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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einführung und Nutzung eines zentralen EU-Einfuhrkontrollsystems (ICS 2) für den Zoll

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1272427.08.2019

Einführung und Nutzung eines zentralen EU-Einfuhrkontrollsystems (ICS 2) für den Zoll

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE. Einführung und Nutzung eines zentralen EU-Einfuhrkontrollsystems (ICS 2) für den Zoll Die Europäische Kommission will ein neues Einfuhrkontrollsystem (ICS 2) des Zolls entwickeln. Ein entsprechender Beschluss erfolgte im Dezember 2017 (Ratsdokument 5574/19). Ähnlich dem EU-Fluggastdatensystem soll das ICS2 als „EU Advance Cargo Information System“ Vorabinformationen über Waren verarbeiten, um dadurch „schwerwiegende Sicherheitsrisiken zu identifizieren, die durch internationale Warenbewegungen entstehen, bevor diese die EU- Außengrenzen erreichen“. Dies betrifft Frachtdaten im Luft-, See-, Schienen- und Straßenverkehr. Erwartet werden jährlich mehr als 300 Millionen Frachten auf allen Transportwegen, hinzu kommen bis zu einer Milliarde Post- und Expresssendungen. Das „Fracht-Vorabinformationssystem“ soll die anfallenden Daten zentral, statt wie früher dezentral, speichern. Alle Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandvorgänge werden in einer papierlosen und elektronischen Umgebung aufgebaut. Zu den vorab zu übermittelnden Informationen gehören Daten aller Personen, die in den Verkauf, den Transport oder den Versand der Güter involviert sind, außerdem Angaben über die Firmen, in denen die Fracht verpackt oder gelagert wurde sowie über die genutzten Verkehrsmittel. Das ICS 2 nutzt Algorithmen, um verdeckte Muster oder andere Auffälligkeiten in den Vorabinformationen zu finden. Die Bundesregierung begrüßt die Pläne (Plenarprotokoll 19/106, Antwort auf die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Andrej Hunko). Organisatorische Änderungen für die deutsche Zollverwaltung ergeben sich nach Angaben der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht nicht. Behörden der Mitgliedstaaten und damit auch die Zollkriminalämter können das ICS 2 für ihre eigene Risikoanalyse in ihren nationalen Zollsystemen verwenden. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung ein „kohärenteres, effizienteres und kosteneffizienteres Zollrisikomanagement in Europa“. Das ICS 2 soll mit anderen polizeilichen EU-Informationssystemen vernetzt werden. Demnach sollen auch andere Systeme aus dem Zollbereich „mit denjenigen auch aus dem Sicherheitsbereich (personenorientiert) interoperabel sein“. Hierzu untersucht die Europäische Kommission derzeit rechtliche und technische Rahmenbedingungen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12724 19. Wahlperiode 27.08.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Bedeutung haben der See-, Luft- und Straßenverkehr für die von deutschen Zollbehörden eingenommenen Zollabgaben (bitte für die einzelnen Sektoren angeben)? a) Wie viele Zollgebühren haben die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 eingenommen (bitte für See-, Luft- und Straßenverkehr angeben)? b) Wie viele dieser Einnahmen hat die Bundesregierung als „traditionelle Eigenmittel“ an die Europäische Union abgeführt?  2. Wie viele Zollbeamtinnen und Zollbeamte beschäftigt die Bundesregierung, und wie verteilen sich diese auf Flughäfen, Landgrenzübergänge, Häfen, Binnenzollstellen, Zolllabore und Zollkriminalämter?  3. Wie viele Zollanmeldungen haben die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bearbeitet (bitte für See-, Luft- und Straßenverkehr angeben)?  4. Wie viele illegale und bzw. oder gefährliche Waren haben die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 beschlagnahmt?  5. Wo ist das dezentrale europäische Einfuhrkontrollsystem (ICS) bei deutschen Zollbehörden physisch angesiedelt, woher stammt die Hard- und Software, welche Ämter können das System nutzen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können darauf lesend sowie schreibend zugreifen? a) Wie viele Datensätze enthält das ICS? b) Wie viele Personen oder Objekte sind im ICS mit welchen Fahndungen oder Ausschreibungen versehen?  6. Welche Änderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch den Umbau des ICS zu einem zentralen ICS 2? a) Wie viele jährliche Anmeldungen für Frachten auf allen Transportwegen sowie Post- und Expresssendungen erwartet die Bundesregierung für die kommenden Jahre? b) Wie soll das ICS 2 aus den Vorabinformationen über Waren „schwerwiegende Sicherheitsrisiken […] identifizieren, die durch internationale Warenbewegungen entstehen, bevor diese die EU-Außengrenzen erreichen“ (Kommissionsdokument C(2019) 648 final)? c) Welche technischen Lösungen werden hierfür genutzt? d) Werden Algorithmen eingesetzt, um verdeckte Muster oder andere Auffälligkeiten zu finden? e) Inwiefern soll das ICS 2 sogenannte Watchlists nutzen?  7. Welche Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des Tarifsystems (TARIC3) geplant? Inwiefern kann das TARIC3 zur Überwachung der Lieferketten und Umsetzung des Zollkodex für Fahndungen und Ausschreibungen genutzt werden?  8. Welche Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Container Traffic Monitoring Systems (ConTraffic) und der Containerstatusmeldungen geplant?  9. Wie nutzen die deutschen Zollbehörden das „Common Risk Management Framework“ (CRMF) der Europäischen Union und wie unterscheidet sich dieses vom ICS? a) Wie viele „Risikoinformationen“ haben die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 über das CRMF erhalten und wie viele haben sie selbst über das System verteilt? b) Wie viele gemeinsame Reaktionen sind daraufhin mit anderen Mitgliedstaaten erfolgt und wie wurden diese über das Zollrisiko- Managementsystem (CRMS) koordiniert? 10. Wie viele Personen oder Sachen sind derzeit im Zollinformationssystem (ZIS) gespeichert, wie viele davon zum Zwecke der offenen oder verdeckten Kontrolle und wie viele dieser Daten stammen von deutschen Behörden? 11. Wie viele Personen oder Sachen sind derzeit im Aktennachweissystem für Zollzwecke (ANS) gespeichert, und wie viele dieser Daten stammen von deutschen Behörden? 12. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Instrument „Customs union performance“ („Instrument für die Leistung der Zollunion“), mit dem die EU-Kommission eine Bewertung der Funktionsweise der Zollunion auf der Grundlage wesentlicher Leistungsindikatoren in einer Reihe von Bereichen wie dem Schutz der finanziellen Interessen, der Gewährleistung der Sicherheit der EU-Bürger und der Bewertung der Bedeutung des Zolls im Hinblick auf den Beitrag zum Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU, vornehmen will (Bericht des Europäischen Parlaments über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts durch die Entwicklung der Zollunion der EU und ihrer Governance (2018/2109(INI))? a) Wer soll an dieses System angeschlossen werden? b) Was ist der Bundesregierung über Planungen der Generaldirektion TAXUD bekannt, Möglichkeiten zum Data-Mining in Datenbanken des Zolls auszubauen? 13. Welche Rolle übernehmen die Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung als „Wächter über die Warenströme“ beim Schutz der inneren Sicherheit (Ratsdokument 9449/19) und welche Beispiele kann die Bundesregierung für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität mitteilen? 14. Mit welchen Maßnahmen tragen die deutschen Zollbehörden in den Kategorien institutionelle Zusammenarbeit, operative Zusammenarbeit sowie Informationsaustausch und Interoperabilität zu „einem hohen Maß an innerer Sicherheit in der EU“ bei und welche Maßnahmen sind geplant, damit dies wie von der EU vorgesehen „noch stärker“ erfolgt (Ratsdokument 7705/18)? 15. An welchen regionalen Kontaktgruppen aus für den Grenzübertritt verantwortlichen Behörden der Landaußengrenzen sowie der großen Häfen und Flughäfen beteiligen sich welche deutschen Zollbehörden auf EU-Ebene? 16. An welchen „Gemeinsamen Aktionen“ (Joint Customs Operations, JCOs, und Joint Customs and Police operations, JCPOs) haben sich die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 beteiligt, und welche weiteren sind Beteiligungen sind geplant? a) An welchen dieser Aktionen haben sich welche EU-Agenturen sowie potenziellen EU-Kandidatenländer sowie Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer beteiligt? b) Was ist der Bundesregierung über Zeitpunkt und Teilnehmende (auch Agenturen oder private Dienstleister) an diesjährigen polizeilichen „Gemeinsamen Aktionstagen“ („Joint Action Days“ – JAD, „Large Scale Joint Action Days“ – LSJAD) der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bekannt, und welche Firmen, Fluglinien oder Reisedienstleister nehmen bzw. nahmen daran teil (bitte den jeweiligen JADs zuordnen)? 17. Welche deutschen Zollbehörden können lesend oder schreibend auf die Datenbanken SIS, VIS, iFADO und Europol-EIS zugreifen, und inwiefern ist dieser Zugriff nur im Rahmen zollbezogener strafrechtlicher Ermittlungen erlaubt? a) Welche deutschen Zollbehörden nutzen das Europol-System SIENA zum Informationsaustausch? b) Sollen deutsche Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung vollen Zugriff auf die Daten des europäischen PNR-Systems erhalten, anstatt diese von der Fluggastdatenzentralstelle bei relevanten Treffern nur im Einzelfall zu erhalten (Bundestagsdrucksache 19/10431)? c) Was ist der Bundesregierung über Pläne der Weltzollorganisation bekannt, Leitlinien zu erstellen, um Passagierdaten auch für Kreuzfahrtschiffe zu nutzen? 18. Wann soll die Machbarkeitsstudie der EU-Kommission zur Einbindung der Zollsysteme in die Informationssysteme im Bereich Justiz und Inneres vorliegen (Plenarprotokoll 19/106, Antwort auf die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Andrej Hunko; Ratsdokument 8434/1/17)? 19. Welche Gelder hat die Bundesregierung im EU-Programm „Zoll 2020“ erhalten (Kommissionsdokument COM/2018/442 final), und welche weiteren Mittel will sie über das Programm „Customs“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen abrufen? a) Welche Informations- und welche Detektionstechnologie wurde oder wird mit diesen Mitteln beschafft? b) Welche finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung haben deutsche Zollbehörden aus dem Fonds für integriertes Grenzmanagement erhalten bzw. was ist hierzu geplant (Kommissionsdokument COM(2018) 474 final)? c) Sollen Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung als Endnutzer an den auf die Strafverfolgungsbehörden ausgerichteten EU- Sicherheitsforschungsprojekten (Horizont 2020) teilnehmen (bitte erläutern)? 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welchem Datum und an welchen konkreten Grenzübergängen in Griechenland, Ungarn, Lettland und womöglich auch in Rumänien und Polen die Pilotphasen der EU-Projekte iBorderCtrl und PROTECT unter Beteiligung der Leibniz Universität Hannover und der Bundesdruckerei/Veridos stattfanden bzw. stattfinden (vgl. www.iborderctrl.eu/sites/default/files/publications/ iBorderCtrl_D7.6_v1.0.pdf; „Consequently PROTECT project is going to describe the proposed border crossing procedure at an airport while iBorderCtrl is going to demonstrate the envisaged border crossing procedure at land borders“)? 21. Welche deutschen Zollbehörden beteiligten sich in der Vergangenheit an den gemeinsamen Operationen von Frontex (Mehrzweckoperationen) oder an der Nutzung von Eurosur Fusion Services? 22. Welche deutschen Zollbehörden haben Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamte in Koordinierungszentren von Eurosur entsandt und welche Planungen existieren hierzu? 23. Welche deutschen Zollbehörden haben Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamte zu welchen multidisziplinären Fachzentren bei Europol entsandt? 24. Sollen die Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung Möglichkeiten zur operativen Zusammenarbeit mit Drittländern erweitern (bitte erläutern)? Welche Länder stehen dabei im Fokus? Berlin, den 8. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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