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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

04.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1253221.08.2019

Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12532 19. Wahlperiode 21.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Amira Mohamed Ali, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Umsetzung und Reichweite der Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung Deutschland hat sich im Rahmen der im Jahr 2015 beschlossenen UN- Nachhaltigkeitsziele dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2030 die Verschwendung von Lebensmitteln im Einzelhandel und in den privaten Haushalten zu halbieren. Wie groß der Handlungsbedarf diesbezüglich ist, wird durch die anhaltend hohe Lebensmittelverschwendung in Deutschland deutlich. Eine Studie der Universität Stuttgart aus dem Jahr 2019 registriert ein Abfallvolumen von ca. 13 Millionen Tonnen Lebensmitteln (Frankfurter Rundschau, 1. Juni 2019, S. 46). Von jährlich sogar 18 Millionen Tonnen an weggeworfenen, größtenteils aber noch genießbaren Lebensmitteln gehen zivilgesellschaftliche Organisationen wie der WWF, Foodsharing e. V. und die Deutsche Umwelthilfe aus (Deutsche Umwelthilfe/foodsharing e. V.: Lebensmittelverschwendung stoppen. Gemeinsamer Aktionsplan, 2018). Werden diese Zahlen zugrunde gelegt, entspricht die Masse der jedes Jahr in Deutschland weggeworfenen Lebensmittel einem Drittel der hier produzierten Lebensmittel. Umgerechnet werden damit 2,6 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche umsonst bewirtschaftet, ein Gebiet größer als Hessen oder Mecklenburg-Vorpommern und rund ein Sechstel der gesamten Anbaufläche in der Bundesrepublik Deutschland. Verbunden ist diese Lebensmittelverschwendung so auch mit hohen ökologischen Folgekosten, dem zusätzlichen Ausstoß von rund 48 Millionen Tonnen Treibhausgasen bei der Düngung, dem Transport und der Lagerung der später weggeworfenen Nahrungsmittel (WWF Deutschland: Das große Wegschmeißen, Juni 2015; dies.: Lebensmittelverschwendung – Was tut die Politik? Ein Blick auf die Bundesländer, April 2018). In der EU verfolgen die Mitgliedstaaten unterschiedliche Strategien im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung. Während in Frankreich im Jahr 2016 und in Tschechien im Jahr 2019 Gesetze verabschiedet wurden, mit denen größeren Supermärkten das Wegwerfen genießbarer Lebensmittel unter Strafe verboten wurde, sollen in Italien den Unternehmen mittels Steuererleichterungen Anreize geboten werden, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen (www. tagesschau.de/inland/containern-lebensmittel-verschwendung-101.html). Im Gegensatz dazu hat die Bundesregierung bislang jedoch keine konkreten Maßnahmen bzw. Gesetze im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung geplant und setzt wie Großbritannien auf das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung. Die vom Bundeskabinett im Februar 2019 beschlossene Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sieht im Kern die Einrichtung von fünf sektorspezifischen Dialogforen und eines Nationalen Dialogforums vor. In diesen Foren sollen Akteure der Lebensmittelindustrie, von zivilgesellschaftlichen Organisationen, aus Politik und Wissenschaft mögliche Reduktionsmaßnahmen beraten und festlegen. Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisierte bereits im Jahr 2016, dass die Kampagne „Zu gut für die Tonne“, die laut Beschluss des Bundeskabinetts zur neuen Dachmarke der Nationalen Strategie werden soll, nur unzureichend vorbereitet gewesen und der Erfolg nicht nachweisbar sei (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/ bemerkungenjahresberichte/jahresberichte/2016/einzelplanbezogene-entwicklung- undpruefungsergebnisse/bundesministerium-fuer-ernaehrung-und-landwirtschaft/ 2016-bemerkungen-nr-25-informationskampagne-zu-gut-fuer-die- tonneunzureichend-vorbereitet-und-erfolg-nicht-nachweisbar). Kritisiert wurde weiterhin, dass die Nationale Strategie der Bundesregierung lediglich Instrumente der freiwilligen Selbstverpflichtung und keine gesetzlichen Regelungen bzw. verbindlichen Reduktionsvorgaben beinhalte (z. B. www.taz.de/!5572032/). Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang darauf, dass der entsprechende, ebenfalls auf Freiwilligkeit setzende Aktionsplan in Großbritannien (Courtauld Commitments) im Zeitraum von 2007 bis 2015 nur zu einer nationalen Reduktion von 19 Prozent der Lebensmittelabfälle führte (www.oneplanetnetwork. org/initiative/food-waste-reduction-roadmap) und damit den UN- Nachhaltigkeitszielen nicht gerecht werde. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Tonnen noch genießbarer Lebensmittel werden nach Erkenntnis der Bundesregierung jedes Jahr in Deutschland weggeworfen (bitte nach Erzeuger-, Lebensmitteleinzelhandels- und Verbraucherebene aufschlüsseln)? 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Referat 216 des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit dem Thema der Lebensmittelverschwendung derzeit beschäftigt, und mit welchem Stellenumfang? 3. Wurden die Stellen im Referat 216 des BMEL zur Erarbeitung und Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung aufgestockt bzw. ist eine entsprechende Aufstockung vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe, und zu wann? Wenn nein, mit welcher Begründung? 4. Mit welcher Begründung wird das Verschwendungsaufkommen bei Obst- und Gemüseprodukten – nach Angaben des Johann Heinrich von Thünen- Instituts entstehen bei bestimmten Obst- und Gemüseprodukten in einigen Regionen bereits auf der Erzeugerebene Verluste von bis zu 40 Prozent (REFOWAS-Präsentation 2018) – in der vom Bundeskabinett verabschiedeten Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung nicht berücksichtigt? Bestünde nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, eine Messmethode für den weiteren Dialogprozess zu implementieren, welche diese Verluste statistisch erfasst? 5. Welche Rückschlüsse hat das BMEL aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofes bzgl. der Kampagne „Zu gut für die Tonne“ aus dem Jahr 2016 gezogen? Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ein solches BRH-Urteil zukünftig zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf den Erfolg und die Vorbereitung der Kampagne (bitte die ergriffenen Maßnahmen, die damit jeweils verfolgten Ziele und das Datum der Durchführung dieser Maßnahmen auflisten)? 6. Wie hoch ist der Anteil der von der Bundesregierung im Rahmen von Forschungsprogrammen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zur Verfügung gestellten 16 Mio. Euro, der bereits abgeflossen ist bzw. abgerufen wurde, und für welche konkreten Forschungsprojekte wurden bzw. werden die abgerufenen Geldsummen verausgabt (bitte die Projektträger und die jeweilige Fördersumme auflisten)? 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der im Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware, der durchschnittlich im Jahr an die Tafeln gespendet wird, und lassen sich nach Einschätzung der Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen ziehen über den Anteil der im Lebensmitteleinzelhandel nicht verkauften Ware, der entsorgt wird? 8. Durch welche finanziellen Mittel und Maßnahmen werden in Deutschland durch den Bund oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bundesländer oder Kommunen soziale Einrichtungen unterstützt, die nicht verbrauchte aber noch genießbare Lebensmittel von den Lebensmittelunternehmern abholen und an Menschen verteilen, wie dies das Europäische Parlament (EP) in seiner Entschließung „Ressourcenmanagement: Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln, Verbesserung der Lebensmittelsicherheit“ (EP-Drucksache P8_TA(2017)0207 vom 16. Mai 2017) den EU- Mitgliedstaaten empfohlen hat? 9. Liegen der Bundesregierung Daten zum prozentualen Anteil der im Lebensmitteleinzelhandel unverkauften Ware vor, der durchschnittlich im Jahr entsorgt wird? Wenn nicht, bis wann und durch welche Maßnahmen sollen diese Daten vorliegen? 10. Mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung einen gesetzlichen Wegwerf-Stopp für Supermärkte nach französischem oder tschechischem Vorbild ab, und erfolgte die Entscheidung gegen einen gesetzlichen Wegwerf- Stopp auf der Grundlage einer fundierten Folgenabschätzung eines solchen Gesetzes (wenn ja, bitte Art und Weise der Folgenabschätzung erläutern)? 11. Welche steuerrechtlichen Regelungen wurden für Unternehmen in Deutschland geschaffen, damit sie unverbrauchte Lebensmittel an soziale Einrichtungen kostenfrei abgeben (spenden)? 12. Welche Gespräche wurden mit der Gastronomie bezüglich der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung bei der Außer-Haus-Verpflegung geführt, und welche Maßnahmen wurden in diesem Bereich auf den Weg gebracht? 13. Beabsichtigt das BMEL, die Stellungnahmen der Verbände zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu veröffentlichen? Wenn ja, wo beabsichtigt das BMEL die Veröffentlichung? Wenn nein, mit welcher Begründung? 14. Wie viele Tonnen an Lebensmitteln werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Außer-Haus-Verpflegungs-Angeboten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden und Institutionen des Bundes entsorgt (bitte in Prozent der verarbeiteten Ware in Kilogramm Frischmasse angeben)? Wenn keine Kenntnisse diesbezüglich vorliegen, beabsichtigt die Bundesregierung, die entsprechenden Daten zu erfassen, und ab wann soll dies ggf. geschehen? 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Lebensmittelabfälle in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden und Institutionen des Bundes zu reduzieren? Wenn noch keine Maßnahmen erfolgt sein sollten, beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zur Reduktion der Lebensmittelabfälle in den genannten Institutionen zu ergreifen, und ab wann soll dies geschehen? 16. Mit welchen Einsparungen der Lebensmittelabfälle rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2025 und 2030 durch den Dialogprozess (bitte in Prozent angeben)? Insofern noch keine Einschätzungen bzgl. des Erfolgs des Dialogprozesses vorliegen, wann beabsichtigt die Bundesregierung entsprechende Prognosen für die Reduktion der Lebensmittelabfälle in Deutschland vorzunehmen? 17. Um wie viele Tonnen müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die Einsparungen bei den Lebensmittelabfällen bis zum Jahr 2025 reduziert werden, um das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte Ziel der Halbierung der Lebensmittelverschwendung erwartungsgemäß umzusetzen? 18. Bis wann müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die einzelnen Dialogforen erste Ergebnisse, Reduktionsziele und branchenübergreifende Maßnahmen vorlegen, um das mit der UN-Nachhaltigkeitsstrategie beschlossene Ziel der Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis zum Jahr 2030 umsetzen zu können? 19. Wie erfolgte bzw. erfolgt die Zusammensetzung der sektorspezifischen Dialogforen, bzw. welche Kriterien wurden bei der Einladung von Akteuren für diese Foren herangezogen? 20. Welche Akteure bzw. Institutionen sind derzeit in den Dialogprozess der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung eingebunden (bitte nach sektorspezifischen Foren und Nationalem Dialogforum mit den beteiligten Akteuren bzw. Institutionen auflisten)? 21. Wurden die bisherigen Ergebnisse der Courtauld Commitments in Großbritannien bei der Erarbeitung der Nationalen Strategie der Bundesregierung berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern? Wenn nein, mit welcher Begründung? 22. Durch welche Unterschiede zu den Courtauld Commitments in Großbritannien soll die nationale Strategie in Deutschland so erfolgreich werden, dass statt 19 Prozent Reduktion in acht Jahren (UK) hierzulande 50 Prozent Reduktion in elf Jahren erreicht werden sollen? 23. Wer wird abschließend über die in der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung angekündigte Messmethode für die genaue Bestimmung des deutschen Lebensmittelabfallaufkommens, die ressortübergreifend erarbeitet und im Juni 2019 vorgestellt werden soll, und deren Anwendung entscheiden? 24. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, wenn bei der beabsichtigten Überprüfung der Nationalen Strategie nach fünf Jahren absehbar ist, dass das im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele festgelegte Ziel der Reduktion der Lebensmittelverschwendung nicht erreicht werden kann? 25. Welche Kriterien sind für die im Februar 2024 geplante Überprüfung der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorgesehen? 26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Zusammenhang besteht zwischen den niedrigen Erzeugerpreisen und der Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel (bitte begründen)? 27. Wird die Reduktionsstrategie der Bundesregierung im Schwerpunkt auf das Vermeiden von Lebensmittelabfällen in der Produktionskette und im Einzelhandel abzielen oder auf die Weiterverwendung der Lebensmittelabfälle? Berlin, den 7. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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