[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt,
Jörg Schneider, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12815 –
Sozio-ökonomische Situation von Alleinerziehenden in Brandenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Einkommenssituation von Familien
vom Februar 2018 stellt fest: „In den letzten 25 Jahren lagen die Einkommen
von Familien in Deutschland im Durchschnitt unter denen von Paaren ohne
Kinder. Dabei verschlechtert sich tendenziell mit jedem weiteren Kind die
Wohlstandsposition von Familien. Zudem sind Familien noch stärker von
Armut und Armutsrisiken betroffen als es bisher bekannt war. Die soziale
Ungleichheit in Deutschland ist damit größer als bislang angenommen.“ Die
Spreizung der Einkommen und eine ungünstige Verteilung von
Wohlstandspositionen betreffen in besonderem Maße Ein-Eltern-Haushalte. „Besonders
problematische Werte zeigen sich bei der Armutsrisikoquote von
Alleinerziehenden: Sie liegt nicht bei den bisher berichteten, schon sehr hohen über
40 Prozent, sondern mit der jetzt entwickelten Methodik bei 68 Prozent“ (vgl.
https://bit.ly/2RdMqIM).
Insbesondere der Personengruppe der Alleinerziehenden kommt eine familien-
und sozialpolitische Schlüsselrolle zu. Durch die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit sorgen Alleinerziehende aus eigenen Kräften für den
Familienunterhalt und stärken somit die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen
(vgl.
https://bit.ly/2j8XoTn).
Die Zahl der Alleinerziehendenhaushalte stieg bundesweit in den vergangenen
20 Jahren stetig an. In Brandenburg stieg die Zahl der
Alleinerziehendenhaushalte mit Kindern von 17,8 auf 23,1 Prozent. Damit liegt die
Alleinerziehendenquote in Brandenburg deutlich über dem Bundesschnitt von 18,9 Prozent
im Jahr 2017 (vgl.
https://bit.ly/2GEa9yz).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13187
19. Wahlperiode 13.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 12. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Alleinerziehenden in Brandenburg in den letzten zehn Jahren und im ersten
Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach
Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg angeben sowie
differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht,
Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?
Die angefragten Werte können, soweit verfügbar, den anhängenden
Tabellen 1.1 und 1.2 entnommen werden. Die Werte entstammen der jährlichen
Haushaltsbefragung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts. Die
angefragte regionale Aufschlüsselung dieser Stichprobendaten ist nicht möglich.
Wegen zu geringer Fallzahlen und damit einhergehender Unsicherheiten gibt
das Statistische Bundesamt keine nach Nationalitäten differenzierten Werte an,
so dass lediglich eine nach Männern und Frauen getrennte Darstellung erfolgt.
Die Erwerbsbeteiligung, die auf derselben Datengrundlage ermittelt wird, ist
ebenfalls ausgewiesen (vgl. Antwort zu Frage 4). Die Werte liegen bis
einschließlich 2018 vor.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden in Brandenburg in den letzten zehn Jahren
und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019
differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg
angeben sowie differenziert nach soziodemografischen Merkmalen:
Geschlecht, Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer,
Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland
ausweisen)?
Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die
Einkommensverteilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre
Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße
(50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der
Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr
volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen.
Daten auf Landesebene liegen nur auf Basis des Mikrozensus vor. Soweit der
Bundesregierung auf Basis von Daten des Amtes für Statistik Berlin-
Brandenburg Armutsrisikoquoten vorliegen, können diese der Anhangtabelle –
Tabelle 2 zu Frage 2 entnommen werden. Weiter nach sozio-demografischen
Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor. Es ist zu beachten, dass diese
hochgerechneten Zahlen auf der Auskunft von teils sehr wenigen Befragten
basieren, sodass die Werte mit hohen Unsicherheiten behaftet sind.
Unterschiede zu anderen Veröffentlichungen ergeben sich unter anderem aus
unterschiedlichen Abgrenzungen der in die Berechnungen einbezogenen Personen
und einer unterschiedlichen regionalen Referenz.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Armutsgefährdungsquote von Kindern in Alleinerziehendenhaushalten in Brandenburg in den
letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die
absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre
2010 bis 2019 für das Land Brandenburg angeben sowie differenziert nach
soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit: Deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?
Soweit der Bundesregierung auf Basis von Daten des Amtes für Statistik
Berlin-Brandenburg Armutsrisikoquoten vorliegen, können sie der
Anhangtabelle – Tabelle 3 zu Frage 3 entnommen werden. Auf die Hinweise in der
Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbsbeteiligung
von Alleinerziehenden in Brandenburg in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der
prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach
Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg angeben sowie
differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht,
Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger,
Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?
Die Anzahl der alleinerziehenden Erwerbspersonen sowie die Erwerbsquoten,
die sich als Anteile der alleinerziehenden Erwerbspersonen an allen
Alleinerziehenden ergeben, sind in den zu Frage 1 aufgeführten Tabellen 1.1 und 1.2
enthalten. Als relative Veränderungen der Erwerbsquoten sind die jährlichen
Differenzen in Prozentpunkten ausgewiesen. Die Werte liegen bis
einschließlich 2018 vor.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
erwerbstätigen Alleinerziehenden in Brandenburg, die Leistungen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) beziehen, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die
absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die
Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten
in Brandenburg angeben sowie differenziert nach soziodemografischen
Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland ausweisen)?
Nach der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch der Bundesagentur für Arbeit (BA) lag die Zahl der
alleinerziehenden erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)
im Jahresdurchschnitt 2018 in Brandenburg bei 6 364. Weitere Ergebnisse
können den Tabellen 4.1 bis 4.8 des Anhangs entnommen werden.
Für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da das Merkmal alleinerziehend im
Rahmen der Leistungsgewährung nicht erhoben wird.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nominalen und
realen Bruttoerwerbseinkommen (Median) von Alleinerziehenden in
Brandenburg in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019
differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben sowie
differenziert nach soziodemografischen Merkmalen: Geschlecht,
Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, sowie Staatsangehörigkeit: Deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus
einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen in dieser Abgrenzung keine Informationen vor.
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schuldensituation
bzw. Überschuldung von Alleinerziehenden in Brandenburg in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive
der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert
nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben sowie differenziert nach
soziodemografischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit: Deutsch,
Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem
Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Zur Überschuldung
von Alleinerziehenden wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13261 verwiesen.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Betreuungsquote von
Alleinerziehenden in Brandenburg in den letzten zehn Jahren entwickelt
(bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung
für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Landkreisen und kreisfreien
Städten angeben sowie differenziert nach soziodemografischen
Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: Deutsch, Ausländer, EU-
Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-
Asylherkunftsland ausweisen)?
Der Familienstatus wird in der amtlichen Statistik zur Kindertagesbetreuung
nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine Daten zu den
Betreuungsquoten von Alleinerziehenden in Brandenburg vor.
9. Welche Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Zusammenhang mit Alleinerziehenden in Brandenburg statistisch erhoben, und was
ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung?
Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben?
Wann, und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht?
Zum Mikrozensus als Grundlage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 20 und 21 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/12666 verwiesen. Neben dem Mikrozensus werden auch in anderen
Erhebungen zu privaten Haushalten wie der Einkommens- und
Verbrauchstichprobe, den laufenden Wirtschaftsrechnungen, EU-SILC, der Erhebung der
Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten (IKT-
Erhebung privater Haushalte) sowie in der Zeitverwendungserhebung privater
Haushalte Daten für Haushalte Alleinerziehender erhoben. Die
Rechtsgrundlagen sowie die Erhebungsmerkmale zu den jeweiligen Erhebungen sind den
jeweiligen Qualitätsberichten zu entnehmen, die beim Statistischen Bundesamt
online abrufbar sind:
www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberich
te/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/einfuehrung.html.
Drucksache 19/13187 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13187 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13187 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13187 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13187 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/13187 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]