektor bei An- und Abreise oder Mobilität vor Ort, der Gebäude-,
Energie- und Landwirtschaftssektor, sind jeweils einzeln zu betrachten.
Aus diesen unterschiedlichen Bereichen sind der Bundesregierung zahlreiche
Beispiele von Initiativen bekannt, die beispielsweise umweltfreundliche
touristische Mobilität, Unterbringung oder Aktivitäten anbieten oder befördern. Da
jedoch keine vollständige Übersicht gewährleistet werden kann, ist aus
Gründen der Wettbewerbsneutralität eine namentliche Nennung nicht geboten.
Wie in anderen Segmenten ist auch im Beherbergungsgewerbe ein
zunehmendes Bewusstsein und Interesse für Aspekte der Nachhaltigkeit zu beobachten.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
geförderten Modellvorhabens „Check-in Energieeffizienz“ wurden in den
Jahren 2015 bis 2018 durch die Deutsche Energieagentur (dena) 30 Hotels und
Herbergen bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude beratend begleitet.
Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Vorhaben wurden im dena-
Analysebericht „Insight Hotelimmobilien“ zusammengefasst. Des Weiteren
wurden zwei Leitfäden mit Anregungen für die Einbindung von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur Ansprache von Gästen beim Thema
Energiesparen und Nachhaltigkeit entwickelt. Der Bericht und die Leitfäden stehen als
Download auf den Internetseiten der dena zur Verfügung (www.effizienzgeba
eude.dena.de/dena-modellvorhaben/modellvorhaben-hotels-und-herbergen/
dasmodellvorhaben/ueber-das-modellvorhaben/).
Ein aktuelles Forschungsvorhaben „Weiterentwicklung des nachhaltigen
Tourismus“ befasst sich mit der Messbarkeit der Nachhaltigkeit des
Deutschlandtourismus, auch im Kontext der Indikatorenentwicklung im Rahmen der 17
Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Vereinten Nationen. Das Projekt wird
vom BMU finanziell gefördert und vom Umweltbundesamt (UBA) unterstützt.
Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im Sommer 2020 vorliegen. Ein
erstes Themenpapier „Nachhaltigkeit im Tourismus: Entwicklungen, Ansätze und
Begriffsklärung“ wurde bereits veröffentlicht unter www.umweltbundesamt.de/
publikationen/nachhaltigkeit-im-tourismus-entwicklungen-ansaetze.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
e) Inwiefern sieht es die Bundesregierung als geboten an, dass sich die
Tourismusindustrie an einer Weiterführung der Reduzierung des CO2-
Ausstoßes beteiligt?
f) Welche Rolle soll nach Ansicht der Bundesregierung der Tourismus
bei der CO2-Reduzierung spielen?
Die Fragen 1e und 1f werden gemeinsam beantwortet.
Zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der 2030-Agenda der
Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen der nachhaltigen Entwicklung sollen
alle Sektoren beitragen. Sektorziele für die Handlungsfelder Energiewirtschaft,
Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Landnutzung und
Forstwirtschaft betreffen ebenso deren touristische Nutzung bzw. Verwendung. Fragen
zur Reduzierung von CO2 und mögliche konkrete Ausgestaltungen von
Maßnahmen sind aktuell Gegenstand des Kabinettsausschusses Klimaschutz, in
dessen Rahmen ein Maßnahmenprogramm entwickelt werden soll.
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, in
welchem Umfang Angebote zur Kompensation des „ökologischen
Fußabdrucks“ von Seiten der Tourismusindustrie angeboten werden, und wie
bewertet die Bundesregierung diese?
Nach öffentlich zugänglichen Informationen bieten zahlreiche Flug- und
Busunternehmen, Reiseveranstalter oder Reiseportale eine CO2-Kompensation an.
Kunden können diese oft optional mit einem Klick hinzubuchen. Teilweise ist
die Kompensation bereits im Reisepreis enthalten. Allgemein ist bei jeder CO2-
Kompensation das konkrete Angebot entscheidend für eine Bewertung; hierzu
wird auch auf die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
a) Wie stark wurden diese Angebote zur CO2-Kompensation nach
Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Urlaubern in den Jahren
2015 bis 2018 genutzt?
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Daten dazu vor, in welchem
Umfang die konkreten Kompensationsangebote von Reiseunternehmen tatsächlich
genutzt werden. Im Rahmen der Reiseanalyse 2019 (FUR
Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e. V.) hat das BMU eine Sonderfrage zur CO2-
Kompensation stellen lassen. Als vorläufiges Ergebnis haben 4 Prozent der
Befragten eine CO2-Kompensation ihrer Urlaubsreise für An- und Abreise oder
Aufenthalt getätigt. Der abschließende Bericht mit ausführlichen
Befragungsergebnissen wird voraussichtlich im Oktober oder November 2019 veröffentlicht.
b) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür,
welche Merkmale besonders erfolgreiche Kompensationsmodelle
kennzeichnen?
Bei der Nutzung von Klimaschutzprojekten zur freiwilligen Kompensation von
Treibhausgasen tragen nach Auffassung der Bundesregierung unter anderem
die nachfolgenden Kriterien zu einer effektiven Kompensation bei:
• Projekte zur Minderung von Treibhausgasen müssen sicherstellen, dass ihre
Reduktion, Vermeidung oder Speicherung von Emissionen zusätzlich ist.
Zusätzlichkeit bedeutet, dass die Klimaschutzmaßnahme des Projekts ohne
die zu erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der Zertifikate nicht stattgefunden
hätte.
• Projekte zur Minderung von Treibhausgasen müssen dauerhaft angelegt
sein, die nachhaltige Entwicklung fördern und dürfen keine
schwerwiegenden nachteiligen Umweltauswirkungen verursachen. Es muss sichergestellt
sein, dass Doppelzählung der Minderungsgutschriften vermieden wird.
Zudem ist eine Prüfung der Projekte durch unabhängige Sachverständige ein
zentrales Merkmal für die Qualität der Gutschriften.
Des Weiteren wird auf den entsprechenden Ratgeber des Umweltbundesamtes
verwiesen: „Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte“.
(www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-
kompensationdurch).
3. Welche Projekte oder Maßnahmen deutscher Unternehmen innerhalb der
touristischen Wertschöpfungskette zum Umwelt- oder Klimaschutz sowie
zur CO2-Reduzierung sind der Bundesregierung bekannt?
a) Welche dieser Projekte werden oder wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung vom Bund oder den Ländern in welcher Art und
Weise gefördert?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist zum Beispiel das Projekt „Reserva Bosque La Tigra:
Biodiversität in Aktion“ bekannt, das im Rahmen des develoPPP.de-
Programms des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) umgesetzt wird. Das Projektland ist Costa Rica. Das
Projektziel des seit dem 1. November 2017 laufenden Projektes ist, ein
replizierbares Modell für nachhaltigen Ökotourismus zu schaffen. Dazu soll unter
anderem ein ökologisches Zentrum – El Bosque La Tigra – errichtet werden, das
Reisende und Einheimische, besonders Kinder und Jugendliche, über Arten-
und Naturschutz informieren und dafür sensibilisieren soll.
Konkrete Maßnahmen zum Umwelt- oder Klimaschutz beziehungsweise zur
CO2-Reduzierung sind dabei eine Aufforstung eines 14 ha umfassenden
Gebietes mit 14.000 einheimischen Bäumen, die Einrichtung eines Ökozentrums, die
Verbesserung der Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen sowie die
Zertifizierung und Ausbildung von Reiseleiterinnen und Reiseleitern im
Ökotourismus. Das Projekt läuft bis zum 31. Oktober 2020.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1d verweisen.
b) Fand oder findet eine Evaluierung der Förderungen statt?
Wenn ja, wie fallen die Ergebnisse der Evaluierung aus?
Wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine Evaluierung
verzichtet?
Aktuell findet im Rahmen der Ressortforschung des BMU eine Evaluierung der
von dem BMU, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Deutschen
Tourismusverband (DTV) initiierten Bundeswettbewerbe Nachhaltige
Tourismusdestinationen 2012/13 und 2016/17 zur Förderung und Weiterentwicklung
nachhaltiger Destinationen in Deutschland statt. Mit den Ergebnissen ist
voraussichtlich im November 2020 zu rechnen.
Eine Einzelevaluierung von Projekten des develoPPP.de-Programms ist nicht
vorgesehen. Auf die Evaluierung des develoPPP.de-Programms durch das
Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval, 2017)
wird verwiesen.
Ansonsten wird grundsätzlich im Rahmen der Begleitung der geförderten
Projekte die Erreichung der avisierten Projektziele seitens der Fördermittelgeber
überprüft.
c) Plant die Bundesregierung, weitere Maßnahmen zum Umwelt- und
Klimaschutz im Tourismus zu fördern?
Wenn ja, wie gestalten sich diese aus?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer Forschungsprogramme
Basistechnologien, die Entwicklungen in zentralen Anwendungsfeldern vorantreiben
und so als Wachstumstreiber in vielen Branchen, darunter auch in der
Querschnittsbranche Tourismus, wirken. Zu den Schwerpunkten bei der Fortführung
der erfolgreichen Hightech-Strategie gehören auch Fragen zu Klima und
Mobilität. Darüber hinaus werden kleine und mittlere Unternehmen im Tourismus
durch spezielle technologieoffene Förderprogramme unterstützt, die dem
gesamten Mittelstand zur Verfügung stehen.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung weiter Teile der deutschen
Reisewirtschaft, dass das Abdrucken von sog. Preisteilen in Reisekatalogen
nicht nur ökonomisch sondern auch ökologisch fragwürdig ist?
Plant die Bundesregierung, die Verpflichtung zu gedruckten Preisteilen
im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes analog zu den Nachbarländern
Niederlande und Großbritannien aufzuheben?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, aus welchen Gründen wird von einer Aufhebung abgesehen?
Aus Gründen des Verbraucherschutzes gilt die Preisangabenverordnung
(PAngV) auch für Reisekataloge.
Die Grundvorschrift in § 1 Absatz 1 PAngV besagt, dass, wer Verbrauchern
Leistungen anbietet oder als Anbieter dafür wirbt, die Preise einschließlich der
Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteile (Gesamtpreise) anzugeben hat.
Der Preis ist regelmäßig für Verbraucher eine wesentliche, wenn nicht sogar die
ausschlaggebende Information.
Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die Nutzung von Maßnahmen der
Digitalisierung zur Erzielung positiver ökonomischer und ökologischer Effekte.
Gleichzeitig ist den Belangen des Verbraucherschutzes angemessen Rechnung
zu tragen.
Zu den rechtlichen Regelungen der Niederlande und Großbritanniens sowie
ihrer Vereinbarkeit mit europäischem Recht liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor, die über die öffentlich verfügbaren Informationen
hinausgehen.
5. Welche Anreize und Förderungen, Projekte und Maßnahmen bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung für Umwelt- und Klimaschutz, CO2-
Reduzierung sowie für die energetische Sanierung von Betrieben des
Gastgewerbes?
a) Seit wann bestehen diese Förderungen und Anreize nach Kenntnis der
Bundesregierung, und wie verlief der jeweilige Mittelabfluss?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Beantragungen
vor?
Wenn ja, welche?
c) Fand eine Evaluierung der Förderungen statt?
Wenn ja, wie fällt diese aus?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf eine Evaluierung
verzichtet?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm finanzierten und von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) administrierten Förderprogramm
„Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (KfW-
Programmnr. 276/277/278) werden seit Programmbeginn am 1. Juli 2015
private Unternehmen, freiberuflich Tätige und Contracting-Geber bei Neubau und
Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude finanziell unterstützt. Auch
Eigentümer von Gebäuden des Gastgewerbes können hiervon profitieren.
Gefördert werden umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus und
Sanierungen über Einzelmaßnahmen (zum Beispiel Dämmung Gebäudehülle,
Fensteraustausch, Erneuerung Heizung) sowie der Neubau oder Ersterwerb eines
Nichtwohngebäudes im KfW-Effizienzgebäudestandard mit zinsverbilligten
Krediten in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Seit Programmbeginn im Jahr
2015 wurden bis zum 31. Juli 2019 insgesamt rd. 5.370 Zusagen mit einem
Zusagevolumen von insgesamt rund 12,3 Mrd. Euro erteilt. Eine Aussage zu
branchenbezogenen Anteilen ist nicht möglich. Eine Betrachtung nach Nutzung der
Gebäude wie z. B. Beherbergung und Verpflegung ist im Rahmen der derzeit
laufenden Evaluierung vorgesehen. Ergebnisse sind für Ende 2019 zu erwarten.
Mit dem Marktanreizprogramm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer
Energien im Wärmemarkt (MAP) fördert die Bundesregierung seit nunmehr 20
Jahren Technologien zur erneuerbaren Wärme- und Kältebereitstellung mit dem
Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme
und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen. Antragsberechtigt sind
hier neben Privatpersonen auch freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale
Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Unternehmen sowie
sonstige juristische Personen des Privatrechts, insbesondere gemeinnützige
Organisationen oder Genossenschaften. Seit Programmbeginn im Jahr 1999
wurden hier bereits insgesamt rd. 3,8 Mrd. Euro an Fördermitteln ausgezahlt
(Stichtag 30. Juni 2019) und hauptsächlich der Einsatz erneuerbarer Energien
in der Sanierung von Bestandsgebäuden gefördert. Eine Aufgliederung in
private oder gewerbliche Antragstellende beziehungsweise nach Branchen wie
zum Beispiel Tourismus oder Gastgewerbe ist nicht möglich. Das MAP wird
laufend evaluiert und die Berichte der Förderjahre 2014 bis 2017 sind im
Internet einsehbar (www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Foerderung/
Marktanreizprogramm/marktanreizprogramm.html).
d) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Beratungs- und
Informationsprogramme zum Umwelt- und Klimaschutz, CO2-
Reduzierung sowie der energetischen Sanierung von Betrieben des
Gastgewerbes vor?
Die Energieberatung für Betriebe des Gastgewerbes wird über das
Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ finanziell unterstützt. Gefördert
werden alle Unternehmen des Mittelstandes. Gemäß einer Evaluierung des
Förderprogramms sparen die kleineren und mittleren Unternehmen dabei
durchschnittlich rund 14 Prozent Energie pro Jahr ein, dies entspricht ca. 120
Megawattstunden (MWh) jährlich. Mit der Informationskampagne „Deutschland
macht´s effizient“ informiert das BMWi alle Energieverbraucher (private
Haushalte, Unternehmen und Kommunen) über die Themen Energieeffizienz und
erneuerbare Wärme.
Die vom BMU unterstützte Klimaschutzkampagne vom Deutschen Hotel- und
Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) und vom Bundesverband Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) ist eine der ersten größeren
Branchenkampagnen für Klimaschutz in Deutschland. Ziel ist vor allem die
branchenspezifische Information und Beratung zu Klimaschutzmaßnahmen von
Verbandsunternehmen.
Auf der Grundlage der sehr erfolgreich durchgeführten und vom BMU
geförderten Energiekampagne des DEHOGA-Bundesverbandes für das Hotel- und
Gaststättengewerbe (1. April 2014 bis 31. März 2017) wird seit 2018 eine
weitere Klimaschutzkampagne für Unternehmen des DEHOGA sowie des BGA
etabliert beziehungsweise verstetigt (1. September 2018 bis 31. August 2021).
Klimaschutz soll fester Bestandteil der Verbandspolitik sowie der
Geschäftspolitik in den Mitgliedsunternehmen werden. Ziel der neuen Kampagne ist es
unter anderem, einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen DEHOGA und
BGA zu verstetigen und auf dieser Grundlage geeignete Aktivitäten für den
BGA zu entwickeln sowie die Kampagnenaktivitäten des DEHOGA
weiterzuentwickeln.
Die Klimakampagne des DEHOGA wurde bereits verschiedentlich evaluiert,
insbesondere im Hinblick auf die Reichweite anhand von Besucherzahlen und
Downloads von der Kampagnenwebseite sowie einer Beobachtung der
Reichweite in den Medien. Diese bescheinigen ein hohes und wachsendendes Niveau
innerhalb der Zielgruppe. Ferner wurden die bereitgestellten Materialien (unter
anderem Leitfäden zu Energieeffizienz im Betrieb) durch Nutzerbefragungen
und Expertenreviews geprüft und fortlaufend optimiert. Die Ergebnisse sollen
in die neue Kampagne mit BGA und DEHOGA übertragen werden. Auch zum
neuen Projekt gehört wieder eine intensive Evaluierung.
Aus Sicht der Bundesregierung leisten diese Klimaschutzkampagnen einen
wichtigen Beitrag zur CO2-Einsparung und zum Klimaschutz. Sie sind
beispielgebend für die Entwicklung weiterer Branchen-Kampagnen.
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Erreichbarkeit
von Urlaubsregionen sowie die Mobilität vor Ort vom PKW unabhängig
zu gestalten?
Die destinationsbezogene Gestaltung der Tourismusentwicklung fällt in den
Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Bundesländer.
7. Welche Projekte zur Förderung der Nachhaltigkeit, CO2-Reduzierung
sowie Klima- und Umweltschutz in der Kreuzfahrt (Fluss und See) sind der
Bundesregierung bekannt?
a) Welche dieser Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung
gefördert, und wo befinden sich diese Projekte?
b) Plant die Bundesregierung, die bestehenden Projekte zu verstetigen
oder auszubauen?
c) Findet oder fand eine Evaluation der Projekte statt?
Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Evaluationen?
Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass der Anteil der Kreuzfahrtschiffe am
weltweiten Schiffbestand weniger als 1 Prozent beträgt.
Das BMZ fördert seit 2017 eine Initiative für nachhaltige Entwicklung von
Küstenregionen und nachhaltiges Destinationsmanagement zum Schutz der
Meere. Bestandteil ist der Hamburger Runde Tisch mit der Kreuzfahrtindustrie.
Die Fortsetzung dieses Dialogs ist geplant. Weiterer Bestandteil ist ein
Pilotprojekt zur Unterstützung der Lokalverwaltungen der Kreuzfahrthäfen
Cozumel (Mexiko), Belize und Roatán (Honduras) beim Aufbau eines Netzwerkes
für nachhaltiges Destinationsmanagement. Eine Abschlussevaluierung hat noch
nicht stattgefunden.
Die beiden durch das BMWi geförderten Projekte GasPax (Oktober 2009 bis
September 2012) und BunGas (Dezember 2011 bis August 2013), die im
Rahmen des internationalen Projektes ERA-NET MARTEC durchgeführt und unter
dem Dach der maritimen Forschungsstrategie im Maritimen
Forschungsprogramm gefördert werden, haben maßgeblich dazu beigetragen, Flüssigerdgas
(LNG) als Kraftstoff für Kreuzfahrtschiffe einzuführen. Die Projekte GasPax
und BunGas wurden mit positiver Bilanz evaluiert, da die geförderte
Technologieentwicklung jetzt zur Verfügung steht. Eine Verstetigung des Projektes ist
nicht geplant. Durch die Einspeisung der Projektinhalte in die Ausgestaltung
des IGF-Codes (International Code of Safety for Ships using Gases or other
Low-flashpoint Fuels, Verabschiedung am 11. Juni 2015) wurde ein wichtiges,
verbindliches internationales Regelwerk mit auf den Weg gebracht, das kurz
darauf die erste Bestellung eines LNG-getriebenen Kreuzfahrtschiffes (AIDA-
nova am 15. Juni 2015) ermöglicht hat. Im Verbund MethMare des Leitprojekts
MethQuest, die beide im Förderschwerpunkt „MARITIME.Green Propulsion“
des maritimen Forschungsprogramms gefördert werden (www.bmwi.de/Redak
tion/DE/Publikationen/Technologie/maritime-forschungsstrategie-2025.pdf?
__blob=publicationFile&v=6), geht es einerseits um den Einsatz von grünem
Methan als Brennstoff und andererseits um die Verhinderung von
Methanschlupf, der bei LNG-Motoren auftritt und höchst klimawirksam ist. Dieser
Thematik widmen sich auch die Projekte IMOKAT und MinMeth (gefördert im
Maritimen Forschungsprogramm) sowie das im Energiebereich geförderte
Projekt E2Fuels. Da diese drei Projekte noch nicht ausgelaufen sind, fand eine
Evaluierung noch nicht statt. Eine Entscheidung über den Ausbau oder eine
Verstetigung der Projekte fand noch nicht statt.
Mit dem Projekt MethaShip, das ebenfalls im Maritimen Forschungsprogramm
gefördert wurde, wurde untersucht, ob Methanol als Brennstoff für
Kreuzfahrtschiffe sicher einsetzbar ist. Auch hier wurde in Richtung des IGF-Codes
gearbeitet. Das Projekt MethaShip wurde mit positiver Bilanz evaluiert, da die
geförderte Technologie jetzt zur Verfügung steht und die Ergebnisse aus
technischer Sicht auch für einen Einsatz von Methanol sprechen.
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie MEPC.200(62) ist die Ostsee ab dem 1.
Januar 2013 das erste Sondergebiet nach der Anlage IV des Internationalen
Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung (MARPOL) durch die
Einleitung von Schiffsabwässern. Angesichts dieser strengeren
Umweltanforderungen muss zukünftig erheblich mehr Aufwand für die Reinigung der
Schiffsabwässer betrieben werden.
Zentrales Ziel des Projekts NAUTEK, das im Maritimen Forschungsprogramm
gefördert wird, ist die Entwicklung nachhaltiger Aufbereitungstechnologien zur
Abwasserreinigung und -wiedernutzung auf Kreuzfahrtschiffen. Die Projekt ist
abgeschlossen und die Evaluierung hat ergeben, dass die Projektziele erreicht
wurden. Ein Ausbau bzw. eine Verstetigung ist nicht vorgesehen.
Ziel des Projekts CLEAN, das im Maritimen Forschungsprogramm gefördert
wird, ist ein umfassendes und innovatives Konzept zur Behandlung von
organischen Abfällen auf Kreuzfahrtschiffen. Anfallende organische Abfälle an Bord
eines Kreuzfahrtschiffes sollen umweltgerecht verwertet werden, indem daraus
Biogas und Energie gewonnen werden. Das Projekt läuft noch, weshalb eine
Evaluierung noch nicht stattfand. Eine Entscheidung über den Ausbau oder die
Verstetigung des Projekts fand noch nicht statt.
Wie heute schon für Neubauten von Forschungsschiffen, könnten auch in
Zukunft strengere Regeln für die Schallsignatur von Kreuzfahrtschiffen greifen.
Erste generelle Empfehlungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation
(IMO) gibt es bereits seit 2014. Ferner gibt es nationale Anforderungen (z. B.
Glacier Bay National Park, Alaska). Hier müssen Schiffe, wenn sie die
Wasserstraßen passieren, ihre akustische Signatur angeben. Im Projekt TSCHALL, das
aus dem Maritimen Forschungsprogramm gefördert wird, geht es um die
Ermittlung tieffrequenter Schallabstrahlung von Maschinengeräuschen ins Wasser
und entsprechend wirksame Gegenmaßnahmen. Das Projekt läuft noch,
weshalb eine Evaluierung noch nicht statt fand. Eine Entscheidung über den
Ausbau oder die Verstetigung des Projekts fand noch nicht statt.
Kabinen tragen maßgeblich zum Material- und Energieverbrauch des gesamten
Schiffes bei. Vor diesem Hintergrund hat sich das EcoCab-Konsortium, das
Fördermittel aus dem Maritimen Forschungsprogramm erhält, die Entwicklung
einer nachhaltigen und dezentral versorgten Niedrigenergie-Kabine zum Ziel
gesetzt. Die Minimierung des ökologischen Fußabdrucks soll hierbei keine
negativen Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Passagiere an Bord haben.
Unter anderem wird ein dezentrales Klimatisierungskonzept für Schiffskabinen
entwickelt, welches einen weiteren Beitrag zur Reduzierung des Energiebedarfs
leistet. Das Projekt ist im Sommer 2019 angelaufen. Eine Evaluierung sowie
eine Entscheidung über einen Ausbau oder eine Verstetigung des Projektes fand
demzufolge noch nicht statt.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, welche
Förderprojekte Dritter zur Nachhaltigkeit, CO2-Reduzierung sowie zum Klima- und
Umweltschutz in der Kreuzfahrt existieren.
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Flüssigerdgas LNG,
Landstrom oder Abgasreinigungssystemen in der Kreuzschifffahrt zur
Senkung von Emissionen?
Bei dem Begriff Emissionen muss zwischen Luftschadstoffemissionen,
klimarelevanten Emissionen und Emissionen in die Meeresumwelt unterschieden
werden. Dabei ist selbst bei weitgehender Reduktion stofflicher Belastungen
eine Störung der Umwelt durch physische Störung und Schallemissionen nicht
vermeidbar und bei steigendem Aufkommen von erhöhter Signifikanz.
Durch den Einsatz von LNG werden die Lärm- und Luftschadstoffemissionen
(Schwefeldioxid, Partikel, Ruß, Stickstoffoxide) im Vergleich zum
normalerweise bei Kreuzfahrtschiffen eingesetzten Schweröl oder Diesel deutlich
reduziert. Auch in Bezug auf Kohlendioxid führt LNG zu einer Minderung. Das
Entweichen von Methan (sog. Methanschlupf) während Versorgung und
Verbrennung ist jedoch höchst klimawirksam. Die Treibhausgasbilanz von LNG
hängt daher stark vom Methanschlupf ab und wird in wissenschaftlichen
Studien unterschiedlich beurteilt. Zum Erreichen der Klimaziele, wie sie die IMO
2018 beschlossen hat, wird der Einsatz von fossilem LNG nicht ausreichen. Die
Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass der Seeverkehr (einschließlich
Kreuzfahrtschiffen) bis 2050 treibhausgasneutral wird, um einen Beitrag zum
Erreichen der Temperaturziele des Übereinkommens von Paris zu leisten.
Im Rahmen des Ressortforschungsvorhabens „Klimaschutz im Luft- und
Seeverkehr: Optionen zur Erreichung der Klimaziele“ des BMU werden im
Zeitraum 2018 bis 2020 Implementationspfade und konkrete
Handlungsempfehlungen für die Einführung treibhausgasneutraler Kraftstoffe für den Seeverkehr
entwickelt. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 19/3662 verwiesen. Im Fall von strombasierten Kraftstoffen ist
entscheidend, dass der Strom zur Herstellung dieser Kraftstoffe ausschließlich aus
zusätzlichen erneuerbaren Quellen stammt.
Die Nutzung von Landstrom statt bordeigener Hilfsdieselmaschinen oder
Generatoren ist eine geeignete Möglichkeit zur Senkung von Luftschadstoff-,
Lärm- und Treibhausgasemissionen in See- und Binnenhäfen. Stammt der
Strom aus zusätzlichen erneuerbaren Quellen wird ebenfalls ein Beitrag zur
Senkung der Treibhausgasemissionen geleistet.
In Bezug auf Abgasreinigungssysteme (sog. Scrubber), auch bei
Kreuzfahrtschiffen, wird auf die Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/5356
verwiesen.
9. Welcher Strategie folgt die Bundesregierung zur Förderung, Erforschung
und weiteren Entwicklung innovativer Antriebstechnologien
(beispielsweise Brennstoffzellen, Power-to-Gas und Batterietechnologie) in der
Kreuzfahrt?
a) Welche konkreten Projekte oder Forschungspartnerschaften, die den
Einsatz dieser Technologien in der Kreuzfahrt fördern, wurden seitens
der Bundesregierung bisher initiiert?
b) Sind der Bundesregierung Projekte, die den Einsatz dieser
Technologien an Bord von Kreuzfahrtschiffen zum Ziel haben, bekannt?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Förderung innovativer Antriebstechnologien adressiert nicht speziell die
Kreuzfahrtschifffahrt. Die etablierten Förderprogramme, unter anderem das
Maritime Forschungsprogramm (hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen) der Bundesregierung zur Unterstützung alternativer Kraftstoffe und
Antriebe in der Schifffahrt, stehen auch Antragstellern aus der
Kreuzfahrtschifffahrt offen. Dies gilt insbesondere für die Förderrichtlinie für die Aus- und
Umrüstung von Seeschiffen mit LNG und die Förderrichtlinie für Maßnahmen
der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen
Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP II).
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Entwicklungsstand der Power-to-
Liquid-Technologie?
Die Bundesregierung unterstützt die Weiterentwicklung der Power-to-Liquid-
Technologie in mehreren Forschungsvorhaben. Insbesondere in der Schiff- und
Luftfahrt sowie teilweise auch im Schwerlastverkehr wird zukünftig ein hoher
Bedarf an synthetischen Kraftstoffen erwartet, um die angestrebte Reduktion
der Treibhausgase erreichen zu können. Aktuell sind die Kosten für die
Produktion dieser Kraftstoffe allerdings sehr hoch und fossilen Kraftstoffen werden
ihre externen Umwelt- und Klimakosten nicht angerechnet, so dass synthetische
Kraftstoffe nicht mit fossilen Kraftstoffen am Markt konkurrieren können.
Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Weiterentwicklung der Produktion hin
zu einem industriellen Maßstab. Beispielsweise fördert das BMWi in dem
kürzlich gestarteten Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ mit jährlich
100 Mio. Euro insbesondere die Umsetzung innovativer Power-to-Gas- und
Power-to-Liquid-Technologien im industriellen Maßstab unter realen
Bedingungen.
11. Bestehen seitens des Bundes bereits Pläne zur Förderung der Anreize,
synthetisches Kerosin, das durch die Power-to-Liquid-Technologie
erzeugt wurde, in den Markt einzuführen, oder plant die Bundesregierung
diese?
Die Bundesregierung prüft im Zusammenhang mit den Arbeiten des
Kabinettsauschusses Klimaschutz, wie die Markteinführung synthetischen Kerosins
angereizt werden kann.
Das BMWi verfolgt im Rahmen des Programms „Neue Fahrzeug- und
Systemtechnologien“ in Bezug auf die Förderung im Bereich der Antriebstechnologien
einen technologieoffenen Ansatz. Im Rahmen dessen werden, insbesondere
über die Förderinitiative „Energiewende im Verkehr: Sektorkopplung durch die
Nutzung strombasierter Kraftstoffe“, eine Reihe von Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben gefördert, die die antriebsseitige Nutzung alternativer
Kraftstoffe (Power to Gas, Power to Liquid) zum Gegenstand haben. Für die aktuell im
Zuge dieser Initiative verfolgten vier Verbundprojekte, an denen insgesamt 37
Partner beteiligt sind, stellt das BMWi mehr als 20 Mio. Euro an Fördergeldern
bereit.
Die Herstellung der synthetischen Kraftstoffe ist ebenfalls Gegenstand der
genannten Initiative.
Daneben fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
von 2019 bis 2022 das Verbundvorhaben „NAMOSYN – Nachhaltige Mobilität
mit synthetischen Kraftstoffen“. Ziel des Projektes ist es, synthetische
Kraftstoffe für Diesel- und Ottomotoren zu entwickeln und Verfahren zu deren
nachhaltiger und großskaliger Produktion zu erforschen.
Angesichts der zukünftigen Bedeutung von Wasserstoff und synthetischen
Energieträgern für die Energiewende und den damit verbundenen
industriepolitischen Chancen erarbeitet die Bundesregierung derzeit eine nationale
Wasserstoffstrategie. Zentrales Element der Wasserstoffstrategie wird ein nationaler
Aktionsplan sein, um den Markthochlauf von Wasserstoff und synthetischen
Energieträgern, wie synthetisches Methan oder synthetisches Kerosin, sowie
die dafür benötigten Technologien zu unterstützen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Entwicklungsstand der Power-to-
Gas-Technologie?
Die Technologien für Power-to-Gas-Verfahren sind weiter entwickelt als die
Herstellung flüssiger Kraftstoffe. Im Hinblick auf Anlagenbau und
Elektrolyseverfahren befindet sich die deutsche Industrie bereits heute in einer guten
Position. Forschungsbedarf besteht beispielsweise noch darin, die biologische
Methanisierung und die Untergrund-Methanisierung weiterzuentwickeln. Die
Nutzung von synthetischem Methan als Kraftstoff wird im Verbundvorhaben Meth-
Quest der Förderbekanntmachung „Energiewende im Verkehr“ erforscht.
Power-to-Gas-Anlagen sind allerdings in vielen Fällen ebenfalls noch nicht
rentabel und werden daher bisher vor allem in Demonstrationsanlagen im
einstelligen Megawattbereich betrieben. Im Rahmen des BMWi-Ideenwettbewerbs
„Reallabore der Energiewende“ wurden einige Projektvorschläge ausgewählt,
die die flexible und effiziente Erzeugung von Wasserstoff und dessen
Einspeisung ins Gasnetz in einem Maßstab oberhalb von 10 Megawatt (MW)
voranbringen sollen. Weitere technologische Herausforderungen bestehen, wenn man
die Erzeugung von Wasserstoff in direkter Kopplung mit Offshore-Windparks
koppeln möchte.
Daneben ist die Erforschung und Weiterentwicklung von Power-to-Gas-
Technologien ein zentraler Bestandteil des vom BMBF seit 2016 geförderten
Kopernikus-Projekts „P2X“.
13. Welche direkten und indirekten Auswirkungen hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung eine CO2-Steuer, wie sie die Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze vorschlägt, auf
den deutschen Reisemarkt?
Eine Prüfung der Bepreisung von CO2 findet derzeit im Rahmen des
Kabinettsausschusses Klimaschutz statt. Die klimapolitischen Effekte und Auswirkungen
auf verschiedene Branchen hängen maßgeblich von der konkreten
Ausgestaltung möglicher Maßnahmen ab, weshalb hierzu derzeit keine Aussagen
getroffen werden können.
14. Welchen klimapolitischen Effekt hat und hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung die Luftverkehrsteuer, und welchen zusätzlichen Effekt erhofft
sich die Bundesregierung von einer CO2-Steuer?
Zum klimapolitischen Effekt der Luftverkehrsteuer liegen der Bundesregierung
keine aktuellen Erkenntnisse vor.
Im Bericht über die Auswirkungen der Einführung des
Luftverkehrsteuergesetzes an den Deutschen Bundestag wurde 2012 ausgeführt, dass positive
ökologische Auswirkungen in dem Umfang der Dämpfung des Passagierwachstums
eingetreten sind. Im Einzelnen wird hierzu auf Bundestagsdrucksache 17/10225
verwiesen. Ein aktueller Bericht liegt hierzu nicht vor.
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Luftverkehrsteuer
anzuheben?
Der Vorschlag einer Erhöhung der Luftverkehrsteuer wird derzeit erörtert, so
dass eine abschließende Bewertung der Bundesregierung noch nicht vorliegt.
16. In welcher Höhe müsste nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Anhebung der Luftverkehrsteuer erfolgen, damit hierdurch ein positiver Effekt
auf die Nutzung des Schienenverkehrs eintrifft?
Hat die Bundesregierung alternativ geprüft, ob nicht auch niedrigere
Beförderungsentgelte bei der Bahn zu einem positiven Effekt auf die
Nutzung des Schienenverkehrs führen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Kenntnisse vor, zu welchen
Verlagerungseffekten zwischen den Verkehrsträgern Schiene, Straße und Luftverkehr
eine Anhebung der Luftverkehrsteuer führen würde.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Sinnhaftigkeit einer CO2-Steuer
auf den innereuropäischen Luftverkehr, der bereits am Europäischen
Emissionshandel teilnimmt und für jeder Tonne CO2 ein Zertifikat
vorweisen muss?
Eine Prüfung der Bepreisung von CO2 findet derzeit im Rahmen des
Kabinettsausschusses Klimaschutz statt. Die Bundesregierung wird hierfür die Anreiz-
und die Lenkungswirkung derzeit bestehender, staatlich veranlasster
Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern überprüfen. Die
klimapolitischen Effekte und Auswirkungen auf verschiedene Branchen hängen
maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung möglicher Maßnahmen ab,
weshalb hierzu derzeit keine Aussagen getroffen werden können.
18. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie sich das Preis-
Leistungs-Verhältnis zwischen stark frequentierten Urlaubsangeboten im
Inland und Ausland unterscheidet?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Nach Einschätzung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) lässt sich laut DRV
aber feststellen, dass die Kaufkraft deutscher Urlauber innerhalb des eigenen
Landes sowie einiger direkter Nachbarstaaten (zum Beispiel Frankreich,
Österreich, Schweiz) häufig geringer ausfällt als in entfernteren Regionen (zum
Beispiel Griechenland, Türkei, Ägypten oder Tunesien). Gerade die Region im
östlichen Mittelmeer ist nach Einschätzung des DRV in den letzten Jahren mit sehr
attraktiven Angeboten in Erscheinung getreten, so dass mehr Familien diese
preiswerten Arrangements für sich entdeckt haben.
19. Inwiefern spielen nach Auffassung der Bundesregierung finanzielle
Erwägungen bei der Planung von Familienurlaub eine Rolle bei der Wahl
des Zielgebietes?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine empirischen Erkenntnisse vor.
20. Inwiefern sieht es die Bundesregierung als erstrebenswert an, dass
Urlaubsreisen auch künftig für Haushalte mit geringem Einkommen
möglich bleiben?
Die Bundesregierung hat in den Eckpunkten der nationalen Tourismusstrategie
sechs Handlungsfelder definiert. Eines davon lautet: „Auf nachhaltige
Entwicklung im und durch Tourismus setzen“. Darin heißt es unter anderem:
„Wesentliches Element der Lebensqualität ist auch die Teilhabe aller Menschen am
Tourismus. […] Zur Teilhabe aller gehört auch, Kindern und Jugendlichen
unabhängig von wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Umständen Reisen zu
ermöglichen.“ Insofern sieht es die Bundesregierung als erstrebenswert an, dass
Urlaubsreisen auch künftig für Haushalte mit geringem Einkommen möglich
bleiben.
Familien mit kleinen Einkommen haben unter anderem die Möglichkeit, in
derzeit 88 gemeinnützigen Familienferienstätten Urlaub zu verbringen.
Familienferienstätten verzichten in der Hochsaison auf Preissteigerungen, und es gibt
für diese Familien einen ermäßigten Preis. Zudem bezuschussen viele
Bundesländer den Urlaub in einer Familienferienstätte. Das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die Bundesarbeitsgemeinschaft
Familienerholung sowie anteilig Projekte beziehungsweise Bau- und
Umbaumaßnahmen in Familienferienstätten.
Soweit es um die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums für
Bezieher von Grundsicherungsleistungen geht, werden keine individuellen Urlaubs-
und Ferienreisen bezuschusst. Vielmehr sind im monatlichen Regelbedarf die
im Regelbedarfsermittlungsgesetz ausgewiesenen Verbrauchsausgaben für
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen berücksichtigt.
Liegen bei Kindern und Jugendlichen die gesetzlichen Voraussetzungen zum
Bezug von Bildungs- und Teilhabeleistungen vor, können Teilhabeleistungen
im Rahmen des sogenannten Bildungspakets erbracht werden. Danach wird
neben dem monatlichen Regelbedarf der dort geregelte Bedarf zur Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (u. a. die Teilnahme an
Freizeiten) in Höhe von 15 Euro monatlich berücksichtigt, wenn entsprechende
Aktivitäten nachgewiesen sind. Darüber hinaus werden die tatsächlichen
Aufwendungen anerkannt für ein- oder mehrtägige Fahrten mit der Schule, Kita
oder in der Kindertagespflege (zum Beispiel für Schulausflüge und
Klassenreisen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen).
Entsprechende Leistungen des Bildungspakets gelten im Rahmen der
Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Asylbewerberleistungsgesetzes
sowie nach dem Bundeskindergeldgesetz für Familien mit Kinderzuschlag oder
Wohngeld.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]