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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berechnung von lebenslänglichen Leistungen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1244616.08.2019

Berechnung von lebenslänglichen Leistungen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12446 19. Wahlperiode 16.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Berechnung von lebenslänglichen Leistungen Zur Bestimmung des Kapitalwertes einer lebenslänglichen Leistung wird der Jahreswert des Rechts (z. B. der Mieteinnahme) mit einem sog. Vervielfältiger multipliziert. Der Vervielfältiger wird anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung des Berechtigten nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts ermittelt und regelmäßig in Tabellen vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Die derzeitige Sterbetafel des Bundesministeriums der Finanzen legt fest: „Der Kapitalwert ist nach der am 18. Oktober 2018 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2015/2017 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden“ (www. bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/ Erbschaft_Schenkungsteuerrecht/2018-11-22-bewertung-eine-lebenslaenglichen- nutzung-oder-leistung-fuer-stichtage-ab-1-1-2019.pdf?__blob=publicationFile &v=1). Entsprechende Regelungen kommen u. a. bei Nießbrauch- bzw. Wohnrechten oder bei der Besteuerung von Leibrenten zur Geltung. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Bei welchen Steuertatbeständen kommen die Sterbetafeln nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz? 2. Wie oft wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Lebenserwartung, welche der Berechnung des Kapitalwertes zugrunde liegt, angepasst? Wann plant die Bundesregierung, die entsprechenden Lebenserwartungen das nächste Mal anzupassen? 3. Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zwischenzinsen und Zinseszinsen, welche der Berechnung des Kapitalwertes zugrunde liegen, das letzte Mal angepasst? a) Hält die Bundesregierung die Höhe der Zwischenzinsen und Zinseszinsen von 5,5 Prozent weiterhin für gerechtfertigt (in Anbetracht der deutlich niedrigeren Zinsen am Kapitalmarkt)? b) Wann plant die Bundesregierung die Zwischenzinsen und Zinseszinsen das nächste Mal anzupassen? c) Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anpassung der Zwischenzinsen und Zinseszinsen auf 2 Prozent, 3 Prozent, 4 Prozent bzw. 6 Prozent auf das gesamte Steueraufkommen auswirken? d) Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anpassung der Zwischenzinsen und Zinseszinsen auf 2 Prozent, 3 Prozent, 4 Prozent bzw. 6 Prozent auf die unterschiedlichen Steuertatbestände (Vererbung mit Nießbrauch, Besteuerung von Leibrenten, etc.) auswirken? 4. Wie viele Personen verschenken bzw. vererben jährlich nach Kenntnis der Bundesregierung Dinge unter Gebrauch der Nießbrauch-Regelungen? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der Schenkungen bzw. Erbschaften, welche mit bzw. ohne Nießbrauch übertragen werden? 5. Wie viele Personen verschenken bzw. vererben jährlich nach Kenntnis der Bundesregierung Dinge unter Gebrauch der Wohnrecht-Regelungen? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen der Schenkungen bzw. Erbschaften, welche mit bzw. ohne Wohnrecht übertragen werden? 6. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Steuereinnahmen aus Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer? a) Wie hoch sind die steuerlichen Mehr- bzw. Mindereinnahmen durch die Nießbrauchs- bzw. Mietrechtregelungen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich eine Anpassung der Zwischenzinsen und Zinseszinsen zur Bestimmung des Kapitalwertes einer lebenslänglichen Leistung von derzeit 5,5 Prozent auf 2 Prozent, 3 Prozent, 4 Prozent bzw. 6 Prozent auf das Steueraufkommen der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer auswirken würde? 7. Wie bewertet die Bundesregierung eine automatische Anpassung der Zwischenzinsen und Zinseszinsen an den Basiszins bzw. eine Indexierung an den Basiszins? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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