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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand
(insgesamt 6 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
05.09.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1253321.08.2019
Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12533
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut,
Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sevim Dağdelen, Brigitte Freihold,
Nicole Gohlke, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau,
Sören Pellmann, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand
Der Brand des Reichstages am Abend des 27. Februar 1933 wurde von den Nazis
genutzt, um mit der sog. Reichstagsbrandverordnung alle Regeln und
demokratischen Rechte der Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen und ihre offen
terroristische Herrschaft zu errichten (https://dasjahr1933.de/braunbuch-
reichstagsband/). Was genau damals im Reichstagsgebäude passiert war, steht bis
heute im Mittelpunkt einer wissenschaftlichen und publizistischen Kontroverse
(www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/265402/reichstagsbrand).
Ein jüngst im Archiv des Amtsgerichts Hannover aufgefundenes Dokument
erschüttert nach Ansicht der Fragesteller die 1959/1960 in einer Serie des
Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ durch den pensionierten niedersächsischen
Verfassungsschutzbeamten Fritz Tobias etablierte und bis in die Gegenwart von
einer Mehrheit der deutschen Zeithistoriker akzeptierte These, wonach der 1934
hingerichtete niederländische Rätekommunist Marinus van der Lubbe das Feuer
im Reichstagsgebäude allein und ohne fremde Hilfe gelegt habe. In einer notariell
beurkundeten eidesstattlichen Versicherung vom 8. November 1955 beschreibt
der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings, der einem SA-Trupp „zur
besonderen Verwendung“ angehört hatte, wie er gemeinsam mit zwei weiteren in Zivil
gekleideten SA-Männern van der Lubbe am Abend des Brandes von einem
SA-Lazarett im Bezirk Tiergarten abgeholt und in den Reichstag gebracht habe.
Van der Lubbe habe schlecht sehen können und sich in einem „benommenen
Zustand“ befunden. Am Reichstag sei den SA-Männern aufgefallen, „dass ein
eigenartiger Brandgeruch herrschte und dass auch schwache Rauchschwaden durch
die Zimmer hindurchzogen“. Nach Lennings Überzeugung könne der
Niederländer unmöglich der Brandstifter gewesen sein, da „nach unseren Feststellungen“
der Reichstag schon gebrannt haben müsse, „als wir van der Lubbe dort
ablieferten“. Im Jahr 1934 seien im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches „fast alle
erschossen“ worden, die mit dem Reichstagsbrand zu tun gehabt hätten. Den Notar
in Hannover hatte der 1962 verstorbene Lennings zehn Jahre nach Kriegsende
aufgesucht, um – „aus freien Stücken und auf Anraten meines Beichtvaters“ –
seine Aussage für ein damals diskutiertes Verfahren zur Aufhebung des vom
Leipziger Reichsgericht gefällten Todesurteils gegen van der Lubbe verfügbar zu
machen (www.zdf.de/nachrichten/heute/erklaerung-von-sa-mann-legt-ns-beteiligung-
am-reichstagsbrand-nahe-100.html; www.jungewelt.de/artikel/359523.
reichstagsbrandeinzelt%C3%A4ter-im-dutzend.html).
Eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung Lennings wurde im Nachlass von
Tobias gefunden, der das Dokument nicht veröffentlicht hatte. Damit schützte der
Verfassungsschutzmann und Hobbyhistoriker nach Ansicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller de facto Männer, die in der NS-Zeit im Staatsdienst waren,
während ihrer Nachkriegskarriere. Gegenüber dem US-amerikanischen Historiker
Benjamin Carter Hett, der in seiner Arbeit „Burning the Reichstag“ zahlreiche
Indizien und Argumente gegen eine Täterschaft bzw. Alleintäterschaft van der
Lubbes zusammengetragen hat, äußerte der damals 95-jährige Tobias im Jahr
2008, dass der Kern der Kontroverse darin bestehe, den Kommunisten die
Propagandawaffe, die ihnen durch die Freisprüche für Dimitroff und weitere angeklagte
Kommunisten im Reichstagsbrandprozess zugefallen sei, wieder zu entreißen.
„Sie denken, dass die Kommunisten weg sind? Sie sind nicht weg. Ihr Staat ist
es, aber sie nicht“, so Tobias gegenüber dem US-Historiker (www.jungewelt.de/
artikel/359523.reichstagsbrand-einzelt%C3%A4ter-im-dutzend.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein jüngst im Archiv des
Amtsgerichts Hannover gefundenes, auf den 8. November 1955 datiertes
Dokument, in dem der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings von einem
Notar beglaubigt aussagt, dass der Niederländer Marinus van der Lubbe nicht
der Brandstifter gewesen sei, da das Gebäude bereits gebrannt habe, als ihn
die SA in der Brandnacht am 27. Februar 1933 am Reichstag ablieferte
(www.zdf.de/nachrichten/heute/erklaerung-von-sa-mann-legt-ns-beteiligung-
am-reichstagsbrand-nahe-100.html)?
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
eidesstaatlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings, und inwiefern gedenkt sie
diese zukünftig in öffentlichen Äußerungen von Regierungsmitgliedern
bezüglich des Reichstagsbrandes zu berücksichtigen?
3. Welche von der Bundesregierung zu verantwortenden, beauftragten oder
geförderten Veröffentlichungen (auch online) u. a. der Bundeszentrale für
politische Bildung sowie Ausstellungen, die sich auch mit den Hintergründen
des Reichstagsbrandes beschäftigen, gab es in den letzten zehn Jahren, bzw.
welche sind immer noch erhältlich oder werden weiterhin gezeigt?
Welche Ansichten bezüglich der Täterschaft beim Reichstagsbrand werden
dort jeweils vertreten?
4. Inwiefern flossen bislang die in einer SPIEGEL-Serie 1959/60 getätigten
Behauptungen bezüglich einer Alleintäterschaft von Marinus van der Lubbe in
diesbezügliche Veröffentlichungen der Bundesregierung bzw. unter
Verantwortung der Bundesregierung erschienene Veröffentlichungen,
Ausstellungen oder Stellungnahmen von Regierungsvertretern bezüglich der
Hintergründe des Reichstagsbrandes ein?
5. Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts des jüngsten Archivfundes
der eidesstattlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings eine
Überarbeitung von unter Verantwortung der Bundesregierung veröffentlichten
Publikationen (auch online) und Ausstellungen, die sich auch mit dem
Reichstagsbrand befassen, für geboten?
6. Inwiefern will die Bundesregierung weitere Forschungen anstoßen und
fördern, um das aufgefundene Dokument auszuwerten?
Berlin, den 8. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1300605.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12533 - Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Andre Hahn,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12533 –
Neue Erkenntnisse zum Reichstagsbrand
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Brand des Reichstages am Abend des 27. Februar 1933 wurde von den
Nazis genutzt, um mit der sog. Reichstagsbrandverordnung alle Regeln und
demokratischen Rechte der Weimarer Verfassung außer Kraft zu setzen und
ihre offen terroristische Herrschaft zu errichten (https://dasjahr1933.de/braun
buch-reichstagsband/). Was genau damals im Reichstagsgebäude passiert war,
steht bis heute im Mittelpunkt einer wissenschaftlichen und publizistischen
Kontroverse (www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/265402/reichstags
brand).
Ein jüngst im Archiv des Amtsgerichts Hannover aufgefundenes Dokument
erschüttert nach Ansicht der Fragesteller die 1959/1960 in einer Serie des
Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ durch den pensionierten
niedersächsischen Verfassungsschutzbeamten Fritz Tobias etablierte und bis in die
Gegenwart von einer Mehrheit der deutschen Zeithistoriker akzeptierte These,
wonach der 1934 hingerichtete niederländische Rätekommunist Marinus van der
Lubbe das Feuer im Reichstagsgebäude allein und ohne fremde Hilfe gelegt
habe. In einer notariell beurkundeten eidesstattlichen Versicherung vom 8.
November 1955 beschreibt der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings, der
einem SA-Trupp „zur besonderen Verwendung“ angehört hatte, wie er
gemeinsam mit zwei weiteren in Zivil gekleideten SA-Männern van der Lubbe
am Abend des Brandes von einem SA-Lazarett im Bezirk Tiergarten abgeholt
und in den Reichstag gebracht habe. Van der Lubbe habe schlecht sehen
können und sich in einem „benommenen Zustand“ befunden. Am Reichstag sei
den SA-Männern aufgefallen, „dass ein eigenartiger Brandgeruch herrschte
und dass auch schwache Rauchschwaden durch die Zimmer hindurchzogen“.
Nach Lennings Überzeugung könne der Niederländer unmöglich der
Brandstifter gewesen sein, da „nach unseren Feststellungen“ der Reichstag schon
gebrannt haben müsse, „als wir van der Lubbe dort ablieferten“. Im Jahr 1934
seien im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches „fast alle erschossen“ worden,
die mit dem Reichstagsbrand zu tun gehabt hätten. Den Notar in Hannover
hatte der 1962 verstorbene Lennings zehn Jahre nach Kriegsende aufgesucht,
um – „aus freien Stücken und auf Anraten meines Beichtvaters“ – seine
Aussage für ein damals diskutiertes Verfahren zur Aufhebung des vom Leipziger
Reichsgericht gefällten Todesurteils gegen van der Lubbe verfügbar zu
machen (www.zdf.de/nachrichten/heute/erklaerung-von-sa-mann-legt-ns-beteili
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13006
19. Wahlperiode 05.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 4. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gung-am-reichstagsbrand-nahe-100.html; www.jungewelt.de/artikel/
359523.reichstagsbrand-einzelt%C3%A4ter-im-dutzend.html).
Eine Kopie der eidesstattlichen Erklärung Lennings wurde im Nachlass von
Tobias gefunden, der das Dokument nicht veröffentlicht hatte. Damit schützte
der Verfassungsschutzmann und Hobbyhistoriker nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller de facto Männer, die in der NS-Zeit im Staatsdienst
waren, während ihrer Nachkriegskarriere. Gegenüber dem US-amerikanischen
Historiker Benjamin Carter Hett, der in seiner Arbeit „Burning the Reichstag“
zahlreiche Indizien und Argumente gegen eine Täterschaft bzw.
Alleintäterschaft van der Lubbes zusammengetragen hat, äußerte der damals 95-jährige
Tobias im Jahr 2008, dass der Kern der Kontroverse darin bestehe, den
Kommunisten die Propagandawaffe, die ihnen durch die Freisprüche für Dimitroff
und weitere angeklagte Kommunisten im Reichstagsbrandprozess zugefallen
sei, wieder zu entreißen. „Sie denken, dass die Kommunisten weg sind? Sie
sind nicht weg. Ihr Staat ist es, aber sie nicht“, so Tobias gegenüber dem US-
Historiker (www.jungewelt .de/art ikel/359523.reichstagsbrand-ein
zelt%C3%A4ter-im-dutzend.html).
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein jüngst im Archiv des
Amtsgerichts Hannover gefundenes, auf den 8. November 1955 datiertes
Dokument, in dem der frühere SA-Mann Hans-Martin Lennings von einem
Notar beglaubigt aussagt, dass der Niederländer Marinus van der Lubbe
nicht der Brandstifter gewesen sei, da das Gebäude bereits gebrannt habe,
als ihn die SA in der Brandnacht am 27. Februar 1933 am Reichstag
ablieferte (www.zdf.de/nachrichten/heute/erklaerung-von-sa-mann-legt-ns-
beteiligung-am-reichstagsbrand-nahe-100.html)?
Das in Bezug genommene Dokument ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Die diesbezüglichen Medienberichte hat sie zur Kenntnis genommen.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
eidesstaatlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings, und inwiefern gedenkt sie
diese zukünftig in öffentlichen Äußerungen von Regierungsmitgliedern
bezüglich des Reichstagsbrandes zu berücksichtigen?
Die eidesstattliche Versicherung Martin Lennings ist eine historische Quelle,
die nach fachwissenschaftlichen Standards zu überprüfen, in Beziehung zu
anderen Quellen zu setzen und in ihrer Aussagekraft zu analysieren ist. Die
Bundesregierung wird dieser Überprüfung durch die Fachwissenschaft nicht
vorgreifen.
3. Welche von der Bundesregierung zu verantwortenden, beauftragten oder
geförderten Veröffentlichungen (auch online) u. a. der Bundeszentrale für
politische Bildung sowie Ausstellungen, die sich auch mit den
Hintergründen des Reichstagsbrandes beschäftigen, gab es in den letzten zehn Jahren,
bzw. welche sind immer noch erhältlich oder werden weiterhin gezeigt?
Welche Ansichten bezüglich der Täterschaft beim Reichstagsbrand werden
dort jeweils vertreten?
In dem 2016 in der „Schriftenreihe“ der Bundeszentrale für politische Bildung
(bpb) erschienenen Buch von Michael S. Cullen „Der Reichstag. Symbol
deutscher Geschichte“ nimmt dieser eine abwägende Perspektive ein und verweist
auf die zwei in der Geschichtswissenschaft favorisierten Varianten der
Täterschaft, die angesichts einer Vielzahl von Dokumenten, darunter erkennbar
interessegeleiteter Verlautbarungen, schwer zu beurteilen seien. Die Darlegungen
Cullens spiegeln wie bei allen Publikationen der bpb gemäß der im Buch
abgedruckten salvatorischen Klausel die Auffassung des Autors, nicht die der bpb.
In der 2012 erschienenen Ausgabe der „Informationen zur politischen Bildung“
zum Thema Nationalsozialismus: Aufstieg und Herrschaft findet sich ein
Auszug aus dem 2008 erschienenen Buch von Sven Felix Kellerhoff, Der
Reichstagsbrand. Die Karriere eines Kriminalfalls, in dem dieser von der alleinigen
Täterschaft van der Lubbes ausgeht.
Auf der Webseite der bpb findet sich im „Hintergrund Politik aktuell (Februar
2018) die Aussage: „Am 28. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude in
Berlin. Die Hintergründe sind bis heute nicht zweifelsfrei geklärt. (…) Es gibt
wenige Ereignisse der neueren deutschen Geschichte, deren tatsächlicher
Hergang so umstritten ist wie die Geschehnisse der Nacht vom 27. auf den 28.
Februar 1933. Damals stand der Reichstag in Berlin in Flammen, der Plenarsaal
brannte komplett aus. Feuerwehr und Polizei gingen rasch von Brandstiftung
aus. Wer damals hinter dem Feuer steckte, das an mehreren Stellen im
Parlamentsgebäude gelegt worden war, ist bis heute umstritten.“
Keine der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
geförderten Gedenkeinrichtungen und Museen verfügen im maßgeblichen
Zeitraum über eigenständige Publikationen oder Ausstellungen zum
Reichstagsbrand.
Einzelne Einrichtungen haben das Ereignis wie im Folgenden
zusammengefasst abgebildet:
a) Das Deutsche Historische Museum (DHM) orientiert sich in seiner
Darstellung des Themas am bislang gültigen Forschungsstand. Es unterstreicht auf
differenzierte Weise die Widersprüchlichkeiten bei der Beurteilung der
Täterschaft. Deutlich wird, wie sehr die Nationalsozialisten die Täterschaft für ihre
antikommunistische Propaganda instrumentalisierten.
● LeMO/Lebendiges Museum online:
Im LeMO-Artikel wird darauf hingewiesen, dass van der Lubbe seine
Alleintäterschaft erklärt habe, die Formulierung legt nahe, dass dies nicht belegt ist.
www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/etablierung-der-ns-herrschaft/reichstags
brand.html
„Am 27. Februar 1933, knapp einen Monat nach der Ernennung Adolf Hitlers
zum Reichskanzler, brannte in Berlin das Reichstagsgebäude. Im brennenden
Parlament wurde der niederländische Linksanarchist Marinus van der Lubbe
festgenommen. Er erklärte, die Brandstiftung allein unternommen zu haben,
um die deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen das NS-Regime
aufzurufen. Die Nationalsozialisten zeigten sich jedoch öffentlich überzeugt, dass es
sich um eine Verschwörung der Kommunisten handelte. Noch in der
Brandnacht ließ Hermann Göring als kommissarischer preußischer Innenminister
verbreiten, der „Beginn des kommunistischen Aufstandsversuches“ stehe
unmittelbar bevor. [...]
In ihrer Gegenpropaganda stellte die politische Linke die – ebenfalls
unbewiesene – Behauptung auf, der Reichstagsbrand sei von den Nationalsozialisten
selbst gelegt worden, um ihn als Rechtfertigung für ihre verschärfte
Repressionspolitik und gewaltsame Durchsetzung ihrer unbeschränkten
Diktaturgewalt zu nutzen.“ [Arnulf Scriba, 22.06.2015]
● Dauerausstellung/Zeughaus:
In der ständigen Ausstellung des Deutschen Historischen Museums wird die
Zeit 1933 bis 1945 im Erdgeschoß des Zeughauses ausführlich dargestellt. Der
Reichstagsbrand 1933 und seine unmittelbare politische Wirkung werden im
Kontext der Errichtungs- und Konsolidierungsphase des Nationalsozialismus in
der Ausstellung unter der Überschrift „Brauner Terror und Reichstagsbrand“
thematisiert.
Die Darstellung des Reichstagsbrandes am 27. Februar 1933 und der sich
anschließenden Ereignisse basiert in der Ausstellung auf Fotografien und
Dokumenten. Thematischer Schwerpunkt sind neben dem historischen Ereignis des
Reichstagsbrandes selbst vor allem die Aktionen der Nationalsozialisten gegen
politische Regimegegner; etwa die Verhaftung von Kommunisten durch SA-
Angehörige oder die Einlieferung prominenter Politiker und Regimegegner in
das KZ Oranienburg. Außerdem werden die Folgen der alle wesentlichen
Grundrechte außer Kraft setzenden „Verordnung zum Schutz von Volk und
Staat“ (auch als „Reichstagsbrandverordnung“) vom 28. Februar 1933
thematisiert.
Marinus van der Lubbe wird in der Ausstellungssequenz zum Reichstagsbrand
nicht als Täter benannt. Es werden auch keine Fotografien von van der Lubbe
gezeigt. Auf der Textebene wird eine Täterschaft von van der Lubbe ebenfalls
nicht formuliert. Die Aussage zur Täterschaft lautet in einem einführenden
Sequenztext: „Ob die Nationalsozialisten die Brandstiftung im Reichstag selbst
begangen haben, um die `Machtergreifung´ voranzutreiben, ist bis heute
umstritten“.
In einem Exponattext zur Fotografie des brennenden Reichstags ist die
zeitgenössische Behauptung der Nationalsozialisten zur Täterschaft
folgendermaßen formuliert: „Nationalsozialisten machten zwar die Kommunisten für den
Brand verantwortlich, viele Menschen gingen jedoch von einer Brandstiftung
durch die SA aus.“
● Wechselausstellungen:
In der Ausstellung „Die Erfindung der Pressefotografie. Aus der Sammlung
Ullstein / 2017 (Kat. S. 132–133) wurden Fotos van der Lubbes während der
Vernehmung und während des Reichstagsbrandprozesses gezeigt. In der
Ausstellung heißt es dazu: „Der vom Regime als Verursacher des Reichstagsbrands
verhaftete Marinus van der Lubbe wurde auf besonders diffamierende Art
dargestellt. Das Zusammenspiel von Bild und Bildunterschrift stilisierte ihn zum
verschlagen agierenden Staatsfeind.“
● Publikationen:
Im Katalog zur Ausstellung „Hitler und die Deutschen. Volksgemeinschaft und
Verbrechen“, hrsg. v. Hans-Ulrich Thamer und Simone Erpel für das Deutsche
Historische Museum, Dresden (Sandstein Verlag) 2010, S. 197 (Nur noch
antiquarisch zu erwerben).
Konkrete Täter werden hier nicht benannt, sondern darauf hingewiesen, dass
die Nationalsozialisten den Reichstagsbrand als willkommenen Anlass sahen,
eine Verfolgungskampagne gegen die politische Linke zu starten und die
Grundrechte außer Kraft zu setzen.
b) In der Dauerausstellung der Gedenkstätte Deutscher Widerstand wird die
Kampagne gegen den Reichstagsbrandprozess 1933 als Akt des Widerstehens
in einer Medienstation gezeigt. Dort wird auch auf das „Braunbuch über
Reichstagsbrand und Hitlerterror“ verwiesen und andere zeitgenössische
Dokumente gezeigt, die eine nationalsozialistische Täterschaft postulieren.
c) In der neuen Dauerausstellung in der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel,
die im November 2019 eröffnet wird, wird der Reichstagsbrand im Kontext mit
der Reichstagsbrandverordnung erwähnt. Zu Urheberschaft des Brandes heißt
es in einer Medienstation: „Angeblich haben Kommunisten das Feuer gelegt.“
d) Die Stiftung Topographie des Terrors veranstaltete 2013 die Ausstellung
„1933 Berlin. Der Weg in die Diktatur“ und veröffentlichte einen
gleichnamigen Katalog. In dem Kapitel „Reichstagsbrand und NS-Terror in Berlin“ wird
einleitend in Übereinstimmung mit dem überwiegenden Teil der damaligen
Forschung erwähnt, dass Marinus van der Lubbe den Reichstag anzündete. Vor
allem geht es in dem Kapitel aber um die Instrumentalisierung des
Reichstagsbrandes durch die Nationalsozialisten und den damit verbundenen frühen NS-
Terror in Berlin.
4. Inwiefern flossen bislang die in einer SPIEGEL-Serie 1959/60 getätigten
Behauptungen bezüglich einer Alleintäterschaft von Marinus van der
Lubbe in diesbezügliche Veröffentlichungen der Bundesregierung bzw. unter
Verantwortung der Bundesregierung erschienene Veröffentlichungen,
Ausstellungen oder Stellungnahmen von Regierungsvertretern bezüglich der
Hintergründe des Reichstagsbrandes ein?
Die von der bpb herausgebrachte Ausgabe „Aus Politik und Zeitgeschichte“
(APuZ) 29–31/2012 zum Qualitätsjournalismus nimmt dazu im Beitrag
„Meilenstein der Pressefreiheit – 50 Jahre „Spiegel“-Affäre“ von Horst Pöttker
wie folgt Stellung:
„Auch „Der Spiegel“, für dessen Herausgeber die deutsche Nation zeitlebens
ein Fluchtpunkt des Denkens und Handelns gewesen ist, [15] war nicht frei von
restaurativen Tendenzen. Mit Horst Mahnke und Georg Wolff arbeiteten hier
ehemalige hohe SS-Offiziere als Redakteure; [16] und gestützt auf den Rat des
Kriminalbeamten Walter Zirpins, der vor 1945 unter anderem als SS-
Sturmbannführer im Ghetto von Łódź (Litzmannstadt) tätig gewesen war,
gelang es „Spiegel“-Autor Fritz Tobias 1959 durch eine Artikelserie über den
Reichstagsbrand, die Alleintäterschaft des holländischen Kommunisten
Marinus van der Lubbe so erfolgreich zu propagieren, dass sie trotz erheblicher (und
seitdem in der Öffentlichkeit gern unterdrückter) Zweifel bis heute fast als
historische Tatsache gilt. [17]“
5. Inwieweit hält die Bundesregierung angesichts des jüngsten Archivfundes
der eidesstattlichen Versicherung von Hans-Martin Lennings eine
Überarbeitung von unter Verantwortung der Bundesregierung veröffentlichten
Publikationen (auch online) und Ausstellungen, die sich auch mit dem
Reichstagsbrand befassen, für geboten?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
6. Inwiefern will die Bundesregierung weitere Forschungen anstoßen und
fördern, um das aufgefundene Dokument auszuwerten?
Aktuell gibt es keine entsprechenden Pläne seitens der Bundesregierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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