[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert,
Rene Springer, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12462 –
Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum Thema Rente hat sich nach Ansicht der Fragesteller ins kollektive
Gedächtnis der Bürger ein Satz eingebrannt: „Die Rente ist sicher“. Dieser
Leitsatz geht auf Norbert Blüm, den früheren Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung, im Wahlkampf 1986 und in der Bundestagesdebatte zur
Rentenreform vom Oktober 1997 zurück (
www.bundestag.de/dokumente/textar
chiv/2012/40879998_kw41_rente_kalenderblatt-209618).
Eine Generation später sind nach Ansicht der Fragesteller viele Bürger schwer
verunsichert: Das Rentenniveau der umlagebasierten gesetzlichen
Rentenversicherung (Säule I der Altersvorsorge) ist abgesunken und sinkt immer weiter
ab (
www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemei
nes/FAQ/Rente/_%20rentenniveau/rentenniveau.html). Die sonstige
Altersvorsorge ist häufig auf ganz verschiedene Vorsorgeformen wie die betriebliche
Altersvorsorge und private Vorsorge verteilt (Säule II und III), dabei ist es
nach Ansicht der Fragesteller jedoch unsicher, ob die Zusagen eingehalten
werden können. Die anhaltende Nullzinsphase lässt das Vertrauen der Bürger
in alte Gewissheiten schwinden (
www.welt .de/wirtschaft /bi lanz/art i
cle191007621/Zinssatz-Nie-wieder-Zinsen.html).
Aus Sicht der Bürger gibt es ein großes Interesse an einer frühzeitigen,
verständlichen und realistischen Darstellung des zu erwartenden
Ruhestandseinkommens (vgl. BMAS Forschungsbericht 527/Z vom März 2019, S. 7,
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpoli
tik/2019/2019-04-02-BMAS-Anlage-Forschungsbericht.pdf?__blob=publicati
onFile&v=1). Auf der Basis dieser Informationen sind den Bürgern nach
Ansicht der Fragesteller dann auch rationale Vorsorgeentscheidungen möglich.
Ein einfacher, niederschwelliger und jederzeit verfügbarer digitaler Zugang
zur Vorsorgeinformation erscheint nach Ansicht der Fragesteller erforderlich.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt bereits regelmäßig in
Papierform Renteninformationen an alle Rentenbezugsberechtigten (vgl.
§ 109 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,
www.gesetze-im-internet.de/
sgb_6/__109.html); jährlich werden etwa 30,8 Millionen Mitteilungen
versandt (
www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/252180/
publicationFile/57896/die_renteninformation_mehr_wissen.pdf). Ähnlich
verfahren die berufsständischen Versorgungswerke. Diese Informationen er-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12977
19. Wahlperiode 02.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
29. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
reichen aber eben nicht alle künftigen Rentner, beinhalten nur einen Teil des
künftigen Ruhestandseinkommens, und es ist nach Ansicht der Fragesteller
kein jederzeitiger digitaler Zugang möglich.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Einführung einer
säulenübergreifenden Renteninformation unter der Aufsicht des Bundes
vorgesehen (vgl. Koalitionsvertrag, RN 4282 f.). Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) hat dann im März 2019 ein
Konzeptionsgutachten zur säulenübergreifenden Vorsorgeinformation veröffentlicht (vgl.
Forschungsbericht 527,
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publika
tionen/Forschungsberichte/fb527-konzeptionelle-grundlagen-fuer-saeulenue
bergreifende-altersvorsorgeinformation.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Auf der Informationsveranstaltung der Gesellschaft für
Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG) vom 25. Juni 2019 zur
trägerübergreifenden Vorsorgeinformation ( h t t p s : / / g v g . o r g / w p - c o n t e n t / u p l o a d s /
2019/06/190625_PM-T%C3%BCVi.pdf) wurde durch den Staatsekretär
Dr. Rolf Schmachtenberg die Vorlage eines Gesetzesentwurfes bis zum Ende
des Jahres 2019 und die Einrichtung einer „Plattform“ bis 2023 angekündigt.
Es zeichnen sich nach Ansicht der Fragesteller Probleme ab, wie die
notwendigen Informationen datenschutzgerecht zusammengeführt und den
Versicherten übermittelt werden können. So ist etwa die Verwendung der
Steueridentifikationsnummer (vgl. § 139b der Abgabenordnung,
www.geset
ze-im-internet.de/ao_1977/__139b.html), als trägerübergreifendes
Identifikationsmerkmal aus Datenschutzgründen derzeit nicht möglich. Insofern ist eine
zeitnahe Umsetzung des angekündigten Vorhabens derzeit aus Sicht der
Fragesteller nicht zu erwarten.
1. Welcher Zeitplan besteht nach Kenntnis der Bundesregierung und aus
Sicht des BMAS für die Einführung einer trägerübergreifenden
Vorsorgeinformation für die im Konzeptpapier vom März 2019 angeführten
Entwicklungsphasen?
2. Wann kann nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten des BMAS und
nach den bisherigen Planungen frühestens mit dem Release einer ersten
BetaVersion der Software zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation
gerechnet werden?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene
Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation ist ein wichtiges
Anliegen der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hat deshalb in Kooperation mit dem Bundesministerium der Finanzen
(BMF) ein Forschungsvorhaben zur Entwicklung der konzeptionellen
Grundlagen für die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation in
Auftrag gegeben. Zu diesem Forschungsvorhaben wurde der Abschlussbericht im
März 2019 vorgelegt und Anfang April 2019 veröffentlicht. Die Einführung
einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation sei demnach auch in
Deutschland möglich. Es handele sich jedoch um ein sehr ambitioniertes
Vorhaben, dessen Umsetzung nur in mehreren Schritten gelingen könne.
In dem Forschungsvorhaben wurde auch ein Umsetzungsplan erarbeitet, der in
einem ersten Schritt grundlegende Entscheidungen zur Ausgestaltung der
säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation vorsieht. Dazu erarbeitet die
Bundesregierung derzeit ein Grundkonzept. Als zweiten Schritt sieht der
Umsetzungsplan vor, eine Trägerorganisation zu bestimmen und mit der
Umsetzung der säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation zu beauftragen.
Voraussetzung hierfür ist die Schaffung entsprechender gesetzlicher
Grundlagen. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung weiterer Schritte liegt derzeit
noch nicht vor. Im Forschungsbericht wird als ambitioniertes aber realistisches
Ziel der Start einer Pilotphase innerhalb von zwei bis drei Jahren für möglich
erachtet.
3. Welche Finanzierung bzw. Kostentragung wird von Seiten der
Bundesregierung für die Entwicklung und den laufenden Betrieb des Projektes
einer trägerübergreifenden Vorsorgeinformation favorisiert, und mit
welchen Kosten, insbesondere für den Bund, ist dabei jeweils zu rechnen?
Die Kosten für Entwicklung und Betrieb der sukzessive einzuführenden
säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt
nicht verlässlich schätzen. Zur Finanzierung bzw. Kostentragung wurden noch
keine Festlegungen getroffen.
4. Wie könnten nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung der
Steueridentifikationsnummer als trägerübergreifendes
Identifikationsmerkmal und der Datenschutz bzw. das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung in Übereinstimmung gebracht werden?
a) Welche Voraussetzungen müssen dazu herbeigeführt werden?
b) Oder bleibt aus Sicht der Bundesregierung eine Verwendung der
Steueridentifikationsnummer als trägerübergreifendes
Identifikationsmerkmal auch weiterhin ausgeschlossen?
5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung in technischer Hinsicht eine
Verwendung der Rentenversicherungsnummer der Deutschen
Rentenversicherung als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal möglich, etwa in
Hinblick auf eine ausreichende Anzahl an eindeutigen Kennzeichen
(83 Millionen), der Vermeidung von Dubletten usw.?
6. Ist nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der
strengen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine Verwendung der
Rentenversicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung als
trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal möglich, auch wenn sie
persönliche Angaben des Versicherten enthält?
7. Falls weder die Steueridentifikationsnummer noch die
Rentenversicherungsnummer für die trägerübergreifende Vorsorgeinformation verwendet
werden können, wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein
leichter und niederschwelliger Zugang zu den Vorsorgeinformationen
gewährleistet werden, wenn nun eventuell noch ein weiteres Kennzeichen bzw.
eine weitere Identifikationsnummer erforderlich ist, und dieses dann neben
die bereits dem Bürger zugeordneten Kennzeichen tritt, wie zum Beispiel
die Steueridentifikationsnummer, die Steuernummer für die
Einkommensteuer, die Rentenversicherungsnummer, die
Krankenversicherungsnummer, die Personalausweisnummer und die Reisepassnummer?
Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit hat für die
Bundesregierung eine hohe Priorität. Dies gilt auch bei der Einführung einer
säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation. Bei der (technischen)
Umsetzung wird diesbezüglich eine Vielzahl von Fragen zu klären sein: Nutzerinnen
und Nutzer der säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation müssen sich
auf der Plattform sicher einloggen und authentifizieren können. Gleichzeitig
muss aber auch festgelegt werden, anhand welcher Merkmale die Nutzenden
bei ihren jeweiligen Versorgungsträgern sicher und eindeutig identifiziert
werden können. Hierzu hat der Forschungsbericht keine abschließenden
Lösungsvorschläge erarbeitet. Die verschiedenen Möglichkeiten für die Verwendung
einer bereits bestehenden Identifikationsnummer und deren rechtliche
Voraussetzungen werden geprüft. Entscheidungen dazu sind seitens der
Bundesregierung noch nicht getroffen worden.
8. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer
Gestaltung der Vorsorgeinformation, bei der sich anfänglich – unter Nutzung der
angestrebten Plattform – auf die Renteninformationen der DRV beschränkt
wird, und dann schrittweise weitere Vorsorgeinformationen eingespeist
werden?
Bereits heute besteht für Versicherte die Möglichkeit über die Online-Dienste
der Deutschen Rentenversicherung (
www.deutsche-rentenversicherung.de) die
Renteninformation in elektronischer Form abzurufen.
Auch wenn nach den Ergebnissen des o. g. Forschungsvorhabens die
säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation nur stufenweise umgesetzt werden
kann, würde eine anfängliche Begrenzung auf Informationen der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) aus Sicht der Bundesregierung die Akzeptanz der
Bürgerinnen und Bürger eher mindern, weil dann zu Beginn auf den Mehrwert
säulenübergreifender Informationen verzichtet würde.
9. Welche sonstigen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um vor dem
Jahr 2023 einen einfachen digitalen Zugang zu den Vorsorgeinformationen,
ggf. anfänglich in beschränkter Form, zu ermöglichen?
Auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 8 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]