[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla
Jepke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12724 –
Einführung und Nutzung eines zentralen EU-Einfuhrkontrollsystems (ICS 2)
für den Zoll
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Kommission will ein neues Einfuhrkontrollsystem (ICS 2)
des Zolls entwickeln. Ein entsprechender Beschluss erfolgte im Dezember
2017 (Ratsdokument 5574/19). Ähnlich dem EU-Fluggastdatensystem soll das
ICS2 als „EU Advance Cargo Information System“ Vorabinformationen über
Waren verarbeiten, um dadurch „schwerwiegende Sicherheitsrisiken zu
identifizieren, die durch internationale Warenbewegungen entstehen, bevor diese die
EU-Außengrenzen erreichen“. Dies betrifft Frachtdaten im Luft-, See-,
Schienen- und Straßenverkehr. Erwartet werden jährlich mehr als 300
Millionen Frachten auf allen Transportwegen, hinzu kommen bis zu einer Milliarde
Post- und Expresssendungen.
Das „Fracht-Vorabinformationssystem“ soll die anfallenden Daten zentral,
statt wie früher dezentral, speichern. Alle Einfuhr-, Ausfuhr- und
Versandvorgänge werden in einer papierlosen und elektronischen Umgebung aufgebaut.
Zu den vorab zu übermittelnden Informationen gehören Daten aller Personen,
die in den Verkauf, den Transport oder den Versand der Güter involviert sind,
außerdem Angaben über die Firmen, in denen die Fracht verpackt oder
gelagert wurde sowie über die genutzten Verkehrsmittel. Das ICS 2 nutzt
Algorithmen, um verdeckte Muster oder andere Auffälligkeiten in den
Vorabinformationen zu finden.
Die Bundesregierung begrüßt die Pläne (Plenarprotokoll 19/106, Antwort auf
die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Andrej Hunko). Organisatorische
Änderungen für die deutsche Zollverwaltung ergeben sich nach Angaben der
damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht nicht.
Behörden der Mitgliedstaaten und damit auch die Zollkriminalämter können das
ICS 2 für ihre eigene Risikoanalyse in ihren nationalen Zollsystemen
verwenden. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung ein „kohärenteres,
effizienteres und kosteneffizienteres Zollrisikomanagement in Europa“.
Das ICS 2 soll mit anderen polizeilichen EU-Informationssystemen vernetzt
werden. Demnach sollen auch andere Systeme aus dem Zollbereich „mit
denjenigen auch aus dem Sicherheitsbereich (personenorientiert) interoperabel
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13478
19. Wahlperiode 24.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. September
2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sein“. Hierzu untersucht die Europäische Kommission derzeit rechtliche und
technische Rahmenbedingungen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs-
und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die
Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Soweit
parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls
geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf
welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen
Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, S. 161,
189).
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass ein Teil der Fragen aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die
Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann. Die Antworten zu
den Fragen 5, 6b, 6c, 6e, 9, 9a, 9b, 10, 12b, 16, 16a, 16b 17, 17a, 17b,17c und
21 können nicht offen, sondern nur als Verschlusssache eingestuft übermittelt
werden. Eine offene Antwort ist nicht möglich, weil die Fragen Informationen
betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind. Mit
der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages ist ein Instrument
geschaffen, das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ermöglicht, die
entsprechenden Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen
Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil die
Veröffentlichung der erfragten Informationen umfassende Rückschlüsse auf den
kriminalitätsbezogenen Informationsstand sowie die Arbeitsweise des Zolls und anderer
nationaler Behörden sowie internationaler Organisationen, Institutionen und
Agenturen ermöglichen würde. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten,
Methoden und Informationsquellen dieser Behörden, Organisationen, Agenturen
und Institutionen bekannt würden, was sich sowohl auf die staatliche,
zwischenstaatliche als auch auf die supranationale Aufgabenwahrnehmung in den
Bereichen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung außerordentlich nachteilig
auswirken würde.
Die Antwort der Bundesregierung auf die betroffenen Fragen muss daher aus
Gründen des Staatswohls als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2
Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des
Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VSA) eingestuft werden und wird als nicht zur Veröffentlichung
in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.*
* Das Bundesministerium der Finanzen hat Teile der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
1. Welche Bedeutung haben der See-, Luft- und Straßenverkehr für die von
deutschen Zollbehörden eingenommenen Zollabgaben (bitte für die
einzelnen Sektoren angeben)?
a) Wie viele Zollgebühren haben die deutschen Zollbehörden in den
Jahren 2016, 2017 und 2018 eingenommen (bitte für See-, Luft- und
Straßenverkehr angeben)?
In den Jahren 2016 bis 2018 haben die deutschen Zollbehörden die folgenden
Beträge als Zollabgaben vereinnahmt (gerundet):
Jahr Betrag in Mrd. €
2016 5,14
2017 5,07
2018 5,03
b) Wie viele dieser Einnahmen hat die Bundesregierung als „traditionelle
Eigenmittel“ an die Europäische Union abgeführt?
Von den zuvor genannten vereinnahmten Zollabgaben hat die Bundesregierung
an die Europäische Kommission abzüglich der jeweils geltenden
Erhebungskostenpauschale folgende Beträge als traditionelle Eigenmittel abgeführt
(gerundet):
Jahr Betrag in Mrd. €
2016 3,93
2017 4,06
2018 4,02
Zu den Fragen 1a und 1b: Eine Aufschlüsselung nach See-, Luft- sowie
Straßenverkehr der von den deutschen Zollbehörden eingenommenen Zollabgaben
und eine damit korrespondierende Darstellung der verkehrsträgerspezifischen
Bedeutung sind nicht möglich.
2. Wie viele Zollbeamtinnen und Zollbeamte beschäftigt die
Bundesregierung, und wie verteilen sich diese auf Flughäfen, Landgrenzübergänge,
Häfen, Binnenzollstellen, Zolllabore und Zollkriminalämter?
Zum Stichtag 28.12.2018 waren in der Zollverwaltung 35.661 AK beschäftigt.
Davon waren 2.390,47 AK an Flughäfen, 761,70 AK an Landgrenzübergängen,
1.787,63 AK an Häfen, 2.409,62 AK an Binnenzollämtern, 417,04 AK in
Zolllaboren und 3.569,11 AK beim Zollkriminalamt und in den
Zollfahndungsämtern tätig.
3. Wie viele Zollanmeldungen haben die deutschen Zollbehörden in den
Jahren 2016, 2017 und 2018 bearbeitet (bitte für See-, Luft- und
Straßenverkehr angeben)?
Zur Ermittlung der Anzahl der Zollanmeldungen hat die Generalzolldirektion
eine Auswertung des Zollabfertigungssystems ATLAS vorgenommen. Die
Ergebnisse sind nachfolgend in tabellarischer Form aufgeführt.
Einfuhr
Zollanmeldungen 2016 2017 2018
Drittlandsgrenze 1.476.750 1.465.542 1.522.547
See- oder Freihafengrenze 2.247.068 2.368.383 2.360.937
Flughafen 6.554.849 7.037.440 7.548.939
Binnenland 20.216.938 21.529.571 22.147.705
Summe 30.495.605 32.400.936 33.580.128
Zollanmeldungspositionen 2016 2017 2018
Drittlandsgrenze 4.099.134 4.299.830 4.763.057
See- oder Freihafengrenze 5.264.190 5.057.972 5.035.052
Flughafen 11.471.261 13.151.488 14.805.785
Binnenland 82.117.531 87.878.526 89.505.975
Summe 102.952.116 110.387.816 114.109.869
Ausfuhr
Zollanmeldungen 2016 2017 2018
Drittlandsgrenze 3.141.456 3.139.128 3.124.637
See- oder Freihafengrenze 12.068.146 12.187.389 12.228.719
Flughafen 16.731.091 16.774.056 16.787.694
Binnenland 22.297.530 23.511.675 23.920.979
Summe 54.238.223 55.612.248 56.062.029
Zollanmeldungspositionen 2016 2017 2018
Drittlandsgrenze 17.048.590 17.170.586 17.211.867
See- oder Freihafengrenze 75.120.047 72.516.190 72.914.127
Flughafen 67.593.660 67.782.852 67.874.692
Binnenland 147.950.387 161.631.533 173.151.534
Summe 307.712.684 319.101.161 331.152.220
Versand
Zollanmeldungen 2016 2017 2018
Drittlandsgrenze 419.269 426.167 409.189
See- oder Freihafengrenze 990.968 973.990 972.592
Flughafen 2.016.427 2.026.334 2.044.724
Binnenland 3.631.597 3.754.417 3.868.945
Summe 7.058.261 7.180.908 7.295.450
Zollanmeldungspositionen 2016 2017 2018
Drittlandsgrenze 2.181.091 2.248.397 2.318.504
See- oder Freihafengrenze 2.798.687 2.725.396 2.714.551
Flughafen 15.042.651 15.568.081 15.483.438
Binnenland 20.942.571 21.236.697 21.557.479
Summe 40.965.000 41.778.571 42.073.972
4. Wie viele illegale und bzw. oder gefährliche Waren haben die deutschen
Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 beschlagnahmt?
Die Zollverwaltung weist die Mengen an sichergestellten Waren in den
jeweiligen Jahresstatistiken aus. Diese werden veröffentlicht und sind unter anderem
für die Jahre 2016, 2017 und 2018 abrufbar unter:
www.zoll.de/DE/Service/
Publikationen/Broschueren/statistiken.html?nn=282530&faqCalled
Doc=282536.
5. Wo ist das dezentrale europäische Einfuhrkontrollsystem (ICS) bei
deutschen Zollbehörden physisch angesiedelt, woher stammt die Hard- und
Software, welche Ämter können das System nutzen und wie viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können darauf lesend sowie schreibend
zugreifen?
Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
a) Wie viele Datensätze enthält das ICS?
ICS selbst enthält keine Datensätze. Gespeist wird ICS durch die nationalen
Anwendungen der Mitgliedstaaten.
b) Wie viele Personen oder Objekte sind im ICS mit welchen
Fahndungen oder Ausschreibungen versehen?
Im ICS sind keine Fahndungen oder Ausschreibungen hinterlegt.
6. Welche Änderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch
den Umbau des ICS zu einem zentralen ICS 2?
In Erweiterung des bestehenden ICS sollen mit ICS 2 stärker als bisher die
Erkenntnisse aller auf der Route liegenden EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz
und Norwegen in die Pre-Arrival-Risikoanalyse mit eingebunden werden.
Zudem wird den Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, ihre Daten hierfür selbst
abzugeben und sie nicht dem Beförderer mitteilen zu müssen. Vor allem aber
werden zwei Lücken des bisherigen ICS geschlossen: die Post im Sinne des
Weltpostvertrages wird nicht mehr von der Abgabe der risikoanalyse-bezogenen
Angaben befreit sein und bei der Analyse im Luftverkehr wird die Analyse
über den Bereich der Pre-Arrival-Analyse hinaus um den Pre-Loading-Bereich
erweitert. Hierdurch werden die Zollverwaltungen der EU einen weiteren
Beitrag zur Luftfrachtsicherheit leisten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6c in dem „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil verwiesen.
a) Wie viele jährliche Anmeldungen für Frachten auf allen
Transportwegen sowie Post- und Expresssendungen erwartet die Bundesregierung
für die kommenden Jahre?
Für eine Schätzung der zu erwartenden Gesamtzahlen liegen derzeit keine
ausreichend belastbaren Werte vor.
b) Wie soll das ICS 2 aus den Vorabinformationen über Waren
„schwerwiegende Sicherheitsrisiken […] identifizieren, die durch
internationale Warenbewegungen entstehen, bevor diese die EU-Außengrenzen
erreichen“ (Kommissionsdokument C(2019) 648 final)?
Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
c) Welche technischen Lösungen werden hierfür genutzt?
Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
d) Werden Algorithmen eingesetzt, um verdeckte Muster oder andere
Auffälligkeiten zu finden?
Ja.
e) Inwiefern soll das ICS 2 sogenannte Watchlists nutzen?
Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
7. Welche Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich
des Tarifsystems (TARIC3) geplant?
Inwiefern kann das TARIC3 zur Überwachung der Lieferketten und
Umsetzung des Zollkodex für Fahndungen und Ausschreibungen genutzt
werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine bevorstehende
Änderung von TARIC3 vor.
TARIC3 kann nicht zur Überwachung der Lieferketten und Umsetzung des
Zollkodex für Fahndungen und Ausschreibungen genutzt werden. Bei TARIC3
handelt es sich um die „Tabellenstruktur“ des TARICs und der Online-
Anwendung des elektronischen Zolltarifs.
8. Welche Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des Container Traffic Monitoring Systems (ConTraffic) und der
Containerstatusmeldungen geplant?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Änderungen an Con-
Traffic oder CSM vor.
9. Wie nutzen die deutschen Zollbehörden das „Common Risk Management
Framework“ (CRMF) der Europäischen Union und wie unterscheidet sich
dieses vom ICS?
Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
a) Wie viele „Risikoinformationen“ haben die deutschen Zollbehörden in
den Jahren 2016, 2017 und 2018 über das CRMF erhalten und wie
viele haben sie selbst über das System verteilt?
Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
b) Wie viele gemeinsame Reaktionen sind daraufhin mit anderen
Mitgliedstaaten erfolgt und wie wurden diese über das Zollrisiko-
Managementsystem (CRMS) koordiniert?
Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
10. Wie viele Personen oder Sachen sind derzeit im Zollinformationssystem
(ZIS) gespeichert, wie viele davon zum Zwecke der offenen oder
verdeckten Kontrolle und wie viele dieser Daten stammen von deutschen
Behörden?
Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
11. Wie viele Personen oder Sachen sind derzeit im Aktennachweissystem
für Zollzwecke (ANS) gespeichert, und wie viele dieser Daten stammen
von deutschen Behörden?
Das ANS (Aktennachweissystem für Zollzwecke) wird auch als FIDE (Fichier
d’Identification des Dossiers d’Enquêtes Douanières) bezeichnet. FIDE wird
von OLAF betrieben und besteht aus dem FIDE der EU und dem FIDE der EU-
Mitgliedstaaten.
In FIDE der EU sind derzeit 4.063 Vorgänge enthalten, davon 209 aus
Deutschland. In FIDE der EU-Mitgliedstaaten sind derzeit 5.211 Vorgänge enthalten,
davon 4.924 aus Deutschland. Eine Differenzierung nach Personen und Sachen
ist nicht möglich.
12. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem
Instrument „Customs union performance“ („Instrument für die Leistung der
Zollunion“), mit dem die EU-Kommission eine Bewertung der
Funktionsweise der Zollunion auf der Grundlage wesentlicher
Leistungsindikatoren in einer Reihe von Bereichen wie dem Schutz der finanziellen
Interessen, der Gewährleistung der Sicherheit der EU-Bürger und der
Bewertung der Bedeutung des Zolls im Hinblick auf den Beitrag zum
Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU, vornehmen will (Bericht des
Europäischen Parlaments über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des
Binnenmarkts durch die Entwicklung der Zollunion der EU und ihrer
Governance (2018/2109(INI))?
a) Wer soll an dieses System angeschlossen werden?
Das Customs Union Performance (CUP) Projekt dient dem Ziel, aus dem
Vergleich verschiedener Indikatoren ein Instrument zur systematischen Bewertung
und ggf. Verbesserung der EU-weiten Verfahrensweise in den Bereichen
Schutz, Kontrolle, Vereinfachungen und Kooperation zu gewinnen. Die Daten
stammen unter anderem aus Meldungen der Mitgliedstaaten der EU und
werden in einem Jahresbericht zusammengestellt, der die Daten auf EU Ebene
aggregiert und auch auf Ebene der GeneralzolldirektorInnen der EU-
Mitgliedstaaten vorgestellt und erläutert wird.
Gleichzeitig soll mit CUP ein Hilfsmittel für nationale Zwecke der einzelnen
EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, um anhand eines Vergleiches
zwischen den eigenen nationalen und den aggregierten Daten Informationen zu
erhalten.
Alle EU-Mitgliedstaaten liefern an das Projekt Daten zu. Dies geschieht nicht
über ein System, sondern durch Übersendung der Zahlen an die EU-
Kommission.
b) Was ist der Bundesregierung über Planungen der Generaldirektion ?
TAXUD bekannt, Möglichkeiten zum Data-Mining in Datenbanken
des Zolls auszubauen?
Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
13. Welche Rolle übernehmen die Zollbehörden aus Sicht der
Bundesregierung als „Wächter über die Warenströme“ beim Schutz der inneren
Sicherheit (Ratsdokument 9449/19) und welche Beispiele kann die
Bundesregierung für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter
Kriminalität mitteilen?
Im Rahmen der zollamtlichen Überwachung kontrollieren die Zollbehörden den
Verkehr mit Waren über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Union.
Sie sind integraler Bestandteil der europäischen Sicherheitsarchitektur. In
einzelnen Mitgliedstaaten, beispielsweise in Deutschland, haben die Zollbehörden
darüber hinaus auch weitere Kompetenzen unter anderem in den Bereichen der
grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
Die deutsche Zollverwaltung bekämpft im Rahmen ihrer gesetzlichen
Aufgaben die organisierte grenzüberschreitende Zollkriminalität und arbeitet hierbei
national und international eng mit anderen Strafverfolgungsbehörden
zusammen.
Zudem wirkt die Zollverwaltung bei der Bekämpfung des Terrorismus im
Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen mit. Beispielsweise wird durch die
Zollverwaltung im Rahmen der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs unter
anderem die Einhaltung von Liefer- und Bereitstellungsverboten, die in den
Terrorismusverordnungen der EU geregelt sind, risikoorientiert überwacht. Ziel
ist, auf diese Weise beabsichtigte Zuwiderhandlungen frühzeitig zu entdecken
und zu verhindern.
14. Mit welchen Maßnahmen tragen die deutschen Zollbehörden in den
Kategorien institutionelle Zusammenarbeit, operative Zusammenarbeit sowie
Informationsaustausch und Interoperabilität zu „einem hohen Maß an
innerer Sicherheit in der EU“ bei und welche Maßnahmen sind geplant,
damit dies wie von der EU vorgesehen „noch stärker“ erfolgt
(Ratsdokument 7705/18)?
Die Bundesregierung begrüßt die europäischen Bemühungen um eine
verbesserte Interoperabilität von IT-Systemen aus den Bereichen Justiz, Inneres und
Zoll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, da hierdurch
Effizienzsteigerungen der beteiligten Behörden zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der
EU zu erwarten sind.
Die institutionelle Zusammenarbeit wird durch intensiven
Informationsaustausch, systematische nationale Beteiligung der deutschen Zollverwaltung am
EU Policy Cycle/SOCTA und die systematische Einbindung in die EMPACT
Maßnahmen sichergestellt.
Zudem arbeitet die deutsche Zollverwaltung in den Bereichen der Bekämpfung
der schweren und organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität erfolgreich
mit Europol zusammen.
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass die
Zollbehörden der EU mit ihren Kompetenzen im Bereich der Überwachung des
Warenverkehrs künftig noch intensiver und effizienter in die Belange der
inneren Sicherheit der EU eingebunden wird.
15. An welchen regionalen Kontaktgruppen aus für den Grenzübertritt
verantwortlichen Behörden der Landaußengrenzen sowie der großen Häfen
und Flughäfen beteiligen sich welche deutschen Zollbehörden auf EU-
Ebene?
Die deutschen Zollbehörden beteiligen sich auf EU-Ebene an den
Kontaktgruppen RALFH und ICARUS.
RALFH ist eine Kontaktgruppe von Zollbediensteten der wichtigsten
nördlichen Seehäfen der EU und Vertretern der Häfen Rotterdam, Antwerpen, Le
Havre, Felixstowe, Hamburg, Stettin, Leixoes und Bilbao.
Die deutsche Zollverwaltung ist durch das Hauptzollamt Hamburg vertreten.
ICARUS ist eine Kontaktgruppe von Zollbediensteten der wichtigsten EU-
Flughäfen und Vertretern der Flughäfen Brüssel, Paris-Charles de Gaulle,
Frankfurt am Main, London-Heathrow, Lissabon, Luxemburg, Madrid-Barajas,
Amsterdam-Schiphol, Rom-Fiumicino, Prag und Sofia.
Die deutsche Zollverwaltung ist durch das Hauptzollamt Frankfurt/Main
vertreten.
16. An welchen „Gemeinsamen Aktionen“ (Joint Customs Operations, JCOs,
und Joint Customs and Police operations, JCPOs) haben sich die
deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 beteiligt, und
welche weiteren sind Beteiligungen sind geplant?
a) An welchen dieser Aktionen haben sich welche EU-Agenturen sowie
potenziellen EU-Kandidatenländer sowie Bewerberländer und
potenziellen Bewerberländer beteiligt?
b) Was ist der Bundesregierung über Zeitpunkt und Teilnehmende (auch
Agenturen oder private Dienstleister) an diesjährigen polizeilichen
„Gemeinsamen Aktionstagen“ („Joint Action Days“ – JAD, „Large
Scale Joint Action Days“ – LSJAD) der Europäischen Union und ihrer
Mitgliedstaaten bekannt, und welche Firmen, Fluglinien oder
Reisedienstleister nehmen bzw. nahmen daran teil (bitte den jeweiligen
JADs zuordnen)?
Auf die Antwort in dem „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
17. Welche deutschen Zollbehörden können lesend oder schreibend auf die
Datenbanken SIS, VIS, iFADO und Europol-EIS zugreifen, und
inwiefern ist dieser Zugriff nur im Rahmen zollbezogener strafrechtlicher
Ermittlungen erlaubt?
a) Welche deutschen Zollbehörden nutzen das Europol-System SIENA
zum Informationsaustausch?
b) Sollen deutsche Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung vollen
Zugriff auf die Daten des europäischen PNR-Systems erhalten, anstatt
diese von der Fluggastdatenzentralstelle bei relevanten Treffern nur
im Einzelfall zu erhalten (Bundestagsdrucksache 19/10431)?
c) Was ist der Bundesregierung über Pläne der Weltzollorganisation
bekannt, Leitlinien zu erstellen, um Passagierdaten auch für
Kreuzfahrtschiffe zu nutzen?
Auf die Antwort in dem „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
18. Wann soll die Machbarkeitsstudie der EU-Kommission zur Einbindung
der Zollsysteme in die Informationssysteme im Bereich Justiz und
Inneres vorliegen (Plenarprotokoll 19/106, Antwort auf die Mündliche Frage
47 des Abgeordneten Andrej Hunko; Ratsdokument 8434/1/17)?
Der Beginn der Machbarkeitsstudie wurde von der EU-Kommission für 2019
avisiert, ist aber nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht erfolgt.
19. Welche Gelder hat die Bundesregierung im EU-Programm „Zoll 2020“
erhalten (Kommissionsdokument COM/2018/442 final), und welche
weiteren Mittel will sie über das Programm „Customs“ für die
Zusammenarbeit im Zollwesen abrufen?
Über die Programmlaufzeit (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020) des EU-
Programms „Zoll 2020“ werden der deutschen Zollverwaltung Gelder in Höhe
von insgesamt ca. 1,6 Mio. Euro zugewiesen.
Das Nachfolgeprogramm „Customs“ – mit ebenfalls siebenjähriger Laufzeit –
befindet sich derzeit als Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission
in den Beratungen mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen
Parlament. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten.
a) Welche Informations- und welche Detektionstechnologie wurde oder
wird mit diesen Mitteln beschafft?
Das EU-Programm „Zoll 2020“ ist ein Aktionsprogramm, das die Reise- und
Aufenthaltskosten für Mitwirkende an gemeinsamen Programmaktivitäten
finanziert. Darüber hinaus gewährt das Programm unter den Bedingungen des
jeweiligen Jahresarbeitsprogramms finanzielle Unterstützung für die
Entwicklung, Pflege, Betrieb und Qualitätskontrolle der Unionskomponenten der in der
Verordnung genannten bestehenden und neuer europäischer
Informationssysteme. Eine finanzielle Förderung von Detektionstechnologie ist nicht Gegenstand
des Programms.
b) Welche finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung haben deutsche
Zollbehörden aus dem Fonds für integriertes Grenzmanagement
erhalten bzw. was ist hierzu geplant (Kommissionsdokument COM(2018)
474 final)?
Derzeit befindet sich der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission
zur Schaffung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung
im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement in den Beratungen
mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Das
Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten.
c) Sollen Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung als Endnutzer an
den auf die Strafverfolgungsbehörden ausgerichteten EU-
Sicherheitsforschungsprojekten (Horizont 2020) teilnehmen (bitte
erläutern)?
Im Rahmen des europäischen Sicherheitsforschungsprogramms ist die
Einbindung von relevanten Anwendern gewünscht und sogar Fördervoraussetzung.
Grundsätzlich stellt die Bundeszollverwaltung je nach thematischer
Ausrichtung der Ausschreibungen einen relevanten Anwender in diesem Sinne dar, der
sich als Partner an europäischen Sicherheitsforschungsprojekten beteiligen
kann.
20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welchem Datum und an
welchen konkreten Grenzübergängen in Griechenland, Ungarn, Lettland
und womöglich auch in Rumänien und Polen die Pilotphasen der EU
Projekte iBorderCtrl und PROTECT unter Beteiligung der Leibniz ?
Universität Hannover und der Bundesdruckerei/Veridos stattfanden bzw.
stattfinden (vgl.
www.iborderctrl.eu/sites/default/files/publications/iBor
derCtrl_D7.6_v1.0.pdf; „Consequently PROTECT project is going to
describe the proposed border crossing procedure at an airport while i
BorderCtrl is going to demonstrate the envisaged border crossing procedure
at land borders“)?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Informationen vor, an welchen
konkreten Grenzübergängen in den genannten Ländern die Pilotphasen der EU-
Projekte iBorderCtrl und PROTECT stattfanden. Informationen können bei der
Europäischen Kommission nachgefragt werden (
https://cordis.europa.eu/pro
ject).
21. Welche deutschen Zollbehörden beteiligten sich in der Vergangenheit an
den gemeinsamen Operationen von Frontex (Mehrzweckoperationen)
oder an der Nutzung von Eurosur Fusion Services?
Auf die Antwort in dem „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften
Antwortteil wird verwiesen.
22. Welche deutschen Zollbehörden haben Zollverbindungsbeamtinnen und
Zollverbindungsbeamte in Koordinierungszentren von Eurosur entsandt
und welche Planungen existieren hierzu?
In das nationale Koordinierungszentrum EUROSUR der Bundespolizei wurden
keine Zollverbindungsbeamtinnen und -beamten entsandt. Derzeit bestehen
keine diesbezüglichen Planungen.
23. Welche deutschen Zollbehörden haben Zollverbindungsbeamtinnen und
Zollverbindungsbeamte zu welchen multidisziplinären Fachzentren bei
Europol entsandt?
Die deutsche Zollverwaltung hat keine Zollverbindungsbeamten zu
multidisziplinären Fachzentren bei Europol entsandt.
24. Sollen die Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der
Bundesregierung Möglichkeiten zur operativen Zusammenarbeit mit
Drittländern erweitern (bitte erläutern)?
Welche Länder stehen dabei im Fokus?
Die operative Zusammenarbeit der Zollbehörden der EU mit Drittländern
erfolgt im Rahmen der nationalen und supranationalen rechtlichen
Rahmenbedingungen sowie auf Grundlage von bilateralen bzw. multilateralen Verträgen.
Diese werden kontinuierlich aufgrund von operativen Erfordernissen oder
neuen Entwicklungen angepasst bzw. neu vereinbart.
Die Zusammenarbeit der Zollbehörden in Deutschland mit Drittländern ist ein
wichtiger Baustein zur erfolgreichen Aufgabenwahrnehmung bei der
Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
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ISSN 0722-8333]