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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Nächste Umsetzungsschritte für den Deutschland-Takt 2030
(insgesamt 41 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
04.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1250819.08.2019
Nächste Umsetzungsschritte für den Deutschland-Takt 2030
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12508
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Annalena Baerbock, Harald Ebner,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nächste Umsetzungsschritte für den Deutschland-Takt 2030
Anfang Mai 2019 stellte das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) erste Ergebnisse des im Oktober 2018 einberufenen
Zukunftsbündnisses Schiene und seiner Arbeitsgruppen vor (www.bmvi.de/SharedDocs/
DE/Artikel/E/zukunftsbuendnis-schiene.html). Im Zuge dessen wurde ein
aktueller Arbeitsstand zum Deutschland-Takt präsentiert sowie ein zweiter
Gutachterentwurf des Zielfahrplans 2030 veröffentlicht (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Anlage/E/schienengipfel-zwischenbericht-ag.pdf?__blob=publicationFile), der
anders als bisher den Schienengüterverkehr in die Systematik der geplanten
Vertaktungen integriert. Nach wie vor bleibt nach Ansicht der Fragesteller offen, welche
Bindungswirkung vom Zielfahrplan ausgeht und inwiefern sich die
Bundesregierung in der Pflicht sieht, das Vorhaben Deutschland-Takt und die im Zielfahrplan
unterstellten Infrastrukturmaßnahmen tatsächlich in konkrete Angebote des
Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) umzusetzen. Die Pläne der
Bundesregierung reichen derzeit nicht über die Aktualisierungen des Zielfahrplans hinaus.
Eine klare Umsetzungsstrategie fehlt aus Sicht der Fragesteller: Weder ist
ersichtlich wie der Anspruch des Deutschland-Takts, derzeit vom Fernverkehr
„abgehängte“ Städte und Regionen wieder besser an den Schienenverkehr anzubinden,
unter dem gegenwärtig geltenden Marktmodell im SPFV realisierbar wäre, noch
zeichnet sich ab, wie die Bundesregierung den erforderlichen zusätzlichen
Finanzierungsbedarf für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur des Deutschland-Takts
abdecken will. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass ein planerischer
Paradigmenwechsel, wie er sich aus der Intention eines Deutschland-Takts für die
weitere Planung der Schieneninfrastruktur ergibt, eine schnellstmögliche
organisatorische Konsolidierung erfordert, für die es allen voran rechtlicher und
finanzpolitischer Lösungen seitens der Bundesregierung bedarf. Nach Auffassung der
Fragesteller muss die Bundesregierung für eine Umsetzungsoffensive des
Deutschland-Takts sorgen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen
schnellstmöglich schaffen, um ihre Absichtserklärung zum Deutschland-Takt im
gegenwärtigen Koalitionsvertrag auch wahrhaftig in die Tat umzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie soll die Umsetzung des Deutschland-Takts finanziert werden, wenn der
Bund beim Deutschland-Takt keine Selbstverpflichtung eingehen soll, alle
im Zielfahrplan ausgewiesenen Infrastrukturen zu finanzieren (siehe S. 8 der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom
9. April 2019)?
2. Wie kann unter der Annahme, dass der Bund keine Selbstverpflichtung zur
Finanzierung des Deutschland-Takts eingehen wird, gewährleistet werden,
dass der erarbeitete Zielfahrplan zum Deutschland-Takt mit allen darin
zugrunde gelegten Infrastrukturmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wird?
3. Von welchem Finanzierungsvolumen geht die Bundesregierung bei der
Finanzierung des Koordinations- und Zusammenarbeitsprozesses im Rahmen
des Deutschland-Takts aus (siehe S. 11 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019)?
4. Ist vor der Aufstellung des zweiten Gutachterentwurfs zum Zielfahrplan
2030 des Deutschland-Takts eine Abstimmung mit allen Bundesländern
erfolgt?
Wenn nein, wann kann eine Abstimmung mit allen Bundesländern erwartet
werden?
5. Welche Bindungswirkung haben die Abstimmungen mit den Bundesländern
für den Zielfahrplan 2030, und wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass die
Interessen der Bundesländer tatsächlich umgesetzt werden?
6. Wird es noch weitere Abstimmungsrunden mit Ländern und
Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geben?
Wann und in welcher Weise werden diese erfolgen, und bis wann sollen diese
abgeschlossen sein?
7. Inwieweit waren Fahrgast- und Verbraucherverbände am
Abstimmungsprozess beteiligt?
8. Inwieweit sorgt die Bundesregierung dafür, dass die regionalen Interessen
von Fahrgästen bei der Erarbeitung des Zielfahrplans zum Deutschland-Takt
Berücksichtigung finden?
9. Wurden alle bereits vorliegenden Abstimmungsergebnisse mit am
Abstimmungsverfahren beteiligten Akteuren im zweiten Zielfahrplanentwurf
berücksichtigt (bitte alle Abstimmungsergebnisse mit Angabe, ob diese im
2. Zielfahrplanentwurf berücksichtigt worden sind, auflisten)?
10. Nach welchen Kriterien wird im Fall gegensätzlicher Interessen der an der
Abstimmung des Zielfahrplans 2030 beteiligten Akteure darüber
entschieden, welches Angebot im Zielfahrplanentwurf letztendlich ausgewiesen
wird, und welche Rolle kommt der Bundesregierung bei dieser
Entscheidungsfindung zu?
11. Welche Infrastrukturprojekte sind als Teil der ersten Umsetzungsstufe des
Deutschland-Takts bis 2020/2021 bestimmt worden (siehe S. 14 f. der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom
9. April 2019)?
12. Wann ist mit der Veröffentlichung des angekündigten „Masterplan
Schienenverkehr“ zu rechnen (siehe S. 5 des Berichts des Vorsitzenden des
Lenkungskreises über die Arbeit des Zukunftsbündnis Schiene vom 7. Mai
2019)?
13. Inwieweit ist das Einkalkulieren von „ausreichenden Wachstumsoptionen“
(siehe S. 6 der Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses
Schiene vom 9. April 2019) Bestandteil der Entwurfsplanung zum
Zielfahrplan des Deutschland-Takts?
14. Sieht die Bundesregierung ihren Anspruch, mit dem Deutschland-Takt
„ausreichende Wachstumsoptionen“ zu ermöglichen, im Fall der Bahnknoten
Frankfurt, Hamburg, Köln, Mannheim, München und Stuttgart für erfüllt
(bitte erläutern)?
15. Welcher Zugewinn an Direktverbindungen im Fernverkehr lässt sich im
Vergleich zum Status quo mit dem zweiten Zielfahrplanentwurf zum
Deutschland-Takt erreichen (bitte alle neuen Direktverbindungen auflisten)?
16. Welche Städte, die im Zielfahrplan des ersten Gutachterentwurfs noch an den
Fernverkehr angebunden waren, werden laut aktuellem Zielfahrplan nicht
mehr an den Fernverkehr angebunden sein, und wie begründet die
Bundesregierung diese Entscheidung?
17. Welcher maximale Kapazitätsgewinn wird dem zukünftigen Bahnknoten
Stuttgart durch das European Train Control System (ETCS) und die digitale
Stellwerkstechnik unterstellt?
18. Wie bewerten die Bundesregierung und die bundeseigene Deutsche Bahn
AG eine wie im Fall von Stuttgart 21 vorgesehene hohe Anzahl notwendiger
Doppelbelegungen (elf Doppelbelegungen in der Hauptverkehrszeit, siehe
Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/11967) unter den
Gesichtspunkten
a) des Ziels einer Verdopplung der Fahrgastzahlen,
b) des zur Realisierung des Verdopplungsziels gebotenen Einsatzes längerer
Züge, von denen zwei der Länge nach nicht hintereinander auf ein
Bahnsteiggleis passen,
c) der starken Gleisneigung im neuen Tiefbahnhof und der noch offenen
Frage, ob das Eisenbahn-Bundesamt Doppelbelegungen im Fall von
Stuttgart 21 zulässt, und
d) der betrieblichen Flexibilität, die durch Doppelbelegungen stark
eingeschränkt wird?
19. Wie begründet die Bundesregierung, dass im Zielfahrplan 2030 zwischen
Stuttgart und Mannheim bzw. Heidelberg insgesamt 4,5 Fernzüge pro Stunde
und Richtung vorgesehen sind (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/
VerkehrUndMobilitaet/Schiene/netzgrafik-fernverkehr-gutachten-2.pdf?__
blob=publicationFile), heute in den Stoßzeiten dort aber bereits bis zu sechs
Fernverkehrszüge fahren?
Bestehen auch nach Fertigstellung von Stuttgart 21 die Trassen- und
Bahnhofskapazitäten für sechs Fernzüge pro Stunde und Richtung (bitte
begründen)?
20. Wie weit ist die Abgleichung des Konzepts der Initiative „Deutschland im
Takt“, das die Einführung eines Halbstundentakts auf Hauptstrecken und die
Einbindung nahezu aller Städte über 100 000 Einwohner in das
Fernverkehrsnetz bis 2030 vorsieht (siehe S. 9 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019), mit den
Planungen des Deutschland-Takts?
21. Beruht das Konzept der Initiative „Deutschland im Takt“ auf den
Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt und weiteren
Gutachtererkenntnissen, die dem BMVI zum Vorhaben Deutschland-Takt vorliegen?
22. Inwieweit werden die europäischen Verkehrsverflechtungen der
grenzüberschreitenden Schienenverkehre (Fahrpläne der Nachbarstaaten) im
Deutschland-Takt berücksichtigt, und inwiefern fügen sich die im Deutschland-Takt
unterstellten Vertaktungen darin ein?
23. Wie weit ist die Trassenabstimmung zwischen den geplanten Nacht-
Fernverkehrsverbindungen und dem Güterverkehr im Rahmen des
Zielfahrplanentwurfs zum Deutschland-Takt (siehe S. 18 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019), und wann wird
ein Zielfahrplankonzept zum Deutschland-Takt vorgelegt, das auch das
Nachtzugangebot abbildet?
24. Welche Verbindungen wird das Nachtzugangebot im Rahmen des
zukünftigen Deutschland-Takts nach derzeitiger Kenntnislage der Bundesregierung
voraussichtlich bedienen?
25. Welche Rolle sieht die Bundesregierung für das bundeseigene Unternehmen
Deutsche Bahn AG beim Nachtzugangebot im Rahmen des Deutschland-
Takts vor?
Wird die Deutsche Bahn AG wieder in den Nachtzugverkehr einsteigen, und
wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Option?
26. Welche neuen, über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr
2015 (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Schiene/
deutschland-takt-machbarkeitsstudie-schienenverkehr-bericht.pdf?__blob=
publicationFile) hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu
der rechtlichen Zulässigkeit des Deutschland-Takts, und wann gedenkt die
Bundesregierung die mit dem Deutschland-Takt zusammenhängenden
Fragen des Regulierungs- und Vergaberechts zu lösen, und wie sollen diese
Lösungen aussehen?
27. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Bewertung des Planfalls
Deutschland-Takt?
28. Auf welchen Zeithorizont wird der Planfall für den Deutschland-Takt
ausgerichtet?
29. Welche Prämissen sollen der Berechnung des „Planfalls Deutschland-Takt“
beim Modal Split zugrunde gelegt werden – also von welchem Marktanteil
der Schiene im Personenverkehr und Güterverkehr geht die Bundesregierung
2030 bzw. 2035 aus?
30. Soll die Berechnung und Bewertung des „Planfalls Deutschland-Takt“
synchronisiert mit der 2021 ohnehin fälligen Bedarfsplanüberprüfung
stattfinden?
Wenn nein, wann soll die Berechnung und Bewertung des „Planfalls
Deutschland-Takt“ stattdessen erfolgen, und bis wann soll der Prozess
abgeschlossen werden?
31. Wird es in Anbetracht der angedachten bevorzugten Realisierung von für den
Deutschland-Takt vorgesehenen Aus- und Neubaumaßnahmen (siehe S. 8
der Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene
vom 9. April 2019) eine erneute Bewertung der Vorhaben des
Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans Schiene geben, so dass diese ggf. an die neuen
Prämissen (höherer Marktanteil der Schiene) angepasst werden können?
a) Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung bei dieser Bewertung die
Priorisierung vorzunehmen?
b) Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung die Priorisierung sonst
umzusetzen?
c) Erachtet die Bundesregierung das Merkmal „Deutschlandtakt-
Tauglichkeit“ als Bewertungskriterien für weitere Infrastrukturmaßnahmen für
sinnvoll?
32. Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angedachten
bevorzugten Realisierung von für den Deutschland-Takt vorgesehenen Aus- und
Neubaumaßnahmen eine grundsätzliche Neuaufstellung des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) für notwendig?
a) Wenn ja, wann kann eine vorgezogene Neuaufstellung des BVWP
erwartet werden, bzw. wann werden die Vorbereitungen dafür beginnen?
b) Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung derzeit noch im BVWP
ausgewiesene Planfälle für die Schieneninfrastruktur zu behandeln, die
keinen Nutzen für den Deutschland-Takt haben?
33. Wann wird die Bundesregierung ein Konzept vorlegen, wie mit dem
„Planfall Deutschland-Takt“ des Bedarfsplans Schiene in Zukunft umgegangen
wird?
34. Wird die übergeordnete Stellung, die Infrastrukturmaßnahmen des Planfalls
„Deutschland-Takt“ eingeräumt werden soll (siehe S. 8 der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April
2019), auch dann zum Tragen kommen, wenn eine Einzelmaßnahme des
Planfalls im Rahmen der Nutzen-Kosten-Analyse nicht positiv bewertet
wird?
35. Gedenkt die Bundesregierung, den Planfall „Deutschland-Takt“ mit all
seinen Einzelmaßnahmen als Gesamtpaket einer Nutzen-Kosten-Analyse zu
unterziehen?
36. Wie weit reichen die Pläne der Bundesregierung, für zusätzlich erforderliche
Infrastrukturmaßnahmen zum Deutschland-Takt „neue Formen der
verkehrlichen Bewertung“ zu entwickeln (siehe S. 14 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019)?
a) Welche neuen Bewertungsformen wären aus Sicht der Bundesregierung
denkbar?
b) Wann sind konkretere Absichtserklärungen dazu zu erwarten?
37. Inwieweit ist das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag
ausgewiesene Ziel, Fahrgastzahlen zu verdoppeln (siehe S. 77: www.bundesregierung.
de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/
2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1), maßgebend bei der
Definition der für den Deutschland-Takt erforderlichen infrastrukturellen
Kapazitäten?
38. Hat die Bundesregierung geprüft, welche zusätzliche Eisenbahninfrastruktur
zwingend erforderlich ist, um das anvisierte Verdopplungsziel bei den
Fahrgastzahlen zu erreichen?
39. Um wie viel Prozent muss nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl
der gefahrenen Züge im Durchschnitt erhöht werden (alternativ bitte die
Spannbreite von – bis angeben), um das Ziel der Bundesregierung, die
Fahrgastzahlen zu verdoppeln, erfüllen zu können?
40. Von welchem Ressourcenbedarf (z. B. erforderliches Personal, zusätzliche
Fahrzeuge) geht die Bundesregierung derzeit aus, um das Verdopplungsziel
bei den Fahrgastzahlen erfüllen zu können?
41. Wie gedenkt die Bundesregierung die für das Verdopplungsziel notwendigen
Ressourcen zu gewährleisten, und soll die Bereitstellung dieser Ressourcen
Aufgabe der Verkehrsunternehmen sein oder gedenkt die Bundesregierung,
gesonderte Finanzierungshilfen dafür einzusetzen?
Berlin, den 2. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1299504.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12508 - Nächste Umsetzungsschritte für den Deutschland-Takt 2030
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Annalena Baerbock,
Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12508 –
Nächste Umsetzungsschritte für den Deutschland-Takt 2030
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang Mai 2019 stellte das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) erste Ergebnisse des im Oktober 2018 einberufenen
Zukunftsbündnisses Schiene und seiner Arbeitsgruppen vor (www.bmvi.de/Sha
redDocs/DE/Artikel/E/zukunftsbuendnis-schiene.html). Im Zuge dessen
wurde ein aktueller Arbeitsstand zum Deutschland-Takt präsentiert sowie ein
zweiter Gutachterentwurf des Zielfahrplans 2030 veröffentlicht
(www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/schienengipfel-zwischenbericht-
ag.pdf?__blob=publicationFile), der anders als bisher den
Schienengüterverkehr in die Systematik der geplanten Vertaktungen integriert. Nach wie vor
bleibt nach Ansicht der Fragesteller offen, welche Bindungswirkung vom
Zielfahrplan ausgeht und inwiefern sich die Bundesregierung in der Pflicht
sieht, das Vorhaben Deutschland-Takt und die im Zielfahrplan unterstellten
Infrastrukturmaßnahmen tatsächlich in konkrete Angebote des
Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) umzusetzen. Die Pläne der Bundesregierung reichen
derzeit nicht über die Aktualisierungen des Zielfahrplans hinaus. Eine klare
Umsetzungsstrategie fehlt aus Sicht der Fragesteller: Weder ist ersichtlich wie
der Anspruch des Deutschland-Takts, derzeit vom Fernverkehr „abgehängte“
Städte und Regionen wieder besser an den Schienenverkehr anzubinden, unter
dem gegenwärtig geltenden Marktmodell im SPFV realisierbar wäre, noch
zeichnet sich ab, wie die Bundesregierung den erforderlichen zusätzlichen
Finanzierungsbedarf für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur des
Deutschland-Takts abdecken will. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass
ein planerischer Paradigmenwechsel, wie er sich aus der Intention eines
Deutschland-Takts für die weitere Planung der Schieneninfrastruktur ergibt,
eine schnellstmögliche organisatorische Konsolidierung erfordert, für die es
allen voran rechtlicher und finanzpolitischer Lösungen seitens der
Bundesregierung bedarf. Nach Auffassung der Fragesteller muss die Bundesregierung
für eine Umsetzungsoffensive des Deutschland-Takts sorgen und die dafür
notwendigen Rahmenbedingungen schnellstmöglich schaffen, um ihre
Absichtserklärung zum Deutschland-Takt im gegenwärtigen Koalitionsvertrag
auch wahrhaftig in die Tat umzusetzen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12995
19. Wahlperiode 04.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie soll die Umsetzung des Deutschland-Takts finanziert werden, wenn
der Bund beim Deutschland-Takt keine Selbstverpflichtung eingehen soll,
alle im Zielfahrplan ausgewiesenen Infrastrukturen zu finanzieren (siehe
S. 8 der Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses
Schiene vom 9. April 2019)?
2. Wie kann unter der Annahme, dass der Bund keine Selbstverpflichtung
zur Finanzierung des Deutschland-Takts eingehen wird, gewährleistet
werden, dass der erarbeitete Zielfahrplan zum Deutschland-Takt mit allen
darin zugrunde gelegten Infrastrukturmaßnahmen tatsächlich umgesetzt
wird?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Umsetzung des Deutschland-Takts und die Finanzierung der damit
verbundenen Infrastrukturmaßnahmen erfolgen im Rahmen der bestehenden
rechtlichen Zuständigkeiten. Der Bund übernimmt dabei eine koordinierende Rolle
im Diskussions- und Abstimmungsprozess.
3. Von welchem Finanzierungsvolumen geht die Bundesregierung bei der
Finanzierung des Koordinations- und Zusammenarbeitsprozesses im
Rahmen des Deutschland-Takts aus (siehe S. 11 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019)?
Die Gestaltung des Koordinations- und Zusammenarbeitsprozesses zum
Deutschland-Takt wird derzeit weiterentwickelt und die erforderlichen
Ausschreibungen werden vorbereitet. Daher können gegenwärtig noch keine
Aussagen zu dem Finanzierungsvolumen gegeben werden.
4. Ist vor der Aufstellung des zweiten Gutachterentwurfs zum Zielfahrplan
2030 des Deutschland-Takts eine Abstimmung mit allen Bundesländern
erfolgt?
Wenn nein, wann kann eine Abstimmung mit allen Bundesländern
erwartet werden?
5. Welche Bindungswirkung haben die Abstimmungen mit den
Bundesländern für den Zielfahrplan 2030, und wie sorgt die Bundesregierung dafür,
dass die Interessen der Bundesländer tatsächlich umgesetzt werden?
6. Wird es noch weitere Abstimmungsrunden mit Ländern und
Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geben?
Wann und in welcher Weise werden diese erfolgen, und bis wann sollen
diese abgeschlossen sein?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Abstimmungen mit den Ländern erfolgten im Vorfeld und während der
Erarbeitung des zweiten Gutachterentwurfs zum Zielfahrplan. Derzeit erfolgt die
wirtschaftliche und verkehrliche Bewertung der Angebotskonzeption durch die
Gutachter des Bundes. Nach Abschluss dieses Prozesses werden die Ergebnisse
mit den Ländern und Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) erörtert. Die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung
des Schienenpersonennahverkehrs liegt bei den Ländern.
7. Inwieweit waren Fahrgast- und Verbraucherverbände am
Abstimmungsprozess beteiligt?
Fahrgast- und Verbraucherverbände sind in der Arbeitsgruppe 1, „Deutschland-
Takt einführen“ des Zukunftsbündnisses Schiene vertreten und waren am
Abstimmungsprozess beteiligt.
8. Inwieweit sorgt die Bundesregierung dafür, dass die regionalen Interessen
von Fahrgästen bei der Erarbeitung des Zielfahrplans zum Deutschland-
Takt Berücksichtigung finden?
Regionale Interessen werden durch Einbeziehung von Ländern,
Aufgabenträgern des SPNV sowie Fahrgastverbänden berücksichtigt.
9. Wurden alle bereits vorliegenden Abstimmungsergebnisse mit am
Abstimmungsverfahren beteiligten Akteuren im zweiten Zielfahrplanentwurf
berücksichtigt (bitte alle Abstimmungsergebnisse mit Angabe, ob diese
im 2. Zielfahrplanentwurf berücksichtigt worden sind, auflisten)?
Die bereits vorliegenden Abstimmungsergebnisse finden sich im zweiten
Gutachterentwurf wieder. Dieser ist unter www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Arti
kel/E/zukunftsbuendnis-schiene.html veröffentlicht. Derzeit erfolgt die
wirtschaftliche und verkehrliche Bewertung der Angebotskonzeption, wodurch
weitere Änderungen möglich sind.
10. Nach welchen Kriterien wird im Fall gegensätzlicher Interessen der an
der Abstimmung des Zielfahrplans 2030 beteiligten Akteure darüber
entschieden, welches Angebot im Zielfahrplanentwurf letztendlich
ausgewiesen wird, und welche Rolle kommt der Bundesregierung bei dieser
Entscheidungsfindung zu?
Im Falle gegensätzlicher Interessen werden von den Gutachtern alternative
Varianten entwickelt und mit den Beteiligten abgesprochen. Im Rahmen seiner
koordinierenden Funktion unterstützt der Bund die Abstimmung der Interessen
aller Beteiligten.
11. Welche Infrastrukturprojekte sind als Teil der ersten Umsetzungsstufe des
Deutschland-Takts bis 2020/2021 bestimmt worden (siehe S. 14 f. der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene
vom 9. April 2019)?
Die Umsetzungsstufen des Deutschland-Takts werden derzeit erarbeitet. Erst
danach sind Aussagen zu den zugrunde liegenden Infrastrukturen möglich.
12. Wann ist mit der Veröffentlichung des angekündigten „Masterplan
Schienenverkehr“ zu rechnen (siehe S. 5 des Berichts des Vorsitzenden des
Lenkungskreises über die Arbeit des Zukunftsbündnis Schiene vom
7. Mai 2019)?
Der Schienenpakt, der auf dem Masterplan Schienenverkehr aufbaut, soll bis
zum Jahr 2022 vereinbart werden. Auch der Masterplan Schienenverkehr soll
bis dahin veröffentlicht werden.
13. Inwieweit ist das Einkalkulieren von „ausreichenden
Wachstumsoptionen“ (siehe S. 6 der Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des
Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019) Bestandteil der Entwurfsplanung
zum Zielfahrplan des Deutschland-Takts?
In dem zweiten Gutachterentwurf des Zielfahrplans für den Deutschland-Takt
werden für den Güterverkehr ausreichende Trassen bereitgestellt, die ein
Wachstum der Güterverkehrsleistung entsprechend der Verkehrsprognose 2030
ermöglichen. Darüber hinaus sind zusätzlich in großem Umfang sogenannte
Flexibilitätstrassen eingeplant, die es den Güterverkehrsunternehmen
ermöglichen, flexibel z. B. auf Auftragsspitzen und Betriebsstörungen zu reagieren.
14. Sieht die Bundesregierung ihren Anspruch, mit dem Deutschland-Takt
„ausreichende Wachstumsoptionen“ zu ermöglichen, im Fall der
Bahnknoten Frankfurt, Hamburg, Köln, Mannheim, München und Stuttgart für
erfüllt (bitte erläutern)?
Ja, da der Bedarfsplan dem zweiten Gutachterentwurf des Zielfahrplans
zugrunde gelegt ist und dieser umfangreiche Ausbauten für die genannten Knoten
vorsieht.
15. Welcher Zugewinn an Direktverbindungen im Fernverkehr lässt sich im
Vergleich zum Status quo mit dem zweiten Zielfahrplanentwurf zum
Deutschland-Takt erreichen (bitte alle neuen Direktverbindungen
auflisten)?
Der Zugewinn an Direktverbindungen im Fernverkehr im Vergleich zum Status
quo geht aus der Anlage hervor.
16. Welche Städte, die im Zielfahrplan des ersten Gutachterentwurfs noch an
den Fernverkehr angebunden waren, werden laut aktuellem Zielfahrplan
nicht mehr an den Fernverkehr angebunden sein, und wie begründet die
Bundesregierung diese Entscheidung?
Es sind keine Anbindungen von Städten an reine Fernverkehrslinien entfallen,
sondern lediglich einzelne so genannte FR-Anbindungen, die sowohl von
Zügen des Fernverkehrs als auch von Zügen des schnellen Regionalverkehrs
bedient werden können.
Auf Wunsch des Landes Baden-Württemberg sind die FR-Anbindungen
folgender Städte durch eine reine Regionalverkehrsanbindung ersetzt worden: Lauda,
Osterburken, Möckmühl, Bad Friedrichshall-Jagstfeld, Neckarsulm, Heilbronn,
Bietigheim, Ludwigsburg, Merklingen, Biberach, Aulendorf, Ravensburg,
Friedrichshafen, Kressbronn, Nonnenhorn. In Anpassung an das
Bedarfsplanvorhaben Chemnitz–Leipzig wird zudem für Bad Lausick und Burgstädt eine
Bedienung durch eine Regionalexpress-Linie statt einer FR-Linie zugrunde
gelegt. Darüber hinaus entfällt für die Städte Fürstenberg und Löwenberg die im
ersten Gutachterentwurf zusätzlich zum heutigen Angebot unterstellte FR-
Anbindung.
17. Welcher maximale Kapazitätsgewinn wird dem zukünftigen Bahnknoten
Stuttgart durch das European Train Control System (ETCS) und die
digitale Stellwerkstechnik unterstellt?
Es ist davon auszugehen, dass mit dem Einsatz von ETCS und digitaler
Stellwerkstechnik eine durchschnittliche Kapazitätssteigerung von rund 20 Prozent
erreicht wird. Die Ausrüstung mit digitaler Technik ermöglicht zudem neue
Entwicklungen, die weitere Kapazitätssteigerungen ermöglichen (z. B. digitale
Zuglaufsteuerungssysteme).
18. Wie bewerten die Bundesregierung und die bundeseigene Deutsche Bahn
AG eine wie im Fall von Stuttgart 21 vorgesehene hohe Anzahl
notwendiger Doppelbelegungen (elf Doppelbelegungen in der
Hauptverkehrszeit, siehe Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/11967) unter
den Gesichtspunkten
a) des Ziels einer Verdopplung der Fahrgastzahlen,
Das Ziel der Verdopplung der Fahrgäste bezieht sich nicht auf einen einzigen
Bahnhof, sondern auf ganz Deutschland.
b) des zur Realisierung des Verdopplungsziels gebotenen Einsatzes
längerer Züge, von denen zwei der Länge nach nicht hintereinander auf
ein Bahnsteiggleis passen,
Limitierender Faktor für die Länge der Züge ist nicht der Bahnknoten Stuttgart,
sondern die Länge der Bahnsteige der Bahnhöfe, die in der Fläche bedient
werden. Die dort möglichen Zuglängen stellen auch bei Doppelbelegung kein
Problem im Stuttgarter Hauptbahnhof dar.
c) der starken Gleisneigung im neuen Tiefbahnhof und der noch offenen
Frage, ob das Eisenbahn-Bundesamt Doppelbelegungen im Fall von
Stuttgart 21 zulässt, und
Das Eisenbahn-Bundesamt hat sich im Rahmen der Planfeststellung umfassend
mit der Längsneigung der Bahnsteige des künftigen Stuttgarter Hauptbahnhofs
befasst und wiederholt bestätigt, dass die relevanten eisenbahnspezifischen
Bestimmungen erfüllt sind und ein sicherer Bahnbetrieb gewährleistet sein wird.
d) der betrieblichen Flexibilität, die durch Doppelbelegungen stark
eingeschränkt wird?
Doppelbelegungen sind bei Durchgangsbahnhöfen üblich und stellen aufgrund
der hochleistungsfähigen Infrastruktur (ETCS und digitale Stellwerkstechnik),
die im Bahnknoten Stuttgart zur Verfügung stehen wird, kein Problem dar.
19. Wie begründet die Bundesregierung, dass im Zielfahrplan 2030 zwischen
Stuttgart und Mannheim bzw. Heidelberg insgesamt 4,5 Fernzüge pro
Stunde und Richtung vorgesehen sind (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Schiene/netzgrafik-fernverkehr-gutach
ten-2.pdf?__blob=publicationFile), heute in den Stoßzeiten dort aber
bereits bis zu sechs Fernverkehrszüge fahren?
Bestehen auch nach Fertigstellung von Stuttgart 21 die Trassen- und
Bahnhofskapazitäten für sechs Fernzüge pro Stunde und Richtung (bitte
begründen)?
23. Wie weit ist die Trassenabstimmung zwischen den geplanten Nacht-
Fernverkehrsverbindungen und dem Güterverkehr im Rahmen des
Zielfahrplanentwurfs zum Deutschland-Takt (siehe S. 18 der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April
2019), und wann wird ein Zielfahrplankonzept zum Deutschland-Takt
vorgelegt, das auch das Nachtzugangebot abbildet?
24. Welche Verbindungen wird das Nachtzugangebot im Rahmen des
zukünftigen Deutschland-Takts nach derzeitiger Kenntnislage der
Bundesregierung voraussichtlich bedienen?
25. Welche Rolle sieht die Bundesregierung für das bundeseigene
Unternehmen Deutsche Bahn AG beim Nachtzugangebot im Rahmen des
Deutschland-Takts vor?
Wird die Deutsche Bahn AG wieder in den Nachtzugverkehr einsteigen,
und wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Option?
Die Fragen 19 und 23 bis 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 8 auf
Bundestagsdrucksache 19/11254 verwiesen.
20. Wie weit ist die Abgleichung des Konzepts der Initiative „Deutschland
im Takt“, das die Einführung eines Halbstundentakts auf Hauptstrecken
und die Einbindung nahezu aller Städte über 100 000 Einwohner in das
Fernverkehrsnetz bis 2030 vorsieht (siehe S. 9 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019), mit
den Planungen des Deutschland-Takts?
Die DB Fernverkehr AG steht wie andere Eisenbahnverkehrsunternehmen mit
den Gutachtern des BMVI für den Deutschland-Takt im engen Austausch, um
ihre Planungen und Positionen für einen Zielfahrplan hinsichtlich des
Deutschland-Takts einzubringen. Der Zielzustand des Deutschland-Takts deckt
sich nach Aussage der DB AG bereits zu einem sehr großen Teil mit der
langfristigen Angebotsplanung der DB Fernverkehr AG.
21. Beruht das Konzept der Initiative „Deutschland im Takt“ auf den
Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt und weiteren
Gutachtererkenntnissen, die dem BMVI zum Vorhaben Deutschland-Takt
vorliegen?
Die DB AG hat die Initiative „Deutschland im Takt“ im Jahr 2015 vorgestellt
und befindet sich seitdem mit den Gutachtern des BMVI für den Deutschland-
Takt im Austausch.
22. Inwieweit werden die europäischen Verkehrsverflechtungen der
grenzüberschreitenden Schienenverkehre (Fahrpläne der Nachbarstaaten) im
Deutschland-Takt berücksichtigt, und inwiefern fügen sich die im
Deutschland-Takt unterstellten Vertaktungen darin ein?
Sofern Langfristplanungen der Nachbarländer (z. B. der Schweiz) vorliegen,
werden diese in die Planungen des Deutschland-Takts integriert. Anderenfalls
entsprechen die Übergabezeiten an den Grenzen dem Status quo, bzw. es
werden Annahmen der Gutachter für grenzüberschreitende Verkehre zugrunde
gelegt.
26. Welche neuen, über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr
2015 (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/
Schiene/deutschland-takt-machbarkeitsstudie-schienenverkehr-be
richt.pdf?__blob=publicationFile) hinausgehenden Erkenntnisse hat die
Bundesregierung zu der rechtlichen Zulässigkeit des Deutschland-Takts,
und wann gedenkt die Bundesregierung die mit dem Deutschland-Takt
zusammenhängenden Fragen des Regulierungs- und Vergaberechts zu
lösen, und wie sollen diese Lösungen aussehen?
Die angesprochenen Fragen werden derzeit im Rahmen der AG 1
„Deutschland-Takt einführen“ und der AG 3 „Wettbewerbsfähigkeit der Schiene
stärken“ des Zukunftsbündnisses Schiene behandelt.
27. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Bewertung des Planfalls
Deutschland-Takt?
28. Auf welchen Zeithorizont wird der Planfall für den Deutschland-Takt
ausgerichtet?
29. Welche Prämissen sollen der Berechnung des „Planfalls Deutschland-
Takt“ beim Modal Split zugrunde gelegt werden – also von welchem
Marktanteil der Schiene im Personenverkehr und Güterverkehr geht die
Bundesregierung 2030 bzw. 2035 aus?
30. Soll die Berechnung und Bewertung des „Planfalls Deutschland-Takt“
synchronisiert mit der 2021 ohnehin fälligen Bedarfsplanüberprüfung
stattfinden?
Wenn nein, wann soll die Berechnung und Bewertung des „Planfalls
Deutschland-Takt“ stattdessen erfolgen, und bis wann soll der Prozess
abgeschlossen werden?
33. Wann wird die Bundesregierung ein Konzept vorlegen, wie mit dem
„Planfall Deutschland-Takt“ des Bedarfsplans Schiene in Zukunft
umgegangen wird?
Die Fragen 27 bis 30 und 33 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Abschluss der Arbeiten am Zielfahrplan voraussichtlich Anfang 2020 ist
geplant, ggf. erforderliche weitere Infrastrukturvorhaben, die nicht
überwiegend dem Schienenpersonennahverkehr dienen, im Kontext des Planfalls
Deutschland-Takt gesamtwirtschaftlich zu bewerten. Zusätzlich zum geltenden
Bedarfsplan abgeleitete und für den finalen Zielfahrplan erforderliche Vorhaben
werden vor dem Hintergrund der dann aktuellen Verkehrsprognose bewertet.
Derzeit ist das die Verkehrsprognose 2030.
31. Wird es in Anbetracht der angedachten bevorzugten Realisierung von für
den Deutschland-Takt vorgesehenen Aus- und Neubaumaßnahmen (siehe
S. 8 der Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses
Schiene vom 9. April 2019) eine erneute Bewertung der Vorhaben des
Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans Schiene geben, so dass diese
ggf. an die neuen Prämissen (höherer Marktanteil der Schiene) angepasst
werden können?
a) Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung bei dieser Bewertung die
Priorisierung vorzunehmen?
b) Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung die Priorisierung sonst
umzusetzen?
c) Erachtet die Bundesregierung das Merkmal „Deutschlandtakt-
Tauglichkeit“ als Bewertungskriterien für weitere Infrastrukturmaßnahmen
für sinnvoll?
32. Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angedachten
bevorzugten Realisierung von für den Deutschland-Takt vorgesehenen Aus-
und Neubaumaßnahmen eine grundsätzliche Neuaufstellung des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) für notwendig?
a) Wenn ja, wann kann eine vorgezogene Neuaufstellung des BVWP
erwartet werden, bzw. wann werden die Vorbereitungen dafür beginnen?
b) Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung derzeit noch im BVWP
ausgewiesene Planfälle für die Schieneninfrastruktur zu behandeln,
die keinen Nutzen für den Deutschland-Takt haben?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da der Zielfahrplan zum Deutschland-Takt die Realisierung aller Vorhaben des
Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans Schiene voraussetzt, macht er keine
erneute Bewertung dieser Vorhaben notwendig. Das Merkmal
„Deutschlandtakt-Tauglichkeit“ erscheint vor diesem Hintergrund als Bewertungskriterium
nicht sinnvoll. Die Priorisierung orientiert sich vielmehr an den Kriterien der
Fahrzeitverkürzung und Engpassauflösung), die für die Umsetzung des
Deutschland-Taktes essentiell sind.
Eine Neuaufstellung des BVWP plant die Bundesregierung derzeit nicht. Die
Bedarfspläne werden gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben regelmäßig
auf Anpassungsbedarf an die Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung überprüft.
34. Wird die übergeordnete Stellung, die Infrastrukturmaßnahmen des
Planfalls „Deutschland-Takt“ eingeräumt werden soll (siehe S. 8 der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom
9. April 2019), auch dann zum Tragen kommen, wenn eine
Einzelmaßnahme des Planfalls im Rahmen der Nutzen-Kosten-Analyse nicht positiv
bewertet wird?
Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Infrastrukturmaßnahmen im Kontext
des Planfalls Deutschland-Takt ist haushaltsrechtlich erforderlich.
Infrastrukturmaßnahmen, die ihre Investitionskosten nicht rechtfertigen, können nicht
realisiert werden.
35. Gedenkt die Bundesregierung, den Planfall „Deutschland-Takt“ mit all
seinen Einzelmaßnahmen als Gesamtpaket einer Nutzen-Kosten-Analyse
zu unterziehen?
Es ist geplant, die im dritten und finalen Gutachterentwurf des Zielfahrplans
abgeleitete über den Bedarfsplan hinausgehende Infrastruktur, soweit sie nicht
überwiegend dem Schienenpersonennahverkehr dient, einer gesamthaften
Bewertung zu unterziehen.
36. Wie weit reichen die Pläne der Bundesregierung, für zusätzlich
erforderliche Infrastrukturmaßnahmen zum Deutschland-Takt „neue Formen der
verkehrlichen Bewertung“ zu entwickeln (siehe S. 14 der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April
2019)?
a) Welche neuen Bewertungsformen wären aus Sicht der
Bundesregierung denkbar?
b) Wann sind konkretere Absichtserklärungen dazu zu erwarten?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass aus dem finalen Zielfahrplan abgeleitete
Infrastruktur im Rahmen der bestehenden BVWP-Methodik bewertet werden
kann.
37. Inwieweit ist das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag
ausgewiesene Ziel, Fahrgastzahlen zu verdoppeln (siehe S. 77: www.bundes
regierung.de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b
31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1),
maßgebend bei der Definition der für den Deutschland-Takt
erforderlichen infrastrukturellen Kapazitäten?
Die Verdopplung der Fahrgastzahlen ist eine zentrale Anforderung an den
Zielfahrplan für den Deutschland-Takt und wird daher bei der Dimensionierung des
Verkehrsangebots ebenso wie bei der Definition der erforderlichen
infrastrukturellen Kapazitäten zugrunde gelegt.
38. Hat die Bundesregierung geprüft, welche zusätzliche
Eisenbahninfrastruktur zwingend erforderlich ist, um das anvisierte Verdopplungsziel bei
den Fahrgastzahlen zu erreichen?
Inwieweit zusätzliche Eisenbahninfrastruktur für die Verdopplung der
Fahrgastzahlen notwendig ist, wird derzeit im Rahmen der verkehrlichen und
wirtschaftlichen Bewertung der Angebotskonzeption und der fahrplanbasierten
Ableitung des erforderlichen Netzausbaus geprüft.
39. Um wie viel Prozent muss nach Kenntnis der Bundesregierung die
Anzahl der gefahrenen Züge im Durchschnitt erhöht werden (alternativ bitte
die Spannbreite von – bis angeben), um das Ziel der Bundesregierung, die
Fahrgastzahlen zu verdoppeln, erfüllen zu können?
40. Von welchem Ressourcenbedarf (z. B. erforderliches Personal,
zusätzliche Fahrzeuge) geht die Bundesregierung derzeit aus, um das
Verdopplungsziel bei den Fahrgastzahlen erfüllen zu können?
Die Fragen 39 und 40 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Zielfahrplan für den Deutschland-Takt dient zur Ermittlung der
erforderlichen Infrastruktur und tätigt bislang keine Aussagen zum betrieblichen
Fahrplan und den dazu notwendigen personellen und fahrzeugseitigen Ressourcen.
41. Wie gedenkt die Bundesregierung die für das Verdopplungsziel
notwendigen Ressourcen zu gewährleisten, und soll die Bereitstellung dieser
Ressourcen Aufgabe der Verkehrsunternehmen sein oder gedenkt die
Bundesregierung, gesonderte Finanzierungshilfen dafür einzusetzen?
Die Bereitstellung von Ressourcen (insbesondere Fahrzeuge und Personal) ist
Aufgabe der jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Anlage zu Frage 15
Tabelle 1 zeigt die im zweiten Gutachterentwurf des Zielfahrplans unterstellten
neuen Direktverbindungen, die aufgrund der Einführung neuer Linien
resultieren.
Tabelle 1
Linie Linienverlauf mit allen Halten (und den sich daraus ergebenen neuen
Direktverbindungen)
FR7 Warnemünde–Rostock–Waren–Neustrelitz–Oranienburg–Berlin–BER–Doberlug–
Elsterwerda–Dresden
FR1 Stettin–Angermünde–Eberswalde–Bernau–Berlin–BER–Lübben–Lübbenau–Cottbus
FR2 Binz–Bergen–Stralsund–Greifswald–Züssow–Anklam–Pasewalk–Prenzlau–
Angermünde–Eberswalde–Bernau–Berlin–Dessau–Bitterfeld–Leipzig–Altenburg–
Reichenbach–Plauen–Hof–Marktredwitz–Kirchenlaibach–Nürnberg
FR2 Prag–Pilsen–Cheb–Marktredwitz–Kirchenlaibach–Nürnberg
FR36
Teilabschnitt
(von Aachen) Hamm–Soest–Lippstadt–Paderborn–Altenbeken–Willebadessen–Warburg–
Hofgeismar–Kassel–Melsungen–Bebra–Eisenach Gotha–Erfurt–Weimar–Jena–Gera–
Chemnitz–Freiberg–Dresden
FR3
Teilabschnitt
(von Berlin) Leipzig–Weißenfels–Naumburg–Jena–Saalfeld–Kronach–Lichtenfels–
Bamberg–Erlangen–Nürnberg (nach Karlsruhe)
FR3
Teilabschnitt
(von Berlin) Leipzig–Geithain–Chemnitz
FR4.1 Dresden–Tharand–Freiberg–Flöha–Chemnitz–Hohenstein–Glauchau–Zwickau–
Reichenbach–Plauen–Hof–Marktredwitz–Wiesau–Weiden–Schwandorf–Regensburg–
Landshut–Freising–München
FR4.2 Dresden–Tharand–Freiberg–Flöha–Chemnitz–Hohenstein–Glauchau–Zwickau–
Reichenbach–Plauen–Hof–Marktredwitz–Kirchenlaibach–Nürnberg
FR5.1 Prag–Pilsen–Domazlice–Cham–Schwandorf–Regensburg–Landshut–Freising–München
FR5.2 Prag–Pilsen–Domazlice–Cham–Schwandorf–Amberg–Nürnberg
FV2.1 Kopenhagen/Lübeck–Schwerin–Berlin
FR DK2 Hamburg–Neumünster–Rendsburg–Schleswig–Flensburg–(Dänemark)
FR34 Münster–Lünen–Dortmund–Witten–Letmathe–Altena–Werdohl–Plettenberg–Finnentrop–
Grevenbrück–Altenhundem–Kreuztal–Siegen–Haiger–Dillenburg–Herborn–Wetzlar–
Bad Nauheim–Frankfurt
FR BE1 Köln–Düren–Stolberg–Aachen–Verviers–Lüttich–Brüssel
FR NL1 (von Oberhausen) Düsseldorf–Neuss–Mönchengladbach–Viersen–Venlo–Eindhoven
FR10 Erfurt–Coburg–Bamberg–Strullendorf–Forchheim–Erlangen–Fürth–Nürnberg
FR8 Magdeburg–Brandenburg–Potsdam–Berlin
Tabelle 2 beschreibt die neuen Direktverbindungen, die sich im zweiten
Gutachterentwurf des Zielfahrplans aufgrund neuer Durchbindungen verschiedener
Linien ergeben.
Tabelle 2
Von Nach
Berlin/Bitterfeld/Leipzig/
Weißenfels/Naumburg/Jena/Saalfeld/
Kronach/Lichtenfels/Bamberg/
Erlangen/Nürnberg
Nürnberg/Ansbach/Crailsheim/Ellwangen/Aalen/Schwäbisch Gmünd/
Schorndorf/Stuttgart/Vaihingen/Mühlacker/Pforzheim/Karlsruhe
Stralsund/Velgast/Ribnitz/Rostock/
Bützow/Schwerin/Hamburg
Hamburg/Bremen/Osnabrück/Münster/Dortmund/Hagen/Wuppertal/
Solingen/Köln
Hamburg/Büchen/Ludwigslust/
Wittenberge/Berlin
Berlin/Lu. Wittenberg/Leipzig/Erfurt/Bamberg/Erlangen/Nürnberg/
Ingolstadt/Treuchtlingen/Donauwörth/Augsburg/München
Karlsruhe/Bruchsal/Heidelberg/
Weinheim/Bensheim/Darmstadt/
Friedberg/Giessen/Marburg/Treysa/
Wabern/Kassel
Kassel/Göttingen/Hildesheim/Braunschweig/Wolfsburg/Stendal/Berlin
Berlin/Hannover/Bielefeld/Hamm/
Hagen/Wuppertal/Köln
Köln/Bonn/Remagen/Andernach/Koblenz/Bingen/Mainz/Frankfurt
Berlin/Hannover/Bielefeld/Hamm/
Ruhrgebiet/Köln
Köln/Frankfurt Flughafen/Mannheim/Stuttgart/München
Berlin/Hannover/Bielefeld/Hamm/
Ruhrgebiet/Köln
Köln/Flughafen Köln-Bonn/Montabaur/Limburg/Wiesbaden/Mainz/
Mannheim/Heidelberg/Vaihingen/Stuttgart
Leipzig/Halle/Köthen/Magdeburg/
Helmstedt/Braunschweig/Hannover/
Minden/Bad Oeynhausen/Herford/
Bielefeld/Gütersloh/Hamm/
Ruhrgebiet/Köln
Köln/Bonn/Koblenz/Mainz/Mannheim/Karlsruhe
Kiel/Hamburg/Bremen/Osnabrück/
Münster/Ruhrgebiet/Köln
Köln/Siegburg/Frankfurt/Aschaffenburg/Würzburg/Nürnberg/
Ingolstadt/München
(von Stralsund) Hamburg/Bremen/
Osnabrück/Münster/Hagen/
Wuppertal/Solingen/Köln
Köln/Frankfurt Flughafen/Mannheim/Stuttgart/Ulm/Augsburg/
München
Tabelle 3 zeigt die neuen Direktverbindungen, die sich im zweiten
Gutachterentwurf des Zielfahrplans aufgrund neuer Linienführungen bzw.
Linienverlängerungen ergeben.
Tabelle 3
Von Nach
Bremerhaven und Osterholz Bremen, Hannover, Göttingen, Kassel, Fulda, Würzburg, Nürnberg,
Ingolstadt, München
Lüneburg/Uelzen/Celle Fulda, Würzburg, Nürnberg, Ingolstadt, München
Bamberg, Haßfurt und Schweinfurt Würzburg, Aschaffenburg, Hanau, Frankfurt, Mainz, Wiesbaden
Mainz Kassel, Göttingen, Hildesheim, Braunschweig, Wolfsburg, Berlin
Luxembourg, Trier, Wittlich,
Bullay, Cochem
Koblenz, Andernach, Remagen, Bonn, Köln, Düsseldorf, Duisburg,
Oberhausen, Gelsenkirchen, Wanne-Eickel, Recklinghausen, Münster,
Rheine, Lingen, Meppen, Papenburg, Leer, Emden, Norden,
Norddeich
Aachen, Herzogenrath,
Geilenkirchen, Mönchengladbach, Viersen,
Krefeld
Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Recklinghausen, Münster,
Osnabrück, Bremen, Hamburg (weiter nach Sylt)
Gelsenkirchen, Recklinghausen Osnabrück, Bremen, Hamburg
Halle, Erfurt Darmstadt, Mannheim, Karlsruhe, Baden-Baden, Freiburg, Basel
Tübingen, Reutlingen, Metzingen,
Nürtingen
Stuttgart, Mannheim, Frankfurt, Fulda, Erfurt, Halle, Berlin,
(Hamburg)
Darmstadt Mannheim, Offenburg, Freiburg/Basel Fulda, Erfurt, Halle, Berlin,
(Hamburg) Strasbourg, Frankreich
Hamm Frankfurt Flughafen, Mannheim, Karlsruhe, Offenburg, Freiburg,
Basel
Singen, Tuttlingen, Rottweil, Horb,
Böblingen
Schwäbisch Hall-Hessental, Crailsheim. Ansbach, Nürnberg
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
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