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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Projektvorschläge des Landes Saarland für die Strukturentwicklung an Steinkohlekraftwerksstandorten
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
10.09.2019
Antwortdauer
20 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenEnergie & Klima
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1253421.08.2019
Projektvorschläge des Landes Saarland für die Strukturentwicklung an Steinkohlekraftwerksstandorten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12534
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Daniela Kluckert, Torsten Herbst,
Dr. Christian Jung, Bernd Reuther, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber,
Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding und
der Fraktion der FDP
Projektvorschläge des Landes Saarland für die Strukturentwicklung an
Steinkohlekraftwerksstandorten
Mit der Einberufung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung“ durch die Bundesregierung am 6. Juni 2018, ist der Ausstieg
Deutschlands aus der Kohle beschlossen worden.
Ein Ende der Kohleverstromung wird bis zum Jahr 2038 angestrebt. Dieser
Kohleausstieg wird in vielen Ländern einen starken Strukturwandel zur Folge haben,
den es frühzeitig zu gestalten gilt. Hierfür hat die Kommission in ihrem
Abschlussbericht Vorschläge für jedes betroffene Gebiet gemacht. Die zügige
Umsetzung dieser Vorschläge ist von besonderer Notwendigkeit für die einzelnen
Regionen, weshalb schnellstens die Voraussetzungen hierfür geschaffen werden
müssen. Gerade das Saarland wird nach Ansicht der Fragesteller durch die
Automobilkrise, die Energiewende und den Kohleausstieg stark betroffen und einem
radikalen Strukturwandel unterworfen sein, da weite Teile der Wirtschaft an der
Automobilindustrie und dem Verbrennungsmotor sowie an der Stahlproduktion
hängen. Das Ifo-Institut prognostiziert beispielsweise ein schrumpfendes
Wirtschaftswachstum in den kommenden Jahren (www.saarbruecker-zeitung.de/
saarland/saar-wirtschaft/ifo-institut-erwartet-halbiertes-wirtschaftswachstum_
aid-39585339). Ebenso schneiden die saarländischen Landkreise im
Zukunftsatlas von Prognos immer schlechter ab (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_
wirtschaft/saarland_zukunftsstudie_absturz100.html?fbclid=IwAR2---OWS_JK
ctwAb3VW-DTi0aEe27Gr5kJ9kEwat_aiAaKss33okA_b0M4). Aus diesem Grund
muss frühzeitig Vorsorge getroffen werden, wie das Land in Zukunft erhalten
werden soll.
Bei einigen Vorschlägen bestehen nach Ansicht der Fragesteller berechtigte
Zweifel daran, dass die Bundesregierung diese schnell umsetzt. So wurde die
Ausbaustrecke „Ludwigshafen–Saarbrücken–Grenze D/F“ nicht im
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Ebenso verzögert sich
der Ausbau der Moselschleusen stetig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Auswirkungen wird die Aufnahme der Fernwärmeversorgung in den
Abschlussbericht der Kohlekommission nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die Fernwärmeversorgung im Saarland nach dem Ausstieg aus
der Kohleverstromung haben?
2. Liegen der Bundesregierung aktuell Anfragen zur Förderung zur Errichtung
einer Batteriezellfertigung im Saarland vor?
3. Plant die Bundesregierung zusätzlich zur bestehenden bundesweiten
Förderung zur Errichtung einer Batteriezellenfertigung zusätzlich oder
gesonderte Unterstützung für Batteriezellenfertigung im Saarland oder in anderen
Grenzregionen der Bundesrepublik Deutschland?
4. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit den Zubau von
zweiten Schleusenkammern an allen Moselschleusen zu beschleunigen, und
wenn ja, wie hoch wäre die Zeitersparnis dadurch, und wieso wurde eine
solche Beschleunigung bisher nicht unternommen?
5. Welche Bedeutung haben der Ausbau der Moselschleusen und der
Bahninfrastruktur für eine mögliche Batteriezellenfertigung im Saarland?
6. Wie hoch sind die Fördermittel, die die Bundesregierung jeweils in den
Jahren 2017, 2018 und 2019 für das Digitale Testfeld Luxemburg-Frankreich-
Deutschland für das automatisierte und vernetzte Fahren zur Verfügung
gestellt hat, und wie hoch beziffern sich die, vom Land Saarland
angesprochenen, fehlenden Fördermittel, um das Projekt voll umfänglich durchführen zu
können?
7. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem
Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zum Aufbau
einer Auto-Uni im Saarland vor, und wenn ja, wie bewertet die
Bundesregierung ein solches?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über konkrete Pläne zur Errichtung eines
Betriebes zur Wasserstoffproduktion im Saarland, und wenn ja, welche?
9. Unterstützt die Bundesregierung das Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit (CISPA), und wenn ja, mit welchen Programmen, und mit welchen
Mitteln?
10. Plant die Landesregierung die Ausweitung der Unterstützung des CISPA?
11. Welche Mittel der Umsetzung des deutsch-französischen Zentrums für
Künstliche Intelligenz in Form eines dezentralen Forschungs- und
Innovationsnetzwerkes (virtuelles Zentrum) plant die Bundesregierung im Saarland,
und insbesondere für das DFKI Saarbrücken, ein, und wofür sollen diese
Mittel verwendet werden?
12. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit der französischen Regierung
über die Umsetzung des deutsch-französischen Zentrums für Künstliche
Intelligenz in Form eines dezentralen Forschungs- und
Innovationsnetzwerkes?
13. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem
Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zum Auf- oder
Ausbau von Hub-Strukturen im Saarland vor?
14. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem
Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zum Bau und
Unterhalt einer permanenten Präsenz des Landes Saarland im Silicon Valley
in den Vereinigten Staaten vor, und wenn ja, wie hoch sind die Kosten
angesetzt, und wie hoch wäre die Förderung durch die Bundesregierung?
15. Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in einer Saar-Repräsentanz in
Kalifornien?
16. Hat sich die Entscheidung der Bundesregierung, dass die Ausbaustrecke
„Ludwigshafen–Saarbrücken–Grenze D/F“ nicht im Vordringlichen Bedarf
des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wird, seit dem
Projektvorschlag des Landes Saarland vom 25. Januar 2019 geändert, oder bleibt die
Bundesregierung bei ihrer Ablehnung eines Vordringlichen Bedarfs für das
Ausbauprojekt?
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der
Fernverkehrsanbindungen für das Saarland?
18. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem
Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zur
Ansiedlung von Bundesbehörden im Saarland vor?
19. Plant die Bundesregierung die Ansiedlung von Bundesbehörden,
beispielsweise einer „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ oder einer
„Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“, im Saarland, und wenn
ja, welche Institutionen sollen bis wann im Saarland angesiedelt werden?
Berlin, den 8. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1310810.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12534 - Projektvorschläge des Landes Saarland für die Strukturentwicklung an Steinkohlekraftwerksstandorten
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Daniela
Kluckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12534 –
Projektvorschläge des Landes Saarland für die Strukturentwicklung an
Steinkohlekraftwerksstandorten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Einberufung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung“ durch die Bundesregierung am 6. Juni 2018, ist der Ausstieg
Deutschlands aus der Kohle beschlossen worden.
Ein Ende der Kohleverstromung wird bis zum Jahr 2038 angestrebt. Dieser
Kohleausstieg wird in vielen Ländern einen starken Strukturwandel zur Folge
haben, den es frühzeitig zu gestalten gilt. Hierfür hat die Kommission in ihrem
Abschlussbericht Vorschläge für jedes betroffene Gebiet gemacht. Die zügige
Umsetzung dieser Vorschläge ist von besonderer Notwendigkeit für die
einzelnen Regionen, weshalb schnellstens die Voraussetzungen hierfür geschaffen
werden müssen. Gerade das Saarland wird nach Ansicht der Fragesteller durch
die Automobilkrise, die Energiewende und den Kohleausstieg stark betroffen
und einem radikalen Strukturwandel unterworfen sein, da weite Teile der
Wirtschaft an der Automobilindustrie und dem Verbrennungsmotor sowie an
der Stahlproduktion hängen. Das Ifo-Institut prognostiziert beispielsweise ein
schrumpfendes Wirtschaftswachstum in den kommenden Jahren (www.saar
bruecker-zeitung.de/saarland/saar-wirtschaft/ifo-institut-erwartet-
halbierteswirtschaftswachstum_%20aid-39585339). Ebenso schneiden die
saarländischen Landkreise im Zukunftsatlas von Prognos immer schlechter ab
(www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_%20wirtschaft/saarland_zukunftsstu
die_absturz100.html?fbcl id=IwAR2—OWS_JK%20ctwAb3VW-
DTi0aEe27Gr5kJ9kEwat_aiAaKss33okA_b0M4). Aus diesem Grund muss
frühzeitig Vorsorge getroffen werden, wie das Land in Zukunft erhalten
werden soll.
Bei einigen Vorschlägen bestehen nach Ansicht der Fragesteller berechtigte
Zweifel daran, dass die Bundesregierung diese schnell umsetzt. So wurde die
Ausbaustrecke „Ludwigshafen-Saarbrücken-Grenze D/F“ nicht im
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen. Ebenso verzögert
sich der Ausbau der Moselschleusen stetig.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13108
19. Wahlperiode 10.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
4. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Auswirkungen wird die Aufnahme der Fernwärmeversorgung in
den Abschlussbericht der Kohlekommission nach Einschätzung der
Bundesregierung auf die Fernwärmeversorgung im Saarland nach dem
Ausstieg aus der Kohleverstromung haben?
Die „Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) hat
in ihrem Abschlussbericht empfohlen, die Wärmeversorgung bei der
Reduzierung der Kohleverstromung umfassend zu berücksichtigen. Sie wird sowohl bei
der Maßnahme zur Reduzierung der Steinkohleverstromung, als auch bei der
Umsetzung einer einvernehmlichen Lösung mit den
Braunkohlekraftwerksbetreibern zur Reduzierung der Kohleverstromung Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus empfiehlt die KWSB in ihrem Abschlussbericht mit Blick auf
die Fernwärmeversorgung eine Weiterentwicklung und Fortführung der
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), um Treibhausgasemissionen zu
reduzieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dabei sollen gemäß
KWSB moderne, flexible Strom- Wärme-Systeme gefördert werden, die neben
KWK-Anlagen auch Speicher, Fernwärmenetze, Erneuerbare Energien-
Wärmeerzeuger wie z. B. Wärmepumpen, Power-to-Heat-Anlagen und solar-
und geothermische Anlagen umfassen und so geeignet sind, die Potenziale
„Grüner Fernwärme“ zu erschließen. Die Bundesregierung hat angekündigt die
Förderung des Kraft-Wärme-Koppelungsgesetzes (KWKG) entsprechend
energiewendekompatibel weiterzuentwickeln und bis 2030 zu verlängern. Damit
wird Planungssicherheit für Investitionen geschaffen – auch für
Fernwärmeversorger im Saarland.
2. Liegen der Bundesregierung aktuell Anfragen zur Förderung zur
Errichtung einer Batteriezellfertigung im Saarland vor?
Aufgrund des aktuell laufenden Auswahlverfahrens zur Förderung einer
Batteriezellfertigung kann die Bundesregierung keine Angaben zum Bewerberkreis
machen.
3. Plant die Bundesregierung zusätzlich zur bestehenden bundesweiten
Förderung zur Errichtung einer Batteriezellenfertigung zusätzlich oder
gesonderte Unterstützung für Batteriezellenfertigung im Saarland oder in
anderen Grenzregionen der Bundesrepublik Deutschland?
Nein, es ist von Seiten der Bundesregierung keine zusätzliche oder gesonderte
Unterstützung für Batteriezellfertigung im Saarland oder in anderen
Grenzregionen der Bundesrepublik Deutschland geplant.
4. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit den Zubau
von zweiten Schleusenkammern an allen Moselschleusen zu
beschleunigen, und wenn ja, wie hoch wäre die Zeitersparnis dadurch, und wieso
wurde eine solche Beschleunigung bisher nicht unternommen?
Das Projekt des Baus von sieben zweiten Schleusenkammern an der Mosel ist
in der Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ in den Bundesverkehrswegeplan 2030
und in den Bedarfsplan des Wasserstraßenausbaugesetzes aufgenommen
worden. Ziel der Bundesregierung ist es, die im Bundesverkehrswegeplan
identifizierten Infrastrukturmaßnahmen so schnell wie möglich zu realisieren. Der
Bedarfsplan bildet die Ausbaumaßnahmen ab, die im Zeitraum bis 2030 realisiert
oder begonnen werden sollen. Zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des
Verkehrsträgers Wasserstraße wird der Bau der zweiten Schleusenkammern an
der Mosel mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln derzeit weiter
vorangetrieben.
5. Welche Bedeutung haben der Ausbau der Moselschleusen und der
Bahninfrastruktur für eine mögliche Batteriezellenfertigung im Saarland?
Die logistische Anbindung potentieller Standorte einer Batteriezellfertigung
spielt grundsätzlich eine Rolle für die ökonomische Tragfähigkeit eines solches
Vorhabens. Die Bewertung der Bedeutung spezifischer Elemente dieser
Anbindung hängt von den Details des Vorhabens und des Standorts ab und obliegt
daher den Unternehmen, die eine solche Fertigung planen.
6. Wie hoch sind die Fördermittel, die die Bundesregierung jeweils in den
Jahren 2017, 2018 und 2019 für das Digitale Testfeld Luxemburg-
Frankreich- Deutschland für das automatisierte und vernetzte Fahren zur
Verfügung gestellt hat, und wie hoch beziffern sich die, vom Land
Saarland angesprochenen, fehlenden Fördermittel, um das Projekt voll
umfänglich durchführen zu können?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert im
Rahmen des Förderprogramms zur Umsetzung der Strategie AVF seit 2018 das
Projekt kantSaar mit insgesamt rund 1,482 Mio. Euro. Verteilt auf die Jahre
erfolgt die Förderung wie in der Tabelle dargestellt:
Jahr 2017 2018 2019
Förderung [T€] 0 101 921
Die Förderung erfolgt bis Ende 2020.
Das Projekt kantSaar wird zu einem Teil auch auf dem deutsch-
französischluxemburgischen Testfeld (in Merzig) durchgeführt. Das Projekt bzw. der
Konsortialführer (HTW Saar) ist dort aktiv (Aufsichtsrat, operative Tests, Fahrten).
Das Vorhaben ist als Teil des Testfeldes offiziell gelistet. Der Simulationsteil
wird an der Universität des Saarlandes durchgeführt (fgvt.htwsaar.de/public/
index.php/neurokognitives-testfeld/).
Zu fehlenden Fördermitteln im Rahmen des geförderten Projektes hat die
Bundesregierung keine Kenntnis.
7. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem
Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zum
Aufbau einer Auto-Uni im Saarland vor, und wenn ja, wie bewertet die
Bundesregierung ein solches?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Konzepte vor.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis über konkrete Pläne zur Errichtung
eines Betriebes zur Wasserstoffproduktion im Saarland, und wenn ja,
welche?
Im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Reallabore der Energiewende“ wurde am
18. Juli 2019 die Projektskizze „HydroHub: Wasserstoff-Elektrolyse am
EnergieHub Fenne“ ausgewählt und soll – nach dem Inkrafttreten einer erweiterten
Förderrichtlinie – in den kommenden Jahren vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie gefördert werden. Am Standort des STEAG-Steinkohle-
Kraftwerks Fenne in Völklingen möchten die Projektpartner des Reallabors
„HydroHub“ erforschen, wie in Zeiten des Überangebots an Wind- und
Sonnenenergie mithilfe eines Elektrolyseurs Wasserstoff erzeugt und verwendet
werden kann. Dieser soll als Probebetrieb u.a. an nahegelegene
Stahlunternehmen geliefert werden, die ihn für industrielle Prozesse benötigen. Es ist weiter
geplant, Wasserstoff auch ins regionale Gasnetz einzuspeisen und zusätzlich
öffentliche Wasserstoff-Tankstellen im Saarland zu versorgen. Zudem könnte der
Wasserstoff später wieder in Strom verwandelt werden. Die Wärme, die bei der
Erzeugung des Wasserstoffs entsteht, soll in das Netz des Fernwärmeverbunds
Saar (FVS) ausgekoppelt werden.
9. Unterstützt die Bundesregierung das Helmholtz-Zentrum für
Informationssicherheit (CISPA), und wenn ja, mit welchen Programmen, und mit
welchen Mitteln?
Der Bund finanziert das Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (CIS-
PA) seit dem 1. Januar 2019 im Rahmen der institutionellen Förderung
gemeinsam mit dem Saarland mit einem Bundesanteil von 90 Prozent. Im
Haushaltsjahr 2019 beträgt dieser Bundesanteil rund 14,6 Mio. Euro. Das Saarland trägt
dementsprechend 10 Prozent der Finanzierung.
Darüber hinaus fördert der Bund das CISPA im Zeitraum von 2017 bis 2022
mit Projektmitteln in Höhe von 9.128.633 Euro auf der Grundlage des
Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung „Selbstbestimmt und sicher in
der digitalen Welt“.
10. Plant die Landesregierung die Ausweitung der Unterstützung des CISPA?
Zu Planungen der Landesregierung liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
11. Welche Mittel der Umsetzung des deutsch-französischen Zentrums für
Künstliche Intelligenz in Form eines dezentralen Forschungs- und
Innovationsnetzwerkes (virtuelles Zentrum) plant die Bundesregierung im
Saarland, und insbesondere für das DFKI Saarbrücken, ein, und wofür
sollen diese Mittel verwendet werden?
12. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit der französischen Regierung
über die Umsetzung des deutsch-französischen Zentrums für Künstliche
Intelligenz in Form eines dezentralen Forschungs- und
Innovationsnetzwerkes?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Das deutsch-französische Forschungs- und Innovationsnetzwerk für Künstliche
Intelligenz ist ein Projekt der deutschen und französischen Forschungs- und
Wirtschaftsministerien (BMBF, BMWi, MESRI, DGE). Die nationale und
internationale Vernetzung stellt ein bedeutendes Handlungsfeld der Strategie
Künstliche Intelligenz der Bundesregierung dar. Das Vorhaben wurde im Januar
2019 in der Liste prioritärer Projekte im Rahmen des Aachener Vertrages
verankert. In 2019 wollen die Ministerien sich über das weitere Vorgehen sowie
über die Ziele und Aufgaben des Netzwerkes verständigen. Erste Ergebnisse
dieser Verhandlungen sollen im Herbst veröffentlicht werden. Über die
Verteilung von Mitteln für die Umsetzung dieses Vorhabens ist noch nicht
entschieden worden.
13. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem
Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zum
Auf- oder Ausbau von Hub-Strukturen im Saarland vor?
Aus den bisherigen Vorschlägen des Landes Saarland an das BMWi zur
Flankierung des Kohleausstieges liegt eine Konzeptskizze für einen Energie-Hub
Fenne vor. Der Fokus liegt auf der Fortentwicklung der Energie-Infrastruktur
im Saarland zur Kompensation des Auslaufens der Kohleverstromung. Diese
Konzeptskizze ist unter anderem Prüfgegenstand von möglichen
Förderschwerpunkten mit dem Fokus auf die Strukturstärkung im Saarland. Die
Projektauswahl ist noch nicht abgeschlossen.
Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
14. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem
Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zum
Bau und Unterhalt einer permanenten Präsenz des Landes Saarland im
Silicon Valley in den Vereinigten Staaten vor, und wenn ja, wie hoch sind
die Kosten angesetzt, und wie hoch wäre die Förderung durch die
Bundesregierung?
Der Bundesregierung ist kein derartiges Konzept bekannt.
15. Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in einer Saar-Repräsentanz in
Kalifornien?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Die Bundesregierung verweist im
Übrigen auf die Zuständigkeit des Landes Saarland.
16. Hat sich die Entscheidung der Bundesregierung, dass die Ausbaustrecke
„Ludwigshafen-Saarbrücken-Grenze D/F“ nicht im Vordringlichen
Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wird, seit dem
Projektvorschlag des Landes Saarland vom 25. Januar 2019 geändert, oder bleibt
die Bundesregierung bei ihrer Ablehnung eines Vordringlichen Bedarfs
für das Ausbauprojekt?
Das Projekt ABS Ludwigshafen–Saarbrücken ist im Vordringlichen Bedarf
(VB) des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) bzw. des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege (Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz)
enthalten und in weit fortgeschrittener Realisierung. Das Vorhaben ABS
Ludwigshafen–Saarbrücken–Grenze D/F ist im Potentiellen Bedarf des BVWP bzw. des
Bedarfsplans enthalten. Diese Projekte können in den VB aufsteigen, sobald
nachgewiesen ist, dass sie die Kriterien für die Aufnahme in den VB erfüllen.
Nach Prüfung hat sich gezeigt, dass das Vorhaben ABS Ludwigshafen–
Saarbrücken–Grenze D/F auch nach intensiver Optimierung die Kriterien für die
Aufnahme in den VB nicht erfüllt. Im Bedarfsplan ist festgelegt, dass die
Projekte des Potentiellen Bedarfs nur bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit in den
VB aufsteigen können.
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung der
Fernverkehrsanbindungen für das Saarland?
Mit der Realisierung des Vorhabens ABS Ludwigshafen–Saarbrücken sind die
infrastrukturellen Grundlagen für eine attraktive
Fernverkehrsschienenanbindung des Saarlandes gegeben. Hierfür wurden bisher über 650 Mio. Euro
aufgewandt. Die konkrete Angebotsgestaltung ist Sache der
Eisenbahnverkehrsunternehmen.
18. Liegt der Bundesregierung von Seiten des Landes Saarland, aus einem
Bundesministerium oder von anderer Seite ein konkretes Konzept zur
Ansiedlung von Bundesbehörden im Saarland vor?
19. Plant die Bundesregierung die Ansiedlung von Bundesbehörden,
beispielsweise einer „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ oder
einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“, im Saarland,
und wenn ja, welche Institutionen sollen bis wann im Saarland
angesiedelt werden?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt mit Neu- und Ausgründung von Bundesbehörden
strukturpolitische Impulse für strukturschwache und vom Strukturwandel
betroffene Regionen (vgl. „Unser Plan für Deutschland“). Die diesbezüglichen
Planungen laufen derzeit in den Ressorts unter sorgfältiger Abwägung
fachlicher und strukturpolitischer Aspekte. Die Clearingstelle im Bundesministerium
des Innern, für Bau und Heimat unterstützt die Ressorts beratend bei ihren
Ansiedlungsüberlegungen. Konkret will die Bundesregierung innerhalb der
nächsten zehn Jahre allein in den Kohleregionen 5.000 Arbeitsplätze schaffen.
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit wird nach einer
gemeinsamen Entscheidung des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat und
der Bundesministerin der Verteidigung in der Region Halle/Leipzig in Form
einer GmbH angesiedelt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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