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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bilanz der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Kosovo

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

23.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1273127.08.2019

Bilanz der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Kosovo

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Eva-Maria Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Bilanz der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Kosovo Deutschland ist der größte bilaterale Geber des Kosovo und stellt über Förderprogramme der Europäischen Union (EU) weitere Finanzhilfen für die Entwicklung zur Verfügung (www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und- Suedosteuropa/kosovo/index.jsp). Fünf EU-Mitgliedstaaten (Spanien, Griechenland, Zypern, Rumänien, Slowakei) halten die Unabhängigkeit für völkerrechtswidrig und verweigern dem Kosovo bis heute die staatliche Anerkennung (https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5372876/ Botschafter-des-Kosovo-wuetend-ueber-NichtAnerkennung). Laut den Projekt- und Organisationsdaten der Internationalen Initiative für Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit (IATI) wurden zum Stichtag 31. Mai 2019 61 laufende bzw. in Regierungsverhandlungen neu zugesagte Programme und Projekte in elf Sektoren mit BMZ-Mitteln in Höhe von 307,34 Mio. Euro durchgeführt. Allein für die Jahre 2018 und 2019 hat die Bundesregierung Neuzusagen für EZ-Vorhaben (EZ = Entwicklungszusammenarbeit) von 60,05 Mio. Euro gegeben, wovon 23,7 Mio. Euro auf die technische und 36,35 Mio. Euro auf die finanzielle Zusammenarbeit entfallen (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/kosovo/ index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019). Die EZ-Schwerpunkte betreffen vor allem die Bereiche Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung, Energie sowie Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Darüber hinaus nimmt der Kosovo eine Pilotstellung im Rahmen des Rückkehrer- und Reintegrationsprogramms „Perspektive Heimat“ des BMZ ein. Bereits 2015 wurde in der Hauptstadt Pristina ein Deutsches Informationszentrum für Migration, Ausbildung und Karriere (DIMAK) eröffnet, das die Aufgaben des 2017 gestarteten BMZ-Programms praktisch vorwegnahm. Laut Eigenangaben des BMZ wurden seit Programmbeginn im März 2017 im Kosovo rund 42.400 Maßnahmen im Bereich Ausbildung und Qualifizierung, Beschäftigung, Existenzgründung und (psycho-)soziale Begleitung durchgeführt. Davon dienten 6.400 Maßnahmen der Reintegration von Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus Deutschland. Etwa 36.000 Maßnahmen wurden für die lokale Bevölkerung und Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Drittländern durchgeführt (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/ kosovo/index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019). Angesichts der niedrigen Gesamteinwohnerzahl von ca. 1,74 Millionen Menschen (laut Volkszählung 2011) bzw. von 1.816.200 Menschen (nach Angaben der Weltbank 2016), die in dem Kleinstaat leben, bestehen nach Ansicht der Fragesteller vergleichsweise günstige Voraussetzungen, dass die konsolidierten Deutscher Bundestag Drucksache 19/12731 19. Wahlperiode 27.08.2019 EZ-Finanzmittel im Zeitverlauf zum breitenwirksamen Aufbau von funktionsfähigen Infrastrukturen beitragen und die wirtschaftliche Entwicklung stimulieren. Die Summe der pro Einwohner verausgabten ODA-Mittel ist deutlich höher als in den meisten anderen Partnerländern der deutschen EZ (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/kosovo/ index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019). Hinzu kommt, dass das BMZ schon seit dem Jahr 2000 die berufliche Bildung im Kosovo beim Aufbau eines arbeitsmarktorientierten dualen Ausbildungssystems unterstützt sowie seit 2006 auch in die Schaffung einer leistungsorientierten Grundbildung investiert (vgl. AwZ- Drucksache 19(19)221). Im Kontrast dazu ist die wirtschaftliche und soziale Lage weiterhin angespannt: Das geschätzte Pro-Kopf-Einkommen lag 2018 bei lediglich 3.727 Euro pro Jahr, das Bruttoinlandsprodukt bei 6,53 Mrd. Euro. Damit bleibt der Kosovo das ärmste Land auf dem Balkan. Der Hauptmotor der kosovarischen Wirtschaft sind die Rücküberweisungen der kosovo-albanischen Diaspora, die überwiegend in den privaten Konsum fließen und zu wenig investiert werden. Die offizielle Arbeitslosigkeit betrug 2018 29,6 Prozent (Frauen 33,4 Prozent, Männer 28,5 Prozent) und bei Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren sogar 55,4 Prozent (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/ kosovonode/-/207464, abgerufen am 4. Juli 2019). Angehörige von ethnischen Minderheitengruppen wie Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter, aber auch LGBTI- QA+ – lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, queere, intersexuelle, asexuelle und diverse Menschen – sind mit teils massiver sozialer Ausgrenzung und erheblichen Menschenrechtsverletzungen konfrontiert (vgl. www.auswaertiges-amt.de/blob/2189116/e54af63a9686a57a1487a65df98b9bff/ 190213-mrb-13-download-data.pdf, S. 203, abgerufen am 4. Juli 2019). Aus Sicht der Fragesteller ist erklärungsbedürftig, weshalb trotz der über längere Zeitperioden geleisteten Mittel aus der bilateralen und EU-geförderten EZ die gewünschte Trendwende bislang ausgeblieben ist bzw. ob die Schwerpunkte der EZ mit dem Kosovo hierfür ggf. anders ausgerichtet werden müssten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welchem Gesamtumfang hat die Bundesregierung seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit des Kosovo 2008 BMZ-Mittel zur Armutsbekämpfung und zur Generierung von Einkommen für die lokale Bevölkerung zur Verfügung gestellt, und wie beurteilt sie die Wirksamkeit der in diesem Bereich bislang durchgeführten Maßnahmen (bitte nach Programm, Projekt, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?  2. Welche der aktuell im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten bzw. neu zugesagten BMZ-Förderprogramme haben die Armutsbekämpfung und die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten für die Bevölkerung zum Ziel (bitte nach Programm, Projekt, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?  3. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Gründe für die ausgebliebenen Entwicklungsfortschritte bei der Beschäftigungs- und Einkommenssituation der Bevölkerung im Kosovo, wie hoch ist der aktuelle Anteil von prekären Beschäftigungsverhältnissen (Einkommen im Niedriglohnsektor, befristete Teilzeitbeschäftigung, informelle Beschäftigung etc.) an der Erwerbsbevölkerung insgesamt (auch schätzungsweise), und welche beschäftigungsfördernden Maßnahmen im Rahmen der bilateralen EZ haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die größte Wirksamkeit bewiesen (bitte detailliert erläutern)?  4. Welche Projektvorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Rahmen der bilateralen EZ im Kosovo durchgeführt, um die Massenerwerbslosigkeit der Bevölkerung einzudämmen bzw. um die öffentliche Verwaltung im Kosovo dabei zu unterstützen, eigene Strukturen für Angebote zur Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und beruflichen Qualifizierung zu schaffen oder auszubauen (bitte nach Projekt, Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?  5. Welche zielgruppenspezifischen Projektvorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Rahmen der bilateralen EZ im Kosovo durchgeführt, um die sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit von über 50 Prozent (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kosovo-node/-/ 207464, abgerufen am 4. Juli 2019) zu reduzieren und um die Erwerbschancen von Frauen sowie von besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen wie Roma, Aschkali und Balkan-Ägyptern nachhaltig zu verbessern (bitte nach Projekt/Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?  6. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Angehörigen der serbischen Minderheit im Kosovo an den EZ-geförderten Vorhaben zur Armutsbekämpfung und Beschäftigungsförderung gleichberechtigt partizipieren können, und wie ist es um die praktische Beteiligung der Angehörigen der serbischen Minderheit an den genannten Maßnahmen bzw. um ihren Zugang zu entsprechenden Angeboten der EZ-geförderten Durchführungsvorhaben tatsächlich bestellt (bitte erläutern)?  7. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 beim EZ-geförderten Aufbau eines arbeitsmarktorientierten dualen Ausbildungssystems im Kosovo erzielt, welche dualen Ausbildungsberufe werden bislang regelmäßig angeboten und wie hat sich die Zahl der Jugendlichen mit Berufsabschlüssen seitdem entwickelt (bitte nach Ausbildungsberuf und Berufsabschlüssen pro Jahrgang auflisten)?  8. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen bzw. wird sie ggf. noch ergreifen, damit die geplante Anwerbung von Fachkräften aus dem Kosovo – wie aktuell zum Beispiel von kosovarischen Pflegefachkräften für Pflegeeinrichtungen in Deutschland durch den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/ article178539612/Gesundheitsminister-Spahn-will-Pflegekraefte-aus- Albanien-und-dem-Kosovo-anwerben.html, abgerufen am 15. Juli 2019) – nicht zu Brain-Drain-Effekten führt, die die Entwicklungsstrategie des BMZ sowie den Erfolg der bislang durchgeführten BMZ-Maßnahmen zur Qualifizierung und Vermittlung von kosovarischen Fachkräften für den eigenen Arbeitsmarkt konterkarieren könnten (bitte ausführlich begründen)?  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Personalbedarf im kosovarischen Gesundheitssystem, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege, wie ist das Durchschnittsalter der dort Beschäftigten, und wie haben sich die Erwerbseinkommen in diesem Bereich entwickelt? 10. In welcher Weise sind welche kosovarischen Stellen im Vorfeld über die aktuelle Anwerbeinitiative des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn informiert und in gemeinsame Abstimmungsprozesse einbezogen gewesen, und welche Kompensationsleistungen sind ggf. für die erfolgreiche Anwerbung von kosovarischen Pflegefachkräften für Pflegeeinrichtungen in Deutschland vorgesehen, die dem kosovarischen Arbeitsmarkt entzogen werden (bitte erläutern)? 11. In welcher Weise und auf welchen Arbeitsebenen finden Abstimmungen zwischen den verschiedenen Bundesministerien statt, um mögliche Zielkonflikte zwischen der entwicklungspolitischen Ausbildungsfinanzierung von ausländischen Arbeitskräften und einer späteren erwünschten Erwerbsmigration zu ökonomischen Zwecken zu vermeiden, damit daraus keine für die EZ-Partnerländer langfristig nachteiligen Brain-Drain-Effekte erwachsen bzw. verstärkt werden (bitte erläutern)? 12. Wie viele EZ-Finanzmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2006 für den Aufbau einer schulischen Grundbildung und die Qualifizierung von Lehrkräften im Kosovo verausgabt, und welche Fortschritte wurden bei der flächendeckenden Bereitstellung von Angeboten der Grundschulbildung bislang erzielt, die einen Bezug zu EZ-Maßnahmen aufweisen? 13. Was hat die Bundesregierung bislang im Rahmen der bilateralen EZ unternommen, um den gleichberechtigten Zugang von Angehörigen der Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter zu Angeboten der schulischen Grundbildung und der beruflichen Ausbildung im Kosovo zu unterstützen, und wie ist es um die Bildungsintegration der Angehörigen der genannten Minderheitengruppen in der Praxis derzeit tatsächlich bestellt (bitte erläutern)? 14. Welchen Zugang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Angehörigen der serbischen Minderheit im Kosovo zum öffentlichen Schul- und Ausbildungssystem, in welchem Umfang wird davon bislang in der Praxis Gebrauch gemacht, und welche Hindernisse sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bildungsintegration von Angehörigen der serbischen Minderheit derzeit vorhanden (bitte erläutern)? 15. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die wichtigsten Wachstumstreiber in der kosovarischen Wirtschaft, wie sieht der Beschäftigungsgrad der Bevölkerung in diesen Wachstumssektoren aus, und welche aktuellen Maßnahmen der bilateralen EZ tragen zur Stimulierung oder Verstetigung der wirtschaftlichen Dynamik in diesen Wachstumsfeldern bei (bitte erläutern)? 16. In welchem finanziellen Gesamtumfang und mit welchen Schwerpunktmaßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere die Existenzgründung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Kosovo über die Tätigkeit von Durchführungsorganisationen der bilateralen EZ (KfW, GIZ) unterstützt, und welche wesentlichen Erfolge konnten damit bislang erzielt werden (bitte detailliert erläutern)? 17. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kosovo sind in den von der GIZ geförderten EZ-Projekten beschäftigt, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stammen aus dem Ausland? 18. In welchem finanziellen Gesamtumfang hat die Bundesregierung bislang den Aufbau einer flächendeckenden Energieversorgung im Kosovo im Rahmen der bilateralen EZ unterstützt, in welchem Umfang ist derzeit die Energieversorgungssicherheit der Bevölkerung gewährleistet, und in welchen Regionen des Kosovo sind aktuell immer noch unzureichende oder keine Energieversorgungsinfrastrukturen vorhanden (bitte erläutern)? 19. Welche Vorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der bilateralen EZ derzeit im Kosovo im Bereich der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen durchgeführt, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei verfügbaren Angeboten von öffentlichen Basisdienstleistungen im Bereich des Gesundheitsschutzes von Frauen sowie bei der Mutter-Kind-Gesundheit (bitte erläutern)? 20. Welche Finanzmittel hat das BMZ dem Kosovo für welchen Zeitraum für die Durchführung des Rückkehrer- und Reintegrationsprogramms „Perspektive Heimat“ seit dessen Beginn zur Verfügung gestellt, und wofür wurden die geleisteten Finanzmittel bislang konkret verausgabt? a) Wie viele Arbeitskräfte sind vor Ort in dem Beratungszentrum mit der Durchführung des Rückkehrer- und Reintegrationsprogramms beschäftigt? b) Auf welche konkreten Schwerpunktbereiche teilen sich die laut Angaben des BMZ im Kosovo seit Programmbeginn 2017 rund 42.400 durchgeführten Maßnahmen zur Rückkehr und Reintegration auf (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/ kosovo/index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019)? c) Wie viele der angebotenen rund 42.400 Maßnahmen wurden von den interessierten Personen angenommen, haben also tatsächlich zur Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder wirtschaftlichen Existenzgründung geführt? d) Wie viele Personen aus Deutschland sind im Zusammenhang mit dem BMZ-Programm „Perspektive Heimat“ seit dessen Beginn bislang tatsächlich freiwillig in den Kosovo zurückgekehrt, und wie wird das Freiwilligkeitsprinzip bei der Rückkehrentscheidung der betreffenden Personen gewährleistet? e) Wie viele der bislang aus Deutschland im Zusammenhang mit dem BMZ-Programm „Perspektive Heimat“ in den Kosovo zurückgekehrten Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Rückkehr eine eigene Erwerbstätigkeit aufgenommen? f) Wird in dem Beratungszentrum auch über legale Migrationswege nach Deutschland informiert, und falls ja, wie viele Beratungsgespräche wurden seit Programmbeginn mit dieser Zielstellung bislang durchgeführt, und wie viele der Personen, die eine solche Migrationsberatung in Anspruch genommen haben, sind danach vom Kosovo nach Deutschland migriert? g) Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um zu verhindern, dass es im Zusammenhang mit der Durchführung des BMZ- Programms „Perspektive Heimat“ zu Aufgabenüberschneidungen und Schaffung von konkurrierenden Doppelstrukturen kommt, die die Tätigkeit der kosovarischen Behörden bei der Arbeitsmarktintegration und Arbeitskräftevermittlung negativ beeinflussen? h) Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um einen Fachkräftebedarf für den deutschen Arbeitsmarkt aus der Gruppe der in Deutschland aufhältigen bzw. ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo zu erschließen, anstatt hinreichend qualifizierte Fachkräfte von ihnen unnötig zur Rückkehr in den Kosovo zu bewegen oder abzuschieben bzw. parallel dazu auch durch deutsche Träger ausgebildete Fachkräfte aus dem Kosovo anzuwerben, für die auf dem kosovarischen Arbeitsmarkt positive Erwerbsperspektiven vorhanden sind (www.spiegel.de/ wirtschaft/soziales/pflegenotstand-jens-spahn-wirbt-im-kosovo-um- pflegekraefte-a-1277400.html, abgerufen am 22. Juli 2019)? 21. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Kosovo bislang bei der Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung erzielt, und welche EZ-geförderten Vorhaben im Bereich der öffentlichen Verwaltung haben explizit die Korruptionsbekämpfung zum Ziel (bitte nach Projekt, Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)? 22. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Angehörigen der LGBTIQA+ im Kosovo, und in welcher Weise bzw. mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung der Rechte des genannten Personenkreises ein (bitte erläutern)? 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation bei der wirtschaftlichen und sozialen Integration der Goranen (südslawische Minderheit islamischer Religionszugehörigkeit) im Kosovo, und welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit 2008 im Bereich des Minderheitenschutzes bzw. bei der Gleichberechtigung von ethno-religiösen Minderheiten auf der gesetzgeberischen Ebene und in der gesellschaftlichen Umsetzungspraxis erzielt (bitte erläutern)? 24. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Angehörigen der Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter im Kosovo, und welche Anstrengungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der politischen Führung des Kosovo und den kosovarischen Behörden bislang unternommen, um vorhandene strukturelle Benachteiligungen abzubauen sowie Menschenrechtsverletzungen von Angehörigen und Gewalt gegen Angehörige der genannten Minderheitengruppen wirksam entgegenzuwirken und zu ahnden (bitte erläutern)? 25. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Angehörigen der serbischen Minderheit im Kosovo, und welche Anstrengungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von der politischen Führung des Kosovo und den kosovarischen Behörden bislang unternommen, um vorhandene strukturelle Benachteiligungen abzubauen sowie Menschenrechtsverletzungen gegenüber der serbischen Minderheit wirksam entgegenzuwirken bzw. zu ahnden (bitte erläutern)? 26. In welchem Gesamtumfang hat das BMZ oder das Auswärtige Amt seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit des Kosovo 2008 friedenserhaltende Maßnahmen, Versöhnungsinitiativen und Demokratisierungshilfen für den Kosovo unterstützt bzw. erstmals bewilligt, und welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte nach Projekt, Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)? 27. In welchem Gesamtumfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Kosovo seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit 2008 wirtschaftliche und entwicklungsrelevante Finanzhilfen von der EU erhalten, und auf welche Sektoren verteilen sich diese EU-Finanzhilfen (bitte nach Programm, Sektor, Laufzeit, Jahr und Finanzvolumen auflisten)? 28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergabe von EU- Finanzmitteln zur Entwicklungsförderung geregelt, wenn wie in diesem Fall einzelne EU-Mitglieder dem Empfängerstaat die völkerrechtliche Anerkennung verweigern (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage erläutern)? 29. In welchem Gesamtumfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit des Kosovo 2008 mit welchen Instrumenten die zivile Konfliktbearbeitung, den innergesellschaftlichen Versöhnungsprozess sowie die politische Verständigung zwischen dem Kosovo und Serbien unterstützt bzw. erstmals bewilligt, und welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte nach Programm, Projekt, Laufzeit, Jahr und Finanzvolumen auflisten)? 30. Welche Nicht-EU-Staaten leisten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bereichen entwicklungsrelevante Unterstützung für den Kosovo (bitte erläutern)? 31. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur aktuell diskutierten Möglichkeit eines einvernehmlichen gegenseitigen Gebietsaustauschs zwischen dem Kosovo und Serbien, um die strittigen Fragen des Grenzverlaufs und der Staatszugehörigkeit beider Bevölkerungsgruppen endgültig beizulegen (vgl. www.dw.com/de/stadt-land-tausch-serben-und-kosovaren- wollenihre-staaten-arrondieren/a-45365101, abgerufen am 12. Juli 2019; bitte bei Ablehnung die Gründe erläutern)? Berlin, den 24. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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