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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Munitions- und Waffendiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

25.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1257822.08.2019

Munitions- und Waffendiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12578 19. Wahlperiode 22.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Sören Pellmann, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Munitions- und Waffendiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr Der Verlust von Munition und Waffen bei der Bundeswehr aufgrund von Diebstählen ist in den vergangenen Jahren mehrfach öffentlich thematisiert worden, so zuletzt u. a. der Diebstahl von mehreren zehntausend Schuss Munition am 7. Februar 2014 in Seedorf oder der Diebstahl von Waffen und Ausrüstung aus einem Transportpanzer in Munster am 13. Februar 2017 (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/1265, 18/12886). Im Zusammenhang mit dem Fall des ehemaligen Bundeswehrangehörigen Franco A. wurden Querverbindungen zwischen dem sogenannten Verlust einer Pistole P9 anlässlich einer Schießübung der Bundeswehruniversität München am 18. Juni 2014, dem Waffendiebstahl in Munster vom 13. Februar und Personen, die in einem Verhältnis zu den (auch ehemals) Beschuldigten im Fallkomplex stehen, festgestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12881, Antwort zu Frage 1b). Bei seinem Mitbeschuldigten Mathias F. wurden u. a. 1 000 Schuss Munition aufgefunden, die aus Bundeswehrstandorten stammten, an welchen u. a. Franco A. stationiert war und die jener laut Presseberichten dort entwendet haben soll (www.tagesspiegel.de/politik/ rechtsextremismusin-der-bundeswehr-franco-a-stahl-offenbar-1000-schuss-munition/19759254.html, www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-soldat-franco-a-hortete-1000- schuss-munition-a-1146177.html). Tatsächlich sollen laut Presseberichten in den vergangenen Jahren mehrfach Waffen in einer höheren zweistelligen Zahl entwendet worden seien (www.spiegel.de/ politik/deutschland/bundeswehr-kriegswaffen-und-munition-wurden-laut-vertraulicher- liste-entwendet-a-1208965-amp.html). Allerdings wird seitens der Bundesregierung davon ausgegangen, dass es sich in derlei Fällen nur dann um einen Diebstahl handele, wenn dies aufgrund polizeilicher Ermittlungen verifiziert werden könne (Bundestagsdrucksache 18/1265, dort Vorbemerkung der Bundesregierung). Andernfalls könne Ursache im Falle von fehlender Munition auch ein Verlust bei Übungen bzw. Schießvorhaben, ein Fehler bei der Bestandsprüfung, ein Buchführungsfehler oder schließlich ein Diebstahl sein. Jedoch hatte die Bundesregierung bereits im Sommer 2014 eine Überarbeitung des Meldewesens der Bundeswehr angekündigt, damit „zukünftig eine umfassendere Dokumentation der Ursachen und Hintergründe von Waffen- und Munitionsverlusten“ gewährleistet werde (Bundestagsdrucksache 18/2171, dort Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Einrichtungen der Bundeswehr werden nach Angaben der Bundesregierung zu einem nicht geringen Teil auch bzw. nur durch Unternehmen des privaten Sicherheitsgewerbes bewacht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1265: 289 Liegenschaften nur zivil-gewerbliche Überwachung, 68 Liegenschaften gemischtes Überwachungsmodell). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele und welche Waffen einschließlich Waffenteile sind seit dem 1. Januar 2014 bei der Bundeswehr als Verlust gemeldet worden (bitte jeweils Ereignisdatum, betroffener Standort, Waffentyp und Anzahl angeben)? 2. Wie viele und welche der in Frage 1 genannten Waffen bzw. Waffenteile sind bisher nicht wieder aufgefunden worden? 3. Welche Erkenntnisse sind jeweils hinsichtlich der in Frage 1 genannten Fällen von Waffenverlusten gemäß Zentralerlass zur Dokumentation von Waffen- und Munitionsverlusten erfasst (bitte ermittelnde Landes- oder Bundesbehörden, Zahl der Beschuldigten, Verfahrensstand angeben)? 4. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle sind dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen „Extremismusbezug“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2171) bei Bundeswehrangehörigen oder Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen im örtlichen Umfeld des betroffenen Standortes bekannt geworden (bitte nach der Anzahl der insoweit betroffenen Bundeswehrangehörigen und Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen aufschlüsseln)? 5. Wie viele und welche Munitionstypen sind seit dem 1. Januar 2014 bei der Bundeswehr als Verlust gemeldet worden (bitte jeweils Ereignisdatum, betroffener Standort, Waffentyp und Anzahl angeben)? 6. Wie viele und welche der in Frage 5 genannten Munitionen sind bisher nicht wieder aufgefunden worden? 7. Welche Erkenntnisse sind jeweils hinsichtlich der in Frage 5 genannten Fälle von Munitionsverlusten gemäß Zentralerlass zur Dokumentation von Waffen- und Munitionsverlusten erfasst (bitte ermittelnde Landes- oder Bundesbehörden, Zahl der Beschuldigten, Verfahrensstand angeben)? 8. In welchen der in Frage 5 genannten Fällen sind dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen „Extremismusbezug“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2171) bei Bundeswehrangehörigen oder Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen im örtlichen Umfeld des betroffenen Standortes bekannt geworden (bitte nach der Anzahl der insoweit betroffenen Bundeswehrangehörigen und Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen aufschlüsseln)? 9. Wie viele der seit 2001 verschwundenen, aber bis 2013 nicht wieder aufgefundenen 65 Waffen einschließlich der am 20. März 2005, am 30. April 2008 und am 29. August entwendeten Waffen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 51 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache 17/13811, S. 32) konnten inzwischen wo und wann aufgefunden oder sichergestellt werden? 10. Wie viele private Unternehmen sind derzeit in die Bewachung von Bundeswehrliegenschaften eingebunden? a) Wie viele Beschäftigte sind insgesamt mit der Bewachung von Bundeswehrliegenschaften beschäftigt? b) Wie viele Bundeswehrliegenschaften werden von den beauftragten Unternehmen jeweils bewacht (bitte mit Namen des Unternehmens und ggf. bekannter Subunternehmer auflisten)? c) An wie vielen Standorten in Deutschland, an wie vielen im Ausland (bitte nach Einsatzstaaten auflisten)? d) In wie vielen Fällen kommen Bewachungsmodelle zum Einsatz, bei denen die privaten Anbieter die Bewachung übernehmen, in wie vielen Fällen kommen Bewachungsmodelle zum Einsatz, bei denen eine zivil- gewerbliche Bewachung mit Wachkräften der Bundeswehr kombiniert wird? e) In wie vielen Fällen ist die Aufgabe der zivil-gewerblichen Bewachungsunternehmen jeweils der Schutz von Liegenschaften durch Maßnahmen außerhalb der Liegenschaften (Patrouillengänge, Videoüberwachung etc.) oder durch Maßnahmen innerhalb der Liegenschaften? f) In wie vielen Fällen haben zivil-gewerbliche Bewachungsunternehmen Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen der Liegenschaften? 11. Wurde in der Bundeswehr oder dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bzw. dem Bundesministerium der Finanzen jemals eine Prüfung vorgenommen, inwieweit eine Bewachung durch unmittelbar bei der Bundeswehr, dem BMVg oder anderen geeigneten öffentlichen Trägern angestellte Tarifbeschäftigte unter Betrachtung wirtschaftlicher und sicherheitlicher Aspekte vorzuziehen sein könnte? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 12. Welche Überlegungen haben dazu geführt, die Bewachung von Liegenschaften der Bundeswehr nicht in den Katalog der Tätigkeiten aufzunehmen, für die nach § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung der Nachweis einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer erforderlich ist, und plant die Bundesregierung, hierzu Entwürfe zur Änderung der Rechtslage vorzulegen? 13. Welche der in Frage 1 genannten Fälle von Waffenverlusten betreffen Standorte, die zum Zeitpunkt des Verlustes von privaten Sicherheitsunternehmen allein oder gemeinsam mit dem Wachdienst der Bundeswehr bewacht wurden? 14. Welche der in Frage 5 genannten Fälle von Munitionsverlusten betreffen Standorte, die zum Zeitpunkt des Verlustes von privaten Sicherheitsunternehmen allein oder gemeinsam mit dem Wachdienst der Bundeswehr bewacht wurden? 15. Aus welchen Bundeswehrstandorten stammten die bei Mathias F. sichergestellte Munition bzw. Ausrüstungsgegenstände? 16. In wie vielen Fällen ist die Bundeswehr seit 2014 hinsichtlich im Nachgang bzw. anlässlich von Ermittlungsmaßnahmen von Bundes- oder Landespolizeien wegen aufgefundener Waffen, Waffenteile, Munition oder Ausrüstungsgegenstände beispielsweise mit dem Ziel kontaktiert worden, ob es sich bei diesen Materialien um solche der Bundeswehr handelt (bitte nach Datum, anfragender Ermittlungsbehörde, aufgefundenen Materialien, betroffenen Bundeswehrstandorten auflisten)? 17. In wie vielen und welchen der in Frage 1 bzw. 5 genannten Fällen konnten die Verluste von Waffen oder Munition aufgrund der in Frage 15 genannten Ermittlungsmaßnahmen erfolgreich wiederbeschafft werden? 18. In wie vielen der in Frage 15 genannten Fälle wurden die Materialien aufgefunden bei a) aktiven Soldaten der Bundeswehr, b) ehemaligen Soldaten der Bundeswehr, c) Reservisten bzw. d) Angehörigen von Bewachungsunternehmen? 19. In wie vielen und welchen der in Frage 15 genannten Fällen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen „Extremismusbezug“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2171) ergeben (bitte nach Datum, anfragender Ermittlungsbehörde, aufgefundenen Materialien, Phänomenbereich auflisten)? 20. Welche sicherheitsrechtlichen Anforderungen werden seitens der Bundeswehr an die mit der Bewachung betrauten privaten Sicherheitsunternehmen, deren Subunternehmen sowie die zur Bewachung eingesetzten Mitarbeiter gestellt, und auf welcher Tatsachengrundlage bzw. unter Zuhilfenahme welcher Erkenntnismöglichkeiten und Behörden wird die Einhaltung der Anforderungen überprüft? 21. In wie vielen Fällen seit 2014 wurde Mitarbeitern von privaten Sicherheitsunternehmen, die mit der Bewachung und dem Objektschutz von Bundeswehrstandorten beauftragt waren, aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihrer persönlichen Zuverlässigkeit insbesondere wegen Erkenntnissen hinsichtlich eines „Extremismusbezuges“ durch die Bundeswehr der Zutritt zu Liegenschaften der Bundeswehr und der Einsatz für private Sicherheitsunternehmen verweigert? Berlin, den 8. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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