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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1253121.08.2019

Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12531 19. Wahlperiode 21.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Pascal Meiser, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. Europaweite Abfrage von Gesichtsbildern im Rahmen des Vertrags von Prüm Die Europäische Union will den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten den Abgleich biometrischer Daten im Treffer-/Kein-Treffer-Verfahren deutlich erleichtern. Dies betrifft unter anderem Fahndungsfotos oder Lichtbilder in polizeilichen Datenbanken (Bundestagsdrucksache 19/9407). Hierzu soll der Vertrag von Prüm herangezogen werden, der die EU-weite Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal eingestuften Migration regelt. Das Vorhaben ist Teil des Programms „Next Generation Prüm“ („Prüm.ng“), das die Europäische Union auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Rates anlässlich des zehnjährigen Bestehens der EU-Prüm-Beschlüsse begonnen hat (Ratsdokument 10550/18). Dabei sollen Datenformate, Abfrageverfahren und der Folgeschriftverkehr vereinfacht werden. Die Europäische Kommission hat das Beratungsunternehmen Deloitte mit einer entsprechenden Machbarkeitsstudie beauftragt. Für den Aufbau des neuen Systems haben die EU-Mitgliedstaaten drei sogenannte Fokusgruppen zu DNA-Daten (Leitung: Deutschland), Fingerabdrücken (Leitung: Österreich) sowie Fahrzeugregisterdaten (noch ohne Leitung) eingerichtet. Um „Next Generation Prüm“ auf Gesichtserkennung auszuweiten, existiert eine vierte Fokusgruppe unter der Leitung Österreichs. An ihr nimmt auch das Bundeskriminalamt (BKA) teil, das dort seine Erfahrungen aus deutschen Projekten einbringen kann. Über die Einführung neuer Funktionen in „Next Generation Prüm“ ist noch nicht entschieden. Trotzdem finanziert die EU-Kommission mit einer halben Million Euro Forschungen für ein europäisches Gesichtserkennungssystem (http://gleft.de/ 32U). Unter Leitung des estnischen Justizministeriums prüfen polizeiliche Forensik-Abteilungen aus Finnland, Lettland, Schweden und den Niederlanden im Projekt TELEFI („Towards the European Level Exchange of Facial Images“) mögliche technische Verfahren. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Umsetzung des Programms „Next Generation Prüm“? 2. Welche Datenformate nutzen Bundesbehörden für Abfragen von DNA- Daten oder Fingerabdrücken im Rahmen des Vertrags von Prüm? 3. Welche Daten werden bei einer solchen Abfrage übermittelt (bitte alle möglichen Datenfelder angeben)? 4. Welche Defizite sieht das Bundeskriminalamt im Rahmen des sogenannten Folgeschriftverkehrs im Vertrag von Prüm, und wie könnten diese aus ihrer Sicht behoben werden? 5. Welche Daten könnten aus Sicht der Bundesregierung bei einer Abfrage im Rahmen des Folgeschriftverkehrs im Vertrag von Prüm beigelegt werden, um deren Bearbeitung zügiger zu gestalten? 6. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Europäischen Kommission bei dem Beratungsunternehmen Deloitte beauftragte Machbarkeitsstudie vorliegen? a) Sofern diese nicht wie mitgeteilt im September 2019 vorliegen soll, was ist der Bundesregierung über Gründe für die Verzögerung bekannt? b) Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung an der Studie? 7. Welche Angaben zur Ausweitung oder Verbesserung des Prüm-Verfahrens hat die Bundesregierung im Vorfeld der Studie an die Europäische Kommission mitgeteilt? 8. Welche Workshops zur Umsetzung des Programms „Next Generation Prüm“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden, und wer nahm daran teil? Welche weiteren Workshops sind geplant? 9. Welche Verbesserungsmöglichkeiten hat die Firma Deloitte nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in den Workshops zur Umsetzung des Programms „Next Generation Prüm“ vorgestellt (bitte zu Gesichtserkennung ausführlich erläutern)? 10. Was kann die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Leitung sowie der Mitglieder der Fokusgruppen im Rahmen des Programms „Next Generation Prüm“ (auch zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit) mitteilen? a) Welche Sitzungen der Fokusgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden, und wer nahm außer den bereits erfragten Mitgliedern daran teil? b) Entlang welcher Linien wurden welche Tagesordnungspunkte behandelt? 11. Welche Erfahrungen welcher deutschen Projekte zur Gesichtserkennung bzw. der dort genutzten Technik bringt das BKA in der entsprechenden Fokusgruppe ein? 12. Welche technischen Verfahren zur Vernetzung nationaler polizeilicher Datenbanken mit Gesichtsbildern hält das BKA für geeignet, und inwiefern könnten dabei die in den vom BKA geleiteten Projekten ADEP und UMF gewonnenen Erfahrungen genutzt werden (Bundestagsdrucksachen 19/10725 und 19/7310)? 13. Welche Anpassungen waren erforderlich, damit die Abfragefunktion von EPRIS-ADEP während des Pilotprojektes in das bestehende, eigenentwickelte Vorgangsbearbeitungssystem des BKA integriert werden konnte, und wer nahm diese vor (Bundestagsdrucksache 19/10725, Antwort zu Frage 5)? a) Welche weiteren Schritte im Vorhaben EPRIS-ADEP (auch ADEP 2) haben sich nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache ergeben? b) Welche noch nicht zu bewertenden Rechtsfragen stellen sich aus Sicht der Bundesregierung in einem denkbaren Regelbetrieb von EPRIS-ADEP? c) Aus welchen Erwägungen eignet sich ADEP aus Sicht der Bundesregierung auch für Abfragen im Rahmen des Vertrags von Prüm? 14. Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat der EU- Kommission im Vorfeld der Studie oder im Rahmen der Fokusgruppen Lichtbilder übermittelt, etwa um die nötige Qualität dieser Bilder für Gesichtserkennungssysteme zu ermitteln? a) Falls ja, woher stammten diese Lichtbilder? b) Wo werden diese aus den Mitgliedstaaten geschickten Lichtbilder nach Kenntnis der Bundesregierung gespeichert? 15. Wo sollen nach Kenntnis der Bundesregierung etwaige Erprobungen im Rahmen der Fokusgruppe zur Gesichtserkennung von entsprechenden Technologien stattfinden? 16. Was ist der Bundesregierung über Angebote der Firma Microsoft bekannt, Cloud-Lösungen auch im Bereich der europäischen Inneren Sicherheit und für biometrische Systeme zu nutzen (http://gleft.de/32L), und inwiefern machen deutsche Behörden (auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit EU- Agenturen) davon Gebrauch? 17. Welche technischen und rechtlichen Änderungen müssen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der kürzlich angenommenen EU-Verordnungen zu „Interoperabilität“ vorgenommen werden, um die dort erlaubte Identifizierung von Drittstaatsangehörigen mithilfe ihrer Fingerabdrücke zu ermöglichen (Artikel 20 und 22), und welche deutschen Polizei- oder Geheimdienstbehörden dürften diese Daten nutzen? 18. Inwiefern und aus welchen Erwägungen befürwortet die Bundesregierung, auch Drittstaaten im Rahmen des Vertrags von Prüm den Abgleich biometrischer Daten zu ermöglichen (Ratsdokument 10550/18)? a) Welche Abkommen müssten in einem solchen Fall geschlossen werden, und inwiefern würde aus Sicht der Bundesregierung ein Abkommen von Regierungen dieser Länder mit Europol genügen? b) Wann haben Bundesbehörden den Wirkbetrieb im Rahmen des Vertrages von Prüm mit Großbritannien aufgenommen, und welche Daten können seitdem gegenseitig abgefragt werden? 19. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen der EU-Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission bekannt, die grenzüberschreitende Abfrage von Gesichtsbildern nicht im Rahmen des bestehenden Vertrages, sondern in einem Prüm-ähnlichen Gesichtserkennungssystem umzusetzen? 20. Mit welchen Ausschreibungen waren die 4 404 erzielten „Fahndungstreffer“, die bei Grenzkontrollen gemäß Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodex anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg im Zeitraum vom 12. Juni bis 11. Juli 2017 festgestellt wurden, im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert (Bundestagsdrucksache 19/11972; bitte zu den Zahlen der „Treffer“ die entsprechenden Artikel des SIS II angeben), und welche der „Fahndungstreffer“ basierten lediglich auf Einträgen in deutschen Datenbanken (bitte auch hier zu allen Ausschreibungsgründen die Speicherungen darstellen)? 21. Was ist der Bundesregierung aus ihrer Mitarbeit in Ratsarbeitsgruppen darüber bekannt, inwiefern Behörden aus Großbritannien illegale Kopien von Informationen oder Verschlusssachen des Schengener Informationssystems (SIS) angelegt und auch privaten Firmen wie IBM den Zugang zu diesen ermöglicht haben, was die Europäische Kommission als „sehr schwerwiegende Mängel“ und „schwerwiegende und unmittelbare Risiken für die Integrität und Sicherheit von SIS-Daten sowie für die betroffenen Personen“ bezeichnet („UK taking ‚steps‘ after illegal copying of EU Schengen data“, https://euobserver.com vom 25. Juli 2019), zumal Großbritannien die Daten im Rahmen bilateraler Abkommen auch an US-Behörden weitergeben könnte? a) Welche Daten wurden demnach illegal kopiert? b) Wie werden diese Verstöße auf EU-Ebene verfolgt? 22. Bereitet sich die Bundesregierung wie etwa die Schweiz darauf vor, die Polizeikooperation mit Großbritannien im Falle eines „No-Deal-Brexit“ fortzuführen, der dazu führen muss dass alle Informationen britischer Behörden im Schengener Informationssystem gelöscht werden („Bundesrätin Keller- Sutter auf Arbeitsbesuch in London: Schweiz vertieft Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich“, Pressemitteilung EJPD vom 10. Juli 2019; vgl. auch http://gleft.de/33C)? 23. Wie könnte die Rechtshilfe mit Großbritannien hinsichtlich des Schengener Informationssystems aus Sicht der Bundesregierung über alternative Datenübermittlungen (etwa mithilfe von Interpol-Informationssystemen) kompensiert werden (vgl. Berichtsanforderung aus der 14. Sitzung des Unterausschusses zu Fragen der Europäischen Union des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 7. Juni 2019, Dokument 2019/0490407), und welche Defizite ergeben sich hieraus? Berlin, den 7. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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