Stand der Investitionsverpflichtung für Streamingdienste
der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die deutsche Film- und Serienproduktionswirtschaft befindet sich in einer beispiellosen Krise. Laut der aktuellen Herbstumfrage der Produktionsallianz bewerten 85 Prozent der Produktionsunternehmen die wirtschaftliche Situation als schlecht oder sehr schlecht – ein dramatischer Anstieg im Vergleich zu den bereits alarmierenden 77 Prozent im Vorjahr 2025 (vgl. https://produktionsallianz.de/herbstumfrage-2025-strukturelle-probleme-in-der-filmwirtschaft-der-standort-deutschland-braucht-entscheidungen/). Diese Verschlechterung ist kein Zufall, sondern Ergebnis zweier parallel verlaufender Entwicklungen: Erstens sind die Aufträge von Streamingdiensten seit 2022 kontinuierlich zurückgegangen. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle dokumentiert diesen „Commissioning-Slowdown“ in der europäischen TV-Fiktionsproduktion (vgl. www.obs.coe.int/de/web/observatoire/-/streaming-commissioning-slowdown-in-european-tv-fiction-production). Zweitens sind die Produktionskosten aufgrund der Inflation deutlich gestiegen. Hauptfaktoren sind Energiekosten, Fachkräftemangel und höhere technische Anforderungen (vgl. https://politikkultur.de/inland/medien/radikale-aenderung-der-wertschoepfungskette/).
Während die deutsche Produktionswirtschaft also unter Druck gerät, fließen die Investitionen der globalen Streamingdienste zunehmend in andere Märkte. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle verzeichnete im September 2025, dass die globalen Streamingdienste zwar 8,5 Mrd. Euro in europäische Originalinhalte investiert haben, diese Investitionen jedoch geografisch stark konzentriert sind. Das Vereinigte Königreich und Spanien vereinen 58 Prozent aller Streaminginvestitionen in Europa auf sich. Deutschland hingegen hinkt bei der Anziehung dieser Investitionen hinterher – obwohl es einer der größten Märkte Europas ist (vgl. www.dwdl.de/magazin/100576/tiefes_tal_fuer_deutsche_produktionen_sorge_vor_stillstand/?utm_source=&utm_medium=&utm_campaign=&utm_term).
Andere europäische Länder haben auf diese Ungleichheit mit klaren gesetzlichen Regelungen reagiert. Frankreich schreibt vor, dass Streamer mindestens 20 Prozent ihrer Umsätze für französische Produktionen aufwenden müssen, Italien 16 Prozent. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Bundesregierung heißt es: „Wir wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung verbessern, bestehend aus einem steuerlichen Anreizsystem sowie einer Investitionsverpflichtung“ (Koalitionsvertrag, Zeile 3888–3890). Dementgegen setzt der Medienunternehmer und Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimar, auf eine freiwillige Selbstverpflichtung, die sich erfahrungsgemäß als unzureichend erwiesen hat.
Nach aktuellen Berichten aus dem Bundeskanzleramt sollen die Streamingdienste (u. a. Netflix, Amazon, Disney+, Sky) und private Sender sich freiwillig verpflichten, einen bestimmten Teil ihrer in Deutschland erzielten Umsätze in deutsche Produktionen zu investieren. Die Selbstverpflichtung soll kurzfristig (ab 2026) wirksam werden und wird von der Bundesregierung als Alternative oder Vorstufe zu einem Gesetz präsentiert (vgl. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/filmbranche-weimer-investitionen-selbstverpflichtung-100.html). Die Produktionsallianz spricht von einer Mogelpackung, denn die Angaben des Bundeskanzleramtes zur Höhe der zugesagten Investitionen beruhen im Wesentlichen auf bereits geplanten Mitteln der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender, während die rechtlich unverbindlichen Selbstverpflichtungen der internationalen Streamingdienste für den Zeitraum von 2026 bis 2030 lediglich 1,83 Mrd. Euro und damit nur einen vergleichsweise kleinen Anteil der insgesamt kommunizierten 15,5 Mrd. Euro ausmachen (vgl. www.dwdl.de/nachrichten/104810/155_milliarden_euro__aber_nur_ein_bruchteil_von_den_streamern/). Branchenverbände, Filmschaffende und Juristinnen und Juristen bezweifeln die Verbindlichkeit solcher Selbstverpflichtungen und warnen vor Symbolpolitik, die die Krise nicht löst.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Krise der deutschen Film- und Serienproduktion, insbesondere angesichts der Tatsache, dass 85 Prozent der Produktionsunternehmen die Situation als kritisch einstufen (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um die rückläufigen Aufträge durch Streamingdienste bei deutschen Produzenten zu kompensieren, und welche Ergebnisse hatten die Maßnahmen bislang jeweils (bitte entsprechend aufführen)?
In welche Länder fließen nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitionen internationaler Streamingdienste in Europa am meisten, und welche Faktoren ermöglichen es Großbritannien und Spanien, höhere Investitionsanteile zu sichern als Deutschland (bitte nach Ländern, Investitionsumfang und Faktoren differenziert auflisten)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Investitionen durch Netflix, Amazon Prime Video und Disney+ in originäre deutsche Inhalte (nicht Lizenzkäufe, Sportrechte oder internationale Koproduktionen) für die Jahre 2022, 2023 und 2024, und in welchem Verhältnis stehen diese zu den in Deutschland erzielten Nettojahresumsätzen dieser Dienste (bitte entsprechend auflisten)?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung fair und marktkonform, dass Streamingdienste hohe Umsatzrenditen in Deutschland erzielen, gleichzeitig aber minimale Investitionen in die deutsche Produktionsinfrastruktur vornehmen (bitte begründen)?
Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die französische Investitionsverpflichtung von mindestens 20 Prozent der Umsätze für französische und europäische Produktionen, und welche Auswirkungen hat diese Regelung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die französische Filmwirtschaft bisher gezeitigt?
Welche Höhe der Investitionsverpflichtung (prozentual der Umsätze und als absolute Summe) hält die Bundesregierung für die Streamingdienste für angemessen und wirtschaftlich tragfähig (bitte begründen)?
Wie setzten sich die angekündigten Investitionen der internationalen Streaminganbieter nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen, und welche Kriterien bestimmen, welche Projekte und Produktionen darunterfallen?
Sollten nach Ansicht der Bundesregierung neben internationalen Streamingdiensten auch deutsche Anbieter wie ZDF, ARD sowie private Anbieter denselben Verpflichtungen unterliegen (bitte begründen)?
Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die steuerlichen Anreize ausgestaltet werden, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart sind, und in welchem zeitlichen Verhältnis sollen diese zur Investitionsverpflichtung eingeführt werden?
Welche konkreten Eckpunkte haben die von der Bundesregierung mit Streaminganbietern (Netflix, Disney+, Amazon Prime Video, Sky u. a.) und privaten Fernsehveranstaltern verhandelten bzw. in Aussicht genommenen Selbstverpflichtungen zur Investition in deutsche Film- und Serienproduktionen (bitte nach Anbietern und Korridoren bzw. Zielgrößen detailliert darstellen)?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung – wie berichtet – eine Investitionsquote in der Größenordnung von rund 13 Prozent der in Deutschland erzielten Nettoumsätze der Streamingdienste und privaten Fernsehveranstalter in Aussicht gestellt hat, und wenn ja, wie begründet sie die Wahl gerade dieser Quote?
Welche konkrete absolute Höhe der Investitionen in deutsches Filmmaterial, Serien und dokumentarische Formate erwartet die Bundesregierung aus diesen Selbstverpflichtungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 (bitte jeweils getrennt nach Kino, High-End-Serien, TV-Movies, Dokumentarfilm usw.)?
Welche Laufzeit sollen die von der Bundesregierung angestrebten Selbstverpflichtungen haben (z. B. zwei, fünf oder mehr Jahre), und sind Evaluationszeitpunkte, Verlängerungsoptionen oder automatische Beendigungsmechanismen („Sunset-Klauseln“) vorgesehen?
Welche Rechtsnatur sollen diese Selbstverpflichtungen besitzen (z. B. unverbindliche Absichtserklärungen, privatrechtliche Verträge mit Verbänden, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, Verwaltungsvorschriften), und wie sollen sie vor Gerichten gegebenenfalls durchsetzbar sein?
Welche Konsequenzen sind für den Fall vorgesehen, dass die in den Selbstverpflichtungen zugesagten Investitionsvolumina ganz oder teilweise nicht erreicht werden
a) für den einzelnen Anbieter und
b) für das Gesamtsystem (z. B. automatische Umstellung auf eine gesetzliche Investitionspflicht)?
Ist vorgesehen, die Selbstverpflichtungen so zu formulieren, dass sie ausdrücklich eine Investition in Deutschland verlangen, das heißt, dass nur Produktionen mit überwiegender Wertschöpfung in Deutschland angerechnet werden können, oder sollen auch Investitionen in anderen EU-Mitgliedstaaten auf die Quote angerechnet werden können?
Was genau soll nach Auffassung der Bundesregierung als „anrechenbare Investition“ gelten, wie etwa Stoff- und Projektentwicklung in Deutschland, Dreharbeiten in Deutschland, Postproduktion und VFX (Visual Effects) in Deutschland, der Erwerb von Auswertungsrechten an bereits anderswo produzierten Werken, Beteiligung an internationalen Koproduktionen, Marketing- und Werbeausgaben in Deutschland, und in welchem Umfang sollen diese jeweils auf die Investitionsverpflichtung angerechnet werden (bitte entsprechend aufführen)?
Wie soll sichergestellt werden, dass Marketing- und Werbeausgaben, interne Verrechnungspreise oder Lizenzgebühren innerhalb von Konzernen nicht in unzulässiger Weise als Investitionen deklariert werden, um die Quote nur rechnerisch zu erfüllen?
Welche Mechanismen zur Transparenz und Kontrolle der Selbstverpflichtungen plant die Bundesregierung, und sollen dazu auch insbesondere folgende Maßnahmen, wie jährliche Berichtspflichten mit testierten Zahlen, eine externe Prüfinstanz (z. B. Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Bundesnetzagentur (BNetzA), Filmförderungsanstalt (FFA) oder neue Behörde), Veröffentlichung von Investitions- und Umsatzdaten nach Anbietern zählen, wenn ja, wie genau sollen diese ausgestaltet werden, und wenn nein, warum nicht?
Welche Lobby- oder Beratungsverträge bestehen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Selbstverpflichtungsmodells zwischen der Bundesregierung oder Bundesbehörden und Interessenverbänden der Streamingdienste und privaten Fernsehveranstalter?
Inwiefern hat die Bundesregierung bei der Konzeption der Selbstverpflichtungen Gewerkschaften, Filmschaffendenverbände, die Produzentenallianz und die Deutsche Filmakademie beteiligt, und welche Stellungnahmen haben diese Akteure zu dem Selbstverpflichtungsansatz abgegeben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von Branchenvertretern geäußerten Kritik, dass eine unverbindliche Selbstverpflichtung angesichts der Tiefe der Krise der Film- und Serienproduktion in Deutschland nicht ausreiche?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine nicht hinreichend verbindliche Selbstverpflichtung den politischen Druck zur Einführung einer wirksamen gesetzlichen Investitionsverpflichtung mindert und damit eine echte Reform um mehrere Jahre verzögert, wenn ja, wie gedenkt sie, dem vorzubeugen bzw. entgegenzusteuern, und wenn nein, warum nicht?