[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/12733 –
Antragsverfahren des Deutschen Filmförderfonds I und II und des German
Motion Picture Fund (GMPF)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bei der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verantworteten
wirtschaftlichen Filmförderung durch den Deutschen Filmförderfonds I und II
und den German Motion Picture Fund (GMPF) handelt es sich um eine
Zuschussförderung, die einer Antragstellung vonseiten der potenziellen
Fördermittelempfänger bedarf. Dabei werden im Rahmen der Antragstellung
fondsspezifische Zuwendungs- und Bewilligungsvoraussetzungen an die
Antragsteller gestellt, welche für eine Bewilligung der Förderung erfüllt werden
müssen. Mit der Auswertung und Entscheidung über die Vergabe ist die
Filmförderungsanstalt (FFA) durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien
betraut.
1. Wie viele Anträge auf Förderung gingen in den Jahren 2017, 2018 und
bis zum jetzigen Zeitpunkt 2019 für den DFFF I, DFFF II und den
German Motion Picture Fund bei der Filmförderungsanstalt ein (bitte die
eingereichten Anträge auflisten)?
2017 2018 2019 (Stand 28.8.)
DFFF I 110 119 83
DFFF II 1 4 5
GMPF 9 6 15
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13168
19. Wahlperiode 12.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 10. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele Anträge wurden durch die Filmförderungsanstalt in den Jahren
2017, 2018 und bis zum jetzigen Zeitpunkt 2019 bewilligt, und wie viele
abgelehnt (bitte die eingereichten Anträge auflisten)?
Es wurden in den Jahren 2017 bis 2019 keine Förderanträge abgelehnt.
Nachfolgend werden daher die Bewilligungen in den jeweiligen Jahren aufgelistet.
2017 2018 2019 (Stand 28.8.)
DFFF I 99 113 52
DFFF II 1 0 1
GMPF 8 5 9
Abweichungen zu den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten eingereichten
Anträgen ergeben sich daraus, dass Anträge vom Antragsteller zurückgezogen
wurden oder teilweise unvollständig vorlagen und daher im Jahr der
Einreichung noch nicht bescheidungsreif waren.
3. Wurden die durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages zur
Verfügung gestellten Mittel für den DFFF I in den Jahren 2017 und 2018
vollends ausgeschöpft?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt des Jahres?
b) Wenn nein, welche Höhe an Mitteln wurde nicht ausgeschöpft?
Im Jahr 2017 lag der Mittelabfluss der DFFF I-Projekte insgesamt bei rund
57,2 Mio. Euro (Ansatz des Titels 683 22 im Kapitel 04 52 zzgl.
Inanspruchnahme von Ausgaberesten). Im Jahr 2018 lag der Mittelabfluss bei rund
54,7 Mio. Euro (Ansatz der Erläuterungsziffer 1 des Titels 683 22 im Kapitel
04 zzgl. Mittel aus Erläuterungsziffer 2 zum DFFF II).
4. Wurden die durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages zur
Verfügung gestellten Mittel für den DFFF II in den Jahren 2017 und 2018
vollends ausgeschöpft?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt des Jahres?
b) Wenn nein, welche Höhe an Mitteln wurde nicht ausgeschöpft?
In den Jahren 2017 und 2018 gab es trotz einer Bewilligung noch keinen
Mittelabfluss bei den DFFF II-Projekten. Dies begründet sich in der Einführung
des Förderinstruments im August 2017 und der vorläufigen Haushaltsführung
im ersten Halbjahr 2018 . Der Mittelabfluss für DFFF II-Projekte erfolgt mit
zeitlicher Verzögerung im Anschluss an die Bewilligung je nach
Projektfortschritt.
5. Wurden die durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages zur
Verfügung gestellten Mittel für den German Motion Picture Fund in den Jahren
2017 und 2018 vollends ausgeschöpft?
a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt des Jahres?
b) Wenn nein, welche Höhe an Mitteln wurde nicht ausgeschöpft?
Im Jahr 2017 lag der Mittelabfluss der GMPF-Projekte insgesamt bei rund
12,7 Mio. Euro.
Im Jahr 2018 lag der Mittelabfluss der GMPF-Projekte insgesamt bei rund
9,7 Mio. Euro. Die Zuständigkeit für den GMPF ist mit Verkündung des
Haushaltsgesetzes 2018 zum 17. Juli 2018 vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) an die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) übergegangen.
6. Wie hat sich die Anzahl bewilligter Anträge für DFFF I, DFFF II und
GMPF verändert (bitte auflisten für die Jahre 2016, 2017 und 2018)?
2016 2017 2018
DFFF I 112 99 113
DFFF II - 1 0
GMPF 8 8 5
7. Wie hat sich die Anzahl abgelehnter Anträge für DFFF I, DFFF II und
GMPF verändert (bitte auflisten für die Jahre 2016, 2017 und 2018)?
Es wurden keine Anträge abgelehnt. Durch die der Antragstellung
vorgeschaltete obligatorische Beratung wird sichergestellt, dass auch nur solche
Produzenten und Produktionsdienstleister Anträge einreichen, welche die
Fördervoraussetzungen erfüllen.
8. Wie haben sich die durchschnittlich bewilligten Fördervolumina je
Antragsteller mit dem Anstieg der Fördervolumina von 2016 bis 2018 für
DFFF I, DFFF II und GMPF verändert?
Angegeben wird das durchschnittlich bewilligte Fördervolumen je Projekt.
Angaben zu den durchschnittlich bewilligten Fördervolumina je Antragsteller
wären nicht aussagekräftig, da es Antragsteller mit nur einem Projekt oder aber
solche mit einer Vielzahl eingereichter Projekte pro Jahr gibt. Ein
Zusammenhang zwischen dem durchschnittlichen Fördervolumen pro Projekt und den
Fördervolumina insgesamt kann nicht festgestellt werden und ist eher mit
allgemeinen Kostensteigerungen bei Produktionen zu erklären.
2016 (in Mio.
Euro)
2017 (in Mio.
Euro)
2018 (in Mio.
Euro)
DFFF I 0,46 0,47 0,51
DFFF II - 8,8 -
GMPF 2,11 2,13 2,30
9. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines
Förderungsantrags durch die Filmförderungsanstalt?
Hierzu kann keine Angabe gemacht werden, da auch der Auszahlungszeitpunkt
maßgeblich vom Zuwendungsempfänger und dem jeweiligen Projekt abhängt.
10. Wie lang ist der durchschnittliche Zeitraum vom Zeitpunkt der
Bewilligung des Förderantrags bis zur Auszahlung des Förderbetrages an den
Antragsteller?
Hierzu kann keine Angabe gemacht werden, da auch der Auszahlungszeitpunkt
maßgeblich vom Zuwendungsempfänger und dem jeweiligen Projekt abhängt.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Planungssicherheit für den
Antragsteller aufgrund des vorgeschriebenen Antragsprozesses und der von der
FFA angegebenen Bearbeitungsdauer von vier bis acht Wochen?
Der Antragsteller kann, soweit er die Fördervoraussetzungen der Richtlinie
erfüllt und entsprechende Haushaltsmittel noch zur Verfügung stehen, mit einer
Förderung rechnen. Die Planungssicherheit aufgrund der oben genannten
Bearbeitungsdauer sieht die Bundesregierung daher unkritisch. Außerdem kann
unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen auf Antrag ein
förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt werden.
12. Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, um die bürokratische
Belastung der Antragsteller zu verringern?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die verwaltungsmäßigen Vorgaben des Antragsprozesses und der weiteren
Förderabwicklung ergeben sich aus den zwingenden haushalts- und
zuwendungsrechtlichen Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und den entsprechenden
Verwaltungsvorschriften.
13. Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines digitalen Antragsportals
für die Antragsteller?
Ja.
14. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Durchführen eines
kulturellen Eignungstests bei antragstellenden Projekten?
Da die Förderanträge beim DFFF und GMPF keiner Juryentscheidung
unterliegen, wurde mit dem kulturellen Eigenschaftstest ein Instrument geschaffen, mit
dem in einem standardisierten Verfahren der kulturelle Zweck und Charakter
des Projekts überprüft werden kann. Hierdurch wird auch die EU-
Beihilfekonformität der Förderinstrumente gewährleistet.
15. Welche Anforderungen bestehen nach Meinung der Bundesregierung
durch die EU-Beihilfekonformität an die Förderkriterien der
Filmförderung?
Laut Artikel 107 und 108 AEUV muss die Filmförderung mit dem
Binnenmarkt vereinbar sein. Die Filmförderung hat sich an den Vorgaben der AGVO
und insbesondere der sog. Kinomitteilung von 2013 zu orientieren.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand einer
Zuschussförderung im Vergleich zu Steuergutschriften- oder
Steuervergünstigungsmodellen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien
oder Frankreich?
Mangels Erfahrungen mit einem Steueranreizmodell im Filmbereich und der
unterschiedlichen Steuersysteme und Steuerverwaltungen ist der
Bundesregierung eine belastbare Beurteilung des bürokratischen Aufwands eines solchen
Modells nicht möglich.
17. Plant die Bundesregierung, das Verbot der sofortigen Abschreibung als
immaterielles Wirtschaftsgut für Filmfonds zu lockern?
Nein.
18. Über wie viele Planstellen verfügt die Filmförderungsanstalt zur
Betreuung des DFFF I, DFFF II und GMPF?
Bei der Filmförderungsanstalt beschäftigen sich 9,35 Personen mit der
Betreuung der genannten Förderungen.
19. Plant die Bundesregierung die Einrichtung von weiteren Stellen in der
Filmförderungsanstalt zur Betreuung der Antragsverfahren für den
DFFF I, DFFF II und German Motion Picture Fund?
a) Wenn ja, wieso?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die BKM hat mit der Filmförderungsanstalt eine Verwaltungsvereinbarung zur
administrativen Abwicklung des DFFF und GMPF geschlossen. Die
Personalplanung und Ermittlung des Personalbedarfs obliegen der
Filmförderungsanstalt in Abstimmung mit der BKM.
Das vorhandene Personal reicht derzeit aus, um die Förderungen entsprechend
der Verwaltungsvereinbarung zu gewährleisten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]