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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bilanz der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Kosovo
(insgesamt 31 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
23.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1273127.08.2019
Bilanz der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Kosovo
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko,
Zaklin Nastic, Eva-Maria Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Bilanz der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Kosovo
Deutschland ist der größte bilaterale Geber des Kosovo und stellt über
Förderprogramme der Europäischen Union (EU) weitere Finanzhilfen für die
Entwicklung zur Verfügung (www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-
Suedosteuropa/kosovo/index.jsp). Fünf EU-Mitgliedstaaten (Spanien,
Griechenland, Zypern, Rumänien, Slowakei) halten die Unabhängigkeit für
völkerrechtswidrig und verweigern dem Kosovo bis heute die staatliche
Anerkennung (https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5372876/
Botschafter-des-Kosovo-wuetend-ueber-NichtAnerkennung).
Laut den Projekt- und Organisationsdaten der Internationalen Initiative für
Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit (IATI) wurden zum Stichtag
31. Mai 2019 61 laufende bzw. in Regierungsverhandlungen neu zugesagte
Programme und Projekte in elf Sektoren mit BMZ-Mitteln in Höhe von
307,34 Mio. Euro durchgeführt. Allein für die Jahre 2018 und 2019 hat die
Bundesregierung Neuzusagen für EZ-Vorhaben (EZ =
Entwicklungszusammenarbeit) von 60,05 Mio. Euro gegeben, wovon 23,7 Mio. Euro auf die technische
und 36,35 Mio. Euro auf die finanzielle Zusammenarbeit entfallen
(vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/kosovo/
index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019).
Die EZ-Schwerpunkte betreffen vor allem die Bereiche Demokratie,
Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung, Energie sowie Nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung. Darüber hinaus nimmt der Kosovo eine Pilotstellung im Rahmen
des Rückkehrer- und Reintegrationsprogramms „Perspektive Heimat“ des BMZ
ein. Bereits 2015 wurde in der Hauptstadt Pristina ein Deutsches
Informationszentrum für Migration, Ausbildung und Karriere (DIMAK) eröffnet, das die
Aufgaben des 2017 gestarteten BMZ-Programms praktisch vorwegnahm. Laut
Eigenangaben des BMZ wurden seit Programmbeginn im März 2017 im
Kosovo rund 42.400 Maßnahmen im Bereich Ausbildung und Qualifizierung,
Beschäftigung, Existenzgründung und (psycho-)soziale Begleitung durchgeführt.
Davon dienten 6.400 Maßnahmen der Reintegration von Rückkehrerinnen und
Rückkehrern aus Deutschland. Etwa 36.000 Maßnahmen wurden für die lokale
Bevölkerung und Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Drittländern
durchgeführt (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/
kosovo/index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019).
Angesichts der niedrigen Gesamteinwohnerzahl von ca. 1,74 Millionen
Menschen (laut Volkszählung 2011) bzw. von 1.816.200 Menschen (nach Angaben
der Weltbank 2016), die in dem Kleinstaat leben, bestehen nach Ansicht der
Fragesteller vergleichsweise günstige Voraussetzungen, dass die konsolidierten
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12731
19. Wahlperiode 27.08.2019
EZ-Finanzmittel im Zeitverlauf zum breitenwirksamen Aufbau von
funktionsfähigen Infrastrukturen beitragen und die wirtschaftliche Entwicklung
stimulieren. Die Summe der pro Einwohner verausgabten ODA-Mittel ist deutlich
höher als in den meisten anderen Partnerländern der deutschen EZ (vgl.
www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/kosovo/
index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019). Hinzu kommt, dass das BMZ schon seit
dem Jahr 2000 die berufliche Bildung im Kosovo beim Aufbau eines
arbeitsmarktorientierten dualen Ausbildungssystems unterstützt sowie seit 2006 auch
in die Schaffung einer leistungsorientierten Grundbildung investiert (vgl. AwZ-
Drucksache 19(19)221).
Im Kontrast dazu ist die wirtschaftliche und soziale Lage weiterhin angespannt:
Das geschätzte Pro-Kopf-Einkommen lag 2018 bei lediglich 3.727 Euro pro
Jahr, das Bruttoinlandsprodukt bei 6,53 Mrd. Euro. Damit bleibt der Kosovo
das ärmste Land auf dem Balkan. Der Hauptmotor der kosovarischen
Wirtschaft sind die Rücküberweisungen der kosovo-albanischen Diaspora, die
überwiegend in den privaten Konsum fließen und zu wenig investiert werden. Die
offizielle Arbeitslosigkeit betrug 2018 29,6 Prozent (Frauen 33,4 Prozent,
Männer 28,5 Prozent) und bei Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren sogar
55,4 Prozent (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/
kosovonode/-/207464, abgerufen am 4. Juli 2019). Angehörige von ethnischen
Minderheitengruppen wie Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter, aber auch LGBTI-
QA+ – lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, queere,
intersexuelle, asexuelle und diverse Menschen – sind mit teils massiver sozialer
Ausgrenzung und erheblichen Menschenrechtsverletzungen konfrontiert (vgl.
www.auswaertiges-amt.de/blob/2189116/e54af63a9686a57a1487a65df98b9bff/
190213-mrb-13-download-data.pdf, S. 203, abgerufen am 4. Juli 2019).
Aus Sicht der Fragesteller ist erklärungsbedürftig, weshalb trotz der über
längere Zeitperioden geleisteten Mittel aus der bilateralen und EU-geförderten EZ
die gewünschte Trendwende bislang ausgeblieben ist bzw. ob die
Schwerpunkte der EZ mit dem Kosovo hierfür ggf. anders ausgerichtet werden müssten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Gesamtumfang hat die Bundesregierung seit der
selbstproklamierten Unabhängigkeit des Kosovo 2008 BMZ-Mittel zur
Armutsbekämpfung und zur Generierung von Einkommen für die lokale
Bevölkerung zur Verfügung gestellt, und wie beurteilt sie die Wirksamkeit der in
diesem Bereich bislang durchgeführten Maßnahmen (bitte nach Programm,
Projekt, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?
2. Welche der aktuell im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten bzw.
neu zugesagten BMZ-Förderprogramme haben die Armutsbekämpfung und
die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten für die Bevölkerung zum
Ziel (bitte nach Programm, Projekt, Laufzeit und Finanzvolumen
auflisten)?
3. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Gründe
für die ausgebliebenen Entwicklungsfortschritte bei der Beschäftigungs-
und Einkommenssituation der Bevölkerung im Kosovo, wie hoch ist der
aktuelle Anteil von prekären Beschäftigungsverhältnissen (Einkommen im
Niedriglohnsektor, befristete Teilzeitbeschäftigung, informelle
Beschäftigung etc.) an der Erwerbsbevölkerung insgesamt (auch schätzungsweise),
und welche beschäftigungsfördernden Maßnahmen im Rahmen der
bilateralen EZ haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die größte
Wirksamkeit bewiesen (bitte detailliert erläutern)?
4. Welche Projektvorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell im Rahmen der bilateralen EZ im Kosovo durchgeführt, um die
Massenerwerbslosigkeit der Bevölkerung einzudämmen bzw. um die
öffentliche Verwaltung im Kosovo dabei zu unterstützen, eigene Strukturen für
Angebote zur Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und beruflichen
Qualifizierung zu schaffen oder auszubauen (bitte nach Projekt, Maßnahme,
Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?
5. Welche zielgruppenspezifischen Projektvorhaben werden nach Kenntnis
der Bundesregierung aktuell im Rahmen der bilateralen EZ im Kosovo
durchgeführt, um die sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit von über 50 Prozent
(vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kosovo-node/-/
207464, abgerufen am 4. Juli 2019) zu reduzieren und um die
Erwerbschancen von Frauen sowie von besonders benachteiligten
Bevölkerungsgruppen wie Roma, Aschkali und Balkan-Ägyptern nachhaltig zu
verbessern (bitte nach Projekt/Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen
auflisten)?
6. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Angehörigen der serbischen Minderheit im Kosovo an den EZ-geförderten
Vorhaben zur Armutsbekämpfung und Beschäftigungsförderung
gleichberechtigt partizipieren können, und wie ist es um die praktische Beteiligung der
Angehörigen der serbischen Minderheit an den genannten Maßnahmen
bzw. um ihren Zugang zu entsprechenden Angeboten der EZ-geförderten
Durchführungsvorhaben tatsächlich bestellt (bitte erläutern)?
7. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 2000 beim EZ-geförderten Aufbau eines arbeitsmarktorientierten
dualen Ausbildungssystems im Kosovo erzielt, welche dualen
Ausbildungsberufe werden bislang regelmäßig angeboten und wie hat sich die Zahl der
Jugendlichen mit Berufsabschlüssen seitdem entwickelt (bitte nach
Ausbildungsberuf und Berufsabschlüssen pro Jahrgang auflisten)?
8. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen bzw. wird sie ggf.
noch ergreifen, damit die geplante Anwerbung von Fachkräften aus dem
Kosovo – wie aktuell zum Beispiel von kosovarischen Pflegefachkräften
für Pflegeeinrichtungen in Deutschland durch den Bundesminister für
Gesundheit Jens Spahn (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/
article178539612/Gesundheitsminister-Spahn-will-Pflegekraefte-aus-
Albanien-und-dem-Kosovo-anwerben.html, abgerufen am 15. Juli 2019) –
nicht zu Brain-Drain-Effekten führt, die die Entwicklungsstrategie des
BMZ sowie den Erfolg der bislang durchgeführten BMZ-Maßnahmen zur
Qualifizierung und Vermittlung von kosovarischen Fachkräften für den
eigenen Arbeitsmarkt konterkarieren könnten (bitte ausführlich begründen)?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Personalbedarf im
kosovarischen Gesundheitssystem, insbesondere in der Alten- und
Krankenpflege, wie ist das Durchschnittsalter der dort Beschäftigten, und wie
haben sich die Erwerbseinkommen in diesem Bereich entwickelt?
10. In welcher Weise sind welche kosovarischen Stellen im Vorfeld über die
aktuelle Anwerbeinitiative des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn
informiert und in gemeinsame Abstimmungsprozesse einbezogen gewesen,
und welche Kompensationsleistungen sind ggf. für die erfolgreiche
Anwerbung von kosovarischen Pflegefachkräften für Pflegeeinrichtungen in
Deutschland vorgesehen, die dem kosovarischen Arbeitsmarkt entzogen
werden (bitte erläutern)?
11. In welcher Weise und auf welchen Arbeitsebenen finden Abstimmungen
zwischen den verschiedenen Bundesministerien statt, um mögliche
Zielkonflikte zwischen der entwicklungspolitischen Ausbildungsfinanzierung
von ausländischen Arbeitskräften und einer späteren erwünschten
Erwerbsmigration zu ökonomischen Zwecken zu vermeiden, damit daraus keine für
die EZ-Partnerländer langfristig nachteiligen Brain-Drain-Effekte
erwachsen bzw. verstärkt werden (bitte erläutern)?
12. Wie viele EZ-Finanzmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
dem Jahr 2006 für den Aufbau einer schulischen Grundbildung und die
Qualifizierung von Lehrkräften im Kosovo verausgabt, und welche
Fortschritte wurden bei der flächendeckenden Bereitstellung von Angeboten
der Grundschulbildung bislang erzielt, die einen Bezug zu EZ-Maßnahmen
aufweisen?
13. Was hat die Bundesregierung bislang im Rahmen der bilateralen EZ
unternommen, um den gleichberechtigten Zugang von Angehörigen der Roma,
Aschkali und Balkan-Ägypter zu Angeboten der schulischen Grundbildung
und der beruflichen Ausbildung im Kosovo zu unterstützen, und wie ist es
um die Bildungsintegration der Angehörigen der genannten
Minderheitengruppen in der Praxis derzeit tatsächlich bestellt (bitte erläutern)?
14. Welchen Zugang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Angehörigen der serbischen Minderheit im Kosovo zum öffentlichen Schul- und
Ausbildungssystem, in welchem Umfang wird davon bislang in der Praxis
Gebrauch gemacht, und welche Hindernisse sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Bildungsintegration von Angehörigen der
serbischen Minderheit derzeit vorhanden (bitte erläutern)?
15. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die wichtigsten
Wachstumstreiber in der kosovarischen Wirtschaft, wie sieht der
Beschäftigungsgrad der Bevölkerung in diesen Wachstumssektoren aus, und welche
aktuellen Maßnahmen der bilateralen EZ tragen zur Stimulierung oder
Verstetigung der wirtschaftlichen Dynamik in diesen Wachstumsfeldern bei
(bitte erläutern)?
16. In welchem finanziellen Gesamtumfang und mit welchen
Schwerpunktmaßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere die Existenzgründung
und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im
Kosovo über die Tätigkeit von Durchführungsorganisationen der bilateralen
EZ (KfW, GIZ) unterstützt, und welche wesentlichen Erfolge konnten
damit bislang erzielt werden (bitte detailliert erläutern)?
17. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kosovo sind in den
von der GIZ geförderten EZ-Projekten beschäftigt, und wie viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stammen aus dem Ausland?
18. In welchem finanziellen Gesamtumfang hat die Bundesregierung bislang
den Aufbau einer flächendeckenden Energieversorgung im Kosovo im
Rahmen der bilateralen EZ unterstützt, in welchem Umfang ist derzeit die
Energieversorgungssicherheit der Bevölkerung gewährleistet, und in
welchen Regionen des Kosovo sind aktuell immer noch unzureichende oder
keine Energieversorgungsinfrastrukturen vorhanden (bitte erläutern)?
19. Welche Vorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
der bilateralen EZ derzeit im Kosovo im Bereich der sexuellen und
reproduktiven Rechte von Frauen durchgeführt, und wie ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der aktuelle Stand bei verfügbaren Angeboten von
öffentlichen Basisdienstleistungen im Bereich des Gesundheitsschutzes von
Frauen sowie bei der Mutter-Kind-Gesundheit (bitte erläutern)?
20. Welche Finanzmittel hat das BMZ dem Kosovo für welchen Zeitraum für
die Durchführung des Rückkehrer- und Reintegrationsprogramms
„Perspektive Heimat“ seit dessen Beginn zur Verfügung gestellt, und wofür
wurden die geleisteten Finanzmittel bislang konkret verausgabt?
a) Wie viele Arbeitskräfte sind vor Ort in dem Beratungszentrum mit der
Durchführung des Rückkehrer- und Reintegrationsprogramms
beschäftigt?
b) Auf welche konkreten Schwerpunktbereiche teilen sich die laut
Angaben des BMZ im Kosovo seit Programmbeginn 2017 rund
42.400 durchgeführten Maßnahmen zur Rückkehr und Reintegration auf
(vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/
kosovo/index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019)?
c) Wie viele der angebotenen rund 42.400 Maßnahmen wurden von den
interessierten Personen angenommen, haben also tatsächlich zur
Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder wirtschaftlichen
Existenzgründung geführt?
d) Wie viele Personen aus Deutschland sind im Zusammenhang mit dem
BMZ-Programm „Perspektive Heimat“ seit dessen Beginn bislang
tatsächlich freiwillig in den Kosovo zurückgekehrt, und wie wird das
Freiwilligkeitsprinzip bei der Rückkehrentscheidung der betreffenden
Personen gewährleistet?
e) Wie viele der bislang aus Deutschland im Zusammenhang mit dem
BMZ-Programm „Perspektive Heimat“ in den Kosovo zurückgekehrten
Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer
Rückkehr eine eigene Erwerbstätigkeit aufgenommen?
f) Wird in dem Beratungszentrum auch über legale Migrationswege nach
Deutschland informiert, und falls ja, wie viele Beratungsgespräche
wurden seit Programmbeginn mit dieser Zielstellung bislang durchgeführt,
und wie viele der Personen, die eine solche Migrationsberatung in
Anspruch genommen haben, sind danach vom Kosovo nach Deutschland
migriert?
g) Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um zu
verhindern, dass es im Zusammenhang mit der Durchführung des BMZ-
Programms „Perspektive Heimat“ zu Aufgabenüberschneidungen und
Schaffung von konkurrierenden Doppelstrukturen kommt, die die
Tätigkeit der kosovarischen Behörden bei der Arbeitsmarktintegration und
Arbeitskräftevermittlung negativ beeinflussen?
h) Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um einen
Fachkräftebedarf für den deutschen Arbeitsmarkt aus der Gruppe der in
Deutschland aufhältigen bzw. ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo zu
erschließen, anstatt hinreichend qualifizierte Fachkräfte von ihnen
unnötig zur Rückkehr in den Kosovo zu bewegen oder abzuschieben bzw.
parallel dazu auch durch deutsche Träger ausgebildete Fachkräfte aus
dem Kosovo anzuwerben, für die auf dem kosovarischen Arbeitsmarkt
positive Erwerbsperspektiven vorhanden sind (www.spiegel.de/
wirtschaft/soziales/pflegenotstand-jens-spahn-wirbt-im-kosovo-um-
pflegekraefte-a-1277400.html, abgerufen am 22. Juli 2019)?
21. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Kosovo bislang bei der Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung
erzielt, und welche EZ-geförderten Vorhaben im Bereich der öffentlichen
Verwaltung haben explizit die Korruptionsbekämpfung zum Ziel (bitte
nach Projekt, Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?
22. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der
Menschenrechte von Angehörigen der LGBTIQA+ im Kosovo, und in welcher
Weise bzw. mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für
die Stärkung der Rechte des genannten Personenkreises ein (bitte
erläutern)?
23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation bei
der wirtschaftlichen und sozialen Integration der Goranen (südslawische
Minderheit islamischer Religionszugehörigkeit) im Kosovo, und welche
Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der
selbstproklamierten Unabhängigkeit 2008 im Bereich des Minderheitenschutzes
bzw. bei der Gleichberechtigung von ethno-religiösen Minderheiten auf der
gesetzgeberischen Ebene und in der gesellschaftlichen Umsetzungspraxis
erzielt (bitte erläutern)?
24. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der
Menschenrechte von Angehörigen der Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter im
Kosovo, und welche Anstrengungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von der politischen Führung des Kosovo und den kosovarischen
Behörden bislang unternommen, um vorhandene strukturelle
Benachteiligungen abzubauen sowie Menschenrechtsverletzungen von Angehörigen
und Gewalt gegen Angehörige der genannten Minderheitengruppen
wirksam entgegenzuwirken und zu ahnden (bitte erläutern)?
25. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der
Menschenrechte von Angehörigen der serbischen Minderheit im Kosovo, und
welche Anstrengungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang
von der politischen Führung des Kosovo und den kosovarischen Behörden
bislang unternommen, um vorhandene strukturelle Benachteiligungen
abzubauen sowie Menschenrechtsverletzungen gegenüber der serbischen
Minderheit wirksam entgegenzuwirken bzw. zu ahnden (bitte erläutern)?
26. In welchem Gesamtumfang hat das BMZ oder das Auswärtige Amt seit der
selbstproklamierten Unabhängigkeit des Kosovo 2008 friedenserhaltende
Maßnahmen, Versöhnungsinitiativen und Demokratisierungshilfen für den
Kosovo unterstützt bzw. erstmals bewilligt, und welche Ergebnisse konnten
nach Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte
nach Projekt, Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?
27. In welchem Gesamtumfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
Kosovo seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit 2008 wirtschaftliche
und entwicklungsrelevante Finanzhilfen von der EU erhalten, und auf
welche Sektoren verteilen sich diese EU-Finanzhilfen (bitte nach Programm,
Sektor, Laufzeit, Jahr und Finanzvolumen auflisten)?
28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergabe von EU-
Finanzmitteln zur Entwicklungsförderung geregelt, wenn wie in diesem
Fall einzelne EU-Mitglieder dem Empfängerstaat die völkerrechtliche
Anerkennung verweigern (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage erläutern)?
29. In welchem Gesamtumfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU
seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit des Kosovo 2008 mit welchen
Instrumenten die zivile Konfliktbearbeitung, den innergesellschaftlichen
Versöhnungsprozess sowie die politische Verständigung zwischen dem
Kosovo und Serbien unterstützt bzw. erstmals bewilligt, und welche
Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt
werden (bitte nach Programm, Projekt, Laufzeit, Jahr und Finanzvolumen
auflisten)?
30. Welche Nicht-EU-Staaten leisten derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung in welchen Bereichen entwicklungsrelevante Unterstützung für den
Kosovo (bitte erläutern)?
31. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur aktuell diskutierten
Möglichkeit eines einvernehmlichen gegenseitigen Gebietsaustauschs zwischen
dem Kosovo und Serbien, um die strittigen Fragen des Grenzverlaufs und
der Staatszugehörigkeit beider Bevölkerungsgruppen endgültig
beizulegen (vgl. www.dw.com/de/stadt-land-tausch-serben-und-kosovaren-
wollenihre-staaten-arrondieren/a-45365101, abgerufen am 12. Juli 2019; bitte bei
Ablehnung die Gründe erläutern)?
Berlin, den 24. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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