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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Standortentscheidung der Bundesregierung für die Forschungsfertigung Batteriezelle
Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Bundesministerium für Bildung und Forschung gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
18.09.2019
Antwortdauer
23 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1266326.08.2019
Standortentscheidung der Bundesregierung für die Forschungsfertigung Batteriezelle
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12663
19. Wahlperiode 26.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Margit Stumpp,
Dr. Ingrid Nestle, Erhard Grundl, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws,
Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer, Annalena Baerbock,
Harald Ebner, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke,
Markus Tressel, Gerhard Zickenheiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Standortentscheidung der Bundesregierung für die Forschungsfertigung
Batteriezelle
Am 28. Juni 2019 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) öffentlich verkündet, dass Münster als Standort für die
„Forschungsfertigung Batteriezelle“ (FFB) ausgewählt wurde. Der Bund beabsichtigt, bis zu
500 Mio. Euro in Aufbau und Betrieb der FFB zu investieren. Für diese
Forschungsfertigung waren neben Münster auch die Standorte Ulm, Augsburg,
Dresden, Salzgitter und Itzehoe im Auswahlverfahren.
Rund um diese für den Mobilitätsstandort Deutschland wichtige innovations- und
industriepolitische Förderentscheidung sind nach Ansicht der Fragestellenden
auch nach der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung vom 24. Juli 2019 viele Fragen offen und ergeben sich
neue Widersprüche. Die Bundesregierung ist aus Sicht der Fragesteller nun
gefordert, alle Fakten rund um die Bewerbungen der Standorte, das
Auswahlverfahren und die Entscheidungswege im BMBF und dem BMWi zu veröffentlichen
und maximale Transparenz herzustellen. Die in verschiedenen Fragen
enthaltenen inhaltlichen Angaben gehen – soweit nicht anders bezeichnet – zurück auf
die Aussagen von Bundesministerin Anja Karliczek und weiterer Beschäftigter
des BMBF aus der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung vom 24. Juli 2019.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Personen im BMBF und darüber hinaus (bei Personen außerhalb des
BMBF bitte institutionelle Anbindung nennen) waren an der Erarbeitung des
Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ beteiligt, und an welchem Tag
beschloss das BMBF dieses Dachkonzept (durch Mitzeichnung der
Bundesministerin Anja Karliczek)?
2. Nach welchen Kriterien und durch welchen Prozess wurden die Fraunhofer-
Gesellschaft (FhG) als zukünftige Bauherrin und Betreiberin der
Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) ausgewählt, und an welchem Tag hat
das BMBF final diese Entscheidung getroffen?
3. An welchem Tag versandte die FhG den Brief an die Forschungsakteure aus
den sechs Städten Augsburg, Dresden, Itzehoe, Münster, Salzgitter und Ulm
mit der Aufforderung, sich als Standort für die FFB zu bewerben?
4. Bis wann mussten die Bewerbungen der Standorte spätestens eingegangen
sein, um noch berücksichtigt zu werden, und zu welchem Datum gingen die
Bewerbungen der sechs Standorte bei der FhG und dem BMBF ein?
5. Welche Personen auf welcher Hierarchieebene und mit welcher Funktion
haben im BMBF und im BMWi zu welchem Zeitpunkt entschieden oder zur
Kenntnis genommen, dass es zur Auswahl des Standorts für die FFB eine
Gründungskommission geben soll, und wie wurde ihr Auftrag zu diesem
Zeitpunkt definiert?
6. Wie lauten die vollständigen Namen sowie die Institutionen der Mitglieder
der Gründungskommission?
7. Nach welchem Verfahren wurden die Mitglieder der Gründungskommission
ausgewählt, zu welchem Zeitpunkt wurden sie zur Mitarbeit in der
Kommission eingeladen, und wann startete die Arbeit der Gründungskommission?
8. Wann und an welchen Orten trat die Gründungskommission zu Beratungen
zusammen (bitte jeweils das Datum, die anwesenden Personen mit Nennung
ihrer institutionellen Anbindung, den Sitzungsstart, das Sitzungsende sowie
den Ort des jeweiligen Treffens benennen)?
9. Wie war der Auftrag an die Gründungskommission formuliert, und welches
Ergebnis bzw. welche Ergebnisse sollte die Gründungskommission
ursprünglich erarbeiten?
10. Inwiefern wich das Ergebnis der Gründungskommission, die grundsätzliche
Eignung von Standorten festzustellen, vom ursprünglichen Auftrag ab, und
wenn ja, wie war die Änderung dieser Zielvorgabe begründet?
11. Was war jeweils Gegenstand der Beratungen der jeweiligen Sitzung der
Gründungskommission?
12. Wie genau sind die Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit und
(4) Finanzierung definiert (bitte alle vier Kriterien detailliert erläutern)?
13. Wenn keine Bewertung mit Punkten erfolgt ist, aus welchem Grund gab es
dann prozentuale Angaben zu der Gewichtung der vier Kriterien, und an
welcher Stelle ist diese zum Tragen gekommen?
14. Welche Mitglieder der Gründungskommission haben eine Bewertung der
Standorte vorgenommen, diese gegenüber der FhG, dem BMWi oder dem
BMBF kommuniziert, und wie genau lautet die Bewertung entlang der
Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit und (4) Finanzierung (bitte für
jedes Mitglied der Gründungskommission einzeln angeben)?
15. Bedeutet die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 94 von Dr. Anna Christmann vom 18. Juli 2019
(Bundestagsdrucksache 19/11757) enthaltenen Aussage des BMBF, dass die
Gründungskommission vier Standorte (Augsburg, Münster, Salzgitter, Ulm) für „grundsätzlich
geeignet befunden“ habe und dass gleichzeitig keine eindeutige Reihung
vorgenommen werden konnte, dass diese vier Standorte in der Bewertung durch
die Gründungskommission (über alle fünf Kriterien hinweg) auf exakt die
gleiche Punktezahl bzw. Bewertung kamen?
Wenn nein, welche Punktezahlen wurden jeweils erzielt (bitte nach Kriterien
aufschlüsseln)?
16. Inwiefern ist es zutreffend, dass die anderen Standorte
„Kompensationszahlungen“ (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hat-die-forschungsministerin-
diewahrheit-gesagt-karliczek-geraet-in-bedraengnis/24672488.html) erhalten
werden?
Wenn ja, wann wurde dies entschieden, wie hoch fallen diese Zahlungen
jeweils aus, und sind sie in den veranschlagten 500 Mio. Euro enthalten oder
handelt es sich um eine zusätzliche Finanzierung?
17. Wann genau kam die Gründungskommission zu dem Beschluss, die vier
Standorte Augsburg, Münster, Salzgitter und Ulm für grundsätzlich geeignet
zu bewerten (bitte Tag und Uhrzeit des Beschlusses angeben)?
18. Haben die nichtanwesenden Mitglieder im Vorfeld der Sitzung der
Gründungskommission am 25. Juni ein Votum abgegeben, und wenn ja, wie
lautete dieses, und welche Mitglieder haben das Votum unterstützt?
19. Welche Mitglieder der Gründungskommission haben das Dokument,
welches von einem Mitglied der Gründungskommission am 23. Juni 2019 an den
Abteilungsleiter IV des BMWi und Unterabteilungsleiter 51 des BMBF
versandt wurde und in welchem Ulm als Standort vorschlagen wird,
unterzeichnet (bitte alle Namen und deren Institution nennen)?
20. Aus welchen Gründen wurde besagtes Schreiben in der letzten Sitzung und
damit für die Standortentscheidung nicht berücksichtigt, wenn es doch
explizit als Diskussionsbeitrag für diese Sitzung eingespeist worden ist?
21. Von welchen Personen ist zu welchem Zeitpunkt entschieden worden, dass
es kein Votum der Gründungskommission für einen Standort geben wird,
und wie und zu welchem Zeitpunkt wurde die Kommission in diese
Entscheidung eingebunden oder darüber informiert?
22. Wann hat die FhG die Einengung der für die FFB geeigneten Standorte von
vier auf drei vorgenommen, und wann genau wurde diese Bewertung durch
eine E-Mail von einem Vertreter der FhG an den Unterabteilungsleiter 51 des
BMBF kommuniziert (bitte Tag und Uhrzeit des Versands dieser E-Mail
angeben)?
23. Was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür, dass die Fraunhofer-
Gesellschaft den Standort Augsburg für nicht geeignet eingestuft hat, und wie
fielen demgegenüber die Bewertungen der anderen verbliebenen drei
Standorte durch Fraunhofer aus?
24. Auf Grundlage welcher Überlegungen und zu welchem Zeitpunkt hat die
FhG sich nach Kenntnis der Bundesregierung dazu entschieden, in einem
laufenden Verfahren neue, zusätzliche Kriterien oder eine
Ausdifferenzierung der Kriterien für die Bewertung der Standorte einzuführen?
25. Waren neben der FhG weitere Mitglieder der Gründungskommission und
weitere Personen bzw. Institutionen an der Genese der zusätzlichen Kriterien
beteiligt?
Wenn ja, welche waren dies?
26. Inwiefern wurden die zusätzlichen Kriterien „Kompetenz der Beteiligten“,
„volkswirtschaftlicher Nutzen“ und „ökologischer Ansatz“ den Bewerbern
transparent gemacht, inwiefern hatten diese die Möglichkeit, die Darstellung
ihrer Konzepte entsprechend zu ergänzen, und wann lagen der
Gründungskommission alle notwendigen Informationen vor, diese nachträglich
ergänzten Kriterien umfassend zu bewerten?
27. Inwieweit spielte bei dem Kriterium Ökologischer Ansatz neben der Frage
des Recycling auch die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren
Energiequellen und die von der Bundesregierung festgelegten Netzengpassgebiete eine
Rolle?
28. Zu welcher Bewertung kamen das BMBF und das BMWi hinsichtlich der
verbliebenen drei Standorte (Münster, Salzgitter und Ulm) entlang der
Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit, (4) Finanzierung und der
Mindestanforderung (5) Grundstück und Gebäude sowie der neuen zusätzlichen
Kriterien (6) Kompetenz der Beteiligten, (7) volkswirtschaftlicher Nutzen
und (8) Ökologischer Ansatz, und welche Bewertungsdokumente wurden
dazu erstellt, auf deren Grundlage anschließend der Unterabteilungsleiter 51
des BMBF, in Absprache mit dem Abteilungsleiter IV (BMWi), die finale
Entscheidung bei der Auswahl des Standorts der FFB traf (bitte hier die
detaillierten Bewertungen der drei Standorte hinsichtlich aller Kriterien durch
das BMBF und das BMWi aufführen)?
29. Wann genau lagen diese Bewertungen hinsichtlich der acht Kriterien durch
das BMBF und das BMWi final vor (bitte Tag und Uhrzeit nennen), und
welche Rangliste ergab sich daraus für Ulm und Salzgitter?
30. Wann genau wurde durch den Unterabteilungsleiter 51 des BMBF der
Vermerk mit der Standortentscheidung für Münster an den Abteilungsleiter 5 des
BMBF gesandt (bitte Tag und Uhrzeit nennen)?
31. Wann genau versandte das BMWi die offizielle Bestätigung für die
Entscheidung pro Münster an das BMBF (bitte Tag und Uhrzeit nennen)?
32. Wurde Bundesminister Peter Altmaier ausschließlich Münster als Sieger in
der Frage der Standortentscheidung für die FFB präsentiert oder hat er eine
Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen
Bewertung aller Standorte präsentiert bekommen?
33. Welche Maßnahmen hat Bundesminister Peter Altmaier, sollte ihm keine
vollständige Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer
vollständigen Bewertung aller Standorte vorgelegt worden sein, daraufhin
veranlasst?
34. Wann hat sich Bundesminister Peter Altmaier mit Mitgliedern der
Gründungskommission und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF und des
BMWi über Themen rund um die Standortentscheidung für die FFB
ausgetauscht?
35. Wann hat die FhG die Entscheidung pro Münster „begrüßt“ (Aussage von
Bundesministerin Anja Karliczek in der Sondersitzung des Ausschusses für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – ABFTA – am 24. Juli
2019, bitte Form, Tag und Datum dieser Mitteilung der FhG an das BMBF
angeben)?
36. Wann, und welche Personen erklärten per Schreiben an das BMBF oder die
FhG, dass sie die Standortentscheidung pro Münster ausdrücklich
unterstützten, und wie lautet der exakte Inhalt dieser Schreiben (bitte wenn möglich
Tag und Uhrzeit des Versands dieser Schreiben nennen)?
37. Warum wurde lediglich der Vorsitz für die Sitzung ans BMWi abgegeben,
in der selbst gar keine Entscheidung getroffen wurde, die Entscheidung selbst
dann aber trotzdem im BMBF durch Unterabteilungsleiter 51 getroffen,
obwohl dieser mit Schreiben vom 13. Juni 2019 der Gründungskommission
mitgeteilt hatte, dass der Vorsitz der Gründungskommission für die Sitzung
am 25. Juni 2019 beim BMWi liegen werde und dies mit der Befangenheit
von Bundesministerin Anja Karliczek für den Standort Münster begründet
wurde?
38. Wie war Bundesministerin Anja Karliczek in das Aufsetzen des
Entscheidungsprozesses zur Standortfindung der FFB involviert, und wurde die
Möglichkeit diskutiert, dass es in der Gründungskommission zu
Interessenskonflikten kommen könnte und wie damit umzugehen sei?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
39. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek erstmalig darüber in Kenntnis
gesetzt, dass erstens Münster durch die FhG zur Bewerbung aufgefordert
wurde und dass zweitens Münster sich schließlich auch als Standort für die
FFB beworben hat?
40. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass auch
Ibbenbüren an dem Konzept des Standorts Münster beteiligt wäre, und
welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
41. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass es in
der Gründungskommission Interessenskonflikte gebe oder gab, die einen
eindeutigen Vorschlag für einen Standort nicht zulassen, und welche
Konsequenzen hat die Bundesministerin daraus gezogen?
42. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass die
Fraunhofer Gesellschaft nochmals eine Ausdifferenzierung der Kriterien
vorgeschlagen hat, nach denen das BMBF eine abschließende
Standortauswahl vornehmen würde?
43. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek durch ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter über die Standortentscheidung der FFB pro Münster in
Kenntnis gesetzt, und wie wurde ihr gegenüber diese Entscheidung
begründet?
44. Wurde Bundesministerin Anja Karliczek ausschließlich Münster als Sieger
in der Frage der Standortentscheidung für die FFB präsentiert oder hat sie
eine Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen
Bewertung aller Standorte präsentiert bekommen?
45. Welche Maßnahmen hat Bundesministerin Anja Karliczek, falls ihr keine
vollständige Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer
vollständigen Bewertung aller Standorte vorlegt wurde, daraufhin veranlasst?
46. Wann hat sich Bundesministerin Anja Karliczek mit Mitgliedern der
Gründungskommission und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF und des
BMWi über Themen rund um die Standortentscheidung FFB ausgetauscht?
47. Gab es eine Rücksprache der Bundesministerin Anja Karliczek mit dem
Abteilungsleiter der Abteilung 5 des BMBF (Forschung für Digitalisierung und
Innovationen) und dem Unterabteilungsleiter der Unterabteilung 51
(Forschung für den Digitalen Wandel), in der der Entscheidungsprozess und die
abschließende Rangfolge der Standorte durch das BMBF diskutiert worden
ist?
48. Wann und durch wen wurden Prof. Martin Winter, Prof. Achim Kampker
und Prof. Reimund Neugebauer zur Pressekonferenz am 28. Juni 2019,
Beginn 8:30 Uhr eingeladen, bei welcher die Entscheidung pro Münster
mitgeteilt wurde?
Berlin, den 1. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1333018.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12663 - Standortentscheidung der Bundesregierung für die Forschungsfertigung Batteriezelle
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring,
Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 19/12663 –
Standortentscheidung der Bundesregierung für die Forschungsfertigung
Batteriezelle
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 28. Juni 2019 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) öffentlich verkündet, dass Münster als Standort für die
„Forschungsfertigung Batteriezelle“ (FFB) ausgewählt wurde. Der Bund beabsichtigt, bis
zu 500 Mio. Euro in Aufbau und Betrieb der FFB zu investieren. Für diese
Forschungsfertigung waren neben Münster auch die Standorte Ulm,
Augsburg, Dresden, Salzgitter und Itzehoe im Auswahlverfahren.
Rund um diese für den Mobilitätsstandort Deutschland wichtige innovations-
und industriepolitische Förderentscheidung sind nach Ansicht der
Fragestellenden auch nach der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung vom 24. Juli 2019 viele Fragen offen und
ergeben sich neue Widersprüche. Die Bundesregierung ist aus Sicht der
Fragesteller nun gefordert, alle Fakten rund um die Bewerbungen der Standorte, das
Auswahlverfahren und die Entscheidungswege im BMBF und dem BMWi zu
veröffentlichen und maximale Transparenz herzustellen. Die in verschiedenen
Fragen enthaltenen inhaltlichen Angaben gehen – soweit nicht anders
bezeichnet – zurück auf die Aussagen von Bundesministerin Anja Karliczek und
weiterer Beschäftigter des BMBF aus der Sondersitzung des Ausschusses für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 24. Juli 2019.
1. Welche Personen im BMBF und darüber hinaus (bei Personen außerhalb
des BMBF bitte institutionelle Anbindung nennen) waren an der
Erarbeitung des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ beteiligt, und an
welchem Tag beschloss das BMBF dieses Dachkonzept (durch Mitzeichnung
der Bundesministerin Anja Karliczek)?
Das Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) wurde im Fachreferat „Werkstoffinnovationen,
Batterie; HZG, KIT“ erarbeitet und im BMBF-Beirat „Batterieforschung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13330
19. Wahlperiode 18.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
16. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland“ (siehe www.batterie-2020.de/beirat-batterieforschung-deutsch
land/) vorgestellt sowie diskutiert. Das Dachkonzept wurde am 15. Dezember
2018 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung gebilligt und am
23. Januar 2019 im Rahmen des Batterieforums Deutschland der Öffentlichkeit
vorgestellt.
2. Nach welchen Kriterien und durch welchen Prozess wurden die
Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als zukünftige Bauherrin und Betreiberin
der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) ausgewählt, und an welchem
Tag hat das BMBF final diese Entscheidung getroffen?
Mit Blick auf die hohe Anwendungsorientierung und die Transferkompetenz in
die industrielle Praxis ist die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als größte
Forschungsorganisation für anwendungsorientierte Forschung in Europa
prädestiniert, die Aufgabe als Betreiberin der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)
zu übernehmen. Die Entscheidung zur Errichtung der FFB als Modul des
Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ durch die FhG wurde von der
Bundesministerin für Bildung und Forschung am 15. Dezember 2018 getroffen. Dem
ging eine fast einjährige Konzeptionsphase voraus, während der die FhG in
einem Prozess unter Beteiligung von Wissenschaft und Industrie das Konzept für
die FFB vorbereitet hat.
3. An welchem Tag versandte die FhG den Brief an die Forschungsakteure
aus den sechs Städten Augsburg, Dresden, Itzehoe, Münster, Salzgitter
und Ulm mit der Aufforderung, sich als Standort für die FFB zu
bewerben?
Es wurden die Forschungsakteure in Aachen, Braunschweig, Dresden, Itzehoe,
Karlsruhe, München, Münster und Ulm mit Schreiben vom 18. März 2019
durch die FhG angeschrieben. Forschungsakteure in Augsburg und Salzgitter
wurden nicht angeschrieben.
4. Bis wann mussten die Bewerbungen der Standorte spätestens
eingegangen sein, um noch berücksichtigt zu werden, und zu welchem Datum
gingen die Bewerbungen der sechs Standorte bei der FhG und dem BMBF
ein?
Die Abgabefrist der Standortbewerbung war der 22. Mai 2019. Zu diesem
Zeitpunkt lagen alle sechs Standortbewerbungen bei der FhG und im BMBF vor.
5. Welche Personen auf welcher Hierarchieebene und mit welcher Funktion
haben im BMBF und im BMWi zu welchem Zeitpunkt entschieden oder
zur Kenntnis genommen, dass es zur Auswahl des Standorts für die FFB
eine Gründungskommission geben soll, und wie wurde ihr Auftrag zu
diesem Zeitpunkt definiert?
Die Einsetzung einer Gründungskommission (zum Zeitpunkt der Billigung
noch als Steuerungskreis bezeichnet) für das Standortauswahlverfahren wurde
durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung am 15. Dezember 2018
gebilligt. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen des jährlich stattfindenden
hochrangigen Industriegesprächs am Rande des Batterieforums Deutschland am
22. Januar 2019 vorgestellt, an der das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) auf Arbeitsebene beteiligt war. Die Gründungskommission
wurde aus dem Kreis der Teilnehmer dieses Industriegesprächs heraus gebildet.
Für die Standortbewertung wurde eine Gründungskommission einberufen, die
die Sicht der Industrie zum Standort auf Basis von vorab definierten Kriterien
formulieren sollte. Die Gründungskommission sollte ihre Sicht zur
Umsetzbarkeit der FFB einbringen und eine Empfehlung zum Standort aus Sicht der
Industrie aussprechen.
6. Wie lauten die vollständigen Namen sowie die Institutionen der
Mitglieder der Gründungskommission?
Es wird auf die Ergänzung zu der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 102 des Abgeordneten Theurer auf Bundestagsdrucksache
19/12234 verwiesen.
7. Nach welchem Verfahren wurden die Mitglieder der
Gründungskommission ausgewählt, zu welchem Zeitpunkt wurden sie zur Mitarbeit in der
Kommission eingeladen, und wann startete die Arbeit der
Gründungskommission?
Es wurden Persönlichkeiten ausgewählt, die sich für die Zukunft der
Batterietechnologie in Deutschland engagieren und die Befähigung der
Standortkandidaten zur Umsetzung der FFB beurteilen können. Die Gründungskommission
bestand aus Persönlichkeiten aus der Wirtschaft entlang der
Wertschöpfungskette Batterie, da die Industrieexpertise für einen schnellen Technologietransfer
zwingend erforderlich ist. In der Gründungskommission waren neben dem
BMBF das BMWi und die FhG vertreten. Die Einladungen zur Mitarbeit in der
Gründungskommission erfolgten am 1. Februar 2019. Die Arbeit der
Gründungskommission begann mit der ersten Sitzung am 11. Februar 2019.
8. Wann und an welchen Orten trat die Gründungskommission zu
Beratungen zusammen (bitte jeweils das Datum, die anwesenden Personen mit
Nennung ihrer institutionellen Anbindung, den Sitzungsstart, das
Sitzungsende sowie den Ort des jeweiligen Treffens benennen)?
Am 11. Februar 2019 von 10:30 bis 15:00 Uhr im BMBF, Dienstsitz Bonn:
Erste Sitzung der Gründungskommission Forschungsfertigung Batteriezelle
Gegenstand: Aufgaben der Gründungskommission, Vorstellung des
Dachkonzepts Forschungsfabrik Batterie, Vorstellung des FhG-Konzepts
Forschungsfertigung Batteriezelle, Diskussion zu den Standortkriterien
Teilnehmer der Gründungskommission: Herr Dr. Achatz, Herr Dr. Ehmes, Herr
Dr. Lamp, Herr Schein, Herr Straube, Herr Thönnessen, Herr Dr. Zeisel, Herr
Dr. Klingner, Herr Dr. Kratz.
Am 16. Mai 2019 von 10:30 bis 12:00 Uhr, Telefonkonferenz: Zweite Beratung
der Gründungskommission
Gegenstand: Konzept und Anlagenspezifikation FFB – Bericht aus der
Arbeitsgruppe, Vorbereitung Standortauswahl
Teilnehmer der Gründungskommission: Herr Dr. Achatz, Herr Dr. Ehmes, Herr
Dr. Kratz, Herr Schein, Herr Thönnessen, Herr Dr. Klingner, Herr Dr. Zeisel.
Am 25. Juni 2019 von 10:30 bis 12:00 Uhr im BMWi, Berlin: Abschließende
Sitzung der Gründungskommission
Gegenstand: Diskussion der Standortkonzepte
Teilnehmer der Gründungskommission: Herr Dr. Horstmann, Herr Dr. Zeisel,
Herr Dr. Klinger, Herr Schein, Herr Thönnessen, Herr Straube, Herr Dr. Fischer
(Vertretung für Herr Dr. Kratz), Herr Dr. Vandeputte.
Weiterhin hat die Gründungskommission in ihrer ersten Sitzung eine
gesonderte Arbeitsgruppe „Anlagenspezifikation“ eingerichtet. Diese hat an den
folgenden Terminen in kleinerer Konfiguration getagt:
Am 13. März 2019 von 10:00 bis 15:00 Uhr, Zentrale der FhG in München
Gegenstand: Definition der Linien, der Zellformate und der Anlagentechnik zur
Unterstützung der FhG
Teilnehmer der Gründungskommission: Herr Dr. Achatz, Herr Dr. Ehmes, Herr
Dr. Lamp, Herr Schein, Herr Thönnessen.
Am 8. April 2019 von 10:30 bis 15:00 Uhr, Frankfurt Flughafen, Conference
Center
Gegenstand: Planungsprojekt, Einfluss von Standort und künftigen Kunden aus
der Industrie, Diskussion der Vorschläge zur Linienkonfiguration
Teilnehmer: Herr Dr. Achatz, Herr Dr. Ehmes, Herr Stutz (Vertreter von Herr
Schein).
9. Wie war der Auftrag an die Gründungskommission formuliert, und
welches Ergebnis bzw. welche Ergebnisse sollte die Gründungskommission
ursprünglich erarbeiten?
10. Inwiefern wich das Ergebnis der Gründungskommission, die
grundsätzliche Eignung von Standorten festzustellen, vom ursprünglichen Auftrag
ab, und wenn ja, wie war die Änderung dieser Zielvorgabe begründet?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12698 verwiesen.
11. Was war jeweils Gegenstand der Beratungen der jeweiligen Sitzung der
Gründungskommission?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
12. Wie genau sind die Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit und
(4) Finanzierung definiert (bitte alle vier Kriterien detailliert erläutern)?
Kompetenz:
Zur Unterstützung des Aufbaus und des Betriebs der FFB soll die bietende
Region in einem näheren Umkreis über ausgewiesene Expertise an
Forschungseinrichtungen verfügen.
Wünschenswert sind FuE-Kompetenzen in den Bereichen Maschinenbau,
Produktions- und Automatisierungstechnik und Fabrikplanung sowie der
Batteriezellfertigung, Batteriematerialforschung und der dazu benötigten
Prozessschritte auch für zukünftige Batteriekonzepte. Zur Bereitstellung geeigneter
Fachkräfte sollte die Region über ausreichende Ausbildungskapazitäten im
universitären und Hochschulbereich verfügen, bestenfalls mit bereits thematisch
auf Batterieforschung und Fertigungsthemen orientierten
Ausbildungsrichtungen, z. B. auch Graduiertenschulen. Ebenso sollten für Fachkräfte
(Mechatroniker, Industriemechaniker, Elektroniker für Betriebstechnik, Fachinformatiker)
und Techniker geeignete Aus- und Weiterbildungseinrichtungen vorhanden
sein.
In der bietenden Region angesiedelte außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen oder auch Industrieunternehmen, die im Bereich der Batterieforschung und
Produktionsforschung gut aufgestellt sind, können darüber hinaus zur
Ausbildung wissenschaftlicher und technischer Mitarbeiter für die FFB und für die
Bereitstellung eines interessanten und attraktiven Umfelds für die benötigten
Mitarbeiter und Projektpartner ausgewiesen werden.
Zum Nachweis dieser regionalen Kompetenzen soll gezeigt werden,
• in welchen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
und Industrieunternehmen der Region mit Themenbezug
(Batteriezellkonzepte, Batteriezellprozesse, Batteriezellproduktion, Automatisierung und
Digitalisierung, Fabrikkonzepte) geforscht wird (möglichst auch auf TRL > 4);
• in welchem Umfang vorhandene Lizenzen/ Patente mit in die
Batteriezellherstellung der FFB eingebracht werden können;
• mit welcher Anzahl an Mitarbeitenden und welchem Budget (akkumuliert)
in diesen universitären/außeruniversitären Forschungseinrichtungen und
Unternehmen mit Bezug zum Thema (s. o.) geforscht wird;
• welche Forschungscluster in der Region mit Bezug zur Batterieforschung
und Produktionsforschung zu Batteriezellen (Pilotfertigung) angesiedelt
sind;
• wie viele Fachkräfte in der unmittelbaren Region verfügbar und welche
Ausbildungseinrichtungen mit einschlägigen Ausbildungsgängen vorhanden
sind;
• wie viele Industrieunternehmen mit wie vielen Arbeitsplätzen und einer
entsprechenden Verwertungs-/Umsetzungsperspektive mit Blick auf die FFB
bereits angesiedelt sind.
Zur Darstellung des regionalen wissenschaftlichen Umfelds können auch
bereits in der Vergangenheit und aktuell durch das jeweilige Bundesland
geförderte Projekte und Infrastrukturmaßnahmen benannt und wenn möglich auch
zukünftig geplante Förderprogramme aufgeführt werden.
Industrie:
Für den Aufbau und den Betrieb der FFB sollte möglichst auf vorhandenes
Know-how im Bereich der Zellfertigung, der Materiallieferkette, des
Maschinen- und Anlagenbaus, der Produktionstechnik und des Fabrikbetriebs
zurückgegriffen werden können. Wünschenswert sind ebenso Unternehmen,
die als Anwender von Batteriezellen auftreten oder Batteriesysteme herstellen
und entwickeln.
Dargestellt werden sollen
• verbindliche Angebote von Industrieunternehmen der Standortregion zur
Umsetzung der Ergebnisse aus der FFB;
• ggf. darüber hinausgehende Angebote von Unternehmen zum gemeinsamen
Aufbau erster Fertigungslinien, zur Bereitstellung von Know-how und
Mitarbeitern in der Aufbauphase oder zur Projektzusammenarbeit mit der FFB;
• die industrielle Anschlussfähigkeit von Partnerunternehmen mit
Themenbezug in vertretbarer räumlicher Nähe zum Standort der FFB;
• die generelle Ausprägung des industriellen Umfelds, speziell auch im
Bereich der Chemieindustrie, Materialsynthese und lokaler
Dienstleistungsnetzwerke;
• gemeinsame Entwicklungsperspektiven von FFB und Industrieunternehmen
in der Standortregion (z. B. in Form eines Batteriecampus).
Zeit:
Die FFB muss schnellstmöglich einsatzfähig werden. Für die Standortauswahl
bedeutet dies, dass die Schnelligkeit, mit der zumindest ein erstes Gebäude zur
Aufnahme einer Forschungsproduktion von Batteriezellen bereitgestellt werden
kann, einen wichtigen Einfluss auf die Entscheidung haben wird.
• Das Angebot muss ein Datum benennen, bis zu dem ein Gebäude
bezugsfertig ist und an den Betreiber übergeben werden kann.
• Hinzuzufügen sind belastbare Angaben zu realisierbaren
Genehmigungszeiträumen von Bau-, Betriebs- und weiteren relevanten Genehmigungen.
• Die Angaben zu diesem Kriterium sind nach Möglichkeit durch
Referenzbeispiele für die schnelle Errichtung von Gebäuden durch die öffentliche
Hand im eigenen Bundesland zu plausibilisieren.
Finanzierung:
Das finanzielle Engagement des Landes zur Bereitstellung eines geeigneten
Grundstücks und einer Immobilie zur möglichst raschen ersten
Betriebsaufnahme gehört zu den Kernelementen des Angebots. Das Finanzierungsangebot
kann ggf. auch von Dritten wie z. B. Gebietskörperschaften oder Unternehmen
ergänzt werden:
Die Bereitstellung von Grundstück und Gebäude ist eine oben genannte
Mindestanforderung. An dieser Stelle wird eine Bewertung der Qualität des
angebotenen Grundstücks und Gebäudes hinsichtlich Größe, Erschließung,
Erreichbarkeit, Erfahrungen mit Prüfungen und Genehmigungen im Umfeld sowie
weiterer Standortkriterien vorgenommen:
• Wirtschaftlichkeit des Gebäudes hinsichtlich Energie-, Instandhaltungs- und
Wartungskosten;
• Benennung finanzieller Beiträge für den Aufbau sowie zu den laufenden
Kosten für Betrieb und Instandhaltung der FFB.
In die Bewertung der Angebote geht nicht der Marktwert von Grundstück und
Gebäude ein, sondern deren Nutzwert für die Erfordernisse der FFB. Des
Weiteren wird das über Jahre sichtbare Engagement des Landes bei der
Forschungsförderung von Batterietechnologien bewertet:
• Fördersumme für Programme/Projekte zur Batterieforschung aus
Landesmitteln in den letzten fünf Jahren;
• Voraussichtliche Fördersumme für Programme/Projekte zur
Batterieforschung aus Landesmitteln in den nächsten fünf Jahren.
13. Wenn keine Bewertung mit Punkten erfolgt ist, aus welchem Grund gab
es dann prozentuale Angaben zu der Gewichtung der vier Kriterien, und
an welcher Stelle ist diese zum Tragen gekommen?
Die Möglichkeit einer Bewertung mit Punkten wurde in der ersten Sitzung der
Gründungskommission diskutiert. Die Gründungkommission selbst hat im
weiteren Verlauf davon Abstand genommen, eine Standortempfehlung auf
Grundlage einer Punktebewertung vorzunehmen.
14. Welche Mitglieder der Gründungskommission haben eine Bewertung der
Standorte vorgenommen, diese gegenüber der FhG, dem BMWi oder dem
BMBF kommuniziert, und wie genau lautet die Bewertung entlang der
Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit und (4) Finanzierung
(bitte für jedes Mitglied der Gründungskommission einzeln angeben)?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass einzelne Mitglieder der
Gründungskommission eine Bewertung der Standorte entlang der genannten
Kriterien erstellt oder abgegeben haben.
15. Bedeutet die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 94 von Dr. Anna Christmann vom 18. Juli 2019
(Bundestagsdrucksache 19/11757) enthaltenen Aussage des BMBF, dass die
Gründungskommission vier Standorte (Augsburg, Münster, Salzgitter, Ulm) für
„grundsätzlich geeignet befunden“ habe und dass gleichzeitig keine
eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, dass diese vier Standorte
in der Bewertung durch die Gründungskommission (über alle fünf
Kriterien hinweg) auf exakt die gleiche Punktezahl bzw. Bewertung kamen?
Wenn nein, welche Punktezahlen wurden jeweils erzielt (bitte nach
Kriterien aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Inwiefern ist es zutreffend, dass die anderen Standorte
„Kompensationszahlungen“ (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hat-die-forschungsministe
rin-die-%20wahrheit-gesagt-karliczek-geraet-in-bedraengnis/
24672488.html) erhalten werden?
Wenn ja, wann wurde dies entschieden, wie hoch fallen diese Zahlungen
jeweils aus, und sind sie in den veranschlagten 500 Mio. Euro enthalten
oder handelt es sich um eine zusätzliche Finanzierung?
Der Aufbau der FFB ist integraler Bestandteil des Dachkonzepts
„Forschungsfabrik Batterie“, welches den Rahmen für die Förderung der Batterieforschung
in Deutschland durch das BMBF bildet.
Das Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ sieht vor, eine
Innovationspipeline für die Batterieforschung in Deutschland zu etablieren. Dabei wurden und
werden neben dem Modul Batteriezellfertigung, welches die
Forschungsfertigung Batteriezelle beinhaltet, auch andere Akteure in den Modulen „Material“
und „Zelle und Prozesse“ gefördert. Ziel des Dachkonzepts ist es, die
Kompetenzen der unterschiedlichen Akteure zu bündeln und einzubinden.
„Kompensationszahlungen“ an die anderen Standorte sind nicht vorgesehen.
17. Wann genau kam die Gründungskommission zu dem Beschluss, die vier
Standorte Augsburg, Münster, Salzgitter und Ulm für grundsätzlich
geeignet zu bewerten (bitte Tag und Uhrzeit des Beschlusses angeben)?
Der Beschluss erfolgte als Ergebnis der Diskussion in der abschließenden
Sitzung der Gründungskommission am Vormittag des 25. Juni 2019. Auf die
Antwort zu Frage 21 wird ergänzend verwiesen.
18. Haben die nichtanwesenden Mitglieder im Vorfeld der Sitzung der
Gründungskommission am 25. Juni ein Votum abgegeben, und wenn ja, wie
lautete dieses, und welche Mitglieder haben das Votum unterstützt?
Die nicht anwesenden Mitglieder der Gründungskommission haben kein Votum
abgegeben. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
19. Welche Mitglieder der Gründungskommission haben das Dokument,
welches von einem Mitglied der Gründungskommission am 23. Juni 2019 an
den Abteilungsleiter IV des BMWi und Unterabteilungsleiter 51 des
BMBF versandt wurde und in welchem Ulm als Standort vorschlagen
wird, unterzeichnet (bitte alle Namen und deren Institution nennen)?
Das genannte Dokument ist nicht unterzeichnet. Als Unterzeichner vorgesehen
war Herr Dr. Achatz, Thyssen-Krupp AG.
20. Aus welchen Gründen wurde besagtes Schreiben in der letzten Sitzung
und damit für die Standortentscheidung nicht berücksichtigt, wenn es
doch explizit als Diskussionsbeitrag für diese Sitzung eingespeist worden
ist?
Das Schreiben wurde als persönliche fachliche Einschätzung gewertet und
genauso behandelt. Die Mitglieder der Gründungskommission haben bei der
abschließenden Sitzung am 25. Juni 2019 ihre Expertise insoweit eingebracht, als
sie die Konzepte für unterschiedliche Standorte mit Blick auf ihre generelle
Eignung diskutiert haben.
21. Von welchen Personen ist zu welchem Zeitpunkt entschieden worden,
dass es kein Votum der Gründungskommission für einen Standort geben
wird, und wie und zu welchem Zeitpunkt wurde die Kommission in diese
Entscheidung eingebunden oder darüber informiert?
Aufgrund von Interessenskonflikten einiger Vertreter von Unternehmen wurde
im Rahmen der abschließenden Sitzung der Gründungskommission am 25. Juni
2019 von einer konkreten Empfehlung oder Reihung möglicher Standorte
ausdrücklich abgesehen.
22. Wann hat die FhG die Einengung der für die FFB geeigneten Standorte
von vier auf drei vorgenommen, und wann genau wurde diese Bewertung
durch eine E-Mail von einem Vertreter der FhG an den
Unterabteilungsleiter 51 des BMBF kommuniziert (bitte Tag und Uhrzeit des Versands
dieser E-Mail angeben)?
Der genaue Zeitpunkt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die FhG teilte der
zuständigen Fachabteilung des BMBF am 25. Juni 2019 gegen Mittag
telefonisch mit, dass sie die Gleichwertigkeit dreier Angebote festgestellt hat.
23. Was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür, dass die Fraunhofer-
Gesellschaft den Standort Augsburg für nicht geeignet eingestuft hat, und
wie fielen demgegenüber die Bewertungen der anderen verbliebenen drei
Standorte durch Fraunhofer aus?
Zu den ausschlaggebenden Gründen gehörte die weniger ausgebildete
Einbindung in die relevanten lokalen Kompetenznetzwerke (Industrie sowie
Forschung). Die FhG hat festgestellt, dass es mit den verbliebenen drei Standorten
mehrere sehr geeignete Standorte gibt, an denen die FFB erfolgreich umgesetzt
werden kann.
24. Auf Grundlage welcher Überlegungen und zu welchem Zeitpunkt hat die
FhG sich nach Kenntnis der Bundesregierung dazu entschieden, in einem
laufenden Verfahren neue, zusätzliche Kriterien oder eine
Ausdifferenzierung der Kriterien für die Bewertung der Standorte einzuführen?
25. Waren neben der FhG weitere Mitglieder der Gründungskommission und
weitere Personen bzw. Institutionen an der Genese der zusätzlichen
Kriterien beteiligt?
Wenn ja, welche waren dies?
26. Inwiefern wurden die zusätzlichen Kriterien „Kompetenz der
Beteiligten“, „volkswirtschaftlicher Nutzen“ und „ökologischer Ansatz“ den
Bewerbern transparent gemacht, inwiefern hatten diese die Möglichkeit, die
Darstellung ihrer Konzepte entsprechend zu ergänzen, und wann lagen
der Gründungskommission alle notwendigen Informationen vor, diese
nachträglich ergänzten Kriterien umfassend zu bewerten?
Die Fragen 24 bis 26 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 124
und 125 des Abgeordneten Dr. h.c. Thomas Sattelberger auf
Bundestagsdrucksache 19/12849 verwiesen.
27. Inwieweit spielte bei dem Kriterium Ökologischer Ansatz neben der
Frage des Recycling auch die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren
Energiequellen und die von der Bundesregierung festgelegten
Netzengpassgebiete eine Rolle?
Die Versorgung mit erneuerbarem Strom spielte eine untergeordnete Rolle, da
diese beispielsweise durch Verträge mit Stromanbietern geregelt werden kann.
Die Netzengpassgebiete spielten bei der Standortauswahl keine Rolle.
28. Zu welcher Bewertung kamen das BMBF und das BMWi hinsichtlich der
verbliebenen drei Standorte (Münster, Salzgitter und Ulm) entlang der
Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit, (4) Finanzierung und der
Mindestanforderung (5) Grundstück und Gebäude sowie der neuen
zusätzlichen Kriterien (6) Kompetenz der Beteiligten, (7)
volkswirtschaftlicher Nutzen und (8) Ökologischer Ansatz, und welche
Bewertungsdokumente wurden dazu erstellt, auf deren Grundlage anschließend der
Unterabteilungsleiter 51 des BMBF, in Absprache mit dem Abteilungsleiter IV
(BMWi), die finale Entscheidung bei der Auswahl des Standorts der FFB
traf (bitte hier die detaillierten Bewertungen der drei Standorte
hinsichtlich aller Kriterien durch das BMBF und das BMWi aufführen)?
29. Wann genau lagen diese Bewertungen hinsichtlich der acht Kriterien
durch das BMBF und das BMWi final vor (bitte Tag und Uhrzeit
nennen), und welche Rangliste ergab sich daraus für Ulm und Salzgitter?
Die Fragen 28 und 29 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bei der Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster, die nach einem
Austausch mit dem BMWi getroffen und von diesem befürwortet wurde,
spielten vor allem die Passfähigkeit des Konzepts zur Gesamtstrategie der
Bundesregierung, der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen, ökologische Aspekte
sowie die fachliche Reputation und die internationale Sichtbarkeit der
Antragsteller eine Rolle. Diese Punkte wurden im Entscheidungsvermerk des BMBF vom
25. Juni 2019 entsprechend gewürdigt. Eine Rangliste für Ulm und Salzgitter
hat sich nicht ergeben.
30. Wann genau wurde durch den Unterabteilungsleiter 51 des BMBF der
Vermerk mit der Standortentscheidung für Münster an den
Abteilungsleiter 5 des BMBF gesandt (bitte Tag und Uhrzeit nennen)?
Der Entscheidungsvermerk wurde am 25. Juni 2019 nachmittags erstellt und
unmittelbar anschließend der zuständigen Abteilungsleitung zugeleitet.
31. Wann genau versandte das BMWi die offizielle Bestätigung für die
Entscheidung pro Münster an das BMBF (bitte Tag und Uhrzeit nennen)?
Die offizielle Bestätigung des BMWi, dass die Entscheidung des BMBF
mitgetragen wird, wurde am 27. Juni 2019 um 13:47 Uhr per E-Mail an das BMBF
übermittelt.
32. Wurde Bundesminister Peter Altmaier ausschließlich Münster als Sieger
in der Frage der Standortentscheidung für die FFB präsentiert oder hat er
eine Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen
Bewertung aller Standorte präsentiert bekommen?
Dem Bundesminister Peter Altmaier wurden die potenziellen Standorte mit
einer zusammenfassenden Bewertung und dem Votum für den Standort Münster
sowie einer Einordnung in den Kontext der geplanten Maßnahmen des BMWi
dargestellt.
33. Welche Maßnahmen hat Bundesminister Peter Altmaier, sollte ihm keine
vollständige Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer
vollständigen Bewertung aller Standorte vorgelegt worden sein, daraufhin
veranlasst?
Die Veranlassung von Maßnahmen war nicht erforderlich.
34. Wann hat sich Bundesminister Peter Altmaier mit Mitgliedern der
Gründungskommission und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF und
des BMWi über Themen rund um die Standortentscheidung für die FFB
ausgetauscht?
Ein Austausch von Bundesminister Peter Altmaier mit den Mitgliedern der
Gründungskommission fand nicht statt.
35. Wann hat die FhG die Entscheidung pro Münster „begrüßt“ (Aussage von
Bundesministerin Anja Karliczek in der Sondersitzung des Ausschusses
für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – ABFTA – am
24. Juli 2019, bitte Form, Tag und Datum dieser Mitteilung der FhG an
das BMBF angeben)?
Die FhG hat im Rahmen der Pressekonferenz am 28. Juni 2019 die
Entscheidung für den Standort Münster begrüßt.
36. Wann, und welche Personen erklärten per Schreiben an das BMBF oder
die FhG, dass sie die Standortentscheidung pro Münster ausdrücklich
unterstützten, und wie lautet der exakte Inhalt dieser Schreiben (bitte wenn
möglich Tag und Uhrzeit des Versands dieser Schreiben nennen)?
Mit Schreiben vom 2. Juli 2019 erklärte der Ministerpräsident des Landes
Nordrhein-Westfalen, dass die Standortentscheidung pro Münster unterstützt
wird. Weiterhin hat die Stadtverwaltung Ibbenbüren mit Schreiben vom 11. Juli
2019 die Standortentscheidung begrüßt.
37. Warum wurde lediglich der Vorsitz für die Sitzung ans BMWi abgegeben,
in der selbst gar keine Entscheidung getroffen wurde, die Entscheidung
selbst dann aber trotzdem im BMBF durch Unterabteilungsleiter 51
getroffen, obwohl dieser mit Schreiben vom 13. Juni 2019 der
Gründungskommission mitgeteilt hatte, dass der Vorsitz der Gründungskommission
für die Sitzung am 25. Juni 2019 beim BMWi liegen werde und dies mit
der Befangenheit von Bundesministerin Anja Karliczek für den Standort
Münster begründet wurde?
Die Übernahme des Vorsitzes der Gründungskommission durch das BMWi
wurde in dem genannten Schreiben vor allem damit begründet, dass eine enge
Abstimmung der Überlegungen zur Errichtung der FFB mit den Maßnahmen
des BMWi zur Förderung der Batteriezellfertigung erforderlich ist, um eine
maximale Wirkung zu gewährleisten, und diese Abstimmung durch die enge
Einbindung des BMWi in die Standortauswahl der FFB in idealer Weise erreicht
werden kann. Im Rahmen der Sitzung der Gründungskommission wurden
Empfehlungen für mögliche Standorte erarbeitet. Schlussendlich musste die
abschließende Entscheidung durch das BMBF getroffen werden, da
Haushaltsmittel des BMBF für die Förderung vergeben werden sollen. Das BMWi hat die
Anschlussfähigkeit der Auswahl an die geplante Förderung von Projekten zur
Etablierung der Batteriezellfertigung in Deutschland im Rahmen eines
sogenannten IPCEI (Important Project of Common European Interest) geprüft und
unter diesem Aspekt den Standort Münster als geeignet eingestuft und den
Standortvorschlag für Münster befürwortet. Auf dieser Basis wurde die
Entscheidung über die Auswahl des Standorts der FFB durch die zuständige
Abteilungsleitung im BMBF getroffen.
38. Wie war Bundesministerin Anja Karliczek in das Aufsetzen des
Entscheidungsprozesses zur Standortfindung der FFB involviert, und wurde die
Möglichkeit diskutiert, dass es in der Gründungskommission zu
Interessenskonflikten kommen könnte und wie damit umzugehen sei?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Die Entscheidung zur Errichtung der FFB im Rahmen des Dachkonzepts
„Forschungsfabrik Batterie“ wurde von der Bundesministerin für Bildung und
Forschung auf der Basis eines Konzepts der FhG am 15. Dezember 2018 getroffen.
Zeitgleich hat die Bundesministerin entschieden, einen Wettbewerb für den
Standort der FFB zu starten. Die Mitglieder der Gründungskommission wurden
am 16. Mai 2019 auf das gängige Verfahren zum Umgang mit Befangenheit in
Gutachter- oder Berufungskommissionen hingewiesen: Danach verzichtet das
bei einem Besprechungsgegenstand befangene Mitglied auf Mitsprache. Dieses
Verfahren wird regelmäßig bei wissenschaftlichen Begutachtungs- und
Auswahlverfahren im BMBF angewandt. Ergänzend wird auf die Antworten zu den
Fragen 1, 2 und 5 verwiesen.
39. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek erstmalig darüber in
Kenntnis gesetzt, dass erstens Münster durch die FhG zur Bewerbung
aufgefordert wurde und dass zweitens Münster sich schließlich auch als
Standort für die FFB beworben hat?
40. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass
auch Ibbenbüren an dem Konzept des Standorts Münster beteiligt wäre,
und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Die Fragen 39 und 40 werden im Zusammenhang beantwortet.
Am 20. Februar 2019 hat der Leiter der zuständigen Fachabteilung den Prozess
zur Standortauswahl und die Liste der Standortkandidaten gebilligt. Am
12. März 2019 hat der stellvertretende Leiter der zuständigen Fachabteilung die
Bundesministerin über den geplanten Start des Wettbewerbs informiert und
dabei die Standorte kommuniziert, die zur Bewerbung aufgefordert werden
sollen.
Die Bewerbung aus Nordrhein-Westfalen ging am 22. Mai 2019 ein.
Unmittelbar nach dem Eingang der Bewerbungsunterlagen wurde die Bundesministerin
telefonisch durch den stellvertretenden Leiter der zuständigen Fachabteilung
darüber informiert, dass es eine Bewerbung aus Nordrhein-Westfalen mit
Beteiligung von Münster und Ibbenbüren gibt.
41. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass es
in der Gründungskommission Interessenskonflikte gebe oder gab, die
einen eindeutigen Vorschlag für einen Standort nicht zulassen, und welche
Konsequenzen hat die Bundesministerin daraus gezogen?
42. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass
die Fraunhofer Gesellschaft nochmals eine Ausdifferenzierung der
Kriterien vorgeschlagen hat, nach denen das BMBF eine abschließende
Standortauswahl vornehmen würde?
43. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek durch ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Standortentscheidung der FFB pro Münster
in Kenntnis gesetzt, und wie wurde ihr gegenüber diese Entscheidung
begründet?
44. Wurde Bundesministerin Anja Karliczek ausschließlich Münster als
Sieger in der Frage der Standortentscheidung für die FFB präsentiert oder
hat sie eine Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer
vollständigen Bewertung aller Standorte präsentiert bekommen?
45. Welche Maßnahmen hat Bundesministerin Anja Karliczek, falls ihr keine
vollständige Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer
vollständigen Bewertung aller Standorte vorlegt wurde, daraufhin veranlasst?
Die Fragen 41 bis 45 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18, 19 und 21 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12698
verwiesen. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 21 sowie 24 bis
26 verwiesen.
46. Wann hat sich Bundesministerin Anja Karliczek mit Mitgliedern der
Gründungskommission und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
BMBF und des BMWi über Themen rund um die Standortentscheidung
FFB ausgetauscht?
Ein Austausch von Bundesministerin Karliczek mit den Mitgliedern der
Gründungskommission fand nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 41 bis 45 verwiesen.
47. Gab es eine Rücksprache der Bundesministerin Anja Karliczek mit dem
Abteilungsleiter der Abteilung 5 des BMBF (Forschung für
Digitalisierung und Innovationen) und dem Unterabteilungsleiter der Unterabteilung
51 (Forschung für den Digitalen Wandel), in der der
Entscheidungsprozess und die abschließende Rangfolge der Standorte durch das BMBF
diskutiert worden ist?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 41 bis 45 verwiesen.
48. Wann und durch wen wurden Prof. Martin Winter, Prof. Achim Kampker
und Prof. Reimund Neugebauer zur Pressekonferenz am 28. Juni 2019,
Beginn 8:30 Uhr eingeladen, bei welcher die Entscheidung pro Münster
mitgeteilt wurde?
Nach erfolgter Standortentscheidung wurden im Laufe des 27. Juni 2019 durch
die zuständige Fachabteilung des BMBF die Einladungen an die drei genannten
Personen ausgesprochen, an dem Pressegespräch teilzunehmen. Es wurde auch
Herr Prof. Schuh angefragt, der aber zeitlich verhindert war.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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