BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschliche Schadstoffbelastung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

17.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1257422.08.2019

Menschliche Schadstoffbelastung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12574 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Kai Gehring, Erhard Grundl, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Dr. Ingrid Nestle, Margit Stumpp, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Menschliche Schadstoffbelastung Das Umweltbundesamt (UBA) führt seit 1985 Human-Biomonitoring (HBM)- Studien durch (www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung- desmenschen-ermitteln/human-biomonitoring). Dabei handelt es sich um gesundheitsbezogene Umweltbeobachtungen, bei denen, nach Alter- und Bevölkerungsgruppen differenziert, die menschliche Schadstoffbelastung untersucht wird. Diese Untersuchungen können Hinweise dazu geben, inwiefern sich bestehende Regulierungen auf die menschliche Schadstoffbelastung ausgewirkt haben und inwiefern weitere Schadstoffminderungsmaßnahmen eingeleitet werden sollten. Die „Kommission Human-Biomonitoring” des Umweltbundesamtes erarbeitet, auf Grundlage epidemiologischer und toxikologischer Daten, Bewertungen zur Wirksamkeit eines Stoffes im menschlichen Körper, so genannte Beurteilungswerte (HBM-Werte). Diese Beurteilungswerte geben an, ob eine Belastung noch tolerabel ist (unterhalb HBM-I) oder ob mit gesundheitlichen Schäden zu rechnen ist (oberhalb HBM-II). Zwischen 2003 und 2006 analysierte das Umweltbundesamt in der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit GerES IV (German Environmental Survey) ausschließlich die Belastung von Kindern (www.umweltbundesamt.de/themen/ gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umwelt-survey/umwelt-surveys-1985- bis-2006/kinder-umwelt-survey-2003-bis-2006#textpart-1). In der darauffolgenden Studie GerES V (Laufzeit 2014 bis 2017) bezog sich die Belastungsuntersuchung auf Kinder und Jugendliche. Im Rahmen der GerES V-Studie wurden zusätzlich zu Urin- und Blutproben auch Trinkwasser-, Hausstaub- und Innenraumluftproben untersucht (www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung- desmenschen-ermitteln/umwelt-survey/5-umwelt-survey-von-2013-bis-2016). In der aktuell laufenden Studie GerES VI (Laufzeit 2018 bis 2021) werden Daten von Erwachsenen im Alter von 18 bis 9 Jahren erhoben (www.umweltbundesamt. de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/deutsche- umweltstudiezur-gesundheit-geres/deutsche-umweltstudie-zur-gesundheit-von). Letztmals waren in der GerES-III-Studie, die zwischen 1997 und 1999 durchgeführt wurde, Erwachsene im Fokus. Die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit ist in das Gesundheitsmonitoring des Robert-Koch-Instituts eingebettet. Auf europäischer Ebene gibt es die Europäische Human-Biomonitoring Initiative (HBM4EU), die von der EU-Kommission im Rahmen des Förderprogramms „Horizon 2020“ gefördert wird und durch die sowohl bereits vorhandene Daten zusammengeführt als auch gemeinsame Studien durchgeführt werden sollen. Geleitet wird auch diese Initiative vom Umweltbundesamt. Nach Ansicht der Fragesteller sind Human-Biomonitoring-Studien von enormer Wichtigkeit, um Aufschlüsse über die Schadstoffbelastung des Menschen zu erhalten, auf deren Grundlage Maßnahmen zur Belastungsreduktion eingeleitet werden können. Für eine Auswertung ist es zentral, dass die Ergebnisse entsprechend aufbereitet werden. Zur GerES-V-Studie wurden bisher jedoch keine Ergebnisse veröffentlicht, obwohl die Feldarbeit bereits 2017 abgeschlossen wurde. Darüber hinaus ist unklar, wie systematisch auch in Zukunft Daten zur menschlichen Schadstoffbelastung erhoben werden sollen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit GerES IV (Laufzeit 2003 bis 2006) Umweltgerechtigkeitsaspekte, das heißt zur Korrelation zwischen soziökonomischem Status und Schadstoffbelastung, ausgewertet wurden? Wenn ja, was sind die Ergebnisse (bitte ausführlich darlegen)? 2. Auf welche Stoffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Studienteilnehmerinnen und Studienteilnehmer in der Deutschen Umweltstudie zu Gesundheit GerES V (Laufzeit 2014 bis 2017) untersucht? 3. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, nach welchen Kriterien die zu untersuchenden Stoffe der GerES-V-Studie (Laufzeit 2014 bis 2017) ausgewählt wurden (wenn ja, bitte erläutern, warum genau diese Kriterien gewählt wurden)? 4. Bei welchen Stoffen, die im Rahmen der GerES-V-Studie erhoben wurden, werden gesundheitsbezogene Beurteilungswerte überschritten (bitte entsprechende Ergebnisse nach Stoffen und Altersgruppen differenzieren)? Gibt es Gruppen mit auffällig hoher Belastung? Gibt es Unterschiede bei der Belastung von Mädchen und Jungen? 5. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung von Kindern mit Weichmachern (bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln)? 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung mit bereits verbotenen Phthalaten (DEHP, DnBP, DiBP, BBzP)? 7. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung mit für verbotene Phthalate (DEHP, DnBP, DiPB, BBzP) eingesetzten Ersatzstoffen (u. a. DINCH, DPHP; bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln)? 8. Welche Ergebnisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Umweltgerechtigkeitsaspekten im Rahmen der GerES-V-Studie? Gibt es sozioökonomische Unterschiede bei der Belastung mit Schadstoffen (bitte entsprechende Ergebnisse nach Stoffen und Gruppen differenzieren)? 9. Wie weit sind die Arbeiten zur Ableitung eines HBM-II-Wertes für die perfluorierten Verbindungen Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) vorangeschritten, für die es bisher lediglich einen HBM-I- Wert gibt? 10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Trinkwassermessungen der GerES-V-Studie auch Messungen von PFOS und PFOA in Trinkwasser durchgeführt? Wenn ja, was sind die Ergebnisse, und geht die begleitende toxikologische Bewertung durch die Human-Biomonitoring-Kommission in die Ableitung eines Trinkwasser-Richtwerts für PFOS und PFOA ein? 11. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob sich anhand der letzten GerES-Studien Rückschlüsse darauf ableiten lassen, wie wirksam bisherige Regulierungen auf europäischer Ebene waren (bitte insbesondere auf Plastikinhaltsstoffe, wie beschränkte Weichmacher und deren Ersatzstoffe eingehen)? 12. Welche Stoffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zu Gesundheit GerES VI (Laufzeit 2018 bis 2021) untersucht? 13. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, nach welchen Kriterien diese Stoffe ausgewählt wurden (wenn ja, bitte erläutern, warum genau diese Kriterien gewählt wurden)? 14. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der GerES-VI-Studie Chemikalienmischungen in die Belastungsbewertung einbezogen, um eine realitätsnähere Belastungsbetrachtung sicherzustellen? 15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag zur Einführung von Mixture Risk Assessments (MRAs), den Koordinatoren und Vertreter mehrerer EU-finanzierter Forschungsprojekte in einem Positionspapier vom 17. April 2018 dargelegt haben, und wie könnten diese ausgestaltet sein (https:// edcmixrisk.ki.se/wp-content/uploads/sites/34/2018/05/Position-paper-180417- for-the-EC.pdf)? 16. Wie viele Stellen sind im UBA für Human-Biomonitoring-Studien und deren öffentliche Kommunikation besetzt? Wie soll sich die entsprechende Personalstruktur zukünftig entwickeln? 17. Hat die Bundesregierung Pläne zur Verstetigung der Durchführung von Studien wie den Deutschen Umweltstudien zur Gesundheit oder HBM4EU? 18. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung in Deutschland mit den im Rahmen der GerES-Studien untersuchten Stoffen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern (bitte ausführlich darlegen)? Berlin, den 7. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen