[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Erhard Grundl, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12576 –
„Benin-Bronzen“ in den Beständen bundesbezuschusster kulturgutbewahrender
Einrichtungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 1897 wurden im Rahmen einer britischen Strafexpedition Tausende
Kunstobjekte aus dem Edo-Königreich – einem Teil des heutigen Nigerias –
geraubt. Unter den geraubten Objekten befanden sich auch die weltberühmten
Bronzegüsse, die heutzutage als „Benin-Bronzen“ bezeichnet werden. Von
Großbritannien aus wurde das Raubgut Anfang des 20. Jahrhunderts nach
ganz Europa verbracht. Auch in Deutschland lagern aktuellen Presseberichten
zufolge noch heute Tausende dieser Bronzen (vgl. „Archiv eines Volkes“,
DER SPIEGEL vom 20. Juli 2019, S. 118). Laut dem Historiker Dr. Jürgen
Zimmerer handelt es sich bei den „Benin-Bronzen“ um die am eindeutigsten
als Raubkunst zu bewertenden kolonialen Objekte, die es weltweit gibt (vgl.
www.deutschlandfunkkultur.de/umgang-mit-raubkunst-aus-afrika-der-besitz-
ist-problematisch.1013.de.html?dram:article_id=431237).
Im Jahr 2010 wurde die „Benin-Dialoggruppe“ zwischen europäischen
Museen und nigerianischen Regierungsvertreterinnen und
Regierungsvertretern eingesetzt. Die Gruppe verständigte sich im Oktober 2018 darauf, dass
Museen aus Deutschland, Großbritannien, Österreich, den Niederlanden und
Schweden einige der „Benin-Bronzen“ in einem Rotationsverfahren nach
Nigeria ausleihen. Die Frage nach rechtlicher und/oder materieller Restitution
der „Benin-Bronzen“ bleibt Gegenstand bilateraler Verhandlungen zwischen
Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen. Das niederländische
Weltkulturenmuseum kündigte im März 2019 an, auch ohne offizielle
Restitutionsforderung der nigerianischen Regierung umgehend die unrechtmäßig in Besitz
genommenen Objekte zu identifizieren und diese zur Rückgabe anzubieten.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13260
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten der Bundesregierung beziehen sich auf vom Bund institutionell
finanzierte kulturgutbewahrende Einrichtungen.
1. Wie viele „Benin-Bronzen“ lagern nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen (bitte nach einzelnen
Institutionen auflisten)?
In der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) gibt es zirka 440 solcher
Objekte.
2. Wie viele „Benin-Bronzen“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung
in bundesbezuschussten Einrichtungen ausgestellt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die Provenienz der
Objekte dargestellt?
Derzeit gibt es umzugsbedingt keine Ausstellung des Ethnologischen Museums
der SPK zu Benin. Im Bode-Museum der SPK werden im Rahmen der
Ausstellung „Unvergleichlich“ derzeit neun „Benin-Bronzen“ aus dem Ethnologischen
Museum gezeigt. Daneben werden im Museum Berggruen zwei Bronze-
Objekte aus dem Königreich Benin gezeigt. In allen Fällen wird die Provenienz
der Objekte dargestellt.
3. Wie viele „Benin-Bronzen“ aus den Beständen bundesbezuschusster
Einrichtungen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Humboldt-
Forum ausgestellt werden?
Wie wird dabei nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Provenienz
der Objekte verwiesen?
Nach derzeitiger Planung sollen rund 179 „Benin-Bronzen“ im Humboldt
Forum ausgestellt werden. Auch hier ist die Darstellung der Provenienz und
deren Kontextualisierung in der Ausstellung vorgesehen.
4. Wie viele weitere Objekte aus dem Edo-Königreich, die im Zuge der
britischen Strafexpedition von 1897 geraubt wurden, befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Beständen bundesbezuschusster
Einrichtungen?
In der Sammlung des Ethnologischen Museums der SPK befinden sich 342
Objekte, die aus dem Edo-Königreich stammen könnten und im Zusammenhang
mit der britischen Kolonialpraxis stehen könnten.
5. Wie viele dieser weiteren aus der Strafexpedition stammenden Objekte
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in bundesbezuschussten
Einrichtungen ausgestellt?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung dabei die Provenienz der
Objekte dargestellt?
Derzeit werden keine der in der Antwort zu Frage 4 genannten Objekte
ausgestellt.
6. Auf welchen Wegen gelangten die „Benin-Bronzen“ sowie die weiteren
im Zuge der Strafexpedition geraubten Objekte nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Bestände der bundesbezuschussten
Einrichtungen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Objekte auf dem Kunstmarkt
gekauft. Zum Teil handelt es sich um den internationalen Kunstmarkt, auf den
die Objekte von Großbritannien aus gelangt sind, zum Teil stammen sie aus
dem Handel in Nigeria.
7. Wie viele „Benin-Bronzen“ sowie die weiteren im Zuge der
Strafexpedition geraubten Objekte in den Beständen bundesbezuschusster
Einrichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung digitalisiert, und
inwieweit ist diese Datenbank öffentlich zugänglich?
Die Objekte aus dem Königreich Benin der Sammlung des Ethnologischen
Museums sind digitalisiert und über die Online-Datenbank der Staatlichen
Museen zu Berlin „SMB-digital“ abrufbar.
8. Wurden und werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Erforschung der Provenienz der „Benin-Bronzen“ in den Beständen
bundesbezuschusster Einrichtungen Expertinnen und Experten aus Nigeria
beteiligt?
a) Falls ja, welche genauen Informationen liegen der Bundesregierung
hierzu vor?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Erforschung der Provenienz der „Benin-Bronzen“ im Bestand der SPK hat
im Wesentlichen im Rahmen der Vorbereitungen für die Ausstellung „Benin –
600 Jahre höfische Kunst aus Nigeria“ stattgefunden, die in Kooperation mit
der National Commission for Monuments and Museums, Nigeria, erarbeitet
und 2007/2008 an mehreren Ausstellungsorten gezeigt wurde.
9. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Historikers Dr. Jürgen
Zimmerer, eine unabhängige internationale Stiftung wie die Unesco mit der
Erforschung der Provenienz der „Benin-Bronzen“ in den Beständen
bundesbezuschusster Einrichtungen zu beauftragen (vgl.
www.ndr.de/kultur/
kunst/provenienzforschung/Benin-Bronzen-Was-passiert-mit-der-Raub
kunst,benin%20126.html)?
a) Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung in diese Richtung?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung hat es sich bewährt, dass die
Erforschung von Provenienzen zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten
bestands- und objektbezogen durch die Sammlungsgut bewahrenden
Einrichtungen, ggf. unter Hinzuziehung externer Expertise, durchgeführt wird. In der
Praxis variieren die Formate.
10. Wurden Teile der in den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen
lagernden Objekte, die aus der britischen Strafexpedition 1897 stammen,
nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Inbesitznahme verkauft
oder gehandelt?
Falls ja, welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese
Vorgänge?
Die Berliner Museen haben nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere
in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Objekte aus dem Königreich Benin
sowohl auf dem Kunstmarkt erworben als auch weitergegeben.
11. Unter welchen Bedingungen werden die „Benin-Bronzen“ sowie die
weiteren Objekte aus der Strafexpedition nach Kenntnis der Bundesregierung
in den bundesbezuschussten Einrichtungen gelagert?
Die Objekte werden nach den internationalen Museumsstandards bewahrt. Im
Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/13223 zum Thema „Zustand der Depots
bundesbezuschusster kulturgutbewahrender Einrichtungen“ verwiesen.
12. Handelt es sich bei den „Benin-Bronzen“ nach Auffassung der
Bundesregierung um Objekte, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch
heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte?
a) Falls ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gemäß der
Ankündigung des Eckpunktepapiers zum Umgang mit Sammlungsgut aus
kolonialen Kontexten dafür ein, die Voraussetzungen für die Rückgabe
der „Benin-Bronzen“ aus den Beständen bundesbezuschusster
Einrichtungen zu schaffen?
b) Falls nein, warum nicht, und auf welche belastbaren Erkenntnisse
stützt sich die Bundesregierung bei dieser Bewertung?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors des
Weltkulturenmuseums, Stijn Schoonderwoerd, dass es sich bei den „Benin-
Bronzen“ um „koloniale Raubkunst“ handelt (
www.deutschlandfunk.de/
rueckgabe-von-kolonialer-raubkunst-der-schalter-ist.2016.de.html?
dram:article_id=446735)?
a) Falls ja, wird sich die Bundesregierung der Entscheidung des
niederländischen Weltkulturenmuseums anschließen und die entsprechenden
Objekte zur Rückgabe anbieten?
b) Falls nein, warum nicht?
14. Teilt die Bundesregierung die Forderung des Historikers Dr. Jürgen
Zimmerer, eine „sofortige Eigentumsübertragung“ der „Benin-Bronzen“ aus
den bundesbezuschussten Einrichtungen nach Nigeria zu unternehmen
(
www.ndr.de/kultur/kunst/provenienzforschung/Benin-Bronzen-
Waspassiert-mit-der-Raubkunst,benin%20126.html)?
a) Falls ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung dabei?
b) Falls nein, welche Gründe sprechen nach Auffassung der
Bundesregierung dagegen, und auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt
sich diese Bewertung?
Die Fragen 12 bis 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen
Kontexten“, auf die sich die Staatsministerin des Bundes für Kultur und
Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik,
die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die Kommunalen
Spitzenverbände verständigt haben, wurde der Wille festgehalten, die
Voraussetzungen für Rückführungen von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten,
deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer
Weise erfolgte, zu schaffen. Die Provenienzforschung bildet die Grundlage zur
Beurteilung der Herkunft von Sammlungsgut und dessen
Erwerbungsumständen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zu Fragen des Umgangs mit
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten auch ein Austausch mit den
Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften angemessen ist. Im Ergebnis können
dabei begründet und einzelfallbezogen Leihgaben, Kooperationen oder auch
Rückgaben in Betracht gezogen werden.
15. Liegen der Bundesregierung oder den bundesbezuschussten
Einrichtungen Forderungen aus Nigeria vor, die eine Rückgabe der in
bundesbezuschussten Einrichtungen lagernden „Benin-Bronzen“ betreffen?
a) Falls ja, um wie viele Rückgabeforderungen handelt es sich dabei, von
welcher Stelle wurden die Forderungen vorgebracht, und inwieweit
wird den jeweiligen Ersuchen entsprochen?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegt aktuell eine Anfrage aus Nigeria zu Rückgaben von
Sammlungsgut vor. Die Prüfung der Anfrage dauert an.
16. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zwar nicht die
nigerianische Regierung, wohl aber das Königshaus Benin „seit Jahrzehnten
bei offiziellen internationalen Anlässen immer wieder um die Rückgabe
von Objekten aus der Strafexpedition“ („Archiv eines Volkes“, DER
SPIEGEL, 20. Juli 2019, S. 118) bittet?
a) Falls ja, warum sind die bundesbezuschussten Einrichtungen diesen
Bitten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht
nachgekommen?
17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen, die „Benin-
Bronzen“ aus den Beständen bundesbezuschusster Einrichtungen an die
Herkunftsgesellschaften zurückzugeben?
a) Falls ja, wie soll dabei nach Kenntnis der Bundesregierung
vorgegangen werden?
Werden die Herkunftsgesellschaften aktiv über den Verbleib der
„Benin-Bronzen“ informiert?
An welche Bedingungen soll eine Rückgabe geknüpft werden?
b) Falls nein, warum nicht?
18. Befürwortet die Bundesregierung eine temporäre Leihgabe („sharing of
col lections“) der „Benin-Bronzen“ aus bundesbezuschussten
Einrichtungen oder eine dauerhafte materielle oder rechtliche Rückgabe der Objekte
an die Herkunftsgesellschaften?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlers
Dr. Felwine Sarr, dass temporäre Leihgabe bzw. eine Zirkulation der
Objekte „nicht gut gehen, wenn einer alles hat und der andere nichts und der
eine auch noch den ganzen Prozess kontrolliert“ („Geschehen ist fast
nichts“, DIE ZEIT, 25. Juli 2019, S. 34)?
a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
b) Falls nein, auf welche belastbaren Erkenntnisse stützt sich die
Bundesregierung bei dieser Bewertung?
Die Fragen 16 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 14b verwiesen.
20. Teilt die Bundesregierung die Bewertung des Journalisten Axel Schröder,
dass es sich bei den „Benin-Bronzen“ nicht um „einfache Objekte“,
sondern um einen „Teil der nigerianischen Geschichte und der
nigerianischen Identität“ handelt (
www.deutschlandfunkkultur.de/forscher-ueber-
benin-bronzen-die-rueckgabe-ist-unumgaenglich.1013.de.html?dram:arti
cle_id=447095)?
a) Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dieser Betrachtung für die in den Beständen bundesbezuschusster
Einrichtungen lagernden „Benin-Bronzen“?
b) Falls nein, warum nicht, und auf welche belastbaren Erkenntnisse
stützt sich die Betrachtung?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt die unabhängige und umfassende Debatte zum
Thema der „Benin-Bronzen“ und sieht davon ab, die Positionen zu bewerten.
21. Befindet sich die Bundesregierung gegenwärtig im Austausch mit der
nigerianischen Regierung, um eine dauerhafte materielle oder rechtliche
Rückgabe der „Benin-Bronzen“ aus bundesbezuschussten Einrichtungen
zu ermöglichen?
a) Falls ja, was ist der aktuelle Stand dieses Austausches?
b) Falls nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung
diesbezügliche Aktivitäten in der Zukunft?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 14b verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]