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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1272727.08.2019

Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Matthias Seestern- Pauly, Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h.c. Thomas Sattelberger, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Sachstand und Bewertung der Arbeitslosigkeit von Lehrkräften während der Sommerferien Der Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften ist in den vergangenen Jahrzehnten massiv gestiegen. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ergibt sich auch für die Zukunft ein erheblicher Bedarf an zusätzlichem Lehrpersonal (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/ GrauePublikationen/BST-17-032_Broschuere-Lehrkraefte_dringend_gesucht_ GESAMT_WEB.pdf). Dennoch ist es in einigen Ländern gängige Praxis, dass befristete Verträge mit angestellten Lehrkräften jeweils zum Ende des Schuljahres enden und die Lehrkräfte für die Dauer der Sommerferien arbeitslos gemeldet sind. Die systematische Sommerferienarbeitslosigkeit schafft Kosteneinsparungen für die Bundesländer und finanzielle Unsicherheit für die betroffenen Lehrkräfte. Laut einem Bericht der Bundesagentur für Arbeit haben sich 2018 rund 6.000 Lehrkräfte vor oder während der Sommerferien arbeitslos gemeldet. Am häufigsten trifft die Sommerarbeitslosigkeit Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 2018 meldeten sich hier 1.850 Lehrerinnen und Lehrer während der Sommerferien arbeitslos. Betroffen sind mit überwiegender Mehrheit junge Lehrkräfte sowie Frauen (vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/ Berufe/generische-Publikationen/Lehrer.pdf). Deutscher Bundestag Drucksache 19/12727 19. Wahlperiode 27.08.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Ist der Bundesregierung die Praxis einiger Bundesländer, Lehrkräfte bis zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres zu befristen und sie zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres bzw. zum Ende der Sommerferien wieder einzustellen, bekannt? Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Praxis, insbesondere in Bezug auf die dem Bund dadurch entstehenden Kosten, den Einfluss auf die Motivation der Lehrkräfte und die Wertschätzung von Lehrkräften (bitte begründen)?  2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der arbeitslos gemeldeten Lehrkräfte im jeweiligen Jahr (bitte für die Jahre 2010 bis 2019, nach Bundesländern, Alter und Geschlecht und nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)? Falls diese Zahlen von der genannten Erhebung der Bundesagentur für Arbeit abweichen, was sind die Gründe dafür?  3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil der Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsverhältnis, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Stellen für Lehrkräfte in den jeweiligen Bundesländern zum entsprechenden Zeitpunkt (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?  4. Wie viele der Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar davor ihr Referendariat abgeschlossen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern aufschlüsseln)?  5. Wie viele Lehrkräfte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres nicht arbeitslos gemeldet, die jedoch zeitgleich nicht in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt waren (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?  6. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf Unterrichtsfächer, die arbeitslos gemeldete Lehrkräfte am häufigsten unterrichteten, und welche fünf Studienfächer studierten arbeitslos gemeldete Lehrkräfte am häufigsten (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?  7. Wie lange sind Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben und zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag hatten, nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt arbeitslos gemeldet (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)?  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der wiedereingestellten Lehrkräfte an den insgesamt jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des vorherigen Schuljahres arbeitslos gemeldeten Lehrkräften (Wiedereinstellungsquote; bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben), und welcher Anteil der wieder eingestellten Lehrkräfte erhielt zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres nach Kenntnis der Bundesregierung einen unbefristeten Arbeitsvertrag (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II mit Angaben in absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln)?  9. In wie vielen Fällen fanden Lehrkräfte, die sich jeweils zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldet haben und zuvor einen befristeten Arbeitsvertrag besaßen, nach Kenntnis der Bundesregierung a) im Anschluss an ihre Beschäftigung eine Arbeitsstelle außerhalb einer Schule in öffentlicher Trägerschaft (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln), b) keine neue Arbeitsstelle zum Beginn des darauffolgenden Schuljahres (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und nach Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)? 10. Welche rechtlichen und finanziellen Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Lehrkraft, die sich nach abgeschlossenem Referendariat arbeitslos meldet? 11. In welcher Höhe entstanden a) dem Bund Kosten für die Sachbearbeitung, Beratung sowie Arbeitsvermittlung, b) den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern Kosten durch Auszahlungen der Arbeitslosenversicherung von zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres arbeitslos gemeldeten Lehrkräften und sonstige damit verbundene Maßnahmen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019, nach Bundesländern und nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln sowie nach Kostenart aufgliedern)? 12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die den Bundesländern durch die „Entlassung“ von Lehrkräften zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres entstehenden Einsparungen (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 und Bundesländern sowie nach Bezug von ALG I und ALG II aufschlüsseln)? 13. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit besonders in Baden-Württemberg und Bayern zahlreiche Lehrkräfte bis zum Beginn der Sommerferien bzw. zum Ende des Schuljahres befristet werden? 14. Inwiefern werden diese Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung an den durch ihre Praxis der Sommerarbeitslosigkeit für Lehrkräfte bundesweit verursachten Kosten für die Arbeitslosenversicherung und Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit in besonderer Weise beteiligt? 15. Befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen mit den Ländern, um eine solche Praxis der „Entlassung“ von Lehrkräften möglichst zu minimieren, wenn diese absehbar nach den Sommerferien wiedereingestellt werden? Wenn ja, wann, und mit welchen Bundesländern fanden entsprechende Gespräche statt, und welche Personen nahmen jeweils daran teil? Wenn ja, welche Folgerungen wurden aus den Gesprächen gezogen, und auf welche Maßnahmen hat sich die Bundesregierung mit den Bundesländern jeweils verständigt? Wenn nein, warum nicht? 16. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, um eine schnelle Wiedereinstellung von arbeitslos gemeldeten Lehrkräften sicherzustellen? 17. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren in den jeweiligen Ländern rechtliche Änderungen vorgenommen, um „Entlassungen“ von Lehrkräften, die nach den Sommerferien wieder eingestellt werden, möglichst zu verhindern, und wenn ja, bitte die Maßnahmen nach jeweiligen Bundesländern auflisten? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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