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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand
(insgesamt 6 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
05.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1253321.08.2019
Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12533
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut,
Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold,
Nicole Gohlke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau,
Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand
Der Brand des Reichstages am Abend des 27. Februar 1933 wurde von den Nazis
genutzt, um mit der sog. Reichstagsbrandverordnung alle Regeln und
demokratischen Rechte der Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen und ihre offen
terroristische Herrschaft zu errichten (https://dasjahr1933.de/braunbuch-
reichstagsband/). Was genau damals im Reichstagsgebäude passiert war, steht bis
heute im Mittelpunkt einer wissenschaftlichen und publizistischen Kontroverse
(www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/265402/reichstagsbrand).
Ein jüngst im Archiv des Amtsgerichts Hannover aufgefundenes Dokument
erschüttert nach Ansicht der Fragesteller die 1959/1960 in einer Serie des
Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ durch den pensionierten niedersächsischen
Verfassungsschutzbeamten Fritz Tobias etablierte und bis in die Gegenwart von
einer Mehrheit der deutschen Zeithistoriker akzeptierte These, wonach der 1934
hingerichtete niederländische Rätekommunist Marinus van der Lubbe das Feuer
im Reichstagsgebäude allein und ohne fremde Hilfe gelegt habe. In einer notariell
beurkundeten eidesstattlichen Versicherung vom 8. November 1955 beschreibt
der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings, der einem SA-Trupp „zur
besonderen Verwendung“ angehört hatte, wie er gemeinsam mit zwei weiteren in Zivil
gekleideten SA-Männern van der Lubbe am Abend des Brandes von einem
SA-Lazarett im Bezirk Tiergarten abgeholt und in den Reichstag gebracht habe.
Van der Lubbe habe schlecht sehen können und sich in einem „benommenen
Zustand“ befunden. Am Reichstag sei den SA-Männern aufgefallen, „dass ein
eigenartiger Brandgeruch herrschte und dass auch schwache Rauchschwaden durch
die Zimmer hindurchzogen“. Nach Lennings Überzeugung könne der
Niederländer unmöglich der Brandstifter gewesen sein, da „nach unseren Feststellungen“
der Reichstag schon gebrannt haben müsse, „als wir van der Lubbe dort
ablieferten“. Im Jahr 1934 seien im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches „fast alle
erschossen“ worden, die mit dem Reichstagsbrand zu tun gehabt hätten. Den Notar
in Hannover hatte der 1962 verstorbene Lennings zehn Jahre nach Kriegsende
aufgesucht, um – „aus freien Stücken und auf Anraten meines Beichtvaters“ –
seine Aussage für ein damals diskutiertes Verfahren zur Aufhebung des vom
Leipziger Reichsgericht gefällten Todesurteils gegen van der Lubbe verfügbar zu
machen (www.zdf.de/nachrichten/heute/erklaerung-von-sa-mann-legt-ns-beteiligung-
am-reichstagsbrand-nahe-100.html; www.jungewelt.de/artikel/359523.
reichstagsbrandeinzelt%C3%A4ter-im-dutzend.html).
Eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung Lennings wurde im Nachlass von
Tobias gefunden, der das Dokument nicht veröffentlicht hatte. Damit schützte der
Verfassungsschutzmann und Hobbyhistoriker nach Ansicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller de facto Männer, die in der NS-Zeit im Staatsdienst waren,
während ihrer Nachkriegskarriere. Gegenüber dem US-amerikanischen Historiker
Benjamin Carter Hett, der in seiner Arbeit „Burning the Reichstag“ zahlreiche
Indizien und Argumente gegen eine Täterschaft bzw. Alleintäterschaft van der
Lubbes zusammengetragen hat, äußerte der damals 95-jährige Tobias im Jahr
2008, dass der Kern der Kontroverse darin bestehe, den Kommunisten die
Propagandawaffe, die ihnen durch die Freisprüche für Dimitroff und weitere angeklagte
Kommunisten im Reichstagsbrandprozess zugefallen sei, wieder zu entreißen.
„Sie denken, dass die Kommunisten weg sind? Sie sind nicht weg. Ihr Staat ist
es, aber sie nicht“, so Tobias gegenüber dem US-Historiker (www.jungewelt.de/
artikel/359523.reichstagsbrand-einzelt%C3%A4ter-im-dutzend.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein jüngst im Archiv des
Amtsgerichts Hannover gefundenes, auf den 8. November 1955 datiertes
Dokument, in dem der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings von einem
Notar beglaubigt aussagt, dass der Niederländer Marinus van der Lubbe nicht
der Brandstifter gewesen sei, da das Gebäude bereits gebrannt habe, als ihn
die SA in der Brandnacht am 27. Februar 1933 am Reichstag ablieferte
(www.zdf.de/nachrichten/heute/erklaerung-von-sa-mann-legt-ns-beteiligung-
am-reichstagsbrand-nahe-100.html)?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
eidesstaatlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings, und inwiefern gedenkt sie
diese zukünftig in öffentlichen Äußerungen von Regierungsmitgliedern
bezüglich des Reichstagsbrandes zu berücksichtigen?
3. Welche von der Bundesregierung zu verantwortenden, beauftragten oder
geförderten Veröffentlichungen (auch online) u. a. der Bundeszentrale für
politische Bildung sowie Ausstellungen, die sich auch mit den Hintergründen
des Reichstagsbrandes beschäftigen, gab es in den letzten zehn Jahren, bzw.
welche sind immer noch erhältlich oder werden weiterhin gezeigt?
Welche Ansichten bezüglich der Täterschaft beim Reichstagsbrand werden
dort jeweils vertreten?
4. Inwiefern flossen bislang die in einer SPIEGEL-Serie 1959/60 getätigten
Behauptungen bezüglich einer Alleintäterschaft von Marinus van der Lubbe in
diesbezügliche Veröffentlichungen der Bundesregierung bzw. unter
Verantwortung der Bundesregierung erschienene Veröffentlichungen,
Ausstellungen oder Stellungnahmen von Regierungsvertretern bezüglich der
Hintergründe des Reichstagsbrandes ein?
5. Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts des jüngsten Archivfundes
der eidesstattlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings eine
Überarbeitung von unter Verantwortung der Bundesregierung veröffentlichten
Publikationen (auch online) und Ausstellungen, die sich auch mit dem
Reichstagsbrand befassen, für geboten?
6. Inwiefern will die Bundesregierung weitere Forschungen anstoßen und
fördern, um das aufgefundene Dokument auszuwerten?
Berlin, den 8. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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