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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Nächste Umsetzungsschritte für den Deutschland-Takt 2030
(insgesamt 41 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
04.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1250819.08.2019
Nächste Umsetzungsschritte für den Deutschland-Takt 2030
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12508
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Annalena Baerbock, Harald Ebner,
Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen),
Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden,
Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nächste Umsetzungsschritte für den Deutschland-Takt 2030
Anfang Mai 2019 stellte das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) erste Ergebnisse des im Oktober 2018 einberufenen
Zukunftsbündnisses Schiene und seiner Arbeitsgruppen vor (www.bmvi.de/SharedDocs/
DE/Artikel/E/zukunftsbuendnis-schiene.html). Im Zuge dessen wurde ein
aktueller Arbeitsstand zum Deutschland-Takt präsentiert sowie ein zweiter
Gutachterentwurf des Zielfahrplans 2030 veröffentlicht (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Anlage/E/schienengipfel-zwischenbericht-ag.pdf?__blob=publicationFile), der
anders als bisher den Schienengüterverkehr in die Systematik der geplanten
Vertaktungen integriert. Nach wie vor bleibt nach Ansicht der Fragesteller offen, welche
Bindungswirkung vom Zielfahrplan ausgeht und inwiefern sich die
Bundesregierung in der Pflicht sieht, das Vorhaben Deutschland-Takt und die im Zielfahrplan
unterstellten Infrastrukturmaßnahmen tatsächlich in konkrete Angebote des
Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) umzusetzen. Die Pläne der
Bundesregierung reichen derzeit nicht über die Aktualisierungen des Zielfahrplans hinaus.
Eine klare Umsetzungsstrategie fehlt aus Sicht der Fragesteller: Weder ist
ersichtlich wie der Anspruch des Deutschland-Takts, derzeit vom Fernverkehr
„abgehängte“ Städte und Regionen wieder besser an den Schienenverkehr anzubinden,
unter dem gegenwärtig geltenden Marktmodell im SPFV realisierbar wäre, noch
zeichnet sich ab, wie die Bundesregierung den erforderlichen zusätzlichen
Finanzierungsbedarf für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur des Deutschland-Takts
abdecken will. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass ein planerischer
Paradigmenwechsel, wie er sich aus der Intention eines Deutschland-Takts für die
weitere Planung der Schieneninfrastruktur ergibt, eine schnellstmögliche
organisatorische Konsolidierung erfordert, für die es allen voran rechtlicher und
finanzpolitischer Lösungen seitens der Bundesregierung bedarf. Nach Auffassung der
Fragesteller muss die Bundesregierung für eine Umsetzungsoffensive des
Deutschland-Takts sorgen und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen
schnellstmöglich schaffen, um ihre Absichtserklärung zum Deutschland-Takt im
gegenwärtigen Koalitionsvertrag auch wahrhaftig in die Tat umzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie soll die Umsetzung des Deutschland-Takts finanziert werden, wenn der
Bund beim Deutschland-Takt keine Selbstverpflichtung eingehen soll, alle
im Zielfahrplan ausgewiesenen Infrastrukturen zu finanzieren (siehe S. 8 der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom
9. April 2019)?
2. Wie kann unter der Annahme, dass der Bund keine Selbstverpflichtung zur
Finanzierung des Deutschland-Takts eingehen wird, gewährleistet werden,
dass der erarbeitete Zielfahrplan zum Deutschland-Takt mit allen darin
zugrunde gelegten Infrastrukturmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wird?
3. Von welchem Finanzierungsvolumen geht die Bundesregierung bei der
Finanzierung des Koordinations- und Zusammenarbeitsprozesses im Rahmen
des Deutschland-Takts aus (siehe S. 11 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019)?
4. Ist vor der Aufstellung des zweiten Gutachterentwurfs zum Zielfahrplan
2030 des Deutschland-Takts eine Abstimmung mit allen Bundesländern
erfolgt?
Wenn nein, wann kann eine Abstimmung mit allen Bundesländern erwartet
werden?
5. Welche Bindungswirkung haben die Abstimmungen mit den Bundesländern
für den Zielfahrplan 2030, und wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass die
Interessen der Bundesländer tatsächlich umgesetzt werden?
6. Wird es noch weitere Abstimmungsrunden mit Ländern und
Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geben?
Wann und in welcher Weise werden diese erfolgen, und bis wann sollen diese
abgeschlossen sein?
7. Inwieweit waren Fahrgast- und Verbraucherverbände am
Abstimmungsprozess beteiligt?
8. Inwieweit sorgt die Bundesregierung dafür, dass die regionalen Interessen
von Fahrgästen bei der Erarbeitung des Zielfahrplans zum Deutschland-Takt
Berücksichtigung finden?
9. Wurden alle bereits vorliegenden Abstimmungsergebnisse mit am
Abstimmungsverfahren beteiligten Akteuren im zweiten Zielfahrplanentwurf
berücksichtigt (bitte alle Abstimmungsergebnisse mit Angabe, ob diese im
2. Zielfahrplanentwurf berücksichtigt worden sind, auflisten)?
10. Nach welchen Kriterien wird im Fall gegensätzlicher Interessen der an der
Abstimmung des Zielfahrplans 2030 beteiligten Akteure darüber
entschieden, welches Angebot im Zielfahrplanentwurf letztendlich ausgewiesen
wird, und welche Rolle kommt der Bundesregierung bei dieser
Entscheidungsfindung zu?
11. Welche Infrastrukturprojekte sind als Teil der ersten Umsetzungsstufe des
Deutschland-Takts bis 2020/2021 bestimmt worden (siehe S. 14 f. der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom
9. April 2019)?
12. Wann ist mit der Veröffentlichung des angekündigten „Masterplan
Schienenverkehr“ zu rechnen (siehe S. 5 des Berichts des Vorsitzenden des
Lenkungskreises über die Arbeit des Zukunftsbündnis Schiene vom 7. Mai
2019)?
13. Inwieweit ist das Einkalkulieren von „ausreichenden Wachstumsoptionen“
(siehe S. 6 der Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses
Schiene vom 9. April 2019) Bestandteil der Entwurfsplanung zum
Zielfahrplan des Deutschland-Takts?
14. Sieht die Bundesregierung ihren Anspruch, mit dem Deutschland-Takt
„ausreichende Wachstumsoptionen“ zu ermöglichen, im Fall der Bahnknoten
Frankfurt, Hamburg, Köln, Mannheim, München und Stuttgart für erfüllt
(bitte erläutern)?
15. Welcher Zugewinn an Direktverbindungen im Fernverkehr lässt sich im
Vergleich zum Status quo mit dem zweiten Zielfahrplanentwurf zum
Deutschland-Takt erreichen (bitte alle neuen Direktverbindungen auflisten)?
16. Welche Städte, die im Zielfahrplan des ersten Gutachterentwurfs noch an den
Fernverkehr angebunden waren, werden laut aktuellem Zielfahrplan nicht
mehr an den Fernverkehr angebunden sein, und wie begründet die
Bundesregierung diese Entscheidung?
17. Welcher maximale Kapazitätsgewinn wird dem zukünftigen Bahnknoten
Stuttgart durch das European Train Control System (ETCS) und die digitale
Stellwerkstechnik unterstellt?
18. Wie bewerten die Bundesregierung und die bundeseigene Deutsche Bahn
AG eine wie im Fall von Stuttgart 21 vorgesehene hohe Anzahl notwendiger
Doppelbelegungen (elf Doppelbelegungen in der Hauptverkehrszeit, siehe
Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/11967) unter den
Gesichtspunkten
a) des Ziels einer Verdopplung der Fahrgastzahlen,
b) des zur Realisierung des Verdopplungsziels gebotenen Einsatzes längerer
Züge, von denen zwei der Länge nach nicht hintereinander auf ein
Bahnsteiggleis passen,
c) der starken Gleisneigung im neuen Tiefbahnhof und der noch offenen
Frage, ob das Eisenbahn-Bundesamt Doppelbelegungen im Fall von
Stuttgart 21 zulässt, und
d) der betrieblichen Flexibilität, die durch Doppelbelegungen stark
eingeschränkt wird?
19. Wie begründet die Bundesregierung, dass im Zielfahrplan 2030 zwischen
Stuttgart und Mannheim bzw. Heidelberg insgesamt 4,5 Fernzüge pro Stunde
und Richtung vorgesehen sind (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/
VerkehrUndMobilitaet/Schiene/netzgrafik-fernverkehr-gutachten-2.pdf?__
blob=publicationFile), heute in den Stoßzeiten dort aber bereits bis zu sechs
Fernverkehrszüge fahren?
Bestehen auch nach Fertigstellung von Stuttgart 21 die Trassen- und
Bahnhofskapazitäten für sechs Fernzüge pro Stunde und Richtung (bitte
begründen)?
20. Wie weit ist die Abgleichung des Konzepts der Initiative „Deutschland im
Takt“, das die Einführung eines Halbstundentakts auf Hauptstrecken und die
Einbindung nahezu aller Städte über 100 000 Einwohner in das
Fernverkehrsnetz bis 2030 vorsieht (siehe S. 9 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019), mit den
Planungen des Deutschland-Takts?
21. Beruht das Konzept der Initiative „Deutschland im Takt“ auf den
Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zum Deutschland-Takt und weiteren
Gutachtererkenntnissen, die dem BMVI zum Vorhaben Deutschland-Takt vorliegen?
22. Inwieweit werden die europäischen Verkehrsverflechtungen der
grenzüberschreitenden Schienenverkehre (Fahrpläne der Nachbarstaaten) im
Deutschland-Takt berücksichtigt, und inwiefern fügen sich die im Deutschland-Takt
unterstellten Vertaktungen darin ein?
23. Wie weit ist die Trassenabstimmung zwischen den geplanten Nacht-
Fernverkehrsverbindungen und dem Güterverkehr im Rahmen des
Zielfahrplanentwurfs zum Deutschland-Takt (siehe S. 18 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019), und wann wird
ein Zielfahrplankonzept zum Deutschland-Takt vorgelegt, das auch das
Nachtzugangebot abbildet?
24. Welche Verbindungen wird das Nachtzugangebot im Rahmen des
zukünftigen Deutschland-Takts nach derzeitiger Kenntnislage der Bundesregierung
voraussichtlich bedienen?
25. Welche Rolle sieht die Bundesregierung für das bundeseigene Unternehmen
Deutsche Bahn AG beim Nachtzugangebot im Rahmen des Deutschland-
Takts vor?
Wird die Deutsche Bahn AG wieder in den Nachtzugverkehr einsteigen, und
wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Option?
26. Welche neuen, über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr
2015 (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Schiene/
deutschland-takt-machbarkeitsstudie-schienenverkehr-bericht.pdf?__blob=
publicationFile) hinausgehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu
der rechtlichen Zulässigkeit des Deutschland-Takts, und wann gedenkt die
Bundesregierung die mit dem Deutschland-Takt zusammenhängenden
Fragen des Regulierungs- und Vergaberechts zu lösen, und wie sollen diese
Lösungen aussehen?
27. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Bewertung des Planfalls
Deutschland-Takt?
28. Auf welchen Zeithorizont wird der Planfall für den Deutschland-Takt
ausgerichtet?
29. Welche Prämissen sollen der Berechnung des „Planfalls Deutschland-Takt“
beim Modal Split zugrunde gelegt werden – also von welchem Marktanteil
der Schiene im Personenverkehr und Güterverkehr geht die Bundesregierung
2030 bzw. 2035 aus?
30. Soll die Berechnung und Bewertung des „Planfalls Deutschland-Takt“
synchronisiert mit der 2021 ohnehin fälligen Bedarfsplanüberprüfung
stattfinden?
Wenn nein, wann soll die Berechnung und Bewertung des „Planfalls
Deutschland-Takt“ stattdessen erfolgen, und bis wann soll der Prozess
abgeschlossen werden?
31. Wird es in Anbetracht der angedachten bevorzugten Realisierung von für den
Deutschland-Takt vorgesehenen Aus- und Neubaumaßnahmen (siehe S. 8
der Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene
vom 9. April 2019) eine erneute Bewertung der Vorhaben des
Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans Schiene geben, so dass diese ggf. an die neuen
Prämissen (höherer Marktanteil der Schiene) angepasst werden können?
a) Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung bei dieser Bewertung die
Priorisierung vorzunehmen?
b) Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung die Priorisierung sonst
umzusetzen?
c) Erachtet die Bundesregierung das Merkmal „Deutschlandtakt-
Tauglichkeit“ als Bewertungskriterien für weitere Infrastrukturmaßnahmen für
sinnvoll?
32. Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angedachten
bevorzugten Realisierung von für den Deutschland-Takt vorgesehenen Aus- und
Neubaumaßnahmen eine grundsätzliche Neuaufstellung des
Bundesverkehrswegeplans (BVWP) für notwendig?
a) Wenn ja, wann kann eine vorgezogene Neuaufstellung des BVWP
erwartet werden, bzw. wann werden die Vorbereitungen dafür beginnen?
b) Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung derzeit noch im BVWP
ausgewiesene Planfälle für die Schieneninfrastruktur zu behandeln, die
keinen Nutzen für den Deutschland-Takt haben?
33. Wann wird die Bundesregierung ein Konzept vorlegen, wie mit dem
„Planfall Deutschland-Takt“ des Bedarfsplans Schiene in Zukunft umgegangen
wird?
34. Wird die übergeordnete Stellung, die Infrastrukturmaßnahmen des Planfalls
„Deutschland-Takt“ eingeräumt werden soll (siehe S. 8 der
Zwischenberichte der Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April
2019), auch dann zum Tragen kommen, wenn eine Einzelmaßnahme des
Planfalls im Rahmen der Nutzen-Kosten-Analyse nicht positiv bewertet
wird?
35. Gedenkt die Bundesregierung, den Planfall „Deutschland-Takt“ mit all
seinen Einzelmaßnahmen als Gesamtpaket einer Nutzen-Kosten-Analyse zu
unterziehen?
36. Wie weit reichen die Pläne der Bundesregierung, für zusätzlich erforderliche
Infrastrukturmaßnahmen zum Deutschland-Takt „neue Formen der
verkehrlichen Bewertung“ zu entwickeln (siehe S. 14 der Zwischenberichte der
Arbeitsgruppen des Zukunftsbündnisses Schiene vom 9. April 2019)?
a) Welche neuen Bewertungsformen wären aus Sicht der Bundesregierung
denkbar?
b) Wann sind konkretere Absichtserklärungen dazu zu erwarten?
37. Inwieweit ist das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag
ausgewiesene Ziel, Fahrgastzahlen zu verdoppeln (siehe S. 77: www.bundesregierung.
de/resource/blob/656734/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/
2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1), maßgebend bei der
Definition der für den Deutschland-Takt erforderlichen infrastrukturellen
Kapazitäten?
38. Hat die Bundesregierung geprüft, welche zusätzliche Eisenbahninfrastruktur
zwingend erforderlich ist, um das anvisierte Verdopplungsziel bei den
Fahrgastzahlen zu erreichen?
39. Um wie viel Prozent muss nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl
der gefahrenen Züge im Durchschnitt erhöht werden (alternativ bitte die
Spannbreite von – bis angeben), um das Ziel der Bundesregierung, die
Fahrgastzahlen zu verdoppeln, erfüllen zu können?
40. Von welchem Ressourcenbedarf (z. B. erforderliches Personal, zusätzliche
Fahrzeuge) geht die Bundesregierung derzeit aus, um das Verdopplungsziel
bei den Fahrgastzahlen erfüllen zu können?
41. Wie gedenkt die Bundesregierung die für das Verdopplungsziel notwendigen
Ressourcen zu gewährleisten, und soll die Bereitstellung dieser Ressourcen
Aufgabe der Verkehrsunternehmen sein oder gedenkt die Bundesregierung,
gesonderte Finanzierungshilfen dafür einzusetzen?
Berlin, den 2. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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