Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
13.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1255521.08.2019
Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12555
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Beate Walter-Rosenheimer, Sven Lehmann, Kai Gehring,
Dr. Wolfgang-Strengmann-Kuhn, Margit Stumpp, Katja Dörner,
Annalena Baerbock, Ulle Schauws, Dr. Anna Christmann,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland
In Deutschland gelten 25,6 Prozent der jungen Erwachsenen zwischen 18 und
25 Jahren als armutsgefährdet. Damit sind sie die Altersgruppe, die am meisten
von Armut bedroht ist. Dicht gefolgt von den unter 18-Jährigen mit 20,1 Prozent
(www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialberichterstattung/
Tabellen/03agq-zvbm-alter-geschl.html). Besonders besorgniserregend ist, dass
seit 2008 der Anteil der von Armut bedrohten Minderjährigen stagniert und über
den Zeitverlauf sogar noch weiter ansteigt (www.destatis.de/DE/Themen/
Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Sozialberichterstattung/Tabellen/03agq-zvbm-alter-
geschl.html). Zudem ist in einigen Regionen die Armutsgefährdungsquote für
Kinder und Jugendliche besonders erhöht, z. B. in den neuen Bundesländern.
Armut bedeutet nicht nur eine finanzielle und materielle Unterversorgung,
sondern auch eine Ausgrenzung sozialer Teilhabe und eine erhöhte Gefährdung,
psychisch und physisch zu erkranken. Außerdem bremst Armut Jugendliche und
junge Erwachsene aus. Junge Menschen, die arm sind, beteiligen sich seltener an
gesellschaftlichen und politischen Prozessen. Die anhaltenden Erfahrungen von
Mangel und Verzicht, die mit Armut einhergehen, tragen dazu bei, dass
Heranwachsende, sich weniger zugehörig zur Gesellschaft fühlen (www.sinus-
akademie.de/fileadmin/user_files/Presse/SINUS-Jugendstudie_u18_2012/%C3
%96ffentlicher_Foliensatz_Sinus-Jugendstudie_u18.pdf ).
Des Weiteren zeigen sich gesundheitliche Differenzen zwischen
unterschiedlichen sozioökonomischen Milieus bereits in Kindheit und Jugend (www.kiggs-
studie.de/deutsch/home.html). Daraus folgt, dass entgegen des auf den Bereich
der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkten Präventionsgesetzes
zusammenhängende und ressortübergreifende Anstrengungen unter anderem der
Familien, Bildungs- und Sozialpolitik gefordert sind.
Zahlreiche angebotene Leistungen (siehe u. a. Bildungs- und Teilhabepaket,
Kindergelderhöhung, Kinderzuschlag) helfen nicht aus der Armutsfalle heraus oder
werden gar nicht erst abgerufen, weil Informationen fehlen.
Der 15. Kinder- und Jugendbericht (www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/
15--kinder--und-jugendbericht/115440) verdeutlicht, Armut im Jugend- und
jungen Erwachsenenalter muss im Kontext ihrer besonderen Situation zwischen
Eltern, Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeiten und vor dem Hintergrund der
späteren wirtschaftlichen Unabhängigkeit gesehen werden.
Um Jugendarmut und Armut bei jungen Erwachsenen adäquat zu begegnen, gilt
es, diese Entwicklungen zu berücksichtigen, die fehlende Trennschärfe zwischen
Kinder- und Jugendarmut aufzuzeigen und die spezifischen Bedürfnisse und
Bedarfe von heranwachsenden jungen Menschen in den Blick zu nehmen. Nur so
können nach Ansicht der Fragesteller kohärente Konzepte gegen Armut für jede
Lebensphase entwickelt werden und wirksam umgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sieht die Bundesregierung, die Notwendigkeit, die rechtskreisübergreifende
Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Jobcenter und Jugendhilfe
verpflichtend im Zweiten, Dritten und Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II,
SGB III und SGB VIII) zu verankern, um die Rahmenbedingungen der
Jugendberufshilfe für Jugendliche und Mitarbeitende zu verbessern?
Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Modellprojekte sind der Bundesregierung bekannt, in denen
Jobcenter, Arbeitsagenturen und Kommunen eine gemeinsame Beratungsstruktur
für Jugendliche und junge Erwachsene aufgebaut haben?
In welchen Fällen sind dabei Optionskommunen beteiligt?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des
15. Kinder- und Jugendberichts, dass keine differenzierten Studien und
Analysen zur Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorliegen?
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund des 15. Kinder- und
Jugendberichts (KJB), wonach die Armutsgefährdung für Personen in Ausbildung
und Studium deutlich erhöht ist, sofern sie keiner zusätzlichen
Erwerbstätigkeit nachgehen (vgl. KJB, S. 151)?
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Befunden des
15. Kinder- und Jugendberichts, wonach zusätzliche Erwerbstätigkeiten, um
nicht in Armut abzurutschen, neben der Ausbildung aus jugendpolitischer
Sicht als bedenklich zu betrachten sind, da die Verselbstständigungsprozesse
der jungen Erwachsenen dadurch verzögert werden (vgl. KJB, S. 153)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Care Leaver,
junge Erwachsene, die am Anfang eines eigenständigen Lebens stehen,
nachdem sie aus der stationären Jugendhilfe ausgeschieden sind, die auf SGB II
Leistungen angewiesen sind?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Care Leaver
in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
8. Wie viele ehemalige Care Leaver sind nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb von fünf Jahren nach Ausscheiden aus der Jugendhilfe von
Wohnungslosigkeit bzw. von Straßenobdachlosigkeit betroffen, und wie haben
sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren dazu entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in begleiteten Wohnformen nach § 13 SGB VIII (bitte nach
Alter aufschlüsseln)?
10. Wie viele junge Menschen ab 18 Jahren befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in begleiteten Wohnformen nach § 13 SGB VIII (bitte nach
Alter aufschlüsseln)?
11. Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt (Frage 8 und
9) (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
12. Hat die Bundesregierung nach dem Fazit des Deutschen Jugend Instituts
(DJI) (www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2017/64_Jugendberufshilfe.pdf),
das besagt, dass das empirische Wissen über die Jugendberufshilfe „selektiv,
fragmentiert, veraltet und wenig repräsentativ“ sei und im Gegensatz zu der
„große(n) individuell-biographische(n) wie auch gesellschaftlich-
ökonomische(n) Relevanz des Übergangsgeschehens sowie der aktuellen
Herausforderungen und Transformationen der Angebote und Strukturen zur Förderung
der beruflichen Integration junger Menschen“ stehe, Forschungsvorhaben
eingeleitet?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Jugendliche
und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren insgesamt wohnungslos
sind oder auf der Straße leben?
Wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren, Alter und Bundesländern aufschlüsseln)?
14. Auf Grundlage welcher Datenerhebungen wird ermittelt, welche speziellen
Bedarfe Jugendliche für Mobilität, Bildung und Freizeit benötigen?
15. Wie werden bei der Regelsatzermittlung für Jugendliche, Jugendliche selbst
direkt einbezogen und befragt?
16. Inwiefern stellt die Bundesregierung Überlegungen an, die Methode der
Bedarfsanalyse zu überarbeiten und Jugendliche in zukünftigen
Bedarfserhebungen miteinzubeziehen (siehe z. B. Erkenntnisse Studie Childrens
World +)?
17. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Befunde des Kinder- und Jugendreports 2018 (www.dak.de/dak/download/kinder
--und-jugendreport-2104098.pdf), die besagen, dass das Risiko für einen
mittelmäßigen bis schlechten Gesundheitszustand bei Jugendlichen aus
Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen weitaus höher ist als bei ihren
sozioökonomisch bessergestellten Altersgenossen?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der
Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland
(KiGGS; www.kiggs-studie.de/deutsch/home.html), dass der Anteil der
Kinder mit mittelmäßigem bis schlechtem Allgemeinzustand von 2014 bis
2017 in der Gruppe mit niedrigem Haushaltseinkommen deutlich geringer
sank als in der Gruppe mit mittlerem und hohem Haushaltseinkommen?
19. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der
KiGGS, dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem
Haushaltseinkommen
a) häufiger adipös sind,
b) häufiger psychisch auffällig sind,
c) weniger sportlich aktiv sind,
d) deutlich seltener die DGE-Empfehlungen (DGE = Deutsche Gesellschaft
für Ernährung) zu gesunder Ernährung erfüllen,
e) seltener an Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen?
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der
KiGGS, dass der Anteil von Kindern aus Raucherhaushalten in der Gruppe
mit niedrigem Haushaltseinkommen etwa doppelt so hoch wie in der Gruppe
mit hohem Haushaltseinkommen ist und somit mit sinkendem
Haushaltseinkommen der Anteil der Kinder und Jugendlichen zunimmt, die regelmäßig
gegenüber Passivrauch exponiert sind?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der
KiGGS, dass Jugendliche, die in Haushalten mit niedrigeren Einkommen
leben, häufiger rauchen als Jugendliche die in Haushalten mit höherem
Einkommen leben?
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund der
KiGGS, dass Kinder aus Familien mit niedrigen Haushaltseinkommen nicht
nur häufiger gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, sondern auch seltener
von gesundheitsbezogenen Schutzfaktoren profitieren?
23. Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus der Feststellung von
Dr. Thomas Lampert (Robert-Koch-Institut), dass die aktuell verfügbaren
Präventionsmaßnahmen vor allem bei höheren Einkommensgruppen greifen,
nicht aber in gleichem Maße bei niedrigen Einkommensgruppen
(www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/praevention/article/983072/
rki-gesundheit-bleibt-einkommenssache.html)?
Wenn ja, welche?
24. Welche ressortübergreifende Strategie zur Stärkung der gesundheitlichen
Chancengleichheit, die nach Ansicht zahlreicher Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler nicht allein Aufgabe der Gesundheitspolitik sein sollte, wird
die Bundesregierung einleiten und umsetzen?
25. Welche Korrelationen zwischen Schulabschluss und Armut bzw. sozialem
Status sind der Bundesregierung bekannt?
26. Welche Korrelationen zwischen Schulabbruch und Armut bzw. sozialem
Status sind der Bundesregierung bekannt?
27. Welche bildungs- und sozialpolitischen Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den Korrelationen aus den Fragen 25 und 26?
28. Wie viele junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren leben nach Kenntnis
der Bundesregierung
a) in einem Haushalt mit ihren Eltern oder einem Elternteil,
b) in einem eigenen Haushalt bzw. einer Wohngemeinschaft,
c) in einer Einrichtung für betreutes Wohnen,
d) in einer Einrichtung für psychisch kranke Jugendliche oder junge
Erwachsene,
e) in einer Einrichtung für körperlich beeinträchtigte Jugendliche und junge
Erwachsene,
f) ohne bekannten Wohnsitz oder Meldeadresse bzw.
g) in einer Unterkunft für Geflüchtete?
29. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz junger
Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen,
d. h. das Nettoäquivalenzeinkommen beträgt weniger als 60 Prozent des
Medians der Einkommen in der Gesamtbevölkerung, zutrifft, im sog.
Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung, gemessen an der
Gesamtpopulation der Jahrgänge?
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz junger
Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen
zutrifft, in Ausbildung, gemessen an der Gesamtpopulation der Jahrgänge?
31. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz junger
Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen
zutrifft, im Studium, gemessen an der Gesamtpopulation der Jahrgänge?
32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz junger
Erwachsener zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das Merkmal armutsbetroffen
zutrifft, in Arbeit, gemessen an der Gesamtpopulation der Jahrgänge?
33. Wie viele junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das
Merkmal armutsbetroffen zutrifft, würden von einer
Mindestausbildungsvergütung profitieren, die
a) 80 Prozent der Durchschnittsvergütung beträgt, wie viele
b) von einer Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 515 Euro im ersten
Ausbildungsjahr?
34. Mit welchen Einsparungen bei der Berufsausbildungsbeihilfe rechnet die
Bundesregierung durch die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung,
und für welche Zwecke sollen diese eingesparten Mittel in den kommenden
Haushaltsjahren eingesetzt werden?
35. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Hilfen zur Unterstützung der
Mobilität für junge Erwachsene in Ausbildung, auf die das Merkmal
armutsbetroffen zutrifft, zur Verfügung zu stellen (z. B. Azubi-Ticket, Wohnheime
für Azubis), und wenn ja, wie, und welche, und wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, eine Ausbildungsgarantie
einzuführen, damit junge Menschen nicht im Übergangssystem verharren und
direkt im Anschluss an ihrer Schulzeit einen anerkannten Berufsabschluss
erlangen?
36. Wie viele junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, auf die das
Merkmal armutsbetroffen zutrifft, waren in den vergangenen zehn Jahren (bitte
nach Jahren einzeln aufschlüsseln) im Bezug von Leistungen nach
a) dem SGB II,
b) dem SGB III,
c) dem SGB VIII bzw.
d) einer Kombination von Leistungen nach den vorgenannten
Sozialgesetzbüchern mit weiteren staatlichen Angeboten?
37. Wie viele Sanktionen und für welchen Zeitraum wurden auf Basis von § 31
in Verbindung mit § 31a und 31b bzw. § 32 SGB II bei erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten unter 25 Jahren in den Jahren von 2005 bis 2019
ausgesprochen (bitte nach Jahren, Ländern und nach Pflichtverletzung
aufschlüsseln)?
38. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Sanktionen bei erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten unter 25 Jahren einen positiven Einfluss auf den Verlauf
der Wiedereingliederung in Arbeit der Leistungsberechtigten haben?
39. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnisse, wo die erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten unter 25 Jahren wohnen, wenn ihnen auch Kosten für
Unterkunft und Heizung gestrichen werden (bitte nach Ländern und Art der
Unterkünfte aufschlüsseln)?
40. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wie viele Jugendliche durch die
Sanktion des Regelbedarfs und der Kosten für Unterkunft und Heizung in die
Wohnungslosigkeit abrutschen?
41. Wie begründet die Bundesregierung die härteren Sanktionen nach SGB II für
Menschen unter 25 Jahren, während in anderen Rechtsbereichen junge
Menschen milder gemaßregelt werden als Erwachsene?
42. In welchem Umfang erhalten junge Menschen unter 25 Jahren noch
Sachleistungen?
43. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie oft und warum die
Leistungsberechtigten unter 25 Jahren den Aufforderungen nicht nachkommen,
wenn es um das Wahrnehmen ärztlicher oder psychologischer
Untersuchungstermine geht?
44. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, aus welchen Gründen
Leistungsberechtigte unter 25 Jahren ihre Beratungstermine nicht wahrnehmen?
45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Leistungsberechtigte
unter 25 Jahren an psychischen und/oder physischen Krankheiten erkrankt
sind?
46. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Pflicht, die der Staat nach
dem Grundgesetz (Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1 des
Grundgesetzes – GG) laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.
November 2010 hat, „ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für alle
Transferleistungsbezieherinnen und Transferleistungsbezieher für die 100-
prozentige Streichung des Regelbedarfs bei unter 25-Jährigen?
47. Sieht die Bundesregierung besondere Autonomie- und/oder
Emanzipationsschwierigkeiten für junge Erwachsene unter 25 Jahren, die zur
Bedarfsgemeinschaft der Eltern gerechnet werden, da es ihnen ohne die Zustimmung
des Jobcenters nicht gestattet ist, einen eigenen Haushalt zu gründen?
48. Nach welchen Kriterien gewähren die Jobcenter Sachleistungen oder
Lebensmittelgutscheine?
49. Wie wird der Gleichheitsgrundsatz gewahrt, wenn härtere Sanktionen für
unter 25-Jährige existieren und somit eine Ungleichbehandlung aufgrund des
Alters besteht?
50. Wie definiert die Bundesregierung das soziokulturelle Existenzminimum?
51. Wie viele Studierende in Deutschland leben nach Kenntnis der
Bundesregierung unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums, wie viele von ihnen
beziehen den Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)?
52. Wie definiert die Bundesregierung das physiologische Existenzminimum,
und wie viele Studierende leben nach Kenntnis der Bundesregierung
unterhalb des physiologischen Existenzminimums?
53. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen der
Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden:
Aktualisierte Berechnung anhand der 21. Sozialerhebung des Deutschen
Studentenwerks“ des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie aus dem
Jahr 2019, nach der die ermittelten Ernährungsausgaben vor allem bei den
einkommensschwachen Studierenden so niedrig seien, dass sie auch aus
ernährungsphysiologischer Perspektive unzureichend seien (vgl. www.
studentenwerke.de/sites/default/files/fibs_dsw_studentischer_warenkorb_
2018_190108.pdf., S. 80)?
54. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der These zu, dass sich Studierende
aus einkommensschwachen bzw. ärmeren Elternhäusern ihr Studium
buchstäblich „vom Mund absparen“ müssen, wenn sie beispielsweise in einer
Hochschulstadt studieren, in der die durchschnittliche Miete für ein Zimmer
deutlich über der pauschalen Mietkostenerstattung in Höhe von 325 Euro im
Rahmen des BAföG liegt?
55. Warum bemisst sich der BAföG-Höchstsatz nicht nach dem soziokulturellen
Existenzminimum?
56. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zusammenhang
von Bildungsherkunft und Bewerbungs- und Erfolgsquote auf Stipendien zur
Studienförderung (bitte Bewerberinnen und Bewerber und Stipendiaten nach
Bildungsherkunft aufschlüsseln)?
57. Unterstützen diese Erkenntnisse nach Ansicht der Bundesregierung die
These, dass Studierende aus armen Elternhäusern bei der Studienförderung
durch Stipendien strukturell benachteiligt werden, und welche konkreten
Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zusammenhang von
Bildungsherkunft und Zugangschancen zur Studienförderung durch Stipendien?
Berlin, den 6. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15.04.2026
Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23.04.2026
Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29.04.2026
Fragen zur Maskenbeschaffung an die Bundesregierung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN20.01.2026