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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
04.09.2019
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1253221.08.2019
Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12532
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin,
Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers,
Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.
Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung
Deutschland hat sich im Rahmen der im Jahr 2015 beschlossenen UN-
Nachhaltigkeitsziele dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die Verschwendung von
Lebensmitteln im Einzelhandel und in den privaten Haushalten zu halbieren. Wie
groß der Handlungsbedarf diesbezüglich ist, wird durch die anhaltend hohe
Lebensmittelverschwendung in Deutschland deutlich. Eine Studie der Universität
Stuttgart aus dem Jahr 2019 registriert ein Abfallvolumen von ca. 13 Millionen
Tonnen Lebensmitteln (Frankfurter Rundschau, 1. Juni 2019, S. 46).
Von jährlich sogar 18 Millionen Tonnen an weggeworfenen, größtenteils aber
noch genießbaren Lebensmitteln gehen zivilgesellschaftliche Organisationen wie
der WWF, Foodsharing e. V. und die Deutsche Umwelthilfe aus (Deutsche
Umwelthilfe/foodsharing e. V.: Lebensmittelverschwendung stoppen. Gemeinsamer
Aktionsplan, 2018).
Werden diese Zahlen zugrunde gelegt, entspricht die Masse der jedes Jahr in
Deutschland weggeworfenen Lebensmittel einem Drittel der hier produzierten
Lebensmittel. Umgerechnet werden damit 2,6 Millionen Hektar
landwirtschaftlicher Nutzfläche umsonst bewirtschaftet, ein Gebiet größer als Hessen oder
Mecklenburg-Vorpommern und rund ein Sechstel der gesamten Anbaufläche in der
Bundesrepublik Deutschland. Verbunden ist diese Lebensmittelverschwendung
so auch mit hohen ökologischen Folgekosten, dem zusätzlichen Ausstoß von rund
48 Millionen Tonnen Treibhausgasen bei der Düngung, dem Transport und der
Lagerung der später weggeworfenen Nahrungsmittel (WWF Deutschland: Das
große Wegschmeißen, Juni 2015; dies.: Lebensmittelverschwendung – Was tut
die Politik? Ein Blick auf die Bundesländer, April 2018).
In der EU verfolgen die Mitgliedstaaten unterschiedliche Strategien im Kampf
gegen die Lebensmittelverschwendung. Während in Frankreich im Jahr 2016 und
in Tschechien im Jahr 2019 Gesetze verabschiedet wurden, mit denen größeren
Supermärkten das Wegwerfen genießbarer Lebensmittel unter Strafe verboten
wurde, sollen in Italien den Unternehmen mittels Steuererleichterungen
Anreize geboten werden, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen (www.
tagesschau.de/inland/containern-lebensmittel-verschwendung-101.html). Im
Gegensatz dazu hat die Bundesregierung bislang jedoch keine konkreten
Maßnahmen bzw. Gesetze im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung geplant und
setzt wie Großbritannien auf das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung.
Die vom Bundeskabinett im Februar 2019 beschlossene Nationale Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sieht im Kern die Einrichtung von
fünf sektorspezifischen Dialogforen und eines Nationalen Dialogforums vor. In
diesen Foren sollen Akteure der Lebensmittelindustrie, von
zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus Politik und Wissenschaft mögliche
Reduktionsmaßnahmen beraten und festlegen. Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisierte bereits im
Jahr 2016, dass die Kampagne „Zu gut für die Tonne“, die laut Beschluss des
Bundeskabinetts zur neuen Dachmarke der Nationalen Strategie werden soll, nur
unzureichend vorbereitet gewesen und der Erfolg nicht nachweisbar sei
(www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/
bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/2016/einzelplanbezogene-entwicklung-
undpruefungsergebnisse/bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft/
2016-bemerkungen-nr-25-informationskampagne-zu-gut-fuer-die-
tonneunzureichend-vorbereitet-und-erfolg-nicht-nachweisbar). Kritisiert wurde
weiterhin, dass die Nationale Strategie der Bundesregierung lediglich Instrumente
der freiwilligen Selbstverpflichtung und keine gesetzlichen Regelungen bzw.
verbindlichen Reduktionsvorgaben beinhalte (z. B. www.taz.de/!5572032/).
Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang darauf, dass der entsprechende,
ebenfalls auf Freiwilligkeit setzende Aktionsplan in Großbritannien (Courtauld
Commitments) im Zeitraum von 2007 bis 2015 nur zu einer nationalen Reduktion
von 19 Prozent der Lebensmittelabfälle führte (www.oneplanetnetwork.
org/initiative/food-waste-reduction-roadmap) und damit den UN-
Nachhaltigkeitszielen nicht gerecht werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Tonnen noch genießbarer Lebensmittel werden nach Erkenntnis
der Bundesregierung jedes Jahr in Deutschland weggeworfen (bitte nach
Erzeuger-, Lebensmitteleinzelhandels- und Verbraucherebene aufschlüsseln)?
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Referat 216 des
zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit
dem Thema der Lebensmittelverschwendung derzeit beschäftigt, und mit
welchem Stellenumfang?
3. Wurden die Stellen im Referat 216 des BMEL zur Erarbeitung und
Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung
aufgestockt bzw. ist eine entsprechende Aufstockung vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Höhe, und zu wann?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
4. Mit welcher Begründung wird das Verschwendungsaufkommen bei Obst-
und Gemüseprodukten – nach Angaben des Johann Heinrich von Thünen-
Instituts entstehen bei bestimmten Obst- und Gemüseprodukten in einigen
Regionen bereits auf der Erzeugerebene Verluste von bis zu 40 Prozent
(REFOWAS-Präsentation 2018) – in der vom Bundeskabinett
verabschiedeten Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung nicht
berücksichtigt?
Bestünde nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, eine
Messmethode für den weiteren Dialogprozess zu implementieren, welche diese
Verluste statistisch erfasst?
5. Welche Rückschlüsse hat das BMEL aus dem Gutachten des
Bundesrechnungshofes bzgl. der Kampagne „Zu gut für die Tonne“ aus dem Jahr 2016
gezogen?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ein solches BRH-Urteil zukünftig
zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf den Erfolg und die Vorbereitung
der Kampagne (bitte die ergriffenen Maßnahmen, die damit jeweils
verfolgten Ziele und das Datum der Durchführung dieser Maßnahmen auflisten)?
6. Wie hoch ist der Anteil der von der Bundesregierung im Rahmen von
Forschungsprogrammen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zur
Verfügung gestellten 16 Mio. Euro, der bereits abgeflossen ist bzw.
abgerufen wurde, und für welche konkreten Forschungsprojekte wurden bzw.
werden die abgerufenen Geldsummen verausgabt (bitte die Projektträger und die
jeweilige Fördersumme auflisten)?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der
im Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware, der durchschnittlich im
Jahr an die Tafeln gespendet wird, und lassen sich nach Einschätzung der
Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen ziehen über den Anteil der im
Lebensmitteleinzelhandel nicht verkauften Ware, der entsorgt wird?
8. Durch welche finanziellen Mittel und Maßnahmen werden in Deutschland
durch den Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Bundesländer oder Kommunen soziale Einrichtungen unterstützt, die nicht
verbrauchte aber noch genießbare Lebensmittel von den
Lebensmittelunternehmern abholen und an Menschen verteilen, wie dies das Europäische
Parlament (EP) in seiner Entschließung „Ressourcenmanagement: Verringerung
der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit“ (EP-Drucksache P8_TA(2017)0207 vom 16. Mai 2017) den EU-
Mitgliedstaaten empfohlen hat?
9. Liegen der Bundesregierung Daten zum prozentualen Anteil der im
Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware vor, der durchschnittlich im Jahr
entsorgt wird?
Wenn nicht, bis wann und durch welche Maßnahmen sollen diese Daten
vorliegen?
10. Mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung einen gesetzlichen
Wegwerf-Stopp für Supermärkte nach französischem oder tschechischem
Vorbild ab, und erfolgte die Entscheidung gegen einen gesetzlichen Wegwerf-
Stopp auf der Grundlage einer fundierten Folgenabschätzung eines solchen
Gesetzes (wenn ja, bitte Art und Weise der Folgenabschätzung erläutern)?
11. Welche steuerrechtlichen Regelungen wurden für Unternehmen in
Deutschland geschaffen, damit sie unverbrauchte Lebensmittel an soziale
Einrichtungen kostenfrei abgeben (spenden)?
12. Welche Gespräche wurden mit der Gastronomie bezüglich der Vermeidung
von Lebensmittelverschwendung bei der Außer-Haus-Verpflegung geführt,
und welche Maßnahmen wurden in diesem Bereich auf den Weg gebracht?
13. Beabsichtigt das BMEL, die Stellungnahmen der Verbände zur Nationalen
Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu
veröffentlichen?
Wenn ja, wo beabsichtigt das BMEL die Veröffentlichung?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
14. Wie viele Tonnen an Lebensmitteln werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Außer-Haus-Verpflegungs-Angeboten der Bundesministerien
und nachgeordneten Behörden und Institutionen des Bundes entsorgt (bitte
in Prozent der verarbeiteten Ware in Kilogramm Frischmasse angeben)?
Wenn keine Kenntnisse diesbezüglich vorliegen, beabsichtigt die
Bundesregierung, die entsprechenden Daten zu erfassen, und ab wann soll dies ggf.
geschehen?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Lebensmittelabfälle in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden und
Institutionen des Bundes zu reduzieren?
Wenn noch keine Maßnahmen erfolgt sein sollten, beabsichtigt die
Bundesregierung, Maßnahmen zur Reduktion der Lebensmittelabfälle in den
genannten Institutionen zu ergreifen, und ab wann soll dies geschehen?
16. Mit welchen Einsparungen der Lebensmittelabfälle rechnet die
Bundesregierung bis zum Jahr 2025 und 2030 durch den Dialogprozess (bitte in Prozent
angeben)?
Insofern noch keine Einschätzungen bzgl. des Erfolgs des Dialogprozesses
vorliegen, wann beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende Prognosen
für die Reduktion der Lebensmittelabfälle in Deutschland vorzunehmen?
17. Um wie viele Tonnen müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die
Einsparungen bei den Lebensmittelabfällen bis zum Jahr 2025 reduziert
werden, um das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte Ziel der
Halbierung der Lebensmittelverschwendung erwartungsgemäß umzusetzen?
18. Bis wann müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die einzelnen
Dialogforen erste Ergebnisse, Reduktionsziele und branchenübergreifende
Maßnahmen vorlegen, um das mit der UN-Nachhaltigkeitsstrategie
beschlossene Ziel der Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis zum
Jahr 2030 umsetzen zu können?
19. Wie erfolgte bzw. erfolgt die Zusammensetzung der sektorspezifischen
Dialogforen, bzw. welche Kriterien wurden bei der Einladung von Akteuren für
diese Foren herangezogen?
20. Welche Akteure bzw. Institutionen sind derzeit in den Dialogprozess der
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
eingebunden (bitte nach sektorspezifischen Foren und Nationalem Dialogforum
mit den beteiligten Akteuren bzw. Institutionen auflisten)?
21. Wurden die bisherigen Ergebnisse der Courtauld Commitments in
Großbritannien bei der Erarbeitung der Nationalen Strategie der Bundesregierung
berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
22. Durch welche Unterschiede zu den Courtauld Commitments in
Großbritannien soll die nationale Strategie in Deutschland so erfolgreich werden, dass
statt 19 Prozent Reduktion in acht Jahren (UK) hierzulande 50 Prozent
Reduktion in elf Jahren erreicht werden sollen?
23. Wer wird abschließend über die in der Nationalen Strategie zur Reduzierung
der Lebensmittelverschwendung angekündigte Messmethode für die genaue
Bestimmung des deutschen Lebensmittelabfallaufkommens, die
ressortübergreifend erarbeitet und im Juni 2019 vorgestellt werden soll, und deren
Anwendung entscheiden?
24. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, wenn bei der
beabsichtigten Überprüfung der Nationalen Strategie nach fünf Jahren absehbar
ist, dass das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte Ziel der
Reduktion der Lebensmittelverschwendung nicht erreicht werden kann?
25. Welche Kriterien sind für die im Februar 2024 geplante Überprüfung der
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
vorgesehen?
26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Zusammenhang besteht
zwischen den niedrigen Erzeugerpreisen und der
Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel (bitte begründen)?
27. Wird die Reduktionsstrategie der Bundesregierung im Schwerpunkt auf das
Vermeiden von Lebensmittelabfällen in der Produktionskette und im
Einzelhandel abzielen oder auf die Weiterverwendung der Lebensmittelabfälle?
Berlin, den 7. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1299604.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12532 - Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amira Mohamed Ali,
Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12532 –
Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat sich im Rahmen der im Jahr 2015 beschlossenen UN-
Nachhaltigkeitsziele dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die Verschwendung
von Lebensmitteln im Einzelhandel und in den privaten Haushalten zu
halbieren. Wie groß der Handlungsbedarf diesbezüglich ist, wird durch die
anhaltend hohe Lebensmittelverschwendung in Deutschland deutlich. Eine Studie
der Universität Stuttgart aus dem Jahr 2019 registriert ein Abfallvolumen von
ca. 13 Millionen Tonnen Lebensmitteln (Frankfurter Rundschau, 1. Juni 2019,
S. 46).
Von jährlich sogar 18 Millionen Tonnen an weggeworfenen, größtenteils aber
noch genießbaren Lebensmitteln gehen zivilgesellschaftliche Organisationen
wie der WWF, Foodsharing e. V. und die Deutsche Umwelthilfe aus (Deutsche
Umwelthilfe/foodsharing e. V.: Lebensmittelverschwendung stoppen.
Gemeinsamer Aktionsplan, 2018).
Werden diese Zahlen zugrunde gelegt, entspricht die Masse der jedes Jahr in
Deutschland weggeworfenen Lebensmittel einem Drittel der hier produzierten
Lebensmittel. Umgerechnet werden damit 2,6 Millionen Hektar
landwirtschaftlicher Nutzfläche umsonst bewirtschaftet, ein Gebiet größer als Hessen
oder Mecklenburg-Vorpommern und rund ein Sechstel der gesamten
Anbaufläche in der Bundesrepublik Deutschland. Verbunden ist diese
Lebensmittelverschwendung so auch mit hohen ökologischen Folgekosten, dem
zusätzlichen Ausstoß von rund 48 Millionen Tonnen Treibhausgasen bei der
Düngung, dem Transport und der Lagerung der später weggeworfenen
Nahrungsmittel (WWF Deutschland: Das große Wegschmeißen, Juni 2015; dies.:
Lebensmittelverschwendung – Was tut die Politik? Ein Blick auf die
Bundesländer, April 2018).
In der EU verfolgen die Mitgliedstaaten unterschiedliche Strategien im Kampf
gegen die Lebensmittelverschwendung. Während in Frankreich im Jahr 2016
und in Tschechien im Jahr 2019 Gesetze verabschiedet wurden, mit denen
größeren Supermärkten das Wegwerfen genießbarer Lebensmittel unter Strafe
verboten wurde, sollen in Italien den Unternehmen mittels Steuererleichte-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12996
19. Wahlperiode 04.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 2. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rungen Anreize geboten werden, die Lebensmittelverschwendung
einzudämmen (www.tagesschau.de/inland/containern-lebensmittel-verschwen
dung-101.html). Im Gegensatz dazu hat die Bundesregierung bislang jedoch
keine konkreten Maßnahmen bzw. Gesetze im Kampf gegen die
Lebensmittelverschwendung geplant und setzt wie Großbritannien auf das Instrument der
freiwilligen Selbstverpflichtung.
Die vom Bundeskabinett im Februar 2019 beschlossene Nationale Strategie
zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sieht im Kern die
Einrichtung von fünf sektorspezifischen Dialogforen und eines Nationalen
Dialogforums vor. In diesen Foren sollen Akteure der Lebensmittelindustrie, von
zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus Politik und Wissenschaft mögliche
Reduktionsmaßnahmen beraten und festlegen. Der Bundesrechnungshof
(BRH) kritisierte bereits im Jahr 2016, dass die Kampagne „Zu gut für die
Tonne“, die laut Beschluss des Bundeskabinetts zur neuen Dachmarke der
Nationalen Strategie werden soll, nur unzureichend vorbereitet gewesen und der
Erfolg nicht nachweisbar sei (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlich
ungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2016/einzelplan
bezogene-entwicklung-und-pruefungsergebnisse/bundesministerium-
fuerernaehrung-und-landwirtschaft/2016-bemerkungen-nr-25-informationskam
pagne-zu-gut-fuer-die-tonne-unzureichend-vorbereitet-und-erfolg-
nichtnachweisbar). Kritisiert wurde weiterhin, dass die Nationale Strategie der
Bundesregierung lediglich Instrumente der freiwilligen Selbstverpflichtung
und keine gesetzlichen Regelungen bzw. verbindlichen Reduktionsvorgaben
beinhalte (z. B. www.taz.de/!5572032/). Verwiesen wurde in diesem
Zusammenhang darauf, dass der entsprechende, ebenfalls auf Freiwilligkeit setzende
Aktionsplan in Großbritannien (Courtauld Commitments) im Zeitraum von
2007 bis 2015 nur zu einer nationalen Reduktion von 19 Prozent der
Lebensmittelabfälle führte (www.oneplanetnetwork.org/initiative/food-waste-reducti
on-roadmap) und damit den UN-Nachhaltigkeitszielen nicht gerecht werde.
1. Wie viele Tonnen noch genießbarer Lebensmittel werden nach Erkenntnis
der Bundesregierung jedes Jahr in Deutschland weggeworfen (bitte nach
Erzeuger-, Lebensmitteleinzelhandels- und Verbraucherebene
aufschlüsseln)?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) hat das Johann Heinrich von Thünen-Institut die Gesamtmenge der
Lebensmittelabfälle in Deutschland für 2015 ermittelt (sogenannte Baseline).
Demnach werden insgesamt rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle
(Frischmasse) in Deutschland entlang der gesamten
Lebensmittelversorgungskette einschließlich Verbraucher weggeworfen; davon entfallen auf die
Primärproduktion 12 Prozent (1,4 Millionen Tonnen), die Verarbeitung 18 Prozent
(2,2 Millionen Tonnen), den Handel 4 Prozent (0,5 Millionen Tonnen), die
Außer-Haus-Verpflegung 14 Prozent (1,7 Millionen Tonnen) und die privaten
Haushalte 52 Prozent (6,1 Millionen Tonnen). Über alle Sektoren hinweg wäre
nach den vorliegenden Berechnungen etwa die Hälfte der Lebensmittelabfälle
nach Aussagen der Wissenschaftler theoretisch vermeidbar, was etwa dem
genießbaren Anteil entspricht.
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Referat 216 des
zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) mit dem Thema der Lebensmittelverschwendung derzeit
beschäftigt, und mit welchem Stellenumfang?
Die personelle Ausstattung im Referat 216 des BMEL umfasst neben der
Referatsleitung drei Stellen im höheren Dienst, eine Stelle im gehobenen Dienst
und eine Stelle im mittleren Dienst.
3. Wurden die Stellen im Referat 216 des BMEL zur Erarbeitung und
Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung
aufgestockt bzw. ist eine entsprechende Aufstockung vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Höhe, und zu wann?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Im Jahr 2018 wurde das Referat 216 zur Erarbeitung und Umsetzung der
Strategie um eine Stelle im höheren Dienst aufgestockt. Eine weitere Aufstockung
ist derzeit nicht vorgesehen, weil dies nur zu Lasten anderer, ebenfalls
wichtiger Themenfelder möglich wäre.
4. Mit welcher Begründung wird das Verschwendungsaufkommen bei Obst-
und Gemüseprodukten – nach Angaben des Johann Heinrich von Thünen-
Instituts entstehen bei bestimmten Obst- und Gemüseprodukten in
einigen Regionen bereits auf der Erzeugerebene Verluste von bis zu 40
Prozent (REFOWAS-Präsentation 2018) – in der vom Bundeskabinett
verabschiedeten Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
nicht berücksichtigt?
Bestünde nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, eine
Messmethode für den weiteren Dialogprozess zu implementieren, welche diese
Verluste statistisch erfasst?
Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
wurde in Kohärenz zu den überarbeiteten Rechtsvorschriften der Richtlinie
2008/98/EG über Abfälle, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2018/851/EU
(Abfallrahmenrichtlinie) erarbeitet. Diese verweisen im Rahmen der Definition
von Lebensmittelabfällen ausdrücklich auf Artikel 2 der Verordnung (EU)
178/2002 über Lebensmittel, wonach „Lebensmittel“ erst ab der Ernte bzw.
nach der Schlachtung vorliegen. Ob es Möglichkeiten gibt, darüber hinaus auch
die davorliegenden Verluste statistisch zu erfassen, wird sich im laufenden
Dialogprozess klären. Die Erzeugerebene ist in diesen Prozess miteinbezogen.
5. Welche Rückschlüsse hat das BMEL aus dem Gutachten des
Bundesrechnungshofes bzgl. der Kampagne „Zu gut für die Tonne“ aus dem Jahr
2016 gezogen?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ein solches BRH-Urteil
zukünftig zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf den Erfolg und die
Vorbereitung der Kampagne (bitte die ergriffenen Maßnahmen, die damit
jeweils verfolgten Ziele und das Datum der Durchführung dieser
Maßnahmen auflisten)?
Das BMEL hat dem Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages
(RPA) im März 2018 einen Bericht über die eingeleiteten Maßnahmen
vorgelegt. Der RPA hielt die eingeleiteten Maßnahmen für grundsätzlich geeignet,
um den Beanstandungen abzuhelfen.
Zu den Maßnahmen gehören die Weiterentwicklung und der Ausbau der
Initiative Zu gut für die Tonne! zur Dachmarke der Nationalen Strategie. Damit
werden neben den Ländern weitere Partner über die Dialogforen in die
Kommunikationsstrategie einbezogen. Ziel ist es, die Reichweite zu erhöhen und alle
Sektoren der Lebensmittelversorgungskette einzubeziehen. Alle Maßnahmen
werden soweit möglich mit messbaren Erfolgskriterien und Zielen beauftragt,
um Erfolgskontrollen zu ermöglichen. Es werden jedes Jahr Umfragen und
regelmäßige Medienauswertungen durchgeführt.
Da sich mit vertretbarem Aufwand nicht messen lässt, inwieweit die Initiative
einen Bewusstseinswandel bewirkt, wurden folgende messbare Ziele definiert,
die in den nächsten zwei Jahren mit der Initiative erreicht werden sollen.
• Der Bekanntheitsgrad der Initiative soll um fünf Prozent gesteigert werden,
• Die Besucherzahlen auf der Internetseite sollen um 5 bis 10 Prozent
gesteigert werden,
• Die Berichterstattung in den Medien über die Initiative Zu gut für die
Tonne! hinsichtlich ihrer Reichweite soll um 5 Prozent gesteigert werden,
• Die Anzahl von Personen, die in der Außer-Haus-Verpflegung (Restaurants
etc.) ihre übriggebliebenen Tellerreste immer oder manchmal nach Hause
mitnehmen, soll um 5 bis 10 Prozent gesteigert werden.
Um belastbare Daten und einen Ausgangspunkt für ein kontinuierliches
Monitoring der Lebensmittelabfälle über die gesamte Lebensmittelversorgungskette
einschließlich private Haushalte zu erhalten, wurde im Oktober 2018 das
Thünen-Institut beauftragt, die Datenausgangslage für die Bezugsgröße
„Tonnen Frischmasse“ für das Jahr 2015 (Baseline) zu erarbeiten (siehe Antwort zu
Frage 1). Auf dieser Grundlage soll eine regelmäßige Berichterstattung und
Bilanzierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 erfolgen.
6. Wie hoch ist der Anteil der von der Bundesregierung im Rahmen von
Forschungsprogrammen zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung zur Verfügung gestellten 16 Mio. Euro, der bereits abgeflossen ist
bzw. abgerufen wurde, und für welche konkreten Forschungsprojekte
wurden bzw. werden die abgerufenen Geldsummen verausgabt (bitte die
Projektträger und die jeweilige Fördersumme auflisten)?
Als Teil der sozial-ökologischen Forschung im Rahmenprogramm Forschung
für Nachhaltige Entwicklung (FONA) fördert das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) das Projekt REFOWAS „Wege zur Reduzierung
von Lebensmittelabfällen“ zum Thema Lebensmittelverschwendung. Es ist Teil
der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und läuft noch
bis zum 30. April 2020 (Laufzeit: 1. Juni 2015 bis 30. April .2020,
Projektträger: DLR Projektträger, Fördersumme: 1,8 Mio. Euro, davon bereits
abgeflossen: 84 Prozent bzw. 1,5 Mio. Euro)
Das BMEL fördert Forschungsprojekte im Zusammenhang mit
Lebensmittelverschwendung über verschiedene Programme:
• Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
Landwirtschaft: 922.052,89 Euro im Zeitraum 2016 bis 2019,
• Programm zur Innovationsförderung des BMEL 9.226.491,94 Euro,
• EU-Forschung 500.301,97 Euro.
Die angegebenen Zahlen umfassen die bereits abgerufenen Fördersummen.
Zur Aufschlüsselung der einzelnen Projekte des BMEL wird auf die
Projektliste des BMEL in der Anlage verwiesen.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der im Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware, der durchschnittlich
im Jahr an die Tafeln gespendet wird, und lassen sich nach Einschätzung
der Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen ziehen über den Anteil
der im Lebensmitteleinzelhandel nicht verkauften Ware, der entsorgt
wird?
Nach Angaben des Dachverbandes „Tafel Deutschland e.V.“ werden jährlich
etwa 260.000 Tonnen Lebensmittel vom Handel gespendet. Laut Erhebung des
Thünen-Institutes für 2015 (siehe Antwort zu Frage 1) fallen im Handel etwas
500.000 Tonnen Lebensmittelabfälle an. Darin sind die Spenden an die Tafeln
nicht enthalten.
8. Durch welche finanziellen Mittel und Maßnahmen werden in
Deutschland durch den Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Bundesländer oder Kommunen soziale Einrichtungen unterstützt, die
nicht verbrauchte aber noch genießbare Lebensmittel von den
Lebensmittelunternehmern abholen und an Menschen verteilen, wie dies das
Europäische Parlament (EP) in seiner Entschließung
„Ressourcenmanagement: Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung
der Lebensmittelsicherheit“ (EP-Drucksache P8_TA(2017)0207 vom
16. Mai 2017) den EU-Mitgliedstaaten empfohlen hat?
Für Freiwillige, die in Einsatzstellen der Zentralstelle „Bundesverband
Deutsche Tafeln e.V.“ einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten, wurden im Jahr
2018 Zuschüsse in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro für Taschengeld,
Sozialversicherung und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen ausgezahlt. 2019
sind hierfür rd. 2,8 Mio. Euro vorgesehen.
Hinzu kommen Projektmittel des BMEL in Höhe von:
• 399.000 Euro für das Projekt „HeimatTafel“ (2017 bis 2019),
• 1.527.827,01 Euro für das Verbundprojekt der Tafelakademie
„Innovationsprozesse zur Entwicklung einer Onlineplattform (ecoPlattform) (2019 bis
2022),
• 360.000 Euro für ein Forschungsprojekt der Tafel-Akademie und der Uni
Hohenheim zum Thema Ernährungsunsicherheit von Tafelkund/innen in
ländlichen und nicht ländlichen Regionen – Einflussfaktoren,
Interventionsbedarfe und Lösungen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration fördert derzeit das Projekt „Koordinierung, Unterstützung und Förderung
des ehrenamtlichen Engagements für und von Geflüchteten in den Tafeln“.
Zuwendungsempfänger ist die Bildungsakademie der Tafel Deutschland gGmbH.
Die Laufzeit des Projektes ist vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019. Die
Zuwendungssumme beträgt 339.620,00 Euro.
Über die Aktivitäten der Länder und Kommunen liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
9. Liegen der Bundesregierung Daten zum prozentualen Anteil der im
Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware vor, der durchschnittlich im
Jahr entsorgt wird?
Wenn nicht, bis wann und durch welche Maßnahmen sollen diese Daten
vorliegen?
Auf die Antwort zu Frage 1wird verwiesen.
10. Mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung einen gesetzlichen
Wegwerf-Stopp für Supermärkte nach französischem oder tschechischem
Vorbild ab, und erfolgte die Entscheidung gegen einen gesetzlichen
WegwerfStopp auf der Grundlage einer fundierten Folgenabschätzung eines
solchen Gesetzes (wenn ja, bitte Art und Weise der Folgenabschätzung
erläutern)?
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist in Deutschland der Anteil
der vom Einzelhandel an die Tafeln abgegebenen Lebensmittel bereits sehr
hoch, so dass im Rahmen der nationalen Strategie alle Akteure der
Lebensmittelversorgungskette über freiwillige Selbstvereinbarungen die
Lebensmittelverschwendung weiter reduzieren sollen.
Der größte Anteil an Lebensmittelverschwendung fällt zudem in
Privathaushalten an. Die Bundesregierung kann und will aber niemandem vorschreiben, was
oder wie viel er einkauft oder im Restaurant verzehrt.
11. Welche steuerrechtlichen Regelungen wurden für Unternehmen in
Deutschland geschaffen, damit sie unverbrauchte Lebensmittel an soziale
Einrichtungen kostenfrei abgeben (spenden)?
Steuerliche Sonderregelungen für die kostenfreie Abgabe von unverbrauchten
Lebensmitteln an soziale Einrichtungen bestehen nicht. Nach den allgemeinen
Grundsätzen unterliegen Sachspenden als sogenannte „unentgeltliche
Wertabgabe“ der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand zum vollen
oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung bei
Sachspenden dient der Kompensation des vorgenommenen Vorsteuerabzugs
und soll dadurch einen unversteuerten Letztverbrauch verhindern. Ein
genereller Verzicht auf die Umsatzbesteuerung von Sachspenden würde im Ergebnis
auf eine Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug hinauslaufen und wäre daher
systemwidrig. Auch gebietet gerade die steuerliche Gleichbehandlung mit privaten
Spendern eine Besteuerung, da private Spender mit der Umsatzsteuer bei
Erwerb des gespendeten Gegenstands belastet bleiben.
Deutlich entschärft wird das Problem der Umsatzsteuerbelastung bei
Sachspenden regelmäßig über die Bestimmung der Bemessungsgrundlage. Diese bemisst
sich im Fall einer unentgeltlichen Wertabgabe nach dem (insoweit fiktiven)
Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes (Hingabe der Spende). In dem Fall
der unentgeltlichen Abgabe nicht mehr verkäuflicher Lebensmittel wird der
maßgebliche Wert naturgemäß gegen 0 Euro tendieren. Es wird daher entweder
keine oder nur eine geringfügige Umsatzsteuer entstehen. Der tatsächliche Wert
der gespendeten Ware ist dabei jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu
ermitteln.
12. Welche Gespräche wurden mit der Gastronomie bezüglich der
Vermeidung von Lebensmittelverschwendung bei der Außer-Haus-Verpflegung
geführt, und welche Maßnahmen wurden in diesem Bereich auf den Weg
gebracht?
Am 20. Februar 2019 startete das Dialogforum zur Außer-Haus-Verpflegung,
welches vom World Wilde Fund for Nature (WWF) koordiniert und gemeinsam
mit United Against Waste und der Fachhochschule Münster durchgeführt wird.
Im ersten Jahr steht die Messung der Lebensmittelabfälle in einzelnen
Unternehmen im Fokus, um beurteilen zu können, wo, welche und wie viele Abfälle
entstehen. Dazu werden in zwölf Modellbetrieben Abfälle gemessen, die
Ergebnisse werden Ende Oktober in einem Workshop und Ende November in
einer zweiten Dialogveranstaltung vorgestellt.
13. Beabsichtigt das BMEL, die Stellungnahmen der Verbände zur
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu
veröffentlichen?
Wenn ja, wo beabsichtigt das BMEL die Veröffentlichung?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Stellungnahmen der Verbände sind unter https://fragdenstaat.de/anfrage/
unterlagen-zur-nationalen-strategie-zur-reduzierung-der-lebensmittelverschwen
dung/ abrufbar.
14. Wie viele Tonnen an Lebensmitteln werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Außer-Haus-Verpflegungs-Angeboten der
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden und Institutionen des Bundes
entsorgt (bitte in Prozent der verarbeiteten Ware in Kilogramm Frischmasse
angeben)?
Wenn keine Kenntnisse diesbezüglich vorliegen, beabsichtigt die
Bundesregierung, die entsprechenden Daten zu erfassen, und ab wann soll dies
ggf. geschehen?
Über die Abfallmengen in den Außer-Haus-Verpflegungsangeboten der
Bundesministerien und nachgeordneten Institutionen liegen der Bundesregierung
keine Kenntnisse vor.
Unter Federführung des BMEL wird in den Kantinen am Standort Bonn das
Projekt „NACHHALTIG B|UND GESUND“ durchgeführt. Als ein Teilaspekt
der Nachhaltigkeit ist es Ziel des Projektes, die Lebensmittelabfälle in diesen
Kantinen zu reduzieren. Nach Abschluss der Projektphase findet in diesen
Kantinen eine erneute Messung des Umfangs des Lebensmittelabfalls statt, um den
Erfolg der Maßnahmen zu messen.
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Lebensmittelabfälle in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
und Institutionen des Bundes zu reduzieren?
Wenn noch keine Maßnahmen erfolgt sein sollten, beabsichtigt die
Bundesregierung, Maßnahmen zur Reduktion der Lebensmittelabfälle in
den genannten Institutionen zu ergreifen, und ab wann soll dies
geschehen?
Nach Beendigung des Projektes „NACHHALTIG B|UND GESUND“ soll ein
Handlungsleitfaden entstehen, der Kantinen des Bundes bei der Umsetzung von
Nachhaltigkeitskriterien, u.a. die Reduzierung von Lebensmittelabfällen,
unterstützt.
Außerdem sind alle Bundesministerien aufgefordert, bei Veranstaltungen mit
Verpflegung die Beste-Reste-Boxen des BMEL aktiv anzubieten. Zudem hat
das Umweltbundesamt bereits 2016 den Leitfaden „Vermeidung von
Lebensmittelabfällen beim Catering“ herausgegeben.
Die Entwicklung weiterer Maßnahmen hinsichtlich Vorbildwirkung von
Einrichtungen des Bundes und der Länder wird Aufgabe des Bund-Länder-
Gremiums sein, das sich im Oktober 2019 konstituiert.
16. Mit welchen Einsparungen der Lebensmittelabfälle rechnet die
Bundesregierung bis zum Jahr 2025 und 2030 durch den Dialogprozess (bitte in
Prozent angeben)?
Insofern noch keine Einschätzungen bzgl. des Erfolgs des
Dialogprozesses vorliegen, wann beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende
Prognosen für die Reduktion der Lebensmittelabfälle in Deutschland
vorzunehmen?
Ziel der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
ist es, bis 2025 das Ausmaß der Lebensmittelabfälle um 30 Prozent und bis
2030 um 50 Prozent gegenüber dem Bezugsjahr 2015 zu reduzieren. Genauere
Prognosen werden durch das kontinuierliche Monitoring und die
Berichterstattung gegenüber der EU möglich, die erstmals für das Jahr 2020 durchzuführen
ist.
17. Um wie viele Tonnen müssten nach Einschätzung der Bundesregierung
die Einsparungen bei den Lebensmittelabfällen bis zum Jahr 2025
reduziert werden, um das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte
Ziel der Halbierung der Lebensmittelverschwendung erwartungsgemäß
umzusetzen?
Laut Baseline 2015 werden knapp 12 Millionen Tonnen Frischmasse jährlich in
Deutschland über die gesamte Lebensmittelversorgungskette einschließlich
privater Haushalte entsorgt. Bis 2025 müssten die Lebensmittelabfälle gegenüber
2015 also um etwa 3,6 Millionen Tonnen reduziert werden.
18. Bis wann müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die einzelnen
Dialogforen erste Ergebnisse, Reduktionsziele und
branchenübergreifende Maßnahmen vorlegen, um das mit der UN-Nachhaltigkeitsstrategie
beschlossene Ziel der Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis zum
Jahr 2030 umsetzen zu können?
Nach Einschätzung der Bundesregierung müssten 2020 erste Ergebnisse,
Reduktionsziele und Maßnahmen vorliegen.
19. Wie erfolgte bzw. erfolgt die Zusammensetzung der sektorspezifischen
Dialogforen, bzw. welche Kriterien wurden bei der Einladung von
Akteuren für diese Foren herangezogen?
Zum Dialogforum Außer-Haus-Verpflegung, das bereits im Februar 2019
gestartet ist, wurden Vertreter aus Ministerien bzw. nachgeordneten Behörden,
Vertreter der Wirtschaft, von Unternehmen sowie Vertreter aus Forschung und
Zivilgesellschaft eingebunden. Um aus den Erfahrungen aus anderen Ländern zu
lernen, wurden auch Experten aus Politik und Wirtschaft aus anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeladen. Ebenfalls eingebunden ist der
Bereich der Ausbildung, da die Vermeidung von Lebensmittelverlusten in dem
Außer-Haus-Bereich ohne Integration in den Ausbildungsbereich langfristig
nicht erfolgreich sein kann.
In diesem Sinne ist es das Ziel, in möglichst umfassender Weise verschiedene
Perspektiven in das Dialogforum einzubinden. Um jedoch ein Dialogforum zu
ermöglichen, ist die Teilnehmeranzahl zu den Veranstaltungen auf höchstens
60 Personen limitiert.
20. Welche Akteure bzw. Institutionen sind derzeit in den Dialogprozess der
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
eingebunden (bitte nach sektorspezifischen Foren und Nationalem
Dialogforum mit den beteiligten Akteuren bzw. Institutionen auflisten)?
Folgende Teilnehmer haben am ersten Treffen des Dialogforums Außer-Haus-
Verpflegung, am 20. Februar 2019 teilgenommen:
• Accor Hospitality Germany GmbH
• apetito AG
• Augustinum Service GmbH
• AVARE Project Schweden
• Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
• BUND Berlin
• Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
• Bundesverband der Systemgastronomie e.V.
• Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.
• Bundeszentrum für Ernährung (BZfE)
• Center Parcs Leisure GmbH
• Compass Group
• CSCP
• CSV Care Speisen Versorgung
• Culinary Misfits
• DBU
• DEHOGA Bundesverband
• Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., Sektion Schleswig-Holstein, Kiel
• Deutsche Umwelthilfe
• Deutsches Studentenwerk e.V.
• Deutsches Tiefkühlinstitut e.V.
• DGE
• DGE e.V. Schleswig-Holstein
• Dorfner menü Catering-Service + Organisations GmbH & Co. KG
• Dussmann Service Deutschland GmbH
• Ecologic Institute
• Fachhochschule Münster, iSuN – Institut für Nachhaltige Ernährung
• Familotel AG
• Foodsharing e.V.
• Greentable e.V.
• Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
• H-Hotels AG
• IKEA Deutschland GmbH & Co KG
• INL e.V.
• Institut für nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft e.V.
• Intercontinental Hotels Group
• ISS Facility Services Holding GmbH
• Johann Heinrich von Thünen-Institut
• Klüh Catering GmbH
• Kompetenzzentrum für Ernährung
• L & D Catering
• Leanpath
• LWL-Klinik Münster, Stellv. Kaufmännischer Direktor
• Mc Donalds
• METRO AG
• Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes
Brandenburg“
• Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume des Landes Schleswig-Holstein
• Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-
Württemberg
• Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
• Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
• Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-
Anhalt
• Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
• Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Rheinland-Pfalz
• Nobelhart & Schmutzig
• Nordsee
• Raimann Concepts
• Rat für Nachhaltige Entwicklung
• Rebional GmbH
• Referent Berufsbildung IHK i.R.
• REFRESH Pilot Working Platform Germany
• RESTLOS GLÜCKLICH e.V.
• Saarland – Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
• Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
• Senat für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
• Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
• Slow Food Deutschland
• Sodexo
• St. Elisabeth Gruppe
• SV Deutschland GmbH
• SVL Speiseversorgung und Logistik GmbH
• Tafel Deutschland e.V.
• Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
• Transgourmet Deutschland GmbH
• Umweltbundesamt
• Uni Bonn
• Uni Kassel
• United against Waste e.V.
• Universität Stuttgart
• Verband der Köche
• Verband der Küchenleitung e.V.
• Verbraucherzentrale NRW
• Winnow Solutions Ltd.
• Wisag Catering Holding GmbH & Co KG
• WRAP UK
• WWF
Für das Nationale Dialogforum, das am 6. November 2019 mit einem
Auftakttreffen startet, werden neben Vertreterinnen und Vertretern der Länder- und
Bundesministerien folgende Verbände und Organisationen eingeladen:
• Lebensmittelverband Deutschland e. V
• BVE – Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V
• BVLH – Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V.
• ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
• ZVDB – Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.
• DBV – Deutscher Bauernverband e.V.
• MIV – Milchindustrie-Verband e. V.
• dti – Deutsches Tiefkühlinstitut e. V.
• BÖLW – Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V.
• Verein der Zuckerindustrie
• DEHOGA – Deutscher Hotel-und Gaststättenverband e.V.
• BdS – Bundesverband der Systemgastronomie e.V.
• HDE – Handelsverband Deutschland e.V.
• BNN – Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.
• VZBV – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
• DLV – Deutscher Landfrauenverband e.V.
• BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
• Tafel Deutschland e.V.
• WWF – Deutschland
• RNE – Rat für Nachhaltige Entwicklung
• Foodsharing e.V.
• Slow Food Deutschland e.V.
• Deutsche Welthungerhilfe e.V.
• Deutscher Städtetag
• VKK – Verband der Küchenleitung e.V.
• DNSV – Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V.
• DGE – Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
• UAW – United Against Waste e.V.
• Deutscher Städte- und Gemeindebund
21. Wurden die bisherigen Ergebnisse der Courtauld Commitments in
Großbritannien bei der Erarbeitung der Nationalen Strategie der
Bundesregierung berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Großbritannien hat nach eigenen Angaben sehr gute Erfahrungen mit
freiwilligen Selbstverpflichtungen mit den Wirtschaftsunternehmen gemacht. Mit der
Organisation, die in Großbritannien für die Umsetzung des Courtauld
Commitments verantwortlich ist, WRAP Global, steht das BMEL seit 2016 in Kontakt.
22. Durch welche Unterschiede zu den Courtauld Commitments in
Großbritannien soll die nationale Strategie in Deutschland so erfolgreich werden,
dass statt 19 Prozent Reduktion in acht Jahren (UK) hierzulande 50
Prozent Reduktion in elf Jahren erreicht werden sollen?
Um das Ziel – Halbierung der Lebensmittelabfälle bis 2030 – zu erreichen,
müssen parallel zu den Vereinbarungen mit den Wirtschaftsunternehmen, auch
die Verbraucher weiterhin verstärkt adressiert werden. In Deutschland
entstehen 52 Prozent der Abfälle in den privaten Haushalten. Daher wurde bereits
2012 die Initiative Zu gut für die Tonne! gestartet, die nun zur Dachmarke der
Strategie ausgebaut wird.
23. Wer wird abschließend über die in der Nationalen Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung angekündigte Messmethode für die
genaue Bestimmung des deutschen Lebensmittelabfallaufkommens, die
ressortübergreifend erarbeitet und im Juni 2019 vorgestellt werden soll,
und deren Anwendung entscheiden?
Die im Mai 2018 eingesetzte und ressortübergreifend arbeitende Arbeitsgruppe
„Indikator 12.3“, in der neben den Bundesministerien für Ernährung und
Landwirtschaft und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das
Umweltbundesamt, das Statistische Bundesamt und das Thünen-Institut mitarbeiten,
wird über die Methode entscheiden.
24. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, wenn bei der
beabsichtigten Überprüfung der Nationalen Strategie nach fünf Jahren
absehbar ist, dass das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte
Ziel der Reduktion der Lebensmittelverschwendung nicht erreicht werden
kann?
Über weiterführende Maßnahmen wird auf Grundlage der Ergebnisse der
Überprüfung entschieden.
25. Welche Kriterien sind für die im Februar 2024 geplante Überprüfung der
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
vorgesehen?
Über die Kriterien für die Überprüfung wurde noch nicht entschieden. Dies ist
Aufgabe des Bund-Länder-Gremiums, das sich diesem Thema nach seiner
Konstituierung im Oktober 2019 widmen wird.
26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Zusammenhang
besteht zwischen den niedrigen Erzeugerpreisen und der
Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel (bitte begründen)?
Diese Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt, da sich das
Angebot an Lebensmitteln an der Nachfrage der Verbraucherinnen und
Verbraucher orientiert und nicht verkaufte Ware für den Einzelhandel unabhängig von
der Höhe des Preises immer einen monetären Verlust darstellt.
27. Wird die Reduktionsstrategie der Bundesregierung im Schwerpunkt auf
das Vermeiden von Lebensmittelabfällen in der Produktionskette und im
Einzelhandel abzielen oder auf die Weiterverwendung der
Lebensmittelabfälle?
Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zielt
auf die Vermeidung der Abfälle und nicht primär auf die Verwertung von
Lebensmittelabfällen. Ein Schwerpunkt der Bemühungen muss es sein, die
Lebensmittelversorgungskette so zu gestalten, dass Lebensmittelabfälle gar nicht
erst entstehen.
Drucksache 19/12996 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12996 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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