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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kriterien bei der Erfassung rechtsextremer Musikveranstaltungen
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1281129.08.2019
Kriterien bei der Erfassung rechtsextremer Musikveranstaltungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und
der Fraktion DIE LINKE.
Kriterien bei der Erfassung rechtsextremer Musikveranstaltungen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in seinem Jahresbericht 2018
eine deutlich niedrigere Anzahl rechtsextremer Musikveranstaltungen genannt
als die Bundesregierung bislang den Fragestellerinnen und Fragestellern
mitgeteilt hat. Während das BfV von 270 Musikveranstaltungen spricht (S. 63 des
Berichts), ergibt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf
Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE eine Gesamtzahl von 320. Diese Zahlen
übermittelte die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/8345 mit Datum
vom 13. März 2019.
Die Abgeordnete Ulla Jelpke erkundigte sich in der Schriftlichen Frage 26 nach
der Differenz zwischen beiden Angaben. In ihrer Antwort erläutert die
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/11757, es könnten sich
„Veränderungen durch Korrekturen und Nachmeldungen“ ergeben. Die Fragestellerinnen
und Fragesteller halten diese Erläuterung nicht für plausibel. Es ist ihnen wohl
bewusst, dass die einzelnen Angaben auf Quartalsanfragen nicht abschließend
sind, da seitens derVerfassungsschutzämter oder ggf. auch der Polizeibehörden
regelmäßig noch Nachmeldungen eintreffen. Dies kann aber lediglich erklären,
dass die Zahlen höher sind als zunächst angegeben. Beim BfV fallen sie nun
aber niedriger aus. Eine mögliche Erklärung hierfür wäre, dass zwischen März
2019 (Datum der Bundestagsdrucksache 19/8345, aus der die Zahlen von 320
Musikveranstaltungen hervorgeht) und Juni 2019 (Datum des BfV-Berichtes
mit der Zahl von 270) 50 zunächst als rechtsextrem gewertete
Musikveranstaltungen aus der Statistik herausgenommen worden sind. Eine andere Erklärung
wäre, dass der Verfassungsschutz das Problem des organisierten
Rechtsextremismus auch heute noch kleiner darstellt als es tatsächlich ist.
Auch in Hinblick auf das Jahr 2017 hat das BfV deutlich niedrigere Zahlen
gemeldet (259 gegenüber 296 in den Antworten auf Kleine Anfragen, vgl.
Bundestagsdrucksache 19/914 sowie Bundestagsdrucksache 19/2489). Die
Fragestellerinnen und Fragesteller verweisen darauf, dass die Bundestagsdrucksache
19/2489 das Datum vom 5. Juni 2018 trägt, so dass der Hinweis der
Bundesregierung in der erwähnten Antwort auf die Schriftliche Frage der
Abgeordneten Ulla Jelpke, das BfV führe „zu Beginn eines jeden Jahres“ gemeinsam mit
den Landesämtern die Abstimmung der Zahlen durch, als Erklärung für die
geringere Zahl nicht trägt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12811
19. Wahlperiode 29.08.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen den in den
genannten Bundestagsdrucksachen angegebenen Zahlen zu rechtsextremen
Musikveranstaltungen in den Jahren 2017 und 2018 und den vom
Verfassungsschutz veröffentlichten Zahlen zu den gleichen Zeiträumen?
2. Inwiefern bzw. in welchem Verhältnis stützt sich die Bundesregierung bei
der Beantwortung der Kleinen Anfragen auf Angaben der zuständigen
Polizeibehörden bzw. Informationen der Landeskriminalämter und des
Bundeskriminalamtes (BKA), und inwiefern stützt sie sich auf Informationen der
Landesämter bzw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz?
3. Nach welchen Kriterien erheben die Verfassungsschutzämter nach Kenntnis
der Bundesregierung die Zahlen zu rechtsextremen Musikveranstaltungen,
und inwiefern gibt es bei den zugrunde liegenden Kriterien Abweichungen
zu den Erhebungskriterien durch Polizeibehörden?
4. Welche Ergänzungen und Korrekturen in Bezug auf Einordnung und Anzahl
der Musikveranstaltungen hat es in Hinblick auf das Jahr 2017 gegeben, wer
hat diese vorgenommen, und inwiefern können diese Veränderungen die
unterschiedlichen Zahlenangaben erklären (bitte vollständig anführen)?
5. Welche Ergänzungen und Korrekturen in Bezug auf Einordnung und Anzahl
der Musikveranstaltungen hat es in Hinblick auf das Jahr 2018 gegeben, wer
hat diese vorgenommen, und inwiefern können diese Veränderungen die
unterschiedlichen Zahlenangaben erklären (bitte vollständig anführen)?
6. Sind Musikveranstaltungen aus dem Jahr 2017, die bei Beantwortung der
Kleinen Anfragen bis März dieses Jahres als rechtsextrem eingestuft worden
waren, heute nicht mehr als rechtsextrem eingestuft, und wenn ja, um
welche handelt es sich, wer hat zu jeweils welchem Zeitpunkt ihre
„Entpolitisierung“ entschieden, und aus welchen Gründen, und inwiefern ist dies mit ggf.
involvierten Polizeibehörden abgesprochen (bitte vollständig angeben)?
7. Sind Musikveranstaltungen aus dem Jahr 2018, die bei Beantwortung der
Kleinen Anfragen bis März dieses Jahres als rechtsextrem eingestuft worden
waren, heute nicht mehr als rechtsextrem eingestuft, und wenn ja, um
welche handelt es sich, wer hat zu jeweils welchem Zeitpunkt ihre
„Entpolitisierung“ entschieden, und aus welchen Gründen, und inwiefern ist dies mit ggf.
involvierten Polizeibehörden abgesprochen (bitte vollständig angeben)?
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
beschriebenen Problematik?
Berlin, den 14. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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