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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Versorgungslage mit Substitutionsbehandlung bei Menschen mit Opiatabhängigkeit

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

12.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1270627.08.2019

Versorgungslage mit Substitutionsbehandlung bei Menschen mit Opiatabhängigkeit

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Niema Movassat, Sylvia Gabelmann, Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Petra Pau, Kirsten Tackmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Versorgungslage mit Substitutionsbehandlung bei Menschen mit Opiatabhängigkeit Die Substitutionsbehandlung ist nach Ansicht der Fragesteller eine der effektivsten Möglichkeiten, um das Leben, die Selbstbestimmung und die Teilhabe von opiatabhängigen Menschen zu schützen. Die Fragestellenden begrüßen viele Regelungen, die mit der Neufassung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) im Jahr 2017 in Kraft getreten sind (unter anderem Wegfall des Abstinenzparadigmas, Überführung vieler ärztlichen Pflichten in eine Richtlinie der Bundesärztekammer, Lockerung der Take-Home-Regelungen). Viele Ärztinnen und Ärzte mussten sich bis dahin de facto entscheiden zwischen einem Verstoß gegen gesetzliche Regelungen und einem Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht. Die nun geltenden Veränderungen entsprechen in wichtigen Teilen Forderungen der Linksfraktion vom März 2013 (http:// dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/128/1712825.pdf). Trotzdem sind gerade im ländlichen Bereich nach wie vor große Versorgungslücken zu beklagen. Neben den ostdeutschen Ländern betrifft das insbesondere Bayern (siehe Bericht zum Substitutionsregister Januar 2019, www.bfarm.de/ SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/SubstitReg/Subst_ Bericht2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Selbst die ehemalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hat die repressive Politik gegenüber Heroinabhängigen in vielen unionsregierten Bundesländern, vor allem aber in ihrer Heimat Bayern kritisiert (www.sueddeutsche.de/politik/ drogen-drogenpolitik-gefaengnis-csu-bundestag-1.4437674?sc_uid= pfD0URCH2I&sc_src=email_707660&utm_medium=email&utm_content= www.sueddeutsche.de%2F1.4437674&sc_lid=76948383&sc_llid=6112&utm_ source=emarsys&utm_campaign=Espresso+am+Abend+8.5.2019). Die Fragestellenden begrüßen die Bemühungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB), bestehende Versorgungslücken zu bekämpfen (www.kvb.de/praxis/finanzielle-foerdermoeglichkeiten/ foerderungmethadonsubstitution/). Allerdings ist die Bayerische Staatsregierung bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei der Substitutionsbehandlung besonders aktiv (www.kvb.de/praxis/qualitaet/qualitaetssicherung/ substitutionsgestuetzte-behandlung-opiatabhaengiger/), was nach Ansicht der Deutscher Bundestag Drucksache 19/12706 19. Wahlperiode 27.08.2019 Fragesteller zu einer erheblichen Verunsicherung der versorgenden Medizinerinnen und Mediziner beigetragen hat. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Menschen waren nach Kenntnis der Bundesregierung geschätzt in den letzten zehn Jahren opiatabhängig (bitte pro Jahr und Bundesland angeben)?  2. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den Folgen einer Opiatabhängigkeit gestorben (bitte pro Jahr und Bundesland angeben)?  3. Wie hat sich die abhängigkeitsbegleitende Kriminalität (bspw. Beschaffungskriminalität) im Zusammenhang mit Drogenabhängigkeit (insbesondere Opiatabhängigkeit) in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte pro Jahr und Bundesland angeben)?  4. Inwiefern kann die Substitutionsbehandlung nach Einschätzung der Bundesregierung zur Reduktion drogenbedingter Kriminalität beitragen?  5. Welche Informationen hat die Bundesregierung über regionale Lücken bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten mit Substitutionsbehandlung? In welchen Bundesländern bestehen die größten Versorgungslücken?  6. Wie hat sich die Zahl der substituierenden Ärztinnen und Ärzte in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte pro Jahr und Bundesland angeben)?  7. Wie hat sich die Zahl der zur Substitution qualifizierten Ärztinnen und Ärzte in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte pro Jahr und Bundesland angeben)?  8. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anspruch von gesetzlich krankenversicherten opiatabhängigen Menschen auf eine Substitutionsbehandlung?  9. Inwiefern ist die Versorgung mit Substitutionsbehandlung Teil des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)? 10. Inwiefern ist die Substitutionsbehandlung nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandteil der vertragsärztlichen Bedarfsplanung? 11. Welche Institutionen überwachen die Umsetzung des Sicherstellungsauftrages durch die KV und welche Konsequenzen bzw. Sanktionen sind der Bundesregierung bekannt, wenn KV einer flächendeckenden Versorgung mit Substitutionstherapie nicht nachkommen? 12. Inwiefern können Substitutionsbehandlungen gezielt über die Terminservicestellen vermittelt werden und inwiefern plant die Bundesregierung, diesbezüglich Veränderungen anzustoßen? 13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die Verweigerung einer Substitutionsbehandlung durch eine bayerische Justizvollzugsanstalt als „unmenschlich“ angesehen hat (https:// hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-171711%22]})? 14. Inwiefern kann die Substitutionsbehandlung nach Kenntnis der Bundesregierung auch in Haft neben der Abstinenz die in der BtMVV genannten Ziele (die Sicherstellung des Überlebens, die Besserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes, die Unterstützung der Behandlung von Begleiterkrankungen oder die Verringerung der durch die Opioidabhängigkeit bedingten Risiken während einer Schwangerschaft sowie während und nach der Geburt) erfüllen? 15. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür ein, auch bei der Substitutionsbehandlung das Äquivalenzprinzip in Haftanstalten anzuwenden, nach der Haftinsassen eine gleichwertige Gesundheitsversorgung zusteht wie Menschen außerhalb des Vollzugs? 16. Wie viel Prozent der Menschen in Haft haben in den einzelnen Bundesländern Zugang zur Substitutionstherapie? 17. Inwiefern gehört der Zugang zur Substitutionsbehandlung nach Ansicht der Bundesregierung zur Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in Deutschland und welche Rolle spielt sie in den jüngst verabschiedeten Empfehlungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“? Berlin, den 14. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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