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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes an Kommunen

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1279528.08.2019

Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes an Kommunen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes an Kommunen Der Bund unterstützt Kommunen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) mit Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Hierzu stellt der Bund insgesamt 7 Mrd. Euro in einem Fonds zur Verfügung. Im Zeitraum von 2015 bis 2020 sollen 3,5 Mrd. Euro in ein Infrastrukturprogramm fließen (KInvFG I), weitere 3,5 Mrd. Euro dienen im Zeitraum von 2017 bis 2022 der Sanierung, dem Umbau und der Erweiterung von Schulgebäuden (KInvFG II). Die Länder berichten dem Bund jährlich zum 30. Juni über den Stand der Umsetzung der beiden Förderprogramme. Außerdem müssen gemäß Verwaltungsvereinbarung die Länder dem Bundesministerium der Finanzen jährlich „eine Übersicht über die abgeschlossenen Maßnahmen des Vorjahres [übersenden], aus denen sich die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel ergibt“ (VV KInvG II). Entsprechend diesen Berichten wurden zum 30. Juni 2019 im Rahmen des KInFvG I 1,585 Mrd. Euro der zur Verfügung stehenden 3,5 Mrd. Euro abgerufen. Für das KInvFG II sind zum 31. März 2019 2,407 Mrd. Euro der 3,5 Mrd. Euro als gebunden deklariert. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Für welche Förderbereiche wurden die Mittel der vorgesehenen Vorhaben des KInvFG I bisher auch abgerufen (bitte nach Bundesland, Förderbereich, zur Verfügung stehenden Mitteln in Euro und abgerufenen Mitteln in Euro aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12795 19. Wahlperiode 28.08.2019 2. Aus welchen Gründen wurden erst 45,3 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des KInvFG I abgerufen, auch wenn das Programm bereits nächstes Jahr endet? a) Aus welchen Gründen wurden erst 7,6 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des KInvFG I abgerufen? b) Aus welchen Gründen wurden erst 28,5 Prozent der zur Verfügung stehend Mittel des Landes Hessen im Rahmen des KInvFG I abgerufen? c) Aus welchen Gründen wurden erst 28,3 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen des KInvFG I abgerufen? d) Aus welchen Gründen wurden erst 26,7 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel des Saarlands im Rahmen des KinvFG I abgerufen? e) Aus welchen Gründen wurden erst 34,6 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des KInvFG I abgerufen? 3. Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis 2020 sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des KInvFG I in Höhe von 3,5 Mrd. Euro abgerufen werden? In welchen Förderbereichen und aus welchen Gründen ist damit zu rechnen, dass nicht sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen werden? 4. Plant die Bundesregierung eine Verlängerung des Förderprogramms im Rahmen des KInvFG I über das Jahr 2020 hinaus, sollten bis dahin nicht alle Mittel abgerufen worden sein? 5. Für welche Vorhaben des KInvFG I liegt ein offizieller Maßnahmenbeginn (Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages) gemäß „§ 6 Nachweis der Verwendung“ der Verwaltungsvereinbarung vor (bitte nach Vorhaben, Datum des Maßnahmenbeginns und Mittel in Euro aufschlüsseln)? 6. Für welche Vorhaben des KInvFG I liegt ein offizielles Maßnahmenende (Abnahme aller Leistungen) gemäß „§ 6 Nachweis der Verwendung“ der Verwaltungsvereinbarung vor (bitte nach Vorhaben, Datum des Maßnahmenendes und Mittel in Euro aufschlüsseln)? 7. Für welche Vorhaben des KInvFG II liegt ein offizieller Maßnahmenbeginn (Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages) gemäß „§ 8 Nachweis der Verwendung“ der Verwaltungsvereinbarung vor (bitte nach Vorhaben, Datum des Maßnahmenbeginns und Mittel in Euro aufschlüsseln)? 8. Für welche Vorhaben des KInvFG II liegt ein offizielles Maßnahmenende (Abnahme aller Leistungen) gemäß „§ 8 Nachweis der Verwendung“ der Verwaltungsvereinbarung vor (bitte nach Vorhaben, Datum des Maßnahmenendes und Mittel in Euro aufschlüsseln)? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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