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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium für Arbeit und Soziales gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
11.09.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenSoziales & Arbeit
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1272727.08.2019
Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Matthias Seestern-
Pauly, Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler,
Dr. h.c. Thomas Sattelberger, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr,
Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung,
Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler,
Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger,
Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während
der Sommerferien
Der Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften ist in den vergangenen
Jahrzehnten massiv gestiegen. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ergibt sich
auch für die Zukunft ein erheblicher Bedarf an zusätzlichem Lehrpersonal
(vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/
GrauePublikationen/BST-17-032_Broschuere-Lehrkraefte_dringend_gesucht_
GESAMT_WEB.pdf).
Dennoch ist es in einigen Ländern gängige Praxis, dass befristete Verträge mit
angestellten Lehrkräften jeweils zum Ende des Schuljahres enden und die
Lehrkräfte für die Dauer der Sommerferien arbeitslos gemeldet sind. Die
systematische Sommerferienarbeitslosigkeit schafft Kosteneinsparungen für die
Bundesländer und finanzielle Unsicherheit für die betroffenen Lehrkräfte. Laut einem
Bericht der Bundesagentur für Arbeit haben sich 2018 rund 6.000 Lehrkräfte
vor oder während der Sommerferien arbeitslos gemeldet. Am häufigsten trifft
die Sommerarbeitslosigkeit Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 2018 meldeten
sich hier 1.850 Lehrerinnen und Lehrer während der Sommerferien arbeitslos.
Betroffen sind mit überwiegender Mehrheit junge Lehrkräfte sowie Frauen
(vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/
Berufe/generische-Publikationen/Lehrer.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12727
19. Wahlperiode 27.08.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung die Praxis einiger Bundesländer, Lehrkräfte bis
zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres zu befristen
und sie zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres bzw. zum Ende der
Sommerferien wieder einzustellen, bekannt?
Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Praxis, insbesondere in
Bezug auf die dem Bund dadurch entstehenden Kosten, den Einfluss auf
die Motivation der Lehrkräfte und die Wertschätzung von Lehrkräften
(bitte begründen)?
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum
Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet
haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der arbeitslos gemeldeten Lehrkräfte
im jeweiligen Jahr (bitte für die Jahre 2010 bis 2019, nach Bundesländern,
Alter und Geschlecht und nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln)?
Falls diese Zahlen von der genannten Erhebung der Bundesagentur für
Arbeit abweichen, was sind die Gründe dafür?
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum
Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet
haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Stellen für Lehrkräfte in den
jeweiligen Bundesländern zum entsprechenden Zeitpunkt (bitte für die Jahre
2010 bis 2019 und nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
4. Wie viele der Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien
bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar davor ihr Referendariat
abgeschlossen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Lehrkräfte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres nicht arbeitslos
gemeldet, die jedoch zeitgleich nicht in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt
waren (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie
nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
6. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf
Unterrichtsfächer, die arbeitslos gemeldete Lehrkräfte am häufigsten unterrichteten, und
welche fünf Studienfächer studierten arbeitslos gemeldete Lehrkräfte am
häufigsten (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern
sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
7. Wie lange sind Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien
bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben und zuvor einen
befristeten Arbeitsvertrag hatten, nach Kenntnis der Bundesregierung im
Durchschnitt arbeitslos gemeldet (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und
nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
wiedereingestellten Lehrkräfte an den insgesamt jeweils zum Beginn der
Sommerferien bzw. zum Ende des vorherigen Schuljahres arbeitslos gemeldeten
Lehrkräften (Wiedereinstellungsquote; bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent angeben), und welcher Anteil der wieder eingestellten Lehrkräfte
erhielt zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres nach Kenntnis der
Bundesregierung einen unbefristeten Arbeitsvertrag (bitte für die Jahre
2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und
ALG II mit Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen fanden Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der
Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben
und zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag besaßen, nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) im Anschluss an ihre Beschäftigung eine Arbeitsstelle außerhalb einer
Schule in öffentlicher Trägerschaft (bitte für die Jahre 2010 bis 2019
und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln),
b) keine neue Arbeitsstelle zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres
(bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach
Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
10. Welche rechtlichen und finanziellen Ansprüche gegenüber der
Arbeitslosenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit hat nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Lehrkraft, die sich nach abgeschlossenem
Referendariat arbeitslos meldet?
11. In welcher Höhe entstanden
a) dem Bund Kosten für die Sachbearbeitung, Beratung sowie
Arbeitsvermittlung,
b) den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern Kosten durch
Auszahlungen der Arbeitslosenversicherung von zum Beginn der Sommerferien
bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldeten Lehrkräften und
sonstige damit verbundene Maßnahmen (bitte für die Jahre 2010 bis
2019, nach Bundesländern und nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln sowie nach Kostenart aufgliedern)?
12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die den Bundesländern
durch die „Entlassung“ von Lehrkräften zum Beginn der Sommerferien
bzw. zum Ende des Schuljahres entstehenden Einsparungen (bitte für die
Jahre 2010 bis 2019 und Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und
ALG II aufschlüsseln)?
13. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass nach einer Statistik der
Bundesagentur für Arbeit besonders in Baden-Württemberg und Bayern zahlreiche
Lehrkräfte bis zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des
Schuljahres befristet werden?
14. Inwiefern werden diese Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung
an den durch ihre Praxis der Sommerarbeitslosigkeit für Lehrkräfte
bundesweit verursachten Kosten für die Arbeitslosenversicherung und
Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit in besonderer Weise beteiligt?
15. Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit den Ländern, um
eine solche Praxis der „Entlassung“ von Lehrkräften möglichst zu
minimieren, wenn diese absehbar nach den Sommerferien wiedereingestellt
werden?
Wenn ja, wann, und mit welchen Bundesländern fanden entsprechende
Gespräche statt, und welche Personen nahmen jeweils daran teil?
Wenn ja, welche Folgerungen wurden aus den Gesprächen gezogen, und
auf welche Maßnahmen hat sich die Bundesregierung mit den
Bundesländern jeweils verständigt?
Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, um eine
schnelle Wiedereinstellung von arbeitslos gemeldeten Lehrkräften
sicherzustellen?
17. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren in den jeweiligen Ländern rechtliche Änderungen vorgenommen, um
„Entlassungen“ von Lehrkräften, die nach den Sommerferien wieder
eingestellt werden, möglichst zu verhindern, und wenn ja, bitte die Maßnahmen
nach jeweiligen Bundesländern auflisten?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1314911.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12727 - Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/12727 –
Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während
der Sommerferien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften ist in den vergangenen
Jahrzehnten massiv gestiegen. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ergibt sich auch
für die Zukunft ein erheblicher Bedarf an zusätzlichem Lehrpersonal (vgl.
www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublika
tionen/BST-17-032_Broschuere-Lehrkraefte_dringend_gesucht_GE
SAMT_WEB.pdf).
Dennoch ist es in einigen Ländern gängige Praxis, dass befristete Verträge mit
angestellten Lehrkräften jeweils zum Ende des Schuljahres enden und die
Lehrkräfte für die Dauer der Sommerferien arbeitslos gemeldet sind. Die
systematische Sommerferienarbeitslosigkeit schafft Kosteneinsparungen für die
Bundesländer und finanzielle Unsicherheit für die betroffenen Lehrkräfte.
Laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit haben sich 2018 rund 6.000
Lehrkräfte vor oder während der Sommerferien arbeitslos gemeldet. Am
häufigsten trifft die Sommerarbeitslosigkeit Lehrkräfte in Baden-Württemberg.
2018 meldeten sich hier 1.850 Lehrerinnen und Lehrer während der
Sommerferien arbeitslos. Betroffen sind mit überwiegender Mehrheit junge Lehrkräfte
sowie Frauen (vgl. www.statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeits
marktberichte/Berufe/generische-Publikationen/Lehrer.pdf).
1. Ist der Bundesregierung die Praxis einiger Bundesländer, Lehrkräfte bis
zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres zu
befristen und sie zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres bzw. zum Ende
der Sommerferien wieder einzustellen, bekannt?
Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Praxis, insbesondere in
Bezug auf die dem Bund dadurch entstehenden Kosten, den Einfluss auf
die Motivation der Lehrkräfte und die Wertschätzung von Lehrkräften
(bitte begründen)?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass einige Bundesländer die Arbeitsverträge
von Lehrkräften bis zum Beginn der Sommerferien befristen. Entsprechend ist
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13149
19. Wahlperiode 11.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
10. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
in den Sommermonaten eine erhöhte Arbeitslosigkeit von Lehrkräften zu
beobachten.
Unter Beachtung der Vorgaben des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverträge ist es möglich, auch Arbeitsverträge von Lehrkräften
entsprechend zu befristen. Die Bundesregierung sieht die Praxis aber kritisch, wenn
bereits bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages absehbar ist, dass die
Lehrkraft zu Beginn des darauffolgenden Schuljahres erneut eingestellt werden
soll. Die Bundesländer sind insoweit gefordert, den Lehrkräften
Arbeitsbedingungen zu bieten, die der Bedeutung des Berufs gerecht werden und unnötige
Kosten für die Arbeitslosenversicherung vermeiden.
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum
Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos
gemeldet haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der arbeitslos gemeldeten
Lehrkräfte im jeweiligen Jahr (bitte für die Jahre 2010 bis 2019, nach
Bundesländern, Alter und Geschlecht und nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln)?
Falls diese Zahlen von der genannten Erhebung der Bundesagentur für
Arbeit abweichen, was sind die Gründe dafür?
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum
Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos
gemeldet haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Stellen für Lehrkräfte in den
jeweiligen Bundesländern zum entsprechenden Zeitpunkt (bitte für die
Jahre 2010 bis 2019 und nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
In der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) können
gemeldete Arbeitslose nicht danach differenziert werden, ob sie zuvor befristet oder
unbefristet beschäftigt waren. Zur Zahl der arbeitslosen Lehrkräfte bzw. der
gemeldeten Arbeitsstellen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „Befristungen und Arbeitslosigkeit von Lehrkräften“ auf
Bundestagsdrucksache 19/11845 verwiesen.
4. Wie viele der Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien
bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar davor ihr Referendariat
abgeschlossen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
In der Arbeitsmarktstatistik der BA können gemeldete Arbeitslose nicht danach
differenziert werden, ob sie zuvor ein Referendariat abgeschlossen haben.
5. Wie viele Lehrkräfte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres nicht arbeitslos
gemeldet, die jedoch zeitgleich nicht in einem Arbeitsverhältnis
beschäftigt waren (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern
sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
In der Statistik der BA kann nur über die Anzahl der gemeldeten Arbeitslosen
bzw. der gemeldeten Beschäftigten berichtet werden.
6. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf
Unterrichtsfächer, die arbeitslos gemeldete Lehrkräfte am häufigsten unterrichteten,
und welche fünf Studienfächer studierten arbeitslos gemeldete Lehrkräfte
am häufigsten (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern
sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
In der Arbeitsmarktstatistik der BA können gemeldete Arbeitslose nicht danach
differenziert werden, welche Studienfächer sie belegt oder welche Fächer sie
unterrichtet haben.
7. Wie lange sind Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der
Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben und zuvor
einen befristeten Arbeitsvertrag hatten, nach Kenntnis der
Bundesregierung im Durchschnitt arbeitslos gemeldet (bitte für die Jahre 2010 bis
2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
wiedereingestellten Lehrkräfte an den insgesamt jeweils zum Beginn der
Sommerferien bzw. zum Ende des vorherigen Schuljahres arbeitslos
gemeldeten Lehrkräften (Wiedereinstellungsquote; bitte in absoluten Zahlen und
in Prozent angeben), und welcher Anteil der wieder eingestellten
Lehrkräfte erhielt zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres nach Kenntnis
der Bundesregierung einen unbefristeten Arbeitsvertrag (bitte für die
Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I
und ALG II mit Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Wiedereinstellungen vor.
9. In wie vielen Fällen fanden Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der
Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben
und zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag besaßen, nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) im Anschluss an ihre Beschäftigung eine Arbeitsstelle außerhalb einer
Schule in öffentlicher Trägerschaft (bitte für die Jahre 2010 bis 2019
und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln),
b) keine neue Arbeitsstelle zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres
(bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach
Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
10. Welche rechtlichen und finanziellen Ansprüche gegenüber der
Arbeitslosenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit hat nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Lehrkraft, die sich nach abgeschlossenem
Referendariat arbeitslos meldet?
Nach einem Referendariat kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen,
wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen
Versicherungszeiten, vorliegen (§§ 137 ff. SGB III). Sofern das Referendariat in
einem Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet wurde, besteht in dieser Zeit
Versicherungsfreiheit; ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wird in einem
solchen Fall nicht begründet.
11. In welcher Höhe entstanden
a) dem Bund Kosten für die Sachbearbeitung, Beratung sowie
Arbeitsvermittlung,
b) den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern Kosten durch
Auszahlungen der Arbeitslosenversicherung von zum Beginn der
Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldeten
Lehrkräften und sonstige damit verbundene Maßnahmen (bitte für die Jahre
2010 bis 2019, nach Bundesländern und nach Bezug von ALG I und
ALG II aufschlüsseln sowie nach Kostenart aufgliedern)?
Im Jahr 2018 betrug der durchschnittliche Leistungsanspruch von
Arbeitslosengeldempfängern (nicht beschränkt auf Arbeitslose mit dem Zielberuf Lehrkraft)
1.600 Euro pro Monat (Arbeitslosengeld inklusive Beiträge zur
Sozialversicherung). Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die den
Bundesländern durch die „Entlassung“ von Lehrkräften zum Beginn der
Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres entstehenden Einsparungen (bitte für
die Jahre 2010 bis 2019 und Bundesländern sowie nach Bezug von ALG
I und ALG II aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass nach einer Statistik der
Bundesagentur für Arbeit besonders in Baden-Württemberg und Bayern
zahlreiche Lehrkräfte bis zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des
Schuljahres befristet werden?
Der Bundesregierung liegen zu den Gründen keine Erkenntnisse vor.
14. Inwiefern werden diese Bundesländer nach Kenntnis der
Bundesregierung an den durch ihre Praxis der Sommerarbeitslosigkeit für Lehrkräfte
bundesweit verursachten Kosten für die Arbeitslosenversicherung und
Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit in besonderer Weise
beteiligt?
Nach § 340 SGB III werden die Leistungen der Arbeitsförderung und die
sonstigen Ausgaben der BA durch Beiträge der Versicherungspflichtigen, der
Arbeitgeber und Dritter (Beitrag zur Arbeitsförderung), Umlagen, Mittel des
Bundes und sonstige Einnahmen finanziert. Eine besondere Finanzierung durch die
Länder findet nicht statt.
15. Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit den Ländern, um
eine solche Praxis der „Entlassung“ von Lehrkräften möglichst zu
minimieren, wenn diese absehbar nach den Sommerferien wiedereingestellt
werden?
Wenn ja, wann, und mit welchen Bundesländern fanden entsprechende
Gespräche statt, und welche Personen nahmen jeweils daran teil?
Wenn ja, welche Folgerungen wurden aus den Gesprächen gezogen, und
auf welche Maßnahmen hat sich die Bundesregierung mit den
Bundesländern jeweils verständigt?
Wenn nein, warum nicht?
Nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes sind die Länder für die
Lehrkräfte an Schulen zuständig. Derzeit befindet sich die Bundesregierung nicht in
Gesprächen mit den Bundesländern zum Thema Lehrerarbeitslosigkeit. Aus
den Vorjahren ist bekannt, dass die Lage am Arbeitsmarkt für Lehrkräfte in den
Sommermonaten erst abschließend beurteilt werden kann, wenn die
Sommerferien in allen Bundesländern beendet sind. Sobald die Arbeitsmarktdaten für die
Monate August und September 2019 bekannt sind, wird das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüfen, ob und gegebenenfalls auf welche
Bundesländer es zugehen wird.
16. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, um eine
schnelle Wiedereinstellung von arbeitslos gemeldeten Lehrkräften
sicherzustellen?
Alle Lehrerinnen und Lehrer, die sich in den Agenturen für Arbeit und
gemeinsamen Einrichtungen arbeitslos bzw. arbeitsuchend melden, werden in den
Vermittlungsprozess der BA einbezogen. Dabei werden sie, dem Vier-Phasen-
Modell (rechtskreisübergreifendes Integrationskonzept der BA) folgend,
individuell und stärkenorientiert beraten. Diese Beratung erfolgt auch zu alternativen
Arbeitgebern und Einsatzmöglichkeiten über den Arbeitsort Schule hinaus.
Spezielle bzw. zentrale Maßnahmen, um eine Wiedereinstellung von arbeitslos
gemeldeten Lehrkräften zu beschleunigen, werden nicht vorgehalten.
17. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren in den jeweiligen Ländern rechtliche Änderungen vorgenommen,
um „Entlassungen“ von Lehrkräften, die nach den Sommerferien wieder
eingestellt werden, möglichst zu verhindern, und wenn ja, bitte die
Maßnahmen nach jeweiligen Bundesländern auflisten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes sind die Länder für die
Lehrkräfte an Schulen zuständig.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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