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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

02.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1277228.08.2019

Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wann wird die Bundesregierung der im Klimaschutzplan 2050 vom November 2016 formulierten Absicht entsprechen, für die deutsche Industrie „noch vor 2020 eine langfristig ausgerichtete strategische Herangehensweise zu entwickeln, diese nach 2020 umzusetzen und im Zeitraum bis 2030 zielführend zu optimieren“ (siehe Klimaschutzplan 2050, Seite 58)?  2. Welche Maßnahmen sorgen nach Ansicht der Bundesregierung zielsicher für die Reduktion der Industrieemissionen von rund 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (2017) auf rund 140 Millionen in 2030 und auf eine Restgröße von unter 20 Millionen Tonnen in 2050?  3. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung schnell wirksam werden, damit die Industrieemissionen, die seit 2002 im Trend nicht mehr gesunken sind, wieder rasch abnehmen und im Jahr 2030 ein Niveau von höchstens 140 Millionen Tonnen erreichen?  4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tatsache zu erklären, dass die Emissionen der deutschen Industrie vor dem Inkrafttreten des EU- Emissionshandels (EU-ETS) um rund ein Drittel gesunken, seit dem Bestehen des Emissionshandels im Trend konstant geblieben und in den vergangenen Jahren von 180 Millionen (2014) auf 200 Millionen Tonnen (2017) wieder gestiegen sind (www.umweltbundesamt.de/dokument/ trendtabellentreibhausgase-1990-2017)?  5. In welchem Umfang hat die kostenlose Vergabe von Emissionszertifikaten an Unternehmen, die mit ihren in Deutschland ansässigen Industrieanlagen am europäischen Emissionshandel teilnehmen, zu Extragewinnen (windfall profits) geführt?  6. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung der europäische Emissionshandel reformiert werden, damit die Klimagasemissionen der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen schneller reduziert werden?  7. In welchem Umfang sind deutsche Industrieanlagen seit Beginn des EU- ETS zur Teilnahme am europäischen Emissionshandel verpflichtet (bitte für den gesamten Zeitraum von 2005 bis 2018 die Anzahl der Industrieanlagen und die Gesamtmenge der an deutsche Industrieanlagen vergebenen Emissionszertifikate gesondert für jedes Jahr ausweisen)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12772 19. Wahlperiode 28.08.2019  8. Wie sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Beihilferegeln der Europäischen Union geändert werden, damit Maßnahmen des Klimaschutzes nicht an wettbewerbsrechtlichen Regeln scheitern?  9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb des in seiner Wirkung umstrittenen EU-ETS in Deutschland regulatorische Vorgaben, die geeignet sind, Klimagasemissionen der Industrie verbindlich und zielsicher zu reduzieren? 10. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, wonach den Industrieunternehmen gesetzlich vorgeschrieben werden soll, dass sie im Sinne von Energieeinsparung und Energieeffizienz nur noch die jeweils beste verfügbare Technik verwenden dürfen? Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dieses Ziel erreichen? Falls nein, warum nicht? 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Subventionen und steuerliche Begünstigungen, die umweltschädlich sind, weil sie den Einsatz von fossilen Energieträgern begünstigen? Falls ja, welche dieser Subventionen und Begünstigungen will die Bundesregierung einschränken beziehungsweise abschaffen? 12. Welche Primärenergieträger kommen im Industriesektor bei der Erzeugung von Strom (Eigenstrom aus Industriekraftwerken) und von Prozesswärme zum Einsatz (bitte in absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2000 bis 2018 angeben)? 13. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang versucht, die CO2-Intensität des Eigenstroms aus Industriekraftwerken zu senken? 14. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Eigenstrom der deutschen Industrie mindestens genauso schnell dekarbonisiert werden wie der Strom- Mix in Deutschland insgesamt? 15. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Zielquoten für den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch der Industrie festzulegen? Falls ja, mit welchen Maßnahmen soll die Umsetzung der Zielquoten gewährleistet werden? 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Zielquoten für die Nutzung industrieller Abwärme gesetzlich festzulegen? Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Erreichung der Zielquoten gewährleisten? Falls nein, warum nicht? 17. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die prozessbedingten Emissionen der deutschen Industrie von gegenwärtig rund 60 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent reduzieren, und wie will sie bis 2050 Klimaneutralität bei den prozessbedingten Emissionen erreichen? 18. Welche Forschungsvorhaben und welche Pilotprojekte zur Reduktion der prozessbedingten Klimagasemissionen werden gegenwärtig mit Bundesmitteln unterstützt? 19. Welche Verfahren zur Reduktion der prozessbedingten Klimagasemissionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders vielversprechend? 20. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einführung neuer Technologien zur Reduktion der prozessbedingten Klimagasemissionen zu subventionieren? Falls ja, in welchem Umfang? 21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die für das Förderprogramm „Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie“ zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu erhöhen? 22. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Abscheidung und unterirdischen Einlagerung von CO2 (CCS – Carbon Capture and Storage)? 23. Inwieweit und mit welchen Mitteln sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf an industriell hergestellten Grundstoffen, wie insbesondere Stahl, Zement und Ammoniak, die bislang nur sehr klimaschädlich produziert werden können und künftig hohe CO2-Vermeidungskosten haben, gesenkt und/oder durch andere Grundstoffe ersetzt werden? 24. Inwieweit sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf an agrochemischen Produkten, wie insbesondere stickstoffhaltige Düngemittel und Pestizide, durch die Umgestaltung der Landwirtschaft von herkömmlicher auf ökologische Bewirtschaftung gesenkt werden? 25. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass der koksbasierte Hochofenprozess der Stahlerzeugung schrittweise bis 2030 und vollständig bis 2050 durch CO2-freie Produktionsverfahren ersetzt wird? 26. In welchem Umfang sollte nach Ansicht der Bundesregierung bis 2030 die maßgeblich auf dem Einsatz von Schrott und Strom basierende Elektrostahlerzeugung in Lichtbogenöfen gesteigert werden? 27. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung für eine verlängerte „Nutzungsdauer relevanter Produktgruppen“ (siehe Klimaschutzplan 2050, Seite 60) sorgen und die „Rahmenbedingungen für die Reparatur von Produkten sowie die Schaffung größtmöglicher Transparenz zur Haltbarkeit von Produkten am Point of Sale“ (siehe Klimaschutzplan 2050, Seite 60) verbessern? 28. In welchem Umfang wird nach Schätzung der Bundesregierung der Bedarf an Raffinerieprodukten aufgrund der beabsichtigten Dekarbonisierung des Verkehrssektors bis 2050 sinken? 29. Welche Projekte wurden bislang mit welchem Ergebnis im Rahmen der BMBF-Förderprogramme „CO2Plus – Stoffliche Nutzung von CO2 zur Verbreiterung der Rohstoffbasis“ und „r+Impuls – Innovative Technologien für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“ gefördert? 30. Beabsichtigt die Bundesregierung, Regelungen für die Speicherung und Verwendung von CO2 (CCU – Carbon Capture and Utilization) zu treffen? 31. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich und sinnvoll, die Betreibergrundpflicht zur sparsamen und effizienten Energieverwendung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dahingehend zu reformieren, dass auch die Vermeidung von Klimagasen und die vermehrte Nutzung von Abwärme gesetzlich geregelt sind? Falls ja, wie sollte eine solche BImSchG-Reform ausgestaltet sein? Falls nein, warum nicht? 32. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass eine stärkere Fokussierung der NKI-Mittel (Nationale Klimaschutz-Initiative) auf „energieintensive Branchen und Unternehmen“ (siehe Klimaschutzplan 2050, Seite 61) erfolgt? 33. In welchen Mengen wird in 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung Wasserstoff für die Umstellung von Produktionsverfahren der energieintensiven Industrie benötigt? Berlin, den 13. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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