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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung
(insgesamt 27 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
04.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1253221.08.2019
Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12532
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin,
Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers,
Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.
Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung
Deutschland hat sich im Rahmen der im Jahr 2015 beschlossenen UN-
Nachhaltigkeitsziele dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die Verschwendung von
Lebensmitteln im Einzelhandel und in den privaten Haushalten zu halbieren. Wie
groß der Handlungsbedarf diesbezüglich ist, wird durch die anhaltend hohe
Lebensmittelverschwendung in Deutschland deutlich. Eine Studie der Universität
Stuttgart aus dem Jahr 2019 registriert ein Abfallvolumen von ca. 13 Millionen
Tonnen Lebensmitteln (Frankfurter Rundschau, 1. Juni 2019, S. 46).
Von jährlich sogar 18 Millionen Tonnen an weggeworfenen, größtenteils aber
noch genießbaren Lebensmitteln gehen zivilgesellschaftliche Organisationen wie
der WWF, Foodsharing e. V. und die Deutsche Umwelthilfe aus (Deutsche
Umwelthilfe/foodsharing e. V.: Lebensmittelverschwendung stoppen. Gemeinsamer
Aktionsplan, 2018).
Werden diese Zahlen zugrunde gelegt, entspricht die Masse der jedes Jahr in
Deutschland weggeworfenen Lebensmittel einem Drittel der hier produzierten
Lebensmittel. Umgerechnet werden damit 2,6 Millionen Hektar
landwirtschaftlicher Nutzfläche umsonst bewirtschaftet, ein Gebiet größer als Hessen oder
Mecklenburg-Vorpommern und rund ein Sechstel der gesamten Anbaufläche in der
Bundesrepublik Deutschland. Verbunden ist diese Lebensmittelverschwendung
so auch mit hohen ökologischen Folgekosten, dem zusätzlichen Ausstoß von rund
48 Millionen Tonnen Treibhausgasen bei der Düngung, dem Transport und der
Lagerung der später weggeworfenen Nahrungsmittel (WWF Deutschland: Das
große Wegschmeißen, Juni 2015; dies.: Lebensmittelverschwendung – Was tut
die Politik? Ein Blick auf die Bundesländer, April 2018).
In der EU verfolgen die Mitgliedstaaten unterschiedliche Strategien im Kampf
gegen die Lebensmittelverschwendung. Während in Frankreich im Jahr 2016 und
in Tschechien im Jahr 2019 Gesetze verabschiedet wurden, mit denen größeren
Supermärkten das Wegwerfen genießbarer Lebensmittel unter Strafe verboten
wurde, sollen in Italien den Unternehmen mittels Steuererleichterungen
Anreize geboten werden, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen (www.
tagesschau.de/inland/containern-lebensmittel-verschwendung-101.html). Im
Gegensatz dazu hat die Bundesregierung bislang jedoch keine konkreten
Maßnahmen bzw. Gesetze im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung geplant und
setzt wie Großbritannien auf das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung.
Die vom Bundeskabinett im Februar 2019 beschlossene Nationale Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sieht im Kern die Einrichtung von
fünf sektorspezifischen Dialogforen und eines Nationalen Dialogforums vor. In
diesen Foren sollen Akteure der Lebensmittelindustrie, von
zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus Politik und Wissenschaft mögliche
Reduktionsmaßnahmen beraten und festlegen. Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisierte bereits im
Jahr 2016, dass die Kampagne „Zu gut für die Tonne“, die laut Beschluss des
Bundeskabinetts zur neuen Dachmarke der Nationalen Strategie werden soll, nur
unzureichend vorbereitet gewesen und der Erfolg nicht nachweisbar sei
(www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/
bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/2016/einzelplanbezogene-entwicklung-
undpruefungsergebnisse/bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft/
2016-bemerkungen-nr-25-informationskampagne-zu-gut-fuer-die-
tonneunzureichend-vorbereitet-und-erfolg-nicht-nachweisbar). Kritisiert wurde
weiterhin, dass die Nationale Strategie der Bundesregierung lediglich Instrumente
der freiwilligen Selbstverpflichtung und keine gesetzlichen Regelungen bzw.
verbindlichen Reduktionsvorgaben beinhalte (z. B. www.taz.de/!5572032/).
Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang darauf, dass der entsprechende,
ebenfalls auf Freiwilligkeit setzende Aktionsplan in Großbritannien (Courtauld
Commitments) im Zeitraum von 2007 bis 2015 nur zu einer nationalen Reduktion
von 19 Prozent der Lebensmittelabfälle führte (www.oneplanetnetwork.
org/initiative/food-waste-reduction-roadmap) und damit den UN-
Nachhaltigkeitszielen nicht gerecht werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Tonnen noch genießbarer Lebensmittel werden nach Erkenntnis
der Bundesregierung jedes Jahr in Deutschland weggeworfen (bitte nach
Erzeuger-, Lebensmitteleinzelhandels- und Verbraucherebene aufschlüsseln)?
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Referat 216 des
zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit
dem Thema der Lebensmittelverschwendung derzeit beschäftigt, und mit
welchem Stellenumfang?
3. Wurden die Stellen im Referat 216 des BMEL zur Erarbeitung und
Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung
aufgestockt bzw. ist eine entsprechende Aufstockung vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Höhe, und zu wann?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
4. Mit welcher Begründung wird das Verschwendungsaufkommen bei Obst-
und Gemüseprodukten – nach Angaben des Johann Heinrich von Thünen-
Instituts entstehen bei bestimmten Obst- und Gemüseprodukten in einigen
Regionen bereits auf der Erzeugerebene Verluste von bis zu 40 Prozent
(REFOWAS-Präsentation 2018) – in der vom Bundeskabinett
verabschiedeten Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung nicht
berücksichtigt?
Bestünde nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, eine
Messmethode für den weiteren Dialogprozess zu implementieren, welche diese
Verluste statistisch erfasst?
5. Welche Rückschlüsse hat das BMEL aus dem Gutachten des
Bundesrechnungshofes bzgl. der Kampagne „Zu gut für die Tonne“ aus dem Jahr 2016
gezogen?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ein solches BRH-Urteil zukünftig
zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf den Erfolg und die Vorbereitung
der Kampagne (bitte die ergriffenen Maßnahmen, die damit jeweils
verfolgten Ziele und das Datum der Durchführung dieser Maßnahmen auflisten)?
6. Wie hoch ist der Anteil der von der Bundesregierung im Rahmen von
Forschungsprogrammen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zur
Verfügung gestellten 16 Mio. Euro, der bereits abgeflossen ist bzw.
abgerufen wurde, und für welche konkreten Forschungsprojekte wurden bzw.
werden die abgerufenen Geldsummen verausgabt (bitte die Projektträger und die
jeweilige Fördersumme auflisten)?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der
im Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware, der durchschnittlich im
Jahr an die Tafeln gespendet wird, und lassen sich nach Einschätzung der
Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen ziehen über den Anteil der im
Lebensmitteleinzelhandel nicht verkauften Ware, der entsorgt wird?
8. Durch welche finanziellen Mittel und Maßnahmen werden in Deutschland
durch den Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Bundesländer oder Kommunen soziale Einrichtungen unterstützt, die nicht
verbrauchte aber noch genießbare Lebensmittel von den
Lebensmittelunternehmern abholen und an Menschen verteilen, wie dies das Europäische
Parlament (EP) in seiner Entschließung „Ressourcenmanagement: Verringerung
der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit“ (EP-Drucksache P8_TA(2017)0207 vom 16. Mai 2017) den EU-
Mitgliedstaaten empfohlen hat?
9. Liegen der Bundesregierung Daten zum prozentualen Anteil der im
Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware vor, der durchschnittlich im Jahr
entsorgt wird?
Wenn nicht, bis wann und durch welche Maßnahmen sollen diese Daten
vorliegen?
10. Mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung einen gesetzlichen
Wegwerf-Stopp für Supermärkte nach französischem oder tschechischem
Vorbild ab, und erfolgte die Entscheidung gegen einen gesetzlichen Wegwerf-
Stopp auf der Grundlage einer fundierten Folgenabschätzung eines solchen
Gesetzes (wenn ja, bitte Art und Weise der Folgenabschätzung erläutern)?
11. Welche steuerrechtlichen Regelungen wurden für Unternehmen in
Deutschland geschaffen, damit sie unverbrauchte Lebensmittel an soziale
Einrichtungen kostenfrei abgeben (spenden)?
12. Welche Gespräche wurden mit der Gastronomie bezüglich der Vermeidung
von Lebensmittelverschwendung bei der Außer-Haus-Verpflegung geführt,
und welche Maßnahmen wurden in diesem Bereich auf den Weg gebracht?
13. Beabsichtigt das BMEL, die Stellungnahmen der Verbände zur Nationalen
Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu
veröffentlichen?
Wenn ja, wo beabsichtigt das BMEL die Veröffentlichung?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
14. Wie viele Tonnen an Lebensmitteln werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Außer-Haus-Verpflegungs-Angeboten der Bundesministerien
und nachgeordneten Behörden und Institutionen des Bundes entsorgt (bitte
in Prozent der verarbeiteten Ware in Kilogramm Frischmasse angeben)?
Wenn keine Kenntnisse diesbezüglich vorliegen, beabsichtigt die
Bundesregierung, die entsprechenden Daten zu erfassen, und ab wann soll dies ggf.
geschehen?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Lebensmittelabfälle in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden und
Institutionen des Bundes zu reduzieren?
Wenn noch keine Maßnahmen erfolgt sein sollten, beabsichtigt die
Bundesregierung, Maßnahmen zur Reduktion der Lebensmittelabfälle in den
genannten Institutionen zu ergreifen, und ab wann soll dies geschehen?
16. Mit welchen Einsparungen der Lebensmittelabfälle rechnet die
Bundesregierung bis zum Jahr 2025 und 2030 durch den Dialogprozess (bitte in Prozent
angeben)?
Insofern noch keine Einschätzungen bzgl. des Erfolgs des Dialogprozesses
vorliegen, wann beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende Prognosen
für die Reduktion der Lebensmittelabfälle in Deutschland vorzunehmen?
17. Um wie viele Tonnen müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die
Einsparungen bei den Lebensmittelabfällen bis zum Jahr 2025 reduziert
werden, um das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte Ziel der
Halbierung der Lebensmittelverschwendung erwartungsgemäß umzusetzen?
18. Bis wann müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die einzelnen
Dialogforen erste Ergebnisse, Reduktionsziele und branchenübergreifende
Maßnahmen vorlegen, um das mit der UN-Nachhaltigkeitsstrategie
beschlossene Ziel der Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis zum
Jahr 2030 umsetzen zu können?
19. Wie erfolgte bzw. erfolgt die Zusammensetzung der sektorspezifischen
Dialogforen, bzw. welche Kriterien wurden bei der Einladung von Akteuren für
diese Foren herangezogen?
20. Welche Akteure bzw. Institutionen sind derzeit in den Dialogprozess der
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
eingebunden (bitte nach sektorspezifischen Foren und Nationalem Dialogforum
mit den beteiligten Akteuren bzw. Institutionen auflisten)?
21. Wurden die bisherigen Ergebnisse der Courtauld Commitments in
Großbritannien bei der Erarbeitung der Nationalen Strategie der Bundesregierung
berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
22. Durch welche Unterschiede zu den Courtauld Commitments in
Großbritannien soll die nationale Strategie in Deutschland so erfolgreich werden, dass
statt 19 Prozent Reduktion in acht Jahren (UK) hierzulande 50 Prozent
Reduktion in elf Jahren erreicht werden sollen?
23. Wer wird abschließend über die in der Nationalen Strategie zur Reduzierung
der Lebensmittelverschwendung angekündigte Messmethode für die genaue
Bestimmung des deutschen Lebensmittelabfallaufkommens, die
ressortübergreifend erarbeitet und im Juni 2019 vorgestellt werden soll, und deren
Anwendung entscheiden?
24. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, wenn bei der
beabsichtigten Überprüfung der Nationalen Strategie nach fünf Jahren absehbar
ist, dass das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte Ziel der
Reduktion der Lebensmittelverschwendung nicht erreicht werden kann?
25. Welche Kriterien sind für die im Februar 2024 geplante Überprüfung der
Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
vorgesehen?
26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Zusammenhang besteht
zwischen den niedrigen Erzeugerpreisen und der
Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel (bitte begründen)?
27. Wird die Reduktionsstrategie der Bundesregierung im Schwerpunkt auf das
Vermeiden von Lebensmittelabfällen in der Produktionskette und im
Einzelhandel abzielen oder auf die Weiterverwendung der Lebensmittelabfälle?
Berlin, den 7. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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