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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Nukleare Teilhabe und Nutzung der Fliegerhorste Büchel und Nörvenich
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
12.09.2019
Antwortdauer
23 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1252420.08.2019
Nukleare Teilhabe und Nutzung der Fliegerhorste Büchel und Nörvenich
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12524
19. Wahlperiode 20.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Heike Hänsel,
Christine Buchholz, Brigitte Freihold, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic,
Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Nukleare Teilhabe und Nutzung der Fliegerhorste Büchel und Nörvenich
Die Bundesregierung bekennt sich entgegen dem in einer Umfrage postulierten
Willen einer Mehrheit der Bevölkerung (https://kurzlink.de/ippnw-umfrage) und
auch entgegen der einhelligen Forderung der Abgeordneten aller Fraktionen des
17. Deutschen Bundestages, die am 26. März 2010 den Abzug der US-
Atomwaffen aus Deutschland verlangten (Plenarprotokoll 17/35), zum NATO-
Abschreckungskonzept der „nuklearen Teilhabe“: der Stationierung von US-Atomwaffen
in Deutschland und im Ergebnis potentiell des Abwurfs dieser Atombomben
durch Bundeswehr-Kampfflugzeuge. Die Bundesrepublik Deutschland ist
bislang nicht dem Atomwaffenverbotsvertrag beigetreten, obwohl dieser laut einer
Umfrage von 71 Prozent der deutschen Bevölkerung unterstützt wird (https://
kurzlink.de/ican-umfrage). Der Vertrag wurde am 7. Juli 2017 bei den Vereinten
Nationen von 122 Staaten beschlossen.
Ohne dass dies von der Bundesregierung jemals bestätigt wurde, gilt nach
Einschätzung der Friedensbewegung als offenes Geheimnis, dass US-Atomwaffen
auf dem Fliegerhorst Büchel stationiert sind. Ein Bericht aus dem Ausschuss für
Sicherheit und Verteidigung der Parlamentarischen Versammlung der NATO
(NATO PV) mit dem Titel „Eine neue Ära der nuklearen Abschreckung“
benannte im April 2019 nun Stationierungsorte in Europa – darunter Büchel
(https://kurzlink.de/Telepolis-NatoPV).
Auch der Fliegerhorst Nörvenich war nach Presseberichten mindestens bis 1995
Stationierungsort für US-Atomwaffen. Seither gilt Nörvenich als Ausweichort für
die in Büchel gelagerten Atombomben. Im Jahr 2019 wurden laut
Medienberichten erneut Tornados vom Atomwaffenstandort Büchel nach Nörvenich verlegt
und für Ausbildungs- und Übungsflüge genutzt (Dürener Nachrichten vom
11. Mai 2019).
Ende 2017 wurden symbolisch die ersten Bomben des Typs GBU-48 an das in
Nörvenich stationierte Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“
übergeben; Eurofighter-Kampfjets können damit nun Luftangriffe fliegen
(Bundestagsdrucksache 19/4396). Seit 2018 ist der Fliegerhorst Nörvenich Teil der NATO
Response Force, der schnellen Eingreiftruppe der NATO, zu der z. B. auch die
gegen die Russische Föderation ausgerichtete sog. NATO-Speerspitze VJTF
(Very High Readiness Joint Task Force) gehört. Außerdem übernimmt das
Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ immer wieder temporär die
Luftraumüberwachung zur Sicherung des deutschen Luftraums, so z. B. im Mai 2019
(Dürener Nachrichten vom 27. April 2019).
Bürgerinnen aus der verhältnismäßig dicht besiedelten Region rund um den
Fliegerhorst Nörvenich berichten nach Kenntnis der Fragesteller schon seit geraumer
Zeit über verstärkten militärischen Flugbetrieb.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bestätigt die Bundesregierung mit Blick auf die dezidierten Darlegungen in
der im April 2019 vorgelegte Fassung des Berichts des Berichterstatters
(General Rapporteur) des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung
(DSC) der Parlamentarischen Versammlung der NATO mit dem Titel „Eine
neue Ära der nuklearen Abschreckung“ (https://kurzlink.de/DeMorgen-
Buechel; https://kurzlink.de/Telepolis-NatoPV), dass Büchel ein
Stationierungsort für US-Atomwaffen ist (bitte begründen)?
2. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zur Diskussion des am
16. April 2019 veröffentlichten Berichts des Mitglieds und Berichterstatters
des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung (DSC) der
Parlamentarischen Versammlung der NATO mit dem Titel „Eine neue Ära der nuklearen
Abschreckung“ am 1. Juni 2017 bei der Tagung der NATO PV in Bratislava
(https://kurzlink.de/Telepolis-NatoPV)?
3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu Bestrebungen innerhalb
der NATO, nach der Aufkündigung des INF-Abkommens nukleare
Mittelstreckenraketen und mehr Atombomben nach Europa zu verlegen und die
Mitgliedstaaten zu veranlassen, verstärkt in neue Atomwaffen und
Infrastruktur zu investieren?
4. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Beschaffung eines
Nachfolgesystems für den Tornado für die Bundeswehr?
5. Worin konkret besteht der von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/13058 postulierte „schrittweise Ansatz konkreter nuklearer
Abrüstungsschritte“, der zum Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt in Frieden und
Sicherheit führen soll?
6. Welche und wie viele militärische Flugbewegungen gab es seit Juli 2017
vom Fliegerhorst Nörvenich ausgehend?
7. Was waren und sind die Hintergründe und Zielsetzungen dieser
Flugbewegungen?
8. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um Umweltbelastungen,
Lärmbelästigung und Gefährdungen durch den Luftverkehr selbst für die
Anwohnerinnen der überflogenen Gebiete auszuschließen, und welche
Rückmeldungen erhalten die Bundesregierung und die Bundeswehr aus der Bevölkerung
dazu, inwieweit diese Maßnahmen ausreichend sind?
9. Inwieweit handelte es sich um Flugbewegungen der Streitkräfte anderer
Staaten?
10. Inwieweit und wie oft flogen seit Juli 2017 am Standort Büchel stationierte
Luftfahrzeuge den Fliegerhorst Nörvenich an, in welchen Fällen handelte es
sich dabei um Tornados, und wann jeweils handelte es sich insoweit um für
den Einsatz von Atomwaffen vorgesehene Tornados?
11. Inwieweit führt das verstärkte Flugaufkommen durch die von Büchel nach
Nörvenich verlegten Luftfahrzeuge, namentlich Tornados, zu verstärkten
Umweltbelastungen, Lärmbelästigungen und Gefährdungen durch den
Luftverkehr selbst für die Anwohnerinnen der überflogenen Gebiete?
12. Welche dem Fliegerhorst Büchel zugeordneten Luftfahrzeugtypen nutzten
den Fliegerhorst Nörvenich seit Juli 2017, wie häufig, und zu welchem
Zweck, sowie ggf. für welche Übungs- und Ausbildungsaktivitäten?
13. Inwieweit und mit welchen Luftfahrzeugtypen wurde bzw. wird in
Nörvenich seit 1995 der Einsatz von Atomwaffen geübt?
14. Inwieweit wurden Strukturen des Fliegerhorst Nörvenich nach 1995
abgebaut?
15. Inwieweit sind die vor 1995 bestehenden Einrichtungen in Nörvenich
weiterhin betriebsbereit?
16. Inwieweit sind Einrichtungen in Nörvenich, die in Zusammenhang mit der
Lagerung von Atomwaffen bis 1995 standen, noch einsatzbereit oder in
kurzer Zeit wieder einsatzfähig zu machen?
17. Inwieweit kommt es bei militärischen Flugbewegungen vom Standort
Nörvenich aus zu Überflügen angrenzender Städte, insbesondere Düren, einer
Stadt mit mehr als 90 000 Einwohnerinnen, und Gemeinden?
a) Wie viele und welche militärisch begründeten Überflüge fanden seit Juli
2017 über der Stadt und dem Kreis Düren statt?
b) An welchen Tagen und zu welchen Zeiten gab es seit Juli 2017 welche
militärischen Flugbewegungen über der Stadt und dem Kreis Düren?
c) Wie viele Flugstunden fielen dabei jeweils für einzelne Flüge und
summiert an?
d) Was kosteten diese Flüge jeweils einzeln und summiert?
e) Welche Luftfahrzeugtypen haben seit Juli 2017 an militärischen
Flugbewegungen über der Stadt und dem Kreis Düren teilgenommen?
f) Vor welchem Hintergrund bzw. zu welchem Zweck fanden die Flüge
statt?
18. Wie viele dieser Überflüge fanden mit Nutzlast (Bewaffnung) statt?
19. Für welche Zeitfenster (tagsüber und/oder nachts) gibt und gab es
Beschränkungen des seit Juli 2017 vom Fliegerhorst Nörvenich ausgehenden
militärischen Flugbetriebs (Ruhezeiten), und in welchen Fällen wurden diese
Ruhezeiten aus welchen Gründen nicht eingehalten?
20. In welchem Zusammenhang standen welche Überflüge über die Stadt und
den Kreis Düren zu welchen Manövern bzw. Übungen?
21. An welchen Manövern, Übungen etc. nahmen das Luftwaffengeschwader
31 „Boelcke“ oder Teile davon seit Juli 2017 teil?
a) Wo?
b) Wie viele und welche Angehörige des Geschwaders nahmen jeweils in
welcher Funktion und mit welcher Einsatzdauer teil?
c) Welche Szenarien lagen dabei jeweils zugrunde?
d) Inwiefern wurde jeweils mit Militärpersonal oder staatlichen Stellen
anderer Staaten kooperiert?
e) Welche Staaten waren jeweils beteiligt?
f) Wie viele und welche weiteren Luftfahrzeuge der Bundeswehr und
weiterer Staaten waren jeweils beteiligt?
g) Welche anderen Waffengattungen der Bundeswehr und weiterer Staaten
waren jeweils in welcher Größenordnung beteiligt?
22. Zu welchen Zeiten seit Juli 2017 – und im Wechsel mit welchen Einheiten –
übernahm das Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ die
Luftraumüberwachung zur Sicherung des deutschen Luftraums?
a) Welche Befugnisse, Verpflichtungen und Veränderungen von Abläufen
ergaben sich aus der Übernahme der Zuständigkeit zur
Luftraumüberwachung?
b) Wie unterscheidet sich das Flugaufkommen in diesen Phasen der
Einsatzbereitschaft vom sonst üblichen Flugaufkommen?
c) Wie viele Luftfahrzeuge mit wie viel Personal sind jeweils einsatzbereit?
23. Inwiefern und zu welchen Zeitpunkten wurden an den Standorten Nörvenich
und Büchel PFC-haltige Substanzen eingesetzt?
24. Über welche sonstigen Erkenntnisse zu PFC-Kontaminationen der Standorte
und ihrer Umgebung verfügt die Bundesregierung, und um welche PFC-
Stoffe handelt es sich dabei jeweils?
25. Welche konkreten Maßnahmen, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung
im Umfeld der Standorte Nörvenich und Büchel, sind mit Blick auf den
Einsatz PFC-haltiger Substanzen und daraus resultierender Folgen eingeleitet?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1317712.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12524 - Nukleare Teilhabe und Nutzung der Fliegerhorste Büchel und Nörvenich
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko,
Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12524 –
Nukleare Teilhabe und Nutzung der Fliegerhorste Büchel und Nörvenich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung bekennt sich entgegen dem in einer Umfrage
postulierten Willen einer Mehrheit der Bevölkerung (https://kurzlink.de/ippnw-umfra
ge) und auch entgegen der einhelligen Forderung der Abgeordneten aller
Fraktionen des 17. Deutschen Bundestages, die am 26. März 2010 den Abzug der
US-Atomwaffen aus Deutschland verlangten (Plenarprotokoll 17/35), zum
NATO-Abschreckungskonzept der „nuklearen Teilhabe“: der Stationierung
von US-Atomwaffen in Deutschland und im Ergebnis potentiell des Abwurfs
dieser Atombomben durch Bundeswehr-Kampfflugzeuge. Die Bundesrepublik
Deutschland ist bislang nicht dem Atomwaffenverbotsvertrag beigetreten,
obwohl dieser laut einer Umfrage von 71 Prozent der deutschen Bevölkerung
unterstützt wird (https://kurzlink.de/ican-umfrage). Der Vertrag wurde am
7. Juli 2017 bei den Vereinten Nationen von 122 Staaten beschlossen.
Ohne dass dies von der Bundesregierung jemals bestätigt wurde, gilt nach
Einschätzung der Friedensbewegung als offenes Geheimnis, dass US-
Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel stationiert sind. Ein Bericht aus dem
Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung der Parlamentarischen
Versammlung der NATO (NATO PV) mit dem Titel „Eine neue Ära der nuklearen
Abschreckung“ benannte im April 2019 nun Stationierungsorte in Europa –
darunter Büchel (https://kurzlink.de/Telepolis-NatoPV).
Auch der Fliegerhorst Nörvenich war nach Presseberichten mindestens bis
1995 Stationierungsort für US-Atomwaffen. Seither gilt Nörvenich als
Ausweichort für die in Büchel gelagerten Atombomben. Im Jahr 2019 wurden laut
Medienberichten erneut Tornados vom Atomwaffenstandort Büchel nach
Nörvenich verlegt und für Ausbildungs- und Übungsflüge genutzt (Dürener
Nachrichten vom 11. Mai 2019).
Ende 2017 wurden symbolisch die ersten Bomben des Typs GBU-48 an das in
Nörvenich stationierte Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“
übergeben; Eurofighter-Kampf) ets können damit nun Luftangriffe fliegen
(Bundestagsdrucksache 19/4396). Seit 2018 ist der Fliegerhorst Nörvenich Teil der
NATO Response Force, der schnellen Eingreiftruppe der NATO, zu der z. B.
auch die gegen die Russische Föderation ausgerichtete sog. NATO-
Speerspitze VJTF (Very High Readiness Joint Task Force) gehört. Außerdem
übernimmt das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ immer wieder
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13177
19. Wahlperiode 12.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
11. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
temporär die Luftraumüberwachung zur Sicherung des deutschen Luftraums,
so z. B. im Mai 2019 (Dürener Nachrichten vom 27. April 2019).
Bürgerinnen aus der verhältnismäßig dicht besiedelten Region rund um den
Fliegerhorst Nörvenich berichten nach Kenntnis der Fragesteller schon seit
geraumer Zeit über verstärkten militärischen Flugbetrieb.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Bundesregierung bekennt sich zur nuklearen Teilhabe der NATO als
wichtigem Bestandteil einer glaubhaften Abschreckung des Bündnisses. Sämtliche
Entscheidungen bezüglich der nuklearen Teilhabe werden in enger
Abstimmung mit den Bündnispartnern in den dafür verantwortlichen Gremien
getroffen.
Die Bundesregierung bleibt dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt in Frieden
und Sicherheit weiter verpflichtet und verfolgt dabei einen pragmatischen,
schrittweisen Ansatz konkreter nuklearer Abrüstungsschritte.
Die Informationspolitik hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO
unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des
Bündnisses. Demzufolge können zu der Anzahl, den Lagerorten, dem Umgang
mit und den Spezifika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme, wie auch
der Ausbildung, der Übung und der Absicherungsmaßnahmen keine Angaben
gemacht werden. Aussagen und Mutmaßungen hierzu können zudem weder
bestätigt noch dementiert werden.
Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit dienen neben
infrastrukturellen, technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen auch die
Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen und Störungen und
damit möglichen Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt vorzubeugen.
Die Bundesregierung wird deshalb entsprechend den unverändert gültigen
Geheimhaltungsregeln des Bündnisses und in Übereinstimmung mit der
bisherigen Praxis auch in Zukunft aus Sicherheitsgründen bei dem bewährten
Geheimhaltungsgrundsatz bleiben.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl
begrenzt. Gegenstand einiger mit dieser Kleinen Anfrage gestellten Fragen sind
Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und
daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können.
1. Bestätigt die Bundesregierung mit Blick auf die dezidierten Darlegungen
in der im April 2019 vorgelegte Fassung des Berichts des
Berichterstatters (General Rapporteur) des Ausschusses für Sicherheit und
Verteidigung (DSC) der Parlamentarischen Versammlung der NATO mit dem
Titel „Eine neue Ära der nuklearen Abschreckung“ (https://kurzlink.de/
DeMorgen-Buechel; https://kurzlink.de/Telepolis-NatoPV), dass Büchel
ein Stationierungsort für US-Atomwaffen ist (bitte begründen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zur Diskussion des am
16. April 2019 veröffentlichten Berichts des Mitglieds und
Berichterstatters des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung (DSC) der
Parlamentarischen Versammlung der NATO mit dem Titel „Eine neue Ära der
nuklearen Abschreckung“ am 1. Juni 2017 bei der Tagung der NATO PV
in Bratislava (https://kurzlink.de/Telepolis-NatoPV)?
Die Bundesregierung schätzt die Arbeit der Parlamentarischen Versammlung
der NATO und nimmt die veröffentlichten Berichte regelmäßig zur Kenntnis.
Die Versammlung ist ein Diskussionsforum für Parlamentarierinnen und
Parlamentarier und kein formelles Organ der NATO. Vor diesem Hintergrund
verweist die Bundesregierung auf den Verantwortungsbereich des Bundestages
und die Erkenntnisse der teilnehmenden parlamentarischen Vertreter der
deutschen Delegation.
3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu Bestrebungen
innerhalb der NATO, nach der Aufkündigung des INF-Abkommens nukleare
Mittelstreckenraketen und mehr Atombomben nach Europa zu verlegen
und die Mitgliedstaaten zu veranlassen, verstärkt in neue Atomwaffen
und Infrastruktur zu investieren?
NATO-Generalsekretär Stoltenberg hat wiederholt klargestellt, dass die NATO
keine Stationierung nuklearer bodengebundener Mittelstreckenwaffen in
Europa beabsichtigt und ein Wettrüsten ablehnt. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/12893 wird verwiesen.
4. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Beschaffung eines
Nachfolgesystems für den Tornado für die Bundeswehr?
Auf Grundlage von marktverfügbaren Produkten erfolgt derzeit eine Analyse
zur Vorbereitung einer Entscheidung. Maßgabe für die Nachfolgeentscheidung
ist, dass alle derzeit durch das Waffensystem TORNADO bereitgestellten
Fähigkeiten ohne Unterbrechung fortgeführt werden.
Nach gegenwärtiger Planung soll eine Entscheidung über die TORNADO-
Nachfolge in dieser Legislaturperiode erfolgen.
5. Worin konkret besteht der von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/13058 postulierte „schrittweise Ansatz konkreter nuklearer
Abrüstungsschritte“, der zum Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt in Frieden
und Sicherheit führen soll?
Es wird auf den Jahresabrüstungsbericht 2018 der Bundesregierung verwiesen,
in dem die Bundesregierung den schrittweisen Ansatz ausführlich erläutert
(www.bundes reg ie rung .de /b reg -de / suche / j ah re sab rues tungsbe
richt-2018-1647020).
6. Welche und wie viele militärische Flugbewegungen gab es seit Juli 2017
vom Fliegerhorst Nörvenich ausgehend?
Flugbewegungen werden jährlich statistisch erfasst. Im Jahr 2017 fanden
13.516 und im Jahr 2018 14.455 Flugbewegungen am Fliegerhorst Nörvenich
statt. Eine Statistik für das Jahr 2019 liegt derzeit noch nicht vor.
7. Was waren und sind die Hintergründe und Zielsetzungen dieser
Flugbewegungen?
Der Fliegerhorst Nörvenich beheimatet das Taktische Luftwaffengeschwader
31 „Boelcke“ (TaktLwG 31 „B“). Die Flugbewegungen dienen Ausbildungs-
und Übungszwecken sowie der temporären Gestellung der Quick Reaction
Alert (QRA).
Neben den Flugbewegungen des taktischen Luftwaffengeschwaders 31 wird
der Fliegerhorst auch durch Luftfahrzeuge anderer deutscher Verbände,
verbündeter Luftstreitkräfte sowie durch zivile Nutzer angeflogen.
8. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um Umweltbelastungen,
Lärmbelästigung und Gefährdungen durch den Luftverkehr selbst für die
Anwohnerinnen der überflogenen Gebiete auszuschließen, und welche
Rückmeldungen erhalten die Bundesregierung und die Bundeswehr aus
der Bevölkerung dazu, inwieweit diese Maßnahmen ausreichend sind?
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Lärmschutzkonferenz wurden von den
Vertretern der Gemeinden in 2018 keine Beschwerden hinsichtlich Lärm oder
Umweltbelastungen vorgetragen.
Um die Belastungen für die Anwohner möglichst gering zu halten, wurden
durch freiwillige Maßnahmen, etwa einer Obergrenze von Übungsanflügen
platzfremder Luftfahrzeuge sowie der Einrichtung einer Mittagspause, auch die
betroffenen Gemeinden bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren
beteiligt und Lärmschutzkriterien beachtet.
Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte
fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Der Ausbildungs- und
Übungsflugbetrieb unterliegt dabei veröffentlichten restriktiven Regelungen. Heute
werden bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und
umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt. Die Durchführung
von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich,
um die Besatzungen bestmöglich und sicher auszubilden.
9. Inwieweit handelte es sich um Flugbewegungen der Streitkräfte anderer
Staaten?
Über die Flugbewegungen Streitkräfte anderer Staaten wird in dem abgefragten
Detailierungsgrad keine Statistik geführt.
10. Inwieweit und wie oft flogen seit Juli 2017 am Standort Büchel
stationierte Luftfahrzeuge den Fliegerhorst Nörvenich an, in welchen Fällen
handelte es sich dabei um Tornados, und wann jeweils handelte es sich
insoweit um für den Einsatz von Atomwaffen vorgesehene Tornados?
Nörvenich ist Ausweichflugplatz für das Taktische Luftwaffengeschwader 33
für den Fall, dass der Heimatflugplatz nicht genutzt werden kann. Daher
werden dort regelmäßig (Übungs-)Anflüge durchgeführt. Eine Statistik hierzu wird
nicht geführt.
11. Inwieweit führt das verstärkte Flugaufkommen durch die von Büchel
nach Nörvenich verlegten Luftfahrzeuge, namentlich Tornados, zu
verstärkten Umweltbelastungen, Lärmbelästigungen und Gefährdungen
durch den Luftverkehr selbst für die Anwohnerinnen der überflogenen
Gebiete?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die Anzahl der
Flugbewegungen wurde nicht wesentlich gesteigert.
12. Welche dem Fliegerhorst Büchel zugeordneten Luftfahrzeugtypen nutzten
den Fliegerhorst Nörvenich seit Juli 2017, wie häufig, und zu welchem
Zweck, sowie ggf. für welche Übungs- und Ausbildungsaktivitäten?
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 10 wird verwiesen.
13. Inwieweit und mit welchen Luftfahrzeugtypen wurde bzw. wird in
Nörvenich seit 1995 der Einsatz von Atomwaffen geübt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Inwieweit wurden Strukturen des Fliegerhorst Nörvenich nach 1995
abgebaut?
Beim Fliegerhorst Nörvenich handelt es sich um einen Militärflugplatz der
Bundeswehr. Die dortige Infrastruktur wird kontinuierlich den Erfordernissen
angepasst und instandgehalten.
15. Inwieweit sind die vor 1995 bestehenden Einrichtungen in Nörvenich
weiterhin betriebsbereit?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
16. Inwieweit sind Einrichtungen in Nörvenich, die in Zusammenhang mit
der Lagerung von Atomwaffen bis 1995 standen, noch einsatzbereit oder
in kurzer Zeit wieder einsatzfähig zu machen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Inwieweit kommt es bei militärischen Flugbewegungen vom Standort
Nörvenich aus zu Überflügen angrenzender Städte, insbesondere Düren,
einer Stadt mit mehr als 90 000 Einwohnerinnen, und Gemeinden?
a) Wie viele und welche militärisch begründeten Überflüge fanden seit
Juli 2017 über der Stadt und dem Kreis Düren statt?
b) An welchen Tagen und zu welchen Zeiten gab es seit Juli 2017 welche
militärischen Flugbewegungen über der Stadt und dem Kreis Düren?
c) Wie viele Flugstunden fielen dabei jeweils für einzelne Flüge und
summiert an?
d) Was kosteten diese Flüge jeweils einzeln und summiert?
e) Welche Luftfahrzeugtypen haben seit Juli 2017 an militärischen
Flugbewegungen über der Stadt und dem Kreis Düren teilgenommen?
f) Vor welchem Hintergrund bzw. zu welchem Zweck fanden die Flüge
statt?
Die Fragen 17 bis 17f werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den
Fragen 2, 7 und 8 wird verwiesen.
Aufgrund der Lage des Flugplatzes Nörvenich sind Überflüge angrenzender
Städte nicht gänzlich zu vermeiden. Eine kontinuierliche, detaillierte
statistische Auswertung von militärischen Flügen erfolgt nicht.
18. Wie viele dieser Überflüge fanden mit Nutzlast (Bewaffnung) statt?
Alle Luftfahrzeuge, die im Rahmen von lufthoheitlichen Aufgaben zur
Wahrung der Sicherheit im Luftraum zeitweise von Nörvenich aus eingesetzt
werden, führen eine Bewaffnung mit.
19. Für welche Zeitfenster (tagsüber und/oder nachts) gibt und gab es
Beschränkungen des seit Juli 2017 vom Fliegerhorst Nörvenich
ausgehenden militärischen Flugbetriebs (Ruhezeiten), und in welchen Fällen
wurden diese Ruhezeiten aus welchen Gründen nicht eingehalten?
Die allgemeinen Öffnungszeiten des Flugplatzes sind Montag bis Donnerstag
08:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr. Hinzu kommen gesonderte
Öffnungszeiten (bis zu 20 Stunden pro Woche), welche bis maximal 23 Uhr
gehen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Platzöffnungszeiten besteht eine freiwillige
Einschränkung im Flugbetrieb: Keine Starts, Landungen und Übungsanflüge
zwischen 12:00 Uhr und 13:30 Uhr. Ausnahmen sind z. B. für Luftfahrzeuge mit
hoheitlichen Aufgaben zur Wahrung der Sicherheit im Luftraum oder SAR-
Hubschrauber möglich.
20. In welchem Zusammenhang standen welche Überflüge über die Stadt und
den Kreis Düren zu welchen Manövern bzw. Übungen?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
21. An welchen Manövern, Übungen etc. nahmen das
Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ oder Teile davon seit Juli 2017 teil?
a) Wo?
Die Fragen 21 und 21a werden zusammen beantwortet.
Das taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelke“ (TaktLwG 31 „B“) hat seit
Juli 2017 an folgende Übungen teilgenommen:
• Im Jahr 2018 Übung „FRISIAN FLAG“ in Leeuwarden, Niederlande,
Übung „GREEN FLAG“ Nellis Air Force Base, USA sowie
Leistungsvergewisserungsübung (LVGEx) in Laage, DEU.
• Im Jahr 2019 an der Übung „FRISIAN FLAG“ in Leeuwarden, Niederlande.
b) Wie viele und welche Angehörige des Geschwaders nahmen jeweils in
welcher Funktion und mit welcher Einsatzdauer teil?
Hierüber wird keine Statistik geführt.
c) Welche Szenarien lagen dabei jeweils zugrunde?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
d) Inwiefern wurde jeweils mit Militärpersonal oder staatlichen Stellen
anderer Staaten kooperiert?
Mit militärischem Personal der beteiligten Staaten bzw. den staatlichen Stellen
des die Übung ausrichtenden Landes wurde im Rahmen der jeweiligen Übung
zusammengearbeitet.
e) Welche Staaten waren jeweils beteiligt?
Hierzu können bei Übungsbeteiligungen des TaktLwG 31 „B“ im Ausland
keine Aussagen getroffen werden.
f) Wie viele und welche weiteren Luftfahrzeuge der Bundeswehr und
weiterer Staaten waren jeweils beteiligt?
• An FRISIAN FLAG 2018 in den Niederlanden nahmen auch drei
Eurofighter des TaktLwG71 und zwei Eurofighter des TaktLwG74 teil.
• An GREEN FLAG, USA nahmen 2018 auch fünf Tornados des TaktLwG 33
teil.
• An der LVGEx in Laage nahmen auch vier Tornados des TaktLwG 33 teil.
• An FRISIAN FLAG 2019 in den Niederlanden nahmen auch zwei EF des
TaktLwG74 teil.
Die Daten, in welchem Ausmaß und mit welchen Luftfahrzeugen weitere
Staaten bei Übungen im Ausland beteiligt waren, sind nicht verfügbar.
g) Welche anderen Waffengattungen der Bundeswehr und weiterer
Staaten waren jeweils in welcher Größenordnung beteiligt?
• An FRISIAN FLAG 2018 in den Niederlanden nahm auch ein A 310 MRTT
zur Betankung teil.
• An GREEN FLAG, USA nahm auch ein A400M zur Unterstützung teil.
• An der LVGEx in Laage nahmen auch ein A400M und ein A 310 MRTT
teil.
• An FRISIAN FLAG 2019 in den Niederlanden nahm auch ein A 310 MRTT
zur Betankung teil.
Die Daten, in welchem Ausmaß und mit welchen Truppen weitere Staaten bei
Übungen im Ausland beteiligt waren, sind nicht verfügbar.
22. Zu welchen Zeiten seit Juli 2017 – und im Wechsel mit welchen
Einheiten – übernahm das Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ die
Luftraumüberwachung zur Sicherung des deutschen Luftraums?
Die Aufgabe der Luftraumüberwachung zur Sicherung des deutschen
Luftraums wurde durch das TaktLwG 31 „B“ im Jahr 2018 zeitlich befristet (9. bis
12. Kw und 22. bis 26. Kw) vom TaktLwG71 „R“ Wittmund übernommen.
Im Jahr 2019 erfolgte die zeitlich befristete Übernahme durch das TaktLwG
31 „B“ (05. bis 09. Kw und 18. bis 22. Kw) vom TaktLwG74 Neuburg.
a) Welche Befugnisse, Verpflichtungen und Veränderungen von
Abläufen ergaben sich aus der Übernahme der Zuständigkeit zur
Luftraumüberwachung?
Durch die Übernahme der Zuständigkeit entsteht keine Veränderung von
Verfahrensabläufen.
Die Quick Reaction Alert (QRA) hat die Aufgabe, die Luftraumüberwachung
und die Sicherheit im deutschen Luftraum bei militärischen oder zivilen
Bedrohungen sicherzustellen. Dazu kann die QRA auf Befehl bzw. Entscheidung
der Bundesregierung, andere Luftfahrzeuge u.a. abfangen, abdrängen oder zur
Landung zwingen.
b) Wie unterscheidet sich das Flugaufkommen in diesen Phasen der
Einsatzbereitschaft vom sonst üblichen Flugaufkommen?
Das Flugaufkommen im Rahmen der Luftraumüberwachung und Sicherstellung
der Sicherheit im deutschen Luftraum steht in Abhängigkeit von realen
Ereignissen.
c) Wie viele Luftfahrzeuge mit wie viel Personal sind jeweils
einsatzbereit?
Es sind regelmäßig zwei Luftfahrzeuge mit bis zu zwei Ersatzflugzeugen mit
insgesamt zwei Piloten, fünf Warten, zwei Fluglotsen sowie 13
Feuerwehrleuten einsatzbereit.
23. Inwiefern und zu welchen Zeitpunkten wurden an den Standorten
Nörvenich und Büchel PFC-haltige Substanzen eingesetzt?
Bei Unfällen mit Luftfahrzeugen kommt es in der Regel zu ausgedehnten
Flüssigkeitsbränden. Zivile und militärische Feuerwehren verwenden bei diesen
Bränden mit hoher Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen sog.
Aqueous Film Forming Foams (AFFF), die verschiedene PFC enthalten. Da
bisher marktfähige Alternativen fehlen, kann nur durch den Einsatz dieser
AFFF der bestmögliche Schutz von Menschenleben im Ernstfall sichergestellt
werden. Seit 2011 dürfen nur noch Schaumlöschmittel verwendet werden, die
weniger als 0,001 Gewichtsprozent Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) enthalten.
Der Gehalt an anderen PFC-Verbindungen ist bisher nicht begrenzt. Moderne
Schaummittel enthalten insgesamt weniger PFC als die in der Vergangenheit
verwendeten, sind aber nach wie vor nicht PFC-frei.
Daher setzt die Bundeswehr PFC-haltige Schaumlöschmittel nur noch bei
Einsätzen mit Flüssigkeitsbränden ein. Bei anderen Bränden werden PFC-freie
Löschmittel benutzt. Übungen und Ausbildungen dürfen nur in speziellen dafür
vorgesehenen Anlagen durchgeführt werden, die eine vollständige Aufnahme
und gefahrlose Entsorgung der PFC-haltigen Schaumlöschmittel gewährleisten.
Zu welchen Zeitpunkten in der Vergangenheit PFC-haltige Löschmittel an den
Standorten Nörvenich und Büchel eingesetzt wurden, ist nicht mehr
nachvollziehbar.
24. Über welche sonstigen Erkenntnisse zu PFC-Kontaminationen der
Standorte und ihrer Umgebung verfügt die Bundesregierung, und um welche
PFC-Stoffe handelt es sich dabei jeweils?
Die Bundeswehr bearbeitet PFC-Kontaminationsverdachtsflächen auf den von
ihr genutzten Liegenschaften im Rahmen ihres dreiphasigen
Altlastenprogramms auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes und des
Wasserhaushaltsgesetzes. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen
Umweltbehörden der Länder. In Phase I werden kontaminationsverdächtige
Flächen erfasst und bewertet. In Phase II werden diese Flächen mittels
Probennahme und Laboranalytik zunächst orientierend untersucht (Phase II a).
Bestätigt sich hierbei der Kontaminationsverdacht aus Phase I, folgen
Detailuntersuchungen (Phase II b) mit dem Ziel, Schadstoffinventar und -ausbreitung in
Boden und Grund- und Oberflächengewässern genau zu ermitteln. Am Ende
der Phase II entscheidet die zuständige Landesbehörde auf Grundlage aller
Untersuchungsergebnisse in einer abschließenden Gefährdungsabschätzung ob
und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Diese
werden dann in Phase III geplant (Phase III a) und umgesetzt (Phase III b).
Auf dem Fliegerhorst Büchel wurden bei den Untersuchungen der Phase II an
verschiedenen Stellen der Liegenschaft Bodenkontaminationen mit PFC
nachgewiesen. Die abschließende Gefährdungsabschätzung gemäß § 9 des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ergab für mehrere Flächen
Sanierungsbedarf. Das Grundwasser ist aufgrund der günstigen geologischen Verhältnisse
nicht betroffen. Die im Umfeld des Flugplatzes in Oberflächengewässern
nachgewiesenen PFC-Kontaminationen konnten bisher nicht eindeutig ursächlich
auf Kontaminationen im Liegenschaftsbereich zurückgeführt werden. Die
Untersuchungen hierzu dauern an.
Auf dem Fliegerhorst Nörvenich wurden im Bereich des
Feuerlöschübungsbeckens und an der Start- und Landebahn Bodenkontaminationen mit PFC
nachgewiesen. Zur genauen Eingrenzung der Schadstoffausbreitung ist eine
zweite Untersuchungskampagne in der Phase II b des Altlastenprogramms
vorgesehen, die sich derzeit im Vergabeverfahren befindet. Aufgrund der
günstigen geologischen Verhältnisse ist das Grundwasser im Bereich der Start- und
Landebahn nicht beeinträchtigt. Für den Bereich des Feuerlöschübungsbeckens
sind noch entsprechende Untersuchungen erforderlich. Für mehrere weitere
Kontaminationsverdachtsflächen im Bereich der Liegenschaft sind
orientierende Untersuchungen der Phase II a vorgesehen, die sich derzeit im
Vergabeverfahren befinden. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte für PFC-Kontaminationen
außerhalb der Liegenschaft. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung
mit den jeweils zuständigen Landesbehörden.
Als kontaminationsrelevante PFC-Einzelverbindungen wurden vor allem
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluoroctansäure (PFOA),
Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), Perfluorhexansäure (PFHxA) und Perfluornonansäure
(PFNA) nachgewiesen. Die jeweiligen Analyseparameter entsprechen den
Vorgaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-
Westfalen bzw. des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz.
25. Welche konkreten Maßnahmen, insbesondere zum Schutz der
Bevölkerung im Umfeld der Standorte Nörvenich und Büchel, sind mit Blick auf
den Einsatz PFC-haltiger Substanzen und daraus resultierender Folgen
eingeleitet?
PFC-haltige Löschmittel werden durch die Bundeswehr-Feuerwehr nur noch in
einem realen Einsatz zur Rettung von Leben und Gesundheit von Menschen
und hier auch nur im zwingend erforderlichen Umfang eingesetzt.
Die Bundeswehr hat sofort nach Bekanntwerden der PFC-Problematik in enger
Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden mit der Erfassung und
Untersuchung der Kontaminationsverdachtsflächen begonnen. Sie stellt den
zuständigen Gefahrenabwehrbehörden der Länder alle ihr vorliegenden
Informationen zur Verfügung, damit diese ihre Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung
vor Gefahren und deren Abwehr wahrnehmen können.
Am Fliegerhorst Büchel sollen die aufgrund der abschließenden
Gefährdungsabschätzung erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen im Zuge von
demnächst anstehenden Baumaßnahmen erfolgen. Als Sanierungsmaßnahme ist die
Sicherung des kontaminierten Bodens vorgesehen. Ob und in welchem Umfang
auch am Fliegerhorst Nörvenich Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich
werden, ist zum gegenwärtigen Stand der Untersuchungen noch nicht bekannt.
Es wird darüber hinaus auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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