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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ankündigungen zur Stärkung der Klimaforschung
Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Bundesministerium für Bildung und Forschung gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
16.09.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1281029.08.2019
Ankündigungen zur Stärkung der Klimaforschung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Lisa Badum, Dr. Anna Christmann,
Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl,
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws,
Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ankündigungen zur Stärkung der Klimaforschung
Nachdem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits seit Jahrzehnten
vor den sich verstärkenden Folgen einer menschengemachten Klimakrise
warnen und die globalen Wirkungsmechanismen nach Ansicht der Fragesteller
längst wissenschaftlich unumstritten sind, ist der Klimaschutz nun im Zentrum
der politischen Debatte angelangt. Der Bericht des Intergouvernemental Panel
on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen von Oktober 2018 betont,
dass bereits jedes Zehntel Grad Erderwärmung fatale Folgen für das
hochkomplexe und zugleich fragile Ökosystem und seine Bewohnerinnen und Bewohner
hat. Seit Monaten demonstrieren insbesondere junge Menschen bei „Fridays for
Future“ weltweit dafür, diese Warnungen aus der Wissenschaft ernst zu nehmen
und in politisches Handeln umzusetzen. Eine verantwortliche
Klimaschutzpolitik bedarf nach Ansicht der Fragesteller darum erstklassiger Klimaforschung,
um Handlungsalternativen im Kampf gegen die Klimakrise zu entwickeln.
Diese tragen dazu bei, die Zielerreichung der internationalen Verpflichtungen aus
dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen – die durchschnittliche Erderhitzung
weit unter zwei Grad Celsius, möglichst bei 1,5 Grad Celsius gegenüber dem
vorindustriellen Zeitalter zu halten Dabei kommt es aus Sicht der Fragesteller
nicht allein auf technische Neuentwicklungen, sondern insbesondere auch auf
soziale und ökologische Innovationen an, die Gesellschaft und Natur als
Ganzes in den Blick nehmen und so zu nachhaltigen Lösungen beitragen. Eine nach
Ansicht der Fragesteller überwältigende Mehrheit der Menschen in
Deutschland hält Forschung und Entwicklung für die wichtigste Maßnahme im Kampf
gegen die Klimakrise (vgl. ARD-DeutschlandTrend vom 1. August 2019). Die
Fragesteller begrüßen, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Anja Karliczek eine Erhöhung der klima- und klimaschutzbezogenen
Forschung im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fordert
(vgl. Meldung der dpa vom 5. August 2019), wie es die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag schon lange tut (vgl. z. B.
Bundestagsdrucksache 19/5816 oder 18/7048). Bisher hat das BMBF jedoch keine Details
dieser Forderung veröffentlicht, die als bloße Forderung noch keinen Beitrag
zum Klimaschutz leistet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12810
19. Wahlperiode 29.08.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen nach Ansicht der
Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erfüllen, um als
klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung im Sinne der in der
Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Äußerung von
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek gewertet und gefördert werden zu können?
2. Wie setzen sich die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagten 1,6 Mrd. Euro für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung
in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 zusammen (bitte in
Tabellenform aufschlüsseln, wie viele Mittel jeweils jährlich für die
Themenbereiche „Energie“, „Industrie“, „Landwirtschaft“, „Mobilität“ und
„Finanzwirtschaft“ sowie „Gebäude“ und ggf. weitere Themenbereiche vorgesehen
sind mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels)?
3. Wie hoch sind die aktuell im Haushalt des BMBF seit 2015 für die jeweils
in Frage 2 genannten Themenbereiche bereitgestellten Mittel für
klimabzw. klimaschutzbezogene Forschung sowie die jährlichen
Gesamtausgaben für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung beim BMBF seit
2015 (bitte in Tabellenform nach den entsprechenden Themenbereichen
mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels pro Jahr aufschlüsseln)?
4. Wie sollen die angekündigten Mehrinvestitionen für klima- bzw.
klimaschutzbezogene Forschung von 1,4 Mrd. Euro bis 2024 auf die in Frage
2 genannten Themenbereiche aufgeteilt werden, und wie hoch sollen die
zusätzlich geplanten Ausgaben für klima- bzw. klimaschutzbezogene
Forschung bis 2024 jährlich insgesamt ausfallen (bitte in Tabellenform nach
den entsprechenden Themenbereichen mit Angaben des entsprechenden
Haushaltstitels pro Jahr aufschlüsseln)?
5. Sollten zum derzeitigen Stand des regierungsinternen
Abstimmungsprozesses keine genauen Angaben zu den Fragen 2 und/oder 4 sowie ggf.
weiteren Fragen möglich sein, auf welcher Grundlage basieren dann die
Aussagen von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek zur Erhöhung der
klima- und klimaschutzbezogenen Forschung vom 5. August 2019?
6. Welche Aufwüchse sind für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung
im Rahmen der Ressortforschung und im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung vorgesehen, und inwiefern soll es durch die angekündigten
1,4 Mrd. Euro zu weiteren Aufwüchsen kommen?
7. Welche Rolle misst die Bundesregierung klima- und klimaschutzbezogenen
Forschungsinvestitionen bei der Erreichung des 3,5-Prozent-Ziels bis 2025
bei, und ist sie der Ansicht, dass eine Erhöhung der
Forschungsinvestitionen von 1,4 Mrd. Euro bis 2024 für klimafreundliche Technologien einen
ausreichenden Beitrag leisten kann?
8. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung
entsprechender Forschungsförderformate für klima- und klimaschutzbezogene
Forschung die Impulse des Hightech-Forums „Wege zum 3,5-Prozent-
Ziel“, insbesondere eines strategischen Stakeholder-Dialogs, der Schaffung
neuer Innovationsformate, wie z. B. Reallabore und der
Nachwuchsförderung (bitte jeweils Beispiele nennen)?
9. In welchem Zusammenhang stehen die angekündigten Mehrinvestitionen
für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung mit dem von
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek angekündigten „Innovationsprogramm
Klimaschutz“?
10. Warum ist in der Antwort des BMBF auf die Schriftliche Frage 998 des
Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 19/12120 nicht
mehr die Rede von einem „Innovationsprogramm Klimaschutz“, sondern
einem generellen „Maßnahmenpaket“, und ist mit der veränderten
Bezeichnung eine inhaltliche Neukonzipierung verbunden?
Wenn ja, was ist der Grund für diese Neukonzipierung, und welche
inhaltlichen Konsequenzen hat sie?
11. Warum sollen die Mittel des „Innovationsprogramms Klimaschutz“ im
Bereich „Landwirtschaft“ erst ab 2021 und in den Bereichen „Mobilität“ und
„Finanzwirtschaft“ erst ab 2022 zur Verfügung stehen (vgl. Antwort auf die
Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Kai Gehring vom 25. Juni 2019,
Plenarprotokoll 19/106)?
Ab wann sollen die Mittel in den anderen relevanten Sektoren hin zur
klimafreundlichen Transformation zur Verfügung gestellt werden?
12. Warum ist die Zusammenstellung bereits laufender
Forschungsförderprogramme unter einem „Innovationsprogramm Klimaschutz“ Gegenstand
eines regierungsinternen Abstimmungsprozesses (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 98 des Abgeordneten Kai Gehring auf
Bundestagsdrucksache 19/12120, obwohl die Haushaltsmittel bereits
bewilligt sind und die Programme bereits laufen?
Welche Ressorts sind Teil dieses Abstimmungsprozesses?
13. Welchen Anteil machen die Ausgaben für Projekte zur Bekämpfung der
Klimakrise innerhalb der Hightech-Strategie der Bundesregierung im Jahr
2019 aus?
Wie hat sich dieses Verhältnis in den vergangenen fünf Jahren entwickelt,
und welcher Anteil ist für 2020 geplant?
14. Welchen Stellenwert werden – neben technischen – ökologische und
soziale Innovationen bei der Förderung klima- bzw. klimaschutzbezogener
Forschung einnehmen, und welches Verständnis von „sozialen und
ökologischen Innovationen“ liegt dem zugrunde?
15. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf eine eventuelle
Anrechnung des ITER-Budgets auf die Klimaziele der Europäischen Union
(EU), und welchen Wortlaut hat sie als finale Position diesbezüglich an die
EU übermittelt?
16. Misst die Bundesregierung den von Bundesforschungsministerin Anja
Karliczek bei der Vorstellung des Lenkungskreises für die
Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan 2050 am 7. Juni 2019 genannten Bereichen
„CO2-Vermeidung“, „CO2-Nutzung“ und „CO2-Rückholung aus der
Atmosphäre“ die gleiche Rolle bei der Bewältigung der Klimakrise bei oder
werden ein oder zwei Bereiche prioritär verfolgt?
Wie verteilen sich die im aktuellen Haushalt des BMBF bereitgestellten
Forschungsmittel anteilig auf diese drei Bereiche (ggf. näherungsweise
Angabe)?
17. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung für eine
tiefenschärfere, regional und sektoral präzisere Prognostizierung der Folgen
der Klimakrise bei und sollen entsprechende Forschungsprogramme auch
durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel
finanziert werden?
18. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung zur
Anpassung an die Folgen der Klimakrise bei und sollen entsprechende
Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro
zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden?
19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung zur
Klimakommunikation und der Entwicklung neuer Partizipations- und
Kommunikationsformate, wie beispielsweise Reallaboren bei, und sollen solche
Vorhaben durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher
Forschungsmittel finanziert werden?
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Verzahnung von Klima-
und Nachhaltigkeitsforschung bei, und sollen entsprechende
Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher
Forschungsmittel finanziert werden?
21. Ist angesichts der angekündigten Stärkung der Klimaforschung auch für die
neue Agentur für Sprunginnovationen ein Schwerpunkt auf Innovationen
zur Bekämpfung der Klimakrise geplant?
22. An welchen Sitzungen des sog. Klimakabinetts hat
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bisher teilgenommen, und welche Themen wurden
auf der jeweiligen Sitzung besprochen (bitte mit Angabe der Daten)?
23. An welchen Sitzungen des sog. Klimakabinetts hat
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bisher nicht teilgenommen und ist daraus zu
schlussfolgern, dass bei diesen Sitzungen Forschung, Innovation und
Bildung keine Rolle gespielt haben (bitte mit Angabe der Daten)?
24. Wer entscheidet, ob Bundesforschungsministerin Anja Karliczek an einer
Sitzung des sog. Klimakabinetts teilnimmt?
25. Wie ist die Äußerung von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek zu
verstehen, wonach sie sich „im Klimakabinett (…) massiv dafür einsetzen“
werde (dpa-Meldung vom 5. August 2019) die klima- und
klimaschutzbezogene Forschung finanziell zu stärken, obwohl sie kein reguläres Mitglied
des sog. Klimakabinetts ist und das sog. Klimakabinett keine
Haushaltsentscheidungen fällen kann (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/9664)?
26. Bis wann ist mit einer abschließenden Entscheidung über die
angekündigten Forschungsinvestitionen von 1,4 Mrd. Euro zu rechnen?
Wer wird diese Entscheidung fällen, und wann sollen die ersten Mittel
fließen?
Wie wird dabei ausgeschlossen, dass bereits bestehende, reguläre
Förderformate lediglich als klima- bzw. klimaschutzbezogen in ihrer Bezeichnung
umklassifiziert werden, um den Aufwuchs größer erscheinen zu lassen als
er tatsächlich ist?
27. Welches Mandat besitzt der Lenkungskreis für die Wissenschaftsplattform
zum Klimaschutzplan 2050, und wie wird sichergestellt, dass die
Arbeitsergebnisse in die Politik der Bundesregierung einfließen werden, bzw.
inwiefern werden erste Ergebnisse des Lenkungskreises bereits im derzeit
laufenden Arbeitsprozess des sog. Klimakabinetts einfließen?
28. Wann ist das erste Treffen des Lenkungskreises für die
Wissenschaftsplattform angedacht, und in welcher Regelmäßigkeit wird dieser Kreis
zusammen kommen?
Ist der Lenkungskreis an die laufende Wahlperiode geknüpft oder wird er
darüber hinaus tätig sein und sind Bundesministerien im Lenkungskreis
vertreten, und wenn ja, welche?
29. Welche Berichte, Stellungnahmen und vergleichbaren Veröffentlichungen
wird der Lenkungskreis nach derzeitiger Planung veröffentlichen, und
inwiefern werden diese Veröffentlichungen vor der Freigabe durch die
Bundesregierung geprüft und ggf. verändert (bitte mit Datumsangabe)?
Falls eine solche Veränderung erfolgt, inwiefern ist diese für Parlament und
Öffentlichkeit im Nachhinein nachvollziehbar?
30. Inwiefern ist der Lenkungskreis für die Wissenschaftsplattform zum
Klimaschutzplan 2050 an der weiteren Ausgestaltung der klima- und
klimaschutzbezogenen Forschungsförderung des BMBF, insbesondere
hinsichtlich der nun zusätzlich angekündigten Fördermittel beteiligt?
Berlin, den 15. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1323216.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12810 - Ankündigungen zur Stärkung der Klimaforschung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Lisa Badum,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/12810 –
Ankündigungen zur Stärkung der Klimaforschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits seit Jahrzehnten
vor den sich verstärkenden Folgen einer menschengemachten Klimakrise
warnen und die globalen Wirkungsmechanismen nach Ansicht der Fragesteller
längst wissenschaftlich unumstritten sind, ist der Klimaschutz nun im Zentrum
der politischen Debatte angelangt. Der Bericht des Intergouvernemental Panel
on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen von Oktober 2018 betont,
dass bereits jedes Zehntel Grad Erderwärmung fatale Folgen für das
hochkomplexe und zugleich fragile Ökosystem und seine Bewohnerinnen und
Bewohner hat. Seit Monaten demonstrieren insbesondere junge Menschen bei
„Fridays for Future“ weltweit dafür, diese Warnungen aus der Wissenschaft
ernst zu nehmen und in politisches Handeln umzusetzen. Eine verantwortliche
Klimaschutzpolitik bedarf nach Ansicht der Fragesteller darum erstklassiger
Klimaforschung, um Handlungsalternativen im Kampf gegen die Klimakrise
zu entwickeln. Diese tragen dazu bei, die Zielerreichung der internationalen
Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen – die
durchschnittliche Erderhitzung weit unter zwei Grad Celsius, möglichst bei 1,5
Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu halten Dabei kommt
es aus Sicht der Fragesteller nicht allein auf technische Neuentwicklungen,
sondern insbesondere auch auf soziale und ökologische Innovationen an, die
Gesellschaft und Natur als Ganzes in den Blick nehmen und so zu
nachhaltigen Lösungen beitragen. Eine nach Ansicht der Fragesteller überwältigende
Mehrheit der Menschen in Deutschland hält Forschung und Entwicklung für
die wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Klimakrise (vgl. ARD-
DeutschlandTrend vom 1. August 2019). Die Fragesteller begrüßen, dass die
Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek eine Erhöhung
der klima- und klimaschutzbezogenen Forschung im Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) fordert (vgl. Meldung der dpa vom 5. August
2019), wie es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag schon
lange tut (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 19/5816 oder 18/7048). Bisher hat
das BMBF jedoch keine Details dieser Forderung veröffentlicht, die als bloße
Forderung noch keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13232
19. Wahlperiode 16.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen nach Ansicht der
Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erfüllen, um
als klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung im Sinne der in der
Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Äußerung von
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek gewertet und gefördert werden zu können?
Die zitierte Äußerung bezieht sich auf die Bedeutung von Forschung und
Innovation zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben im Sinne dieser Äußerung zielen auf
technologische, systemische und soziale Innovationen, die es ermöglichen, bis 2050
weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen.
2. Wie setzen sich die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagten 1,6 Mrd. Euro für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung
in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 zusammen (bitte in
Tabellenform aufschlüsseln, wie viele Mittel jeweils jährlich für die
Themenbereiche „Energie“, „Industrie“, „Landwirtschaft“, „Mobilität“ und
„Finanzwirtschaft“ sowie „Gebäude“ und ggf. weitere Themenbereiche
vorgesehen sind mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels)?
Zur Umsetzung des Klimaschutzplans (KSP) 2050 hat das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) ein umfangreiches Maßnahmenpaket
vorgeschlagen, welches sich aktuell im Abstimmungsprozess mit den betreffenden
Ressorts befindet. Es trägt Forschungsbedarfen in allen Sektoren des KSP 2050
Rechnung und enthält auch Maßnahmen mit sektorübergreifendem Charakter.
Da Maßnahmen mitunter mehr als einen der Sektoren betreffen, ist eine
Einzelzuordnung jeder Maßnahme zu einem der genannten Themenbereiche nicht
sinnvoll. Für die Maßnahmen insgesamt sind bereits rund 1,56 Mrd. Euro bis
2024 geplant. Angaben zu den Planzahlen, die sich auf einzelne Haushaltstitel
verteilen, sind aufgrund der laufenden Abstimmungsprozesse zurzeit nicht
möglich. Darüber hinaus wird klimaschutzbezogene Forschung auch im
Haushalt weiterer Ressorts veranschlagt, wie die im Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) verortete Förderung angewandter Forschung und
Entwicklung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms (ca. 2,9 Mrd.
Euro 2019 bis 2022).
3. Wie hoch sind die aktuell im Haushalt des BMBF seit 2015 für die
jeweils in Frage 2 genannten Themenbereiche bereitgestellten Mittel für
klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung sowie die jährlichen
Gesamtausgaben für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung beim
BMBF seit 2015 (bitte in Tabellenform nach den entsprechenden
Themenbereichen mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels pro Jahr
aufschlüsseln)?
Die in den genannten Themenbereichen zwischen 2015 und 2019 (Planzahlen)
bereitgestellten Mittel summieren sich wie folgt (in Mio. Euro):
Kapitel 3004 / Titel 683 30
2015 2016 2017 2018 2019
0,96 1,18 1,29 0,86 11,34
Kapitel 3004 / Titel 685 40
2015 2016 2017 2018 2019
8,51 8,89 13,02 14,19 21,87
Kapitel 3004 / Titel. 685 41
2015 2016 2017 2018 2019
85,67 96,29 121,39 115,68 123,27
Kapitel 3004 / Titel 685 42
2015 2016 2017 2018 2019
10,363 6,041 7,313 6,69 5,01
Kapitel 3004 / Titel 685 43
2015 2016 2017 2018 2019
7,29 5,62 6,47 6,25 7,09
4. Wie sollen die angekündigten Mehrinvestitionen für klima- bzw.
klimaschutzbezogene Forschung von 1,4 Mrd. Euro bis 2024 auf die in Frage 2
genannten Themenbereiche aufgeteilt werden, und wie hoch sollen die
zusätzlich geplanten Ausgaben für klima- bzw. klimaschutzbezogene
Forschung bis 2024 jährlich insgesamt ausfallen (bitte in Tabellenform nach
den entsprechenden Themenbereichen mit Angaben des entsprechenden
Haushaltstitels pro Jahr aufschlüsseln)?
Zusätzliche Forschungsmittel zur Umsetzung der für den KSP 2050 seitens des
BMBF vorgeschlagenen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sind
Gegenstand laufender regierungsinterner Abstimmungen.
5. Sollten zum derzeitigen Stand des regierungsinternen
Abstimmungsprozesses keine genauen Angaben zu den Fragen 2 und/oder 4 sowie ggf.
weiteren Fragen möglich sein, auf welcher Grundlage basieren dann die
Aussagen von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek zur Erhöhung der
klima- und klimaschutzbezogenen Forschung vom 5. August 2019?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.
6. Welche Aufwüchse sind für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung
im Rahmen der Ressortforschung und im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung vorgesehen, und inwiefern soll es durch die angekündigten
1,4 Mrd. Euro zu weiteren Aufwüchsen kommen?
Für die klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung sind in der aktuellen
Finanzplanung des BMBF keine Aufwüchse vorgesehen. Im Übrigen wird auf die
Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen. Im Rahmen des
Strukturstärkungsgesetzes strebt die Bundesregierung an, die BMWi-Förderinitiative
„Reallabore der Energiewende“, die Teil des 7. Energieforschungsprogramms ist,
mit einem Sonderelement zum Strukturwandel aufzustocken.
7. Welche Rolle misst die Bundesregierung klima- und
klimaschutzbezogenen Forschungsinvestitionen bei der Erreichung des 3,5-Prozent-Ziels bis
2025 bei, und ist sie der Ansicht, dass eine Erhöhung der
Forschungsinvestitionen von 1,4 Mrd. Euro bis 2024 für klimafreundliche
Technologien einen ausreichenden Beitrag leisten kann?
Das Leitbild einer nachhaltigen und klimafreundlichen Entwicklung ist in der
Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung und zugleich im
Bildungssystem fest verankert. Die Hightech-Strategie (HTS) 2025 der
Bundesregierung formuliert diesbezüglich ressortübergreifende Ziele, Schwerpunkte
und Meilensteine und untermauert das Ziel, bis 2025 die Investitionen in
Forschung und Entwicklung von derzeit ca. 3 Prozent auf jährlich 3,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts zu steigern. Im Bereich Klima, Umwelt und
Nachhaltigkeit hat die Bundesregierung im Jahr 2017 Ausgaben für Forschung und
Entwicklung (FuE) in Höhe von 1,312 Mrd. Euro getätigt. Im Jahr 2019 sollen die
FuE-Ausgaben in diesem Bereich auf 1,559 Mrd. Euro steigen (Datenportal des
BMBF, Tabelle 1.1.5). Eine Steigerung der klimaschutzbezogenen
Forschungsinvestitionen durch zusätzliche Mittel wäre entsprechend geeignet, die FuE-
Investitionen der Bundesregierung in einem zentralen Innovationsfeld deutlich
zu erhöhen. Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung gemäß Bundesbericht
Energieforschung 2019 1,06 Mrd. Euro im Rahmen des
Energieforschungsprogramms aufgewendet. 2019 sollen diese entsprechend dem 7.
Energieforschungsprogramm der Bundesregierung auf 1,28 Mrd. Euro anwachsen.
8. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung
entsprechender Forschungsförderformate für klima- und
klimaschutzbezogene Forschung die Impulse des Hightech-Forums „Wege zum 3,5-Prozent-
Ziel“, insbesondere eines strategischen Stakeholder-Dialogs, der
Schaffung neuer Innovationsformate, wie z. B. Reallabore und der
Nachwuchsförderung (bitte jeweils Beispiele nennen)?
Das Impulspapier des Hightech-Forums „Wege zum 3,5 Prozent-Ziel“ kann
aktuell in einer öffentlichen Konsultation kommentiert werden. In diesem Prozess
werden vom Hightech-Forum Meinungen und Kommentare eingeholt. Nach
Erscheinen wurde das Papier im Ressortkreis diskutiert. Aktuell werden
Empfehlungen aus dem Papier in der Ausgestaltung entsprechender klima- und
klimaschutzbezogener Forschung bereits umgesetzt. So fördert das BMBF
Reallabore bereits in vielen Förderschwerpunkten und einzelnen Forschungsvorhaben
im Rahmen der Forschung für Nachhaltigkeit (FONA), beispielsweise in der
sozialökologischen Forschung, der Mobilitätsforschung oder der
Anpassungsforschung. Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Das BMWi hat jüngst den „Ideenwettbewerb Reallabore der Energiewende“
durchgeführt. Auch zur Nachwuchsförderung gibt es verschiedene
Förderprogramme, z. B. in der Global-Change-Forschung, der sozialökologischen
Forschung oder der internationalen Zusammenarbeit mit Afrika.
9. In welchem Zusammenhang stehen die angekündigten Mehrinvestitionen
für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung mit dem von
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek angekündigten „Innovationsprogramm
Klimaschutz“?
Das Innovationsprogramm Klimaschutz ist ein integraler Bestandteil des in der
Antwort zu Frage 2 beschriebenen Maßnahmenpakets. Dabei handelt es sich
um Investitionen in klimaschutzbezogene Forschung in den Bereichen
industrieller Prozessemissionen, Land- und Forstwirtschaft, Mobilität und
Finanzwirtschaft, die zuvor noch nicht gefördert wurden und entsprechend keine
Fortschreibung oder Neuausrichtung bestehender Programme darstellen, sondern
auf die Bedarfe des KSP 2050 ausgerichtet sind.
10. Warum ist in der Antwort des BMBF auf die Schriftliche Frage 998 des
Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 19/12120 nicht
mehr die Rede von einem „Innovationsprogramm Klimaschutz“, sondern
einem generellen „Maßnahmenpaket“, und ist mit der veränderten
Bezeichnung eine inhaltliche Neukonzipierung verbunden?
Wenn ja, was ist der Grund für diese Neukonzipierung, und welche
inhaltlichen Konsequenzen hat sie?
Das Innovationsprogramm Klimaschutz ist ein Bestandteil des umfassenden
Maßnahmenpakets, mit dem das BMBF zur Umsetzung des KSP 2050 beiträgt.
Alle im Innovationsprogramm Klimaschutz enthaltenen Maßnahmen wurden
seit Verabschiedung des KSP 2050 angepasst oder befinden sich in der
Konzeptionsphase. Auch die anderen Maßnahmen des umfassenden Pakets werden
inhaltlich darauf ausgerichtet, einen substantiellen Beitrag zu leisten, um bis
2050 weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen.
11. Warum sollen die Mittel des „Innovationsprogramms Klimaschutz“ im
Bereich „Landwirtschaft“ erst ab 2021 und in den Bereichen „Mobilität“
und „Finanzwirtschaft“ erst ab 2022 zur Verfügung stehen (vgl. Antwort
auf die Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Kai Gehring vom 25. Juni
2019, Plenarprotokoll 19/106)?
Ab wann sollen die Mittel in den anderen relevanten Sektoren hin zur
klimafreundlichen Transformation zur Verfügung gestellt werden?
Maßgeblich zur Bereitstellung von Mitteln sind die Haushaltsplanung und die
Vorbereitungszeit für Fördermaßnahmen und Forschungsprojekte.
Grundsätzlich muss für alle Fördermaßnahmen gleichermaßen von einem angemessenen
zeitlichen Vorlauf zur Konzeption, Abstimmung, Ausschreibung,
Antragstellung, Begutachtung und Bewilligung ausgegangen werden, bevor diese
tatsächlich haushaltswirksam werden. Im Jahr 2019 wurden bereits drei wichtige
Fördermaßnahmen des Innovationsprogramms Klimaschutz auf den Weg gebracht
(Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie
(KlimPro-Industrie), kommunale Modellprojekte und systemische Ansätze für
innovative Mobilitätskonzepte der Zukunft („MobilitätsWerkStadt 2025“ und
„MobilitätsZukunftsLabor 2050“)), die 2020 haushaltswirksam werden.
Weitere Maßnahmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft und
Mobilität sind in Vorbereitung, um die Maßnahmen so bald wie möglich
umsetzen zu können. Die genannten Zeithorizonte beziehen sich dabei auf die
Haushaltsjahre, die aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen für die
Umsetzung der Maßnahmen für einen Beginn im Sinne der Haushaltswirksamkeit
sinnvoll erscheinen.
12. Warum ist die Zusammenstellung bereits laufender
Forschungsförderprogramme unter einem „Innovationsprogramm Klimaschutz“ Gegenstand
eines regierungsinternen Abstimmungsprozesses (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 98 des Abgeordneten Kai
Gehring auf Bundestagsdrucksache 19/12120, obwohl die
Haushaltsmittel bereits bewilligt sind und die Programme bereits laufen?
Welche Ressorts sind Teil dieses Abstimmungsprozesses?
Beim Innovationsprogramm Klimaschutz handelt es sich weitgehend um neue
Forschungsförderprogramme. Gegenstand der Abstimmung mit anderen
Ressorts ist nicht die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, sondern die gemeinsame
Beratung mit fachlich betroffenen Ressorts über die sinnvolle inhaltliche
Ausrichtung von neuen Fördermaßnahmen.
13. Welchen Anteil machen die Ausgaben für Projekte zur Bekämpfung der
Klimakrise innerhalb der Hightech-Strategie der Bundesregierung im Jahr
2019 aus?
Wie hat sich dieses Verhältnis in den vergangenen fünf Jahren entwickelt,
und welcher Anteil ist für 2020 geplant?
Die Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung nach
Förderbereichen und Förderschwerpunkten finden sich öffentlich zugänglich
im Datenband des Bundesberichts Forschung und Innovation (BuFI) 2018 ab
S. 59 in Tabelle 5. Längere Zeitreihen sind im Datenportal des BMBF (
insbesondere Tabelle 1.1.5) verfügbar. Die Handlungsfelder und Maßnahmen der
HTS 2025 sind auf www.hightech-strategie.de dargestellt. Die in der HTS 2025
dargestellten Maßnahmen liegen in der Verantwortung der jeweils zuständigen
Ressorts und werden von diesen im Rahmen der geltenden Haushalts- und
Finanzplanungsansätze (einschließlich Stellen/Planstellen) finanziert.
Auswertbare Daten über den Haushalt 2019 hinaus sind deshalb noch nicht verfügbar.
14. Welchen Stellenwert werden – neben technischen – ökologische und
soziale Innovationen bei der Förderung klima- bzw. klimaschutzbezogener
Forschung einnehmen, und welches Verständnis von „sozialen und
ökologischen Innovationen“ liegt dem zugrunde?
Soziale oder gesellschaftliche Innovationen werden in Ergänzung zu
technologischen Innovationen als notwendige Voraussetzung für das Gelingen der
Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweise angesehen.
Dementsprechend werden z. B. im Rahmen der vom BMBF geförderten
sozialökologischen Forschung die komplexen Wechselwirkungen zwischen
ökologischen und gesellschaftlichen Systemen in den Blick genommen und die
Entwicklung ökologischer und sozialer Innovationen adressiert. In Anlehnung an
die HTS der Bundesregierung werden soziale Innovationen als „neue soziale
Praktiken und Organisationsmodelle, die darauf abzielen, für die
Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige und nachhaltige Lösungen zu finden“
definiert, während ökologische Innovationen solche Innovationen bezeichnen,
die positive ökologische, umweltfreundliche und -entlastende Wirkungen mit
sich bringen.
15. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf eine
eventuelle Anrechnung des ITER-Budgets auf die Klimaziele der Europäischen
Union (EU), und welchen Wortlaut hat sie als finale Position
diesbezüglich an die EU übermittelt?
Aus Sicht der Bundesregierung ist der International Thermonuclear
Experimental Reactor (ITER), wie die Fusionsforschung insgesamt, ein Projekt der
langfristig ausgerichteten, anwendungsorientierten Grundlagenforschung. Die
Erforschung der Fusionsenergiegewinnung hat das Ziel, eine nicht auf fossile
Brennstoffe angewiesene, verlässliche und wirtschaftliche Energiequelle zu
erschließen. Gleichwohl vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen zum
Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 die Position, abweichend vom
Kommissionsvorschlag (COM (2018) 445 final), der eine Klimarelevanz von
100 Prozent der ITER-Ausgaben vorsieht, im Beschlussvorschlag an den EU-
Rat dem ITER keine Klimarelevanz beizumessen, weil erst mit dem First
Plasma Ende 2025 der Betrieb des ITER beginnt. Nach erfolgreichem First Plasma
ist die Frage der Klimarelevanz des ITER neu zu bewerten, wenn es um den
Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 ff. geht.
16. Misst die Bundesregierung den von Bundesforschungsministerin Anja
Karliczek bei der Vorstellung des Lenkungskreises für die
Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan 2050 am 7. Juni 2019 genannten
Bereichen „CO2-Vermeidung“, „CO2-Nutzung“ und „CO2-Rückholung aus
der Atmosphäre“ die gleiche Rolle bei der Bewältigung der Klimakrise
bei oder werden ein oder zwei Bereiche prioritär verfolgt?
Wie verteilen sich die im aktuellen Haushalt des BMBF bereitgestellten
Forschungsmittel anteilig auf diese drei Bereiche (ggf. näherungsweise
Angabe)?
In der genannten Rede hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung
festgestellt, dass es wichtig ist, in Forschung und Entwicklung in allen drei
genannten Bereichen zu investieren. Für den aktuellen Haushalt des BMBF
verteilen sich die Mittel (Planzahlen) näherungsweise wie folgt:
• CO2-Vermeidung: ca. 145,6 Mio. Euro,
• CO2-Nutzung: ca. 22,6 Mio. Euro,
• CO2-Rückholung: ca. 0,4 Mio. Euro.
17. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung für eine
tiefenschärfere, regional und sektoral präzisere Prognostizierung der Folgen
der Klimakrise bei und sollen entsprechende Forschungsprogramme auch
durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel
finanziert werden?
Das BMBF misst der Regionalisierung von Klimawissen eine große Bedeutung
bei und unterstützt bereits seit drei Jahrzehnten Forschung, die zu immer
präziseren Projektionen und Prognosen führt. Auch aktuell und weiterhin gehört
dieser Forschungsbereich innerhalb des Rahmenprogramms FONA zu einer der
Prioritäten mit einer Reihe von Fördermaßnahmen. Beispielsweise unterstützt
das BMBF mit der neuen Fördermaßnahme „Regionale Informationen zum
Klimahandeln“ die Entwicklung verlässlicher und regional spezifischer „Climate
Services“. Ab 2020 werden in konkreten Modellregionen Informationstools
entwickelt, die die jeweils relevanten Daten und Angebote bündeln. Ergänzend
werden in einem Querschnittsprojekt regionale Klimamodelle weiterentwickelt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
18. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung zur
Anpassung an die Folgen der Klimakrise bei und sollen entsprechende
Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro
zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden?
Für eine fundierte, effiziente und effektive Anpassung sind Forschung und
Entwicklung in verschiedenen Bereichen und Disziplinen notwendig. Das BMBF
fördert bereits seit 15 Jahren Forschung zur Anpassung an den Klimawandel.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf regional und kommunal ausgerichteten
Projekten, in denen Anpassungsmaßnahmen in Zusammenarbeit zwischen
Forschung und Praxis entwickelt werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung zur
Klimakommunikation und der Entwicklung neuer Partizipations- und
Kommunikationsformate, wie beispielsweise Reallaboren bei, und sollen solche
Vorhaben durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher
Forschungsmittel finanziert werden?
Die Bundesregierung misst der Entwicklung neuer Partizipations- und
Kommunikationsformen, wie Reallaboren, eine wesentliche Rolle bei. Das gilt auch für
Maßnahmen, die im Kontext des KSP 2050 finanziert werden sollen.
Reallabore und andere Formate der transdisziplinären Zusammenarbeit sind aus Sicht
des BMBF gute Ansätze für praxis- und wirkungsorientierte Forschung. Das
BMBF fördert daher u. a. im Themenbereich „Klimaresilienz durch Handeln in
Stadt und Region“ und im Rahmen der Förderung der sozial-ökologischen
Forschung Projekte mit Reallabor-Ansätzen. Das BMWi etabliert im Rahmen des
7. Energieforschungsprogramms „Reallabore der Energiewende“ als neue
Programmsäule. Durch die Verzahnung von wissenschaftlichen und praktischen
Arbeiten entsteht fundiertes Wissen zur Wirkung von Anpassungsmaßnahmen
und deren Umsetzungsbedingungen. Gleichzeitig entfalten die Projekte vor Ort
eine unmittelbare Wirkung. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Verzahnung von
Klima- und Nachhaltigkeitsforschung bei, und sollen entsprechende
Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro
zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden?
Die Verzahnung von Klimaforschung und Nachhaltigkeitsforschung ist sachlich
geboten, da fast alle Nachhaltigkeitsprojekte auch Klimaaspekte berühren. Dies
wird auch in der Förderung der Bundesregierung strukturell seit langem
abgebildet, insbesondere im Rahmenprogramm FONA, das sich der Klima- und
Nachhaltigkeitsforschung auf integrierte Weise widmet. Ein besonderer
Finanzierungsanteil für die Verzahnung lässt sich dementsprechend nicht ausweisen.
21. Ist angesichts der angekündigten Stärkung der Klimaforschung auch für
die neue Agentur für Sprunginnovationen ein Schwerpunkt auf
Innovationen zur Bekämpfung der Klimakrise geplant?
Die zu gründende Agentur für Sprunginnovationen wird themenoffen arbeiten.
22. An welchen Sitzungen des sog. Klimakabinetts hat
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bisher teilgenommen, und welche Themen
wurden auf der jeweiligen Sitzung besprochen (bitte mit Angabe der Daten)?
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat an der Sitzung des
Kabinettausschusses Klimaschutz am 29. Mai 2019 teilgenommen, bei der erste
Entwürfe der Maßnahmenvorschläge der einzelnen Ressorts zur Umsetzung des
KSP 2050 präsentiert wurden.
23. An welchen Sitzungen des sog. Klimakabinetts hat
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bisher nicht teilgenommen und ist daraus zu
schlussfolgern, dass bei diesen Sitzungen Forschung, Innovation und
Bildung keine Rolle gespielt haben (bitte mit Angabe der Daten)?
24. Wer entscheidet, ob Bundesforschungsministerin Anja Karliczek an einer
Sitzung des sog. Klimakabinetts teilnimmt?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Zu der konstituierenden Sitzung am 10. April 2019 waren die ständigen
Mitglieder des Kabinettausschusses Klimaschutz eingeladen; auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9664 wird verwiesen.
In der Sitzung am 18. Juli 2019 wurde die Bundesministerin für Bildung und
Forschung durch Staatssekretär Christian Luft vertreten. Eine Schlussfolgerung
auf die in den Sitzungen behandelten Themen lässt sich daraus nicht ziehen.
25. Wie ist die Äußerung von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek zu
verstehen, wonach sie sich „im Klimakabinett (…) massiv dafür
einsetzen“ werde (dpa-Meldung vom 5. August 2019) die klima- und
klimaschutzbezogene Forschung finanziell zu stärken, obwohl sie kein
reguläres Mitglied des sog. Klimakabinetts ist und das sog. Klimakabinett keine
Haushaltsentscheidungen fällen kann (vgl. Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/9664)?
Das BMBF hat sich kontinuierlich dafür eingesetzt, die Bedeutung von
Forschung und Innovation im KSP 2050 stark zu verankern. Im Kabinettausschuss
Klimaschutz besteht Konsens, dass ohne bedeutende Investitionen in
Forschung und Entwicklung eine Treibhausgasneutralität ab 2050 nicht erreicht
werden kann. In diesem Sinne setzt sich die Bundesministerin für Bildung und
Forschung für zusätzliche Mittel für Forschung und Innovation ein. Ziel der
Bundesregierung insgesamt ist ein effizientes Gesamtpaket von
Klimaschutzmaßnahmen und dessen solide Finanzierung. Haushaltsentscheidungen werden
auf der Grundlage des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für ein
Haushaltsgesetz im parlamentarischen Verfahren getroffen.
26. Bis wann ist mit einer abschließenden Entscheidung über die
angekündigten Forschungsinvestitionen von 1,4 Mrd. Euro zu rechnen?
Wer wird diese Entscheidung fällen, und wann sollen die ersten Mittel
fließen?
Wie wird dabei ausgeschlossen, dass bereits bestehende, reguläre
Förderformate lediglich als klima- bzw. klimaschutzbezogen in ihrer
Bezeichnung umklassifiziert werden, um den Aufwuchs größer erscheinen zu
lassen als er tatsächlich ist?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 25 verwiesen.
27. Welches Mandat besitzt der Lenkungskreis für die
Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan 2050, und wie wird sichergestellt, dass die
Arbeitsergebnisse in die Politik der Bundesregierung einfließen werden,
bzw. inwiefern werden erste Ergebnisse des Lenkungskreises bereits im
derzeit laufenden Arbeitsprozess des sog. Klimakabinetts einfließen?
Der wissenschaftliche Lenkungskreis (LK) steuert die Arbeit der
Wissenschaftsplattform (WP). „Die Plattform wird für die Überprüfung und Fortschreibung
des Klimaschutzplans sowie die Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen
wissenschaftliche Expertisen und Bewertungen zu klimaschutzrelevanten
Themenstellungen erarbeiten und somit Orientierungs- und Entscheidungswissen
[…] generieren“ (KSP 2050, S. 84). Die WP soll also eine kontinuierliche
Begleitung und Überprüfung der Umsetzung des KSP 2050 durch die
Wissenschaft sicherstellen. Dazu soll die WP regelmäßig mit dem interministeriellen
Gremium zur Lenkung des KSP 2050 sowie dem Aktionsbündnis Klimaschutz
in Austausch treten. Der Lenkungskreis hat im Juni 2019 seine Arbeit
aufgenommen und es fließen noch keine Arbeitsergebnisse in den laufenden Prozess
des Kabinettausschusses Klimaschutz ein.
28. Wann ist das erste Treffen des Lenkungskreises für die
Wissenschaftsplattform angedacht, und in welcher Regelmäßigkeit wird dieser Kreis
zusammen kommen?
Ist der Lenkungskreis an die laufende Wahlperiode geknüpft oder wird er
darüber hinaus tätig sein und sind Bundesministerien im Lenkungskreis
vertreten, und wenn ja, welche?
Das erste Treffen des Lenkungskreises hat am 7. Juni 2019 stattgefunden. Es ist
vorgesehen, dass der Kreis in der Regel zwei Mal im Jahr zusammentritt. Die
Mitglieder werden für eine festgelegte Zeit berufen, unabhängig von
Wahlperioden. Das BMBF und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sind im LK in beratender Funktion ohne Stimmrecht
vertreten.
29. Welche Berichte, Stellungnahmen und vergleichbaren Veröffentlichungen
wird der Lenkungskreis nach derzeitiger Planung veröffentlichen, und
inwiefern werden diese Veröffentlichungen vor der Freigabe durch die
Bundesregierung geprüft und ggf. verändert (bitte mit Datumsangabe)?
Falls eine solche Veränderung erfolgt, inwiefern ist diese für Parlament
und Öffentlichkeit im Nachhinein nachvollziehbar?
Aufgabe der WP ist es, „wissenschaftliche Analysen zu Szenarien sowie zu
Wirksamkeit, Kosten, Folge- und Nebenwirkungen sowie ökonomischen und
sozialen Chancen und Risiken der eingeschlagenen Pfade und ergriffenen
strategischen Maßnahmen“ des Klimaschutzplans 2050 zu erstellen (KSP, S. 84).
Der Lenkungskreis hat noch keine detaillierte Arbeits- und
Veröffentlichungsplanung vorgenommen. Die WP nimmt ihr Mandat unabhängig wahr. Eine
Geschäftsordnung befindet sich in der Abstimmung.
30. Inwiefern ist der Lenkungskreis für die Wissenschaftsplattform zum
Klimaschutzplan 2050 an der weiteren Ausgestaltung der klima- und
klimaschutzbezogenen Forschungsförderung des BMBF, insbesondere
hinsichtlich der nun zusätzlich angekündigten Fördermittel beteiligt?
Die WP nimmt ihr Mandat unabhängig wahr. Der regelmäßige Austausch und
Empfehlungen zur Ausgestaltung der Förderung des BMBF im Bereich der
Klimaschutzforschung sind explizit gewünschte Beiträge der WP zur
Fortschreibung des KSP 2050 und seiner Maßnahmen sowie zur Sicherung einer
umfassenden Wissensbasis für ambitionierte Klimapolitik.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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