[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12441
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger,
Jimmy Schulz, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Einigung der G7 zu Mindestbesteuerung und Digitalsteuer
Die „Börsen-Zeitung“ vom 19. Juli 2019 berichtete, die G7 hätten sich beim
Finanzministertreffen in Chantilly auf eine sogenannte Zwei-Säulen-Lösung
verständigt. Danach sei zum einen vorgesehen, dass Digitalunternehmen zumindest
zu einem gewissen Anteil auch dort besteuert werden sollen, wo sie zwar physisch
nicht präsent seien, aber der Absatz ihrer Leistungen stattfinde. Zum anderen
haben die G7 eine Verständigung dahingehend erzielt, eine Mindestbesteuerung
einzuführen. Eine Mindestbesteuerung solle aus Sicht der G7 verhindern, dass
Unternehmen ihre Gewinne in No tax- oder Very low tax-Jurisdiktionen
verlagern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Position hat die Bundesregierung beim Finanzministertreffen in
Chantilly zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft vertreten?
2. Bedeutet die Einigung auf G7-Ebene auf eine sogenannte Zwei-Säulen-
Lösung, dass Deutschland in naher Zukunft eine sogenannte Digitalsteuer
einführen wird?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, neben einer
Mindestbesteuerung noch eine gesonderte Digitalsteuer einzuführen?
3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es ggf. zu Friktionen zwischen
den Auswirkungen einer Digitalsteuer und einer Mindestbesteuerung
kommen kann?
4. Sind im Rahmen der Einigung auf eine sogenannte Zwei-Säulen-Lösung
auch bereits Eckpunkte verabschiedet worden, welcher Grundstruktur die
avisierte Digitalsteuer folgen solle?
a) Wenn ja, wie sehen diese aus?
b) Wenn nein, sollte eine globale Digitalsteuer eher der Struktur einer
umfassenden Digital Service Tax oder einer begrenzteren Digital Advertising
Tax folgen?
c) Welche Details zu einer künftigen Digitalsteuer sind aus Sicht der
Bundesregierung noch nicht gelöst?
Welche Positionen wird die Bundesregierung hierzu jeweils vertreten?
5. Sind im Rahmen der Einigung auf eine sogenannte Zwei-Säulen-Lösung
auch bereits Eckpunkte verabschiedet worden, welcher Grundstruktur die
avisierte Mindestbesteuerung folgen solle?
a) Wenn ja, wie sehen diese aus?
b) Welche Details zu einer künftigen Mindestbesteuerung sind aus Sicht der
Bundesregierung noch nicht gelöst?
Welche Positionen wird die Bundesregierung hierzu jeweils vertreten?
6. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die US-amerikanische
GILTI-Hinzurechnungsregelung bei der künftigen Mindestbesteuerung?
7. Für welche Mindesthöhe einer effektiven Steuerbelastung wird sich das
Bundesministerium der Finanzen bei der Mindestbesteuerung einsetzen?
8. Wie wird die Bundesregierung der Schwierigkeit begegnen, die
Auswirkungen der diskutierten, aber noch nicht konsentierten Modelle auf das nationale
Steueraufkommen zu prognostizieren bzw. zu evaluieren?
Oder wird die Bundesregierung ohne Prognoseberechnungen bzw.
Schätzungen o. Ä. bestimmten Konzeptvorschlägen zustimmen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die
Aufkommenswirkung etwaiger Konzeptmodelle vorzugehen?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
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