Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
11.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1272727.08.2019
Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Matthias Seestern-
Pauly, Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler,
Dr. h.c. Thomas Sattelberger, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr,
Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung,
Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link,
Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler,
Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger,
Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während
der Sommerferien
Der Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften ist in den vergangenen
Jahrzehnten massiv gestiegen. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ergibt sich
auch für die Zukunft ein erheblicher Bedarf an zusätzlichem Lehrpersonal
(vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/
GrauePublikationen/BST-17-032_Broschuere-Lehrkraefte_dringend_gesucht_
GESAMT_WEB.pdf).
Dennoch ist es in einigen Ländern gängige Praxis, dass befristete Verträge mit
angestellten Lehrkräften jeweils zum Ende des Schuljahres enden und die
Lehrkräfte für die Dauer der Sommerferien arbeitslos gemeldet sind. Die
systematische Sommerferienarbeitslosigkeit schafft Kosteneinsparungen für die
Bundesländer und finanzielle Unsicherheit für die betroffenen Lehrkräfte. Laut einem
Bericht der Bundesagentur für Arbeit haben sich 2018 rund 6.000 Lehrkräfte
vor oder während der Sommerferien arbeitslos gemeldet. Am häufigsten trifft
die Sommerarbeitslosigkeit Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 2018 meldeten
sich hier 1.850 Lehrerinnen und Lehrer während der Sommerferien arbeitslos.
Betroffen sind mit überwiegender Mehrheit junge Lehrkräfte sowie Frauen
(vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/
Berufe/generische-Publikationen/Lehrer.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12727
19. Wahlperiode 27.08.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung die Praxis einiger Bundesländer, Lehrkräfte bis
zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres zu befristen
und sie zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres bzw. zum Ende der
Sommerferien wieder einzustellen, bekannt?
Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Praxis, insbesondere in
Bezug auf die dem Bund dadurch entstehenden Kosten, den Einfluss auf
die Motivation der Lehrkräfte und die Wertschätzung von Lehrkräften
(bitte begründen)?
2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum
Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet
haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der arbeitslos gemeldeten Lehrkräfte
im jeweiligen Jahr (bitte für die Jahre 2010 bis 2019, nach Bundesländern,
Alter und Geschlecht und nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln)?
Falls diese Zahlen von der genannten Erhebung der Bundesagentur für
Arbeit abweichen, was sind die Gründe dafür?
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil
der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum
Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet
haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Stellen für Lehrkräfte in den
jeweiligen Bundesländern zum entsprechenden Zeitpunkt (bitte für die Jahre
2010 bis 2019 und nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
4. Wie viele der Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien
bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar davor ihr Referendariat
abgeschlossen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Lehrkräfte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres nicht arbeitslos
gemeldet, die jedoch zeitgleich nicht in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt
waren (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie
nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
6. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf
Unterrichtsfächer, die arbeitslos gemeldete Lehrkräfte am häufigsten unterrichteten, und
welche fünf Studienfächer studierten arbeitslos gemeldete Lehrkräfte am
häufigsten (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern
sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
7. Wie lange sind Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien
bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben und zuvor einen
befristeten Arbeitsvertrag hatten, nach Kenntnis der Bundesregierung im
Durchschnitt arbeitslos gemeldet (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und
nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln)?
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
wiedereingestellten Lehrkräfte an den insgesamt jeweils zum Beginn der
Sommerferien bzw. zum Ende des vorherigen Schuljahres arbeitslos gemeldeten
Lehrkräften (Wiedereinstellungsquote; bitte in absoluten Zahlen und in
Prozent angeben), und welcher Anteil der wieder eingestellten Lehrkräfte
erhielt zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres nach Kenntnis der
Bundesregierung einen unbefristeten Arbeitsvertrag (bitte für die Jahre
2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und
ALG II mit Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln)?
9. In wie vielen Fällen fanden Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der
Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben
und zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag besaßen, nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) im Anschluss an ihre Beschäftigung eine Arbeitsstelle außerhalb einer
Schule in öffentlicher Trägerschaft (bitte für die Jahre 2010 bis 2019
und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln),
b) keine neue Arbeitsstelle zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres
(bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach
Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?
10. Welche rechtlichen und finanziellen Ansprüche gegenüber der
Arbeitslosenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit hat nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Lehrkraft, die sich nach abgeschlossenem
Referendariat arbeitslos meldet?
11. In welcher Höhe entstanden
a) dem Bund Kosten für die Sachbearbeitung, Beratung sowie
Arbeitsvermittlung,
b) den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern Kosten durch
Auszahlungen der Arbeitslosenversicherung von zum Beginn der Sommerferien
bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldeten Lehrkräften und
sonstige damit verbundene Maßnahmen (bitte für die Jahre 2010 bis
2019, nach Bundesländern und nach Bezug von ALG I und ALG II
aufschlüsseln sowie nach Kostenart aufgliedern)?
12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die den Bundesländern
durch die „Entlassung“ von Lehrkräften zum Beginn der Sommerferien
bzw. zum Ende des Schuljahres entstehenden Einsparungen (bitte für die
Jahre 2010 bis 2019 und Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und
ALG II aufschlüsseln)?
13. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass nach einer Statistik der
Bundesagentur für Arbeit besonders in Baden-Württemberg und Bayern zahlreiche
Lehrkräfte bis zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des
Schuljahres befristet werden?
14. Inwiefern werden diese Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung
an den durch ihre Praxis der Sommerarbeitslosigkeit für Lehrkräfte
bundesweit verursachten Kosten für die Arbeitslosenversicherung und
Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit in besonderer Weise beteiligt?
15. Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit den Ländern, um
eine solche Praxis der „Entlassung“ von Lehrkräften möglichst zu
minimieren, wenn diese absehbar nach den Sommerferien wiedereingestellt
werden?
Wenn ja, wann, und mit welchen Bundesländern fanden entsprechende
Gespräche statt, und welche Personen nahmen jeweils daran teil?
Wenn ja, welche Folgerungen wurden aus den Gesprächen gezogen, und
auf welche Maßnahmen hat sich die Bundesregierung mit den
Bundesländern jeweils verständigt?
Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, um eine
schnelle Wiedereinstellung von arbeitslos gemeldeten Lehrkräften
sicherzustellen?
17. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren in den jeweiligen Ländern rechtliche Änderungen vorgenommen, um
„Entlassungen“ von Lehrkräften, die nach den Sommerferien wieder
eingestellt werden, möglichst zu verhindern, und wenn ja, bitte die Maßnahmen
nach jeweiligen Bundesländern auflisten?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Fachkräftesicherung in der Europäischen Union - Auswirkungen und Steuerung auf nationaler Ebene
AfD29.01.2026
Qualifizierung, Weiterbildung und Fachkräftesicherung in Deutschland
AfD20.01.2026
Agile Arbeitsmethoden mit Fremdpersonaleinsatz bei IT-Großprojekten in Finanz- und Sozialbehörden des Bundes
AfD20.01.2026
Rechtssichere Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns und Prüfungen durch die Bundesregierung
AfD19.01.2026