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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Nukleare Teilhabe und Nutzung der Fliegerhorste Büchel und Nörvenich
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
12.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1252420.08.2019
Nukleare Teilhabe und Nutzung der Fliegerhorste Büchel und Nörvenich
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12524
19. Wahlperiode 20.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Heike Hänsel,
Christine Buchholz, Brigitte Freihold, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic,
Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Nukleare Teilhabe und Nutzung der Fliegerhorste Büchel und Nörvenich
Die Bundesregierung bekennt sich entgegen dem in einer Umfrage postulierten
Willen einer Mehrheit der Bevölkerung (https://kurzlink.de/ippnw-umfrage) und
auch entgegen der einhelligen Forderung der Abgeordneten aller Fraktionen des
17. Deutschen Bundestages, die am 26. März 2010 den Abzug der US-
Atomwaffen aus Deutschland verlangten (Plenarprotokoll 17/35), zum NATO-
Abschreckungskonzept der „nuklearen Teilhabe“: der Stationierung von US-Atomwaffen
in Deutschland und im Ergebnis potentiell des Abwurfs dieser Atombomben
durch Bundeswehr-Kampfflugzeuge. Die Bundesrepublik Deutschland ist
bislang nicht dem Atomwaffenverbotsvertrag beigetreten, obwohl dieser laut einer
Umfrage von 71 Prozent der deutschen Bevölkerung unterstützt wird (https://
kurzlink.de/ican-umfrage). Der Vertrag wurde am 7. Juli 2017 bei den Vereinten
Nationen von 122 Staaten beschlossen.
Ohne dass dies von der Bundesregierung jemals bestätigt wurde, gilt nach
Einschätzung der Friedensbewegung als offenes Geheimnis, dass US-Atomwaffen
auf dem Fliegerhorst Büchel stationiert sind. Ein Bericht aus dem Ausschuss für
Sicherheit und Verteidigung der Parlamentarischen Versammlung der NATO
(NATO PV) mit dem Titel „Eine neue Ära der nuklearen Abschreckung“
benannte im April 2019 nun Stationierungsorte in Europa – darunter Büchel
(https://kurzlink.de/Telepolis-NatoPV).
Auch der Fliegerhorst Nörvenich war nach Presseberichten mindestens bis 1995
Stationierungsort für US-Atomwaffen. Seither gilt Nörvenich als Ausweichort für
die in Büchel gelagerten Atombomben. Im Jahr 2019 wurden laut
Medienberichten erneut Tornados vom Atomwaffenstandort Büchel nach Nörvenich verlegt
und für Ausbildungs- und Übungsflüge genutzt (Dürener Nachrichten vom
11. Mai 2019).
Ende 2017 wurden symbolisch die ersten Bomben des Typs GBU-48 an das in
Nörvenich stationierte Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“
übergeben; Eurofighter-Kampfjets können damit nun Luftangriffe fliegen
(Bundestagsdrucksache 19/4396). Seit 2018 ist der Fliegerhorst Nörvenich Teil der NATO
Response Force, der schnellen Eingreiftruppe der NATO, zu der z. B. auch die
gegen die Russische Föderation ausgerichtete sog. NATO-Speerspitze VJTF
(Very High Readiness Joint Task Force) gehört. Außerdem übernimmt das
Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ immer wieder temporär die
Luftraumüberwachung zur Sicherung des deutschen Luftraums, so z. B. im Mai 2019
(Dürener Nachrichten vom 27. April 2019).
Bürgerinnen aus der verhältnismäßig dicht besiedelten Region rund um den
Fliegerhorst Nörvenich berichten nach Kenntnis der Fragesteller schon seit geraumer
Zeit über verstärkten militärischen Flugbetrieb.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bestätigt die Bundesregierung mit Blick auf die dezidierten Darlegungen in
der im April 2019 vorgelegte Fassung des Berichts des Berichterstatters
(General Rapporteur) des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung
(DSC) der Parlamentarischen Versammlung der NATO mit dem Titel „Eine
neue Ära der nuklearen Abschreckung“ (https://kurzlink.de/DeMorgen-
Buechel; https://kurzlink.de/Telepolis-NatoPV), dass Büchel ein
Stationierungsort für US-Atomwaffen ist (bitte begründen)?
2. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zur Diskussion des am
16. April 2019 veröffentlichten Berichts des Mitglieds und Berichterstatters
des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung (DSC) der
Parlamentarischen Versammlung der NATO mit dem Titel „Eine neue Ära der nuklearen
Abschreckung“ am 1. Juni 2017 bei der Tagung der NATO PV in Bratislava
(https://kurzlink.de/Telepolis-NatoPV)?
3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu Bestrebungen innerhalb
der NATO, nach der Aufkündigung des INF-Abkommens nukleare
Mittelstreckenraketen und mehr Atombomben nach Europa zu verlegen und die
Mitgliedstaaten zu veranlassen, verstärkt in neue Atomwaffen und
Infrastruktur zu investieren?
4. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Beschaffung eines
Nachfolgesystems für den Tornado für die Bundeswehr?
5. Worin konkret besteht der von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
18/13058 postulierte „schrittweise Ansatz konkreter nuklearer
Abrüstungsschritte“, der zum Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt in Frieden und
Sicherheit führen soll?
6. Welche und wie viele militärische Flugbewegungen gab es seit Juli 2017
vom Fliegerhorst Nörvenich ausgehend?
7. Was waren und sind die Hintergründe und Zielsetzungen dieser
Flugbewegungen?
8. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um Umweltbelastungen,
Lärmbelästigung und Gefährdungen durch den Luftverkehr selbst für die
Anwohnerinnen der überflogenen Gebiete auszuschließen, und welche
Rückmeldungen erhalten die Bundesregierung und die Bundeswehr aus der Bevölkerung
dazu, inwieweit diese Maßnahmen ausreichend sind?
9. Inwieweit handelte es sich um Flugbewegungen der Streitkräfte anderer
Staaten?
10. Inwieweit und wie oft flogen seit Juli 2017 am Standort Büchel stationierte
Luftfahrzeuge den Fliegerhorst Nörvenich an, in welchen Fällen handelte es
sich dabei um Tornados, und wann jeweils handelte es sich insoweit um für
den Einsatz von Atomwaffen vorgesehene Tornados?
11. Inwieweit führt das verstärkte Flugaufkommen durch die von Büchel nach
Nörvenich verlegten Luftfahrzeuge, namentlich Tornados, zu verstärkten
Umweltbelastungen, Lärmbelästigungen und Gefährdungen durch den
Luftverkehr selbst für die Anwohnerinnen der überflogenen Gebiete?
12. Welche dem Fliegerhorst Büchel zugeordneten Luftfahrzeugtypen nutzten
den Fliegerhorst Nörvenich seit Juli 2017, wie häufig, und zu welchem
Zweck, sowie ggf. für welche Übungs- und Ausbildungsaktivitäten?
13. Inwieweit und mit welchen Luftfahrzeugtypen wurde bzw. wird in
Nörvenich seit 1995 der Einsatz von Atomwaffen geübt?
14. Inwieweit wurden Strukturen des Fliegerhorst Nörvenich nach 1995
abgebaut?
15. Inwieweit sind die vor 1995 bestehenden Einrichtungen in Nörvenich
weiterhin betriebsbereit?
16. Inwieweit sind Einrichtungen in Nörvenich, die in Zusammenhang mit der
Lagerung von Atomwaffen bis 1995 standen, noch einsatzbereit oder in
kurzer Zeit wieder einsatzfähig zu machen?
17. Inwieweit kommt es bei militärischen Flugbewegungen vom Standort
Nörvenich aus zu Überflügen angrenzender Städte, insbesondere Düren, einer
Stadt mit mehr als 90 000 Einwohnerinnen, und Gemeinden?
a) Wie viele und welche militärisch begründeten Überflüge fanden seit Juli
2017 über der Stadt und dem Kreis Düren statt?
b) An welchen Tagen und zu welchen Zeiten gab es seit Juli 2017 welche
militärischen Flugbewegungen über der Stadt und dem Kreis Düren?
c) Wie viele Flugstunden fielen dabei jeweils für einzelne Flüge und
summiert an?
d) Was kosteten diese Flüge jeweils einzeln und summiert?
e) Welche Luftfahrzeugtypen haben seit Juli 2017 an militärischen
Flugbewegungen über der Stadt und dem Kreis Düren teilgenommen?
f) Vor welchem Hintergrund bzw. zu welchem Zweck fanden die Flüge
statt?
18. Wie viele dieser Überflüge fanden mit Nutzlast (Bewaffnung) statt?
19. Für welche Zeitfenster (tagsüber und/oder nachts) gibt und gab es
Beschränkungen des seit Juli 2017 vom Fliegerhorst Nörvenich ausgehenden
militärischen Flugbetriebs (Ruhezeiten), und in welchen Fällen wurden diese
Ruhezeiten aus welchen Gründen nicht eingehalten?
20. In welchem Zusammenhang standen welche Überflüge über die Stadt und
den Kreis Düren zu welchen Manövern bzw. Übungen?
21. An welchen Manövern, Übungen etc. nahmen das Luftwaffengeschwader
31 „Boelcke“ oder Teile davon seit Juli 2017 teil?
a) Wo?
b) Wie viele und welche Angehörige des Geschwaders nahmen jeweils in
welcher Funktion und mit welcher Einsatzdauer teil?
c) Welche Szenarien lagen dabei jeweils zugrunde?
d) Inwiefern wurde jeweils mit Militärpersonal oder staatlichen Stellen
anderer Staaten kooperiert?
e) Welche Staaten waren jeweils beteiligt?
f) Wie viele und welche weiteren Luftfahrzeuge der Bundeswehr und
weiterer Staaten waren jeweils beteiligt?
g) Welche anderen Waffengattungen der Bundeswehr und weiterer Staaten
waren jeweils in welcher Größenordnung beteiligt?
22. Zu welchen Zeiten seit Juli 2017 – und im Wechsel mit welchen Einheiten –
übernahm das Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ die
Luftraumüberwachung zur Sicherung des deutschen Luftraums?
a) Welche Befugnisse, Verpflichtungen und Veränderungen von Abläufen
ergaben sich aus der Übernahme der Zuständigkeit zur
Luftraumüberwachung?
b) Wie unterscheidet sich das Flugaufkommen in diesen Phasen der
Einsatzbereitschaft vom sonst üblichen Flugaufkommen?
c) Wie viele Luftfahrzeuge mit wie viel Personal sind jeweils einsatzbereit?
23. Inwiefern und zu welchen Zeitpunkten wurden an den Standorten Nörvenich
und Büchel PFC-haltige Substanzen eingesetzt?
24. Über welche sonstigen Erkenntnisse zu PFC-Kontaminationen der Standorte
und ihrer Umgebung verfügt die Bundesregierung, und um welche PFC-
Stoffe handelt es sich dabei jeweils?
25. Welche konkreten Maßnahmen, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung
im Umfeld der Standorte Nörvenich und Büchel, sind mit Blick auf den
Einsatz PFC-haltiger Substanzen und daraus resultierender Folgen eingeleitet?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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