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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Strategische Ausrichtung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1242515.08.2019

Strategische Ausrichtung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12425 19. Wahlperiode 15.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Lukas Köhler, Renata Alt, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Strategische Ausrichtung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland Deutschland hat sich 2017 zum weltweit zweitgrößten bilateralen Geber humanitärer Hilfe entwickelt. Laut dem „Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland in den Jahren 2014 bis 2017“ (Bundestagsdrucksache 19/5720) haben sich die Mittel für humanitäre Hilfe in den letzten Jahren mehr als vervierfacht und sind von 416 Mio. Euro im Jahr 2014 auf 1,76 Mrd. Euro im Jahr 2017 gestiegen. Die Erwartungen an Deutschland als nun so wichtigen Geber sind innerhalb des humanitären Systems entsprechend gewachsen: Es ist in Frage zu stellen, inwieweit Deutschland auf konzeptioneller und strategischer Ebene diesem Mittelaufwuchs Rechnung trägt. Die Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland 2019 bis 2023 ist nach der ersten Strategie der deutschen humanitären Hilfe aus dem Jahr 2012 erst das zweite Dokument der Bundesregierung, in der sie die Einordnung und Ausgestaltung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland erläutert. Andere Geber im System der humanitären Hilfe von der Größenordnung Deutschlands verwenden mehr personelle und fachliche Ressourcen zur Ausgestaltung ihrer humanitären Mittel. Nach Ansicht der Fragesteller fehlen der Bundesregierung die nötigen Kapazitäten für eine adäquate Planung und Steuerung. Diese Ansicht wird durch einen Bericht des Bundesrechnungshofes gestützt. Dort heißt es: „Der Bundesrechnungshof hat in diese Aufgabenbereichen (Humanitäre Maßnahmen und Krisenprävention) und in zahlreichen weiteren operativen Bereichen des Auswärtigen Amts erhebliche Mängel bei der Gewährung und Bearbeitung von Zuwendungen festgestellt. Das Auswärtige Amt kennt beispielsweise nicht den genauen Bearbeitungsstand seiner Zuwendungsverfahren. Verwendungsnachweise von Zuwendungsempfängern über ein Fördervolumen von rund 2,5 Mrd. Euro hat es weder selbst hinreichend geprüft noch von anderen hinreichend prüfen lassen. Eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Vergabe von Zuwendungen kann das Auswärtige Amt zurzeit nicht sicherstellen“ (www. bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/ entwicklung-einzelplaene/2019/langfassungen/2018-bericht-information-ueber- dieentwicklung-des-einzelplans-05-auswaertiges-amt-fuer-die-haushaltsberatungen-2019- pdf). Auch ein internes Gutachten der Consultingfrma S3 Management kommt zu dem Schluss, dass das Auswärtige Amt aufgrund mangelnder personeller und fachlicher Ressourcen nicht in der Lage ist, angemessen auf die zunehmende Anzahl von politischen Krisen, terroristischen Anschlägen und Naturkatastrophen zu reagieren (www.sueddeutsche.de/politik/diplomatie-auswaertiges-amt-1.4477442). Damit Deutschlands Engagement in der humanitären Hilfe mit der nötigen Professionalisierung einhergeht, ist nach Ansicht der Fragesteller eine klare strategische Ausrichtung notwendig. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar 2019 die Umsetzung der im Rahmen der nichtständigen Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat angekündigten Schwerpunktsetzung auf die Stärkung des humanitären Systems, insbesondere die bessere Geltung des humanitären Völkerrechts, der Schutz humanitärer Helfer, die Gewährleistung humanitärer Zugänge sowie ein besserer Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten erfüllt? 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung die weitere Umsetzung der im Rahmen der nichtständigen Mitgliedschaft Deutschlands im VN-Sicherheitsrat angekündigten Schwerpunktsetzung auf die Stärkung des humanitären Systems, insbesondere die bessere Geltung des humanitären Völkerrechts, der Schutz humanitärer Helfer, die Gewährleistung humanitärer Zugänge sowie ein besserer Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten? 3. Mit welchen konkreten Schritten soll die Schwerpunktsetzung auf das Thema humanitärer Zugang in der neuen Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe jenseits der Aktivitäten im VN-Sicherheitsrat mit Leben gefüllt werden? 4. Wie viel Prozent der deutschen humanitären Hilfe wird derzeit in der Form von Bargeldhilfen geleistet? 5. Bis wann und mit viel Prozent plant die Bundesregierung, die im Grand Bargain geleistete Verpflichtung, den Anteil von Bargeldhilfen signifikant zu erhöhen, umzusetzen? 6. Plant das Auswärtige Amt eine Bargeldhilfenstrategie zu formulieren und zu veröffentlichen, um im Zusammenspiel mit anderen Gebern wie der EU, Großbritannien und den USA kohärenter zu handeln und die internationale Bargeldhilfendebatte voranzubringen? 7. Wie viele Stellen sind in den Außenvertretungen Deutschlands für den Aufgabenbereich der humanitären Hilfe ausgebracht, wie viele davon sind besetzt (bitte nach Kräften, die ausschließlich und solchen, die neben anderen Aufgabenbereichen mit der humanitären Hilfe betraut sind, sowie nach Kräften im gehobenen Dienst bzw. im höheren Dienst aufschlüsseln)? 8. Wie viele Stellen sind in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin für den Aufgabenbereich der humanitären Hilfe ausgebracht, wie viele davon sind besetzt (bitte nach Kräften, die ausschließlich und solchen, die neben anderen Aufgabenbereichen mit der humanitären Hilfe betraut sind sowie nach Kräften im gehobenen Dienst bzw. im höheren Dienst sowie nach Mitarbeitern aus den Referaten S08 und S09 aufschlüsseln)? 9. Wie stellt sich das Verhältnis von Mitarbeiterstellen zum Gesamtbudget für humanitäre Hilfe in Deutschland im Vergleich zu anderen Geberländern dar, wie viele Millionen Euro hat ein Mitarbeiter rechnerisch in Deutschland versus in Schweden, versus in den USA, versus in der Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der EU (GD ECHO), versus des Department for International Development (DFID) Großbritanniens zu verwalten (bitte nach Mitarbeitern aus den Referaten S09 und S08 aufschlüsseln)? 10. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den kritischen Anmerkungen des Bundesrechnungshofs im Jahr 2018 zur Vergabepraxis gezogen, und wie wurden diese bislang umgesetzt? 11. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Mittelvergabe an Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe im Auswärtigen Amt? 12. Plant die Bundesregierung die Offenlegung der Vergabekriterien für den nächsten Bericht zur humanitären Hilfe? Falls nicht, warum nicht? 13. Plant die Bundesregierung die Verwendung der Mittel nach dem Vorbild Schwedens und der Niederlande bei open aid zu veröffentlichen? Falls nicht, warum nicht? 14. Mit welcher Begründung stellte die Bundesregierung für die drei 2017 am schlechtesten finanzierten, kleineren humanitären Krisen (Senegal, Kuba, Dschibuti) 0 Euro humanitäre Hilfe zur Verfügung? 15. Inwieweit plant die Bundesregierung einen Ausbau der Zuwendungen an flexible Fonds wie CERF (Central Emergency Response Fund) und Countrybased Pooled Funds (CBPF)? 16. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die Bundesregierung in einem Empfängerland in den CBPF einzahlt oder bilateral Projektanträge fördert? 17. Plant die Bundesregierung zukünftig die Förderung von Women’s Peace & Humanitarian Fund? Falls nicht, warum nicht? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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