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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Einführung und Nutzung eines zentralen EU-Einfuhrkontrollsystems (ICS 2) für den Zoll
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
24.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1272427.08.2019
Einführung und Nutzung eines zentralen EU-Einfuhrkontrollsystems (ICS 2) für den Zoll
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke,
Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich
und der Fraktion DIE LINKE.
Einführung und Nutzung eines zentralen EU-Einfuhrkontrollsystems (ICS 2)
für den Zoll
Die Europäische Kommission will ein neues Einfuhrkontrollsystem (ICS 2) des
Zolls entwickeln. Ein entsprechender Beschluss erfolgte im Dezember 2017
(Ratsdokument 5574/19). Ähnlich dem EU-Fluggastdatensystem soll das ICS2
als „EU Advance Cargo Information System“ Vorabinformationen über Waren
verarbeiten, um dadurch „schwerwiegende Sicherheitsrisiken zu identifizieren,
die durch internationale Warenbewegungen entstehen, bevor diese die EU-
Außengrenzen erreichen“. Dies betrifft Frachtdaten im Luft-, See-, Schienen-
und Straßenverkehr. Erwartet werden jährlich mehr als 300 Millionen Frachten
auf allen Transportwegen, hinzu kommen bis zu einer Milliarde Post- und
Expresssendungen.
Das „Fracht-Vorabinformationssystem“ soll die anfallenden Daten zentral, statt
wie früher dezentral, speichern. Alle Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandvorgänge
werden in einer papierlosen und elektronischen Umgebung aufgebaut. Zu den
vorab zu übermittelnden Informationen gehören Daten aller Personen, die in
den Verkauf, den Transport oder den Versand der Güter involviert sind,
außerdem Angaben über die Firmen, in denen die Fracht verpackt oder gelagert
wurde sowie über die genutzten Verkehrsmittel. Das ICS 2 nutzt Algorithmen, um
verdeckte Muster oder andere Auffälligkeiten in den Vorabinformationen zu
finden.
Die Bundesregierung begrüßt die Pläne (Plenarprotokoll 19/106, Antwort auf
die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Andrej Hunko). Organisatorische
Änderungen für die deutsche Zollverwaltung ergeben sich nach Angaben der
damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht nicht.
Behörden der Mitgliedstaaten und damit auch die Zollkriminalämter können das
ICS 2 für ihre eigene Risikoanalyse in ihren nationalen Zollsystemen
verwenden. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung ein „kohärenteres,
effizienteres und kosteneffizienteres Zollrisikomanagement in Europa“.
Das ICS 2 soll mit anderen polizeilichen EU-Informationssystemen vernetzt
werden. Demnach sollen auch andere Systeme aus dem Zollbereich „mit
denjenigen auch aus dem Sicherheitsbereich (personenorientiert) interoperabel sein“.
Hierzu untersucht die Europäische Kommission derzeit rechtliche und
technische Rahmenbedingungen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12724
19. Wahlperiode 27.08.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bedeutung haben der See-, Luft- und Straßenverkehr für die von
deutschen Zollbehörden eingenommenen Zollabgaben (bitte für die
einzelnen Sektoren angeben)?
a) Wie viele Zollgebühren haben die deutschen Zollbehörden in den Jahren
2016, 2017 und 2018 eingenommen (bitte für See-, Luft- und
Straßenverkehr angeben)?
b) Wie viele dieser Einnahmen hat die Bundesregierung als „traditionelle
Eigenmittel“ an die Europäische Union abgeführt?
2. Wie viele Zollbeamtinnen und Zollbeamte beschäftigt die
Bundesregierung, und wie verteilen sich diese auf Flughäfen, Landgrenzübergänge,
Häfen, Binnenzollstellen, Zolllabore und Zollkriminalämter?
3. Wie viele Zollanmeldungen haben die deutschen Zollbehörden in den
Jahren 2016, 2017 und 2018 bearbeitet (bitte für See-, Luft- und
Straßenverkehr angeben)?
4. Wie viele illegale und bzw. oder gefährliche Waren haben die deutschen
Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 beschlagnahmt?
5. Wo ist das dezentrale europäische Einfuhrkontrollsystem (ICS) bei
deutschen Zollbehörden physisch angesiedelt, woher stammt die Hard- und
Software, welche Ämter können das System nutzen und wie viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können darauf lesend sowie schreibend
zugreifen?
a) Wie viele Datensätze enthält das ICS?
b) Wie viele Personen oder Objekte sind im ICS mit welchen Fahndungen
oder Ausschreibungen versehen?
6. Welche Änderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch den
Umbau des ICS zu einem zentralen ICS 2?
a) Wie viele jährliche Anmeldungen für Frachten auf allen Transportwegen
sowie Post- und Expresssendungen erwartet die Bundesregierung für die
kommenden Jahre?
b) Wie soll das ICS 2 aus den Vorabinformationen über Waren
„schwerwiegende Sicherheitsrisiken […] identifizieren, die durch internationale
Warenbewegungen entstehen, bevor diese die EU-Außengrenzen
erreichen“ (Kommissionsdokument C(2019) 648 final)?
c) Welche technischen Lösungen werden hierfür genutzt?
d) Werden Algorithmen eingesetzt, um verdeckte Muster oder andere
Auffälligkeiten zu finden?
e) Inwiefern soll das ICS 2 sogenannte Watchlists nutzen?
7. Welche Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich
des Tarifsystems (TARIC3) geplant?
Inwiefern kann das TARIC3 zur Überwachung der Lieferketten und
Umsetzung des Zollkodex für Fahndungen und Ausschreibungen genutzt
werden?
8. Welche Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des Container Traffic Monitoring Systems (ConTraffic) und der
Containerstatusmeldungen geplant?
9. Wie nutzen die deutschen Zollbehörden das „Common Risk Management
Framework“ (CRMF) der Europäischen Union und wie unterscheidet sich
dieses vom ICS?
a) Wie viele „Risikoinformationen“ haben die deutschen Zollbehörden in
den Jahren 2016, 2017 und 2018 über das CRMF erhalten und wie viele
haben sie selbst über das System verteilt?
b) Wie viele gemeinsame Reaktionen sind daraufhin mit anderen
Mitgliedstaaten erfolgt und wie wurden diese über das Zollrisiko-
Managementsystem (CRMS) koordiniert?
10. Wie viele Personen oder Sachen sind derzeit im Zollinformationssystem
(ZIS) gespeichert, wie viele davon zum Zwecke der offenen oder
verdeckten Kontrolle und wie viele dieser Daten stammen von deutschen
Behörden?
11. Wie viele Personen oder Sachen sind derzeit im Aktennachweissystem für
Zollzwecke (ANS) gespeichert, und wie viele dieser Daten stammen von
deutschen Behörden?
12. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem
Instrument „Customs union performance“ („Instrument für die Leistung der
Zollunion“), mit dem die EU-Kommission eine Bewertung der Funktionsweise
der Zollunion auf der Grundlage wesentlicher Leistungsindikatoren in einer
Reihe von Bereichen wie dem Schutz der finanziellen Interessen, der
Gewährleistung der Sicherheit der EU-Bürger und der Bewertung der
Bedeutung des Zolls im Hinblick auf den Beitrag zum Wachstum und zur
Wettbewerbsfähigkeit der EU, vornehmen will (Bericht des Europäischen
Parlaments über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts
durch die Entwicklung der Zollunion der EU und ihrer Governance
(2018/2109(INI))?
a) Wer soll an dieses System angeschlossen werden?
b) Was ist der Bundesregierung über Planungen der Generaldirektion
TAXUD bekannt, Möglichkeiten zum Data-Mining in Datenbanken des
Zolls auszubauen?
13. Welche Rolle übernehmen die Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung
als „Wächter über die Warenströme“ beim Schutz der inneren Sicherheit
(Ratsdokument 9449/19) und welche Beispiele kann die Bundesregierung
für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität
mitteilen?
14. Mit welchen Maßnahmen tragen die deutschen Zollbehörden in den
Kategorien institutionelle Zusammenarbeit, operative Zusammenarbeit sowie
Informationsaustausch und Interoperabilität zu „einem hohen Maß an
innerer Sicherheit in der EU“ bei und welche Maßnahmen sind geplant,
damit dies wie von der EU vorgesehen „noch stärker“ erfolgt (Ratsdokument
7705/18)?
15. An welchen regionalen Kontaktgruppen aus für den Grenzübertritt
verantwortlichen Behörden der Landaußengrenzen sowie der großen Häfen und
Flughäfen beteiligen sich welche deutschen Zollbehörden auf EU-Ebene?
16. An welchen „Gemeinsamen Aktionen“ (Joint Customs Operations, JCOs,
und Joint Customs and Police operations, JCPOs) haben sich die deutschen
Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 beteiligt, und welche
weiteren sind Beteiligungen sind geplant?
a) An welchen dieser Aktionen haben sich welche EU-Agenturen sowie
potenziellen EU-Kandidatenländer sowie Bewerberländer und
potenziellen Bewerberländer beteiligt?
b) Was ist der Bundesregierung über Zeitpunkt und Teilnehmende (auch
Agenturen oder private Dienstleister) an diesjährigen polizeilichen
„Gemeinsamen Aktionstagen“ („Joint Action Days“ – JAD, „Large Scale
Joint Action Days“ – LSJAD) der Europäischen Union und ihrer
Mitgliedstaaten bekannt, und welche Firmen, Fluglinien oder
Reisedienstleister nehmen bzw. nahmen daran teil (bitte den jeweiligen JADs
zuordnen)?
17. Welche deutschen Zollbehörden können lesend oder schreibend auf die
Datenbanken SIS, VIS, iFADO und Europol-EIS zugreifen, und inwiefern ist
dieser Zugriff nur im Rahmen zollbezogener strafrechtlicher Ermittlungen
erlaubt?
a) Welche deutschen Zollbehörden nutzen das Europol-System SIENA
zum Informationsaustausch?
b) Sollen deutsche Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung vollen
Zugriff auf die Daten des europäischen PNR-Systems erhalten, anstatt
diese von der Fluggastdatenzentralstelle bei relevanten Treffern nur im
Einzelfall zu erhalten (Bundestagsdrucksache 19/10431)?
c) Was ist der Bundesregierung über Pläne der Weltzollorganisation
bekannt, Leitlinien zu erstellen, um Passagierdaten auch für
Kreuzfahrtschiffe zu nutzen?
18. Wann soll die Machbarkeitsstudie der EU-Kommission zur Einbindung der
Zollsysteme in die Informationssysteme im Bereich Justiz und Inneres
vorliegen (Plenarprotokoll 19/106, Antwort auf die Mündliche Frage 47 des
Abgeordneten Andrej Hunko; Ratsdokument 8434/1/17)?
19. Welche Gelder hat die Bundesregierung im EU-Programm „Zoll 2020“
erhalten (Kommissionsdokument COM/2018/442 final), und welche
weiteren Mittel will sie über das Programm „Customs“ für die Zusammenarbeit
im Zollwesen abrufen?
a) Welche Informations- und welche Detektionstechnologie wurde oder
wird mit diesen Mitteln beschafft?
b) Welche finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung haben deutsche
Zollbehörden aus dem Fonds für integriertes Grenzmanagement erhalten
bzw. was ist hierzu geplant (Kommissionsdokument COM(2018) 474
final)?
c) Sollen Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung als Endnutzer an
den auf die Strafverfolgungsbehörden ausgerichteten EU-
Sicherheitsforschungsprojekten (Horizont 2020) teilnehmen (bitte erläutern)?
20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welchem Datum und an
welchen konkreten Grenzübergängen in Griechenland, Ungarn, Lettland
und womöglich auch in Rumänien und Polen die Pilotphasen der
EU-Projekte iBorderCtrl und PROTECT unter Beteiligung der Leibniz
Universität Hannover und der Bundesdruckerei/Veridos stattfanden bzw.
stattfinden (vgl. www.iborderctrl.eu/sites/default/files/publications/
iBorderCtrl_D7.6_v1.0.pdf; „Consequently PROTECT project is going to
describe the proposed border crossing procedure at an airport while
iBorderCtrl is going to demonstrate the envisaged border crossing
procedure at land borders“)?
21. Welche deutschen Zollbehörden beteiligten sich in der Vergangenheit an
den gemeinsamen Operationen von Frontex (Mehrzweckoperationen) oder
an der Nutzung von Eurosur Fusion Services?
22. Welche deutschen Zollbehörden haben Zollverbindungsbeamtinnen und
Zollverbindungsbeamte in Koordinierungszentren von Eurosur entsandt
und welche Planungen existieren hierzu?
23. Welche deutschen Zollbehörden haben Zollverbindungsbeamtinnen und
Zollverbindungsbeamte zu welchen multidisziplinären Fachzentren bei
Europol entsandt?
24. Sollen die Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der
Bundesregierung Möglichkeiten zur operativen Zusammenarbeit mit Drittländern
erweitern (bitte erläutern)?
Welche Länder stehen dabei im Fokus?
Berlin, den 8. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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