[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12423 –
Extremwetterlagen und ihre Auswirkungen auf die Energieversorgung in
Deutschland und der EU
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die in den vergangenen Jahren häufiger auftretenden extremen Wetterlagen
lösen nicht nur bei vielen Personen Reaktionen aus, sondern beeinflussen nach
Ansicht der Fragesteller zunehmend auch die Sicherheit des
Energieversorgungssystems. Neben Versorgungssicherheit spielen hierbei ebenfalls
wettbewerbsfähige Energiepreise eine tragende Rolle. Dies gilt auch unter Beachtung
des europäischen Energieversorgungssystems. So wurde in dieser Woche im
Hörfunk berichtet, dass ein Großteil der Kernkraftwerke in Frankreich ihre
Leistungen reduzieren könnten, weil das zur Verfügung stehende Kühlwasser
die vorgegebene Höchsttemperatur zu überschreiten droht („Dürre in
Frankreich: Bauern und Atomkraftwerke lechzen nach Wasser“, Deutschlandfunk,
Informationen am Morgen, Sendung vom 17. Juli 2019, abrufbar unter
www.deutschlandfunk.de/informationen-am-morgen.1764.de.html). Auch
vereinzelte Abschaltungen sind demnach im Gespräch. Ähnlich stellte sich die
Situation im Vorjahr auch in Kraftwerken in Deutschland dar.
Experten zufolge ist die Versorgungssicherheit nicht gefährdet, da ersatzweise
Gaskraftwerke zur Verfügung stehen. Gleichwohl sind diese teurer im Betrieb
– mit den entsprechenden Folgen für die Stromkosten.
Volatile Energieträgersysteme (Windkraftanlagen und Solarsysteme) sind in
ihrer Leistung eingeschränkt (
www.solaranlage.eu/photovoltaik/technik-kom
ponenten/solarmodule/leistungsabfall-hitze).
Als Extremwetterlagen werden aus Sicht der Fragesteller
Temperaturen unter –10 Grad Celsius sowie über 30 Grad Celsius,
Hitzeperioden,
Trockenperioden,
Niederschlagsepisoden,
Starkniederschlagsereignisse sowie
Sturmereignisse
gemäß Deutschem Wetterdienst (DWD) definiert.
•
•
•
•
•
•
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13107
19. Wahlperiode 10.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
4. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Auswirkungen auf die Energieversorgung in Deutschland und
Europa hatten wetterbedingte Reduktionen von Kraftwerksleistungen
(sofern vorhanden, bitte konkrete Fälle auflisten)?
In den vergangenen fünf Jahren fand die längste Hitzeperiode im Sommer 2018
statt. Die weitreichendste Niedrigwasserphase war hieran anschließend im
Herbst/Winter 2018/2019 festzustellen. Weitere relevante Niedrigwasserphasen
in geringerem Umfang als 2018/2019 sind im Herbst/Winter 2015/2016 sowie
2016/2017 aufgetreten. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf diese
Ereignisse.
Die anhaltende Hitzeperiode im Sommer 2018 (insbesondere vom 23. Juli bis
zum 12. August) hatte dazu geführt, dass sich die Temperaturen von Rhein und
Neckar der Grenze von 28 Grad genähert haben, die aus Gründen des
Gewässerschutzes ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für den
Kraftwerksbetrieb nicht überschritten werden darf. Zudem führten die Flüsse
aufgrund der anhaltenden Trockenheit Niedrigwasser, was beispielsweise im
Neckar bei Unterschreiten definierter Abflussmengen ebenfalls zu
Limitierungen bei der Kühlwasserentnahme durch Kraftwerke führen kann.
Das Szenario einer langandauernden Hitzewelle ist regelmäßig Bestandteil der
Prognosen der Übertragungsnetzbetreiber. So sieht auch die im „Summer
Outlook 2019“ von European Transmission System Operators for Electricity
(ENTSO-E) enthaltene Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber für längere
und heiße Perioden trotz der Leistungseinschränkung von Kraftwerken
aufgrund reduzierter Kühlwasserverfügbarkeit oder Transportproblemen von
Brennstoffen wegen niedriger Wasserstände keine kritischen Phasen für die
Versorgungssicherheit.
Durch die Etablierung eines Wasserwärmemodells in Baden-Württemberg als
Folge der Erfahrungen aus dem heißen Sommer 2003 wurde unter
Einbeziehung verschiedener Institutionen und Unternehmen ein funktionierendes
Modell zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit während trockener
und heißer Witterungsphasen geschaffen. Dieses Modell hatte sich auch
während der Hitzeperiode 2018 durch ein umfangreiches Temperatur-Monitoring
und -Vorhersagesystem über die Entwicklung der Temperaturen und der
Abflussmengen in Rhein und Neckar bewährt. Dies ermöglicht ein rechtzeitiges
Handeln der Kraftwerksbetreiber durch proaktive Leistungseinsenkungen zur
Gewässerschonung.
Durch die reduzierte Verfügbarkeit einiger Kraftwerke aufgrund der Hitzewelle
hatten sich jedoch keine Einschränkungen bei der Versorgungssicherheit
ergeben.
Insgesamt gab es während der Hitzeperiode 2018 im Marktgebiet Deutschland-
Österreich eine installierte Erzeugungskapazität von rund 232 GW inklusive
Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen, beziehungsweise rund 132 GW ohne
Wind und Photovoltaik.
Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur standen über den gesamten
Sommer hinweg jederzeit noch ausreichende Erzeugungskapazitäten zur Verfügung.
Die Summe der Nicht-Verfügbarkeiten von Kraftwerkserzeugungskapazitäten
mit einer Kapazität größer als 100 MW lag in den Monaten Juni und Juli bei
durchschnittlich rund 18,6 GW (beispielsweise aufgrund von Revisionen oder
ungeplanten Ausfällen). Mit durchschnittlich 19,9 GW nichtverfügbarer
Erzeugungskapazität lag dieser Wert während der Hitzeperiode des Sommers 2018
(vom 23. Juli bis zum 12. August) nur geringfügig darüber.
Ein Kapazitätsengpass konnte nicht festgestellt werden. In den Stunden mit den
höchsten Großhandelspreisen konnte vielmehr ein relativ hoher Stromimport
aus unseren Nachbarländern festgestellt werden. Diese Importe kamen
aufgrund der niedrigeren Strom-Großhandelspreise im benachbarten Ausland
zustande und haben im Ergebnis dazu geführt, dass die Preise in Deutschland
nicht stärker gestiegen sind.
2. Welche wetterbezogenen Faktoren haben Einfluss auf die
Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen?
Die Nennleistung von PV-Anlagen wird nur unter Bedingungen erreicht, bei
denen niedrige Modultemperaturen und senkrechte Maximal-Einstrahlung
kombiniert werden (Normbedingungen). In der Realität liegt die Leistung auch
bei günstigen Bedingungen deutlich niedriger. Unter anderem die folgenden
wetterbedingten Faktoren reduzieren die PV-Leistung weiter:
• Wolken
• Nebel
• Schneefall
• Verschmutzung durch Laub, Pollenflug, Staub
• Hohe Temperaturen.
Die meisten Reduktionen der Leistung lassen sich kurzfristig (zwei Stunden
Vorlauf) gut vorhersagen. Im Kollektiv ist die Stromproduktion von PV-
Anlagen kurzfristig zuverlässiger vorherzusagen als die von konventionellen
Kraftwerken.
3. Wie hat sich die Leistungsbilanz der in Deutschland installierten
Photovoltaikanlagen im Zeitraum 2016 bis zum ersten Halbjahr 2019 bei den
eingangs definierten Extremwetterlagen entwickelt?
Im Zeitraum von 2016 bis zum ersten Halbjahr 2019 wurden die europäischen
Hitzewellen in den Jahren von 2017 bis 2019 betrachtet1 und mittels der auf
SMARD2 verfügbaren Daten analysiert. Es handelt sich um folgende
Hitzewellen:
• Hitzewelle (H) 2017: vom 1. August bis zum 12. August 2017
• Hitzewelle (H) 2018: vom 29. Juli bis zum 6. August 2018
• Hitzewellen 2019: vom 6. Juni bis zum 9. Juni 2019 (H1), vom 11. Juni bis
zum 13. Juni 2019 (H2), vom 25. Juni bis zum 27. Juni 2019 (H3), vom
23. Juli bis zum 26. Juli 2019.
Realisierte Erzeugung Photovoltaik, Tagesmittelwerte in MWh
Zeitraum 2017 2017/H 2018 2018/H
Tagesmittelwert 98.051 135.625 112.962 201.439
Abweichung in Prozent 38,32 78,33
In der durch Photovoltaikanlagen generierten Stromerzeugung lagen die
Tagesmittelwerte in den Hitzewellen 2017 und 2018 im Mittel 58,3 Prozent über dem
Tagesmittelwert des betrachteten Zeitraums von 2017 bis 2018.
1 Heat Waves over Europe 1950 bis 2019, DWD, Stand 14. 8. 2019,
www.dwd.de/DE/leistungen/rcccm/int/
rcccm_int_hwkltr.html?nn=16102.
2
www.smard.de.
Realisierte Erzeugung Photovoltaik, Tagesmittelwerte in MWh
Zeitraum 20193 2019/H1 2019/H2 2019/H3 2019/H4
Tagesmittelwert 133.517 196.857 177.264 243.866 237.214
Abweichung in Prozent 47,44 32,76 82,65 77,67
In der durch Photovoltaikanlagen generierten Stromerzeugung lagen die
Tagesmittelwerte in den Hitzewellen 1 bis 4 im Mittel 60,1 Prozent über dem
Tagesmittelwert des betrachteten Zeitraums im Jahr 2019. Weitere
Extremwetterlagen können unter
www.smard.de in der Rubrik „Markdaten visualisieren“
ausgewertet werden.
4. Mittels welcher Energieträger sind die daraus resultierenden
Energiemengen reguliert worden?
Eingriffe der Netzbetreiber in die aus dem Marktergebnis resultierende
Fahrweise von Erzeugungsanlagen, einschließlich PV-Anlagen, ergeben sich in der
Regel im Fall von Netzengpässen oder Leistungsbilanzungleichgewichten. Im
ersten Fall werden Engpässe im Rahmen des Redispatch und des
Einspeisemanagement, also des Abregelns von EE-Anlagen, behoben. Der Anteil der
Abregelung von PV-Anlagen lag im Jahr 2018 bei rund 0,3 Prozent der
eingespeisten PV-Leistung und ist damit sehr gering. Da der bilanzielle Ausgleich
für das Einspeisemanagement bislang über den Anlagenbetreiber/
Direktvermarkter selbst vorgenommen wurde, liegen keine Informationen über die
Energieträger vor, die für den Ausgleich dieser Maßnahmen herangezogen wurden.
Wurden Einspeisemanagement-Maßnahmen nicht bilanziell ausgeglichen so
sind diese Mengen in die Ausgleichsenergie gelaufen (und damit in die
Leistungsbilanz). Welche konkreten Kraftwerke für den Ausgleich von
Leistungsbilanzungleichgewichten im Rahmen des Regelenergieabrufs gelaufen sind, lässt
sich aufgrund der Portfoliobildung am Regelenergiemarkt nicht sagen.
Präqualifiziert sind aber größtenteils konventionelle Kraftwerke sowie
Wasserkraftwerke.4
5. Welche Auswirkungen auf die Produktionskosten für Strom und die
Strompreise hatten etwaige Ersatzzuschaltungen, etwa von
Gaskraftwerken?
Wenn Kraftwerke wetterbedingt aus dem Markt gehen, kommen die nächst
günstigsten Kraftwerke zum Zuge, die ansonsten nicht bezuschlagt worden
wären. Dies entspricht dem üblichen Geschehen an den Strombörsen und wird
als Merit Order bezeichnet. Die zusätzlichen Produktionskosten von etwaigen
wetterbedingten Ausfällen bestimmen sich aus der Differenz der Kosten der
zusätzlich bezuschlagten Kraftwerksleistung und der wetterbedingt ausgefallenen
Kraftwerksleistung. Im europäisch gekoppelten Strommarkt, in dem Angebot
und Nachfrage unter Berücksichtigung der Grenzkuppelkapazitäten europaweit
gedeckt werden, lassen sich extremwetterbedingt entstehende zusätzliche
Stromkosten und Strompreise nicht ermitteln, da die notwendigen
stundenscharfen Daten nicht vorliegen.
3
4
Im Zeitraum: vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2019.
Siehe Auflistung der präqualifizierten Leistung auf regelleistung.net:
www.regelleistung.net/ext/download/pq_capacity.
6. Welchen Einfluss auf die Leistungsbilanzen von Windenergieanlagen
(WEA) haben Extremwetterlagen gemäß der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Definition nach Kenntnis der Bundesregierung?
Extreme Kälte und oder Hitze sind im Allgemeinen kein genereller
Hinderungsgrund für den Betrieb von Windenergieanlagen. Der Betrieb und damit
die Einspeiseleistung von Windenergieanlagen ist in erster Linie abhängig von
den Windverhältnissen und nicht von anderen Wetterphänomenen – lediglich
auftretende Vereisungen können darüber hinaus den Betrieb von
Windenergieanlagen negativ beeinflussen. Windenergieanlagen stellen erst ab einer
gewissen Mindestwindgeschwindigkeit – abhängig technischen
Auslegungsparametern – Strom zur Verfügung. Bei sehr hohen Windgeschwindigkeiten werden
Anlagen abgeschaltet, um sie vor Schäden zu schützen.
Windenergie ist eine fluktuierende Form der Stromerzeugung. „Gute“
Windjahre können zu einer um 20 Prozent höheren Stromausbeute führen als
„schlechte“ Windjahre. Auf Phasen mit anhaltend starkem Wind können
Zeiträume mit sehr geringen Windverhältnissen folgen. Solche Wechsel sind
dynamisch und regional unterschiedlich verteilt. Sie lassen sich zwischenzeitlich
sehr gut vorhersagen und entsprechend bereiten sich die Märkte auf die
fluktuierenden erneuerbaren Energien vor. Diese Wechsel aus geringen und hohen
Windgeschwindigkeiten wird durch den Verlauf der Stromerzeugung
nachgezeichnet, der sich auf der Strommarktseite der Bundesnetzagentur (SMARD;
www.smard.de) nachvollziehen lässt.
7. Wie stellten sich die Leistungsbilanzen von in Deutschland installierten
WEA bei seit dem Jahr 2016 aufgetretenen Extremwetterlagen dar?
Für die Fragestellung wurden seit dem Jahr 2016 fünf Sturmtiefsituationen
betrachtet und mittels der auf SMARD5 verfügbaren Daten analysiert. Es handelt
sich um folgende Sturmtiefsituationen:
1. Sturmtief (ST) Sebastian: 13. September 20176
2. Sturmtief (ST) Friederike: 18. Januar 20187
3. Sturmtief (ST) Fabienne: 23. September 20188
4. Sturmtief (ST) Bennet: 4. März 20199
5. Sturmtief (ST) Eberhard: 10. März 201910.
5
www.smard.de.
6
www.dwd.de/DE/wetter/thema_des_tages/2018/9/22.html.
7
www.dwd.de/DE/wetter/thema_des_tages/2018/9/22.html.
8
www.dwd.de/DE/leistungen/besondereereignisse/stuerme/20180923_sturm_fabienne.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
9
www.dwd.de/DE/leistungen/besondereereignisse/stuerme/20190320_sturmtiefs_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
10
www.dwd.de/DE/leistungen/besondereereignisse/stuerme/20190320_sturmtiefs_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=1.
Realisierte Erzeugung Wind On- & Offshore , Tagesmittelwerte in MWh
Zeitraum 2017 2018 201911
Tagesmittelwert pro Jahr 281.820 297.402 339.814
ST Sebastian 750.644
ST Friederike 699.098
ST Fabienne 354.918
ST Bennet 942.592
ST Eberhard 542.162
In der durch Windenergieanlagen (Onshore und Offshore) generierten
Stromerzeugung lagen die Tageserzeugungswerte in den 5 Sturmtiefs im Mittel
114,75 Prozent über dem Tagesmittelwert des betrachteten Zeitraums von 2017
bis 2019.
Weitere Extremwetterlagen können unter
www.smard.de in der Rubrik
„Marktdaten visualisieren“ ausgewertet werden.
8. Welchen Einfluss hatten Extremwetterlagen gemäß der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Definition auf die Leistungsbilanzen der
in Deutschland arbeitenden Kohlekraftwerke (bitte nach Braun- und
Steinkohle differenzieren)?
Der Brennstoff der Braunkohlekraftwerke wird in nahegelegenen Tagebauen
abgebaut. Daher kommt es nicht zu Lieferengpässen wie beispielsweise bei
Steinkohlekraftwerken in Süddeutschland während langanhaltender
Niedrigwasserphasen (siehe die Antwort zu Frage 1). Braunkohlekraftwerke werden
mit Grubenwasser gekühlt. Dieses unterliegt keinen Temperaturstandards aus
Gründen des Gewässerschutzes. Die Auswirkungen auf die Leistungsbilanz
von Steinkohlekraftwerken aus Gründen des Gewässerschutzes sind unter der
Antwort zu Frage 1 ausgeführt. Ungeachtet dessen, kann der Betrieb
insbesondere von großen, zentralen Anlagen durch Störungen, wie sie durch
Extremwetterereignisse auftreten können, beeinflusst werden.
9. In welchem Umfang haben die Kernkraftwerke in Deutschland in den
Jahren 2016 bis 2018 sowie in den ersten sechs Monaten des laufenden
Jahres Strom produziert?
Jahr 2016 2017 2018 201912
Realisierte Erzeugung
Kernenergie, TWh
80,25 72,21 71,83 34,61
11 Im Zeitraum: 1. Januar bis 31. Juli 2019.
12 Im Zeitraum: 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019.
10. Wie häufig musste die Leistung von in Deutschland arbeitenden
Kernkraftwerken seit dem Jahr 2016 wetterbedingt reguliert werden?
Diesbezüglich liegen der Bundesnetzagentur keine Daten vor. Unter
www.eex-transparency.com/power/de/production/availability kann die
Nichtverfügbarkeit von Kraftwerkskapazitäten eingesehen werden. Es wird aber
nicht dargestellt, ob die Nichtverfügbarkeit wetterbedingt verursacht wurde.
11. Welchen Umfang, bezogen auf Dauer und Leistung, hatten die jeweiligen
Eingriffe (bitte kraftwerksscharf darstellen)?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Daten vor (siehe Antwort zu
10.).
12. Welche Temperaturstandards bezogen auf die Nutzung öffentlicher
Gewässer für Kühlwasser gelten für die einzelnen Kernkraftwerke in
Deutschland, und wie oft wurden diese seit dem Jahr 2016 überschritten?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
13. Welche Informationen über die Häufigkeit von durch Extremwetterlagen
bedingte Leistungsregulationen in Kraftwerken im EU-Ausland liegen
der Bundesregierung vor (bitte länderscharf auflisten)?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Unter
https://trans
parency.entsoe.eu/outage-domain/r2/unavailabilityOfProductionAndGeneration
Units/show kann die Nichtverfügbarkeit von Kraftwerkskapazitäten eingesehen
werden. Es wird aber nicht dargestellt, ob die Nichtverfügbarkeit wetterbedingt
verursacht wurde.
14. Welchen Umfang hatten entsprechende Eingriffe in die Energiesysteme
im EU-Ausland?
Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
15. Welche Auswirkungen hatten die entsprechenden Eingriffe auf
a) die Stabilität der Energieversorgung in Deutschland und der EU und
Bezüglich der Stabilität der Energieversorgung in Deutschland wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
b) die Kosten für Stromkunden in Deutschland?
Das Preisniveau auf dem Strom-Großhandelsmarkt hat sich insgesamt seit dem
Jahr 2005 und insbesondere seit dem Jahr 2009 in Deutschland deutlich
verringert. Extrem hohe Preise von teilweise über 200 Euro/MWh wie sie in der
Vergangenheit des Öfteren zu beobachten waren traten in den letzten Jahren nicht
mehr auf. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf den starken Ausbau der
erneuerbaren Energien zurückzuführen, die zu sehr niedrigen Gestehungskosten
Strom erzeugen, damit teure Kraftwerke aus dem Markt drängen und dadurch
den Großhandelspreis senken.
Auch das Preisniveau, das sich während der Hitzeperiode 2018 einstellte, lag
deutlich unterhalb des Niveaus, das in der Vergangenheit bereits beobachtet
werden konnte. Im März 2018 wurde Strom zu Großhandelspreisen in gleicher
Höhe, teilweise auch höheren Preisen gehandelt. Im Jahr 2017 wurde an der
Strombörse EPEX Spot in 125 Stunden Strom zu Preisen gehandelt, die
oberhalb des Spitzenpreises der Hitzeperiode 2018 lagen. Teilweise kam es dabei
auch zu deutlich höheren Preisen. Allein in 2017 gab es 61 Stunden mit Strom-
Großhandelspreisen von über 100 Euro/MWh.
Die auf dem Großhandelsmarkt im Sommer 2018 beobachteten Höchstpreise
sind auch im langfristigen Vergleich keine ungewöhnlich hohen Preise.
Tatsächlich bestimmt sich der Strom-Großhandelspreis weder anhand der
Braunkohlekraftwerke noch anhand der erneuerbaren Energien. Vielmehr setzt das
letzte Kraftwerk im In- oder Ausland, das noch zur Deckung der
Stromnachfrage an der Börse notwendig ist, den Preis. An manchen Tagen sind das
Steinkohlekraftwerke, an anderen Tagen sind es Gaskraftwerke und bei viel
erneuerbarer Erzeugung werden überhaupt keine konventionellen Kraftwerke mehr
benötigt. In diesen Tagen führen mitunter die konventionellen Anlagen, die nicht
flexibel genug für eine Abschaltung sind, zu negativen Preisen.
Jahr #
Stunden
> 100
€/MWh
#
Stunden
>200
[€/MWh]
Höchster
Preis
[€/MWh]
Mittelwert
[€/MWh]
75 % der
Preise liegen
unter X [€/
MWh]
90 % der
Preise liegen
unter X [€/
MWh]
99 % der
Preise liegen
unter X [€/
MWh]
2005 240 45 500,04 45,98 53,23 69,06 153,76
2006 266 43 2.436,63 50,79 63,34 81,15 134,90
2007 307 35 821,90 37,99 44,76 64,98 142,79
2008 888 12 494,26 65,76 80,39 100,02 149,92
2009 45 0 182,05 38,86 46,42 59,97 90,06
2010 7 0 131,79 44,49 52,06 60,98 79,43
2011 11 0 117,49 51,13 60,63 66,99 77,06
2012 60 1 210,00 42,60 52,88 60,73 87,85
2013 17 0 130,27 37,78 47,63 59,54 79,78
2014 0 0 87,97 32,76 40,00 48,93 65,02
2015 0 0 99,77 31,68 39,91 47,44 61,65
2016 1 0 104,96 29,01 34,97 42,91 65,09
2017 61 0 163,52 34,46 40,64 49,97 90,00
2018 0 0 98,19 39,53 49,50 57,65 70,34
Tabelle 1: Verteilung der Strom-Großhandelspreise (Day-Ahead) [Quelle: EEX]
Ein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen der Temperatur und dem Strom-
Großhandelspreis lässt sich nicht erkennen. Die Temperatur kann demnach
nicht als erklärende Variable herangezogen werden.
Abbildung 1: Korrelation Temperatur und Strom-Großhandelspreise (Day-Ahead) Januar 2015 bis
August 2018 [Quelle: DWD, EEX]
Vielmehr lassen sich die Strom-Großhandelspreise in Deutschland relativ gut
durch die Residuallast (= Verbrauch abzüglich Wind- und PV-Stromerzeugung)
erklären. Auch die einzelnen Stunden mit erhöhten Preisen während der
Hitzeperiode liegen in einem zwar relativ hohen, jedoch nicht außergewöhnlich
hohen Bereich.
Abbildung 2: Korrelation Residuallast und Großhandelsstrompreis (Day-Ahead) Januar 2015 bis
August 2018 [Quelle: SMARD, EEX]
Eine Erklärung für jene Stunden mit relativ hohen Preisen, (3. August 19:00;
6. August 19:00; 7. August 19:00) liefert die ungewöhnlich niedrige
Windenergieeinspeisung. In diesen Stunden war die durchschnittliche Stromeinspeisung
aus Windenergie im Vergleich zu den durchschnittlichen
Windenergieeinspeisungen der beiden Vormonate weniger als halb so hoch.
Abbildung 3: Erzeugung [Wind/PV], Großhandelsstrompreis (Day-Ahead) und kommerzieller
Außenhandel 27. 7. 18 bis 9. 8. 18 [Quelle: SMARD]
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass es aufgrund der Hitzewelle 2018
im Hinblick auf die Versorgungssicherheit aus Netz- und Leistungsbilanzsicht
zu keinem Zeitpunkt Anlass zu Besorgnis gab. Die Leistungsreduzierungen von
einigen konventionellen Kraftwerken hatten keinen Einfluss auf die
Versorgungssicherheit.
16. Ausgehend von der Erkenntnis, dass sowohl konventionelle und, nach
Ansicht der Fragesteller ungleich stärker, auch volatile Energieträger von
Extremwetterlagen beeinflusst werden und Letztgenannte damit einen
merklichen Einfluss auf die Versorgungssicherheit und Energiepreise
haben, wie gedenkt die Bundesregierung, künftig wetterunabhängig eine
sichere und bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen?
Marktmechanismen des Strommarkt 2.0 setzen technologieneutrale Anreize für
Flexibilität, Nutzungen von Importmöglichkeiten und Zubau von marktlich
notwendigen Kapazitäten. Sie leisten hierdurch einen Beitrag für eine sichere,
innovative und bezahlbare Energieversorgung. Das oben erwähnte
Versorgungssicherheitsmonitoring des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWi) zeigt in einer breit angelegten Untersuchung, dass in der Perspektive
bis 2030 – auch mit dem Ausstieg aus der Kernkraft und Kohleverstromung –
die Nachfrage in allen Fällen – auch Extremwetterereignissen – gedeckt werden
kann. Auf europäischer Ebene werden zukünftig einheitlich für jedes
Mitgliedsland Berechnungen zur Versorgungssicherheit angestellt. Dies ist durch die
neue EU-Gesetzgebung vorgegeben. Diese schreibt gleichzeitig vor, dass
staatliche Eingriffe in die Marktmechanismen nur zulässig sind, wenn nachgewiesen
wird, dass ansonsten die Versorgungssicherheit gefährdet wäre.
Für ganz unerwartete Fälle wurde kürzlich in Deutschland ein kleines
Reserveinstrument geschaffen. Die sogenannte Kapazitätsreserve ist neben einer
Verbesserung der Kurzfrist- und Regelenergiemärkte einer der Maßnahmen aus
dem Weißbuch des BMWi „Ein Strommarkt für die Energiewende“ (2015), mit
der auch während der Energiewende die Versorgungssicherheit gewährleistet
bleiben soll. Die Kapazitätsreserve soll in Zeiten, in denen trotz freier
Preisbildung an den Strombörsen auf dem Großhandelsmarkt kein ausreichendes
Angebot zur Deckung der gesamten Nachfrage zur Verfügung steht, zusätzliche
Leistung bereitstellen. Dazu werden bestehende Erzeugungsanlagen, Speicher
oder Lasten außerhalb des Strommarktes vorgehalten und bei Bedarf auf
Anweisung der Übertragungsnetzbetreiber nach Ausschöpfung der marktlichen
Alternativen eingesetzt. Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt werden
damit vermieden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]