Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Munitions- und Waffendiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr
(insgesamt 21 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
25.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1257822.08.2019
Munitions- und Waffendiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12578
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu,
Petra Pau, Sören Pellmann, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler
und der Fraktion DIE LINKE.
Munitions- und Waffendiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr
Der Verlust von Munition und Waffen bei der Bundeswehr aufgrund von
Diebstählen ist in den vergangenen Jahren mehrfach öffentlich thematisiert worden,
so zuletzt u. a. der Diebstahl von mehreren zehntausend Schuss Munition am
7. Februar 2014 in Seedorf oder der Diebstahl von Waffen und Ausrüstung aus
einem Transportpanzer in Munster am 13. Februar 2017 (vgl.
Bundestagsdrucksachen 18/1265, 18/12886). Im Zusammenhang mit dem Fall des ehemaligen
Bundeswehrangehörigen Franco A. wurden Querverbindungen zwischen dem
sogenannten Verlust einer Pistole P9 anlässlich einer Schießübung der
Bundeswehruniversität München am 18. Juni 2014, dem Waffendiebstahl in Munster
vom 13. Februar und Personen, die in einem Verhältnis zu den (auch ehemals)
Beschuldigten im Fallkomplex stehen, festgestellt (vgl. Bundestagsdrucksache
18/12881, Antwort zu Frage 1b). Bei seinem Mitbeschuldigten Mathias F.
wurden u. a. 1 000 Schuss Munition aufgefunden, die aus Bundeswehrstandorten
stammten, an welchen u. a. Franco A. stationiert war und die jener laut
Presseberichten dort entwendet haben soll (www.tagesspiegel.de/politik/
rechtsextremismusin-der-bundeswehr-franco-a-stahl-offenbar-1000-schuss-munition/19759254.html,
www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-soldat-franco-a-hortete-1000-
schuss-munition-a-1146177.html).
Tatsächlich sollen laut Presseberichten in den vergangenen Jahren mehrfach
Waffen in einer höheren zweistelligen Zahl entwendet worden seien (www.spiegel.de/
politik/deutschland/bundeswehr-kriegswaffen-und-munition-wurden-laut-vertraulicher-
liste-entwendet-a-1208965-amp.html). Allerdings wird seitens der
Bundesregierung davon ausgegangen, dass es sich in derlei Fällen nur dann um einen
Diebstahl handele, wenn dies aufgrund polizeilicher Ermittlungen verifiziert werden
könne (Bundestagsdrucksache 18/1265, dort Vorbemerkung der
Bundesregierung). Andernfalls könne Ursache im Falle von fehlender Munition auch ein
Verlust bei Übungen bzw. Schießvorhaben, ein Fehler bei der Bestandsprüfung, ein
Buchführungsfehler oder schließlich ein Diebstahl sein. Jedoch hatte die
Bundesregierung bereits im Sommer 2014 eine Überarbeitung des Meldewesens der
Bundeswehr angekündigt, damit „zukünftig eine umfassendere Dokumentation
der Ursachen und Hintergründe von Waffen- und Munitionsverlusten“
gewährleistet werde (Bundestagsdrucksache 18/2171, dort Vorbemerkung der
Bundesregierung).
Die Einrichtungen der Bundeswehr werden nach Angaben der Bundesregierung
zu einem nicht geringen Teil auch bzw. nur durch Unternehmen des privaten
Sicherheitsgewerbes bewacht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/1265: 289
Liegenschaften nur zivil-gewerbliche Überwachung, 68 Liegenschaften gemischtes
Überwachungsmodell).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele und welche Waffen einschließlich Waffenteile sind seit dem 1.
Januar 2014 bei der Bundeswehr als Verlust gemeldet worden (bitte jeweils
Ereignisdatum, betroffener Standort, Waffentyp und Anzahl angeben)?
2. Wie viele und welche der in Frage 1 genannten Waffen bzw. Waffenteile
sind bisher nicht wieder aufgefunden worden?
3. Welche Erkenntnisse sind jeweils hinsichtlich der in Frage 1 genannten
Fällen von Waffenverlusten gemäß Zentralerlass zur Dokumentation von
Waffen- und Munitionsverlusten erfasst (bitte ermittelnde Landes- oder
Bundesbehörden, Zahl der Beschuldigten, Verfahrensstand angeben)?
4. In welchen der in Frage 1 genannten Fälle sind dem Militärischen
Abschirmdienst (MAD) oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen „Extremismusbezug“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2171) bei
Bundeswehrangehörigen oder Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen im
örtlichen Umfeld des betroffenen Standortes bekannt geworden (bitte nach
der Anzahl der insoweit betroffenen Bundeswehrangehörigen und
Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen aufschlüsseln)?
5. Wie viele und welche Munitionstypen sind seit dem 1. Januar 2014 bei der
Bundeswehr als Verlust gemeldet worden (bitte jeweils Ereignisdatum,
betroffener Standort, Waffentyp und Anzahl angeben)?
6. Wie viele und welche der in Frage 5 genannten Munitionen sind bisher nicht
wieder aufgefunden worden?
7. Welche Erkenntnisse sind jeweils hinsichtlich der in Frage 5 genannten Fälle
von Munitionsverlusten gemäß Zentralerlass zur Dokumentation von
Waffen- und Munitionsverlusten erfasst (bitte ermittelnde Landes- oder
Bundesbehörden, Zahl der Beschuldigten, Verfahrensstand angeben)?
8. In welchen der in Frage 5 genannten Fällen sind dem Militärischen
Abschirmdienst (MAD) oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen „Extremismusbezug“ (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2171) bei
Bundeswehrangehörigen oder Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen
im örtlichen Umfeld des betroffenen Standortes bekannt geworden (bitte
nach der Anzahl der insoweit betroffenen Bundeswehrangehörigen und
Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen aufschlüsseln)?
9. Wie viele der seit 2001 verschwundenen, aber bis 2013 nicht wieder
aufgefundenen 65 Waffen einschließlich der am 20. März 2005, am 30. April 2008
und am 29. August entwendeten Waffen (vgl. Antwort auf die
Schriftliche Frage 51 des Abgeordneten Andrej Hunko, Bundestagsdrucksache
17/13811, S. 32) konnten inzwischen wo und wann aufgefunden oder
sichergestellt werden?
10. Wie viele private Unternehmen sind derzeit in die Bewachung von
Bundeswehrliegenschaften eingebunden?
a) Wie viele Beschäftigte sind insgesamt mit der Bewachung von
Bundeswehrliegenschaften beschäftigt?
b) Wie viele Bundeswehrliegenschaften werden von den beauftragten
Unternehmen jeweils bewacht (bitte mit Namen des Unternehmens und ggf.
bekannter Subunternehmer auflisten)?
c) An wie vielen Standorten in Deutschland, an wie vielen im Ausland (bitte
nach Einsatzstaaten auflisten)?
d) In wie vielen Fällen kommen Bewachungsmodelle zum Einsatz, bei
denen die privaten Anbieter die Bewachung übernehmen, in wie vielen
Fällen kommen Bewachungsmodelle zum Einsatz, bei denen eine zivil-
gewerbliche Bewachung mit Wachkräften der Bundeswehr kombiniert
wird?
e) In wie vielen Fällen ist die Aufgabe der zivil-gewerblichen
Bewachungsunternehmen jeweils der Schutz von Liegenschaften durch Maßnahmen
außerhalb der Liegenschaften (Patrouillengänge, Videoüberwachung etc.)
oder durch Maßnahmen innerhalb der Liegenschaften?
f) In wie vielen Fällen haben zivil-gewerbliche Bewachungsunternehmen
Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen der Liegenschaften?
11. Wurde in der Bundeswehr oder dem Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) bzw. dem Bundesministerium der Finanzen jemals eine Prüfung
vorgenommen, inwieweit eine Bewachung durch unmittelbar bei der
Bundeswehr, dem BMVg oder anderen geeigneten öffentlichen Trägern
angestellte Tarifbeschäftigte unter Betrachtung wirtschaftlicher und
sicherheitlicher Aspekte vorzuziehen sein könnte?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
12. Welche Überlegungen haben dazu geführt, die Bewachung von
Liegenschaften der Bundeswehr nicht in den Katalog der Tätigkeiten aufzunehmen, für
die nach § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung der Nachweis einer
Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer erforderlich ist,
und plant die Bundesregierung, hierzu Entwürfe zur Änderung der
Rechtslage vorzulegen?
13. Welche der in Frage 1 genannten Fälle von Waffenverlusten betreffen
Standorte, die zum Zeitpunkt des Verlustes von privaten Sicherheitsunternehmen
allein oder gemeinsam mit dem Wachdienst der Bundeswehr bewacht
wurden?
14. Welche der in Frage 5 genannten Fälle von Munitionsverlusten betreffen
Standorte, die zum Zeitpunkt des Verlustes von privaten
Sicherheitsunternehmen allein oder gemeinsam mit dem Wachdienst der Bundeswehr
bewacht wurden?
15. Aus welchen Bundeswehrstandorten stammten die bei Mathias F.
sichergestellte Munition bzw. Ausrüstungsgegenstände?
16. In wie vielen Fällen ist die Bundeswehr seit 2014 hinsichtlich im Nachgang
bzw. anlässlich von Ermittlungsmaßnahmen von Bundes- oder
Landespolizeien wegen aufgefundener Waffen, Waffenteile, Munition oder
Ausrüstungsgegenstände beispielsweise mit dem Ziel kontaktiert worden, ob es sich
bei diesen Materialien um solche der Bundeswehr handelt (bitte nach Datum,
anfragender Ermittlungsbehörde, aufgefundenen Materialien, betroffenen
Bundeswehrstandorten auflisten)?
17. In wie vielen und welchen der in Frage 1 bzw. 5 genannten Fällen konnten
die Verluste von Waffen oder Munition aufgrund der in Frage 15 genannten
Ermittlungsmaßnahmen erfolgreich wiederbeschafft werden?
18. In wie vielen der in Frage 15 genannten Fälle wurden die Materialien
aufgefunden bei
a) aktiven Soldaten der Bundeswehr,
b) ehemaligen Soldaten der Bundeswehr,
c) Reservisten bzw.
d) Angehörigen von Bewachungsunternehmen?
19. In wie vielen und welchen der in Frage 15 genannten Fällen haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen
„Extremismusbezug“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 18/2171) ergeben (bitte nach Datum, anfragender
Ermittlungsbehörde, aufgefundenen Materialien, Phänomenbereich auflisten)?
20. Welche sicherheitsrechtlichen Anforderungen werden seitens der
Bundeswehr an die mit der Bewachung betrauten privaten Sicherheitsunternehmen,
deren Subunternehmen sowie die zur Bewachung eingesetzten Mitarbeiter
gestellt, und auf welcher Tatsachengrundlage bzw. unter Zuhilfenahme
welcher Erkenntnismöglichkeiten und Behörden wird die Einhaltung der
Anforderungen überprüft?
21. In wie vielen Fällen seit 2014 wurde Mitarbeitern von privaten
Sicherheitsunternehmen, die mit der Bewachung und dem Objektschutz von
Bundeswehrstandorten beauftragt waren, aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihrer
persönlichen Zuverlässigkeit insbesondere wegen Erkenntnissen hinsichtlich
eines „Extremismusbezuges“ durch die Bundeswehr der Zutritt zu
Liegenschaften der Bundeswehr und der Einsatz für private Sicherheitsunternehmen
verweigert?
Berlin, den 8. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Lizenzkosten der Bundesverwaltung für Produkte von Microsoft und anderen US-amerikanischen Techkonzernen
DIE LINKE14.04.2026
Kenntnisse der Bundesregierung über das Epstein-Netzwerk und Konsequenzen für die deutsche Sicherheits- und Finanzaufsicht
DIE LINKE26.03.2026
Proteste gegen und Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte im ersten Quartal 2026
DIE LINKE29.04.2026
Berichte über rechtsextreme Bezüge des Fördervereins Berliner Schloss e.V. und die Haltung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss
DIE LINKE11.03.2026