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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Erkenntnisse nach den "Prominenten-Doxing"-Fällen im Januar 2019
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
03.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1245616.08.2019
Erkenntnisse nach den "Prominenten-Doxing"-Fällen im Januar 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12456
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke,
Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Erkenntnisse nach den „Prominenten-Doxing“-Fällen im Januar 2019
Vom 1. bis zum 28. Dezember 2018 wurden über die Plattform Twitter
persönliche Daten von knapp 1 000 Politikerinnen und Politikern und weiteren
Prominenten veröffentlicht. Dieses Vorgehen wurde als „Adventskalender“ bekannt, da
jeden Tag neue Informationen veröffentlicht wurden (www.heise.de/newsticker/
meldung/Politiker-und-Promi-Hack-Ehemaliges-Twitter-Konto-eines-YouTubers
-missbraucht-42608.html). Die Daten wurden darüber hinaus auf zahlreichen
Spiegelservern abgelegt, was die Löschung erheblich erschwerte (https://
twitter.com/thegrugq/status/1081191019993915392).
Durch einen Tweet des selbst betroffenen YouTubers Unge und einen Bericht des
Senders RBB am 4. Januar 2019 wurden die auch als „Doxing“ bezeichneten
Veröffentlichungen von persönlichen Daten einer breiten Öffentlichkeit bekannt.
Zwei Tage später wurde ein Verdächtiger ermittelt und festgenommen.
In vielen Fällen waren öffentlich bereits verfügbare Informationen wie
Büroadressen, Telefonnummern oder Mailadressen zusammengetragen worden, in
anderen wurden aber auch tatsächlich private Informationen wie Wohnadressen, Fotos
oder Inhalte von Chats veröffentlicht.
Bereits vor Dezember 2018, nämlich mindestens seit dem Juli 2017, wurden über
den Twitter-Account des Täters persönliche Daten veröffentlicht, u. a. die des
Satirikers Jan Böhmermann (www.donaukurier.de/nachrichten/topnews/inland/
art388865,4037598).
Der Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden waren die Doxingfälle nach
eigener Aussage vor Januar 2019 nicht bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
von diesen Doxing-Fällen betroffen?
2. Wie viele Personen waren direkt und wie viele waren mittelbar betroffen?
3. Fanden im Rahmen der Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung
Durchsuchungen statt (bitte unter Nennung von Daten, beteiligter Behörden
und ggf. sichergestellten Asservaten beantworten)?
4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ermittlungen
nachrichtendienstliche Mittel angewandt, und wenn ja, welche, in welchem
Zeitraum, und von welchen Behörden (bitte jeweils detailliert ausführen)?
5. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über politische Neigungen
oder politische Motive des Täters oder der Täterinnen und Täter (bitte jeweils
detailliert ausführen)?
6. Wie ist der Täter oder sind die Täterinnen und Täter nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgegangen, um die dann veröffentlichten Daten zu erhalten
(bitte Methoden und Häufigkeit je einzeln aufschlüsseln)?
7. Sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung Methoden des Social
Engineering angewandt worden, und wenn ja, welche, und wie häufig (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
8. In wie viele Accounts von wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung von den Täterinnen und Tätern eingebrochen, also in wie
vielen Fällen wurden Accounts tatsächlich gehackt?
9. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Personen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Folge eingeleitet (bitte nach
Straftatbeständen und ermittelnder Behörde aufschlüsseln)?
10. Wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz zu irgendeinem Zeitpunkt in
die Ermittlungen einbezogen oder spielte sonst irgendeine Rolle in der
Bewertung oder Ermittlung?
Wenn ja, welche?
11. Welche weiteren Fälle von Doxing sind der Bundesregierung bekannt?
a) Wie viele Fälle von Politikerinnen und Politikern oder anderen in der
Öffentlichkeit stehenden Personen sind darunter?
b) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Gruppen von
Menschen oder sonst jeweils größere Zahlen von Menschen betroffen
waren?
12. Ist der Bundesregierung der Fall von 200 Namen und Adressen bekannt, die
Anfang Januar 2019 bei Indymedia veröffentlicht wurden, darunter
Journalisten, Politiker und Künstler, und hat es hierzu nach Kenntnis der
Bundesregierung insbesondere strafrechtliche Ermittlungen gegeben, und wenn ja,
mit welchem Ergebnis (www.neues-deutschland.de/artikel/1109331.indymedia-
rechte-drohliste-auf-linkes-portal-geschmuggelt.html)?
13. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz von betroffenen Politikerinnen
und Politikern, Prominenten und anderen Nutzerinnen und Nutzern hat die
Bundesregierung seit dem Bekanntwerden der Vorfälle im Januar 2019
ergriffen?
14. In welcher Weise beschäftigt sich das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik mit dem Thema „Doxing“, und wurden seit den Vorfällen im
Januar 2019 neue oder ergänzende Maßnahmen festgelegt oder geplant,
gegebenenfalls welche (bitte jeweils detailliert ausführen)?
15. Fokussieren sich die genannten Maßnahmen zum „Doxing“ auf im weitesten
Sinne Personen des öffentlichen Lebens, und wie wird der Schutz weniger
prominenter Nutzerinnen und Nutzer dabei berücksichtigt?
16. Definiert die Bundesregierung Doxing als Cybercrime, bzw. unter welchen
Umständen definiert sie Doxing als Cybercrime?
Berlin, den 1. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1297403.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12456 - Erkenntnisse nach den "Prominenten-Doxing"-Fällen im Januar 2019
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12456 –
Erkenntnisse nach den „Prominenten-Doxing“-Fällen im Januar 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 1. bis zum 28. Dezember 2018 wurden über die Plattform Twitter
persönliche Daten von knapp 1 000 Politikerinnen und Politikern und weiteren
Prominenten veröffentlicht. Dieses Vorgehen wurde als „Adventskalender“
bekannt, da jeden Tag neue Informationen veröffentlicht wurden (www.heise.de/
newsticker/meldung/Politiker-und-Promi-Hack-Ehemaliges-Twitter-Konto-
eines-YouTubers-missbraucht-42608.html). Die Daten wurden darüber hinaus
auf zahlreichen Spiegelservern abgelegt, was die Löschung erheblich
erschwerte (https://twitter.com/thegrugq/status/1081191019993915392).
Durch einen Tweet des selbst betroffenen YouTubers Unge und einen Bericht
des Senders RBB am 4. Januar 2019 wurden die auch als „Doxing“
bezeichneten Veröffentlichungen von persönlichen Daten einer breiten Öffentlichkeit
bekannt. Zwei Tage später wurde ein Verdächtiger ermittelt und
festgenommen.
In vielen Fällen waren öffentlich bereits verfügbare Informationen wie
Büroadressen, Telefonnummern oder Mailadressen zusammengetragen worden, in
anderen wurden aber auch tatsächlich private Informationen wie
Wohnadressen, Fotos oder Inhalte von Chats veröffentlicht.
Bereits vor Dezember 2018, nämlich mindestens seit dem Juli 2017, wurden
über den Twitter-Account des Täters persönliche Daten veröffentlicht, u. a.
die des Satirikers Jan Böhmermann (www.donaukurier.de/nachrichten/top
news/inland/art388865,4037598).
Der Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden waren die Doxingfälle
nach eigener Aussage vor Januar 2019 nicht bekannt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12974
19. Wahlperiode 03.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 30. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M.,
Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), Az. 60 Js 17/19,
gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten,
Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz und andere Delikte, liegt die im
Rahmen eines sogenannten „Adventskalenders“ im Dezember 2018 erfolgte
Veröffentlichung persönlicher Daten von Personen des öffentlichen Lebens
(Prominente, Politikerinnen und Politiker) zugrunde. Das Ermittlungsverfahren
ist noch nicht beendet.
Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach
konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des
Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Das
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit
ebenfalls Verfassungsrang. Die gewünschte Auskunft würde weitergehende
Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der
Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der
Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und
Strafverfolgung (vgl. dazu BVerfGE 51, 324 (343 f.)) Vorrang vor dem
Informationsinteresse hat.
Im Übrigen wird auf die gemeinsame Pressekonferenz von ZIT und BKA vom
8. Januar 2019 verwiesen.
1. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
von diesen Doxing-Fällen betroffen?
2. Wie viele Personen waren direkt und wie viele waren mittelbar betroffen?
3. Fanden im Rahmen der Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung
Durchsuchungen statt (bitte unter Nennung von Daten, beteiligter
Behörden und ggf. sichergestellten Asservaten beantworten)?
4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Ermittlungen nachrichtendienstliche Mittel angewandt, und wenn ja, welche, in
welchem Zeitraum, und von welchen Behörden (bitte jeweils detailliert
ausführen)?
5. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse über politische
Neigungen oder politische Motive des Täters oder der Täterinnen und Täter
(bitte jeweils detailliert ausführen)?
6. Wie ist der Täter oder sind die Täterinnen und Täter nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgegangen, um die dann veröffentlichten Daten zu
erhalten (bitte Methoden und Häufigkeit je einzeln aufschlüsseln)?
7. Sind dabei nach Kenntnis der Bundesregierung Methoden des Social
Engineering angewandt worden, und wenn ja, welche, und wie häufig (bitte
einzeln aufschlüsseln)?
8. In wie viele Accounts von wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung von den Täterinnen und Tätern eingebrochen, also in
wie vielen Fällen wurden Accounts tatsächlich gehackt?
9. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Personen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Folge eingeleitet (bitte nach
Straftatbeständen und ermittelnder Behörde aufschlüsseln)?
10. Wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz zu irgendeinem Zeitpunkt
in die Ermittlungen einbezogen oder spielte sonst irgendeine Rolle in der
Bewertung oder Ermittlung?
Wenn ja, welche?
Die Fragen 1 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche weiteren Fälle von Doxing sind der Bundesregierung bekannt?
a) Wie viele Fälle von Politikerinnen und Politikern oder anderen in der
Öffentlichkeit stehenden Personen sind darunter?
b) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Gruppen
von Menschen oder sonst jeweils größere Zahlen von Menschen
betroffen waren?
Die Bundesregierung hält keine Daten vor, die eine Beantwortung im Sinne der
Fragestellung ermöglichen.
12. Ist der Bundesregierung der Fall von 200 Namen und Adressen bekannt,
die Anfang Januar 2019 bei Indymedia veröffentlicht wurden, darunter
Journalisten, Politiker und Künstler, und hat es hierzu nach Kenntnis der
Bundesregierung insbesondere strafrechtliche Ermittlungen gegeben,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis (www.neues-deutschland.de/arti
kel/1109331.indymedia-rechte-drohliste-auf-linkes-portal-geschmug
gelt.html)?
Der Bundesregierung ist die im Januar 2019 bei Indymedia unter dem Begriff
„#WirKriegenEuchAllee“ (Fehler im Original) veröffentlichte Datensammlung
bekannt. Inzwischen sind die Beiträge nicht mehr abrufbar.
Das BKA führt diesbezüglich keine Ermittlungen. Über Ermittlungen der
Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
13. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz von betroffenen
Politikerinnen und Politikern, Prominenten und anderen Nutzerinnen und Nutzern
hat die Bundesregierung seit dem Bekanntwerden der Vorfälle im Januar
2019 ergriffen?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist für die
Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes
zuständig (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des BSI-Gesetzes – BSIG). Im
genannten „Doxing“-Vorfall waren Informationstechnik und Daten außerhalb der
Regierungsnetze betroffen.
Das BSI kann in solchen Fällen Anwender in Fragen der Sicherheit in der
Informationstechnik unter Berücksichtigung der möglichen Folgen fehlender oder
unzureichender Sicherheitsvorkehrungen beraten (§ 3 Absatz 1 Satz 2
Nummer 14 BSIG).
Entsprechende Beratungen hat das BSI mit großem personellen Einsatz
durchgeführt.
Über das Informations- und Beratungsangebot „BSI für Bürger“ (www.bsi-fu
er-buerger.de), das als Zielgruppe Privatanwenderinnen und -anwender hat,
richtete das BSI nach dem „Doxing“-Vorfall ein Angebot zur Kontaktaufnahme
an alle Betroffenen des Vorfalls, sodass die Inanspruchnahme einer Beratung
durch das BSI für alle betroffenen Personen möglich war. Zudem wurden auf
dieser Webseite Handlungsempfehlungen für Betroffene veröffentlicht, die
unter anderem eine Anleitung zum Vorgehen beim Zurücksetzen von
Passwörtern und Hinweise zu weiteren Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten
enthielten (www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/ID-Diebstahl/Hilfe/
Hilfe_Betroffene_node.html). In den folgenden Wochen und Monaten nach
Bekanntwerden des „Doxing“-Vorfalls wurden weitere
Sensibilisierungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger ergriffen, wie z. B. der Versand eines
themenbezogenen Sonder-Newsletters, Sensibilisierungsmaßnahmen in sozialen
Medien (u. a. Bereitstellung von Videos, Grafiken und Hinweise zu den
Themen „Passwort“ und „Zwei-Faktor-Authentisierung“) und eine Beilage in einer
überregionalen Zeitung. Weitere Sensibilisierungsmaßnahmen sind geplant. So
wird das BSI z. B. den europäischen Aktionsmonat zur Cyber-Sicherheit
(European Cyber Security Month – ECSM) im Oktober 2019 zur
Bürgersensibilisierung nutzen. Im Mittelpunkt wird dabei das Thema „Hilfe zur Selbsthilfe“
stehen, wobei sich die vorgestellten Maßnahmen unter anderem auf das Thema
„Doxing“ beziehen werden.
Für betroffene Mitglieder des Deutschen Bundestages fanden unter anderem
Einzelberatungen vor Ort gemeinsam mit BSI und BKA statt. Auch für diese
Zielgruppe hat das BSI Handlungsempfehlungen erarbeitet und zur Verfügung
gestellt. Seit Anfang Mai 2019 versendet das BSI auch Warnmeldungen an die
Fraktionen des Deutschen Bundestages.
Um die Situation Betroffener besser nachvollziehen zu können und möglichen
weiteren Handlungsbedarf zu eruieren, fanden – losgelöst vom konkreten
Vorfall im Dezember 2018 – im Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz Gespräche mit Personen statt, die Opfer von „Doxing“ wurden oder
über Erfahrungen mit „Doxing-Fällen“ berichten können.
Maßnahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr zum Schutz von Politikerinnen
und Politikern, Prominenten und anderen Nutzerinnen und Nutzern fallen nach
der Kompetenzordnung des Grundgesetzes grundsätzlich in die Zuständigkeit
der Bundesländer und richten sich nach den jeweiligen Polizeigesetzen.
Durch die Abteilung Sicherungsgruppe des BKA wurden alle von der
„Adventskalender“-Veröffentlichung betroffenen „§ 6-BKAG-Personen“
(Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes) über die Tatsache der Nennung
ihrer Namen und den Umfang der zu ihrer Person veröffentlichten Daten in
Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus erfolgten eine individuelle
Gefährdungsanalyse sowie das Angebot eines Sicherheitsgespräches (insbesondere in Bezug
auf Gefahren in Zusammenhang mit der Nutzung informationstechnischer
Systeme) an diesen Personenkreis.
14. In welcher Weise beschäftigt sich das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik mit dem Thema „Doxing“, und wurden seit den
Vorfällen im Januar 2019 neue oder ergänzende Maßnahmen festgelegt oder
geplant, gegebenenfalls welche (bitte jeweils detailliert ausführen)?
Das BSI beschäftigt sich mit dem Thema Doxing im Rahmen seiner
Zuständigkeit für Beratungen und Warnungen in Fragen der Sicherheit in der
Informationstechnik unter Berücksichtigung der möglichen Folgen fehlender oder
unzureichender Sicherheitsvorkehrungen. In diesem Zusammenhang werden
fortlaufend umfangreiche Handlungsempfehlungen und Informationen für
Anwenderinnen und Anwender u. a. zur sicheren Nutzung von Social-Media- und
E-Mail-Accounts erarbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zudem wird von BSI und BMI gemeinsam eine nationale Informations- und
Sensibilisierungskampagne geplant und beginnend ab 2020 umgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Fokussieren sich die genannten Maßnahmen zum „Doxing“ auf im
weitesten Sinne Personen des öffentlichen Lebens, und wie wird der Schutz
weniger prominenter Nutzerinnen und Nutzer dabei berücksichtigt?
Die Maßnahmen des BSI im Zusammenhang mit dem Phänomen Doxing
richten sich grundsätzlich an alle Betroffenen. Das Informations- und
Beratungsangebot „BSI für Bürger“ hat dabei insbesondere Privatanwenderinnen und
-anwender als Zielgruppe definiert.
16. Definiert die Bundesregierung Doxing als Cybercrime, bzw. unter
welchen Umständen definiert sie Doxing als Cybercrime?
Nach der auch vom Bundeskriminalamt verwendeten Definition handelt es sich
bei Cybercrime um Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze,
informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren
Sinne) oder die mittels dieser Informationstechnik begangen werden.
Unter Cybercrime im engeren Sinne fällt „Doxing“, wenn die unberechtigt
öffentlich zugänglich gemachten Daten durch Taten erlangt werden, welche sich
gegen das Internet, Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren
Daten richten, wie beispielsweise durch das Ausspähen von Daten nach § 202a
des Strafgesetzbuchs (StGB), durch Datenhehlerei (§ 202d StGB), durch
Datenveränderung (§ 303a StGB) oder durch Computersabotage (§ 303b StGB).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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