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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nutzung des NATO-Biometriesystems NABIS

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

30.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1255621.08.2019

Nutzung des NATO-Biometriesystems NABIS

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12556 19. Wahlperiode 21.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Nutzung des NATO-Biometriesystems NABIS Im Rahmen des gemeinsamen Manövers „Unified Vision“ hat die NATO im Jahr 2014 neue Verfahren zu „gemeinsamer Intelligenz, Überwachung und Aufklärung“ getestet (http://gleft.de/33D). Hierzu gehörte das „NATO Automated Biometric Identification System“ (NABIS), das von der NATO Communications and Information Agency (NCI Agency) im Rahmen einer Arbeitsgruppe „NATO’s Defence Against Terrorism Programme of Work“ (DAT POW) entwickelt worden ist. Der Prozess wurde von der „NATO Biometrics Programme Coordination Group“ (NBPCG) beaufsichtigt. Die NATO verfügt außerdem über eine „Biometrics Enabled Watch List“ (BEWL), in der biometrische Daten verdächtiger oder gesuchter Personen gespeichert sind. Diese können dann beim Grenzübertritt in der Europäischen Union mit einem Abgleich ihrer Daten entsprechend festgestellt werden. Es ist nicht berichtet, welche europäischen Behörden oder EU-Agenturen auf diese BEWL zugreifen dürfen. Über eine geplante Kooperation der Polizeiagentur Europol mit dem NABIS hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse (Bundestagsdrucksache 19/10080, Antwort zu Frage 8). Mittlerweile soll das NABIS voll einsatzbereit sein und zur Terrorismusbekämpfung genutzt werden (http://gleft.de/33E). Es ist aber nach Ansicht der Fragesteller unklar, welche biometrischen Informationen konkret erhoben werden. Möglich wären etwa Gesicht, Iris, Finger, Hände und Venen, DNA, Handschrift, Stimme, Tastendruck oder der Gang von Personen. Auch ist nicht berichtet, wo und nach welchem Verfahren die Informationen erhoben und verarbeitet werden. Die Sammlung biometrischer Daten stellt einen tiefen Grundrechtseingriff dar, der nach Ansicht der Fragesteller insbesondere im militärischen Bereich einer Prüfung unterzogen werden muss. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Auf welche Weise arbeiten das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundeswehr oder deutsche Geheimdienste mit der NATO Communications and Information Agency (NCI Agency), der Arbeitsgruppe „NATO’s Defence Against Terrorism Programme of Work“ (DAT POW) oder der „NATO Biometrics Programme Coordination Group“ (NBPCG) zusammen, und welches deutsche Personal wurde dorthin entsandt? 2. Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung und Einführung des „NATO Automated Biometric Identification System“ (NABIS) bekannt? a) Wo ist die Datenbank bzw. das System zentral oder dezentral installiert? b) Welche Hard- und Software liegt dem System zugrunde (bitte auch für die Verfahren zur Identifizierung von Personen angeben)? c) Inwiefern waren deutsche Behörden an der Entwicklung des NABIS beteiligt? d) Welche Kosten entstanden für das NABIS, und wie hat sich die Bundesregierung an deren Übernahme beteiligt? 3. Nach welchem Verfahren werden die Informationen für das NABIS verarbeitet? a) Welche militärischen Einrichtungen, internationalen Organisationen, Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder EU-Agenturen können auf das NABIS (sowohl schreibend als auch lesend) zugreifen? b) Mit welchen Datenbanken werden die Informationen im NABIS bei deren Eintragung automatisch abgeglichen? c) Welche weiteren Datenbanken können im Rahmen des NABIS abgefragt werden? d) In welchem Umfang wird das System von der Bundeswehr oder anderen Bundesbehörden genutzt? e) Wie viele „Multi-Biometric Match Reports“ haben Angehörige des Bundesministeriums der Verteidigung, der Bundeswehr und der deutschen Geheimdienste im Rahmen des NABIS bzw. einer grenzüberschreitenden Abfrage biometrischer Daten erstellt bzw. erhalten? 4. Welche biometrischen Daten können nach Kenntnis der Bundesregierung im NABIS gespeichert werden (etwa Gesicht, Iris, Finger, Hände und Venen, DNA, Handschrift, Stimme, Tastendruck, Gang)? a) Wie viele Datensätze zu wie vielen Personen sind derzeit im NABIS gespeichert, und wie viele davon stammen von deutschen Beteiligten am NABIS? b) Inwieweit gelangen auch Daten in das NABIS, die von den Vereinten Nationen oder anderen Organisationen in Flüchtlingslagern erhoben werden („Getestet an Millionen Unfreiwilligen“, www.zeit.de vom 17. Dezember 2017)? 5. Was ist der Bundesregierung über eine „Biometrics Enabled Watch List“ (BEWL) bei der NATO bekannt, in der biometrische Daten verdächtiger oder gesuchter Personen gespeichert sind? a) Welche Datenfelder existieren zur Eintragung in das System? b) Wo ist die Datenbank bzw. das System zentral oder dezentral installiert? c) Welche Hard- und Software liegt dem System zugrunde? d) Mit welchen Datenbanken werden die Informationen bei deren Eintragung automatisch abgeglichen? e) Welche weiteren Datenbanken können im Rahmen der BEWL abgefragt werden? f) Welche Kosten entstanden für die BEWL, und wie hat sich die Bundesregierung an deren Übernahme beteiligt? 6. Wie viele Personen und/oder Spuren sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der BEWL gespeichert, und wie viele davon stammen von deutschen Behörden oder Organisationen? 7. Welche militärischen Einrichtungen, internationalen Organisationen, Behörden der EU-Mitgliedstaaten oder EU-Agenturen können nach Kenntnis der Bundesregierung auf die BEWL (sowohl schreibend als auch lesend) zugreifen? 8. Welche Ziele werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem NABIS und der BEWL verfolgt? 9. Welchen standardisierten Verfahren der NATO und ihrer Vertragsstaaten entsprechen das NABIS und die BEWL nach Kenntnis der Bundesregierung? 10. In wie vielen Einzelfällen bzw. in welchem Umfang haben die Bundeswehr und der Militärische Abschirmdienst deutschen Strafverfolgungsbehörden bereits „Daten von Kriegsschauplätzen“ zur Verfügung gestellt, und um wie viele Personen handelte es sich dabei (Bundestagsdrucksache 19/10080, Frage 2)? 11. Auf welche Weise kooperiert die Polizeiagentur Europol nach Kenntnis der Bundesregierung zum Austausch von „Daten von Kriegsschauplätzen“ mit dem Federal Bureau of Investigation (Bundestagsdrucksache 19/10080, Frage 1)? 12. Welche Planungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Kooperation von Europol zum Austausch von „Daten von Kriegsschauplätzen“ (Bundestagsdrucksache 19/10080, Frage 3) mit Interpol (Projekt VENNLIG) und dem FBI (Projekt Gallant Phoenix)? 13. Woraus besteht die neue Kooperationsvereinbarung, die von der Bundeswehr und der Bundespolizei auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 8. Oktober 2018 unterzeichnet wurde (Kooperation zwischen Bundeswehr und Bundespolizei, www. bundeswehr-journal.de vom 30. Juli 2019), und mit welchen Maßnahmen wollen die Beteiligten ihre bisherige Zusammenarbeit in den Arbeitsbereichen „Informationsaustausch“, „Materialwirtschaft und Logistik“ sowie „Aus- und Fortbildung“ ausbauen und intensivieren? a) Was kann die Bundesregierung zu „Synergieeffekten“ beispielsweise bei der Projektierung und Konzeption neuer geschützter Fahrzeuge mitteilen, und welche Projekte sind hierzu in Planung? b) Worum handelt es sich bei dem „speziellen Info-Tool“, mit dem die Beteiligten eigene Projekte anmelden und vorstellen, Anforderungen an ein Projekt ermitteln oder den grundsätzlichen Bedarf abfragen können, und welche Stellen der Bundeswehr und der Bundespolizei haben darauf Zugriff? 14. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Ausweitung der Erfassung und Verarbeitung von Passagierdaten auch außerhalb des Luftverkehrs, und was hat sie der finnischen Ratspräsidentschaft hierzu geantwortet (Bundesratsdokument 10597/19)? a) Welche Instrumente hält sie hierzu für geeignet? b) Welche rechtlichen, technischen und operativen Probleme sieht sie bei der Erweiterung des Umfangs der EU-PNR-Richtlinie? 15. Inwiefern haben Bundesbehörden bereits Personen auf Basis von Informationen aus Drittstaaten im Schengener Informationssystem ausgeschrieben (Bundestagsdrucksache 19/10080, Frage 16)? a) Wie viele Ausschreibungen zu unbekannten gesuchten Personen, die ausschließlich biometrische (daktyloskopische) Daten enthalten, haben Bundesbehörden nach Artikel 40 der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 zwecks Identifizierung in das Schengener Informationssystem eingegeben? b) Sofern diese Funktion noch nicht nutzbar ist, wann ist deren Einführung geplant? 16. Welche deutschen Behörden verfügen über einen schreibenden sowie lesenden Zugriff auf das europäische Bildspeicherungssystem „False and authentic Documents Online“ (FADO), und welche Änderungen ergeben sich, nachdem das System wie geplant der Europäischen Grenz- und Küstenwache übertragen wurde (Ratsdokument 11479/19)? a) Inwiefern enthält das FADO auch Personendaten sowie biometrische Daten? b) Wie viele Datensätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in FADO gespeichert, und wie viele davon stammen von deutschen Behörden? 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchem Zeitrahmen Frontex bzw. die neue Europäische Grenz- und Küstenwache lesenden oder schreibenden Zugang zum Schengener Informationssystem, zur Fingerabdruckdatei Eurodac und zum Visa-Informationssystem erhält? Berlin, den 7. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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