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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Diskussionen um neue Geldwäsche-Richtlinie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1251020.08.2019

Diskussionen um neue Geldwäsche-Richtlinie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12510 19. Wahlperiode 20.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Diskussionen um neue Geldwäsche-Richtlinie Im Mai 2019 legte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU- Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) mit Bearbeitungsstand vom 20. Mai 2019 vor (GwG-RefE). Mit Schreiben vom selben Tage forderte das BMF den Adressatenkreis auf, bis zum 31. Mai 2019 Stellungnahmen für den Referentenentwurf einzureichen. Es wurde angekündigt, am 19. Juni 2019 mit einem Gesetzentwurf hierzu zu befassen (Schreiben des BMF vom 20. Mai 2019, Seite 3). Am 20. Juli 2019 berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (online, https:// edition.faz.net/faz-edition/finanzen/2019-07-20/fa3bc995150967198f374a6b4e3 30dae/?GEPC=s9), verschiedene Verbände hätten gegenüber dem Referentenentwurf Kritik geäußert. So moniere die Branche der Kunstversteigerer etwa, die vorgeschlagenen Regelungen würden dazu führen, dass bei einer Auktion mit 100 Leuten, künftig vorab die Identifikation für alle Teilnehmer vorzunehmen sei, weil man nicht wisse, wer etwas für mehr als 10 000 Euro erwerben werde. Wenn ein Ausweis nicht reiche, müsste man zum Teil den wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Klagen kamen auch aus den Bereichen Münz- sowie Briefmarkenhandel. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat das BMF zum in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebenen Referentenentwurf neben der Bitte um Einreichung von schriftlichen Stellungnahmen auch eine sogenannte Verbändeanhörung durchgeführt? a) Wenn ja, wann hat diese stattgefunden? b) Wenn ja, welche Verbände, Institution usw. haben daran teilgenommen? c) Wenn ja, welche Personen haben daran teilgenommen und welche Behörde, welche Institution bzw. welchen Verband vertreten? d) Wenn nein, ist eine solche Anhörung geplant? Soll ggf. eine weitere Anhörung erfolgen? 2. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im Rahmen einer Kunstversteigerung der Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt wurde (bitte Jahresangaben machen)? a) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im Rahmen einer Kunstversteigerung ein Geldwäscheverdacht bestand (bitte Jahresangaben machen)? b) Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung diesbezüglich aus? c) In wie Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 zu einer Verurteilung, nachdem zuvor im Rahmen einer Kunstversteigerung ein Geldwäscheverdacht gemeldet wurde? 3. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im Rahmen einer sonstigen Versteigerung der Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt wurde (bitte Jahresangaben machen)? a) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im Rahmen einer sonstigen Versteigerung ein Geldwäscheverdacht bestand (bitte Jahresangaben machen)? b) Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung diesbezüglich aus? c) In wie Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 zu einer Verurteilung, nachdem zuvor im Rahmen einer sonstigen Versteigerung ein Geldwäscheverdacht gemeldet wurde? 4. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Münzhandel der Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt wurde (bitte Jahresangaben machen)? a) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Münzhandel ein Geldwäscheverdacht bestand (bitte Jahresangaben machen)? b) Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung diesbezüglich aus? c) In wie Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 zu einer Verurteilung, nachdem zuvor im Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Münzhandel ein Geldwäscheverdacht gemeldet wurde? 5. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Briefmarkenhandel der Straftatbestand der Geldwäsche erfüllt wurde (bitte Jahresangaben machen)? a) Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2013 bekannt, bei denen im Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Briefmarkenhandel ein Geldwäscheverdacht bestand (bitte Jahresangaben machen)? b) Von welcher Dunkelziffer geht die Bundesregierung diesbezüglich aus? c) In wie Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 zu einer Verurteilung, nachdem zuvor im Rahmen eines Geschäfts im Zusammenhang mit dem Briefmarkenhandel ein Geldwäscheverdacht gemeldet wurde? 6. An welchen Stellen nimmt das BMF aus seiner Sicht im Referentenentwurf ein sogenanntes Goldplating, also eine über eine reine Eins-zu-eins- Transformation der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) hinausgehende Umsetzung vor? Und mit welcher Begründung wird von einer reine Eins-zu-eins- Transformation abgesehen? a) Stellt die im Referentenentwurf vorgeschlagene Änderung des § 15 Absatz 3 Nummer 4 GwG-RefE aus Sicht der Bundesregierung sogenanntes Goldplating dar? Wenn ja, aus welchem Grund beabsichtigt die Bundesregierung, dass Kreditinstitute für jede Korrespondenzbeziehung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (einschließlich der EU-Mitgliedstaaten) eine individuelle Risikobewertung vornehmen sollen? Welche Bedeutung misst die Bundesregierung insoweit der Befürchtung der Branche bei, dass diese Regelung zu einem sogenannten De-Risking durch Kündigung von Korrespondenzbeziehungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums führen könne (https://die-dk.de/media/files/201 90603_DK_Stn_zum_RefE_zur_Umsetzung_der_RL_EU_201_843.pdf, dort S. 3)? b) Stellt die im Referentenentwurf vorgeschlagene Änderung des § 11 Absatz 5 Satz 2 GwG-RefE aus Sicht der Bundesregierung sogenanntes Goldplating dar? Wenn ja, aus welchem Grund hält die Bundesregierung die Vereinfachungsregelung des § 20 Absatz 2 des Geldwäschegesetzes (GwG), bei der die Sicherstellung der Angaben zum wirtschaftlichen Berechtigten bereits aus einem anderen öffentlichen Register gewährleistet wird, für nicht ausreichend? c) Stellt die im Referentenentwurf vorgeschlagene Verpflichtung (§ 23a GwG-RefE), dass Verpflichtete künftig die Mitteilungspflichten der Unternehmen nach § 20 bzw. § 21 GwG überprüfen sollen, aus Sicht der Bundesregierung ein sogenanntes Goldplating dar? 7. Ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem erwogenen § 31 GWG- RefE bekannt, wie die Dateneintragung und ggf. auch Datenaustragung (etwa nachdem sich ein Verdacht nicht bestätigt hatte) in das polizeiliche Informationssystem der Länder und des Bundeskriminalamts technisch erfolgt? a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich im polizeilichen Informationssystem Datensätze befinden, wo sich der Verdacht nicht bestätigt hat, aber eine Datenaustragung nicht erfolgt ist? b) Hatte die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es technische Vorkehrungen im polizeilichen Informationssystem gibt, die gewährleisten, dass auch bestehende Datensätze regelmäßig auf Aktualität überprüft werden? c) Wenn ja, wie läuft dieser Prozess technisch im Detail ab? 8. Wie viele Anfragen der Financial Intelligence Unit (FIU) an eine „datenbesitzende Stelle“ (vgl. Schreiben des BMF vom 20. Mai 2019, Seite 4) gab es seit Bestehen der FIU (bitte nach den Behördeneinheiten getrennt darstellen)? 9. In wie vielen Fällen hat die „datenbesitzende Stelle“ der FIU eine Rückmeldung erteilt (bitte nach den Behördeneinheiten getrennt darstellen)? 10. Welche untergesetzlichen Maßnahmen wurden bislang getroffen, um die aktuelle Rechtslage, welche das BMF selbst für „nicht praxistauglich“ (Schreiben des BMF vom 20. Mai 2019, Seite 4) erachtet, abzumildern? 11. Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Dateneintragung und ggf. auch Datenaustragung (etwa nachdem sich ein Verdacht nicht bestätigt hatte) in die Zentrale Datenbank zur Speicherung und Auswertung von Umsatzsteuer- Betrugsfällen (ZAUBER) technisch erfolgt? a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich im ZAUBER-System Datensätze befinden, bei denen sich der Verdacht nicht bestätigt hat, aber eine Datenaustragung nicht erfolgt ist? b) Hatte die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es technische Vorkehrungen im ZAUBER-System gibt, die gewährleisten, dass auch bestehende Datensätze regelmäßig auf Aktualität überprüft werden? c) Wenn ja, wie läuft dieser Prozess technisch im Detail ab? d) Wenn nein, war der Umstand, dass es im ZAUBER-System möglicherweise keine technischen Vorkehrungen gibt, dass die Datensätze regelmäßig auf Aktualität überprüft werden, Gegenstand von Bund-Länder- Beratungen (beispielsweise auf Referatsleiterebene, auf Ebene von Bund- Länder-Arbeitsgruppen o. Ä.)? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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