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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Gesundheitliche Folgen von Hitzeperioden
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
06.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1255922.08.2019
Gesundheitliche Folgen von Hitzeperioden
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12559
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Weinberg, Susanne Ferschl, Simone Barrientos,
Lorenz Gösta Beutin, Matthias W. Birkwald, Dr. Birke Bull-Bischoff,
Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping,
Jutta Krellmann, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali,
Sören Pellmann, Victor Perli, Jessica Tatti, Katrin Werner, Hubertus Zdebel,
Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Gesundheitliche Folgen von Hitzeperioden
Der Klimawandel stellt für die Gesundheit der Bevölkerung eine Gefahr dar. Die
immer heißer werdenden Sommer forderten in der jüngeren Vergangenheit
bereits eine Vielzahl von Todesopfern (https://www.sueddeutsche.de/wissen/klima
wandel-gesundheit-studie-1.4231760).
Bis zum Jahr 2050 rechnen Forscher mit einer Verfünffachung der Hitzeperioden
(https://drive.google.com/file/d/1dnQpATTTI_mki1aYbysn6MxUxV8PARLi/
view). Schon heute sind Hitzewellen laut Deutschem Wetterdienst etwa fünfmal
wahrscheinlicher als noch vor 50 Jahren (www.tagesschau.de/inland/hitzewelle-
hoch-yvonne-101.html).
Eine forcierte Klimaschutzpolitik ist notwendig, aber zugleich muss sich das
deutsche Gesundheitssystem auf die schon jetzt auftretenden und künftig
unvermeidbaren Zusatzbelastungen einstellen. Die Deutsche Allianz Klimawandel und
Gesundheit fordert Hitzeaktionspläne, die von Ländern, Kommunen und
Behörden vereinbart und umgesetzt werden (www.klimawandel-gesundheit.de/2019/
07/15/pm-hitzeaktionsplaene/). Zwar lägen Handlungsempfehlungen zur
Erstellung von Hitzeaktionsplänen seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) vor, seien aber bisher nur von wenigen Akteuren aufgegriffen worden.
Laut der Allianz gilt in Frankreich bereits seit 2017 ein 4-stufiger
Hitzeaktionsplan (ebenda).
Die WHO hat Gesundheitshinweise zur Prävention hitzebedingter
Gesundheitsschäden herausgegeben (www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0015/402072/
PublicHealth-German5bis.pdf?ua=1). Demzufolge sind ältere, pflegebedürftige
und kranke Menschen sowie Menschen mit niedrigem sozioökonomischem
Status (niedriges Einkommen und/oder Vermögen, niedriger Bildungsgrad) und
sozial isolierte Menschen besonders durch Gesundheitsgefahren durch Hitze
bedroht.
Gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Hitze und Sonneneinstrahlung
verursachen zudem zehntausende Fehltage bei Beschäftigten (www.tagesschau.de/
investigativ/krankentage-hitze-101.html, www.linksfraktion.de/fileadmin/user_
upload/PDF_Dokumente/2019/190723_Jutta-Krellmann_Auswertung_Hitze.pdf).
Bei einer Raumtemperatur von über +26 Grad Celsius sollen, bei einer
Raumtemperatur über +30 Grad müssen vom Arbeitgeber wirksame Maßnahmen gegen die
Hitze ergriffen werden. Ab 35 Grad Celsius Innentemperatur ist der Raum nicht
mehr als Arbeitsstätte geeignet (https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/uner-
traegliche-temperaturen-am-arbeitsplatz-was-koennen-beschaeftigte-tun). Eine
feste Temperaturgrenze, ab der die Beschäftigten freizustellen sind, gibt es
allerdings nicht.
Ein Beratungsunternehmen für Versicherer hat in einer Studie angemahnt, dass
die privaten Krankenversicherer auch „die Folgen des Klimawandels auf den
Krankenstand und die Lebenserwartung bewerten“ müssen. „So würden
Hitzewellen erfahrungsgemäß zu deutlich höheren Schadenverläufen führen, womit
auch die aktuellen Sterbetafeln der Versicherer hinterfragt werden müssten“ (vgl.
https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2019/07/23/zielke-private-kran
kenversicherer-muessen-sich-auf-folgen-des-klimawandels-einstellen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Personengruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
besonders von Gesundheitsschäden aufgrund von Hitze und Sonnenstrahlung
betroffen, und wie groß sind diese Bevölkerungsgruppen jeweils in
Deutschland?
2. Welche gesundheitlichen Folgen können Hitze und Sonnenstrahlung nach
Kenntnis der Bundesregierung hervorrufen?
Welche Rolle spielen dabei psychische Belastungen infolge von Hitze?
3. Inwiefern sind Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status nach
Kenntnis der Bundesregierung stärker von Gesundheitsschäden aufgrund
von Hitze und Sonnenstrahlung betroffen?
4. Wie hat sich die Zahl der hitze- oder sonnenstrahlbedingten
Akuterkrankungen seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte pro Jahr
und Erkrankung angeben)?
5. Wie haben sich längerfristiger Folgeerkrankungen aufgrund von Hitze und
Sonneneinstrahlung, insbesondere Hautkrebs, in den vergangenen 20 Jahre
entwickelt (bitte pro Jahr und Erkrankung angeben)?
6. Mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung für die kommenden
20 Jahre in Bezug auf Häufigkeit und Stärke von Hitzeperioden?
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
Bevölkerung und Fachpersonal (Gesundheitssystem, Pflegeeinrichtungen, Schulen
und Tagesstätten etc.) über Gesundheitsgefahren von und den richtigen
Umgang mit Hitzeperioden und starker Sonnenstrahlung zu informieren?
8. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der mittelbare
Einfluss des Klimawandels auf die Gesundheit der Bevölkerung (z. B.
Infektionen bzw. Parasiten, Allergene, Dürren, Lebensmittelhygiene, Sommersmog,
bodennahes Ozon)?
9. Welche Rolle spielen Gesundheitsgefahren durch Hitze und
Sonnenstrahlung bei der Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung?
10. Inwiefern hält die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan Hitze für
erforderlich, und was hat sie dafür unternommen?
11. Wann wird die Bundesregierung die Deutsche Anpassungsstrategie an den
Klimawandel (DAS) von 2008 aktualisieren?
12. Welche Rolle spielen hitze- und sonnenstrahlbedingte Gesundheitsprobleme
bei der Gesundheitsberichterstattung des Bundes?
13. Inwiefern plant die Bundesregierung, zusammen mit Ländern und
Kommunen einen Hitzeaktionsplan zu vereinbaren, und welche Rollen spielt
gegebenenfalls dabei die Gesundheits- und Pflegeversorgung?
14. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend den
Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Erstellung von
Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit (www.bmu.de/fileadmin/
Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_
bf.pdf) Maßnahmenpläne für
a) Alten- und Pflegeheime,
b) Einrichtungen für Menschen mit körperlichen und geistigen
Einschränkungen,
c) Krankenhäuser, Not- und Rettungsdienste,
d) Einrichtungen zur Rehabilitation,
e) Schulen,
f) Kindertageseinrichtungen und
g) bestimmte Arbeitsstätten
vereinbart worden?
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Hitzefrei-Tage
in deutschen Schulen seit 2008 entwickelt (falls möglich bitte pro
Bundesland und Jahr angeben)?
Inwiefern befürwortet die Bundesregierung dazu bundeseinheitliche
Vorgaben oder Rahmenempfehlungen?
16. Inwiefern sind Kinder und Jugendliche besonders vulnerabel gegen Hitze
und Sonnenstrahlung, und welche Regelungen gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den einzelnen Ländern, um Kinder und Jugendliche in
Schulen, Kitas und sonstigen Betreuungseinrichtungen vor
Gesundheitsschäden durch Hitze zu schützen?
Inwiefern können die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zum Schutz der
Kinder und Jugendlichen herangezogen werden?
17. Welche Vorgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Universitäten
und Berufsschulen bindend, um Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende
vor Gesundheitsschäden durch Hitze zu schützen?
18. Inwiefern ist in Schulen, Kitas und anderen Betreuungseinrichtungen die
Versorgung mit Trinkwasser z. B. durch Wasserspender nach Kenntnis der
Bundesregierung sichergestellt?
19. Welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Schutz vor Hitze und Sonnenstrahlung gesetzlich vorgeschrieben?
20. Unter welchen Voraussetzungen können nach Kenntnis der Bundesregierung
Beschäftigte zum Schutz der eigenen Gesundheit vor Hitze oder starker
Sonnenstrahlung der Arbeit fernbleiben oder einzelne Tätigkeiten ablehnen?
21. Unter welchen Voraussetzungen können nach Kenntnis der Bundesregierung
Beschäftigte zum Schutz der eigenen Gesundheit vor Hitze das Recht
einfordern, ihre Arbeit falls möglich von zuhause aus zu erledigen (Homeoffice)?
22. Welche Maßnahmen der Überwachungsbehörden zur Durchsetzung dieser
Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, und inwiefern sind ihr
Defizite bei der Durchsetzung der Regelungen zum Schutz vor
Gesundheitsgefahren durch Hitze und Sonnenstrahlung bekannt?
23. Welche Rolle spielen Gesundheitsgefahren durch Hitze und
Sonnenstrahlung in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
24. Inwiefern gelten Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit vor Hitze und
Sonnenstrahlung notwendig sind (etwa Aufenthalt zur Abkühlung im
Schatten oder Zeit zum Trinken), nach Kenntnis der Bundesregierung als
Arbeitszeit?
25. Inwiefern sind besondere Kleidung oder Sonnenschutzmittel oder bauliche
Maßnahmen wie Sonnendächer, die zum Schutz vor Gesundheitsschäden bei
Arbeiten im Freien notwendig sind, vom Arbeitgeber zu stellen?
26. Inwiefern plant die Bundesregierung, ein bundeseinheitliches Recht auf
„Hitzefrei“ bei Arbeiten im Freien bzw. unter Sonnenexposition oder bei zu
hohen Innentemperaturen und Unterlassen wirksamer Gegenmaßnahmen
durch den Arbeitgeber zu initiieren?
27. Bei wie vielen Menschen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2015 jährlich Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt?
28. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung ein gesondertes
Screeningangebot auf Hautkrebs für Menschen, die viel im Freien arbeiten, und was hat sie
dafür unternommen?
29. Angehörige welcher besonders betroffener Berufe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung wie stark Sonnenstrahlung ausgesetzt (bitte jeweils
Standard-Erythem-Dosis – SED – angeben)?
30. Was sagt die Einheit Standard-Erythem-Dosis (SED) aus?
Wie viel SED gelten als unbedenklich, und welche zulässige Obergrenze gilt
in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?
31. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung (chronisch) erkrankte
Menschen grundsätzlich als vulnerable Gruppe bei Gesundheitsschäden
durch Hitze einzustufen?
32. Welche Regelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Krankenhäuser und Einrichtungen der ambulanten Gesundheitsversorgung, um
Patientinnen und Patienten vor Gesundheitsschäden durch Hitze zu schützen?
Inwiefern befürwortet die Bundesregierung hier bundeseinheitliche
Vorgaben oder Rahmenempfehlungen?
33. Welche Rolle spielt der Schutz vor Gesundheitsschäden durch Hitze nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den Qualitätsberichten der
Krankenhäuser?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?
34. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit
Pflegebedarf grundsätzlich als vulnerable Gruppe bei Gesundheitsschäden durch
Hitze und Sonnenstrahlung einzustufen?
35. Führte der Mehraufwand durch die Hitze nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits zu teilweisen oder gänzlichen Schließungen von stationären
Einrichtungen, weil aufgrund des Personalmangels in der Pflege und der Urlaubszeit
im Sommer Schichten nicht adäquat besetzt werden konnten?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Gibt es stationäre Einrichtungen, die aus diesem Grund nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Aufnahmestopp verhängt haben?
Wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte wenn möglich jeweils nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
36. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der hitzebedingten
Todesfälle von Seniorinnen und Senioren seit 2008 entwickelt, die einen
Pflegegrad haben und ambulant betreut werden (bitte pro Jahr und
Pflegegrad angeben)?
37. Welche Regelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für stationäre
Pflegeeinrichtungen, um Patientinnen und Patienten vor Gesundheitsschäden
durch Hitze zu schützen?
38. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der Schutz vor
Gesundheitsschäden durch Hitze bei den einrichtungsbezogenen
Qualitätsberichten der Pflegeeinrichtungen oder anderen Maßnahmen der
Qualitätssicherung (etwa Expertenstandards)?
39. Welche besonderen Bedarfe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
ältere Menschen bei großer Hitze und was unternimmt die Bundesregierung,
um sie bei der Bewältigung von Hitzeperioden zu unterstützen?
40. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
demographische Wandel in Bezug auf Überlegungen der Bundesregierung zum Schutz
älterer Menschen vor Gesundheitsschäden durch Hitzeperioden?
41. Welche Initiativen und Regelungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung, um Einrichtungen der Gesundheitsversorgung auf Zusatzbelastungen
aufgrund von Hitzeperioden vorzubereiten?
42. Welche Rolle spielen Gesundheitsschäden aufgrund von Hitze und
Sonnenstrahlung im Bevölkerungsschutz?
43. Inwiefern existieren für Hitzeperioden verbindliche, konzertierte Hitzepläne
(etwa analog zu Pandemieplänen bei Infektionskrankheiten), um
Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und des Zivilschutzes auf Zusatzbelastungen
vorzubereiten?
44. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die Behandlung von
Gesundheitsschäden aufgrund von Hitze und Sonnenstrahlung im
Medizinstudium, und welche Rolle spielen sie im Masterplan Medizinstudium 2020?
45. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der öffentliche
Gesundheitsdienst von Kommunen, Ländern und Bund (insbesondere die
kommunalen Gesundheitsämter) bei der Bewältigung von Hitzeperioden in
Hinsicht auf die Gesundheit der Bevölkerung?
46. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannte Ansicht eines Beratungsunternehmens, wonach die Sterbetafeln der
Versicherer an zu erwartende Häufungen von Hitzewellen angepasst werden
müssten?
47. Inwiefern gibt es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) Überlegungen, den Klimawandel bei der Erstellung von Sterbetafeln
der privaten Krankenversicherung zu berücksichtigen, und inwiefern gibt es
Pläne der Bundesregierung, eine Berücksichtigung gesetzlich
vorzuschreiben?
48. Sind der Bundesregierung Modelle bekannt, die von Aktuaren verwendet
werden, um erhöhte Sterbewahrscheinlichkeiten durch den Klimawandel
bzw. eine Erhöhung der „Schadensfälle“ zu berechnen, und wenn ja, wie
hoch ist der Effekt?
Berlin, den 12. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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