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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Strategische Ausrichtung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland
(insgesamt 17 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
16.09.2019
Antwortdauer
32 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1242515.08.2019
Strategische Ausrichtung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12425
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Lukas Köhler,
Renata Alt, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Strategische Ausrichtung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland
Deutschland hat sich 2017 zum weltweit zweitgrößten bilateralen Geber
humanitärer Hilfe entwickelt. Laut dem „Bericht der Bundesregierung über die deutsche
humanitäre Hilfe im Ausland in den Jahren 2014 bis 2017“
(Bundestagsdrucksache 19/5720) haben sich die Mittel für humanitäre Hilfe in den letzten Jahren
mehr als vervierfacht und sind von 416 Mio. Euro im Jahr 2014 auf 1,76 Mrd.
Euro im Jahr 2017 gestiegen.
Die Erwartungen an Deutschland als nun so wichtigen Geber sind innerhalb des
humanitären Systems entsprechend gewachsen: Es ist in Frage zu stellen,
inwieweit Deutschland auf konzeptioneller und strategischer Ebene diesem
Mittelaufwuchs Rechnung trägt. Die Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären
Hilfe im Ausland 2019 bis 2023 ist nach der ersten Strategie der deutschen
humanitären Hilfe aus dem Jahr 2012 erst das zweite Dokument der
Bundesregierung, in der sie die Einordnung und Ausgestaltung der deutschen humanitären
Hilfe im Ausland erläutert.
Andere Geber im System der humanitären Hilfe von der Größenordnung
Deutschlands verwenden mehr personelle und fachliche Ressourcen zur
Ausgestaltung ihrer humanitären Mittel. Nach Ansicht der Fragesteller fehlen der
Bundesregierung die nötigen Kapazitäten für eine adäquate Planung und Steuerung.
Diese Ansicht wird durch einen Bericht des Bundesrechnungshofes gestützt. Dort
heißt es: „Der Bundesrechnungshof hat in diese Aufgabenbereichen (Humanitäre
Maßnahmen und Krisenprävention) und in zahlreichen weiteren operativen
Bereichen des Auswärtigen Amts erhebliche Mängel bei der Gewährung und
Bearbeitung von Zuwendungen festgestellt. Das Auswärtige Amt kennt beispielsweise
nicht den genauen Bearbeitungsstand seiner Zuwendungsverfahren.
Verwendungsnachweise von Zuwendungsempfängern über ein Fördervolumen von rund
2,5 Mrd. Euro hat es weder selbst hinreichend geprüft noch von anderen
hinreichend prüfen lassen. Eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Vergabe von
Zuwendungen kann das Auswärtige Amt zurzeit nicht sicherstellen“ (www.
bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/
entwicklung-einzelplaene/2019/langfassungen/2018-bericht-information-ueber-
dieentwicklung-des-einzelplans-05-auswaertiges-amt-fuer-die-haushaltsberatungen-2019-
pdf).
Auch ein internes Gutachten der Consultingfrma S3 Management kommt zu dem
Schluss, dass das Auswärtige Amt aufgrund mangelnder personeller und
fachlicher Ressourcen nicht in der Lage ist, angemessen auf die zunehmende Anzahl
von politischen Krisen, terroristischen Anschlägen und Naturkatastrophen zu
reagieren (www.sueddeutsche.de/politik/diplomatie-auswaertiges-amt-1.4477442).
Damit Deutschlands Engagement in der humanitären Hilfe mit der nötigen
Professionalisierung einhergeht, ist nach Ansicht der Fragesteller eine klare
strategische Ausrichtung notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar
2019 die Umsetzung der im Rahmen der nichtständigen Mitgliedschaft
Deutschlands im VN-Sicherheitsrat angekündigten Schwerpunktsetzung auf
die Stärkung des humanitären Systems, insbesondere die bessere Geltung des
humanitären Völkerrechts, der Schutz humanitärer Helfer, die
Gewährleistung humanitärer Zugänge sowie ein besserer Schutz der Zivilbevölkerung
in bewaffneten Konflikten erfüllt?
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung die weitere
Umsetzung der im Rahmen der nichtständigen Mitgliedschaft Deutschlands
im VN-Sicherheitsrat angekündigten Schwerpunktsetzung auf die Stärkung
des humanitären Systems, insbesondere die bessere Geltung des humanitären
Völkerrechts, der Schutz humanitärer Helfer, die Gewährleistung
humanitärer Zugänge sowie ein besserer Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten
Konflikten?
3. Mit welchen konkreten Schritten soll die Schwerpunktsetzung auf das
Thema humanitärer Zugang in der neuen Strategie des Auswärtigen Amts
zur humanitären Hilfe jenseits der Aktivitäten im VN-Sicherheitsrat mit
Leben gefüllt werden?
4. Wie viel Prozent der deutschen humanitären Hilfe wird derzeit in der Form
von Bargeldhilfen geleistet?
5. Bis wann und mit viel Prozent plant die Bundesregierung, die im Grand
Bargain geleistete Verpflichtung, den Anteil von Bargeldhilfen signifikant
zu erhöhen, umzusetzen?
6. Plant das Auswärtige Amt eine Bargeldhilfenstrategie zu formulieren und zu
veröffentlichen, um im Zusammenspiel mit anderen Gebern wie der EU,
Großbritannien und den USA kohärenter zu handeln und die internationale
Bargeldhilfendebatte voranzubringen?
7. Wie viele Stellen sind in den Außenvertretungen Deutschlands für den
Aufgabenbereich der humanitären Hilfe ausgebracht, wie viele davon sind
besetzt (bitte nach Kräften, die ausschließlich und solchen, die neben anderen
Aufgabenbereichen mit der humanitären Hilfe betraut sind, sowie nach
Kräften im gehobenen Dienst bzw. im höheren Dienst aufschlüsseln)?
8. Wie viele Stellen sind in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin für
den Aufgabenbereich der humanitären Hilfe ausgebracht, wie viele davon
sind besetzt (bitte nach Kräften, die ausschließlich und solchen, die neben
anderen Aufgabenbereichen mit der humanitären Hilfe betraut sind sowie
nach Kräften im gehobenen Dienst bzw. im höheren Dienst sowie nach
Mitarbeitern aus den Referaten S08 und S09 aufschlüsseln)?
9. Wie stellt sich das Verhältnis von Mitarbeiterstellen zum Gesamtbudget für
humanitäre Hilfe in Deutschland im Vergleich zu anderen Geberländern dar,
wie viele Millionen Euro hat ein Mitarbeiter rechnerisch in Deutschland
versus in Schweden, versus in den USA, versus in der Generaldirektion
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der EU (GD ECHO), versus des
Department for International Development (DFID) Großbritanniens zu verwalten
(bitte nach Mitarbeitern aus den Referaten S09 und S08 aufschlüsseln)?
10. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den kritischen
Anmerkungen des Bundesrechnungshofs im Jahr 2018 zur Vergabepraxis
gezogen, und wie wurden diese bislang umgesetzt?
11. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Mittelvergabe an
Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe im Auswärtigen Amt?
12. Plant die Bundesregierung die Offenlegung der Vergabekriterien für den
nächsten Bericht zur humanitären Hilfe?
Falls nicht, warum nicht?
13. Plant die Bundesregierung die Verwendung der Mittel nach dem Vorbild
Schwedens und der Niederlande bei open aid zu veröffentlichen?
Falls nicht, warum nicht?
14. Mit welcher Begründung stellte die Bundesregierung für die drei 2017 am
schlechtesten finanzierten, kleineren humanitären Krisen (Senegal, Kuba,
Dschibuti) 0 Euro humanitäre Hilfe zur Verfügung?
15. Inwieweit plant die Bundesregierung einen Ausbau der Zuwendungen an
flexible Fonds wie CERF (Central Emergency Response Fund) und
Countrybased Pooled Funds (CBPF)?
16. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die Bundesregierung in einem
Empfängerland in den CBPF einzahlt oder bilateral Projektanträge fördert?
17. Plant die Bundesregierung zukünftig die Förderung von Women’s Peace &
Humanitarian Fund?
Falls nicht, warum nicht?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1322216.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12425 - Strategische Ausrichtung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf
Lambsdorff, Dr. Lukas Köhler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12425 –
Strategische Ausrichtung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat sich 2017 zum weltweit zweitgrößten bilateralen Geber
humanitärer Hilfe entwickelt. Laut dem „Bericht der Bundesregierung über die
deutsche humanitäre Hilfe im Ausland in den Jahren 2014 bis 2017“
(Bundestagsdrucksache 19/5720) haben sich die Mittel für humanitäre Hilfe in den
letzten Jahren mehr als vervierfacht und sind von 416 Mio. Euro im Jahr 2014
auf 1,76 Mrd. Euro im Jahr 2017 gestiegen.
Die Erwartungen an Deutschland als nun so wichtigen Geber sind innerhalb
des humanitären Systems entsprechend gewachsen: Es ist in Frage zu stellen,
inwieweit Deutschland auf konzeptioneller und strategischer Ebene diesem
Mittelaufwuchs Rechnung trägt. Die Strategie des Auswärtigen Amts zur
humanitären Hilfe im Ausland 2019 bis 2023 ist nach der ersten Strategie der
deutschen humanitären Hilfe aus dem Jahr 2012 erst das zweite Dokument der
Bundesregierung, in der sie die Einordnung und Ausgestaltung der deutschen
humanitären Hilfe im Ausland erläutert.
Andere Geber im System der humanitären Hilfe von der Größenordnung
Deutschlands verwenden mehr personelle und fachliche Ressourcen zur
Ausgestaltung ihrer humanitären Mittel. Nach Ansicht der Fragesteller fehlen der
Bundesregierung die nötigen Kapazitäten für eine adäquate Planung und
Steuerung. Diese Ansicht wird durch einen Bericht des Bundesrechnungshofes
gestützt. Dort heißt es: „Der Bundesrechnungshof hat in diese
Aufgabenbereichen (Humanitäre Maßnahmen und Krisenprävention) und in zahlreichen
weiteren operativen Bereichen des Auswärtigen Amts erhebliche Mängel bei der
Gewährung und Bearbeitung von Zuwendungen festgestellt. Das Auswärtige
Amt kennt beispielsweise nicht den genauen Bearbeitungsstand seiner
Zuwendungsverfahren. Verwendungsnachweise von Zuwendungsempfängern über
ein Fördervolumen von rund 2,5 Mrd. Euro hat es weder selbst hinreichend
geprüft noch von anderen hinreichend prüfen lassen. Eine ordnungsgemäße
und wirtschaftliche Vergabe von Zuwendungen kann das Auswärtige Amt
zurzeit nicht sicherstellen“ (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichun
gen/produkte/beratungsberichte/entwicklung-einzelplaene/2019/langfassun
gen/2018-bericht-information-ueber-die-entwicklung-des-einzelplans-05-
auswaertiges-amt-fuer-die-haushaltsberatungen-2019-pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13222
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch ein internes Gutachten der Consultingfrma S3 Management kommt zu
dem Schluss, dass das Auswärtige Amt aufgrund mangelnder personeller und
fachlicher Ressourcen nicht in der Lage ist, angemessen auf die zunehmende
Anzahl von politischen Krisen, terroristischen Anschlägen und
Naturkatastrophen zu reagieren (www.sueddeutsche.de/politik/diplomatie-
auswaertigesamt-1.4477442). Damit Deutschlands Engagement in der humanitären Hilfe
mit der nötigen Professionalisierung einhergeht, ist nach Ansicht der
Fragesteller eine klare strategische Ausrichtung notwendig.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Mittel der humanitären Hilfe der Bundesregierung haben sich in den letzten
Jahren vervielfacht. Dies entspricht der Notwendigkeit und dem politischen
Willen, angemessen auf wachsenden humanitären Bedarf reagieren zu können.
Die im April 2019 veröffentlichte neue Strategie der Bundesregierung zur
humanitären Hilfe soll die bedarfsgerechte und prinzipiengestützte Ausrichtung
der deutschen humanitären Hilfe weiter stärken. Diesem Zweck dienen auch
verschiedene Sektorstrategien zu Teilbereichen der humanitären Hilfe, die in
den vergangenen Jahren durch das Auswärtige Amt erarbeitet wurden.
Gleichzeitig engagiert sich die Bundesregierung weiter für eine Verbesserung
der Verwaltungsstrukturen der deutschen humanitären Hilfe. Insbesondere setzt
sie sich für eine Personalausstattung ein, die den gewachsenen Steuerungs- und
Koordinierungsbedarf in diesem Bereich Rechnung trägt, und prüft
Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Effizienz in der Zuwendungspraxis.
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Januar
2019 die Umsetzung der im Rahmen der nichtständigen Mitgliedschaft
Deutschlands im VN-Sicherheitsrat angekündigten Schwerpunktsetzung
auf die Stärkung des humanitären Systems, insbesondere die bessere
Geltung des humanitären Völkerrechts, der Schutz humanitärer Helfer, die
Gewährleistung humanitärer Zugänge sowie ein besserer Schutz der
Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten erfüllt?
Der Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer, die Stärkung des Respekts für
das humanitäre Völkerrecht und die humanitären Prinzipien sowie die Wahrung
humanitären Zugangs gehören zu den Prioritäten der deutschen Mitgliedschaft
im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN). Deutschland setzt sich im VN-
Sicherheitsrat dafür ein, die Notwendigkeit des Schutzes des humanitären
Raums inner- und außerhalb des Sicherheitsrats permanent zu thematisieren
und praktische Lösungsansätze zu fördern.
Das humanitäre Völkerrecht und die humanitären Prinzipien stellen
grundsätzlich eine effektive Basis für die humanitäre Hilfe dar. In der Praxis stellt jedoch
deren Umsetzung eine Herausforderung dar. Der deutsche Fokus liegt daher
nicht auf der Schaffung neuer rechtlicher Verpflichtungen, sondern auf der
Umsetzung und Vermittlung der bestehenden Normen und konkreter
Verbesserungsmöglichkeiten.
Eine wichtige Wegmarke bildeten dabei die gemeinsam von Frankreich und
Deutschland im VN-Sicherheitsrat 1. April 2019 auf Ministerebene
ausgerichteten Veranstaltungen. Als ein Ergebnis haben Deutschland und Frankreich die
Erarbeitung eines Handlungsaufrufes („humanitarian Call for Action“/CfA)
gestartet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/13054 wird in diesem
Zusammenhang verwiesen. Dieser soll konkrete Maßnahmen und „best
practices“ zur besseren Durchsetzung des humanitären Völkerrechts aufzeigen. Des
Weiteren soll er darstellen, wie Staaten dazu beitragen können, dass die
Grundbedingungen für eine prinzipienbasierte und bedarfsorientierte Hilfe für
humanitäre Organisationen in Krisensituationen geschaffen werden.
Mit seiner Initiative „safeguarding humanitarian space“ wirkt Deutschland
außerdem während seiner Sicherheitsratsmitgliedschaft 2019/2020 sowohl
länderals auch themenbezogen im Rahmen von Textverhandlungen und in der
Gremienarbeit systematisch daran mit, dass humanitäre Belange und die Wahrung
des humanitären Raums einen Schwerpunkt der Debatte im Sicherheitsrat
darstellen.
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung die
weitere Umsetzung der im Rahmen der nichtständigen Mitgliedschaft
Deutschlands im VN-Sicherheitsrat angekündigten Schwerpunktsetzung auf die
Stärkung des humanitären Systems, insbesondere die bessere Geltung des
humanitären Völkerrechts, der Schutz humanitärer Helfer, die
Gewährleistung humanitärer Zugänge sowie ein besserer Schutz der
Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten?
3. Mit welchen konkreten Schritten soll die Schwerpunktsetzung auf das
Thema humanitärer Zugang in der neuen Strategie des Auswärtigen Amts
zur humanitären Hilfe jenseits der Aktivitäten im VN-Sicherheitsrat mit
Leben gefüllt werden?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für die Stärkung des
humanitären Systems und des humanitären Völkerrechts einsetzen. Die Bundesregierung
beabsichtigt im Rahmen der Umsetzung seiner neuen Strategie zur humanitären
Hilfe das Thema „humanitärer Zugang“ vor allem in drei Teilbereichen zu
fördern:
1. die Verbesserung der Fähigkeit humanitärer Organisationen, unter anderem
durch humanitäres Verhandeln, den Zugang zu Betroffenen zu verbessern;
2. praktische Maßnahmen zum Schutz humanitärer Akteure, einschließlich
lokaler Akteure, wie etwa die „International NGO Safety Organisation“
(INSO);
3. die Unterstützung von Hilfslogistik inklusive dem Transport humanitärer
Helfer und Güter, wie zum Beispiel UNHAS (Humanitärer Flugdienst der
Vereinten Nationen).
Der am 1. April 2019 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angekündigte
humanitäre CfA soll im Rahmen der Ministerwoche der 74.
Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2019 vorgestellt werden. Als einer
der ersten Schritte zur Umsetzung des CfA wird die Bundesregierung am 26.
und 27. November 2019 gemeinsam mit dem „Centre of Competence on
Humanitarian Negotiation“ (CCHN) eine hochrangige Konferenz zu humanitären
Verhandlungen in Berlin veranstalten. Schon jetzt unterstützt die
Bundesregierung Projekte von CCHN, die die Fähigkeiten humanitärer Organisationen im
Bereich des humanitären Verhandelns stärken. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/13054 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Daneben
fördert die Bundesregierung das Büro des Hohen Flüchtlingskommissars der
Vereinten Nationen (UNHCR) im Rahmen eines Projekts zum Auf- und
Ausbau der organisationsinternen Kapazitäten in der Anwendung des humanitären
Völkerrechts und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der praktischen
Relevanz des humanitären Völkerrechts.
4. Wie viel Prozent der deutschen humanitären Hilfe wird derzeit in der
Form von Bargeldhilfen geleistet?
Weltweit werden laut dem letzten „State of the World's Cash Report“ (online
abrufbar unter „www.cashlearning.org/resources/the-state-of-the-
worldscash-2018“) des Cash Learning Partnership (CaLP) rund 10 Prozent der
humanitären Hilfe in Form von Geldleistungen oder Gutscheinen erbracht. Zwei
Drittel davon erbringen das Welternährungsprogramm (WFP) und UNHCR.
Des Weiteren sind die Rotkreuz-/Rothalbmondgesellschaften sowie auch die
internationalen Nichtregierungsorganisationen maßgeblich an der Umsetzung
humanitärer Bargeldhilfe beteiligt. Alle diese Organisationen tragen zur
Umsetzung der deutschen humanitären Hilfe im Ausland bei.
Im Juni 2019 einigten sich humanitäre Geber und Durchführungsorganisationen
im Rahmen der Grand Bargain „Cash“-Arbeitsgruppe auf die einheitliche
Messung des Anteils von Geldleistungen oder Gutscheinen. Auf Basis dieser
Übereinkunft werden künftig von den Umsetzungspartnern bei der Antragstellung
und Berichterstattung die entsprechenden Daten abgefragt. Damit wird es
möglich, die prozentualen Anteile von Bargeldhilfe an der deutschen humanitären
Hilfe zu erheben.
5. Bis wann und mit viel Prozent plant die Bundesregierung, die im Grand
Bargain geleistete Verpflichtung, den Anteil von Bargeldhilfen signifikant
zu erhöhen, umzusetzen?
Die Bundesregierung stärkt ihre Partner kontinuierlich dabei, den Anteil von
Bargeldhilfen in der humanitären Hilfe zu erhöhen und die Programmqualität
zu steigern. Eine prozentuale Zielgröße für die Erhöhung des Anteils von
Geldleistungen an ihrer humanitären Hilfe hat sich die Bundesregierung nicht
gesetzt.
6. Plant das Auswärtige Amt eine Bargeldhilfenstrategie zu formulieren und
zu veröffentlichen, um im Zusammenspiel mit anderen Gebern wie der
EU, Großbritannien und den USA kohärenter zu handeln und die
internationale Bargeldhilfendebatte voranzubringen?
In der Strategie der Bundesregierung zur humanitären Hilfe im Ausland werden
Geldleistungen als zentraler Themenbereich behandelt; eine dezidierte
Bargeldhilfestrategie ist derzeit nicht geplant. Deutschland hat sich aber bereits 2015
im Rahmen von Ratsschlussfolgerungen der Europäischen Union sowie beim
Humanitären Weltgipfel und Grand Bargain 2016 dazu verpflichtet,
Bargeldhilfe als Form der humanitären Hilfe systematisch zu berücksichtigen und seinen
Anteil signifikant zu erhöhen. Die umfangreichen Verpflichtungen werden
gemeinsam mit den Durchführungspartnern des Auswärtigen Amts und in
Abstimmung mit den anderen Gebern umgesetzt.
Ein kohärenter Ansatz der Geber trägt zu einer effektiven und effizienten
humanitären Hilfe bei. Verbesserte Geberkoordinierung in Bezug auf humanitäre
Geldleistungen ist daher ein prioritäres Arbeitsfeld in der Grand Bargain-
Arbeitsgruppe zu Bargeldhilfen. Deutschland hat gemeinsam mit Norwegen die
Leitung einer Unterarbeitsgruppe übernommen, in der sich die zehn größten
Geber im gemeinsamen Geberansatz für Bargeldhilfe in der humanitären Hilfe
(„Common Donor Approach for Humanitarian Cash Programming“, online
abrufbar unter „www.cashlearning.org/downloads/common-donor-approach-
feb-19.pdf“) auf strategische Leitlinien verständigt und im „Joint Donor
Statement on Humanitarian Cash Transfers“ (online abrufbar unter „www.cashlear-
ning.org/downloads/190329cash-donor-statement.pdf“) prioritäre
Handlungsfelder identifiziert haben.
7. Wie viele Stellen sind in den Außenvertretungen Deutschlands für den
Aufgabenbereich der humanitären Hilfe ausgebracht, wie viele davon
sind besetzt (bitte nach Kräften, die ausschließlich und solchen, die neben
anderen Aufgabenbereichen mit der humanitären Hilfe betraut sind,
sowie nach Kräften im gehobenen Dienst bzw. im höheren Dienst
aufschlüsseln)?
An den multilateralen Vertretungen Deutschlands in Genf, Rom und New York
sind derzeit neun Dienstposten ganz oder teilweise mit humanitärer Hilfe
befasst (sieben im höheren Dienst, zwei im gehobenen Dienst). Die Stellenprofile
an den bilateralen Vertretungen, die oft im Querschnittsverbund mit Aufgaben
im Bereich der humanitären Hilfe befasst sind, lassen eine weitergehende
statistische Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung nicht zu.
8. Wie viele Stellen sind in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin für
den Aufgabenbereich der humanitären Hilfe ausgebracht, wie viele davon
sind besetzt (bitte nach Kräften, die ausschließlich und solchen, die neben
anderen Aufgabenbereichen mit der humanitären Hilfe betraut sind sowie
nach Kräften im gehobenen Dienst bzw. im höheren Dienst sowie nach
Mitarbeitern aus den Referaten S08 und S09 aufschlüsseln)?
Die in den Referaten S08 („Multilaterale Gestaltung der Humanitären Hilfe“)
und S09 („Umsetzung Humanitärer Hilfe, humanitäres Minenräumen, regionale
Programme, regionale Gestaltung der Humanitären Hilfe“) eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der zuständige Beauftragte sind
ausschließlich mit Aufgaben der humanitären Hilfe betraut. Das Referat S08 verfügt über
26 Dienstposten, davon 5 im höheren Dienst, 8 im vergleichbaren höheren
Dienst, 3 im gehobenen Dienst und 8 im vergleichbaren gehobenen Dienst. Das
Referat S09 verfügt über 47 Dienstposten, davon 5 im höheren Dienst, 8 im
vergleichbaren höheren Dienst, 13 im gehobenen Dienst und 17 im
vergleichbaren gehobenen Dienst. Auch in anderen Arbeitseinheiten des Auswärtigen
Amts fallen gelegentlich Aufgaben im Bereich der humanitären Hilfe an. Eine
Aufschlüsselung nach Laufbahnen und prozentualen Anteilen der
Aufgabenverteilung ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Darüber hinaus lassen
die Stellenprofile in zahlreichen Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts, die
oft im Querschnittsverbund mit ähnlichen Fachfragen und -themen befasst sind,
eine weitergehende statistische Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung
nicht zu.
9. Wie stellt sich das Verhältnis von Mitarbeiterstellen zum Gesamtbudget
für humanitäre Hilfe in Deutschland im Vergleich zu anderen
Geberländern dar, wie viele Millionen Euro hat ein Mitarbeiter rechnerisch in
Deutschland versus in Schweden, versus in den USA, versus in der
Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der EU (GD
ECHO), versus des Department for International Development (DFID)
Großbritanniens zu verwalten (bitte nach Mitarbeitern aus den Referaten
S09 und S08 aufschlüsseln)?
Eine vergleichende Übersicht zu Mitteln und Mitarbeiterstellen ist
nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Humanitäre Hilfe Mittel gesamt (gerundet) in Millionen Euro1
Anzahl Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Mittel pro Mitarbeiterin
und Mitarbeiter
(gerundet) in Millionen Euro
Deutschland2 1.532 733 21
Davon S09 1.383 47 29,4
Davon S08 149 26 5,7
Vereinigte Staaten von
Amerika 7.090 907 7,8
Europäische Union 1.482 650 2,4
Großbritannien 1.762 1504 11,7
Schweden 716 38 18,8
Schweiz 402 243 1,7
1 Für Fremdwährungen wurde der Umrechnungskurs des Stichtags 31. Dezember 2018 verwendet. Quelle: Auswärtiges Amt.
2 Titel: 0501 687 17 (Erläuterungsnummern 3, 4 und 13) und 0501 687 32. Inklusive zweckungebundene freiwillige Beiträge an OCHA, UNHCR und UNRWA.
3 Anzahl an Dienstposten. Vollbesetzung war seit Gründung der Abteilung S zu keinem Zeitpunkt gegeben.
4 Geschätzt auf Basis verfügbarer Informationen.
10. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus den kritischen
Anmerkungen des Bundesrechnungshofs im Jahr 2018 zur Vergabepraxis
gezogen, und wie wurden diese bislang umgesetzt?
Die Bundesregierung greift die Empfehlungen des Bundesrechnungshofs auf.
Das Auswärtige Amt überprüft die Zuwendungspraxis ergebnisoffen, um
weitere Effizienzgewinne zu erzielen. Insbesondere strebt das Auswärtige Amt für
das Jahr 2021 die Errichtung eines Bundesamts im eigenen Geschäftsbereich
an, in dem auch Zuwendungsvorgänge mit haushaltsrechtlicher und
auslandsspezifischer Fachkompetenz, aber außerhalb der für den Auswärtigen Dienst
typischen Personalrotation behandelt werden sollen.
11. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Mittelvergabe an
Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe im Auswärtigen Amt?
Grundlage für die jährliche Planung sind insbesondere die vom System der
Vereinten Nationen koordinierten humanitären Bedarfspläne und die Aufrufe der
Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Die Bundesregierung trifft ihre
bedarfsorientierten Förderentscheidungen auf der Basis verschiedener
Schwerpunkte und Auswahlkriterien, die in den regelmäßig aktualisierten
Eckpunktepapieren zu den einzelnen Krisen und Ländern ausgeführt werden. Die
Zuwendungsempfänger sind über die jährlich im Herbst stattfindenden regionalen
Analyse- und Strategiegespräche an der Erstellung der Eckpunktepapiere
beteiligt.
12. Plant die Bundesregierung die Offenlegung der Vergabekriterien für den
nächsten Bericht zur humanitären Hilfe?
Falls nicht, warum nicht?
In der öffentlich zugänglichen „Strategie des Auswärtigen Amts zur
humanitären Hilfe im Ausland“ sind die wesentlichen regionalen und thematischen
Grundlagen für die Vergabeentscheidungen des Auswärtigen Amts dargelegt.
13. Plant die Bundesregierung die Verwendung der Mittel nach dem Vorbild
Schwedens und der Niederlande bei open aid zu veröffentlichen?
Falls nicht, warum nicht?
Die Bundesregierung meldet alle „Official-Development-Assistance“ (ODA)-
fähigen Ausgaben entsprechend der Vorgaben an den Entwicklungsausschuss
(DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD). Diese Daten werden jährlich dort veröffentlicht und sind Grundlage
für die Darstellungen der Open Knowledge Foundation e.V. auf der
deutschsprachigen Open Aid Data Seite (www.offene-entwicklungshilfe.de/).
Die Bundesregierung hat sich als Gründungsmitglied der „International Aid
Transparency Iniative“ (IATI) zur Veröffentlichung aller ODA-anrechenbaren
Ausgaben verpflichtet. Die IATI-Datenveröffentlichung beinhaltet eine
Übersicht der seit 2018 laufenden und neu zugesagten Maßnahmen. Eine von
diesem globalen Standard abweichende Datenveröffentlichung ist nicht geplant.
14. Mit welcher Begründung stellte die Bundesregierung für die drei 2017
am schlechtesten finanzierten, kleineren humanitären Krisen (Senegal,
Kuba, Dschibuti) 0 Euro humanitäre Hilfe zur Verfügung?
Die deutsche Botschaft in Havanna hat Sofort- bzw. Nothilfemaßnahmen in
Höhe von 50.000 Euro nach Hurrikan Irma finanziert. In Dschibuti unterstützt
die Bundesregierung Hilfeleistungen an Flüchtlinge aus Somalia und Jemen,
beispielsweise über UNHCR.
Die in den VN-Hilfsplänen für Dschibuti, Kuba und Senegal ermittelten
Bedarfe beliefen sich 2017 zusammengenommen auf 114 Mio. US-Dollar. Dies
entspricht einem Anteil von weniger als 0,5 Prozent des von den VN ermittelten
globalen humanitären Gesamtbedarfs in Höhe von 23,58 Mrd. US-Dollar. Die
angesichts des humanitären Gesamtbedarfs nur begrenzt verfügbaren Mittel für
humanitäre Hilfe zwingen die Bundesregierung zu Priorisierungen.
15. Inwieweit plant die Bundesregierung einen Ausbau der Zuwendungen an
flexible Fonds wie CERF (Central Emergency Response Fund) und
Country-based Pooled Funds (CBPF)?
Deutschland zahlt seit 2012 in die humanitären Länderfonds („Country-Based
Pooled Funds“/CBPF) ein, bislang insgesamt mehr als 575 Mio. Euro. 2017
und 2018 war Deutschland mit Einzahlungen in Höhe von 178 bzw. 154 Mio.
Euro zweitgrößter Geber für CBPF. Das Auswärtige Amt plant, seine
Förderung 2019 auf ähnlich hohem Niveau zu halten; einen darüber hinaus gehenden
Ausbau lassen die begrenzt verfügbaren Mittel für humanitäre Hilfe nicht zu.
Deutschland ist außerdem langjähriger Unterstützer des Zentralen
Nothilfefonds der Vereinten Nationen („Central Emergency Response Fund“/CERF)
und hat seine Einzahlungen auch in diesen Fonds stetig gesteigert. 2017 und
2018 war Deutschland jeweils zweitgrößter Geber nach Großbritannien. Für
2019 hat Deutschland bisher 85 Mio. Euro zugesagt. Maßgeblich auf deutsche
Initiative hat VN-Nothilfekoordinator und OCHA-Untergeneralsekretär Mark
Lowcock beschlossen, den CERF im Rahmen seines Mandats auch zur
Finanzierung vorausschauender humanitärer Hilfe durch Unterstützung von
humanitären ‚early action‘-Maßnahmen einzusetzen. Ziel dieses Ansatzes ist es,
Effektivität und Effizienz des CERF-Mitteleinsatzes und der damit finanzierten Hilfe
weiter zu steigern. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/13054) wird
in diesem Zusammenhang verwiesen.
16. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die Bundesregierung in
einem Empfängerland in den CBPF einzahlt oder bilateral Projektanträge
fördert?
Die Bundesregierung entscheidet über die Höhe der Einzahlung in die
humanitären Länderfonds und über die Höhe der Förderung von Projekten und
Programmen mit Partnerorganisationen auf der Grundlage einer detaillierten
Analyse des prioritären humanitären Bedarfs, der Aufstellung der verschiedenen
humanitären Partnerorganisationen, verfügbarer Finanzierungsinstrumente
sowie unter Einbezug der Förderprioritäten anderer Geber.
17. Plant die Bundesregierung zukünftig die Förderung von Women’s Peace
& Humanitarian Fund?
Falls nicht, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft derzeit eine Förderung des „Women’s Peace &
Humanitarian Fund“ (WPHF) aus Mitteln des Auswärtigen Amts.
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ISSN 0722-8333]
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