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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie
(insgesamt 33 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
02.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1277228.08.2019
Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst,
Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger,
Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wird die Bundesregierung der im Klimaschutzplan 2050 vom
November 2016 formulierten Absicht entsprechen, für die deutsche Industrie
„noch vor 2020 eine langfristig ausgerichtete strategische
Herangehensweise zu entwickeln, diese nach 2020 umzusetzen und im Zeitraum bis 2030
zielführend zu optimieren“ (siehe Klimaschutzplan 2050, Seite 58)?
2. Welche Maßnahmen sorgen nach Ansicht der Bundesregierung zielsicher
für die Reduktion der Industrieemissionen von rund 200 Millionen Tonnen
CO2-Äquivalent (2017) auf rund 140 Millionen in 2030 und auf eine
Restgröße von unter 20 Millionen Tonnen in 2050?
3. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung schnell
wirksam werden, damit die Industrieemissionen, die seit 2002 im Trend
nicht mehr gesunken sind, wieder rasch abnehmen und im Jahr 2030 ein
Niveau von höchstens 140 Millionen Tonnen erreichen?
4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tatsache zu erklären, dass
die Emissionen der deutschen Industrie vor dem Inkrafttreten des EU-
Emissionshandels (EU-ETS) um rund ein Drittel gesunken, seit dem
Bestehen des Emissionshandels im Trend konstant geblieben und in den
vergangenen Jahren von 180 Millionen (2014) auf 200 Millionen Tonnen (2017)
wieder gestiegen sind (www.umweltbundesamt.de/dokument/
trendtabellentreibhausgase-1990-2017)?
5. In welchem Umfang hat die kostenlose Vergabe von Emissionszertifikaten
an Unternehmen, die mit ihren in Deutschland ansässigen Industrieanlagen
am europäischen Emissionshandel teilnehmen, zu Extragewinnen (windfall
profits) geführt?
6. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung der europäische
Emissionshandel reformiert werden, damit die Klimagasemissionen der am
Emissionshandel teilnehmenden Anlagen schneller reduziert werden?
7. In welchem Umfang sind deutsche Industrieanlagen seit Beginn des EU-
ETS zur Teilnahme am europäischen Emissionshandel verpflichtet (bitte
für den gesamten Zeitraum von 2005 bis 2018 die Anzahl der
Industrieanlagen und die Gesamtmenge der an deutsche Industrieanlagen
vergebenen Emissionszertifikate gesondert für jedes Jahr ausweisen)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12772
19. Wahlperiode 28.08.2019
8. Wie sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Beihilferegeln der
Europäischen Union geändert werden, damit Maßnahmen des Klimaschutzes
nicht an wettbewerbsrechtlichen Regeln scheitern?
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb des in seiner
Wirkung umstrittenen EU-ETS in Deutschland regulatorische Vorgaben, die
geeignet sind, Klimagasemissionen der Industrie verbindlich und zielsicher
zu reduzieren?
10. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, wonach den
Industrieunternehmen gesetzlich vorgeschrieben werden soll, dass sie im Sinne von
Energieeinsparung und Energieeffizienz nur noch die jeweils beste verfügbare
Technik verwenden dürfen?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dieses Ziel
erreichen?
Falls nein, warum nicht?
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Subventionen und steuerliche
Begünstigungen, die umweltschädlich sind, weil sie den Einsatz von
fossilen Energieträgern begünstigen?
Falls ja, welche dieser Subventionen und Begünstigungen will die
Bundesregierung einschränken beziehungsweise abschaffen?
12. Welche Primärenergieträger kommen im Industriesektor bei der Erzeugung
von Strom (Eigenstrom aus Industriekraftwerken) und von Prozesswärme
zum Einsatz (bitte in absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2000 bis
2018 angeben)?
13. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang versucht, die
CO2-Intensität des Eigenstroms aus Industriekraftwerken zu senken?
14. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Eigenstrom der deutschen
Industrie mindestens genauso schnell dekarbonisiert werden wie der Strom-
Mix in Deutschland insgesamt?
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Zielquoten für den Anteil
der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch der Industrie festzulegen?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen soll die Umsetzung der Zielquoten
gewährleistet werden?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Zielquoten für die Nutzung
industrieller Abwärme gesetzlich festzulegen?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Erreichung
der Zielquoten gewährleisten?
Falls nein, warum nicht?
17. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die prozessbedingten
Emissionen der deutschen Industrie von gegenwärtig rund 60 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalent reduzieren, und wie will sie bis 2050
Klimaneutralität bei den prozessbedingten Emissionen erreichen?
18. Welche Forschungsvorhaben und welche Pilotprojekte zur Reduktion der
prozessbedingten Klimagasemissionen werden gegenwärtig mit
Bundesmitteln unterstützt?
19. Welche Verfahren zur Reduktion der prozessbedingten
Klimagasemissionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders vielversprechend?
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einführung neuer Technologien zur
Reduktion der prozessbedingten Klimagasemissionen zu subventionieren?
Falls ja, in welchem Umfang?
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die für das Förderprogramm
„Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie“ zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel zu erhöhen?
22. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Abscheidung und
unterirdischen Einlagerung von CO2 (CCS – Carbon Capture and Storage)?
23. Inwieweit und mit welchen Mitteln sollte nach Ansicht der
Bundesregierung der Bedarf an industriell hergestellten Grundstoffen, wie insbesondere
Stahl, Zement und Ammoniak, die bislang nur sehr klimaschädlich
produziert werden können und künftig hohe CO2-Vermeidungskosten haben,
gesenkt und/oder durch andere Grundstoffe ersetzt werden?
24. Inwieweit sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf an
agrochemischen Produkten, wie insbesondere stickstoffhaltige Düngemittel und
Pestizide, durch die Umgestaltung der Landwirtschaft von herkömmlicher
auf ökologische Bewirtschaftung gesenkt werden?
25. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass der
koksbasierte Hochofenprozess der Stahlerzeugung schrittweise bis 2030
und vollständig bis 2050 durch CO2-freie Produktionsverfahren ersetzt
wird?
26. In welchem Umfang sollte nach Ansicht der Bundesregierung bis 2030 die
maßgeblich auf dem Einsatz von Schrott und Strom basierende
Elektrostahlerzeugung in Lichtbogenöfen gesteigert werden?
27. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung für eine verlängerte
„Nutzungsdauer relevanter Produktgruppen“ (siehe Klimaschutzplan 2050,
Seite 60) sorgen und die „Rahmenbedingungen für die Reparatur von
Produkten sowie die Schaffung größtmöglicher Transparenz zur Haltbarkeit
von Produkten am Point of Sale“ (siehe Klimaschutzplan 2050, Seite 60)
verbessern?
28. In welchem Umfang wird nach Schätzung der Bundesregierung der Bedarf
an Raffinerieprodukten aufgrund der beabsichtigten Dekarbonisierung des
Verkehrssektors bis 2050 sinken?
29. Welche Projekte wurden bislang mit welchem Ergebnis im Rahmen der
BMBF-Förderprogramme „CO2Plus – Stoffliche Nutzung von CO2 zur
Verbreiterung der Rohstoffbasis“ und „r+Impuls – Innovative Technologien
für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“
gefördert?
30. Beabsichtigt die Bundesregierung, Regelungen für die Speicherung und
Verwendung von CO2 (CCU – Carbon Capture and Utilization) zu treffen?
31. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich und sinnvoll, die
Betreibergrundpflicht zur sparsamen und effizienten Energieverwendung im
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dahingehend zu reformieren,
dass auch die Vermeidung von Klimagasen und die vermehrte Nutzung von
Abwärme gesetzlich geregelt sind?
Falls ja, wie sollte eine solche BImSchG-Reform ausgestaltet sein?
Falls nein, warum nicht?
32. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass eine
stärkere Fokussierung der NKI-Mittel (Nationale Klimaschutz-Initiative)
auf „energieintensive Branchen und Unternehmen“ (siehe Klimaschutzplan
2050, Seite 61) erfolgt?
33. In welchen Mengen wird in 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung
Wasserstoff für die Umstellung von Produktionsverfahren der
energieintensiven Industrie benötigt?
Berlin, den 13. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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