[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Renata Alt, Mario Brandenburg
(Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich,
Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler,
Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Mittelabfluss von Finanzhilfen des Bundes an Kommunen
Der Bund unterstützt Kommunen im Rahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) mit Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen. Hierzu stellt der Bund insgesamt 7 Mrd. Euro in
einem Fonds zur Verfügung. Im Zeitraum von 2015 bis 2020 sollen 3,5 Mrd.
Euro in ein Infrastrukturprogramm fließen (KInvFG I), weitere 3,5 Mrd. Euro
dienen im Zeitraum von 2017 bis 2022 der Sanierung, dem Umbau und der
Erweiterung von Schulgebäuden (KInvFG II).
Die Länder berichten dem Bund jährlich zum 30. Juni über den Stand der
Umsetzung der beiden Förderprogramme. Außerdem müssen gemäß
Verwaltungsvereinbarung die Länder dem Bundesministerium der Finanzen jährlich „eine
Übersicht über die abgeschlossenen Maßnahmen des Vorjahres [übersenden],
aus denen sich die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel ergibt“
(VV KInvG II).
Entsprechend diesen Berichten wurden zum 30. Juni 2019 im Rahmen des
KInFvG I 1,585 Mrd. Euro der zur Verfügung stehenden 3,5 Mrd. Euro
abgerufen. Für das KInvFG II sind zum 31. März 2019 2,407 Mrd. Euro der 3,5 Mrd.
Euro als gebunden deklariert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welche Förderbereiche wurden die Mittel der vorgesehenen Vorhaben
des KInvFG I bisher auch abgerufen (bitte nach Bundesland, Förderbereich,
zur Verfügung stehenden Mitteln in Euro und abgerufenen Mitteln in Euro
aufschlüsseln)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12795
19. Wahlperiode 28.08.2019
2. Aus welchen Gründen wurden erst 45,3 Prozent der zur Verfügung
stehenden Mittel im Rahmen des KInvFG I abgerufen, auch wenn das Programm
bereits nächstes Jahr endet?
a) Aus welchen Gründen wurden erst 7,6 Prozent der zur Verfügung
stehenden Mittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des
KInvFG I abgerufen?
b) Aus welchen Gründen wurden erst 28,5 Prozent der zur Verfügung
stehend Mittel des Landes Hessen im Rahmen des KInvFG I abgerufen?
c) Aus welchen Gründen wurden erst 28,3 Prozent der zur Verfügung
stehenden Mittel des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen des KInvFG I
abgerufen?
d) Aus welchen Gründen wurden erst 26,7 Prozent der zur Verfügung
stehenden Mittel des Saarlands im Rahmen des KinvFG I abgerufen?
e) Aus welchen Gründen wurden erst 34,6 Prozent der zur Verfügung
stehenden Mittel des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des KInvFG I
abgerufen?
3. Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis 2020 sämtliche zur Verfügung
stehenden Mittel im Rahmen des KInvFG I in Höhe von 3,5 Mrd. Euro
abgerufen werden?
In welchen Förderbereichen und aus welchen Gründen ist damit zu rechnen,
dass nicht sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen werden?
4. Plant die Bundesregierung eine Verlängerung des Förderprogramms im
Rahmen des KInvFG I über das Jahr 2020 hinaus, sollten bis dahin nicht alle
Mittel abgerufen worden sein?
5. Für welche Vorhaben des KInvFG I liegt ein offizieller Maßnahmenbeginn
(Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs-
und Lieferungsvertrages) gemäß „§ 6 Nachweis der Verwendung“ der
Verwaltungsvereinbarung vor (bitte nach Vorhaben, Datum des
Maßnahmenbeginns und Mittel in Euro aufschlüsseln)?
6. Für welche Vorhaben des KInvFG I liegt ein offizielles Maßnahmenende
(Abnahme aller Leistungen) gemäß „§ 6 Nachweis der Verwendung“ der
Verwaltungsvereinbarung vor (bitte nach Vorhaben, Datum des
Maßnahmenendes und Mittel in Euro aufschlüsseln)?
7. Für welche Vorhaben des KInvFG II liegt ein offizieller Maßnahmenbeginn
(Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs-
und Lieferungsvertrages) gemäß „§ 8 Nachweis der Verwendung“ der
Verwaltungsvereinbarung vor (bitte nach Vorhaben, Datum des
Maßnahmenbeginns und Mittel in Euro aufschlüsseln)?
8. Für welche Vorhaben des KInvFG II liegt ein offizielles Maßnahmenende
(Abnahme aller Leistungen) gemäß „§ 8 Nachweis der Verwendung“ der
Verwaltungsvereinbarung vor (bitte nach Vorhaben, Datum des
Maßnahmenendes und Mittel in Euro aufschlüsseln)?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]