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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Erkenntnisse nach den "Prominenten-Doxing"-Fällen im Januar 2019
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
03.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1245616.08.2019
Erkenntnisse nach den "Prominenten-Doxing"-Fällen im Januar 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12456
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke,
Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Erkenntnisse nach den „Prominenten-Doxing“-Fällen im Januar 2019
Vom 1. bis zum 28. Dezember 2018 wurden über die Plattform Twitter
persönliche Daten von knapp 1 000 Politikerinnen und Politikern und weiteren
Prominenten veröffentlicht. Dieses Vorgehen wurde als „Adventskalender“ bekannt, da
jeden Tag neue Informationen veröffentlicht wurden (www.heise.de/newsticker/
meldung/Politiker-und-Promi-Hack-Ehemaliges-Twitter-Konto-eines-YouTubers
-missbraucht-42608.html). Die Daten wurden darüber hinaus auf zahlreichen
Spiegelservern abgelegt, was die Löschung erheblich erschwerte (https://
twitter.com/thegrugq/status/1081191019993915392).
Durch einen Tweet des selbst betroffenen YouTubers Unge und einen Bericht des
Senders RBB am 4. Januar 2019 wurden die auch als „Doxing“ bezeichneten
Veröffentlichungen von persönlichen Daten einer breiten Öffentlichkeit bekannt.
Zwei Tage später wurde ein Verdächtiger ermittelt und festgenommen.
In vielen Fällen waren öffentlich bereits verfügbare Informationen wie
Büroadressen, Telefonnummern oder Mailadressen zusammengetragen worden, in
anderen wurden aber auch tatsächlich private Informationen wie Wohnadressen, Fotos
oder Inhalte von Chats veröffentlicht.
Bereits vor Dezember 2018, nämlich mindestens seit dem Juli 2017, wurden über
den Twitter-Account des Täters persönliche Daten veröffentlicht, u. a. die des
Satirikers Jan Böhmermann (www.donaukurier.de/nachrichten/topnews/inland/
art388865,4037598).
Der Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden waren die Doxingfälle nach
eigener Aussage vor Januar 2019 nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
von diesen Doxing-Fällen betroffen?
2. Wie viele Personen waren direkt und wie viele waren mittelbar betroffen?
3. Fanden im Rahmen der Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung
Durchsuchungen statt (bitte unter Nennung von Daten, beteiligter Behörden
und ggf. sichergestellten Asservaten beantworten)?
4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ermittlungen
nachrichtendienstliche Mittel angewandt, und wenn ja, welche, in welchem
Zeitraum, und von welchen Behörden (bitte jeweils detailliert ausführen)?
5. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über politische Neigungen
oder politische Motive des Täters oder der Täterinnen und Täter (bitte jeweils
detailliert ausführen)?
6. Wie ist der Täter oder sind die Täterinnen und Täter nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgegangen, um die dann veröffentlichten Daten zu erhalten
(bitte Methoden und Häufigkeit je einzeln aufschlüsseln)?
7. Sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung Methoden des Social
Engineering angewandt worden, und wenn ja, welche, und wie häufig (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
8. In wie viele Accounts von wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung von den Täterinnen und Tätern eingebrochen, also in wie
vielen Fällen wurden Accounts tatsächlich gehackt?
9. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Personen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Folge eingeleitet (bitte nach
Straftatbeständen und ermittelnder Behörde aufschlüsseln)?
10. Wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz zu irgendeinem Zeitpunkt in
die Ermittlungen einbezogen oder spielte sonst irgendeine Rolle in der
Bewertung oder Ermittlung?
Wenn ja, welche?
11. Welche weiteren Fälle von Doxing sind der Bundesregierung bekannt?
a) Wie viele Fälle von Politikerinnen und Politikern oder anderen in der
Öffentlichkeit stehenden Personen sind darunter?
b) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Gruppen von
Menschen oder sonst jeweils größere Zahlen von Menschen betroffen
waren?
12. Ist der Bundesregierung der Fall von 200 Namen und Adressen bekannt, die
Anfang Januar 2019 bei Indymedia veröffentlicht wurden, darunter
Journalisten, Politiker und Künstler, und hat es hierzu nach Kenntnis der
Bundesregierung insbesondere strafrechtliche Ermittlungen gegeben, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis (www.neues-deutschland.de/artikel/1109331.indymedia-
rechte-drohliste-auf-linkes-portal-geschmuggelt.html)?
13. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz von betroffenen Politikerinnen
und Politikern, Prominenten und anderen Nutzerinnen und Nutzern hat die
Bundesregierung seit dem Bekanntwerden der Vorfälle im Januar 2019
ergriffen?
14. In welcher Weise beschäftigt sich das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik mit dem Thema „Doxing“, und wurden seit den Vorfällen im
Januar 2019 neue oder ergänzende Maßnahmen festgelegt oder geplant,
gegebenenfalls welche (bitte jeweils detailliert ausführen)?
15. Fokussieren sich die genannten Maßnahmen zum „Doxing“ auf im weitesten
Sinne Personen des öffentlichen Lebens, und wie wird der Schutz weniger
prominenter Nutzerinnen und Nutzer dabei berücksichtigt?
16. Definiert die Bundesregierung Doxing als Cybercrime, bzw. unter welchen
Umständen definiert sie Doxing als Cybercrime?
Berlin, den 1. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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