Stand, Entwicklung und Perspektiven des Jugendarbeitsschutzes
der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Werner Dreibus, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat Vorbereitungen für eine Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) eingeleitet. Eine diesbezügliche Bund-Länder- Arbeitsgruppe hat am 1. September 2006 zum ersten Mal getagt, ohne dass die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Beratung informiert wurde. Die Bundesregierung hat aber bereits deutlich gemacht, dass die Novellierung zu einer Absenkung von Schutzstandards für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen könnte, mit der die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen für Jugendliche verbessert werden soll (Bundestagsdrucksache 16/2162, S. 3). Die Bundesregierung ist bislang einen Beleg für diese These schuldig geblieben.
Auch eine konkrete Stellungnahme zu den aus dem Saarland vorliegenden Vorschlägen für eine Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzes hat die Bundesregierung nicht vorgelegt, obwohl sie die Vorschläge als eine Grundlage der Novellierungspläne charakterisiert hat (ebd., S. 3). Aktuell liegt kein Bericht zu Stand und Entwicklung des Jugendarbeitsschutzes vor, der hinreichend aktuell, umfassend und aussagefähig ist, um als empirische Grundlage einer grundsätzlichen Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu dienen. Deshalb ist die Frage von großem Interesse, auf welche empirischen Erkenntnisse die Bundesregierung ihre Novellierungspläne stützt.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Hält es die Bundesregierung für notwendig, in der Nachfolge zum 1988 (Bundestagsdrucksache 11/3404) vorgelegten Bericht über Erfahrungen mit der Durchführung des JArbSchG einen neuen Bericht über die seitdem gemachten Erfahrungen mit der Durchführung des JArbSchG vorzulegen?
- Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung den Bericht vorlegen?
- Wenn nein, warum hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, einen solchen Bericht vorzulegen?
- Wie schätzt die Bundesregierung das Jugendarbeitsschutzniveau und dessen Entwicklung seit dem Jahr 1984 allgemein ein?
- Welche Belege kann die Bundesregierung für die These anführen, dass Änderungen am JArbSchG geeignet sein könnten, die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen von jungen Menschen zu verbessern?
- Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob eine Verschlechterung des gesetzlichen Jugendarbeitsschutzes nachteilige gesundheitliche Folgen für Jugendliche haben kann?
- In welchem Umfang waren Jugendliche, die 15, aber noch nicht 25 Jahre alt sind, seit 1996 von Arbeitsunfällen betroffen (bitte nach Jahren, Schwere der Unfälle, Alter der Jugendlichen und Bundesländern aufschlüsseln)?
- Welche aktuellen arbeitsmedizinischen Studien über gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Jugendlichen, die auf Defizite am gesetzlichen Jugendarbeitsschutz zurückzuführen sind, sind der Bundesregierung bekannt, und welche Erkenntnisse lassen sich aus diesen Studien zur Entwicklung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit 1996 ziehen?
- Wie viele Verstöße gegen das JArbSchG wurden seit 1996 festgestellt (bitte mit Verteilung nach Jahren und Bundesländern)?
- Wie verteilen sich diese Verstöße nach Wirtschaftszweigen, Art und Schwere der Verstöße sowie der Zahl der von Verstößen betroffenen Jugendlichen?
- Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die den Aufsichtsbehörden gegenwärtig zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten und die durchgeführten Kontrollen ausreichen, um die Einhaltung der Jugendarbeitsschutzvorschriften zu gewährleisten?
- Hält die Bundesregierung die im JArbSchG vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen für ausreichend (bitte mit Begründung der jeweiligen Stellungnahme)?
- Wie viele Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren wurden seit 1996 wegen Verstößen gegen das JArbSchG eingeleitet und durchgeführt?
- In wie vielen Fällen wurden Bußgelder/Strafen ausgesprochen?
- In welcher Höhe wurden Geldbußen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- In welchem Umfang machen gegenwärtig die Tarifvertragsparteien von der Möglichkeit des § 21a JArbSchG Gebrauch?
- Welche Sonderuntersuchungen zur Einhaltung der Jugendarbeitsschutzvorschriften von Länder- oder/und berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Ergebnisse hatten diese Untersuchungen?
- Wie stellt sich die Entwicklung des Umfangs der gesundheitlichen Beeinträchtigungen von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Zahl der Arbeitsunfälle von Jugendlichen unter 25 Jahren in der Bundesrepublik im europäischen Vergleich dar?
- Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Altersgrenze für den Geltungsbereich des JArbSchG heraufzusetzen, um der Situation Rechnung zu tragen, dass derzeit 3/4 aller Auszubildenden älter als 18 Jahre sind und somit für diese Personengruppe die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes nicht gelten?
- Wenn nein, wie begründet sie ihre Stellungnahme?
- Welchen Inhalt hatten die in einem Beschluss des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vom 22./23. März 2006 eingeforderten fachlichen Stellungnahmen der Länder zu den vom Saarland in einer Synopse vorgelegten Vorschlägen für eine umfassende Deregulierung des Jugendarbeitsschutzrechts (bitte aufgeschlüsselt nach Themenfeldern und Bundesländern)?
- Welche Ergebnisse hatte die erste Beratung der angekündigten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/2162)?
Fragen17
Hält es die Bundesregierung für notwendig, in der Nachfolge zum 1988 (Bundestagsdrucksache 11/3404) vorgelegten Bericht über Erfahrungen mit der Durchführung des JArbSchG einen neuen Bericht über die seitdem gemachten Erfahrungen mit der Durchführung des JArbSchG vorzulegen?
Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung den Bericht vorlegen?
Wenn nein, warum hält es die Bundesregierung nicht für notwendig, einen solchen Bericht vorzulegen?
Wie schätzt die Bundesregierung das Jugendarbeitsschutzniveau und dessen Entwicklung seit dem Jahr 1984 allgemein ein?
Welche Belege kann die Bundesregierung für die These anführen, dass Änderungen am JArbSchG geeignet sein könnten, die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen von jungen Menschen zu verbessern?
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob eine Verschlechterung des gesetzlichen Jugendarbeitsschutzes nachteilige gesundheitliche Folgen für Jugendliche haben kann?
In welchem Umfang waren Jugendliche, die 15, aber noch nicht 25 Jahre alt sind, seit 1996 von Arbeitsunfällen betroffen (bitte nach Jahren, Schwere der Unfälle, Alter der Jugendlichen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche aktuellen arbeitsmedizinischen Studien über gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Jugendlichen, die auf Defizite am gesetzlichen Jugendarbeitsschutz zurückzuführen sind, sind der Bundesregierung bekannt, und welche Erkenntnisse lassen sich aus diesen Studien zur Entwicklung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit 1996 ziehen?
Wie viele Verstöße gegen das JArbSchG wurden seit 1996 festgestellt (bitte mit Verteilung nach Jahren und Bundesländern)?
Wie verteilen sich diese Verstöße nach Wirtschaftszweigen, Art und Schwere der Verstöße sowie der Zahl der von Verstößen betroffenen Jugendlichen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die den Aufsichtsbehörden gegenwärtig zur Verfügung stehenden Kontrollmöglichkeiten und die durchgeführten Kontrollen ausreichen, um die Einhaltung der Jugendarbeitsschutzvorschriften zu gewährleisten?
Hält die Bundesregierung die im JArbSchG vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen für ausreichend (bitte mit Begründung der jeweiligen Stellungnahme)?
Wie viele Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren wurden seit 1996 wegen Verstößen gegen das JArbSchG eingeleitet und durchgeführt?
In wie vielen Fällen wurden Bußgelder/Strafen ausgesprochen?
In welcher Höhe wurden Geldbußen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In welchem Umfang machen gegenwärtig die Tarifvertragsparteien von der Möglichkeit des § 21a JArbSchG Gebrauch?
Welche Sonderuntersuchungen zur Einhaltung der Jugendarbeitsschutzvorschriften von Länder- oder/und berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Ergebnisse hatten diese Untersuchungen?
Wie stellt sich die Entwicklung des Umfangs der gesundheitlichen Beeinträchtigungen von jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Zahl der Arbeitsunfälle von Jugendlichen unter 25 Jahren in der Bundesrepublik im europäischen Vergleich dar?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, die Altersgrenze für den Geltungsbereich des JArbSchG heraufzusetzen, um der Situation Rechnung zu tragen, dass derzeit 3/4 aller Auszubildenden älter als 18 Jahre sind und somit für diese Personengruppe die Regelungen des Jugendarbeitsschutzes nicht gelten?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Stellungnahme?
Welchen Inhalt hatten die in einem Beschluss des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) vom 22./23. März 2006 eingeforderten fachlichen Stellungnahmen der Länder zu den vom Saarland in einer Synopse vorgelegten Vorschlägen für eine umfassende Deregulierung des Jugendarbeitsschutzrechts (bitte aufgeschlüsselt nach Themenfeldern und Bundesländern)?
Welche Ergebnisse hatte die erste Beratung der angekündigten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/2162)?