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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1255521.08.2019

Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12555 19. Wahlperiode 21.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Sven Lehmann, Kai Gehring, Dr. Wolfgang-Strengmann-Kuhn, Margit Stumpp, Katja Dörner, Annalena Baerbock, Ulle Schauws, Dr. Anna Christmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland In Deutschland gelten 25,6 Prozent der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren als armutsgefährdet. Damit sind sie die Altersgruppe, die am meisten von Armut bedroht ist. Dicht gefolgt von den unter 18-Jährigen mit 20,1 Prozent (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialberichterstattung/ Tabellen/03agq-zvbm-alter-geschl.html). Besonders besorgniserregend ist, dass seit 2008 der Anteil der von Armut bedrohten Minderjährigen stagniert und über den Zeitverlauf sogar noch weiter ansteigt (www.destatis.de/DE/Themen/ Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialberichterstattung/Tabellen/03agq-zvbm-alter- geschl.html). Zudem ist in einigen Regionen die Armutsgefährdungsquote für Kinder und Jugendliche besonders erhöht, z. B. in den neuen Bundesländern. Armut bedeutet nicht nur eine finanzielle und materielle Unterversorgung, sondern auch eine Ausgrenzung sozialer Teilhabe und eine erhöhte Gefährdung, psychisch und physisch zu erkranken. Außerdem bremst Armut Jugendliche und junge Erwachsene aus. Junge Menschen, die arm sind, beteiligen sich seltener an gesellschaftlichen und politischen Prozessen. Die anhaltenden Erfahrungen von Mangel und Verzicht, die mit Armut einhergehen, tragen dazu bei, dass Heranwachsende, sich weniger zugehörig zur Gesellschaft fühlen (www.sinus- akademie.de/fileadmin/user_files/Presse/SINUS-Jugendstudie_u18_2012/%C3 %96ffentlicher_Foliensatz_Sinus-Jugendstudie_u18.pdf ). Des Weiteren zeigen sich gesundheitliche Differenzen zwischen unterschiedlichen sozioökonomischen Milieus bereits in Kindheit und Jugend (www.kiggs- studie.de/deutsch/home.html). Daraus folgt, dass entgegen des auf den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkten Präventionsgesetzes zusammenhängende und ressortübergreifende Anstrengungen unter anderem der Familien, Bildungs- und Sozialpolitik gefordert sind. Zahlreiche angebotene Leistungen (siehe u. a. Bildungs- und Teilhabepaket, Kindergelderhöhung, Kinderzuschlag) helfen nicht aus der Armutsfalle heraus oder werden gar nicht erst abgerufen, weil Informationen fehlen. Der 15. Kinder- und Jugendbericht (www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/ 15--kinder--und-jugendbericht/115440) verdeutlicht, Armut im Jugend- und jungen Erwachsenenalter muss im Kontext ihrer besonderen Situation zwischen Eltern, Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeiten und vor dem Hintergrund der späteren wirtschaftlichen Unabhängigkeit gesehen werden. Um Jugendarmut und Armut bei jungen Erwachsenen adäquat zu begegnen, gilt es, diese Entwicklungen zu berücksichtigen, die fehlende Trennschärfe zwischen Kinder- und Jugendarmut aufzuzeigen und die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe von heranwachsenden jungen Menschen in den Blick zu nehmen. Nur so können nach Ansicht der Fragesteller kohärente Konzepte gegen Armut für jede Lebensphase entwickelt werden und wirksam umgesetzt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Sieht die Bundesregierung, die Notwendigkeit, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Jobcenter und Jugendhilfe verpflichtend im Zweiten, Dritten und Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB III und SGB VIII) zu verankern, um die Rahmenbedingungen der Jugendberufshilfe für Jugendliche und Mitarbeitende zu verbessern? Wenn nein, warum nicht? 2. Welche Modellprojekte sind der Bundesregierung bekannt, in denen Jobcenter, Arbeitsagenturen und Kommunen eine gemeinsame Beratungsstruktur für Jugendliche und junge Erwachsene aufgebaut haben? In welchen Fällen sind dabei Optionskommunen beteiligt? 3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des 15. Kinder- und Jugendberichts, dass keine differenzierten Studien und Analysen zur Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorliegen? 4. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund des 15. Kinder- und Jugendberichts (KJB), wonach die Armutsgefährdung für Personen in Ausbildung und Studium deutlich erhöht ist, sofern sie keiner zusätzlichen Erwerbstätigkeit nachgehen (vgl. KJB, S. 151)? 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Befunden des 15. Kinder- und Jugendberichts, wonach zusätzliche Erwerbstätigkeiten, um nicht in Armut abzurutschen, neben der Ausbildung aus jugendpolitischer Sicht als bedenklich zu betrachten sind, da die Verselbstständigungsprozesse der jungen Erwachsenen dadurch verzögert werden (vgl. KJB, S. 153)? 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Care Leaver, junge Erwachsene, die am Anfang eines eigenständigen Lebens stehen, nachdem sie aus der stationären Jugendhilfe ausgeschieden sind, die auf SGB II Leistungen angewiesen sind? 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Care Leaver in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 8. Wie viele ehemalige Care Leaver sind nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb von fünf Jahren nach Ausscheiden aus der Jugendhilfe von Wohnungslosigkeit bzw. von Straßenobdachlosigkeit betroffen, und wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren dazu entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 9. Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in begleiteten Wohnformen nach § 13 SGB VIII (bitte nach Alter aufschlüsseln)? 10. Wie viele junge Menschen ab 18 Jahren befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in begleiteten Wohnformen nach § 13 SGB VIII (bitte nach Alter aufschlüsseln)? 11. Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt (Frage 8 und 9) (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 12. Hat die Bundesregierung nach dem Fazit des Deutschen Jugend Instituts (DJI) (www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/64_Jugendberufshilfe.pdf), das besagt, dass das empirische Wissen über die Jugendberufshilfe „selektiv, fragmentiert, veraltet und wenig repräsentativ“ sei und im Gegensatz zu der „große(n) individuell-biographische(n) wie auch gesellschaftlich- ökonomische(n) Relevanz des Übergangsgeschehens sowie der aktuellen Herausforderungen und Transformationen der Angebote und Strukturen zur Förderung der beruflichen Integration junger Menschen“ stehe, Forschungsvorhaben eingeleitet? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren insgesamt wohnungslos sind oder auf der Straße leben? Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren, Alter und Bundesländern aufschlüsseln)? 14. Auf Grundlage welcher Datenerhebungen wird ermittelt, welche speziellen Bedarfe Jugendliche für Mobilität, Bildung und Freizeit benötigen? 15. Wie werden bei der Regelsatzermittlung für Jugendliche, Jugendliche selbst direkt einbezogen und befragt? 16. Inwiefern stellt die Bundesregierung Überlegungen an, die Methode der Bedarfsanalyse zu überarbeiten und Jugendliche in zukünftigen Bedarfserhebungen miteinzubeziehen (siehe z. B. Erkenntnisse Studie Childrens World +)? 17. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Befunde des Kinder- und Jugendreports 2018 (www.dak.de/dak/download/kinder --und-jugendreport-2104098.pdf), die besagen, dass das Risiko für einen mittelmäßigen bis schlechten Gesundheitszustand bei Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen weitaus höher ist als bei ihren sozioökonomisch bessergestellten Altersgenossen? 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS; www.kiggs-studie.de/deutsch/home.html), dass der Anteil der Kinder mit mittelmäßigem bis schlechtem Allgemeinzustand von 2014 bis 2017 in der Gruppe mit niedrigem Haushaltseinkommen deutlich geringer sank als in der Gruppe mit mittlerem und hohem Haushaltseinkommen? 19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der KiGGS, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen a) häufiger adipös sind, b) häufiger psychisch auffällig sind, c) weniger sportlich aktiv sind, d) deutlich seltener die DGE-Empfehlungen (DGE = Deutsche Gesellschaft für Ernährung) zu gesunder Ernährung erfüllen, e) seltener an Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen? 20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der KiGGS, dass der Anteil von Kindern aus Raucherhaushalten in der Gruppe mit niedrigem Haushaltseinkommen etwa doppelt so hoch wie in der Gruppe mit hohem Haushaltseinkommen ist und somit mit sinkendem Haushaltseinkommen der Anteil der Kinder und Jugendlichen zunimmt, die regelmäßig gegenüber Passivrauch exponiert sind? 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der KiGGS, dass Jugendliche, die in Haushalten mit niedrigeren Einkommen leben, häufiger rauchen als Jugendliche die in Haushalten mit höherem Einkommen leben? 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der KiGGS, dass Kinder aus Familien mit niedrigen Haushaltseinkommen nicht nur häufiger gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, sondern auch seltener von gesundheitsbezogenen Schutzfaktoren profitieren? 23. Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus der Feststellung von Dr. Thomas Lampert (Robert-Koch-Institut), dass die aktuell verfügbaren Präventionsmaßnahmen vor allem bei höheren Einkommensgruppen greifen, nicht aber in gleichem Maße bei niedrigen Einkommensgruppen (www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/praevention/article/983072/ rki-gesundheit-bleibt-einkommenssache.html)? Wenn ja, welche? 24. Welche ressortübergreifende Strategie zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit, die nach Ansicht zahlreicher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht allein Aufgabe der Gesundheitspolitik sein sollte, wird die Bundesregierung einleiten und umsetzen? 25. Welche Korrelationen zwischen Schulabschluss und Armut bzw. sozialem Status sind der Bundesregierung bekannt? 26. Welche Korrelationen zwischen Schulabbruch und Armut bzw. sozialem Status sind der Bundesregierung bekannt? 27. Welche bildungs- und sozialpolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Korrelationen aus den Fragen 25 und 26? 28. Wie viele junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren leben nach Kenntnis der Bundesregierung a) in einem Haushalt mit ihren Eltern oder einem Elternteil, b) in einem eigenen Haushalt bzw. einer Wohngemeinschaft, c) in einer Einrichtung für betreutes Wohnen, d) in einer Einrichtung für psychisch kranke Jugendliche oder junge Erwachsene, e) in einer Einrichtung für körperlich beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene, f) ohne bekannten Wohnsitz oder Meldeadresse bzw. g) in einer Unterkunft für Geflüchtete? 29. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz junger Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen, d. h. das Nettoäquivalenzeinkommen beträgt weniger als 60 Prozent des Medians der Einkommen in der Gesamtbevölkerung, zutrifft, im sog. Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung, gemessen an der Gesamtpopulation der Jahrgänge? 30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz junger Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen zutrifft, in Ausbildung, gemessen an der Gesamtpopulation der Jahrgänge? 31. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz junger Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen zutrifft, im Studium, gemessen an der Gesamtpopulation der Jahrgänge? 32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz junger Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen zutrifft, in Arbeit, gemessen an der Gesamtpopulation der Jahrgänge? 33. Wie viele junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen zutrifft, würden von einer Mindestausbildungsvergütung profitieren, die a) 80 Prozent der Durchschnittsvergütung beträgt, wie viele b) von einer Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr? 34. Mit welchen Einsparungen bei der Berufsausbildungsbeihilfe rechnet die Bundesregierung durch die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, und für welche Zwecke sollen diese eingesparten Mittel in den kommenden Haushaltsjahren eingesetzt werden? 35. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Hilfen zur Unterstützung der Mobilität für junge Erwachsene in Ausbildung, auf die das Merkmal armutsbetroffen zutrifft, zur Verfügung zu stellen (z. B. Azubi-Ticket, Wohnheime für Azubis), und wenn ja, wie, und welche, und wenn nein, warum nicht? Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, eine Ausbildungsgarantie einzuführen, damit junge Menschen nicht im Übergangssystem verharren und direkt im Anschluss an ihrer Schulzeit einen anerkannten Berufsabschluss erlangen? 36. Wie viele junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen zutrifft, waren in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln) im Bezug von Leistungen nach a) dem SGB II, b) dem SGB III, c) dem SGB VIII bzw. d) einer Kombination von Leistungen nach den vorgenannten Sozialgesetzbüchern mit weiteren staatlichen Angeboten? 37. Wie viele Sanktionen und für welchen Zeitraum wurden auf Basis von § 31 in Verbindung mit § 31a und 31b bzw. § 32 SGB II bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren in den Jahren von 2005 bis 2019 ausgesprochen (bitte nach Jahren, Ländern und nach Pflichtverletzung aufschlüsseln)? 38. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Sanktionen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren einen positiven Einfluss auf den Verlauf der Wiedereingliederung in Arbeit der Leistungsberechtigten haben? 39. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnisse, wo die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren wohnen, wenn ihnen auch Kosten für Unterkunft und Heizung gestrichen werden (bitte nach Ländern und Art der Unterkünfte aufschlüsseln)? 40. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wie viele Jugendliche durch die Sanktion des Regelbedarfs und der Kosten für Unterkunft und Heizung in die Wohnungslosigkeit abrutschen? 41. Wie begründet die Bundesregierung die härteren Sanktionen nach SGB II für Menschen unter 25 Jahren, während in anderen Rechtsbereichen junge Menschen milder gemaßregelt werden als Erwachsene? 42. In welchem Umfang erhalten junge Menschen unter 25 Jahren noch Sachleistungen? 43. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie oft und warum die Leistungsberechtigten unter 25 Jahren den Aufforderungen nicht nachkommen, wenn es um das Wahrnehmen ärztlicher oder psychologischer Untersuchungstermine geht? 44. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, aus welchen Gründen Leistungsberechtigte unter 25 Jahren ihre Beratungstermine nicht wahrnehmen? 45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Leistungsberechtigte unter 25 Jahren an psychischen und/oder physischen Krankheiten erkrankt sind? 46. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Pflicht, die der Staat nach dem Grundgesetz (Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG) laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2010 hat, „ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für alle Transferleistungsbezieherinnen und Transferleistungsbezieher für die 100- prozentige Streichung des Regelbedarfs bei unter 25-Jährigen? 47. Sieht die Bundesregierung besondere Autonomie- und/oder Emanzipationsschwierigkeiten für junge Erwachsene unter 25 Jahren, die zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gerechnet werden, da es ihnen ohne die Zustimmung des Jobcenters nicht gestattet ist, einen eigenen Haushalt zu gründen? 48. Nach welchen Kriterien gewähren die Jobcenter Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine? 49. Wie wird der Gleichheitsgrundsatz gewahrt, wenn härtere Sanktionen für unter 25-Jährige existieren und somit eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters besteht? 50. Wie definiert die Bundesregierung das soziokulturelle Existenzminimum? 51. Wie viele Studierende in Deutschland leben nach Kenntnis der Bundesregierung unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums, wie viele von ihnen beziehen den Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)? 52. Wie definiert die Bundesregierung das physiologische Existenzminimum, und wie viele Studierende leben nach Kenntnis der Bundesregierung unterhalb des physiologischen Existenzminimums? 53. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden: Aktualisierte Berechnung anhand der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks“ des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie aus dem Jahr 2019, nach der die ermittelten Ernährungsausgaben vor allem bei den einkommensschwachen Studierenden so niedrig seien, dass sie auch aus ernährungsphysiologischer Perspektive unzureichend seien (vgl. www. studentenwerke.de/sites/default/files/fibs_dsw_studentischer_warenkorb_ 2018_190108.pdf., S. 80)? 54. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der These zu, dass sich Studierende aus einkommensschwachen bzw. ärmeren Elternhäusern ihr Studium buchstäblich „vom Mund absparen“ müssen, wenn sie beispielsweise in einer Hochschulstadt studieren, in der die durchschnittliche Miete für ein Zimmer deutlich über der pauschalen Mietkostenerstattung in Höhe von 325 Euro im Rahmen des BAföG liegt? 55. Warum bemisst sich der BAföG-Höchstsatz nicht nach dem soziokulturellen Existenzminimum? 56. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zusammenhang von Bildungsherkunft und Bewerbungs- und Erfolgsquote auf Stipendien zur Studienförderung (bitte Bewerberinnen und Bewerber und Stipendiaten nach Bildungsherkunft aufschlüsseln)? 57. Unterstützen diese Erkenntnisse nach Ansicht der Bundesregierung die These, dass Studierende aus armen Elternhäusern bei der Studienförderung durch Stipendien strukturell benachteiligt werden, und welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zusammenhang von Bildungsherkunft und Zugangschancen zur Studienförderung durch Stipendien? Berlin, den 6. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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