Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat
(insgesamt 54 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
09.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1244016.08.2019
Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12440
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt,
Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat
Seit Januar 2019 ist Deutschland für zwei Jahre ein gewähltes Mitglied im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN). Die UN-Mitgliedstaaten haben dem
Sicherheitsrat nach Artikel 24 der UN-Charta keine geringere Aufgabe als die
„Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit“ übertragen. Als eines von 15 Mitgliedern des Sicherheitsrats hat
Deutschland die Mitverantwortung für diese wichtige Aufgabe übernommen. Es
gehört zu den Aufgaben des Deutschen Bundestags zu kontrollieren, ob die
Bundesregierung dieser Verantwortung gerecht wird.
Im Rahmen der Kandidatur für den Sicherheitsratssitz hat die Bundesregierung
mehrere Zielsetzungen ihrer Arbeit im Sicherheitsrat formuliert. Dazu gehören
neben der Bewältigung und der Prävention von Konflikten auch eine stärkere
Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und Sicherheitspolitik
sowie von Menschenrechten und Sicherheit. Insbesondere hat sich die
Bundesregierung einer Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ sowie einer
Stärkung des humanitären Systems verschrieben. Des Weiteren möchte sie neue
Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle geben (https://new-york-un.diplo.
de/un-de/service/02-Themen-Schwerpunkte-Ziele).
Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss „Deutschlands Mitgliedschaft
im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Für eine dauerhaft friedliche, stabile
und gerechte Ordnung in der Welt“ vom 29. Juni 2018 (Bundestagsdrucksache
19/2982) ebenfalls Leitlinien und Ziele für Deutschland während der
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat formuliert. Hier werden neben der Konfliktprävention
auch die Stabilisierung und Konfliktnachsorge, der Schutz der Menschenrechte,
globale Auswirkungen des Klimawandels, Kinder in bewaffneten Konflikten, die
Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“, Terrorismusbekämpfung,
Rüstungskontrolle und Gesundheitsrisiken als Schwerpunkte benannt. In der Antwort auf die
Kleine Anfrage „Deutschlands Strategie in den Vereinten Nationen während der
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2019 bis 2020“ vom 14. Januar 2019
(Bundestagsdrucksache 19/6985) hat die Bundesregierung ihre Planungen und
Vorbereitungen zudem detaillierter dargelegt.
Nachdem fast ein Drittel der zweijährigen Mitgliedschaft verstrichen ist und eine
der beiden einmonatigen Vorsitze des Sicherheitsrats hinter uns liegt, ist es nach
Ansicht der Fragesteller Zeit für eine erste Zwischenbilanz der Mitgliedschaft
Deutschlands im UN-Sicherheitsrat. Welche Ziele wurden bisher erreicht und
woran müssen wir noch während unserer verbleibenden Zeit im Sicherheitsrat
arbeiten?
Besondere Aufmerksamkeit genießt dabei natürlich das selbstgewählte
Schwerpunktthema für den deutschen Vorsitz des Sicherheitsrats im April 2019: die
Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ mit einer Resolution zu
sexueller Gewalt in Konflikten (https://undocs.org/S/RES/2467(2019)).
Bereits im Vorfeld hatten sich mehrere Frauenrechtsorganisationen kritisch zu
dem Vorhaben geäußert. Sie hatten befürchtet, dass in der aktuellen politischen
Lage nur ein schwacher Resolutionstext verabschiedet werden kann und damit
die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ insgesamt geschwächt wird (www.gwi-
boell.de/sites/default/files/statement_1325_de.pdf). Diese Befürchtungen haben
sich nach Ansicht der Fragesteller zumindest teilweise bewahrheitet. So mussten
aus einem Anfangs ambitionierten Resolutionstext zahlreiche Passagen
gestrichen werden, darunter auch eine Formulierung zu reproduktiver
Gesundheitsfürsorge für Opfer von sexueller Gewalt, die auch Schwangerschaftsabbrüche
umfasst. Das war ein Rückschritt gegenüber vorherigen Resolutionen (www.medi
camondiale.org/nc/nachrichten/sexualisierte-kriegsgewalt-neue-resolution-
schwaecht-rechte-von-ueberlebenden.html). Entsprechend enttäuscht hat sich
François Delattre, der Vertreter Frankreichs bei den Vereinten Nationen, über das
Ergebnis der deutschen Resolutionsinitiative geäußert (https://twitter.com/france
onu/status/1120743139021590529). Was hingegen erhalten blieb, ist ein
umfassenderer Ansatz bei der Unterstützung von Überlebenden sexueller Gewalt.
Jedoch fehlen finanzielle Ressourcen für die Umsetzung dieser Ambitionen.
Auch Deutschland spielt nach Ansicht der Fragesteller hier keine Vorreiterrolle.
Obwohl es sich um das Schwerpunktthema des deutschen Vorsitzes im
Sicherheitsrat handelte, hat die Bundesregierung kein einziges Projekt des zuständigen
Programms für Frauen und Gleichstellungsfragen der Vereinten Nationen (UN-
WOMEN) im Bereich der humanitären Hilfe gefördert (Antwort auf die
Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/9822). Auch hat sie bisher keinen
Cent in den eigens eingerichteten Women‘s Peace & Humanitarian Fund der
Vereinten Nationen eingezahlt (http://wphfund.org/our-donors/).
Ein weiterer symbolischer Akt im Sicherheitsrat war die
„Zwillingspräsidentschaften“ bzw. „Jumelage“ von Deutschland und Frankreich. Der französische
Vorsitz im März und der deutsche Vorsitz im April wurden mit einer zumindest
teilweisen Abstimmung der Arbeitsprogramme verknüpft. Dies war nach Ansicht
der Fragesteller zwar eine sehr schöne Idee, die allerdings in der Praxis sehr
schnell an ihre Grenzen stieß. Das Verknüpfungsthema des französischen und
des deutschen Vorsitzes war der Schutz humanitärer Hilfsleistender und die
Stärkung des humanitären Völkerrechts. Bei der Debatte am 1. April 2019 im
Sicherheitsrat gab es entsprechende Apelle und die Ankündigung eines „Call to Action“
mit konkreten Maßnahmen und Empfehlungen, um den Handlungsspielraum
humanitärer Helferinnen und Helfer durch die Stärkung des Rechts zu erhöhen
(www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/humanitaere-hilfe/
sicherheitsrat-humanitaere-hilfe/2205504). Greifbare Ergebnisse dieser
Bemühungen sind nach Ansicht der Fragesteller allerdings bisher ausgeblieben. Auch
bei der Anwendung dieser Ziele im konkreten Fall Libyen hat sich gezeigt, dass
es unterschiedliche Sichtweisen auf die Sicherheitslage und die humanitäre
Situation gibt (www.tagesspiegel.de/politik/heftige-kaempfe-in-libyen-
bundesregierungfrustriert-ueber-blockade-im-sicherheitsrat/24238402.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ seit Januar 2019
verbuchen?
2. Welchen Fortschritt bringt die Resolution 2467 zu sexueller Gewalt in
Konflikten im Vergleich zu den bisherigen Resolutionen der Agenda „Frauen,
Frieden, Sicherheit“ 1325 (2000), 1820 (2008), 1888 (2009), 1889 (2009),
1960 (2010), 2106 (2013), 2122 (2013), und 2242 (2015)?
3. Welche Inhalte des ursprünglichen deutschen Entwurfs für die Resolution
2467 mussten aufgegeben werden, um eine Verabschiedung der Resolution
im Sicherheitsrat zu ermöglichen?
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb
welchen Zeitrahmens zur Umsetzung der Resolution 2467?
5. Welche Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in
Konflikten hat die Bundesregierung vom 1. Januar 2018 bis zum 23. April 2019 in
welcher Form unterstützt?
6. Welche neuen Projekte zur Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt in
Konflikten hat die Bundesregierung seit dem 24. April 2019 unterstützt, und
welchen weiteren Projekten wurde seitdem eine Unterstützung zugesagt?
7. Wie hat die Bundesregierung die Rolle von Frauen in Peacekeeping-
Missionen gestärkt?
8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres
Ziels der Förderung der Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ während der
verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?
9. Mit welchen Nationen besteht eine enge Zusammenarbeit innerhalb der VN
zur Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“?
10. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
Stärkung des humanitären Systems seit Januar 2019 verbuchen?
11. Welche Reaktionen gab es von welchen Akteuren bisher auf die
deutschfranzösische Initiative eines „Call to Action“ mit konkreten Maßnahmen und
Empfehlungen, um den Handlungsspielraum humanitärer Helferinnen und
Helfer zu erhöhen, und wie ist der weitere Zeitplan für diese Initiative?
12. Wie hat sich die Bundesregierung „für eine breitere Finanzierungsbasis und
eine Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe“
(Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt?
13. Wie plant die Bundesregierung die eingegangene Selbstverpflichtung vom
humanitären Weltgipfel 2016 zur Erhöhung der nicht zweckgebundenen und
geringfügig zweckgebundenen Beiträge für die humanitäre Hilfe auf 30
Prozent umzusetzen?
14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung mit welchen
internationalen Partnern im Rahmen ihres Ziels der Stärkung des humanitären
Systems während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat?
15. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Menschenrechten und
Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen?
16. Wie hat sich die Bundesregierung „für die Weiterentwicklung und Stärkung
des Konzeptes der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“) sowie
ihrer völkerrechtlich legitimierten Implementierung“
(Bundestagsdrucksache 19/2982) seit Januar 2019 eingesetzt?
17. Wie hat die Bundesregierung an ihr bisheriges Engagement für das
Themenfeld „Kinder in bewaffneten Konflikten“ (Arbeitsgruppenvorsitz während
Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2011 bis 2012) angeknüpft, und was hat sie
seit Januar 2019 für die „Fortentwicklung der Agenda“
(Bundestagsdrucksache 19/6985) getan?
18. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Verzahnung der Mitgliedschaft
im Sicherheitsrat mit der angestrebten Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat?
19. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung innerhalb welches
Zeitraums im Rahmen ihres Ziels der stärkeren Berücksichtigung der
Zusammenhänge von Menschenrechten und Sicherheit während der verbleibenden
Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?
20. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel und
Sicherheit seit Januar 2019 verbuchen?
21. Welche konkreten Fortschritte konnten mit der Ausrichtung der Berlin
Climate and Security Conference am 4. Juni 2019 in Berlin zum deutschen
Schwerpunktthema „Klima und Sicherheit“ im UN-Sicherheitsrat erreicht
werden?
22. Vertreter wie vieler verschiedener Staaten haben an der von der
Bundesregierung organisierten Berlin Climate and Security Conference am 4. Juni
2019 in teilgenommen?
Auf welcher Ebene (Staats- oder Regierungschefs, Ministerebene usw.)
waren die Staaten jeweils vertreten?
23. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres
Ziels der stärkeren Berücksichtigung der Zusammenhänge von Klimawandel
und Sicherheit während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat?
24. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Arbeit des
Sicherheitsrats seit Januar 2019 verbuchen?
25. Welche Reaktionen gab es bisher von welchen Akteuren auf die Vorstellung
der deutsch-französischen Kleinwaffeninitiative auf dem Westbalkan?
26. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welchen
Zeitrahmens für die Erhaltung des Atomabkommens mit dem Iran ergriffen?
27. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres
Ziels der neuen Impulse zur Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Arbeit
des Sicherheitsrats während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im
Sicherheitsrat?
28. Welche Erfolge konnte die Bundesregierung im Rahmen ihres Ziels der
Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des Sicherheitsrats seit Januar
2019 verbuchen?
29. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres
Ziels der Stärkung der Konfliktprävention in der Arbeit des Sicherheitsrats
während der verbleibenden Zeit der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat?
30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Venezuela ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Kamerun ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise im Kongo ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Mali ergriffen, und was waren die Ergebnisse dieser
Bemühungen?
34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise im Sudan ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Libyen ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Syrien ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise im Jemen ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
38. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung innerhalb welches Zeitraums
zur Lösung der Krise in Afghanistan ergriffen, und was waren die Ergebnisse
dieser Bemühungen?
39. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigungen von Bundesminister
des Auswärtigen Heiko Maas vom 29. März 2019 (www.auswaertiges-
amt.de/de/newsroom/maas-un-peacekeeping-ministerial/2204368) zur
Unterstützung der „Action 4 Peace-keeping“?
40. Wie viele deutsche Polizisten sind derzeit in UN-Friedenseinsätzen tätig
(bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung zur besseren personellen Ausstattung von
Friedensmission mit deutschen Polizeikräften?
41. Welche Fortschritte gibt es beim Aufbau des Stellenpools für Polizisten des
Bundes und der Ländern, und wie sieht der weitere Zeitplan für dieses
Vorhaben aus?
42. Wie viel deutsches ziviles Personal ist derzeit in UN-Friedenseinsätzen tätig
(bitte nach UN-Friedenseinsätzen aufschlüsseln), und was unternimmt die
Bundesregierung, um das zivile Personal in den UN-Friedensmissionen zu
erhöhen?
43. Wie und mit welchen konkreten Forderungen hat sich Deutschland in die
Verhandlungen für das Budget der UN-Friedensmissionen 2019/20
eingebracht, die letztlich zu einer Kürzung des Budgets um 65 Mio. US-Dollar
(www.un.org/press/en/2019/gaab4328.doc.htm) geführt haben?
44. Welche Schritte zu den geplanten Reformen der Arbeitsmethoden des
Sicherheitsrats (https://new-york-un.diplo.de/un-en/news-corner/190606-e10-
workingmethods/2224768) sind bereits umgesetzt worden, und welchen
Beitrag hat Deutschland hierbei geleistet?
45. Was ist die Position der Bundesregierung zur Entsendung von sogenannten
Mini-Missionen (www.securitycouncilreport.org/un-security-council-
workingmethods/visiting-mission.php), an denen nicht alle 15 Mitglieder des Rates
teilnehmen?
46. Übernimmt Deutschland eine aktive Rolle in der Koordination der gewählten
Mitglieder des Sicherheitsrats (E10) für neue politische Initiativen?
Wenn ja, welche Beispiele können genannt werden, und zu welchen
Ergebnissen haben diese Bemühungen im Sicherheitsrat geführt?
47. Wie hat die Bundesregierung ihre Rolle als Koordinator zwischen dem
Sicherheitsrat und der Peacebuilding Commission wahrgenommen, und
welche Ergebnisse hat diese Arbeit erzielt?
48. Inwiefern hat die Bundesregierung mit der Allianz der Multilateralisten im
Sicherheitsrat zusammengearbeitet, und welche Ergebnisse wurden dabei
erzielt?
49. Welche Staaten haben sich bisher in irgendeiner Form der Allianz der
Multilateralisten angeschlossen, und zu welchen konkreten Themen arbeiten diese
Staaten in der Allianz der Multilateralisten mit?
50. Ist es auch nicht staatlichen Organisationen möglich, Teil der Allianz der
Multilateralisten zu werden?
Wenn ja, gibt es bereits nicht staatliche Organisationen, die Teil der neuen
Allianz geworden sind?
51. Welche zivilgesellschaftlichen Akteure waren in die Arbeit im Sicherheitsrat
seit Antritt der Mitgliedschaft eingebunden?
Wie sind diese Organisationen eingebunden worden?
52. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Fachöffentlichkeit
über die Arbeit und konkreten Ergebnisse ihrer Bemühungen im
Sicherheitsrat informiert?
53. Wie ist die breite Öffentlichkeit über die Arbeit im Sicherheitsrat informiert
worden?
54. Inwiefern hat die Bundesregierung jungen Menschen und deren Positionen
in die Arbeit im Sicherheitsrat integriert?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Gefahren für Deutsche durch Tourismus in Risikogebiete
AfD29.01.2026
Kosten und Nutzen des Vertrags von Aachen
AfD29.01.2026
Einsatz von KI-gestützten Zielsystemen im militärischen Kontext und völkerrechtliche Implikationen
DIE LINKE20.01.2026
Endverbleibskontrollen und Korruptionsprävention bei Militärhilfen für die Ukraine
AfD27.01.2026