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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat
(insgesamt 54 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
09.09.2019
Antwortdauer
24 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1244016.08.2019
Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12440
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt,
Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat
Seit Januar 2019 ist Deutschland für zwei Jahre ein gewähltes Mitglied im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN). Die UN-Mitgliedstaaten haben dem
Sicherheitsrat nach Artikel 24 der UN-Charta keine geringere Aufgabe als die
„Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit“ übertragen. Als eines von 15 Mitgliedern des Sicherheitsrats hat
Deutschland die Mitverantwortung für diese wichtige Aufgabe übernommen. Es
gehört zu den Aufgaben des Deutschen Bundestags zu kontrollieren, ob die
Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht wird.
Im Rahmen der Kandidatur für den Sicherheitsratssitz hat die Bundesregierung
mehrere Zielsetzungen ihrer Arbeit im Sicherheitsrat formuliert. Dazu gehören
neben der Bewältigung und der Prävention von Konflikten auch eine stärkere
Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und Sicherheitspolitik
sowie von Menschenrechten und Sicherheit. Insbesondere hat sich die
Bundesregierung einer Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ sowie einer
Stärkung des humanitären Systems verschrieben. Des Weiteren möchte sie neue
Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle geben (https://new-york-un.diplo.
de/un-de/service/02-Themen-Schwerpunkte-Ziele).
Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss „Deutschlands Mitgliedschaft
im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Für eine dauerhaft friedliche, stabile
und gerechte Ordnung in der Welt“ vom 29. Juni 2018 (Bundestagsdrucksache
19/2982) ebenfalls Leitlinien und Ziele für Deutschland während der
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat formuliert. Hier werden neben der Konfliktprävention
auch die Stabilisierung und Konfliktnachsorge, der Schutz der Menschenrechte,
globale Auswirkungen des Klimawandels, Kinder in bewaffneten Konflikten, die
Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“, Terrorismusbekämpfung,
Rüstungskontrolle und Gesundheitsrisiken als Schwerpunkte benannt. In der Antwort auf die
Kleine Anfrage „Deutschlands Strategie in den Vereinten Nationen während der
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2019 bis 2020“ vom 14. Januar 2019
(Bundestagsdrucksache 19/6985) hat die Bundesregierung ihre Planungen und
Vorbereitungen zudem detaillierter dargelegt.
Nachdem fast ein Drittel der zweijährigen Mitgliedschaft verstrichen ist und eine
der beiden einmonatigen Vorsitze des Sicherheitsrats hinter uns liegt, ist es nach
Ansicht der Fragesteller Zeit für eine erste Zwischenbilanz der Mitgliedschaft
Deutschlands im UN-Sicherheitsrat. Welche Ziele wurden bisher erreicht und
woran müssen wir noch während unserer verbleibenden Zeit im Sicherheitsrat
arbeiten?
Besondere Aufmerksamkeit genießt dabei natürlich das selbstgewählte
Schwerpunktthema für den deutschen Vorsitz des Sicherheitsrats im April 2019: die
Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ mit einer Resolution zu
sexueller Gewalt in Konflikten (https://undocs.org/S/RES/2467(2019)).
Bereits im Vorfeld hatten sich mehrere Frauenrechtsorganisationen kritisch zu
dem Vorhaben geäußert. Sie hatten befürchtet, dass in der aktuellen politischen
Lage nur ein schwacher Resolutionstext verabschiedet werden kann und damit
die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ insgesamt geschwächt wird (www.gwi-
boell.de/sites/default/files/statement_1325_de.pdf). Diese Befürchtungen haben
sich nach Ansicht der Fragesteller zumindest teilweise bewahrheitet. So mussten
aus einem Anfangs ambitionierten Resolutionstext zahlreiche Passagen
gestrichen werden, darunter auch eine Formulierung zu reproduktiver
Gesundheitsfürsorge für Opfer von sexueller Gewalt, die auch Schwangerschaftsabbrüche
umfasst. Das war ein Rückschritt gegenüber vorherigen Resolutionen (www.medi
camondiale.org/nc/nachrichten/sexualisierte-kriegsgewalt-neue-resolution-
schwaecht-rechte-von-ueberlebenden.html). Entsprechend enttäuscht hat sich
François Delattre, der Vertreter Frankreichs bei den Vereinten Nationen, über das
Ergebnis der deutschen Resolutionsinitiative geäußert (https://twitter.com/france
onu/status/1120743139021590529). Was hingegen erhalten blieb, ist ein
umfassenderer Ansatz bei der Unterstützung von Überlebenden sexueller Gewalt.
Jedoch fehlen finanzielle Ressourcen für die Umsetzung dieser Ambitionen.
Auch Deutschland spielt nach Ansicht der Fragesteller hier keine Vorreiterrolle.
Obwohl es sich um das Schwerpunktthema des deutschen Vorsitzes im
Sicherheitsrat handelte, hat die Bundesregierung kein einziges Projekt des zuständigen
Programms für Frauen und Gleichstellungsfragen der Vereinten Nationen (UN-
WOMEN) im Bereich der humanitären Hilfe gefördert (Antwort auf die
Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/9822). Auch hat sie bisher keinen
Cent in den eigens eingerichteten Women‘s Peace & Humanitarian Fund der
Vereinten Nationen eingezahlt (http://wphfund.org/our-donors/).
Ein weiterer symbolischer Akt im Sicherheitsrat war die
„Zwillingspräsidentschaften“ bzw. „Jumelage“ von Deutschland und Frankreich. Der französische
Vorsitz im März und der deutsche Vorsitz im April wurden mit einer zumindest
teilweisen Abstimmung der Arbeitsprogramme verknüpft. Dies war nach Ansicht
der Fragesteller zwar eine sehr schöne Idee, die allerdings in der Praxis sehr
schnell an ihre Grenzen stieß. Das Verknüpfungsthema des französischen und
des deutschen Vorsitzes war der Schutz humanitärer Hilfsleistender und die
Stärkung des humanitären Völkerrechts. Bei der Debatte am 1. April 2019 im
Sicherheitsrat gab es entsprechende Apelle und die Ankündigung eines „Call to Action“
mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen, um den Handlungsspielraum
humanitärer Helferinnen und Helfer durch die Stärkung des Rechts zu erhöhen
(www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/humanitaere-hilfe/
sicherheitsrat-humanitaere-hilfe/2205504). Greifbare Ergebnisse dieser
Bemühungen sind nach Ansicht der Fragesteller allerdings bisher ausgeblieben. Auch
bei der Anwendung dieser Ziele im konkreten Fall Libyen hat sich gezeigt, dass
es unterschiedliche Sichtweisen auf die Sicherheitslage und die humanitäre
Situation gibt (www.tagesspiegel.de/politik/heftige-kaempfe-in-libyen-
bundesregierungfrustriert-ueber-blockade-im-sicherheitsrat/24238402.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ seit Januar 2019
verbuchen?
2. Welchen Fortschritt bringt die Resolution 2467 zu sexueller Gewalt in
Konflikten im Vergleich zu den bisherigen Resolutionen der Agenda „Frauen,
Frieden, Sicherheit“ 1325 (2000), 1820 (2008), 1888 (2009), 1889 (2009),
1960 (2010), 2106 (2013), 2122 (2013), und 2242 (2015)?
3. Welche Inhalte des ursprünglichen deutschen Entwurfs für die Resolution
2467 mussten aufgegeben werden, um eine Verabschiedung der Resolution
im Sicherheitsrat zu ermöglichen?
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb
welchen Zeitrahmens zur Umsetzung der Resolution 2467?
5. Welche Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in
Konflikten hat die Bundesregierung vom 1. Januar 2018 bis zum 23. April 2019 in
welcher Form unterstützt?
6. Welche neuen Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in
Konflikten hat die Bundesregierung seit dem 24. April 2019 unterstützt, und
welchen weiteren Projekten wurde seitdem eine Unterstützung zugesagt?
7. Wie hat die Bundesregierung die Rolle von Frauen in Peacekeeping-
Missionen gestärkt?
8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres
Ziels der Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ während der
verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?
9. Mit welchen Nationen besteht eine enge Zusammenarbeit innerhalb der VN
zur Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“?
10. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
Stärkung des humanitären Systems seit Januar 2019 verbuchen?
11. Welche Reaktionen gab es von welchen Akteuren bisher auf die
deutschfranzösische Initiative eines „Call to Action“ mit konkreten Maßnahmen und
Empfehlungen, um den Handlungsspielraum humanitärer Helferinnen und
Helfer zu erhöhen, und wie ist der weitere Zeitplan für diese Initiative?
12. Wie hat sich die Bundesregierung „für eine breitere Finanzierungsbasis und
eine Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe“
(Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt?
13. Wie plant die Bundesregierung die eingegangene Selbstverpflichtung vom
humanitären Weltgipfel 2016 zur Erhöhung der nicht zweckgebundenen und
geringfügig zweckgebundenen Beiträge für die humanitäre Hilfe auf 30
Prozent umzusetzen?
14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung mit welchen
internationalen Partnern im Rahmen ihres Ziels der Stärkung des humanitären
Systems während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat?
15. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Menschenrechten und
Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen?
16. Wie hat sich die Bundesregierung „für die Weiterentwicklung und Stärkung
des Konzeptes der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“) sowie
ihrer völkerrechtlich legitimierten Implementierung“
(Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt?
17. Wie hat die Bundesregierung an ihr bisheriges Engagement für das
Themenfeld „Kinder in bewaffneten Konflikten“ (Arbeitsgruppenvorsitz während
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2011 bis 2012) angeknüpft, und was hat sie
seit Januar 2019 für die „Fortentwicklung der Agenda“
(Bundestagsdrucksache 19/6985) getan?
18. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Verzahnung der Mitgliedschaft
im Sicherheitsrat mit der angestrebten Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat?
19. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der
Zusammenhänge von Menschenrechten und Sicherheit während der verbleibenden
Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?
20. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und
Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen?
21. Welche konkreten Fortschritte konnten mit der Ausrichtung der Berlin
Climate and Security Conference am 4. Juni 2019 in Berlin zum deutschen
Schwerpunktthema „Klima und Sicherheit“ im UN-Sicherheitsrat erreicht
werden?
22. Vertreter wie vieler verschiedener Staaten haben an der von der
Bundesregierung organisierten Berlin Climate and Security Conference am 4. Juni
2019 in teilgenommen?
Auf welcher Ebene (Staats- oder Regierungschefs, Ministerebene usw.)
waren die Staaten jeweils vertreten?
23. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres
Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel
und Sicherheit während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat?
24. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Arbeit des
Sicherheitsrats seit Januar 2019 verbuchen?
25. Welche Reaktionen gab es bisher von welchen Akteuren auf die Vorstellung
der deutsch-französischen Kleinwaffeninitiative auf dem Westbalkan?
26. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welchen
Zeitrahmens für die Erhaltung des Atomabkommens mit dem Iran ergriffen?
27. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres
Ziels der neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Arbeit
des Sicherheitsrats während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat?
28. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des Sicherheitsrats seit Januar
2019 verbuchen?
29. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres
Ziels der Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des Sicherheitsrats
während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?
30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Venezuela ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Kamerun ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise im Kongo ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Mali ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser
Bemühungen?
34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise im Sudan ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Libyen ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Syrien ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise im Jemen ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
38. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Afghanistan ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
39. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigungen von Bundesminister
des Auswärtigen Heiko Maas vom 29. März 2019 (www.auswaertiges-
amt.de/de/newsroom/maas-un-peacekeeping-ministerial/2204368) zur
Unterstützung der „Action 4 Peace-keeping“?
40. Wie viele deutsche Polizisten sind derzeit in UN-Friedenseinsätzen tätig
(bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung zur besseren personellen Ausstattung von
Friedensmission mit deutschen Polizeikräften?
41. Welche Fortschritte gibt es beim Aufbau des Stellenpools für Polizisten des
Bundes und der Ländern, und wie sieht der weitere Zeitplan für dieses
Vorhaben aus?
42. Wie viel deutsches ziviles Personal ist derzeit in UN-Friedenseinsätzen tätig
(bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und was unternimmt die
Bundesregierung, um das zivile Personal in den UN-Friedensmissionen zu
erhöhen?
43. Wie und mit welchen konkreten Forderungen hat sich Deutschland in die
Verhandlungen für das Budget der UN-Friedensmissionen 2019/20
eingebracht, die letztlich zu einer Kürzung des Budgets um 65 Mio. US-Dollar
(www.un.org/press/en/2019/gaab4328.doc.htm) geführt haben?
44. Welche Schritte zu den geplanten Reformen der Arbeitsmethoden des
Sicherheitsrats (https://new-york-un.diplo.de/un-en/news-corner/190606-e10-
workingmethods/2224768) sind bereits umgesetzt worden, und welchen
Beitrag hat Deutschland hierbei geleistet?
45. Was ist die Position der Bundesregierung zur Entsendung von sogenannten
Mini-Missionen (www.securitycouncilreport.org/un-security-council-
workingmethods/visiting-mission.php), an denen nicht alle 15 Mitglieder des Rates
teilnehmen?
46. Übernimmt Deutschland eine aktive Rolle in der Koordination der gewählten
Mitglieder des Sicherheitsrats (E10) für neue politische Initiativen?
Wenn ja, welche Beispiele können genannt werden, und zu welchen
Ergebnissen haben diese Bemühungen im Sicherheitsrat geführt?
47. Wie hat die Bundesregierung ihre Rolle als Koordinator zwischen dem
Sicherheitsrat und der Peacebuilding Commission wahrgenommen, und
welche Ergebnisse hat diese Arbeit erzielt?
48. Inwiefern hat die Bundesregierung mit der Allianz der Multilateralisten im
Sicherheitsrat zusammengearbeitet, und welche Ergebnisse wurden dabei
erzielt?
49. Welche Staaten haben sich bisher in irgendeiner Form der Allianz der
Multilateralisten angeschlossen, und zu welchen konkreten Themen arbeiten diese
Staaten in der Allianz der Multilateralisten mit?
50. Ist es auch nicht staatlichen Organisationen möglich, Teil der Allianz der
Multilateralisten zu werden?
Wenn ja, gibt es bereits nicht staatliche Organisationen, die Teil der neuen
Allianz geworden sind?
51. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure waren in die Arbeit im Sicherheitsrat
seit Antritt der Mitgliedschaft eingebunden?
Wie sind diese Organisationen eingebunden worden?
52. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Fachöffentlichkeit
über die Arbeit und konkreten Ergebnisse ihrer Bemühungen im
Sicherheitsrat informiert?
53. Wie ist die breite Öffentlichkeit über die Arbeit im Sicherheitsrat informiert
worden?
54. Inwiefern hat die Bundesregierung jungen Menschen und deren Positionen
in die Arbeit im Sicherheitsrat integriert?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1305409.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12440 - Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Lechte,
Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/12440 –
Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Januar 2019 ist Deutschland für zwei Jahre ein gewähltes Mitglied im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN). Die UN-Mitgliedstaaten haben dem
Sicherheitsrat nach Artikel 24 der UN-Charta keine geringere Aufgabe als die
„Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit“ übertragen. Als eines von 15 Mitgliedern des Sicherheitsrats
hat Deutschland die Mitverantwortung für diese wichtige Aufgabe
übernommen. Es gehört zu den Aufgaben des Deutschen Bundestageszu kontrollieren,
ob die Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht wird.
Im Rahmen der Kandidatur für den Sicherheitsratssitz hat die
Bundesregierung mehrere Zielsetzungen ihrer Arbeit im Sicherheitsrat formuliert. Dazu
gehören neben der Bewältigung und der Prävention von Konflikten auch eine
stärkere Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und
Sicherheitspolitik sowie von Menschenrechten und Sicherheit. Insbesondere hat sich
die Bundesregierung einer Förderung der Agenda „Frauen, Frieden,
Sicherheit“ sowie einer Stärkung des humanitären Systems verschrieben. Des
Weiteren möchte sie neue Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle geben
(https://new-york-un.diplo.de/un-de/service/02-Themen-Schwerpunkte-Ziele).
Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss „Deutschlands
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Für eine dauerhaft
friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt“ vom 29. Juni 2018
(Bundestagsdrucksache 19/2982) ebenfalls Leitlinien und Ziele für Deutschland
während der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat formuliert. Hier werden neben der
Konfliktprävention auch die Stabilisierung und Konfliktnachsorge, der Schutz
der Menschenrechte, globale Auswirkungen des Klimawandels, Kinder in
bewaffneten Konflikten, die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“,
Terrorismusbekämpfung, Rüstungskontrolle und Gesundheitsrisiken als Schwerpunkte
benannt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Deutschlands Strategie in den
Vereinten Nationen während der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2019 bis
2020“ vom 14. Januar 2019 (Bundestagsdrucksache 19/6985) hat die
Bundesregierung ihre Planungen und Vorbereitungen zudem detaillierter dargelegt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13054
19. Wahlperiode 09.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nachdem fast ein Drittel der zweijährigen Mitgliedschaft verstrichen ist und
eine der beiden einmonatigen Vorsitze des Sicherheitsrats hinter uns liegt, ist
es nach Ansicht der Fragesteller Zeit für eine erste Zwischenbilanz der
Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat. Welche Ziele wurden bisher
erreicht und woran müssen wir noch während unserer verbleibenden Zeit im
Sicherheitsrat arbeiten?
Besondere Aufmerksamkeit genießt dabei natürlich das selbstgewählte
Schwerpunktthema für den deutschen Vorsitz des Sicherheitsrats im April
2019: die Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ mit einer
Resolution zu sexueller Gewalt in Konflikten (h t tps : / /undocs .org /S/RES/
2467(2019)).
Bereits im Vorfeld hatten sich mehrere Frauenrechtsorganisationen kritisch zu
dem Vorhaben geäußert. Sie hatten befürchtet, dass in der aktuellen
politischen Lage nur ein schwacher Resolutionstext verabschiedet werden kann und
damit die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ insgesamt geschwächt wird
(www.gwi-boell.de/sites/default/files/statement_1325_de.pdf). Diese
Befürchtungen haben sich nach Ansicht der Fragesteller zumindest teilweise
bewahrheitet. So mussten aus einem Anfangs ambitionierten Resolutionstext
zahlreiche Passagen gestrichen werden, darunter auch eine Formulierung zu
reproduktiver Gesundheitsfürsorge für Opfer von sexueller Gewalt, die auch
Schwangerschaftsabbrüche umfasst. Das war ein Rückschritt gegenüber
vorherigen Resolutionen (www.medicamondiale.org/nc/nachrichten/
sexualisiertekriegsgewalt-neue-resolution-schwaecht-rechte-von-ueberlebenden.html).
Entsprechend enttäuscht hat sich Fran?ois Delattre, der Vertreter Frankreichs
bei den Vereinten Nationen, über das Ergebnis der deutschen
Resolutionsinitiative geäußert (https://twitter.com/franceonu/status/1120743139021590529).
Was hingegen erhalten blieb, ist ein umfassenderer Ansatz bei der
Unterstützung von Überlebenden sexueller Gewalt. Jedoch fehlen finanzielle
Ressourcen für die Umsetzung dieser Ambitionen. Auch Deutschland spielt nach
Ansicht der Fragesteller hier keine Vorreiterrolle. Obwohl es sich um das
Schwerpunktthema des deutschen Vorsitzes im Sicherheitsrat handelte, hat die
Bundesregierung kein einziges Projekt des zuständigen Programms für Frauen
und Gleichstellungsfragen der Vereinten Nationen (UN-WOMEN) im Bereich
der humanitären Hilfe gefördert (Antwort auf die Schriftliche Frage 52 auf
Bundestagsdrucksache 19/9822). Auch hat sie bisher keinen Cent in den
eigens eingerichteten Women‘s Peace & Humanitarian Fund der Vereinten
Nationen eingezahlt (http://wphfund.org/our-donors/).
Ein weiterer symbolischer Akt im Sicherheitsrat war die
„Zwillingspräsidentschaften“ bzw. „Jumelage“ von Deutschland und Frankreich. Der französische
Vorsitz im März und der deutsche Vorsitz im April wurden mit einer
zumindest teilweisen Abstimmung der Arbeitsprogramme verknüpft. Dies war nach
Ansicht der Fragesteller zwar eine sehr schöne Idee, die allerdings in der
Praxis sehr schnell an ihre Grenzen stieß. Das Verknüpfungsthema des
französischen und des deutschen Vorsitzes war der Schutz humanitärer Hilfsleistender
und die Stärkung des humanitären Völkerrechts. Bei der Debatte am 1. April
2019 im Sicherheitsrat gab es entsprechende Apelle und die Ankündigung
eines „Call to Action“ mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen, um den
Handlungsspielraum humanitärer Helferinnen und Helfer durch die Stärkung
des Rechts zu erhöhen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/
humanitaere-hilfe/sicherheitsrat-humanitaere-hilfe/2205504). Greifbare
Ergebnisse dieser Bemühungen sind nach Ansicht der Fragesteller allerdings
bisher ausgeblieben. Auch bei der Anwendung dieser Ziele im konkreten Fall
Libyen hat sich gezeigt, dass es unterschiedliche Sichtweisen auf die
Sicherheitslage und die humanitäre Situation gibt (www.tagesspiegel.de/politik/
heftige-kaempfe-in-libyen-bundesregierung-frustriert-ueber-blockade-
imsicherheitsrat/24238402.html).
1. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ seit Januar 2019
verbuchen?
Zu den Erfolgen der Bundesregierung bei der Förderung der Agenda „Frauen,
Frieden, Sicherheit“ im Rahmen ihrer Sicherheitsratsmitgliedschaft wird auf
die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 und 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen.
Darüber hinaus konnte die Bundesregierung mit der Organisation von
themenspezifischen Veranstaltungen in Deutschland und am Rande der VN-
Frauenrechtskommission dem Thema Aufmerksamkeit verleihen. Des Weiteren
hat die Bundesregierung am 23. April 2019 in New York im Rahmen einer
hochrangigen Veranstaltung auf Einladung vom Bundesminister des
Auswärtigen, Heiko Maas zur Vorbereitung des 20-jährigen Jubiläums der
Sicherheitsratsresolution 1325 durch die Einwerbung von über 400 freiwilligen
Verpflichtungen von mehr als 70 Staaten, Internationalen Organisationen und
Nichtregierungsorganisationen zur intensiveren Umsetzung der Agenda „Frauen,
Frieden und Sicherheit“ beigetragen.
Außerdem trug die Bundesregierung als Teil der informellen EU Taskforce zu
„Frauen, Frieden, Sicherheit“ zur Ausarbeitung des EU-Aktionsplans zu
„Frauen, Frieden, Sicherheit“ bei. Die Bundesregierung engagierte sich außerdem
weiterhin für die Umsetzung der Maßnahmen des NATO-Aktionsplans zu
„Frauen, Frieden, Sicherheit“ für die Jahre 2018 bis 2022.
2. Welchen Fortschritt bringt die Resolution 2467 zu sexueller Gewalt in
Konflikten im Vergleich zu den bisherigen Resolutionen der Agenda
„Frauen, Frieden, Sicherheit“ 1325 (2000), 1820 (2008), 1888 (2009),
1889 (2009), 1960 (2010), 2106 (2013), 2122 (2013), und 2242 (2015)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen.
3. Welche Inhalte des ursprünglichen deutschen Entwurfs für die Resolution
2467 mussten aufgegeben werden, um eine Verabschiedung der
Resolution im Sicherheitsrat zu ermöglichen?
Resolution 2467 ist Ergebnis eines im VN-Sicherheitsratskontext üblichen
dynamischen Diskussions- und Verhandlungsprozesses zwischen allen
Mitgliedern des VN-Sicherheitsrats. Die Bundesregierung sieht ihre Kerninteressen im
umfänglichen finalen Resolutionstext umfassend enthalten. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb
welchen Zeitrahmens zur Umsetzung der Resolution 2467?
Der Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu
Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den
Zeitraum 2017 bis 2020 (www.auswae r t iges -amt .de /b lob /216940 /
dce24ab4dfc29f70fa088ed5363fc479/aktionsplan1325-2017-2020-data.pdf)
mit seinen fünf Schwerpunktbereichen (darunter Einbeziehung der
Geschlechterperspektive in Konfliktprävention, Stärkung der Teilhabe und Führungsrolle
von Frauen in Friedensprozessen, Analyse und Berücksichtigung der Belange
von Frauen und Mädchen bei friedens-, sicherheits-, entwicklungspolitischen
und humanitären Maßnahmen, Schutz von sexualisierter und
geschlechtsspezifischer Gewalt und Stärkung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“) enthält
Maßnahmen in Bereichen, die sich mit den Kernforderungen von Resolution
2467 decken. Dies sind insbesondere die Stärkung der Rechenschaftspflicht,
der Fokus auf Rechte und Bedürfnisse der Überlebenden, Jungen und Männern
als Opfer sexualisierter Gewalt, der Nexus zwischen sexualisierter Gewalt und
den Zielen, der Ideologie oder Taktik terroristischer Gruppen, die Stärkung der
Rolle der Zivilgesellschaft und der Förderung eines holistischen Ansatzes bei
der Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 7, 15,
16 und 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen.
5. Welche Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in
Konflikten hat die Bundesregierung vom 1. Januar 2018 bis zum 23. April
2019 in welcher Form unterstützt?
Im Rahmen der Menschenrechtsarbeit der Bundesregierung wurden seit 1.
Januar 2018 zehn Projekte zur Unterstützung Überlebender sexualisierter Gewalt
in Konflikten gefördert, davon sieben im Jahr 2019. Bei den Projekten handelt
es sich um Trainingsmaßnahmen der kamerunischen zivilgesellschaftlichen
Organisation HOFNA („Hope for the Needy Association“) für junge Frauen zu
Prävention, Bekämpfung und Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt,
zwei Expertinnen- und Expertentreffen zu „Frauen, Frieden, Sicherheit“ des
„International Peace Institute“ (IPI), zwei Maßnahmen zu „Frauen, Frieden,
Sicherheit“ in den Konfliktregionen in Georgien und der Ukraine (Polis 180 e.V.),
die Durchführung eines Workshops mit internationalen Friedensaktivistinnen in
Berlin sowie eines internationalen Workshops zur Vorbereitung der in Frage 3
in Bezug genommenen Resolutionsinitiative mit Vertretern und Vertreterinnen
aus VN-Mitgliedstaaten, VN-Organisationen und der Zivilgesellschaft in
Berlin, eine Radiokampagne und Maßnahmen zur Sensibilisierung gegen
sexualisierte Gewalt in Somalia (Radio Daljir), die Unterstützung der Teilnahme
Überlebender sexualisierter Gewalt an der offenen Debatte des VN-Sicherheitsrats
zu sexueller Gewalt in Konflikten am 23. April 2019, sowie ein Projekt zu
genderspezifischem Training in Syrien, das sich explizit mit dem Thema
sexualisierter Gewalt befasst (AMICA e.V.).
Mit Mitteln der humanitären Hilfe förderte die Bundesregierung in diesem
Zeitraum zahlreiche Projekte mit Komponenten zur Unterstützung von
Überlebenden sexualisierter Gewalt. Darunter sind Projekte mit Partnern wie der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Burundi, Ärzte ohne
Grenzen in der Zentralafrikanischen Republik oder mit dem Deutschen Roten Kreuz
in Jemen. Weitere Projekte in Jemen wurden durch den „International Refugee
Council“, „Save the Children“, ADRA („Adventist Development and Relief
Agency“), den „Norwegian Refugee Council“, das Flüchtlingshilfswerk der
Vereinten Nationen (UNHCR) und IOM durchgeführt. Inhaltlich befassten sich
diese Projekte mit Gesundheitsversorgung und psychologischer Unterstützung
für Überlebende sexualisierter Gewalt. In Somalia unterstützte die
Bundesregierung ein Projekt mit Action medeor zum Fallmanagement (Registrierung
und Betreuung) und ein Projekt mit SOS Kinderdörfer zu psychosozialer
Unterstützung. In der Zentralafrikanischen Republik unterstützte die
Bundesregierung ein Projekt mit Plan International mit einer Komponente zur Betreuung
von Überlebenden sexualisierter Gewalt. In Nigeria werden weiterhin Projekte,
die einen Gesundheitsfokus beinhalten, von Ärzte der Welt und vom Deutschen
Caritasverband gefördert. In Syrien stellte die Bundesregierung Mittel für ein
Projekt mit dem International Refugee Council bereit. Weiter wurden CARE
International in Irak und Ärzte der Welt in Pakistan unter anderem zur
klinischen Versorgung von Überlebenden sexualisierter Gewalt unterstützt.
Zudem hat die Bundesregierung Mittel für den Sonderaufruf des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
in Konflikten zur Verfügung gestellt. Der Sonderaufruf dient der Bereitstellung
und Sicherstellung angemessener Basisgesundheitsversorgung und
medizinischer Leistungen einschließlich psychologischer und psychosozialer
Betreuung für Überlebende sexualisierter Gewalt. Außerdem sollen
Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt gegen vulnerable Gruppen
und Sensibilisierungs- und Trainingsmaßnahmen für Mitarbeiter des IKRK
ermöglicht werden.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung im Rahmen von
Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktnachsorge die systematische Dokumentation
von Fällen sexualisierter Gewalt im Syrienkonflikt als Basis für eine zukünftige
Strafverfolgung. Im Nordirak förderte die Bundesregierung die Behandlung
von Menschen, die durch Menschenrechtsverletzungen im Kontext von IS-
Aktivitäten, darunter auch sexualisierte Gewalt, traumatisiert wurden. Die
Bundesregierung hat außerdem seit 1. Januar 2018 insgesamt drei Projekte
gefördert, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Afghaninnen
psychosozial und juristisch beraten und Aufklärungsarbeit zu diesem Thema in
Afghanistan leisten.
Mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), insbesondere der
Sonderinitiative „Fluchtursachen mindern – Flüchtlinge reintegrieren“ sowie den
Instrumenten der Übergangshilfe und des zivilen Friedensdienstes, wurden im
Zeitraum zwischen 1. Januar 2018 und 23. April 2019 rund 45 Projekte zur
Prävention und Bekämpfung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer
Gewalt durch die Bundesregierung finanziert. Bei den Maßnahmen handelt es sich
in der Regel um mehrjährige Projekte, die über den in der Frage genannten
Zeitraum hinaus gefördert oder bereits vor diesem initiiert wurden. Das
Regionalvorhaben zur psychosozialen Unterstützung für syrische und irakische
Flüchtlinge und Binnenvertriebene beispielsweise vernetzt Akteure, die
psychosoziale Unterstützung für Flüchtlinge und Binnenvertriebene in den
Anrainerstaaten Syriens anbieten. In Bangladesch fördert die Bundesregierung ein
Projekt der „Women’s Refugee Commission“ (WRC) zur Unterstützung und
Hilfe für männliche Überlebende sexualisierter Gewalt. In den Grenzregionen
von Kolumbien und Ecuador werden mit Förderung durch die Bundesregierung
Aufnahmegemeinden für geflüchtete Menschen unterstützt, Notunterkünfte für
Frauen, Kinder und Jugendliche gebaut und Schutzhäuser,
Beratungseinrichtungen für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Ombudsstellen
eingerichtet. Ein Projekt der Übergangshilfe unterstützt Frauen bei der
Überwindung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt in
Geflüchtetenunterkünften und Gastgemeinden in der Kurdischen Region in Irak.
Ebenfalls einen Fokus auf Prävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer
Gewalt legt ein Wiederaufbauprojekt zur Verbesserung von Basis- und sozialen
Dienstleistungen sowie zur Sicherung der Existenzgrundlagen der vom
Konflikt betroffenen Bevölkerungsgruppen in den Staaten Borno und Adamawa in
Nigeria.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/12352 verwiesen.
6. Welche neuen Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in
Konflikten hat die Bundesregierung seit dem 24. April 2019 unterstützt,
und welchen weiteren Projekten wurde seitdem eine Unterstützung
zugesagt?
Im Rahmen der Menschenrechtsförderung ist seit dem 24. April 2019 die
Förderung eines Projekts der Mukwege-Stiftung zur Pilotierung eines
Wiedergutmachungsprogramms für Opfer sexualisierter Gewalt in Aussicht gestellt.
Im Rahmen der humanitären Hilfe der Bundesregierung wurden seit dem
24. April 2019 unter anderem Projekte von CARE Deutschland e.V. in Syrien
sowie des Deutschen Caritasverbandes e.V. in Syrien und in Jordanien zum
Schutz vor sexualisierter Gewalt begonnen. Des Weiteren führt Action medeor
ein Projekt der deutschen humanitären Hilfe für burundische Flüchtlinge in der
Demokratischen Republik Kongo durch, das deren medizinische,
psychologische und juristische Begleitung sowie Kapazitätsstärkung von eingesetztem
Personal umfasst. In Nigeria und Libyen wurden neue Förderungen mit einem
Fokus auf Überlebende sexualisierter Gewalt aufgenommen. Weiterhin
unterstützt die Bundesregierung Plan International in Myanmar dabei, Komponenten
des Schutzes vor sexualisierter Gewalt in Camps zur Betreuung von
Binnenvertriebenen umzusetzen.
Des Weiteren wurden in der Antwort zu Frage 5 genannte Projekte nach dem
24. April 2019 aufgestockt und weiter gefördert. Zudem wurden Mittel für den
Sonderaufruf des IKRK für das Jahr 2020 zugesagt.
Im Rahmen der Sonderinitiative Flucht begann im Mai 2019 ein Vorhaben zur
Unterstützung von aufnehmenden Gemeinden und Rohingya-Vertriebenen in
Bangladesch. Das Projekt unterstützt psychosoziale Betreuung für Überlebende
von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt in Frauen- und
Gemeindezentren und fördert die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an
Mechanismen zur Konfliktbearbeitung.
Im Rahmen der Übergangshilfe wurde ein Projekt zum Aufbau lokaler
genderpädagogischer und therapeutischer Bildungsstrukturen zur Integration und
Reintegration vertriebener Kinder und Jugendlicher in Irak beauftragt, das eine
Komponente zu Schutz und Prävention sexualisierter Gewalt hat.
7. Wie hat die Bundesregierung die Rolle von Frauen in Peacekeeping-
Missionen gestärkt?
Die Bundesregierung hat für die Dauer ihrer Sicherheitsrats-Mitgliedschaft den
Ko-Vorsitz der informellen Expertengruppe „Frauen, Frieden und Sicherheit“
des Sicherheitsrats übernommen und setzt sich für eine verbesserte
systematische Verankerung der Inhalte der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“
beispielsweise bei Krisenbefassungen und Mandatsverlängerungen von
Peacekeeping-Missionen ein. Zudem unterstützt die Bundesregierung mit
Mitteln in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro die von Kanada begründete ELSIE-
Initiative mit dem Ziel, den Anteil weiblicher Peacekeeper bei VN Missionen
zu erhöhen.
Es wird ferner auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/12352 verwiesen.
8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen
ihres Ziels der Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“
während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?
Die Bundesregierung wird sich im VN-Sicherheitsrat mit geeigneten
Maßnahmen für die verbesserte Umsetzung und Weiterentwicklung der Agenda
„Frauen, Frieden und Sicherheit“ einsetzen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 4, 5 und 6 sowie auf die Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6985 sowie auf die
Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12352 verwiesen.
9. Mit welchen Nationen besteht eine enge Zusammenarbeit innerhalb der
VN zur Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“?
Die Bundesregierung arbeitet in allen relevanten VN-Gremien grundsätzlich
mit allen VN-Mitgliedstaaten zusammen, die sich für die Agenda „Frauen,
Frieden, Sicherheit“ einsetzen. Insbesondere gilt das für Mitglieder des
„Women, Peace, Security Focal Points Network“, Mitglieder der „Freundesgruppe
Frauen, Frieden, Sicherheit“ und der „Freundesgruppe des African Women
Leaders Network“ sowie den Federführern im VN-Sicherheitsrat zur Agenda
„Frauen, Frieden und Sicherheit“ und zu sexueller Gewalt in Konflikten.
Gemeinsam mit Peru hat Deutschland den Ko-Vorsitz der Informellen
Expertengruppe des VN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit inne.
10. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
Stärkung des humanitären Systems seit Januar 2019 verbuchen?
Die Bundesregierung hat ihr Engagement für eine Stärkung des humanitären
Systems auch im Jahr 2019 auf unterschiedlichen Ebenen fortgesetzt.
Gemeinsam mit Frankreich hat die Bundesregierung die Wahrung des
humanitären Raums und den Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer am 1. April
2019 in den Mittelpunkt eines informellen Treffens der Mitglieder des VN-
Sicherheitsrats (sogenanntes Arria-Format) sowie ihrer Auftaktveranstaltung
zur deutschen Präsidentschaft im VN-Sicherheitsrat gestellt. In den
Verhandlungen zur Sicherheitsratsresolution 2462 (2019) hat sich die Bundesregierung
erfolgreich dafür eingesetzt, Formulierungen in den Text der Resolution
aufzunehmen, die darauf abzielen, Auswirkungen von Antiterrormaßnahmen auf das
humanitäre System zu vermeiden.
Die Bundesregierung hat sich zudem kontinuierlich für die Verankerung von
vorausschauenden Ansätzen der humanitären Hilfe, unter anderem im
Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen („Central Emergency Response
Fund“/CERF), eingesetzt. Die Bundesregierung hat sich in diesem Jahr darüber
hinaus in einer Vielzahl von Gremien für die Stärkung des humanitären
Systems eingesetzt:
• in den Steuerungs- und Beratungsgremien der humanitären Organisationen
des VN-Systems, z. B. den Exekutivräten des Welternährungsprogramms
(WFP) und des Büros des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten
Nationen (UNHCR) sowie der Geberunterstützungsgruppe des Büros der
Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN-
OCHA);
• im Steuerungsgremium der humanitären Länderfonds („Pooled Fund
Working Group“/PFWG), wo Deutschland aktuell gemeinsam mit UN-OCHA
den Vorsitz führt;
• in den hochrangigen Treffen der „Good Humanitarian Donorship Initiative“
(GHD) und des aus dem Humanitären Weltgipfel hervorgegangenen „Grand
Bargain“ zur Steigerung der Effizienz und Effektivität der internationalen
humanitären Hilfe.
Durch Projektmittel fördert die Bundesregierung auch im Jahr 2019 unter
anderem den „Innovation Accelerator“ des Welternährungsprogramms sowie die
„Humanitarian Leadership Strengthening Section“ von UN-OCHA.
11. Welche Reaktionen gab es von welchen Akteuren bisher auf die
deutschfranzösische Initiative eines „Call to Action“ mit konkreten Maßnahmen
und Empfehlungen, um den Handlungsspielraum humanitärer
Helferinnen und Helfer zu erhöhen, und wie ist der weitere Zeitplan für diese
Initiative?
Die am 1. April 2019 vom deutschen und französischen Außenminister im VN-
Sicherheitsrat angekündigte Initiative zur Erarbeitung eines humanitären „Call
for Action“ wurde von VN-Mitgliedstaaten positiv aufgenommen;
verschiedene Mitgliedstaaten haben sich an der Erarbeitung des Dokuments beteiligt. Sie
stützten sich dabei auch auf die fachliche Expertise des Internationalen
Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und UN-OCHA.
Der humanitäre „Call for Action“ soll anlässlich der Eröffnung der 74. VN-
Generalversammlung im September 2019 vorgestellt werden. Als einen der
ersten Umsetzungsschritte des „Call for Action“ wird die Bundesregierung am 26.
und 27. November 2019 gemeinsam mit dem „Centre of Competence on
Humanitarian Negotiation“ (CCHN) eine hochrangige Konferenz zu humanitären
Verhandlungen in Berlin veranstalten. Schon jetzt unterstützt die
Bundesregierung Projekte von CCHN zur Stärkung der Verhandlungskompetenz
humanitärer Akteure vor Ort.
12. Wie hat sich die Bundesregierung „für eine breitere Finanzierungsbasis
und eine Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe“
(Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt?
Zur Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe hat die
Bundesregierung ihre Vorreiterrolle bei vorausschauenden Ansätzen der humanitären Hilfe
insbesondere im Bereich „anticipatory humanitarian assistance/financing“ seit
Januar 2019 weiter ausgebaut. Die Bundesregierung steht unter anderem in
engem Austausch mit UN-OCHA zur Entwicklung und Durchführung von
Pilotprojekten der antizipativen humanitären Hilfe im Rahmen des CERF.
Im Oktober 2019 wird das Auswärtige Amt die Jahrestagung des „Active
Learning Network for Accountability and Performance in Humanitarian Action“
(ALNAP) sowie einen „Innovation Day“ zur Förderung von Innovation in der
internationalen humanitären Hilfe in Berlin ausrichten.
Auch die Verankerung von Qualitätsstandards der humanitären Hilfe wurde
vorangetrieben. So unterstützt die Bundesregierung die Aktion Deutschland
Hilft/ADH bei regionalen Schulungen zu den SPHERE-Standards und den
„Core Humanitarian Standards“ (CHS). Mit der deutschen Übersetzung des
neuen SPHERE-Handbuchs sollen bestehende Qualitätsstandards breitere
Anwendung auch durch die deutschen humanitären Akteure finden.
Neben Partnerschaften mit internationalen Qualitätsinitiativen (wie etwa
SPHERE, CHS Alliance, „Humanitarian Quality Assurance Initiative“)
unterstützt die Bundesregierung ein Fortbildungsprogramm des Verbands
Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) zur weiteren Professionalisierung
der deutschen humanitären Akteure.
Als Beitrag zur Verbreiterung der Finanzierungsbasis für die humanitäre Hilfe
hat die Bundesregierung bis September 2019 ein Projekt von UN-OCHA zur
Einwerbung großvolumiger philanthropischer Mittel für den CERF gefördert.
Die Bundesregierung plant darüber hinaus, ab Anfang kommenden Jahres UN-
OCHA bei der Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur systematischen
Ausschöpfung der Potenziale des „digital fundraising“ für die humanitäre Hilfe
zu unterstützen.
Ferner baut die Bundesregierung den Dialog mit nicht-traditionellen Gebern
aus, um diese an das VN-koordinierte internationale humanitäre System
heranzuführen. Aufbauend auf der beim Besuch von Bundesaußenminister Heiko
Maas am 16./17. Dezember 2018 in Kuwait unterzeichneten gemeinsamen
Absichtserklärung zur Verstärkung der Zusammenarbeit im humanitären Bereich,
wurde eine erste gemeinsame Projektförderung zur Flüchtlingsversorgung
initiiert.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6985 verwiesen.
13. Wie plant die Bundesregierung die eingegangene Selbstverpflichtung
vom humanitären Weltgipfel 2016 zur Erhöhung der nicht
zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge für die humanitäre
Hilfe auf 30 Prozent umzusetzen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9913 verwiesen.
14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung mit welchen
internationalen Partnern im Rahmen ihres Ziels der Stärkung des
humanitären Systems während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat?
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für die Stärkung des
humanitären Systems einsetzen. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Gemeinsam mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
(UNHCR)und den Ländern Äthiopien, Costa Rica, Pakistan und der Türkei
wird Deutschland beim ersten Globalen Flüchtlingsforum am 17. und 18.
Dezember 2019 in Genf die Rolle des Mitveranstalters übernehmen. Das Forum
soll die Ziele des Globalen Pakts für Flüchtlinge vorantreiben und das
internationale humanitäre System weiter stärken.
Zudem wird die Bundesregierung kontinuierlich an der Umsetzung der
Verpflichtungen weiterarbeiten, die aus dem „Grand Bargain“ resultieren, und sich
auch in Gremien und Foren (vgl. Antwort zu Frage 10) für die Stärkung des
humanitären Systems einsetzen.
Deutschland ist durch den Beauftragten für Humanitäre Hilfe im Auswärtigen
Amt im hochrangigen Beratungsgremium („Advisory Group“) des CERF
vertreten.
15. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Menschenrechten
und Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen?
Die Bundesregierung hat die stärkere Berücksichtigung des Zusammenhangs
von Menschenrechten und Sicherheit im Sicherheitsrat seit Beginn der
nichtständigen Mitgliedschaft 2019/20 konsequent vorangetrieben. Deutschland
leitet zusammen mit der Schweiz den Menschenrechts- und Konfliktpräventions-
Caucus New York, eine Freundesgruppe aus Staaten, die sich für die Stärkung
von Menschenrechten in den VN-Organen in New York und für eine engere
Verzahnung der Arbeit des Menschenrechtsrats in Genf mit dem VN-Standort
New York einsetzt.
Unter deutschem Sicherheitsratsvorsitz konnte im April 2019 auf deutsche
Initiative die erste formale Unterrichtung des Sicherheitsrats durch
Menschenrechtshochkommissarin Michelle Bachelet erreicht werden. Der Leiter des
Büros der Hochkommissarin in New York unterrichtete den Sicherheitsrat seit
Jahresbeginn zu Sudan und Süd-Sudan.
Ferner organisierte die Bundesregierung im April ein informelles Treffen der
Mitglieder des Sicherheitsrats mit dem Präsidenten des Menschenrechtsrats.
Durch zahlreiche Veranstaltungen am Rande des Sicherheitsrats hat die
Bundesregierung einen Schwerpunkt auf Menschenrechte und ihre Bezüge zur
Sicherheitslage gelegt, beispielsweise durch die Ausrichtung eines informellen
Treffens zu Menschenrechtskomponenten in Friedensmissionen und eines
hochrangigen Treffens zum Zusammenhang zwischen Prävention von
Konflikten und Menschenrechtsschutz. Die Bundesregierung hat sich aktiv in die
Verhandlungen der ersten Sicherheitsratsresolution zu Menschen mit
Behinderungen in bewaffneten Konflikten eingebracht, die unter der Federführung von
Polen und Großbritannien einstimmig angenommen wurde und die Rechte von
Menschen mit Behinderungen im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention
stärkt. Darüber hinaus spricht die Bundesregierung in ihren Einlassungen im
Sicherheitsrat konsequent die Menschenrechtslage in den im Sicherheitsrat
behandelten Ländersituationen an und trägt so dazu bei, dass dieser Aspekt auf
der Agenda des Sicherheitsrats regelmäßig behandelt wird.
Ferner wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2, 5, 6 und 17 verwiesen.
16. Wie hat sich die Bundesregierung „für die Weiterentwicklung und
Stärkung des Konzeptes der Schutzverantwortung („Responsibility to
Protect“) sowie ihrer völkerrechtlich legitimierten Implementierung“
(Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt?
Die Bundesregierung bekennt sich zur Schutzverantwortung als ganzheitliches
Konzept und unterstützt vor allem die Stärkung seines präventionsbezogenen
Aspektes. Die Bundesregierung orientiert sich hierbei an den Instrumenten der
Krisenprävention und anderen Prioritäten der deutschen VNSR-Mitgliedschaft,
wie Menschenrechte und Sicherheit sowie Frauen, Frieden und Sicherheit. Zu
Krisenprävention wird auf die Antwort zu den Fragen 28 und 29, zu
Menschenrechten und Sicherheit auf die Antwort zu Frage 15 und zu Frauen, Frieden und
Sicherheit auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.
Darüber hinaus unterstützte die Bundesregierung die Aufnahme von
„Responsibility to Protect“ auf die Tagesordnung der VN-Generalversammlung am
27./28. Juni 2019. In der Debatte unterstrich die Bundesregierung ihre
Unterstützung für Mechanismen der Rechenschaftspflicht, die Rolle des VN-Systems
bei der Prävention von Massengräueltaten und Deutschlands Willen,
insbesondere die zweite Säule des Konzeptes der Schutzverantwortung (Staaten dabei
zu unterstützen, Schutzverantwortung zu übernehmen) durch Arbeit für
Krisenprävention zu stärken.
17. Wie hat die Bundesregierung an ihr bisheriges Engagement für das
Themenfeld „Kinder in bewaffneten Konflikten“ (Arbeitsgruppenvorsitz
während Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2011 bis 2012) angeknüpft, und
was hat sie seit Januar 2019 für die „Fortentwicklung der Agenda“
(Bundestagsdrucksache 19/6985) getan?
Die Bundesregierung engagiert sich in der Sicherheitsratsarbeitsgruppe zu
Kindern und bewaffneten Konflikten. Sie verhandelt seit Beginn des Jahres 2019
auf der Basis von Länderberichten Schlussfolgerungen zu Syrien, Myanmar
und Jemen, die für die beiden erstgenannten Länder bereits erfolgreich
verabschiedet wurden. Die Bundesregierung berücksichtigt das Querschnittsthema
Kinder und bewaffnete Konflikte bei allen relevanten Länderbefassungen des
Sicherheitsrats und Mandatsverlängerungen von VN-Friedensmissionen und
fordert die Achtung der Menschenrechte und insbesondere den Schutz
besonders vulnerabler Gruppen.
Die im April 2019 unter deutscher Sicherheitsratspräsidentschaft
verabschiedete Resolution 2467 widmet sich erstmals detailliert der Lage von Müttern und
deren Kindern, die als Folge einer Vergewaltigung geboren sind und benennt
Herausforderungen für diese Kinder und Mütter, etwa wirtschaftliche und
soziale Ausgrenzung, physische und seelische Verletzungen, Staatenlosigkeit,
Diskriminierung und fehlende Wiedergutmachung. Mit der Resolution beauftragt
der Sicherheitsrat den VN-Generalsekretär, dem Sicherheitsrat bis spätestens
Ende 2021 über dieses Thema Bericht zu erstatten. Zudem stärkt die Resolution
die Beachtung auch von speziell gegen Jungen gerichteter sexueller Gewalt in
bewaffneten Konflikten.
Ferner engagierte sich die Bundesregierung in den regionalen Freundesgruppen
zu Kindern und bewaffneten Konflikten in Syrien (Freundesgruppe tagt in
Amman), in Süd-Sudan und in Afghanistan. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 15 verwiesen.
18. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Verzahnung der Mitgliedschaft
im Sicherheitsrat mit der angestrebten Mitgliedschaft im
Menschenrechtsrat?
Sollte die Wahl Deutschlands in den VN-Menschenrechtsrat erfolgreich sein,
wird die Bundesregierung die sich im Jahr 2020 überschneidenden
Mitgliedschaften im VN-Sicherheitsrat und –Menschenrechtsrat dazu nutzen, die
Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Gremien weiter zu verbessern und die
Querverbindungen zwischen den dort jeweils behandelten Themen noch
konsequenter wahrzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bundesregierung
auch weiterhin den zu diesem Zweck gegründeten Menschenrechts- und
Konfliktpräventions-Caucus nutzen, in dem Deutschland den Ko-Vorsitz hat.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
19. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb
welches Zeitraums im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung
der Zusammenhänge von Menschenrechten und Sicherheit während der
verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?
Mit der Verfolgung der in der Antwort zu Frage 15 dargestellten
Handlungsstränge wird sich die Bundesregierung auch während ihrer verbleibenden Zeit
im VN-Sicherheitsrat für die verbesserte Berücksichtigung der
Zusammenhänge von Menschenrechten und Sicherheit engagieren.
20. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und
Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen?
Mit der Initiative, im Rahmen der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen die Themen Klima und Sicherheit zum Schwerpunkt zu machen,
hat die der Bundesregierung die internationale Aufmerksamkeit erhöht. Die
Mitgliederzahl der von Deutschland mit Nauru als Ko-Vorsitzende am 1.
August 2018 gegründeten Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit in New York
hat sich binnen eines Jahres auf aktuell 48 Staaten verdoppelt.
Bundesaußenminister Maas hat in einer von der Bundesregierung zusammen
mit der Dominikanischen Republik vorbereiteten Debatte zu Klimawandel und
Sicherheit am 25. Januar 2019 im VN-Sicherheitsrat die Forderung nach einer
stärkeren Informationsbasis der Vereinten Nationen zu Klima und Sicherheit,
besseren Risikoanalysen und operativen Antworten des VN-Sicherheitsrats
erhoben. Das findet immer mehr Unterstützer und wurde auch in den
Ratsschlussfolgerungen des Rats für Auswärtige Angelegenheiten der Europäischen
Union vom 18. Februar 2019 aufgegriffen.
Des Weiteren war das Auswärtige Amt im April 2019 Gastgeber eines
Workshops der Vereinten Nationen zur besseren Risikoanalyse zu Klima und
Sicherheit. Ein Ergebnis ist ein geplantes Pilotvorhaben für eine Klima-Sicherheits-
Analyse am Horn von Afrika.
Der Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit ist es gelungen, die
sicherheitspolitische Dimension des Klimawandels auf die Agenda des Klimagipfels der
Vereinten Nationen am 23. September 2019 zu setzen. Des Weiteren konnten in
den letzten Monaten Aussagen zu Klima und Sicherheit in einer Reihe von
Resolutionen und Vorsitzerklärungen des VN-Sicherheitsrats konsentiert werden,
darunter erstmals in einer Resolution, die sich über einen spezifischen Konflikt
hinaus auf ganz Afrika bezieht (Resolution 2457 (2019) vom 27. Februar
2019).
21. Welche konkreten Fortschritte konnten mit der Ausrichtung der Berlin
Climate and Security Conference am 4. Juni 2019 in Berlin zum
deutschen Schwerpunktthema „Klima und Sicherheit“ im UN-Sicherheitsrat
erreicht werden?
Auf der „Berlin Climate and Security Conference“ hat Bundesaußenminister
Maas am 4. Juni 2019 den „Berlin Call for Action“ vorgestellt, der breite
Zustimmung erfahren hat. Zu den darin enthaltenen Kernforderungen zu Klima
und Sicherheit zählt ein regelmäßiger Synthesebericht der Vereinten Nationen,
die Stärkung der Kapazitäten in New York und den Einsatzgebieten der
Vereinten Nationen und die Entwicklung operativer Antworten. Zu letzteren zählen
die Entwicklung von Frühwarnmechanismen, Mediationsprojekte in
Situationen mit klimabedingtem Ressourcenstress und die Berücksichtigung von
Klima-Sicherheits-Risiken im Bereich der Krisenprävention und Stabilisierung.
Aufbauend auf den „Berlin Call for Action“ arbeitet die Bundesregierung mit
den Partnern der Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit nun an einem
Positionspapier zu Klima und Sicherheit.
22. Vertreter wie vieler verschiedener Staaten haben an der von der
Bundesregierung organisierten Berlin Climate and Security Conference am 4.
Juni 2019 in teilgenommen?
Auf welcher Ebene (Staats- oder Regierungschefs, Ministerebene usw.)
waren die Staaten jeweils vertreten?
An der „Berlin Climate and Security Conference“ nahmen Vertreter von 29
Staaten teil, darunter aller Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen. Hochrangige Vertreter waren der Staatspräsident von Nauru, die
Außenminister und Außenministerinnen von Belgien, Ghana, Malediven, Malta, Palau
und Schweden, der Umweltminister von Côte d’Ivoire, die Vizeaußenminister
von Afghanistan, Äquatorialguinea, Bangladesch, der Dominikanischen
Republik, Griechenland, Polen und dem Vereinigten Königreich. Weitere Staaten
waren auf Arbeitsebene vertreten.
23. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen
ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von
Klimawandel und Sicherheit während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft
im Sicherheitsrat?
Die Freundesgruppe zu Klima und Sicherheit wird in den kommenden Monaten
den Schwerpunkt auf die Erarbeitung möglicher operativer Antworten des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen legen. Die Bundesregierung steht dazu in
engem Austausch mit dem neu geschaffenen Klima-Sicherheits-Mechanismus
(„Climate Security Mechanism“) der Vereinten Nationen. Unterstützt wird die
Bundesregierung durch eine internationale Expertengruppe, die thematische
und regionale Analysen zu klimabedingten Sicherheitsrisiken erstellt.
Neben den Aktivitäten der Freundesgruppe in New York soll das Thema auch
bei verschiedenen internationalen Konferenzen weiter bearbeitet werden, unter
anderem im Zusammenhang mit dem Klimagipfel des VN-Generalsekretärs am
23. September 2019 in New York und durch eine Veranstaltung bei der 25. VN-
Klimakonferenz in Santiago de Chile im Dezember.
Die Bundesregierung wird im Juli 2020 erneut den Vorsitz im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen übernehmen und auch dann einen Schwerpunkt auf das
Thema Klima und Sicherheit legen.
24. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Arbeit des
Sicherheitsrats seit Januar 2019 verbuchen?
Die Bundesregierung hat während des deutschen Vorsitzes im VN-
Sicherheitsrat im April 2019 zwei abrüstungspolitische Themen auf die
Tagesordnung des Rats gesetzt. Zum einen hat sich der VN-Sicherheitsrat am 2. April
2019 seit langem erstmals wieder mit dem Thema der nuklearen Abrüstung
befasst. In einer unter deutschem Vorsitz verhandelten Presseerklärung bekennt
sich der VN-Sicherheitsrat klar zu nuklearer Abrüstung auf Grundlage des
Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und sendet damit ein positives
Signal im Hinblick auf die NVV-Überprüfungskonferenz im kommenden Jahr.
Zum anderen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, über den VN-
Sicherheitsrat wirksame Ansätze zur Kleinwaffenbekämpfung in Krisen- und
Konfliktgebieten weltweit zu befördern. Zu diesem Thema fand auf Einladung
von Deutschland und Frankreich eine informelle Sitzung der Mitglieder des
Sicherheitsrats am 8. April 2019 statt.
25. Welche Reaktionen gab es bisher von welchen Akteuren auf die
Vorstellung der deutsch-französischen Kleinwaffeninitiative auf dem
Westbalkan?
Die deutsch-französische Kleinwaffeninitiative auf dem Westbalkan wurde auf
der informellen Sitzung der Sicherheitsrats-Mitglieder am 8. April 2019 als ein
Modell für effektive Kleinwaffenkontrolle vorgestellt. Die Bedeutung der
Initiative und die Effektivität ihres Ansatzes wurde von allen an der Sitzung
teilnehmenden Akteuren anerkannt, darunter von Vertreterinnen und Vertretern der
Sicherheitsratsmitglieder, der an der Kleinwaffeninitiative beteiligten
Westbalkanstaaten, der Afrikanischen Union, der Europäischen Union und der
Vereinten Nationen.
26. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb
welchen Zeitrahmens für die Erhaltung des Atomabkommens mit dem Iran
ergriffen?
Die Bundesregierung verfolgte das Ziel, den „Joint Comprehensive Plan of
Action“ (JCPoA) zu erhalten, vorrangig unter Nutzung der darin vorgesehenen
Institutionen und Mechanismen, insbesondere der „Joint Commission“, der alle
JCPoA-Teilnehmer angehören. Sie tagte zuletzt am 28. Juni 2019 und 28. Juli
2019 in Wien auf der Ebene der Politischen Direktoren und Vize-
Außenminister. Gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien bzw. dem
Europäischen Auswärtigen Dienst beteiligte sich die Bundesregierung zudem an
mehreren Erklärungen der Außenminister und Staats- und Regierungschefs der
sogenannten E3/EU bzw. E3, um Iran zur Einhaltung seiner Verpflichtungen
aus dem JCPoA aufzufordern. Die Bundesregierung begrüßt die Bemühungen
Frankreichs, zwischen den USA und Iran zu vermitteln. Gemeinsam mit ihren
E3-Partnern arbeitet die Bundesregierung an der Operationalisierung des
„Instrument in Support of Trade Exchanges“ (INSTEX), um den legitimen Handel
und damit verbundene Finanzdienstleistungen zwischen europäischen und
iranischen Unternehmen weiterhin zu ermöglichen. Der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen war seit Beginn der deutschen Mitgliedschaft am 1. Januar 2019
nicht mit Fragen des JCPoA befasst.
27. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen
ihres Ziels der neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der
Arbeit des Sicherheitsrats während der verbleibenden Zeit der
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?
Die Bundesregierung wird abrüstungspolitische Themen auch im weiteren
Verlauf der deutschen Sicherheitsratsmitgliedschaft aktiv verfolgen, anknüpfend an
die konstruktive Sitzung des Sicherheitsrates zur Stärkung des
Nichtverbreitungsvertrages (NVV) unter Vorsitz von Bundesminister Heiko Maas am 2.
April 2019. Eine gemeinsam mit Schweden ins Leben gerufene Initiative von
sechzehn Außenministerinnen und Außenministern soll auch im VN-Rahmen
Impulse für nukleare Abrüstung setzen. Bundesaußenminister Maas wird
zudem während der VN-Generalversammlung 2019 mit seinem algerischen
Amtskollegen die Vertragsstaatenkonferenz zur Förderung des Inkrafttretens
des Atomteststoppabkommens leiten.
Im Bereich der Kleinwaffenbekämpfung wird die Bundesregierung ihr
Engagement zur Förderung wirksamer Ansätze in Krisen- und Konfliktgebieten
fortsetzen und anknüpfend an das von Deutschland und Frankreich initiierte
Treffen am 8. April 2019 zu einer weiteren informellen Sitzung der Sicherheitsrats-
Mitglieder zu diesem Thema einladen. Die Bundesregierung erwägt zudem, in
geeigneter Weise an die letzte Grundsatzresolution des Sicherheitsrats zu
Kleinwaffen (Resolution 2220) aus dem Jahr 2015 anzuknüpfen.
28. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des Sicherheitsrats seit
Januar 2019 verbuchen?
Die Bundesregierung plant ihr Engagement gegenüber den Vereinten Nationen,
wie in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte lösen, Frieden fördern“
dargestellt, fortzuführen: „Im Rahmen der Vereinten Nationen hat sich die
internationale Gemeinschaft auf das Ziel der Friedenserhaltung („Sustaining Peace“)
verständigt und eine bessere Kohärenz und Koordinierung bei
Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung gefordert. Dies war eines der
Ergebnisse mehrerer Überprüfungen der Vereinten Nationen, um die
Fähigkeiten im Bereich Frieden und Sicherheit zu stärken und die Weltorganisation
besser auf die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorzubereiten. Die
Stärkung der Strukturen sowie der Ausbau von Krisenprävention, darunter
Frühwarnung, Szenarienplanung und Mediation, stehen dabei ebenso im
Mittelpunkt wie modernes Peacekeeping und nachhaltige Friedenskonsolidierung
(Peacebuilding), einschließlich einer starken und aktiven Beteiligung von
Frauen an diesen Prozessen.“ (Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte lösen,
Frieden fördern“ S. 29 f).
Als Mitglied des Sicherheitsrats wirbt die Bundesregierung für Unterstützung
bei anderen Mitgliedern und innerhalb des VN-Systems, die Präventions-
Agenda des VN-Generalsekretärs, die von ihm begonnenen Reformen des VN-
Systems sowie die VN Peacebuilding Architektur zu stärken. Als aktives
Mitglied in der Peacebuilding Kommission leistet die Bundesregierung einen
wichtigen Beitrag zur frühzeitigen Befassung mit Krisen und hat in ihrer Rolle als
informeller Koordinator zwischen Peacebuilding Kommission (PBC) und
Sicherheitsrat zu einer besseren Verknüpfung der beiden Gremien beigetragen. Im
Format der informellen interaktiven Dialoge wurde unter anderem die Situation
im Sahel im Vorfeld der Reise des VN-Sicherheitsrats nach Mali und Burkina
Faso gemeinsam behandelt; zudem hat die Bundesregierung gemeinsam mit
Schweden eine informelle Sitzung zu „lessons learned“ im Bereich
Transitionen durchgeführt und setzt sich für Unterrichtungen des Sicherheitsrats durch
Vorsitzende der PBC-Länderkonfigurationen (Marokko für die
Zentralafrikanische Republik und Schweiz für Burundi) ein.
29. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen
ihres Ziels der Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des
Sicherheitsrats während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat?
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau und die konzeptionelle
Fortentwicklung von krisenpräventiven und friedensfördernden Instrumenten der
Vereinten Nationen (u. a. Mediationskapazitäten der VN und VN-
Friedenskonsolidierungsfonds („Peacebuilding Fund“) sowie die Verknüpfung zur „Action 4
Peacekeeping“-Agenda von VN-Generalsekretär Guterres. Ebenso setzt sich
die Bundesregierung in den Vereinten Nationen für eine Weiterentwicklung und
bessere Verzahnung der multilateralen Friedensförderung ein.
30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums zur Lösung der Krise in Venezuela ergriffen, und was waren die
Ergebnisse dieser Bemühungen?
Die Bundesregierung hat sich im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen seit
Beginn der Mitgliedschaft im Januar 2019 wiederholt für eine friedliche politische
Lösung der Krise in Venezuela, die Linderung der humanitären Notlage und die
Wahrung der Menschenrechte im Land eingesetzt, so auch im Rahmen einer
Sitzung des Sicherheitsrates zur humanitären Lage in Venezuela am 11. April
2019 unter deutschem Vorsitz. Die Bundesregierung engagiert sich zudem als
Mitglied der auf Initiative der Europäischen Union im Februar 2019
konstituierten Internationalen Kontaktgruppe für die Wiederherstellung von
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela durch freie und faire
Präsidentschaftswahlen. In diesem Rahmen fanden neben einem durch die Bundesregierung
organisierten Szenarien-Workshop zum Thema Wahlen eine hochrangige
politische und mehrere technischen Missionen nach Venezuela statt. Für Maßnahmen
der humanitären Hilfe in Venezuela hat die Bundesregierung fünf Mio. Euro
zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den
anderen Gebern, insbesondere auf europäischer Ebene, sowie den Vereinten
Nationen. Darüber hinaus leistet die Bundesregierung seit Juni 2019 einen
Beitrag zur Stärkung des venezolanischen Parlaments im Bereich
Kapazitätsaufbau. Außerdem werden über die Deutsche Botschaft Caracas Maßnahmen der
Notversorgung sowie im Gesundheitssektor umgesetzt.
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums zur Lösung der Krise in Kamerun ergriffen, und was waren die
Ergebnisse dieser Bemühungen?
Die Bundesregierung steht in einem kontinuierlichen Dialog mit der
kamerunischen Regierung, um einen inklusiven politischen Dialog der kamerunischen
Regierung mit der anglophonen Protestbewegung zu erreichen.
Die Bundesregierung hat sich seit Beginn der deutschen
Sicherheitsratsmitgliedschaft im Januar 2019 erfolgreich dafür eingesetzt, die Krise in Kamerun
auch im Sicherheitsrat zu erörtern. So hat sich die Bundesregierung bei den
Debatten im Zusammenhang mit der Vorstellung der regelmäßigen Berichte des
VN-Regionalbüros für Zentralafrika (UNOCA) (zuletzt am 5. Juni und 15.
August 2019) zur Lage in Kamerun eingelassen. Zudem war Deutschland Ko-
Gastgeber einer informellen Sitzung der Mitglieder des Sicherheitsrats am
15. Mai 2019 zur humanitären Lage in den anglophonen Regionen Kameruns.
Als Reaktion auf die Verschlechterung der humanitären Lage hat Deutschland
sein Engagement in der humanitären Hilfe von 3 Mio. Euro 2018 auf über
6 Mio. Euro 2019 mehr als verdoppelt.
Die kamerunische Regierung hat anlässlich eines Besuchs des Premierministers
Ngute in den anglophonen Regionen im Mai 2019 eine grundsätzliche
Dialogbereitschaft mit der Protestbewegung signalisiert. Zudem hat sie einer
Konfliktmediation durch die schweizerische Nichtregierungsorganisation „Centre for
Humanitarian Dialogue“ (CHD) zugestimmt, die sich derzeit allerdings noch in
der Sondierungsphase befindet.
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums zur Lösung der Krise im Kongo ergriffen, und was waren die
Ergebnisse dieser Bemühungen?
In der Demokratischen Republik (DR) Kongo fanden unmittelbar vor Beginn
der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat mit mehr als zweijähriger
Verspätung am 30. Dezember 2018 Präsidentschafts-, Parlaments- und
Provinzratswahlen statt. Die Bundesregierung hat die Entwicklungen vor, während und
nach den Wahlen in der DR Kongo intensiv begleitet, unter anderem über ihre
Botschaft in Kinshasa sowie als Mitglied und im zweiten Halbjahr 2018 als
Vorsitz der Internationalen Kontaktgruppe Große Seen. Der Afrikabeauftragte
des Auswärtigen Amts hat im Juni Kinshasa und Goma besucht und sich dazu
eng mit wichtigen internationalen Partnern und Vertretern der kongolesischen
Zivilgesellschaft ausgetauscht. Als Mitglied des Sicherheitsrats verfolgt die
Bundesregierung die Situation im Land eng und setzt sich für Beiträge der
internationalen Gemeinschaft zur Stabilisierung ein. Sie rief vor und nach den
Wahlen zu Transparenz und alle Beteiligten zu Gewaltlosigkeit auf.
Die VN-Friedensmission ist weiterhin wichtigster Stabilitätsfaktor. Der
Sicherheitsrat hat beschlossen, die notwendige Umstrukturierung der VN-
Friedensmission MONUSCO um einige Monate zu verschieben, statt sie
parallel zur beginnenden Regierungsumbildung vorzunehmen. Für die
Bundesregierung bleiben Frieden und Sicherheit im Land Priorität für die anstehende
Neuausrichtung des internationalen Engagements.
Außerdem trug deutsches Engagement im Sicherheitsrat dazu bei,
internationale Aufmerksamkeit auf die Angriffe gegen medizinisches Personal im Kampf
gegen die Ebola-Epidemie zu lenken. Am 1. August 2019 fand im
Sicherheitsrat ein informeller Austausch zur Ebola-Krise in der DR Kongo statt. Eine
anschließend veröffentlichte, zuvor im Sicherheitsrat konsentierte Erklärung des
Vorsitzenden des Sicherheitsrats unterstrich die Bedeutung internationalen
Engagements und enger Koordinierung und verurteilte Angriffe auf Gesundheits-
und humanitäres Personal.
Die humanitäre Krise in der DR Kongo ist ein Schwerpunkt der humanitären
Hilfe der Bundesregierung. Die Bundesregierung verfolgt dabei auch die
epidemiologische Entwicklung des Ebola-Ausbruchs in der DR Kongo mit großer
Aufmerksamkeit und pflegt einen engen Austausch mit der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), den dortigen Regierungen sowie den nationalen und
internationalen Organisationen, die mit der Bekämpfung und Bewältigung des
Ebola-Ausbruchs befasst sind. Seit dem Ebola-Ausbruch im Ostkongo hat die
Bundesregierung ihre humanitären Hilfsprojekte auf Bewältigungsmaßnahmen
im Ausbruchsgebiet und Vorsorgemaßnahmen in den Nachbarländern
ausgeweitet und Experten des Robert-Koch-Instituts an die WHO in Genf und in den
Ost-Kongo entsandt. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung als größter
Geber den WHO-Notfallfond („Contingency Fund for Emergencies“), den
zentralen Nothilfefond der VN (Central Emergency Response Fund) und die
„Pandemic Emergency Facility“ der Weltbank. Alle drei Fonds haben in der aktuellen
Ebola-Krise Mittel für dringende Hilfsmaßnahmen bereitgestellt. Des Weiteren
unterstützt die Bundesregierung bei Vorbereitungsmaßnahmen (Trainings von
Gesundheitspersonal zur Anwendung von Schutzausrüstung und sicherer
Patientenversorgung) in den Nachbarländern der DR Kongo.
Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft
zur Stabilisierung und Friedenskonsolidierung vor allem im Ostkongo. Dies
geschieht in enger Abstimmung mit der Friedensmission MONUSCO und dem
Büro des Sondergesandten des VN-Generalsekretärs für die Region der Großen
Seen. Zudem wurde das entwicklungspolitische Engagement im Osten stark
ausgeweitet. Zusätzlich setzt sich die Bundesregierung für Öffnung des
politischen Raums und die Verbesserung der Menschenrechtslage im Land ein. Die
unter deutschem Vorsitz im VN-Sicherheitsrat im April 2019 verabschiedete
SR-Resolution 2467 zur Bekämpfung sexueller Gewalt in Konflikten setzte ein
wichtiges Zeichen für eine von dieser Form von Gewalt weltweit mit am
stärksten betroffenen Regionen.
33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums zur Lösung der Krise in Mali ergriffen, und was waren die
Ergebnisse dieser Bemühungen?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des vernetzten Ansatzes den
innermalischen Friedensprozess mit Maßnahmen der Stabilisierung,
Entwicklungszusammenarbeit, Humanitären Hilfe und Sicherheitspolitik. Dazu zählen
seit 2013 die Beteiligung an der VN Friedensmission MINUSMA
(Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der VN in Mali) mit gemäß dem
aktuellen Mandat des Deutschen Bundestagesbis zu 1.100 Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr, 20 Polizistinnen und Polizisten und Hochwertfähigkeiten.
Die Bundesregierung hat sich im Juni 2019 in die Verhandlungen zur
Verlängerung des MINUSMA-Mandats im Sicherheitsrat eingebracht, das nun auch
verstärkt der Lage in Zentralmali Rechnung trägt. Deutschland unterstützt im
Sicherheitsrat ebenfalls Sanktionen gegen Störer des Friedensprozesses.
Deutschland beteiligt sich zudem mit bis zu 350 Bundeswehrsoldatinnen und
-soldaten im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GSVP) der Europäischen Union an der militärischen Ausbildungsmission
EUTM Mali („European Training Mission in Mali“). Die Mission hat seit
Beginn ihres Bestehens (2013) über 13.000 malische Soldatinnen und Soldaten
ausgebildet. An der zivilen Ausbildungsmission EUCAP („EU Capacity
Building Mission“) Sahel Mali beteiligt sich Deutschland mit fünf sekundierten
Expertinnen und Experten. EUCAP Sahel Mali berät die malische Polizei und
Gendarmerie bei der Sicherheitssektorreform und übernimmt
Ausbildungsaufgaben.
In Form der Ertüchtigungsinitiative unterstützt die Bundesregierung Mali
sowohl bilateral als auch im Rahmen der G5 Sahel. Mali ist seit 2016 Partnerland
der Ertüchtigungsinitiative und seit 2013 Partnerland des
Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte. Darüber hinaus
fördert die Bundesregierung seit Ausbruch des Konflikts zivile
Stabilisierungsmaßnahmen etwa zur Verfassungsreform und zum Aufbau rechtsstaatlicher
Strukturen sowie zur Unterstützung des malischen Friedensprozesses und der
innerstaatlichen sozialen Kohäsion. Diese zivilen Maßnahmen werden durch
regionale und multilaterale Ansätze zur grenzüberschreitenden
Konfliktbearbeitung flankiert.
Derzeitige Schwerpunkte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sind
Dezentralisierung, gute Regierungsführung, nachhaltige Landwirtschaft und
Wasserver- und entsorgung. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit in
Mali ist darauf ausgerichtet, mit ihrem langfristigen Ansatz die
Lebensperspektiven vor Ort und damit auch Bleibe- und Rückkehrperspektiven zu verbessern.
Durch die Beteiligung an den VN- und EU-Missionen sowie
Stabilisierungsmaßnahmen trägt Deutschland wesentlich zur Erhöhung von Sicherheit und
Stabilität bei, die die Umsetzung des Friedensvertrags von Algier, den Schutz
von Zivilisten und die Bereitstellung dringend erforderlicher humanitärer Hilfe
ermöglichen. In Reaktion auf Dürrekrise und anhaltende Vertreibung in Mali
liegen die Schwerpunkte der deutschen humanitären Hilfe auf der Verbesserung
der Ernährungssituation, der Nahrungsmittelhilfe sowie dem Schutz und der
Versorgung von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen. Die humanitäre Hilfe
unterstützt dadurch Menschen in Not in Mali sowie malische Flüchtlinge in
Nachbarländern und sichert ein Überleben in Würde.
Ergänzend wird auf die Bundestagsdrucksachen 19/8971 und 19/8972
verwiesen.
34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums zur Lösung der Krise im Sudan ergriffen, und was waren die
Ergebnisse dieser Bemühungen?
Die Bundesregierung hat sich mit Nachdruck für eine friedliche Lösung der
innenpolitischen Krise in Sudan eingesetzt und zu diesem Zweck die
Vermittlungsbemühungen der Afrikanischen Union und Äthiopiens unterstützt. Im
Sicherheitsrat hat die Bundesregierung die innenpolitische Lage in Sudan immer
wieder auf die Tagesordnung gebracht und sich nach der gewaltsamen
Niederschlagung der Proteste am 3. Juni 2019 gemeinsam mit Großbritannien
erfolgreich für eine öffentliche Äußerung des Sicherheitsrats eingesetzt. Unter
gemeinsamer Federführung Deutschlands und Großbritanniens einigte sich der
Sicherheitsrat am 21. August 2019 auf eine Presseerklärung zur Würdigung der
Unterzeichnung des Abkommens zwischen den Parteien am 17. August 2019.
Um die Nachhaltigkeit des Transitionsprozesses sicherzustellen und die neue
Übergangsregierung bei den ihr bevorstehenden großen Herausforderungen zu
unterstützen, setzt sich die Bundesregierung kontinuierlich für abgestimmtes
Vorgehen internationaler und regionaler Partner ein. Am 21. Juni 2019 lud die
Bundesregierung relevante Akteure nach Berlin ein, um sich über
Möglichkeiten der Unterstützung Sudans in Bezug auf die politische Transition und den
wirtschaftlichen Wiederaufbau auszutauschen. Dieses Koordinierungsformat
wird unter Beteiligung der Bundesregierung fortgesetzt.
Zudem setzt sich Deutschland für eine Verbesserung der Menschenrechtslage
im Sudan ein und unterstützt eine Verfassungsreform. Ziel ist es,
Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung zu fördern.
Die Bundesregierung begleitet weiterhin den Friedensprozess in Sudan und
insbesondere Darfur und hat die VN-AU-geführten Mediationsbemühungen
zwischen bewaffneten Gruppen und der ehemaligen sudanesischen Regierung
unterstützt.
Außerdem ist Deutschland mit Einzelpersonal der Bundeswehr und mit
Polizisten an der AU-VN-Friedensmission in Darfur, UNAMID, beteiligt und setzt
sich für einen geordneten Übergang der Mission ein. Im Sicherheitsrat hat
Deutschland hierzu die gemeinsame Federführung mit Großbritannien
übernommen und erreicht, dass der Abzug der Mission aufgrund der politischen
Umbrüche im Land zunächst für vier Monate ausgesetzt wurde.
Deutschland bleibt weiter über humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit in Form von Übergangshilfe und Maßnahmen der Sonderinitiative Flucht
im Sudan aktiv. Dabei soll insbesondere der Schutz und die Situation der
konfliktbetroffenen Bevölkerung, Binnenvertriebenen und aufnehmenden
Gemeinden, sowie Flüchtlingen verbessert werden. Humanitäre Hilfsmaßnahmen
zielen darauf ab, diesen Bevölkerungsgruppen ein Überleben in Sicherheit und
Würde zu ermöglichen, während über das entwicklungspolitische Engagement
ihre Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit verbessert werden soll.
Zusätzlich sollen damit Fluchtursachen gemindert werden. In Darfur wird
beispielsweise über Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine
Beschäftigungsinitiative umgesetzt.
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums zur Lösung der Krise in Libyen ergriffen, und was waren die
Ergebnisse dieser Bemühungen?
Während des deutschen Vorsitzes im April 2019 setzte die Bundesregierung
drei Befassungen des Sicherheitsrates mit der Lage in Libyen an. Als Vorsitz
im Libyen-Sanktionsausschuss seit dem 1. Januar 2019 setzt sich die
Bundesregierung insbesondere für die Einhaltung des bestehenden Waffenembargos
ein. Die Bundesregierung unterstützt auch als Mitglied des VN-Sicherheitsrates
nachdrücklich die Arbeit des Sondergesandten des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen für Libyen. Die Bundesregierung unterstützt die von UNDP
koordinierte Stabilisierungsfazilität („Stabilisation Facility Libya“/SFL) als größter
Geber mit dem Ziel, die Zentralregierung und staatliche Institutionen zu
stärken.
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums zur Lösung der Krise in Syrien ergriffen, und was waren die
Ergebnisse dieser Bemühungen?
Die Bundesregierung ist seit Beginn der Krise in Syrien um eine Lösung
bemüht. Sie beteiligt sich als Mitglied der Internationalen Syrien-Kontaktgruppe
ISSG regelmäßig an deren Sitzungen zur Umsetzung der Waffenstillstände und
zur Verbesserung der humanitären Situation in Syrien. Als Mitglied der
sogenannten Syria Small Group arbeitet die Bundesregierung auch in einem
zentralen Format daran, eine Wiederbelebung des politischen Prozesses in Syrien zu
befördern. Mit Antritt der aktuellen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat konnte die
Bundesregierung ihr Engagement nochmals intensivieren und ausweiten. Den
Sitz im Sicherheitsrat nutzt die Bundesregierung regelmäßig, um ihre
Forderungen zur Verbesserung der humanitären Lage, der Durchsetzung des Verbots
von Chemiewaffen sowie der Wiederaufnahme der Genfer Gespräche und der
Bildung eines syrischen Verfassungskomitees vorzutragen, zudem um die
Einhaltung der Menschenrechte durch alle Konfliktparteien anzumahnen und die
Verfolgung und Ahndung schwerer Kriegsverbrechen und
Menschenrechtsvergehen einzufordern.
Die Bundesregierung hat Initiativen im Sicherheitsratsdossier „Syrien
humanitär“ vorangetrieben, darunter eine offizielle Untersuchung durch die Vereinten
Nationen von Angriffen auf Krankenhäuser durch das Regime und seine
Verbündeten im Nordwesten Syriens. 2016 und 2017 war Deutschland
Mitausrichter der internationalen Geberkonferenzen für Syrien und die Nachbarländer in
London und Brüssel, bei denen jeweils substanzielle Mittel für Maßnahmen der
humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt wurden.
Die Bundesregierung ist mit rund 2,87 Mrd. Euro Unterstützung allein im
Bereich der Humanitären Hilfe für Syrien und die Nachbarländer seit 2012 der
zweitgrößte bilaterale humanitäre Geber. Ferner hält die Bundesregierung
finanzielle und logistische Unterstützung für die Abhaltung von Verhandlungs-
und Gesprächsrunden im Rahmen des Genfer Prozesses bereit und fördert die
Vertretungen der syrischen Opposition in Genf und in Berlin als wesentliche
Akteure im Genfer Prozess.
Die Bundesregierung unterstützt zudem den „International, Impartial and
Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of Persons
Responsible for the Most Serious Crimes under International Law Committed
in the Syrian Arab Republic“ (IIIM) politisch und finanziell (2017 bis 2019 mit
einem freiwilligen Beitrag von je 1 Mio. Euro pro Jahr). Die Bundesregierung
unterstützt Bemühungen, den IIIM ab 2020 aus dem regulären VN-Haushalt zu
finanzieren. Zudem war die Bundesregierung maßgeblich an der Einrichtung
der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur
Menschenrechtslage in Syrien („Commission of Inquiry“/CoI) beteiligt, die 2011 ihre
Arbeit aufgenommen hat. Die CoI dokumentiert schwerste Verbrechen und
Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien. Darüber
hinaus fördert die Bundesregierung verschiedene Initiativen lokaler und
internationaler Nichtregierungsorganisationen, um zu einer Lösung lokaler und
regionaler Konflikte in Syrien beizutragen, die Sammlung und Aufbereitung von
Informationen zu möglichen Kriegsverbrechen und Menschenrechtsvergehen zu
unterstützen und Diskussionen um eine neue syrische Verfassung voranzutreiben.
37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums zur Lösung der Krise im Jemen ergriffen, und was waren die
Ergebnisse dieser Bemühungen?
Die Bundesregierung ist in fortwährendem Dialog mit den Parteien und mit
wichtigen internationalen und regionalen Akteuren, um eine Beendigung des
Bürgerkriegs in Jemen zu erwirken. Sowohl im Rahmen der Europäischen
Union als auch der Vereinten Nationen, und seit dem 1. Januar 2019 als Mitglied
im Sicherheitsrat unterstützt die Bundesregierung den politischen Prozess unter
der Ägide der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung unterstützt zudem das
Büro des Sondergesandten der Vereinten Nationen. Daneben hat sie in
Abstimmung mit den Vereinten Nationen sogenannte „track two“-Initiativen ins Leben
gerufen. Dabei handelt es sich um Treffen außerhalb formeller
Regierungskanäle. Dazu gehören ein Dialogforum zu Verfassungsfragen (seit 2017) sowie (seit
2012) inklusive Dialogforen zwischen allen Strömungen der jemenitischen
Gesellschaft über wichtige Fragen des derzeitigen und künftigen Jemens.
Teilnehmer dieser Diskussionsforen sind jemenitische Vertreterinnen und Vertreter aus
allen Landesteilen und von allen Parteien sowie aus der Zivilgesellschaft. Diese
Formate sollen Ideen für die Zeit nach einem Friedensschluss erarbeiten und
Impulse für die VN-geführten Verhandlungen (Track I) liefern.
Am 16. Januar 2019 fand auf Einladung von Bundesminister Maas in Berlin ein
hochrangiger internationaler strategischer Dialog zum Friedensprozess in
Jemen statt. Im Rahmen des Treffens wurden wichtige Schritte zur
Operationalisierung der „Peace Support Facility for Yemen“ beschlossen. Ziel der „Peace
Support Facility“ ist es, den Friedensprozess zu unterstützen, indem sie die
Umsetzung der Vereinbarungen beschleunigt, die von den Konfliktparteien
während der Verhandlungen unter der Leitung des Sondergesandten des VN-
Generalsekretärs im Jemen getroffen wurden.
Das Bundeskabinett hat am 10. April 2019 die Beteiligung an der Mission der
Vereinten Nationen zur Unterstützung der Hodeidah-Vereinbarung (UNMHA)
mit jeweils bis zu fünf Militär- und/oder Polizeiangehörigen beschlossen, die
als unbewaffnete zivile Beobachter eingesetzt werden. Seit dem 16. Juni 2019
ist Deutschland mit einem Stabsoffizier in der Mission vertreten.
38. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums zur Lösung der Krise in Afghanistan ergriffen, und was waren die
Ergebnisse dieser Bemühungen?
Die Bundesrepublik Deutschland ist zweitgrößter bilateraler Geber für
Maßnahmen im Bereich der humanitären Hilfe, der Stabilisierung und der
Entwicklungszusammenarbeit und zudem zweitgrößter Truppensteller in der NATO-
Mission Resolute Support. Als Mitglied des VN-Sicherheitsrats hat die
Bundesregierung als Co-Federführer für das Afghanistan-Dossier zusätzlich
Verantwortung für Stärkung und Koordinierung des Engagements der
internationalen Gemeinschaft in Afghanistan übernommen.
Hierbei wird auch der Schwerpunkt „Frauen, Frieden und Sicherheit“ aktiv
verfolgt: Unter deutschem Ko-Vorsitz beschäftigte sich im Juli 2019 die dazu
bestehende informelle Arbeitsgruppe des Sicherheitsrats erstmals seit 2017 mit
der Situation in Afghanistan. Bei der turnusgemäßen Befassung des
Sicherheitsrats mit Afghanistan am 19. Juni 2019 berichtete auf Initiative der
Bundesregierung die damalige Vorsitzende der afghanischen
Menschenrechtskommission dem Gremium. Ergebnis der verschiedenen Bemühungen ist eine höhere
Sichtbarkeit und Bedeutung des Themas „Frauen, Frieden, Sicherheit“, was
einer Stärkung der Rolle von Frauen in Afghanistan förderlich ist.
Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung den inner-afghanischen Friedens-
und Versöhnungsprozess. Der von ihr mitorganisierte inner-afghanische Dialog
in Doha am 7./8. Juli 2019 war ein wichtiger Beitrag, Vertrauen zwischen
Vertretern der Regierung Afghanistans, der Taliban sowie der Zivilgesellschaft
aufzubauen, und damit Hürden für erwarteten inner-afghanischen Verhandlungen
reduzieren.
Im Übrigen wird auf den Bericht der Bundesregierung zu Stand und
Perspektiven des deutschen Afghanistan-Engagements auf Bundestagsdrucksache
19/1120 verwiesen, in dem auch die Ziele und das Vorgehen der
Bundesregierung in Afghanistan beschrieben und erläutert werden.
39. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigungen von
Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas vom 29. März 2019 (www.auswaerti
ges-amt.de/de/newsroom/maas-un-peacekeeping-ministerial/2204368)
zur Unterstützung der „Action 4 Peacekeeping“?
Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau von Kapazitäten polizei- und
truppenstellender Staaten sowie von VN-Friedenseinsätzen etwa durch die
Entsendung von Mobilen Training-Teams, die Öffnung von missionsspezifischen
Fortbildungsangeboten deutscher Trainingseinrichtungen für ausländische
Teilnehmer sowie das Angebot von Trainingsmaßnahmen durch deutsches Personal
vor Ort in den Missionen. Das Zentrum für internationale Friedenseinsätze
(ZIF) bildet zudem fortlaufend zivile Expertinnen und Experten fort. Darüber
hinaus beteiligt sich Deutschland an der Weiterentwicklung der
Trainingsarchitektur der VN-Polizei unter anderem durch die Finanzierung des United
Nations Police Commander Course, der im Oktober 2019 in Berlin stattfinden wird,
und durch die Mitarbeit an der Neuentwicklung standardisierter Trainingskurse
der VN-Polizei. Seit 2018 wurde im Rahmen der Militärbeobachter-Ausbildung
der Bundeswehr durch Anpassung der Lehrgangsgestaltung die Rolle und
Ausbildung von weiblichen Peacekeepern in den Fokus gestellt. Eine derartige
zielgruppenspezifische Vorgehensweise soll fortgeführt werden.
Für wirkungsvolle Mandate sind alle Konfliktstadien in den Blick zu nehmen.
Deutschland unterstützt dies aktiv im Sicherheitsrat mit der Forderung nach
klareren, umsetzbaren Mandatierungen.
Für die weitere Umsetzung der A4P-Erklärung hat das VN-Sekretariat die
Mitgliedstaaten im Juli 2019 zur Übernahme von „Championships“
(Vorreiterrollen) in verschiedenen Feldern aufgerufen. Die Bundesregierung hat sich
gegenüber dem Sekretariat bereit erklärt, Championships in Teilbereichen zu
übernehmen und wird damit ihr bereits bestehendes Engagement vertiefen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
40. Wie viele deutsche Polizisten sind derzeit in UN-Friedenseinsätzen tätig
(bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung zur besseren personellen Ausstattung von
Friedensmission mit deutschen Polizeikräften?
Die Zahl deutscher Polizistinnen und Polizisten in UN-Friedenseinsätzen ist
nachstehender Tabelle zu entnehmen:
Mission Anzahl Polizistinnen und Polizisten
(Stand 19. August 2019)
MINUSMA 11
UNAMID 4
UNSOM 3
UNMIK 3
Im Rahmen der seit 1994 bestehenden Arbeitsgruppe Internationale
Polizeimissionen (AG IPM) wird bei den Entsendern des Bundes und der Länder
regelmäßig für die Bedeutung der polizeilichen Beteiligung an internationalen
Friedenseinsätzen und die Erhöhung des deutschen Personalanteils geworben. Um
die Erfolgsaussichten deutscher Bewerberinnen und Bewerber zu erhöhen,
werden fachspezifische Fortbildungsangebote bereitgestellt. Diese dienen zum
Beispiel zur Erhöhung der Sprachkompetenz Französisch, aber auch zur Erhöhung
der Fachkompetenz in den Bereichen Ausbildung und Beratung,
Projektmanagement, Frauen – Frieden – Sicherheit und sexuelle und
geschlechterspezifische Gewalt. Darüber hinaus werden Bewerberinnen und Bewerbern
Fortbildungsmöglichkeiten zur Thematik Bewerbungsprozess bei EU- und VN-
Einsätzen sowie Interviewvorbereitung angeboten.
41. Welche Fortschritte gibt es beim Aufbau des Stellenpools für Polizisten
des Bundes und der Ländern, und wie sieht der weitere Zeitplan für
dieses Vorhaben aus?
Die Bundesregierung bekennt sich zum Ausbau des deutschen Engagements in
internationalen Polizeimissionen und bilateralen Polizeiprojekten, etwa durch
die Einrichtung eines „Stellenpools für Auslandsverwendungen und
Polizeimissionen“. Dazu bedarf es der Erörterung mit den Ländern, inwieweit sich diese
zukünftig hieran beteiligen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) hat hierzu erste Vorabstimmungen mit den Ländern durchgeführt
und in die Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) eingebracht. Mit
Beschluss der IMK wurde der Bund um Einrichtung einer Bund-Länder-
Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundes gebeten, um die im Zusammenhang
mit dem Vorhaben berührten komplexen rechtlichen, personalwirtschaftlichen
und haushälterischen Fragestellungen zu erörtern.
42. Wie viel deutsches ziviles Personal ist derzeit in UN-Friedenseinsätzen
tätig (bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und was
unternimmt die Bundesregierung, um das zivile Personal in den UN-
Friedensmissionen zu erhöhen?
Eine Übersicht des direkt von den Vereinten Nationen angestellten,
sogenannten kontraktierten deutschen Personals, das derzeit in VN-Friedensmissionen
tätig ist, sowie des von Deutschland sekundierten Personals und der Junior
Professional Officer (JPO) findet sich aufgeschlüsselt nach VN-Friedenseinsätzen
in der nachstehenden Tabelle:
Deutsches Personal in VN-Friedensmissionen (Stand Mai 2019)
UN-
Friedensmission
Anzahl deutsches
kontraktiertes
Personal
deutsche zivile
Sekundierte
Deutsche Junior
Professional
Officers
UNVMC 1 1
UNTSO 1
UNSOS 2
UNSOM 5
UNSMIL 4 1
UNSCOL 1
UNSCO 1
UNOAU 1
UNMISS 5 1
UNMIK 3
UNLB 4
UNIFIL 3
UNFICYP 1
UNDOF 3
UNAMID 1
UNAMA 4
MONUSCO 7 1
MINUSMA 9 1 1
MINUSCA 5
MINUJUSTH 1
Gesamt 62 2 4
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer außenpolitischen Prioritäten
durch verschiedene Maßnahmen für die Erhöhung des Anteils deutschen
zivilen Personals ein. Die Bundesregierung beteiligt sich über das Modell
„Government Provided Personnel“ an der Entsendung von zivilen Experten in VN-
Friedensmissionen. Aktuell (Stand: 13. August 2019) sind mit einem
Arbeitsvertrag des Berliner Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) ein
sekundierter Experte in der Multidimensionalen Integrierten
Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) und eine ZIF-Sekundierte in
der Mission der Vereinten Nationen für die Stabilisierung in der
Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) tätig. Zwei weitere Sekundierungen über
das ZIF, eine zur VN-Friedensmission im Irak („United Nations Investigative
Team for Accoun-tability of Daesh“/UNITAD) und eine zur MINUSMA, sind
derzeit geplant.
Den Schwerpunkt ihrer Bemühungen zur Steigerung des deutschen Anteils am
Zivilpersonal in VN-Missionen legt die Bundesregierung auf den
Nachwuchsbereich. Seit 2017 werden von Deutschland finanzierte „Junior Professional
Officers“ (JPOs) gezielt in ausgewählten Missionen eingesetzt. Derzeit (Stand:
21. August 2019) sind deutsche JPOs in den VN-Missionen in Kolumbien,
Libyen und Sudan im Einsatz. Ab Herbst 2019 sind weitere Einsätze von JPOs in
den Missionen in Irak (UNAMI) und Mali (MINUSMA) vorgesehen.
Darüber hinaus wurden aus Mitteln der Bundesregierung in einem
gemeinsamen Pilotprojekt mit dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen
(UNV) und dem ZIF für derzeit fünf deutsche „United Nations Volunteers“-
Einsätze bei ausgewählten VN-Agenturen, Fonds und Programmen ermöglicht,
die eng mit der VN-Verifikations-Mission in Kolumbien (UNVMC), mit
MINUSMA und MONUSCO zusammenarbeiten.
Im Jahr 2018 waren zudem insgesamt zwölf deutsche VN-Freiwillige bei
verschiedenen VN-Missionen im Einsatz.
Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung 22 Frauen für die „Senior Women Talent
Pipeline“ der VN nominiert, um den Anteil deutscher Frauen in
Leitungsfunktionen in VN-Missionen zu erhöhen. Im August 2019 wurden erneut neun
Kandidatinnen nominiert, die weiter im Auswahlprozess begleitet werden.
Mit Fortbildungen und Netzwerkveranstaltungen trägt das ZIF zur
Weiterqualifizierung von deutschen zivilen Angestellten in VN-Friedensmissionen bei. Es
berät außerdem Bewerberinnen und Bewerber wie auch bereits in VN-
Friedensmissionen tätiges deutsches Personal mit Blick auf eine mögliche
weitere Tätigkeit bei den VN.
Darüber hinaus sind Abkommen mit VN-Organisationen im Bereich der
humanitären Hilfe, darunter OCHA, geplant, die die Basis für eine kurzfristige
Entsendung deutschen zivilen Personals in Organisationen bilden werden.
43. Wie und mit welchen konkreten Forderungen hat sich Deutschland in die
Verhandlungen für das Budget der UN-Friedensmissionen 2019/20
eingebracht, die letztlich zu einer Kürzung des Budgets um 65 Mio. US-Dollar
(www.un.org/press/en/2019/gaab4328.doc.htm) geführt haben?
Die Bundesregierung legt Wert auf eine angemessene Mittelausstattung der
VN-Friedensmissionen und auf eine effiziente Verwendung der Beiträge der
VN-Mitgliedstaaten. Dabei orientiert sich die Bundesregierung bei der
Bewertung des Haushaltsvorschlags des VN-Generalsekretärs insbesondere an den
Empfehlungen des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und
Haushaltsfragen („Advisory Committee on Administrative and Budgetary Questions“/
ACABQ) sowie an den Berichten der externen Prüfer („Board of Auditors“)
und der internen Überwachungsorgane der VN.
Die Haushalte der VN-Friedensmissionen werden im 5. Ausschuss der VN-
Generalversammlung verhandelt und im Konsens beschlossen. In den
Verhandlungen tritt die EU geschlossen auf und bringt den in der vorausgegangenen
EU-Abstimmung erarbeiteten Ansatz als gemeinsame EU-
Verhandlungsposition ein. Die im Juli 2019 durch die VN-
Generalversammlung beschlossenen Haushalte der VN-Friedensmissionen unterschritten im
Gesamtvolumen die vom VN-Generalsekretär beantragten Mittel um einen
deutlich geringeren Anteil als in den Vorperioden. Die von der VN-
Generalversammlung letztlich bewilligten Mittel erlauben aus Sicht der
Bundesregierung eine angemessene Erfüllung der jeweiligen Mandate der
Missionen.
44. Welche Schritte zu den geplanten Reformen der Arbeitsmethoden des
Sicherheitsrats (https://new-york-un.diplo.de/un-en/news-corner/190606-
e10-workingmethods/2224768) sind bereits umgesetzt worden, und
welchen Beitrag hat Deutschland hierbei geleistet?
Die Reform der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates ist ein kontinuierlicher
Prozess, den die Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck unterstützt, um die
Arbeit des Rates transparenter und inklusiver zu gestalten. Die
Bundesregierung setzt sich dabei insbesondere für die Stärkung der
Mitgestaltungsmöglichkeiten der gewählten Sicherheitsratsmitglieder ein. Dies gilt unter anderem für
eine faire Verteilung der Arbeit in den Sanktionsausschüssen unter den
Sicherheitsratsmitgliedern und für eine Beteiligung der gewählten Mitglieder an der
federführenden Betreuung der Dossiers auf der Tagesordnung des
Sicherheitsrats. Die Bundesregierung hat sich auch während des Vorsitzes im
Sicherheitsrat im April 2019 für Transparenz eingesetzt, unter anderem durch eine
Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Arbeit des Vorsitzes am Monatsende („wrap-up
session“). Durch regelmäßige, auch von der Bundesregierung initiierte Treffen
der gewählten Mitglieder des Sicherheitsrats konnten im Prozess der Reform
der Arbeitsmethoden gute Fortschritte erzielt werden. Die Bundesregierung
wird ihre Anstrengungen auch in diesem Bereich fortsetzen (s. auch Antwort zu
Frage 46).
45. Was ist die Position der Bundesregierung zur Entsendung von
sogenannten Mini-Missionen (www.securitycouncilreport.org/un-security-
councilworking-methods/visiting-mission.php), an denen nicht alle 15 Mitglieder
des Rates teilnehmen?
Besuchsmissionen des gesamten Sicherheitsrates sollten als ein flexibles
Instrument der präventiven Diplomatie für den Sicherheitsrat bestehen bleiben, um
Informationen aus erster Hand zu sammeln und zur Unterstützung von
Friedensprozessen und Vermittlungsbemühungen.
46. Übernimmt Deutschland eine aktive Rolle in der Koordination der
gewählten Mitglieder des Sicherheitsrats (E10) für neue politische
Initiativen?
Wenn ja, welche Beispiele können genannt werden, und zu welchen
Ergebnissen haben diese Bemühungen im Sicherheitsrat geführt?
Die gewählten Mitglieder des Sicherheitsrates (E10) stimmen sich
insbesondere zu Fragen der Verbesserung und Kodifizierung der Arbeitsmethoden des
Sicherheitsrats und im Prozess zur Festlegung der Vorsitze von Unter-Organen
des Sicherheitsrates eng ab. Dazu wurde auf deutsche Initiative erstmals ein
gemeinsames Schreiben an die ständigen Mitglieder (S/2018/1024) verfasst. Die
E10 haben in der offenen Debatte zum Thema Arbeitsmethoden am 10. Juni
2019 erstmals eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Der regelmäßige
Kontakt in New York und den Hauptstädten der E10 zu Fragen auf der Agenda des
Sicherheitsrates wurde intensiviert und ein monatlich wechselnder Koordinator
in New York ernannt.
47. Wie hat die Bundesregierung ihre Rolle als Koordinator zwischen dem
Sicherheitsrat und der Peacebuilding Commission wahrgenommen, und
welche Ergebnisse hat diese Arbeit erzielt?
Die Bundesregierung wirkt seit Beginn der deutschen Mitgliedschaft im VN-
Sicherheitsrat 2019/2020 darauf hin, die Arbeit der Kommission für
Friedenskonsolidierung („Peacebuilding Commission“) zu Krisenprävention und
konkreten Konfliktkontexten enger mit den Aktivitäten des VN-Sicherheitsrats zu
verknüpfen. Dazu setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der
Beratungsfunktion der Kommission für Friedenskonsolidierung gegenüber dem
Sicherheitsrat ein, insbesondere in Übergangsphasen von Konfliktbewältigung
zur Friedenskonsolidierung. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 28
verwiesen.
48. Inwiefern hat die Bundesregierung mit der Allianz der Multilateralisten
im Sicherheitsrat zusammengearbeitet, und welche Ergebnisse wurden
dabei erzielt?
Die Allianz für den Multilateralismus ist ein globales, informelles Netzwerk
von Staaten, die angesichts globaler Herausforderungen die Relevanz von
internationaler Kooperation zwischen Staaten zur Lösung von Problemen
unterstreichen und gemeinsame Lösungen für globale Herausforderungen vorantreiben
wollen. Daran arbeitet das Netzwerk in verschiedenen Foren und Institutionen
der regelbasierten Weltordnung. Auch im Sicherheitsrat hat sich die
Bundesregierung für die Einhaltung bestehender Regeln und Normen eingesetzt und
eigene Initiativen ergriffen, zum Beispiel im Bereich humanitäres Völkerrecht,
Menschenrechte oder Abrüstung und Rüstungskontrolle. Die aktive Mitarbeit
an der Lösung der Krisen auf der Tagesordnung des Sicherheitsrates ist Teil des
Einsatzes der Bundesregierung für eine regelbasierte, multilaterale
Weltordnung.
49. Welche Staaten haben sich bisher in irgendeiner Form der Allianz der
Multilateralisten angeschlossen, und zu welchen konkreten Themen
arbeiten diese Staaten in der Allianz der Multilateralisten mit?
Die Allianz knüpft weltweit themenspezifische Netzwerke, um die
regelbasierte Weltordnung zu stabilisieren, ihre Prinzipien zu wahren und dort, wo
notwendig, an neue Herausforderungen anzupassen. Ziel der Initiative ist es nicht,
eine neue Organisation oder eine geschlossene Gruppe mit festen Mitgliedern
zu schaffen. Mit engen Partnern in der Allianz für den Multilateralismus, allen
voran Frankreich, aber auch Kanada und Japan, hat die Bundesregierung den
Grundstein gelegt und mit einer Vielzahl von Staaten in wechselnder
Zusammensetzung treibt sie konkrete Initiativen voran, ob im Bereich Klima und
Sicherheit, Abrüstung und Rüstungskontrolle, beim humanitären Völkerrecht,
beim Schutz der Menschenrechte oder zur Absicherung des Cyberraums.
50. Ist es auch nicht staatlichen Organisationen möglich, Teil der Allianz der
Multilateralisten zu werden?
Wenn ja, gibt es bereits nicht staatliche Organisationen, die Teil der neuen
Allianz geworden sind?
Die Allianz für den Multilateralismus kennt als informelles Netzwerk keinen
Beitrittsakt. Die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure ist Element des
multilateralen Handelns der Bundesregierung und folgt der Überzeugung, dass
den globalen Herausforderungen nur durch Kooperation mit allen betroffenen
Akteuren begegnet werden kann.
51. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure waren in die Arbeit im
Sicherheitsrat seit Antritt der Mitgliedschaft eingebunden?
Wie sind diese Organisationen eingebunden worden?
Die Bundesregierung bezieht geeignete zivilgesellschaftliche Akteure in Berlin
und New York eng in die Gestaltung ihrer Sicherheitsratsmitgliedschaft ein,
beispielsweise zu den Themen Frauen, Frieden und Sicherheit oder Klima und
Sicherheit. Zudem stehen deutsche Auslandsvertretungen in Krisenländern in
engem Kontakt mit Vertretern der Zivilgesellschaft, deren Erkenntnisse in das
Gesamtbild der Bundesregierung einfließen.
Die Bundesregierung legt besonderes Augenmerk auf die Einführung
zivilgesellschaftlicher Expertise in die Beratungen des Sicherheitsrats. Durch die
Einbindung von sogenannten ‚Briefern‘ (Vortragenden) aus der Zivilgesellschaft in
die Befassung des Sicherheitsrats mit Krisensituationen ist es der
Bundesregierung gelungen, auch zu kontroversen Themen im Sicherheitsrat neue
Perspektiven aufzuzeigen. Insgesamt sprachen auf Einladung Deutschlands im
Vorsitzmonat April elf Expertinnen und zwei Experten aus der Zivilgesellschaft zu
länderspezifischen sowie drei thematischen Sitzungen zu den Themen
humanitäres Völkerrecht, Frauen in VN-Friedensmissionen und sexualisierte Gewalt in
Konflikten. Die Bundesregierung organisierte bzw. unterstützte als Ko-
Gastgeberin in den ersten sechs Monaten ihrer Mitgliedschaft im VNSR insgesamt
zehn Arria-Sitzungen, bei denen ebenfalls insgesamt 13 zivilgesellschaftliche
Sprecherinnen und Sprecher aufgetreten sind.
52. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Fachöffentlichkeit
über die Arbeit und konkreten Ergebnisse ihrer Bemühungen im
Sicherheitsrat informiert?
53. Wie ist die breite Öffentlichkeit über die Arbeit im Sicherheitsrat
informiert worden?
Die Fragen 52 und 53 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung informiert über das federführende Auswärtige Amt (AA)
die Öffentlichkeit, einschließlich der Fachöffentlichkeit über Ziele, Vorhaben
und fortlaufende Arbeit im VN-Sicherheitsrat. Hierzu gehörten
Pressemitteilungen des AA, Beiträge auf der Internetseite des AA sowie Informationen über
Soziale Medien wie Instagram, Facebook und Twitter über die Kanäle des
Auswärtigen Amts, einschließlich der sogenannte Spartenkanäle und der Ständigen
Vertretung bei den VN in New York. Informationen über die Arbeit im VN-
Sicherheitsrat enthält zudem regelmäßig der an die interessierte
Fachöffentlichkeit gerichtete, zweimonatliche Newsletter der Abteilung OR (Internationale
Ordnung) des AA. Die deutsche Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat wurde im
Rahmen einer Ausstellung im AA sowie in diversen Veranstaltungen
thematisiert.
54. Inwiefern hat die Bundesregierung jungen Menschen und deren
Positionen in die Arbeit im Sicherheitsrat integriert?
Das Auswärtige Amt begleitet jedes Jahr die deutschen Jugenddelegierten zur
VN-Generalversammlung. Sie haben in Gesprächen mit AA-Vertreterinnen und
-Vertretern und durch Teilnahme an den in der Antwort zu den Fragen 52 und
53 genannten VN-bezogenen AA-Veranstaltungen Gelegenheit, ihren
Überlegungen Ausdruck zu verleihen. Viele der Themen, die von den
Jugenddelegierten als besonders relevant an die Bundesregierung herangetragen werden, wie
Klimawandel, Geschlechtergerechtigkeit oder Menschenrechtsschutz, bilden
Schwerpunkte der Bundesregierung im Sicherheitsrat.
Die Bundesregierung setzt sich für die Beteiligung von jungen Menschen an
relevanten Befassungen des VN-Sicherheitsrats ein. So wurde der VN-
Sicherheitsrat auf Initiative Deutschlands hin am 23. April 2019 unterrichtet durch die
Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad sowie am 25. April 2019 durch die
Aktivistin für behinderte Flüchtlinge Nujeen Mustafa.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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