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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
06.09.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1253121.08.2019
Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12531
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke,
Niema Movassat, Zaklin Nastic, Pascal Meiser, Alexander Ulrich und
der Fraktion DIE LINKE.
Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm
Die Europäische Union will den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten den
Abgleich biometrischer Daten im Treffer-/Kein-Treffer-Verfahren deutlich
erleichtern. Dies betrifft unter anderem Fahndungsfotos oder Lichtbilder in polizeilichen
Datenbanken (Bundestagsdrucksache 19/9407). Hierzu soll der Vertrag von Prüm
herangezogen werden, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung des
Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal
eingestuften Migration regelt.
Das Vorhaben ist Teil des Programms „Next Generation Prüm“ („Prüm.ng“), das
die Europäische Union auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates
anlässlich des zehnjährigen Bestehens der EU-Prüm-Beschlüsse begonnen hat
(Ratsdokument 10550/18). Dabei sollen Datenformate, Abfrageverfahren und der
Folgeschriftverkehr vereinfacht werden. Die Europäische Kommission hat das
Beratungsunternehmen Deloitte mit einer entsprechenden Machbarkeitsstudie
beauftragt. Für den Aufbau des neuen Systems haben die EU-Mitgliedstaaten drei
sogenannte Fokusgruppen zu DNA-Daten (Leitung: Deutschland),
Fingerabdrücken (Leitung: Österreich) sowie Fahrzeugregisterdaten (noch ohne Leitung)
eingerichtet. Um „Next Generation Prüm“ auf Gesichtserkennung auszuweiten,
existiert eine vierte Fokusgruppe unter der Leitung Österreichs. An ihr nimmt auch
das Bundeskriminalamt (BKA) teil, das dort seine Erfahrungen aus deutschen
Projekten einbringen kann.
Über die Einführung neuer Funktionen in „Next Generation Prüm“ ist noch nicht
entschieden. Trotzdem finanziert die EU-Kommission mit einer halben Million
Euro Forschungen für ein europäisches Gesichtserkennungssystem (http://gleft.de/
32U). Unter Leitung des estnischen Justizministeriums prüfen polizeiliche
Forensik-Abteilungen aus Finnland, Lettland, Schweden und den Niederlanden im
Projekt TELEFI („Towards the European Level Exchange of Facial Images“)
mögliche technische Verfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Umsetzung des
Programms „Next Generation Prüm“?
2. Welche Datenformate nutzen Bundesbehörden für Abfragen von DNA-
Daten oder Fingerabdrücken im Rahmen des Vertrags von Prüm?
3. Welche Daten werden bei einer solchen Abfrage übermittelt (bitte alle
möglichen Datenfelder angeben)?
4. Welche Defizite sieht das Bundeskriminalamt im Rahmen des sogenannten
Folgeschriftverkehrs im Vertrag von Prüm, und wie könnten diese aus ihrer
Sicht behoben werden?
5. Welche Daten könnten aus Sicht der Bundesregierung bei einer Abfrage im
Rahmen des Folgeschriftverkehrs im Vertrag von Prüm beigelegt werden,
um deren Bearbeitung zügiger zu gestalten?
6. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Europäischen
Kommission bei dem Beratungsunternehmen Deloitte beauftragte
Machbarkeitsstudie vorliegen?
a) Sofern diese nicht wie mitgeteilt im September 2019 vorliegen soll, was
ist der Bundesregierung über Gründe für die Verzögerung bekannt?
b) Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Studie?
7. Welche Angaben zur Ausweitung oder Verbesserung des Prüm-Verfahrens
hat die Bundesregierung im Vorfeld der Studie an die Europäische
Kommission mitgeteilt?
8. Welche Workshops zur Umsetzung des Programms „Next Generation Prüm“
haben nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden, und wer nahm
daran teil?
Welche weiteren Workshops sind geplant?
9. Welche Verbesserungsmöglichkeiten hat die Firma Deloitte nach Kenntnis
der Bundesregierung bereits in den Workshops zur Umsetzung des
Programms „Next Generation Prüm“ vorgestellt (bitte zu Gesichtserkennung
ausführlich erläutern)?
10. Was kann die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Leitung sowie
der Mitglieder der Fokusgruppen im Rahmen des Programms „Next
Generation Prüm“ (auch zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit)
mitteilen?
a) Welche Sitzungen der Fokusgruppen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung stattgefunden, und wer nahm außer den bereits erfragten
Mitgliedern daran teil?
b) Entlang welcher Linien wurden welche Tagesordnungspunkte behandelt?
11. Welche Erfahrungen welcher deutschen Projekte zur Gesichtserkennung
bzw. der dort genutzten Technik bringt das BKA in der entsprechenden
Fokusgruppe ein?
12. Welche technischen Verfahren zur Vernetzung nationaler polizeilicher
Datenbanken mit Gesichtsbildern hält das BKA für geeignet, und inwiefern
könnten dabei die in den vom BKA geleiteten Projekten ADEP und
UMF gewonnenen Erfahrungen genutzt werden (Bundestagsdrucksachen
19/10725 und 19/7310)?
13. Welche Anpassungen waren erforderlich, damit die Abfragefunktion von
EPRIS-ADEP während des Pilotprojektes in das bestehende,
eigenentwickelte Vorgangsbearbeitungssystem des BKA integriert werden konnte, und
wer nahm diese vor (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 5)?
a) Welche weiteren Schritte im Vorhaben EPRIS-ADEP (auch ADEP 2)
haben sich nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache ergeben?
b) Welche noch nicht zu bewertenden Rechtsfragen stellen sich aus Sicht der
Bundesregierung in einem denkbaren Regelbetrieb von EPRIS-ADEP?
c) Aus welchen Erwägungen eignet sich ADEP aus Sicht der
Bundesregierung auch für Abfragen im Rahmen des Vertrags von Prüm?
14. Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der EU-
Kommission im Vorfeld der Studie oder im Rahmen der Fokusgruppen
Lichtbilder übermittelt, etwa um die nötige Qualität dieser Bilder für
Gesichtserkennungssysteme zu ermitteln?
a) Falls ja, woher stammten diese Lichtbilder?
b) Wo werden diese aus den Mitgliedstaaten geschickten Lichtbilder nach
Kenntnis der Bundesregierung gespeichert?
15. Wo sollen nach Kenntnis der Bundesregierung etwaige Erprobungen im
Rahmen der Fokusgruppe zur Gesichtserkennung von entsprechenden
Technologien stattfinden?
16. Was ist der Bundesregierung über Angebote der Firma Microsoft bekannt,
Cloud-Lösungen auch im Bereich der europäischen Inneren Sicherheit und
für biometrische Systeme zu nutzen (http://gleft.de/32L), und inwiefern
machen deutsche Behörden (auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit EU-
Agenturen) davon Gebrauch?
17. Welche technischen und rechtlichen Änderungen müssen aus Sicht der
Bundesregierung hinsichtlich der kürzlich angenommenen EU-Verordnungen zu
„Interoperabilität“ vorgenommen werden, um die dort erlaubte
Identifizierung von Drittstaatsangehörigen mithilfe ihrer Fingerabdrücke zu
ermöglichen (Artikel 20 und 22), und welche deutschen Polizei- oder
Geheimdienstbehörden dürften diese Daten nutzen?
18. Inwiefern und aus welchen Erwägungen befürwortet die Bundesregierung,
auch Drittstaaten im Rahmen des Vertrags von Prüm den Abgleich
biometrischer Daten zu ermöglichen (Ratsdokument 10550/18)?
a) Welche Abkommen müssten in einem solchen Fall geschlossen werden,
und inwiefern würde aus Sicht der Bundesregierung ein Abkommen von
Regierungen dieser Länder mit Europol genügen?
b) Wann haben Bundesbehörden den Wirkbetrieb im Rahmen des Vertrages
von Prüm mit Großbritannien aufgenommen, und welche Daten können
seitdem gegenseitig abgefragt werden?
19. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen der EU-Mitgliedstaaten oder
der Europäischen Kommission bekannt, die grenzüberschreitende Abfrage
von Gesichtsbildern nicht im Rahmen des bestehenden Vertrages, sondern in
einem Prüm-ähnlichen Gesichtserkennungssystem umzusetzen?
20. Mit welchen Ausschreibungen waren die 4 404 erzielten „Fahndungstreffer“,
die bei Grenzkontrollen gemäß Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodex
anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg im Zeitraum vom 12. Juni bis 11. Juli
2017 festgestellt wurden, im Schengener Informationssystem (SIS)
gespeichert (Bundestagsdrucksache 19/11972; bitte zu den Zahlen der „Treffer“ die
entsprechenden Artikel des SIS II angeben), und welche der
„Fahndungstreffer“ basierten lediglich auf Einträgen in deutschen Datenbanken (bitte auch
hier zu allen Ausschreibungsgründen die Speicherungen darstellen)?
21. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in Ratsarbeitsgruppen
darüber bekannt, inwiefern Behörden aus Großbritannien illegale Kopien von
Informationen oder Verschlusssachen des Schengener Informationssystems
(SIS) angelegt und auch privaten Firmen wie IBM den Zugang zu diesen
ermöglicht haben, was die Europäische Kommission als „sehr
schwerwiegende Mängel“ und „schwerwiegende und unmittelbare Risiken für die
Integrität und Sicherheit von SIS-Daten sowie für die betroffenen Personen“
bezeichnet („UK taking ‚steps‘ after illegal copying of EU Schengen data“,
https://euobserver.com vom 25. Juli 2019), zumal Großbritannien die Daten
im Rahmen bilateraler Abkommen auch an US-Behörden weitergeben
könnte?
a) Welche Daten wurden demnach illegal kopiert?
b) Wie werden diese Verstöße auf EU-Ebene verfolgt?
22. Bereitet sich die Bundesregierung wie etwa die Schweiz darauf vor, die
Polizeikooperation mit Großbritannien im Falle eines „No-Deal-Brexit“
fortzuführen, der dazu führen muss dass alle Informationen britischer Behörden im
Schengener Informationssystem gelöscht werden („Bundesrätin Keller-
Sutter auf Arbeitsbesuch in London: Schweiz vertieft Zusammenarbeit mit
dem Vereinigten Königreich“, Pressemitteilung EJPD vom 10. Juli 2019;
vgl. auch http://gleft.de/33C)?
23. Wie könnte die Rechtshilfe mit Großbritannien hinsichtlich des Schengener
Informationssystems aus Sicht der Bundesregierung über alternative
Datenübermittlungen (etwa mithilfe von Interpol-Informationssystemen)
kompensiert werden (vgl. Berichtsanforderung aus der 14. Sitzung des
Unterausschusses zu Fragen der Europäischen Union des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages am 7. Juni 2019, Dokument 2019/0490407), und
welche Defizite ergeben sich hieraus?
Berlin, den 7. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1303406.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12531 - Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12531 –
Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union will den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten den
Abgleich biometrischer Daten im Treffer-/Kein-Treffer-Verfahren deutlich
erleichtern. Dies betrifft unter anderem Fahndungsfotos oder Lichtbilder in
polizeilichen Datenbanken (Bundestagsdrucksache 19/9407). Hierzu soll der
Vertrag von Prüm herangezogen werden, der die EU-weite Zusammenarbeit
zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und
der als illegal eingestuften Migration regelt.
Das Vorhaben ist Teil des Programms „Next Generation Prüm“ („Prüm.ng“),
das die Europäische Union auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates
anlässlich des zehnjährigen Bestehens der EU-Prüm-Beschlüsse begonnen hat
(Ratsdokument 10550/18). Dabei sollen Datenformate, Abfrageverfahren und
der Folgeschriftverkehr vereinfacht werden. Die Europäische Kommission hat
das Beratungsunternehmen Deloitte mit einer entsprechenden
Machbarkeitsstudie beauftragt. Für den Aufbau des neuen Systems haben die EU-
Mitgliedstaaten drei sogenannte Fokusgruppen zu DNA-Daten (Leitung:
Deutschland), Fingerabdrücken (Leitung: Österreich) sowie
Fahrzeugregisterdaten (noch ohne Leitung) eingerichtet. Um „Next Generation Prüm“ auf
Gesichtserkennung auszuweiten, existiert eine vierte Fokusgruppe unter der
Leitung Österreichs. An ihr nimmt auch das Bundeskriminalamt (BKA) teil, das
dort seine Erfahrungen aus deutschen Projekten einbringen kann.
Über die Einführung neuer Funktionen in „Next Generation Prüm“ ist noch
nicht entschieden. Trotzdem finanziert die EU-Kommission mit einer halben
Million Euro Forschungen für ein europäisches Gesichtserkennungssystem
(http://gleft.de/32U). Unter Leitung des estnischen Justizministeriums prüfen
polizeiliche Forensik-Abteilungen aus Finnland, Lettland, Schweden und den
Niederlanden im Projekt TELEFI („Towards the European Level Exchange of
Facial Images“) mögliche technische Verfahren.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13034
19. Wahlperiode 06.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 4. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Umsetzung
des Programms „Next Generation Prüm“?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren im Rahmen von
Vorüberlegungen zur Weiterentwicklung der Ratsbeschlüsse 2008/615/JI und 2008/616/JI
(„Prümer Beschlüsse“) zwei voneinander unabhängige Handlungsstränge: die
Durchführung einer Machbarkeitsstudie unter Federführung der EU-
Kommission und die Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven durch
Experten der Mitgliedstaaten in verschiedenen thematischen Focus Groups (FG), die
der EU-Ratsarbeitsgruppe Datenschutz und Informationsaustausch (DAPIX,
Format Informationsaustausch) berichten sollen. Mitarbeiter des
Bundeskriminalamtes beteiligten sich an durch die Firma Deloitte im Auftrag der EU-
Kommission durchgeführten Workshops (bisher zwei, ein weiterer soll im
September dieses Jahres folgen) sowie an den FG zu den Themenfeldern DNA-,
Fingerabdruck- und Gesichtsbilddatenaustausch.
2. Welche Datenformate nutzen Bundesbehörden für Abfragen von DNA-
Daten oder Fingerabdrücken im Rahmen des Vertrags von Prüm?
DNA-Daten werden zwischen den angebundenen Systemen im „Prümer
Verfahren“ gemäß Ratsbeschluss 2008/616/JI sowie den in dessen Anhang
festgelegten technischen Spezifikationen in der XML-Struktur ausgetauscht.
Fingerabdruckdaten werden zwischen den angebundenen Systemen im „Prümer
Verfahren“ gemäß Ratsbeschluss 2008/616/JI sowie den in dessen Anhang
festgelegten technischen Spezifikationen im NIST-Format ausgetauscht.
3. Welche Daten werden bei einer solchen Abfrage übermittelt (bitte alle
möglichen Datenfelder angeben)?
Fingerabdrücke:
Eine für die Abfrage auf Basis der Prümer Beschlüsse konfigurierte NIST-Datei
enthält die Fingerabdruckdaten, eine Referenznummer zur eindeutigen
Zuordnung der Fingerabdrücke zu einer Person oder zu einem Fall sowie weitere
Verwaltungsdaten, die zur technischen Übermittlung und Verarbeitung notwendig
sind. Außer den Fingerabdruckdaten werden keine personenbezogenen Daten
im automatisierten Abgleichverfahren ausgetauscht.
Die Konfiguration bzw. die Inhalte einer elektronischen Fingerabdruckdatei zur
Abfrage im Prümer Verfahren können Kapitel 2 des Anhangs des Ratsbeschluss
2008/616/JI entnommen werden.
DNA:
Bei einer DNA-Abfrage werden nur sogenannte Fundstellendaten übermittelt.
Dies sind anonyme Daten, die erst bei einer konkreten Nachfolgeanfrage einem
Personen- oder Spurendatensatz zugeordnet werden können. Die
Fundstellendaten bestehen aus dem DNA-Muster (die Zahlenwerte aus belegten
Merkmalssystemen), der einzigartigen Kennziffer des Datensatzes aus der DNA-Analyse-
Datei („KNummer“), der mit „P“ oder „S“ abgekürzten Kennung, ob es sich
um einen Personen- oder einen Spurendatensatz handelt und dem
Nationalitätskennzeichen (DE für Deutschland), damit die Herkunft des DNA-Datensatzes
erkennbar ist.
4. Welche Defizite sieht das Bundeskriminalamt im Rahmen des
sogenannten Folgeschriftverkehrs im Vertrag von Prüm, und wie könnten diese aus
ihrer Sicht behoben werden?
Die Übermittlung weiterer personenbezogener Daten und sonstiger
Informationen im Rahmen des Prüm-Folgeschriftverkehrs (FSV) richtet sich nach dem
innerstaatlichen Recht einschließlich der Vorschriften über die Rechtshilfe der
ersuchten Vertragspartei und wird nicht durch das Prüm-Vertragswerk geregelt.
Der FSV erfolgt somit in „freier Form“ wie jedes andere polizeiliche
Rechtshilfeersuchen auch, bei dem lediglich Rahmenparamater bzgl. der grundsätzlichen
Inhalte festgelegt sind. Verbindliche und spezifische Festlegungen sind in
diesem Zusammenhang nicht getroffen, so dass sowohl Form als auch Inhalt und
Übermittlungskanal frei gewählt werden können.
Aus Sicht des Bundeskriminalamtes stellt sich daher die Frage, ob diese
Bedingungen durch eine Aufnahme des FSV in die entsprechenden Regelungswerke
einer standardisierten und automatisierbaren Bearbeitung zugeführt werden
könnten, z. B. durch die im Rahmen der Deloitte-Studie derzeit noch
diskutierte Möglichkeit der Einführung eines „2nd step“, der einen teilweise
automatisierten Kerndatenaustausch vorsehen würde. Die Bundesregierung hat sich
hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet.
5. Welche Daten könnten aus Sicht der Bundesregierung bei einer Abfrage
im Rahmen des Folgeschriftverkehrs im Vertrag von Prüm beigelegt
werden, um deren Bearbeitung zügiger zu gestalten?
Die Bundesregierung hat sich hierzu noch keine abschließende Meinung
gebildet.
6. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Europäischen
Kommission bei dem Beratungsunternehmen Deloitte beauftragte
Machbarkeitsstudie vorliegen?
a) Sofern diese nicht wie mitgeteilt im September 2019 vorliegen soll,
was ist der Bundesregierung über Gründe für die Verzögerung
bekannt?
Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die EU-Kommission den Vertrag mit
dem Dienstleister Deloitte bis November 2019 verlängert, der bis dahin den
Bericht vorlegen soll. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über Gründe
für die Verschiebung.
b) Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Studie?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
7. Welche Angaben zur Ausweitung oder Verbesserung des Prüm-
Verfahrens hat die Bundesregierung im Vorfeld der Studie an die
Europäische Kommission mitgeteilt?
Die Bundesregierung hat keine Mitteilung im Sinne der Fragestellung gemacht.
8. Welche Workshops zur Umsetzung des Programms „Next Generation
Prüm“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden, und wer
nahm daran teil?
Welche weiteren Workshops sind geplant?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
9. Welche Verbesserungsmöglichkeiten hat die Firma Deloitte nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits in den Workshops zur Umsetzung des
Programms „Next Generation Prüm“ vorgestellt (bitte zu
Gesichtserkennung ausführlich erläutern)?
Die bisher vorgestellten Verbesserungsmöglichkeiten aus Sicht der Firma
Deloitte wurden den Themenfeldern
(1) Verbesserung des automatisierten Datenaustausches,
(2) Standardisierung und Erhöhung der Effizienz des Folgeschriftverkehrs,
(3) Prüfung neuer Datenkategorien,
(4) Prüfung einer neuen IT-Architektur und
(5) Berücksichtigung von Interoperabilitätslösungen,
zugeordnet. Der gegenwärtige Stand der Befassung lässt eine valide
Konkretisierung nicht zu. Hier bleibt die Vorlage des Berichts abzuwarten.
10. Was kann die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Leitung
sowie der Mitglieder der Fokusgruppen im Rahmen des Programms „Next
Generation Prüm“ (auch zur Verbesserung der polizeilichen
Zusammenarbeit) mitteilen?
Fingerabdrücke:
Die FG Fingerprints steht unter der Leitung von Experten des österreichischen
Bundeskriminalamtes. Es nehmen ferner Experten aus den EU-Mitgliedstaaten
Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Polen, Portugal,
Rumänien, Großbritannien und Dänemark teil.
DNA:
Die Leitung der FG DNA hat Deutschland inne (ein Vertreter des
Bundeskriminalamtes). Weitere Mitglieder in der FG DNA sind Experten aus den EU-
Mitgliedstaaten Belgien, Estland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die
Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien,
Spanien und Zypern.
Gesichtserkennung:
Die FG für Gesichtsbilder steht unter der kommissarischen Leitung des
österreichischen Bundeskriminalamtes. Mitglieder der FG sind Experten aus den
EU-Mitgliedstaaten Österreich, Deutschland, Estland, Spanien, Italien,
Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei und Großbritannien.
a) Welche Sitzungen der Fokusgruppen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung stattgefunden, und wer nahm außer den bereits
erfragten Mitgliedern daran teil?
Fingerabdrücke:
Die FG Fingerprints kam bislang zu zwei Workshops zusammen
(08./09.04.2019 und 05./06.06.2019). Der nächste Termin findet am 18.09.2019
statt.
DNA:
Es haben zwei Workshops der FG DNA stattgefunden (am 04./05.04.2019 und
am 20./21.06.2019). Auch an diesen beiden Workshops haben für Deutschland
Experten des Bundeskriminalamtes teilgenommen.
Gesichtserkennung:
Es haben bisher zwei Workshops der FG für Gesichtsbilder (09./10.04.2019
und 06./07.06.2019) stattgefunden. Eine weitere Sitzung ist für September 2019
geplant.
b) Entlang welcher Linien wurden welche Tagesordnungspunkte
behandelt?
Im ersten Workshop wurden jeweils die in den vergangenen Jahren in der
täglichen Praxis von den Beteiligten erkannten Schwachpunkte diskutiert. Im
zweiten Workshop wurden dann von den Experten vorgebrachte
Verbesserungsvorschläge erörtert und konsolidiert.
11. Welche Erfahrungen welcher deutschen Projekte zur Gesichtserkennung
bzw. der dort genutzten Technik bringt das BKA in der entsprechenden
Fokusgruppe ein?
Das Bundeskriminalamt bringt seine Erfahrungen bzgl. des vom
Bundeskriminalamt eingesetzten Gesichtserkennungssystems (u.a. zur allgemeinen
Leistungsfähigkeit, Auswirkungen der Datenqualität auf die Erkennungsleistung) in
die FG ein.
12. Welche technischen Verfahren zur Vernetzung nationaler polizeilicher
Datenbanken mit Gesichtsbildern hält das BKA für geeignet, und
inwiefern könnten dabei die in den vom BKA geleiteten Projekten ADEP und
UMF gewonnenen Erfahrungen genutzt werden (Bundestagsdrucksachen
19/10725 und 19/7310)?
Inwiefern in den genannten Projekten eine Vernetzung von nationalen
polizeilichen Datenbeständen mit Gesichtsbildern möglich wäre, wurde nicht
untersucht.
13. Welche Anpassungen waren erforderlich, damit die Abfragefunktion von
EPRIS-ADEP während des Pilotprojektes in das bestehende,
eigenentwickelte Vorgangsbearbeitungssystem des BKA integriert werden konnte,
und wer nahm diese vor (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu
Frage 5)?
Ein Ziel des Pilotprojekts war u. a. der Nachweis, dass die im Rahmen des
Pilotbetriebs erprobte Softwarelösung technisch leicht in die Umgebung eines
Pilotteilnehmers integrierbar wäre.
Daher erfolgte im Rahmen des Pilotprojektes durch das Bundeskriminalamt die
technische Anbindung der EPRIS Query-Komponente an das
Vorgangsbearbeitungssystem des Bundeskriminalamts, um hieraus entsprechende Abfragen und
Ergebnisansichten zu ermöglichen. Die eigentliche Abfragefunktionalität
wurde im Rahmen des Pilotprojektes durch eine eigenentwickelte und in die
dortigen Prozesse integrierte Benutzeroberfläche realisiert.
a) Welche weiteren Schritte im Vorhaben EPRIS-ADEP (auch ADEP 2)
haben sich nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache ergeben?
Ein entsprechendes EU-Folgeprojekt wurde bislang noch nicht initiiert.
Gleichwohl haben sich die Pilotteilnehmer darauf verständigt, die Projektstrukturen in
modifizierter Form aufrecht zu erhalten, um ein etwaiges Folgeprojekt
konzeptionell vorzubereiten; darüber hinaus wurden in diesem Kontext
zwischenzeitlich auf Basis der im Rahmen des Pilotbetriebs gesammelten Erfahrungswerte
weitere Anforderungen abgeleitet und softwareseitige Anpassungen vorbereitet.
b) Welche noch nicht zu bewertenden Rechtsfragen stellen sich aus Sicht
der Bundesregierung in einem denkbaren Regelbetrieb von EPRIS-
ADEP?
Die Bundesregierung hat sich hierzu noch keine Position gebildet. Im Übrigen
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10725 verwiesen.
c) Aus welchen Erwägungen eignet sich ADEP aus Sicht der
Bundesregierung auch für Abfragen im Rahmen des Vertrags von Prüm?
Die Bundesregierung hat sich hierzu noch keine Position gebildet.
14. Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der EU-
Kommission im Vorfeld der Studie oder im Rahmen der Fokusgruppen
Lichtbilder übermittelt, etwa um die nötige Qualität dieser Bilder für
Gesichtserkennungssysteme zu ermitteln?
a) Falls ja, woher stammten diese Lichtbilder?
b) Wo werden diese aus den Mitgliedstaaten geschickten Lichtbilder
nach Kenntnis der Bundesregierung gespeichert?
Nein.
15. Wo sollen nach Kenntnis der Bundesregierung etwaige Erprobungen im
Rahmen der Fokusgruppe zur Gesichtserkennung von entsprechenden
Technologien stattfinden?
Eine Erprobung im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
16. Was ist der Bundesregierung über Angebote der Firma Microsoft
bekannt, Cloud-Lösungen auch im Bereich der europäischen Inneren
Sicherheit und für biometrische Systeme zu nutzen (http://gleft.de/32L),
und inwiefern machen deutsche Behörden (auch im Rahmen der
Zusammenarbeit mit EU-Agenturen) davon Gebrauch?
Grundsätzlich könnten aus rein technischer Sicht die von Microsoft
entwickelten Cloud-Lösungen auch im Bereich der europäischen Inneren Sicherheit zum
Einsatz kommen. Damit zusammenhängende Fragen hat die Bundesregierung
nicht bewertet, da zurzeit keine derartigen Lösungen verwendet werden.
17. Welche technischen und rechtlichen Änderungen müssen aus Sicht der
Bundesregierung hinsichtlich der kürzlich angenommenen EU-
Verordnungen zu „Interoperabilität“ vorgenommen werden, um die dort
erlaubte Identifizierung von Drittstaatsangehörigen mithilfe ihrer
Fingerabdrücke zu ermöglichen (Artikel 20 und 22), und welche deutschen
Polizei- oder Geheimdienstbehörden dürften diese Daten nutzen?
Technische Änderungsbedarfe und die Klärung von Zugriffsberechtigungen –
einschließlich daraus möglicherweise resultierendem Rechtssetzungsbedarf –
wird die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung ermitteln.
18. Inwiefern und aus welchen Erwägungen befürwortet die
Bundesregierung, auch Drittstaaten im Rahmen des Vertrags von Prüm den Abgleich
biometrischer Daten zu ermöglichen (Ratsdokument 10550/18)?
a) Welche Abkommen müssten in einem solchen Fall geschlossen
werden, und inwiefern würde aus Sicht der Bundesregierung ein
Abkommen von Regierungen dieser Länder mit Europol genügen?
Die Fragen 18 und 18a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich zu diesen Fragen noch keine Position gebildet.
b) Wann haben Bundesbehörden den Wirkbetrieb im Rahmen des
Vertrages von Prüm mit Großbritannien aufgenommen, und welche Daten
können seitdem gegenseitig abgefragt werden?
Fingerabdrücke:
Im Rahmen des Fingerabdruckdatenaustauschs gemäß der Prümer
Ratsbeschlüsse befindet sich Deutschland nicht im operativen Datenaustausch mit
Großbritannien.
DNA:
Das Bundeskriminalamt hat mit Wirkung vom 6. August 2019 den Wirkbetrieb
zum gegenseitigen DNA-Datenaustausch im Rahmen der EU-Prüm-Beschlüsse
aufgenommen. Seitdem können gegenseitig DNA-Muster abgefragt werden.
Zum Umfang dieses Austausches wird auf die entsprechenden Ausführungen in
der Antwort zu Frage 3 verwiesen.
19. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen der EU-Mitgliedstaaten
oder der Europäischen Kommission bekannt, die grenzüberschreitende
Abfrage von Gesichtsbildern nicht im Rahmen des bestehenden
Vertrages, sondern in einem Prüm-ähnlichen Gesichtserkennungssystem
umzusetzen?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung.
20. Mit welchen Ausschreibungen waren die 4 404 erzielten
„Fahndungstreffer“, die bei Grenzkontrollen gemäß Artikel 25 ff. des Schengener
Grenzkodex anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg im Zeitraum vom 12. Juni
bis 11. Juli 2017 festgestellt wurden, im Schengener Informationssystem
(SIS) gespeichert (Bundestagsdrucksache 19/11972; bitte zu den Zahlen
der „Treffer“ die entsprechenden Artikel des SIS II angeben), und welche
der „Fahndungstreffer“ basierten lediglich auf Einträgen in deutschen
Datenbanken (bitte auch hier zu allen Ausschreibungsgründen die
Speicherungen darstellen)?
Eine Differenzierung bei den Fahndungstreffern im Sinne der Fragestellung ist
nicht möglich, da sie im Zuge der ursprünglichen Erhebung der Daten bei der
Bundespolizei nicht erfolgte.
21. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in Ratsarbeitsgruppen
darüber bekannt, inwiefern Behörden aus Großbritannien illegale Kopien
von Informationen oder Verschlusssachen des Schengener
Informationssystems (SIS) angelegt und auch privaten Firmen wie IBM den Zugang
zu diesen ermöglicht haben, was die Europäische Kommission als „sehr
schwerwiegende Mängel“ und „schwerwiegende und unmittelbare
Risiken für die Integrität und Sicherheit von SIS-Daten sowie für die
betroffenen Personen“ bezeichnet („UK taking ,steps‘ after illegal copying of
EU Schengen data“, https://euobserver.com vom 25. Juli 2019), zumal
Großbritannien die Daten im Rahmen bilateraler Abkommen auch an US-
Behörden weitergeben könnte?
a) Welche Daten wurden demnach illegal kopiert?
b) Wie werden diese Verstöße auf EU-Ebene verfolgt?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist das Ergebnis der Schengen-Evaluierung des
Vereinigten Königreichs im Bereich des Schengener Informationssystems bekannt. Sie
verweist insofern auf das Ratsdokument 9995/18 RESTREINT + ADD 1
RESTREINT. Die Behandlung von entsprechenden Verstößen ist Gegenstand
des in den Artikeln 15 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 geregelten
Verfahrens.
22. Bereitet sich die Bundesregierung wie etwa die Schweiz darauf vor, die
Polizeikooperation mit Großbritannien im Falle eines „No-Deal-Brexit“
fortzuführen, der dazu führen muss dass alle Informationen britischer
Behörden im Schengener Informationssystem gelöscht werden
(„Bundesrätin Keller-Sutter auf Arbeitsbesuch in London: Schweiz vertieft
Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich“, Pressemitteilung EJPD vom
10. Juli 2019; vgl. auch http://gleft.de/33C)?
Deutschland und das Vereinigte Königreich unterhalten eine sehr enge und
vertrauensvolle bilaterale Partnerschaft in Sicherheitsthemen, die von einem Brexit
unberührt bleiben und, sofern angezeigt, noch weiter ausgebaut und intensiviert
werden soll. Die bilaterale Zusammenarbeit kann jedoch nicht die
Möglichkeiten der Zusammenarbeit auf EU-Ebene auffangen, die mit dem britischen
Austritt wegfallen, wenn das Vereinigte Königreich zu einem
nichtschengenassoziierten Drittstaat wird. Insbesondere das durch den EU-Austritt
des Vereinigten Königreichs bedingte Ausscheiden aus dem Schengener
Informationssystem wird zu einer Einschränkung der Möglichkeiten bei der
Personen- und Sachfahndung führen, die in erster Linie auf Ebene der EU
behandelt werden müssen.
23. Wie könnte die Rechtshilfe mit Großbritannien hinsichtlich des
Schengener Informationssystems aus Sicht der Bundesregierung über alternative
Datenübermittlungen (etwa mithilfe von Interpol-Informationssystemen)
kompensiert werden (vgl. Berichtsanforderung aus der 14. Sitzung des
Unterausschusses zu Fragen der Europäischen Union des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 7. Juni 2019, Dokument
2019/0490407), und welche Defizite ergeben sich hieraus?
Nach Ansicht der Bundesregierung können einige der Fahndungsarten des
Schengener Informationssystems grundsätzlich im Interpolfahndungssystem
abgebildet werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 und die
Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 19/8446 und die Schriftliche Frage 87 auf
Bundestagsdrucksache 19/8806 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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