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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie
(insgesamt 33 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
02.10.2019
Antwortdauer
35 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenEnergie & Klima
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1277228.08.2019
Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst,
Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger,
Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wird die Bundesregierung der im Klimaschutzplan 2050 vom
November 2016 formulierten Absicht entsprechen, für die deutsche Industrie
„noch vor 2020 eine langfristig ausgerichtete strategische
Herangehensweise zu entwickeln, diese nach 2020 umzusetzen und im Zeitraum bis 2030
zielführend zu optimieren“ (siehe Klimaschutzplan 2050, Seite 58)?
2. Welche Maßnahmen sorgen nach Ansicht der Bundesregierung zielsicher
für die Reduktion der Industrieemissionen von rund 200 Millionen Tonnen
CO2-Äquivalent (2017) auf rund 140 Millionen in 2030 und auf eine
Restgröße von unter 20 Millionen Tonnen in 2050?
3. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung schnell
wirksam werden, damit die Industrieemissionen, die seit 2002 im Trend
nicht mehr gesunken sind, wieder rasch abnehmen und im Jahr 2030 ein
Niveau von höchstens 140 Millionen Tonnen erreichen?
4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tatsache zu erklären, dass
die Emissionen der deutschen Industrie vor dem Inkrafttreten des EU-
Emissionshandels (EU-ETS) um rund ein Drittel gesunken, seit dem
Bestehen des Emissionshandels im Trend konstant geblieben und in den
vergangenen Jahren von 180 Millionen (2014) auf 200 Millionen Tonnen (2017)
wieder gestiegen sind (www.umweltbundesamt.de/dokument/
trendtabellentreibhausgase-1990-2017)?
5. In welchem Umfang hat die kostenlose Vergabe von Emissionszertifikaten
an Unternehmen, die mit ihren in Deutschland ansässigen Industrieanlagen
am europäischen Emissionshandel teilnehmen, zu Extragewinnen (windfall
profits) geführt?
6. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung der europäische
Emissionshandel reformiert werden, damit die Klimagasemissionen der am
Emissionshandel teilnehmenden Anlagen schneller reduziert werden?
7. In welchem Umfang sind deutsche Industrieanlagen seit Beginn des EU-
ETS zur Teilnahme am europäischen Emissionshandel verpflichtet (bitte
für den gesamten Zeitraum von 2005 bis 2018 die Anzahl der
Industrieanlagen und die Gesamtmenge der an deutsche Industrieanlagen
vergebenen Emissionszertifikate gesondert für jedes Jahr ausweisen)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12772
19. Wahlperiode 28.08.2019
8. Wie sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Beihilferegeln der
Europäischen Union geändert werden, damit Maßnahmen des Klimaschutzes
nicht an wettbewerbsrechtlichen Regeln scheitern?
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb des in seiner
Wirkung umstrittenen EU-ETS in Deutschland regulatorische Vorgaben, die
geeignet sind, Klimagasemissionen der Industrie verbindlich und zielsicher
zu reduzieren?
10. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, wonach den
Industrieunternehmen gesetzlich vorgeschrieben werden soll, dass sie im Sinne von
Energieeinsparung und Energieeffizienz nur noch die jeweils beste verfügbare
Technik verwenden dürfen?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dieses Ziel
erreichen?
Falls nein, warum nicht?
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Subventionen und steuerliche
Begünstigungen, die umweltschädlich sind, weil sie den Einsatz von
fossilen Energieträgern begünstigen?
Falls ja, welche dieser Subventionen und Begünstigungen will die
Bundesregierung einschränken beziehungsweise abschaffen?
12. Welche Primärenergieträger kommen im Industriesektor bei der Erzeugung
von Strom (Eigenstrom aus Industriekraftwerken) und von Prozesswärme
zum Einsatz (bitte in absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2000 bis
2018 angeben)?
13. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang versucht, die
CO2-Intensität des Eigenstroms aus Industriekraftwerken zu senken?
14. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Eigenstrom der deutschen
Industrie mindestens genauso schnell dekarbonisiert werden wie der Strom-
Mix in Deutschland insgesamt?
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Zielquoten für den Anteil
der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch der Industrie festzulegen?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen soll die Umsetzung der Zielquoten
gewährleistet werden?
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Zielquoten für die Nutzung
industrieller Abwärme gesetzlich festzulegen?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Erreichung
der Zielquoten gewährleisten?
Falls nein, warum nicht?
17. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die prozessbedingten
Emissionen der deutschen Industrie von gegenwärtig rund 60 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalent reduzieren, und wie will sie bis 2050
Klimaneutralität bei den prozessbedingten Emissionen erreichen?
18. Welche Forschungsvorhaben und welche Pilotprojekte zur Reduktion der
prozessbedingten Klimagasemissionen werden gegenwärtig mit
Bundesmitteln unterstützt?
19. Welche Verfahren zur Reduktion der prozessbedingten
Klimagasemissionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders vielversprechend?
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einführung neuer Technologien zur
Reduktion der prozessbedingten Klimagasemissionen zu subventionieren?
Falls ja, in welchem Umfang?
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die für das Förderprogramm
„Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie“ zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel zu erhöhen?
22. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Abscheidung und
unterirdischen Einlagerung von CO2 (CCS – Carbon Capture and Storage)?
23. Inwieweit und mit welchen Mitteln sollte nach Ansicht der
Bundesregierung der Bedarf an industriell hergestellten Grundstoffen, wie insbesondere
Stahl, Zement und Ammoniak, die bislang nur sehr klimaschädlich
produziert werden können und künftig hohe CO2-Vermeidungskosten haben,
gesenkt und/oder durch andere Grundstoffe ersetzt werden?
24. Inwieweit sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf an
agrochemischen Produkten, wie insbesondere stickstoffhaltige Düngemittel und
Pestizide, durch die Umgestaltung der Landwirtschaft von herkömmlicher
auf ökologische Bewirtschaftung gesenkt werden?
25. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass der
koksbasierte Hochofenprozess der Stahlerzeugung schrittweise bis 2030
und vollständig bis 2050 durch CO2-freie Produktionsverfahren ersetzt
wird?
26. In welchem Umfang sollte nach Ansicht der Bundesregierung bis 2030 die
maßgeblich auf dem Einsatz von Schrott und Strom basierende
Elektrostahlerzeugung in Lichtbogenöfen gesteigert werden?
27. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung für eine verlängerte
„Nutzungsdauer relevanter Produktgruppen“ (siehe Klimaschutzplan 2050,
Seite 60) sorgen und die „Rahmenbedingungen für die Reparatur von
Produkten sowie die Schaffung größtmöglicher Transparenz zur Haltbarkeit
von Produkten am Point of Sale“ (siehe Klimaschutzplan 2050, Seite 60)
verbessern?
28. In welchem Umfang wird nach Schätzung der Bundesregierung der Bedarf
an Raffinerieprodukten aufgrund der beabsichtigten Dekarbonisierung des
Verkehrssektors bis 2050 sinken?
29. Welche Projekte wurden bislang mit welchem Ergebnis im Rahmen der
BMBF-Förderprogramme „CO2Plus – Stoffliche Nutzung von CO2 zur
Verbreiterung der Rohstoffbasis“ und „r+Impuls – Innovative Technologien
für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle Ressourceneffizienz“
gefördert?
30. Beabsichtigt die Bundesregierung, Regelungen für die Speicherung und
Verwendung von CO2 (CCU – Carbon Capture and Utilization) zu treffen?
31. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich und sinnvoll, die
Betreibergrundpflicht zur sparsamen und effizienten Energieverwendung im
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dahingehend zu reformieren,
dass auch die Vermeidung von Klimagasen und die vermehrte Nutzung von
Abwärme gesetzlich geregelt sind?
Falls ja, wie sollte eine solche BImSchG-Reform ausgestaltet sein?
Falls nein, warum nicht?
32. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass eine
stärkere Fokussierung der NKI-Mittel (Nationale Klimaschutz-Initiative)
auf „energieintensive Branchen und Unternehmen“ (siehe Klimaschutzplan
2050, Seite 61) erfolgt?
33. In welchen Mengen wird in 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung
Wasserstoff für die Umstellung von Produktionsverfahren der
energieintensiven Industrie benötigt?
Berlin, den 13. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1372602.10.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12772 - Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Fabio De Masi,
Jörg Cezanne, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/12772 –
Treibhausgasemissionen der deutschen Industrie
1. Wann wird die Bundesregierung der im Klimaschutzplan 2050 vom
November 2016 formulierten Absicht entsprechen, für die deutsche
Industrie „noch vor 2020 eine langfristig ausgerichtete strategische
Herangehensweise zu entwickeln, diese nach 2020 umzusetzen und im
Zeitraum bis 2030 zielführend zu optimieren“ (siehe Klimaschutzplan
2050, Seite 58)?
Der Klimaschutzplan ist die nationale Langfriststrategie im Klimaschutz und
gilt auch für den Industriesektor. Der Kabinettausschuss Klimaschutz hat es
sich zum Ziel gemacht, eine Strategie zur Erreichung der Ziele für das Jahr
2030 zu entwickeln. Mit den am 20. September 2019 vorgestellten Ergebnissen
des Kabinettausschusses Klimaschutz werden Grundlagen zur Einhaltung der
Ziele für das Jahr 2030 geschaffen.
2. Welche Maßnahmen sorgen nach Ansicht der Bundesregierung zielsicher
für die Reduktion der Industrieemissionen von rund 200 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalent (2017) auf rund 140 Millionen in 2030 und auf
eine Restgröße von unter 20 Millionen Tonnen in 2050?
3. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung schnell
wirksam werden, damit die Industrieemissionen, die seit 2002 im Trend
nicht mehr gesunken sind, wieder rasch abnehmen und im Jahr 2030 ein
Niveau von höchstens 140 Millionen Tonnen erreichen?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In dem Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 werden
verschiedene Maßnahmen für den Industriesektor skizziert. Vorgesehen sind
unterschiedliche Förderprogramme, die helfen können, die Dekarbonisierung der
deutschen Industrie voranzutreiben. Außerdem ist die Ausweitung der
Mindeststandards für bestimmte Produktgruppen im Rahmen der EU-Ökodesignricht-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13726
19. Wahlperiode 02.10.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 30. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
linie vorgesehen. Auch die Ansiedelung von zukunftsfähigen
Batteriezellfabriken soll durch das Klimaschutzprogramm unterstützt werden.
4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Tatsache zu erklären, dass
die Emissionen der deutschen Industrie vor dem Inkrafttreten des EU-
Emissionshandels (EU-ETS) um rund ein Drittel gesunken, seit dem
Bestehen des Emissionshandels im Trend konstant geblieben und in den
vergangenen Jahren von 180 Millionen (2014) auf 200 Millionen Tonnen
(2017) wieder gestiegen sind (www.umweltbundesamt.de/dokument/
trendtabellen-treibhausgase-1990-2017)?
Der Rückgang der Emissionen der deutschen Industrie vor dem Inkrafttreten
des EU-Emissionshandels ist vor allem auf Stilllegungen von
Industriebetrieben im Osten Deutschlands im Zuge der Wiedervereinigung zurückzuführen.
Seit Beginn der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandels 2013 lagen
die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland bei rund
125 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten und sind somit auf einem
ähnlichen Niveau verblieben. Für den Anstieg der Industrieemissionen im Jahr
2017 sind Industriebereiche verantwortlich, die nicht vom EU-Emissionshandel
erfasst sind.
5. In welchem Umfang hat die kostenlose Vergabe von
Emissionszertifikaten an Unternehmen, die mit ihren in Deutschland ansässigen
Industrieanlagen am europäischen Emissionshandel teilnehmen, zu Extragewinnen
(windfall profits) geführt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, ob und in welchem
Umfang in Deutschland ansässige Industrieanlagen die kostenlos zugeteilten
Zertifikate über die Produktpreise an ihre Abnehmer weitergegeben haben. Die
kostenlose Vergabe von Emissionszertifikaten dient dazu, das Risiko einer
Verlagerung von Emissionen in Länder außerhalb der EU mit geringeren Kosten für
Treibhausgasemissionen („Carbon Leakage“) zu verhindern. Die EU-
Kommission hat die Sektoren und Teilsektoren festgelegt, bei denen aufgrund ihrer
Handels- und Emissionsintensität ein solches Carbon-Leakage-Risiko besteht.
Die kostenlose Zuteilung erfolgt in Höhe von Benchmarks, die durch die zehn
Prozent CO2-effizientesten Anlagen eines Sektors gesetzt werden.
6. Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung der europäische
Emissionshandel reformiert werden, damit die Klimagasemissionen der am
Emissionshandel teilnehmenden Anlagen schneller reduziert werden?
Die Bundesregierung konnte bei der Reform des Europäischen
Emissionshandels die wesentlichen Anliegen für eine Stärkung des Systems durchsetzen.
Der Emissionshandel soll sowohl kurz- als auch langfristig gestärkt werden.
Dazu sollen die im Markt vorhandenen Zertifikatüberschüsse doppelt so schnell
abgebaut werden wie ursprünglich vorgesehen. Zudem konnte ein Signal für
die langfristige Stärkung des Emissionshandels erreicht werden. Ab dem Jahr
2024 soll der Gesamtbestand an Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
(MSR) nicht höher sein als die im Vorjahr in der EU insgesamt versteigerte
Zertifikatemenge. Anderenfalls werden die überzähligen Zertifikate gelöscht.
Die Marktstabilitätsreserve ist in diesem Jahr gestartet. Die Europäische
Kommission wird innerhalb von drei Jahren nach Start der Marktstabilitätsreserve
einen Bericht über die Funktionsweise der MSR vorlegen. Im Zuge der Reform
des EU ETS für die vierte Handelsperiode 2021 bis 2030 ist der Preis von
einem Niveau um 5 Euro im Jahr 2017 auf aktuell über 25 Euro gestiegen. Dies
ist nach allgemeiner Experteneinschätzung insbesondere auf die in der jüngsten
Reform eingeführten Stärkungselemente zurückzuführen.
7. In welchem Umfang sind deutsche Industrieanlagen seit Beginn des EU-
ETS zur Teilnahme am europäischen Emissionshandel verpflichtet (bitte
für den gesamten Zeitraum von 2005 bis 2018 die Anzahl der
Industrieanlagen und die Gesamtmenge der an deutsche Industrieanlagen
vergebenen Emissionszertifikate gesondert für jedes Jahr ausweisen)?
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
veröffentlicht jährlich eine Auswertung der Emissionsdaten der Anlagen, die in
Deutschland am Emissionshandel teilnehmen. Auf den Bericht wird verwiesen:
www.dehst .de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/VET-Be
richt-2018.html.
Diese Auswertungsberichte enthalten auch eine branchenbezogene
Gegenüberstellung der Emissionsmengen und der Mengen an kostenlos zugeteilten
Zertifikaten. Dabei ist zu beachten, dass nach den jeweils einschlägigen
Zuteilungsregeln nicht immer die emittierende Anlage auch die Zuteilung erhält, so dass
eine entsprechende Verrechnung erforderlich ist. Dies gilt zum Beispiel für die
Verstromung von Kuppelgasen der Stahlindustrie, wobei nicht das emittierende
Kraftwerk, sondern der Hochofen die kostenlose Zuteilung erhält. Die
Zuteilungen können daher zuweilen auch über den Emissionen eines Sektors liegen.
Aus diesem Grund enthalten die von der DEHSt veröffentlichten
Auswertungen beide Daten (bereinigt und unbereinigt). Für die Beantwortung der Frage
ist in der nachfolgenden Tabelle eine Verrechnung bei der Weiterleitung von
Kuppelgasen und bei Wärmeimporten ab dem Jahr 2013 und inkl.
Umverteilung von Emissionsberechtigungen für weitergeleitete Kuppelgase gemäß § 11
des Zuteilungsgesetzes für die Jahre 2008 bis 2012 enthalten.
Anzahl der Anlagen Anzahl kostenlos
zugeteilter Zertifikate
in Mio.*
2005 614 106,6
2006 601 105,7
2007 594 106,2
2008 563 115,4
2009 558 123,2
2010 553 115,2
2011 548 117,2
2012 534 118,3
2013 936 115,1
2014 927 113,5
2015 920 110,5
2016 910 108,4
2017 894 106,6
2018 931 105,1
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
* Zuordnung erfolgt entsprechend der Tätigkeiten nach Anhang 1 TEHG zum
Sektor „Industrie“ (vgl. Tabelle 46, S. 98. VET-Bericht 2018)
8. Wie sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Beihilferegeln der
Europäischen Union geändert werden, damit Maßnahmen des
Klimaschutzes nicht an wettbewerbsrechtlichen Regeln scheitern?
Nach Ansicht der Bundesregierung sollte das EU-Beihilferecht auf Grundlage
der Erfahrungen mit den geltenden Regelwerken weiter optimiert werden, um
den Mitgliedstaaten im europäischen Interesse die Umsetzung einer
ambitionierten Energie- und Klimapolitik zu ermöglichen, deren Umsetzung verstärkte
öffentliche Investitionen erfordert. Die Bundesregierung hat im Rahmen des
sogenannten „Fitness Check“ zum EU-Beihilferecht umfangreich gegenüber der
EU-Kommission Stellung genommen. Sie wird sich im weiteren
Überprüfungsverfahren dafür einsetzen, dass das EU-Beihilferecht künftig die Förderung von
erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie sonstiger sicherer und
nachhaltiger Klimaschutzmaßnahmen, inklusive Informations- und
Beratungsdienstleistungen, priorisiert unterstützt und aktuelle Entwicklungen abbildet, um die
Investitionen zu ermöglichen, die für das Gelingen der europäischen
Energiewende und das Erreichen der EU Klima- und Energieziele 2030 sowie die
(aktuell zu entwickelnde) EU-Klimalangfriststrategie erforderlich sein werden.
9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb des in seiner
Wirkung umstrittenen EU-ETS in Deutschland regulatorische Vorgaben, die
geeignet sind, Klimagasemissionen der Industrie verbindlich und
zielsicher zu reduzieren?
Der Bundesregierung sind keine Analysen bekannt, die mit Blick auf die vierte
Handelsperiode 2021 bis 2030 und die für diese Periode umgesetzten Reformen
die Wirkung des EU ETS grundsätzlich in Frage stellen.
Für die zielsichere Reduzierung von Treibhausgasemissionen hat sich der EU
ETS als Mengensteuerungsinstrument bewährt. Der EU-Emissionshandel ist in
diesem Bereich das einzige bestehende Mengensteuerungsinstrument.
10. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, wonach den
Industrieunternehmen gesetzlich vorgeschrieben werden soll, dass sie im Sinne
von Energieeinsparung und Energieeffizienz nur noch die jeweils beste
verfügbare Technik verwenden dürfen?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dieses Ziel
erreichen?
Falls nein, warum nicht?
Nach § 5 Absatz 1 Nummer 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind
immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und
zu betreiben, dass Energie sparsam und effizient verwendet wird. Konkrete
Hinweise auf sparsamen und effizienten Einsatz von Energie ergeben sich u. a.
aus den Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission zur
Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen, den sogenannten BVT-
Schlussfolgerungen. Die Hinweise aus den BVT-Schlussfolgerungen sollen zukünftig
auch in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft sowie in
sektoralen Verwaltungsvorschriften und Verordnungen zur Umsetzung der BVT-
Schlussfolgerungen in nationales Recht Berücksichtigung finden. In den am
20. September 2019 vorgelegten Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm 2030
ist vorgesehen, das Energieeffizienzgebot weiter zu konkretisieren.
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Subventionen und steuerliche
Begünstigungen, die umweltschädlich sind, weil sie den Einsatz von
fossilen Energieträgern begünstigen?
Falls ja, welche dieser Subventionen und Begünstigungen will die
Bundesregierung einschränken beziehungsweise abschaffen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/11903
verwiesen.
12. Welche Primärenergieträger kommen im Industriesektor bei der
Erzeugung von Strom (Eigenstrom aus Industriekraftwerken) und von
Prozesswärme zum Einsatz (bitte in absoluten und relativen Zahlen für die Jahre
2000 bis 2018 angeben)?
Die Datenbank „Zentrales System Emissionen“ (ZSE) ist Grundlage für die
Berechnung des deutschen Treibhausgas-Inventars. Für den am 13. April 2018
veröffentlichten Nationalen Inventarbericht liegen Daten für die Jahre 1990 bis
2016 vor.
Die Emissionen der Strom- und Wärmeerzeugung der Industriekraftwerke
werden im Inventar als Teil der Quellgruppe CRF 1.A.2.g viii berichtet. Die
Gichtgaskraftwerke werden der Quellgruppe Eisen & Stahl (CRF 1.A.2.a)
zugeordnet. Der Brennstoffeinsatz stellt sich wie folgt dar. Für die Beantwortung der
Frage ist in der nachfolgenden Tabelle der Brennstoffeinsatz (TJ) der
Industriekraftwerke dargestellt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Industriekraftwerke
einen Teil ihrer Erzeugung ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.
Eine Trennung der Brennstoffverbräuche nach Verwendung ist nicht möglich.
Braunkohle Steinkohle Öl Erdgas Gichtgas Sonstige
Gase
Fossiler
Anteil Abfall
und andere
Energieträger
Biogene
Brennstoffe
Summe
1990 156.993 155.999 72.559 277.318 48.727 18.580 29.525 32.163 791.864
1991 101.429 141.233 71.072 278.207 46.804 15.389 26.630 31.466 712.230
1992 65.927 136.489 63.562 299.836 45.916 15.375 27.125 31.962 686.192
1993 39.403 125.673 52.116 322.576 42.701 13.959 22.390 27.520 646.337
1994 38.265 119.683 49.123 330.932 43.918 10.572 19.220 25.228 636.940
1995 34.837 106.622 47.016 296.164 53.897 12.651 32.272 35.216 618.676
1996 29.957 76.716 43.694 287.986 44.516 12.323 33.742 37.570 566.505
1997 28.486 106.481 42.208 285.963 48.954 15.712 35.889 37.994 601.687
1998 28.869 95.095 40.295 284.065 51.128 18.427 44.657 51.396 613.932
1999 27.338 82.246 32.633 287.955 48.406 15.014 44.926 49.254 587.771
2000 16.544 52.702 33.905 296.965 46.515 13.602 42.228 52.216 554.677
2001 12.638 46.255 33.737 303.901 38.465 11.606 39.568 45.002 531.174
2002 18.386 53.536 30.432 306.651 47.025 10.770 29.113 47.176 543.088
2003 17.696 55.625 32.043 282.392 33.623 20.154 117.019 59.667 618.219
2004 17.509 34.596 33.394 301.322 31.441 24.128 114.611 71.175 628.175
2005 20.811 35.148 35.021 301.298 43.390 19.955 155.316 82.568 693.505
2006 24.677 33.972 37.630 311.517 45.326 19.453 84.774 77.632 634.980
2007 22.051 32.282 35.138 299.603 58.894 26.780 73.037 107.395 655.181
2008 24.450 34.264 34.901 307.689 57.948 21.763 63.634 105.388 650.038
2009 25.105 29.747 26.631 317.325 35.581 19.654 53.953 103.112 611.107
2010 29.181 31.791 21.138 337.190 55.848 21.316 78.382 128.518 703.364
2011 29.020 30.256 16.930 328.951 50.495 18.131 71.972 148.930 694.685
Braunkohle Steinkohle Öl Erdgas Gichtgas Sonstige
Gase
Fossiler
Anteil Abfall
und andere
Energieträger
Biogene
Brennstoffe
Summe
2012 29.411 27.145 14.506 314.346 50.638 21.195 61.848 128.091 647.181
2013 28.898 25.736 16.792 320.913 53.795 22.774 54.363 129.822 653.094
2014 29.232 25.661 15.287 328.124 53.425 23.159 64.439 151.578 690.904
2015 29.115 25.886 31.326 342.445 76.531 31.238 59.290 154.297 750.128
2016 31.596 26.119 29.710 349.951 75.195 30.583 62.626 154.100 759.878
Quelle: Öko-Institut (www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Sektorale-Abgrenzung-deutscher-Treibhausgas-
Emissionen-2018.pdf).
13. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang versucht, die
CO2-Intensität des Eigenstroms aus Industriekraftwerken zu senken?
Die vom Emissionshandel erfassten Anlagen erhalten grundsätzlich keine
kostenlose Zuteilung für die Stromerzeugung und müssen den Zertifikatebedarf
für die Emissionen der Stromerzeugung über die regelmäßig stattfindenden
Versteigerungen oder über den Sekundärmarkt abdecken. Insofern setzt der
Europäische Emissionshandel auch Anreize zur Senkung der CO2-Intensität der
Eigenstromerzeugung. Zudem sieht das KWK-Gesetz für kohlebefeuerte
KWK-Anlagen Anreize zu einem Brennstoffwechsel vor.
14. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Eigenstrom der deutschen
Industrie mindestens genauso schnell dekarbonisiert werden wie der
Strom-Mix in Deutschland insgesamt?
Von den im Jahr 2016 auf die Stromerzeugung in der deutschen Industrie
entfallenden Emissionen im Umfang von 52,6 Millionen t CO2-Äq. entfielen
5,6 Millionen t CO2-Äq. auf die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken,
19,6 Millionen t CO2-Äq. auf Erdgaskraftwerke und 27,1 Millionen t CO2-Äq.
auf sonstige Energieträger. Im Zusammenhang des von der Kommission
„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfohlenen schrittweisen
Ausstiegs aus der Kohleverstromung wird auch die Industrie einen
angemessenen Beitrag leisten.
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Zielquoten für den Anteil
der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch der Industrie
festzulegen?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen soll die Umsetzung der Zielquoten
gewährleistet werden?
Eine verbindliche Zielquote für den Anteil der erneuerbaren Energien am
Energieverbrauch der Industrie ist nicht vorgesehen.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Zielquoten für die
Nutzung industrieller Abwärme gesetzlich festzulegen?
Falls ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die
Erreichung der Zielquoten gewährleisten?
Falls nein, warum nicht?
Eine verbindliche Zielquote für die Nutzung industrieller Abwärme ist nicht
vorgesehen.
17. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die prozessbedingten
Emissionen der deutschen Industrie von gegenwärtig rund 60 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalent reduzieren, und wie will sie bis 2050
Klimaneutralität bei den prozessbedingten Emissionen erreichen?
Die Bundesregierung trägt mithilfe von umfassenden Förderprogrammen –
sowohl im Bereich Forschung und Entwicklung als auch im
Anwendungsbereich – entscheidend dazu bei, die deutsche Grundstoffindustrie zu
befähigen, treibhausgasvermeidende Prozesse und Verfahrenskombinationen zu
entwickeln und mittel- bis langfristig in die Praxis zu überführen.
Die Bundesregierung hat im September 2018 ein neues
Energieforschungsprogramm vorgelegt und effiziente CO2-arme Industrieprozesse als wichtigen
Förderschwerpunkt festgelegt. Mit der seit Anfang 2019 neu gefassten
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft bietet die Bundesregierung den
Unternehmen ein einheitliches, attraktives und technologieoffenes Förderpaket
zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Umstellung auf erneuerbare
Prozesswärme. Im März 2019 stellte die Bundesregierung unter Federführung des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
in einem neuen Förderfenster, das im Rahmen des
Umweltinnovationsprogramms eingerichtet wurde, Mittel für Investitionen zur Dekarbonisierung im
Industriesektor bereit. Das Förderfenster richtet sich vor allem an
energieintensive Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie. Die Bundesregierung
plant unter Federführung des BMU außerdem, ein Förderprogramm zur
Dekarbonisierung der Industrie aufzulegen, mit dessen Hilfe künftig Projekte zur
Reduktion prozessbedingter Emissionen unterstützt werden sollen.
Des Weiteren hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
im Juli 2019 die Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum
Thema „Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie
(KlimPro-Industrie)“ veröffentlicht. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden
neue Technologien oder Technologiekombinationen entwickelt und
exemplarisch angewendet, die möglichst zur direkten Vermeidung von Treibhausgasen
in der Industrie beitragen. Es werden neue Ansätze aus der industriellen
anwendungsorientierten Grundlagenforschung mit einem erheblichen
Innovationspotential erforscht werden sowie das langfristige Implementierungspotential
neuer Technologien hinsichtlich Einsatzfähigkeit in der Industrie und unter
Berücksichtigung notwendiger infrastruktureller Investitionsmaßnahmen und
Wirtschaftlichkeitsaspekten abgeschätzt werden.
Mit diesem und weiteren Förderprogrammen wird die Industrie bei der
Umsetzung technologisch anspruchsvoller Sprunginnovationen für ein klimaneutrales
Wirtschaften effektiv unterstützt.
Parallel dazu baut die Bundesregierung unter Federführung des BMU in
Cottbus derzeit ein Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
(KEI) auf, das noch in diesem Jahr eröffnet werden soll. Die Rolle des KEI
wird darin bestehen, einerseits als Think Tank Wissen im Bereich der
Transformation energieintensiver Grundstoffindustrien zu bündeln und zu verbreiten
sowie andererseits das künftige Förderprogramm Dekarbonisierung in der
Industrie umzusetzen und weiterzuentwickeln.
18. Welche Forschungsvorhaben und welche Pilotprojekte zur Reduktion der
prozessbedingten Klimagasemissionen werden gegenwärtig mit
Bundesmitteln unterstützt?
Die Bundesregierung hat in 2018 im Rahmen ihres 7.
Energieforschungsprogramms 504 anwendungsnahe Forschungs- und Innovationsprojekte für
energieeffiziente und CO2-arme Industrieprozesse mit 47,92 Mio. Euro gefördert.
Im gleichen Jahr wurden 123 neue anwendungsnahe Forschungsprojekte mit
einem Fördervolumen von insgesamt 62,71 Mio. Euro bewilligt (siehe
Bundesbericht Energieforschung 2019). Zudem fördert die Bundesregierung unter
Federführung des BMBF unter dem Namen „Carbon2Chem“ ein Vorhaben, wie
Hüttengase, d. h. Abgase aus Stahlwerken, für die Herstellung von
Grundchemikalien genutzt werden können. Mit der Machbarkeitsstudie MACOR
fördert die Bundesregierung unter Federführung des BMBF die Untersuchung, ob
der großtechnische Umbau eines bestehenden Stahlwerks nach der integrierten
Hochofenroute auf das alternative Direktreduktionsverfahren technisch und
wirtschaftlich sinnvoll ist. Indirekt trägt das Kopernikus-Projekt SynErgie zu
einer signifikanten Reduktion der prozessbedingten CO2-Klimagasemissionen
bei. Erstmals wird in diesem Projekt branchenübergreifend untersucht, wie
energieintensive Produktionsprozesse, z. B. aus der Aluminium-, Papier- und
Zementherstellung, an eine schwankende Energieversorgung angepasst werden
können.
Die Bundesregierung hat am 20. September 2019 die Eckpunkte für das
Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt. Daran anschließend soll eine
Klimaschutzstrategie für den Industriesektor mit einem Zeithorizont bis 2050 entwickelt
werden. Hierzu finden derzeit bereits Untersuchungen im Rahmen von Studien
statt. Eine Unterstützung innovativer Prozessumstellungen und die Minderung
von Prozessemissionen wäre ein Bestandteil einer solchen Strategie.
Die Bundesregierung befindet sich derzeit außerdem mit verschiedenen
Industrieunternehmen im Gespräch über die Förderfähigkeit unterschiedlicher
Projekte zur Reduktion prozessbedingter Treibhausgasemissionen.
19. Welche Verfahren zur Reduktion der prozessbedingten
Klimagasemissionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders
vielversprechend?
Prozessbedingte Emissionen können durch Verfahrensumstellungen oder
mithilfe der Substitution von kohlenstoffhaltigen Rohstoffen deutlich reduziert
werden.
Die Stahlerzeugung ist in Deutschland für insgesamt etwa 56 Millionen t CO2-
Emissionen pro Jahr verantwortlich. Ein Großteil dieser Emissionen wird im
Hochofenprozess freigesetzt. Innerhalb der Hochofenroute des
Herstellungsprozesses von Stahl können CO2-Emissionen vor allem durch eine effizientere
Nutzung der entstehenden Prozessgase, namentlich durch Umrüstung der
Hochöfen auf Gichtgasrückführung, gemindert werden. Dadurch können der
Koksbedarf des Hochofens um 25 Prozent und die mit der
Primärstahlerzeugung verbundenen CO2-Emissionen um 16 Prozent gesenkt werden. Für eine
(weitgehend) treibhausgasneutrale Eisenerzeugung aus primären Rohstoffen
kommen nach derzeitigem Kenntnisstand sowohl gasbasierte
Direktreduktionsverfahren als auch elektrolytische Verfahren in Betracht. Als besonders
vielversprechend wird bei der Stahlherstellung die Direktreduktion mittels Wasserstoff
beurteilt. Darüber hinaus wird auch die Abscheidung und Verwendung von
CO2 zur Herstellung von chemischen Produkten (CCU) als Möglichkeit
gesehen.
Die Zementindustrie ist in Deutschland für etwa 20 Millionen t CO2-
Emissionen pro Jahr verantwortlich. Sie entstehen im Wesentlichen bei der
Herstellung des Zementklinkers. Durch neuartige Bindemittel oder kalzinierte
Tone kann die emissionsintensive Produktion von Zementklinker ersetzt
werden. Auch die Steigerung des Einsatzes von sekundären Rohmaterialien, wie
Hüttensand und Flugasche, bei der Vermahlung des Klinkers zu Zement und
damit die Reduktion des Klinkerfaktors kann zur Reduktion von
Prozessemissionen beitragen.
Die direkten Emissionen der chemischen Industrie beliefen sich im Jahr 2015
auf knapp 7 Millionen t CO2. Im Rahmen der Herstellung von Ammoniak
könnte bei einer generellen Umstellung auf regenerativ erzeugten Wasserstoff
die Synthese des benötigten Wasserstoffs aus fossilen Rohstoffen entfallen.
Dadurch wäre eine vollständige CO2-Minderung möglich. Bei den Verfahren zur
H2-Gewinnung zur Herstellung von Ammoniak kann das freigesetzte CO2
außerdem abgetrennt werden und für die Synthese weiterer Produkte wie
Harnstoff, Düngemittel und Methanol stofflich genutzt werden. Das bereits sehr
reine CO2 aus der Ammoniakproduktion wird bereits heute an drei der vier
(integrierten) Anlagenstandorte zu 27 Prozent stofflich genutzt. Langfristig sind
auch andere, CO2-freie Produktionsrouten von Ammoniak denkbar, wie z. B.
die Synthese von Ammoniak aus Luft und Wasser in Elektrolysezellen (Solid
State Ammonia Synthesis).
Durch den Einsatz inerter Anoden in der Primäraluminiumindustrie, mit
welchen prozessbedingt statt CO2 und PFC nur noch Sauerstoff entsteht, können
prozessbedingte Klimagasemissionen vermieden werden. Auch der Ersatz CO2-
intensiver Reduktionsverfahren durch elektrochemische Verfahren (ggf.
Aufbereitung von Zink-Stäuben) in der NE-Metallindustrie erlaubt die Reduktion der
Prozessemissionen.
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Einführung neuer Technologien
zur Reduktion der prozessbedingten Klimagasemissionen zu
subventionieren?
Falls ja, in welchem Umfang?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Da die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2020 sowie zum Energie- und
Klima-Fonds (EKF) für das Jahr 2020 noch nicht abgeschlossen sind, kann
über den Umfang von Förderprogrammen noch keine Aussage getroffen
werden. Nach aktuellem Stand ist beabsichtigt, den EKF am 2. Oktober 2019 im
Kabinett zu beschließen.
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die für das Förderprogramm
„Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie“ zur Verfügung stehenden
finanziellen Mittel zu erhöhen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
22. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Abscheidung und
unterirdischen Einlagerung von CO2 (CCS – Carbon Capture and Storage)?
Die Bundesregierung verweist auf den Evaluierungsbericht der
Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über die Anwendung des Kohlendioxid-
Speicherungsgesetzes sowie die Erfahrungen zur CCS-Technologie gemäß § 44
des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes.
23. Inwieweit und mit welchen Mitteln sollte nach Ansicht der
Bundesregierung der Bedarf an industriell hergestellten Grundstoffen, wie
insbesondere Stahl, Zement und Ammoniak, die bislang nur sehr klimaschädlich
produziert werden können und künftig hohe CO2-Vermeidungskosten
haben, gesenkt und/oder durch andere Grundstoffe ersetzt werden?
Die Substitution CO2-intensiver Grundstoffe durch andere, weniger CO2-
intensive Materialien ist – soweit möglich – grundsätzlich zu begrüßen.
Hochfeste Stahlsorten ermöglichen Konstruktionen mit einem vergleichsweise
geringeren Materialaufwand (auch in Bezug auf andere Baumaterialien).
Inwiefern diese neuen Stahlsorten tatsächlich insgesamt zu einem geringeren Bedarf
an Stahl führen, ist bisher nicht absehbar. Ebenso wenig ist absehbar, inwiefern
Stahl in bestimmten Anwendungen durch andere (ggf. weniger CO2-intensive)
Werkstoffe ersetzt werden wird.
Auch inwieweit sich durch den verstärkten Einsatz von Recyclingbeton ggf. die
Zementproduktion reduzieren lässt, was zu einer direkten Einsparung von CO2-
Emmisionen führen würde, ist noch unklar. Im Hochbau kann Beton partiell
durch weniger emissionsintensive Baustoffe wie Ziegel oder Holz ersetzt
werden.
Durch eine Reduktion des Einsatzes von Düngemitteln, für deren Produktion
der größte Teil des hergestellten Ammoniaks verwendet wird, würde auch der
Bedarf an Ammoniak unmittelbar sinken. Die Bundesregierung hat sich zum
Ziel gesetzt, den Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft langfristig zu
senken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
24. Inwieweit sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Bedarf an
agrochemischen Produkten, wie insbesondere stickstoffhaltige Düngemittel
und Pestizide, durch die Umgestaltung der Landwirtschaft von
herkömmlicher auf ökologische Bewirtschaftung gesenkt werden?
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung definiert das Ziel, dass der
Öko-Landbau einen Flächenanteil von 20 Prozent der landwirtschaftlichen
Gesamtfläche erreicht. Nach dem geltenden Koalitionsvertrag soll dieses Ziel
nachfrageorientiert und bei Ausbau der Forschung bis zum Jahr 2030 erreicht
werden.
Im ökologischen Landbau ist der Einsatz chemisch-synthetischer
Pflanzenschutzmittel sowie mineralischer Stickstoffdünger verboten. Mit einem
steigenden Anteil ökologisch wirtschaftender Betriebe geht deshalb auch eine
Senkung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und
mineralischer Stickstoffdünger in der Landwirtschaft einher.
25. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass der
koksbasierte Hochofenprozess der Stahlerzeugung schrittweise bis 2030
und vollständig bis 2050 durch CO2-freie Produktionsverfahren ersetzt
wird?
Im Klimaschutzprogramm 2030, dessen Eckpunkte die Bundesregierung am
20. September 2019 vorgelegt hat, soll ermöglicht werden, Methoden zur
klimaneutralen Stahlerzeugung zu fördern. Eine mögliche Alternative zum
koksbasierten Hochofenprozess ist die Direktreduktion mithilfe von
Wasserstoff. Das künftige Förderprogramm des BMU „Dekarbonisierung in der
Industrie“ sowie die aktuelle Förderrichtlinie des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung zum Thema „Vermeidung von klimarelevanten
Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie)“ sind Möglichkeiten,
Methoden zur klimaneutralen Stahlerzeugung zu fördern. Mit dem Ansatz der
Direktreduktion mithilfe von Wasserstoff hat sich das Innovationsprojekt „H2Stahl“
zur schrittweisen Dekarbonisierung der Stahlherstellung im Wettbewerb des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Reallabore der
Energiewende“ durchgesetzt und soll als eines von 20 Reallaboren im industriellen
Maßstab umgesetzt werden. Bei breiter Anwendung des Verfahrens der
Direktreduktion mithilfe von Wasserstoff könnte die Stahlerzeugung bis zum Jahr 2050
vollständig klimaneutral werden, vorausgesetzt regenerativ erzeugter
Wasserstoff ist in der erforderlichen Menge verfügbar. Die Bundesregierung arbeitet
darüber hinaus daran, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine
klimaneutrale Stahlerzeugung zu verbessern.
Im Übrigen wird auf Antwort zu den Fragen 17 und 18 verwiesen.
26. In welchem Umfang sollte nach Ansicht der Bundesregierung bis 2030
die maßgeblich auf dem Einsatz von Schrott und Strom basierende
Elektrostahlerzeugung in Lichtbogenöfen gesteigert werden?
Der Umfang der Sekundärstahlerzeugung wird durch die Verfügbarkeit der
Schrotte beschränkt, d. h. der Anteil der Sekundärstahlerzeugung kann nur in
dem Maße zunehmen, in dem auch das Schrottaufkommen (langfristig)
ansteigt. Eine Steigerung der Produktionsmengen wird deshalb zunächst nicht
erwartet, langfristig jedoch angestrebt. Da jedoch für das Jahr 2035 ein Rückgang
der Produktionsmengen von Stahl aus herkömmlichen Herstellungsverfahren
erwartet wird, wird der Anteil von Elektrostahl an der Gesamtmenge des
produzierten Stahls leicht steigen. Dies wird zu einer Minderung der Emissionen der
Stahlindustrie führen
27. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung für eine verlängerte
„Nutzungsdauer relevanter Produktgruppen“ (siehe Klimaschutzplan
2050, Seite 60) sorgen und die „Rahmenbedingungen für die Reparatur
von Produkten sowie die Schaffung größtmöglicher Transparenz zur
Haltbarkeit von Produkten am Point of Sale“ (siehe Klimaschutzplan
2050, Seite 60) verbessern?
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine längere Lebensdauer
von Produkten ein. Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie konnten im Winter
2018/2019 für eine Reihe von energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen
wie z. B. Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern oder Beleuchtung
erstmals umfangreichere Anforderungen an die Ressourceneffizienz
beschlossen werden. So müssen diese Produkte zukünftig z. B. auch mit herkömmlichen
Werkzeugen auseinanderbaubar sein, damit sie nicht nur von professionellen
Reparaturbetrieben oder den Herstellern repariert werden können, sondern auch
von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Außerdem müssen bestimmte
Ersatzteile für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren vorgehalten werden und die
Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert werden, wie repariert
werden kann. Auch dürfen zukünftig Software-Updates nicht dazu führen, dass
die Produkte nicht mehr genutzt werden können oder sich der Energieverbrauch
erhöht.
In der im Frühjahr verabschiedeten sogenannten EU-Warenkaufs-Richtlinie
wurde geregelt, dass die Verkäuferinnen und Verkäufer im Falle eines Mangels
an der Kaufsache zukünftig für ein Jahr lang beweisen müssen, dass der
Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag, sondern erst nachträglich beim
Käufer entstanden ist (Beweislastumkehr). Bislang galt dafür eine Frist von
einem halben Jahr. Die Verlängerung ist eine Erleichterung für die
Verbraucherinnen und Verbraucher, die damit einfacher ihre Gewährleistungsrechte wie
Reparatur, Ersatzlieferung oder Rücktritt vom Vertrag durchsetzen können.
Gleichzeitig ist dies ein Zeichen für die Händler, langlebigere Produkte
anzubieten, die nicht so schnell ausfallen und zurückgegeben werden müssen. Die
EU-Warenkaufs-Richtlinie muss bis zum Juli 2021 in deutsches Recht
umgesetzt werden. Das zuständige Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz arbeitet derzeit an einem Entwurf für das Umsetzungsgesetz.
28. In welchem Umfang wird nach Schätzung der Bundesregierung der
Bedarf an Raffinerieprodukten aufgrund der beabsichtigten
Dekarbonisierung des Verkehrssektors bis 2050 sinken?
Wesentliche Weichenstellungen hinsichtlich der Dekarbonisierung sollen mit
dem Klimaschutzprogramm 2030 erfolgen. Die Bundesregierung hat die
Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 am 20. September 2019 vorgelegt.
Eine Abschätzung des verkehrsbedingten Bedarfs an Raffinerieprodukten ist
daher gegenwärtig unsicher. Grundsätzlich vermitteln zahlreiche veröffentlichte
Forschungsvorhaben im Auftrag der Bundesregierung einen guten Überblick
über künftige Energieträgerbedarfe des Verkehrs. Ein Teil des Verkehrs dürfte
dabei auch künftig auf (dann treibhausgasneutrale) gasförmige oder flüssige
Kohlenwasserstoffe, die in der Regel Raffinerieprodukte sind, angewiesen sein.
Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung entsprechender Technologien
in erheblichem Umfang.
29. Welche Projekte wurden bislang mit welchem Ergebnis im Rahmen der
BMBF-Förderprogramme „CO2Plus – Stoffliche Nutzung von CO2 zur
Verbreiterung der Rohstoffbasis“ und „r+Impuls – Innovative
Technologien für Ressourceneffizienz – Impulse für industrielle
Ressourceneffizienz“ gefördert?
Die Inhalte und (vorläufigen) Ergebnisse der genannten BMBF-Maßnahmen
sind auf den Webseiten zu den Fördermaßnahmen verfügbar: CO2Plus:
www.chemieundco2.de/de/projekte/ und Impuls: www.r-plus-impuls.de/
rplusde/verbundprojekte/. Die meisten Projekte sind noch nicht abgeschlossen. Eine
Darstellung der Zwischenergebnisse der CO2Plus-Projekte zum Stand April
2018 enthält eine Broschüre, die unter folgendem Link verfügbar ist: www.fo
na.de/medien/pdf/CO2plus_2018_A4.pdf. Abschlussberichte der bereits
abgeschlossenen Vorhaben können außerdem in der Onlinesuche der Technischen
Informationsbibliothek recherchiert werden: www.tib.eu/de/suchen.
30. Beabsichtigt die Bundesregierung, Regelungen für die Speicherung und
Verwendung von CO2 (CCU – Carbon Capture and Utilization) zu
treffen?
Der Klimaschutzplan 2050 benennt die Möglichkeit von
Forschungsförderungen im Bereich der industriellen Kreislaufführung von Kohlenstoff zum
Beispiel durch CCU. Darüber hinaus plant die Bundesregierung derzeit keine
Regelungen zu treffen, Details sind jedoch Teil des derzeit noch laufenden
Abstimmungs- und Prüfprozesses.
31. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich und sinnvoll, die
Betreibergrundpflicht zur sparsamen und effizienten Energieverwendung im
BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) dahingehend zu reformieren,
dass auch die Vermeidung von Klimagasen und die vermehrte Nutzung
von Abwärme gesetzlich geregelt sind?
Falls ja, wie sollte eine solche BImSchG-Reform ausgestaltet sein?
Falls nein, warum nicht?
Die Betreibergrundpflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 4 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes, nach der immissionsschutzrechtlich
genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass Energie sparsam und
effizient verwendet wird, gilt für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen mit
Ausnahme der Anlagen, die gleichzeitig auch am EU-Emissionshandel
teilnehmen. Nach Artikel 9 Absatz 2 der Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie
2010/75/EU) könnte die Energieeffizienzpflicht auch auf
emissionshandelspflichtige Anlagen ausgeweitet werden. Es gibt allerdings keine entsprechende
Entscheidung der Bundesregierung. In den am 20. September 2019 erarbeiteten
Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm 2030 ist vorgesehen, das
Energieeffizienzgebot zu konkretisieren.
32. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, dass
eine stärkere Fokussierung der NKI-Mittel (Nationale Klimaschutz-
Initiative) auf „energieintensive Branchen und Unternehmen“ (siehe
Klimaschutzplan 2050, Seite 61) erfolgt?
Wie im Klimaschutzplan dargestellt, wird die Bundesregierung
Förderprogramme zum Klimaschutz in der Industrie auflegen und mit der Industrie
abstimmen. Die Förderprogramme sollen aus Mitteln des Sonderhaushalts Energie-
und Klimafonds (EKF) finanziert werden und werden nicht Teil der NKI sein.
33. In welchen Mengen wird in 2030 nach Kenntnis der Bundesregierung
Wasserstoff für die Umstellung von Produktionsverfahren der
energieintensiven Industrie benötigt?
Die nötigen Mengen für das Jahr 2030 sind heute unklar. Die Bundesregierung
misst Wasserstoff für den Umbau der Wirtschaft eine zentrale Rolle zu. Gerade
aber mit Blick auf die immer anspruchsvolleren Herausforderungen bis zur
Mitte des Jahrhunderts wird die Dimension des Wasserstoffs noch erheblich an
Bedeutung gewinnen. Das gilt es bereits heute zu erkennen und die darin
liegenden Chancen in Deutschland, Europa und mit Partnern in der Welt durch
Investitionen in Forschung und Innovation sowie Marktanreizprogramme zu
ergreifen. Im Rahmen der Wasserstoff-Strategie der Bundesregierung unter
Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums sowie des Stakeholder-
Dialogs PtX des BMU mit den betreffenden Akteuren soll auch die Frage nach der
benötigten Menge an Wasserstoff für die Umstellung von Produktionsverfahren
der energieintensiven Industrie erörtert werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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