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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1253321.08.2019

Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12533 19. Wahlperiode 21.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand Der Brand des Reichstages am Abend des 27. Februar 1933 wurde von den Nazis genutzt, um mit der sog. Reichstagsbrandverordnung alle Regeln und demokratischen Rechte der Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen und ihre offen terroristische Herrschaft zu errichten (https://dasjahr1933.de/braunbuch- reichstagsband/). Was genau damals im Reichstagsgebäude passiert war, steht bis heute im Mittelpunkt einer wissenschaftlichen und publizistischen Kontroverse (www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/265402/reichstagsbrand). Ein jüngst im Archiv des Amtsgerichts Hannover aufgefundenes Dokument erschüttert nach Ansicht der Fragesteller die 1959/1960 in einer Serie des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ durch den pensionierten niedersächsischen Verfassungsschutzbeamten Fritz Tobias etablierte und bis in die Gegenwart von einer Mehrheit der deutschen Zeithistoriker akzeptierte These, wonach der 1934 hingerichtete niederländische Rätekommunist Marinus van der Lubbe das Feuer im Reichstagsgebäude allein und ohne fremde Hilfe gelegt habe. In einer notariell beurkundeten eidesstattlichen Versicherung vom 8. November 1955 beschreibt der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings, der einem SA-Trupp „zur besonderen Verwendung“ angehört hatte, wie er gemeinsam mit zwei weiteren in Zivil gekleideten SA-Männern van der Lubbe am Abend des Brandes von einem SA-Lazarett im Bezirk Tiergarten abgeholt und in den Reichstag gebracht habe. Van der Lubbe habe schlecht sehen können und sich in einem „benommenen Zustand“ befunden. Am Reichstag sei den SA-Männern aufgefallen, „dass ein eigenartiger Brandgeruch herrschte und dass auch schwache Rauchschwaden durch die Zimmer hindurchzogen“. Nach Lennings Überzeugung könne der Niederländer unmöglich der Brandstifter gewesen sein, da „nach unseren Feststellungen“ der Reichstag schon gebrannt haben müsse, „als wir van der Lubbe dort ablieferten“. Im Jahr 1934 seien im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches „fast alle erschossen“ worden, die mit dem Reichstagsbrand zu tun gehabt hätten. Den Notar in Hannover hatte der 1962 verstorbene Lennings zehn Jahre nach Kriegsende aufgesucht, um – „aus freien Stücken und auf Anraten meines Beichtvaters“ – seine Aussage für ein damals diskutiertes Verfahren zur Aufhebung des vom Leipziger Reichsgericht gefällten Todesurteils gegen van der Lubbe verfügbar zu machen (www.zdf.de/nachrichten/heute/erklaerung-von-sa-mann-legt-ns-beteiligung- am-reichstagsbrand-nahe-100.html; www.jungewelt.de/artikel/359523. reichstagsbrandeinzelt%C3%A4ter-im-dutzend.html). Eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung Lennings wurde im Nachlass von Tobias gefunden, der das Dokument nicht veröffentlicht hatte. Damit schützte der Verfassungsschutzmann und Hobbyhistoriker nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller de facto Männer, die in der NS-Zeit im Staatsdienst waren, während ihrer Nachkriegskarriere. Gegenüber dem US-amerikanischen Historiker Benjamin Carter Hett, der in seiner Arbeit „Burning the Reichstag“ zahlreiche Indizien und Argumente gegen eine Täterschaft bzw. Alleintäterschaft van der Lubbes zusammengetragen hat, äußerte der damals 95-jährige Tobias im Jahr 2008, dass der Kern der Kontroverse darin bestehe, den Kommunisten die Propagandawaffe, die ihnen durch die Freisprüche für Dimitroff und weitere angeklagte Kommunisten im Reichstagsbrandprozess zugefallen sei, wieder zu entreißen. „Sie denken, dass die Kommunisten weg sind? Sie sind nicht weg. Ihr Staat ist es, aber sie nicht“, so Tobias gegenüber dem US-Historiker (www.jungewelt.de/ artikel/359523.reichstagsbrand-einzelt%C3%A4ter-im-dutzend.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein jüngst im Archiv des Amtsgerichts Hannover gefundenes, auf den 8. November 1955 datiertes Dokument, in dem der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings von einem Notar beglaubigt aussagt, dass der Niederländer Marinus van der Lubbe nicht der Brandstifter gewesen sei, da das Gebäude bereits gebrannt habe, als ihn die SA in der Brandnacht am 27. Februar 1933 am Reichstag ablieferte (www.zdf.de/nachrichten/heute/erklaerung-von-sa-mann-legt-ns-beteiligung- am-reichstagsbrand-nahe-100.html)? 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der eidesstaatlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings, und inwiefern gedenkt sie diese zukünftig in öffentlichen Äußerungen von Regierungsmitgliedern bezüglich des Reichstagsbrandes zu berücksichtigen? 3. Welche von der Bundesregierung zu verantwortenden, beauftragten oder geförderten Veröffentlichungen (auch online) u. a. der Bundeszentrale für politische Bildung sowie Ausstellungen, die sich auch mit den Hintergründen des Reichstagsbrandes beschäftigen, gab es in den letzten zehn Jahren, bzw. welche sind immer noch erhältlich oder werden weiterhin gezeigt? Welche Ansichten bezüglich der Täterschaft beim Reichstagsbrand werden dort jeweils vertreten? 4. Inwiefern flossen bislang die in einer SPIEGEL-Serie 1959/60 getätigten Behauptungen bezüglich einer Alleintäterschaft von Marinus van der Lubbe in diesbezügliche Veröffentlichungen der Bundesregierung bzw. unter Verantwortung der Bundesregierung erschienene Veröffentlichungen, Ausstellungen oder Stellungnahmen von Regierungsvertretern bezüglich der Hintergründe des Reichstagsbrandes ein? 5. Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts des jüngsten Archivfundes der eidesstattlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings eine Überarbeitung von unter Verantwortung der Bundesregierung veröffentlichten Publikationen (auch online) und Ausstellungen, die sich auch mit dem Reichstagsbrand befassen, für geboten? 6. Inwiefern will die Bundesregierung weitere Forschungen anstoßen und fördern, um das aufgefundene Dokument auszuwerten? Berlin, den 8. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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