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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwischenbilanz - Wirkung und Vollzug des Verpackungsgesetzes

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

17.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1281329.08.2019

Zwischenbilanz - Wirkung und Vollzug des Verpackungsgesetzes

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zwischenbilanz – Wirkung und Vollzug des Verpackungsgesetzes Im Jahr 2017 wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister gegründet, die seit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) am 1. Januar 2019 als beliehene Behörde agiert und Transparenz über die anfallenden Mengen an Verpackungsmüll und deren Entsorgung herstellen soll. Damit hat das Verpackungsgesetz einerseits eine Grundlage geschaffen, um das duale System zu stabilisieren. Trittbrettfahrer und Betrug mit den lizenzierten Verpackungsmengen hatten davor den Wettbewerb zwischen den Systembetreibern geprägt. Andererseits soll die Zentrale Stelle so einen besseren Vollzug der Produzentenverantwortung für Verpackungen ermöglichen. Allerdings zeigen die ersten Quartalszahlen und die Planmengen der dualen Systeme, dass, trotz der seit dem 1. Januar 2019 geltenden Registrierungspflicht für die Hersteller von Verpackungen, die tatsächlich lizenzierten Verpackungsmengen kaum steigen (www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/ einzelansicht/Artikel/mengen-im-dualen-system-nur-leicht-gestiegen.html). Aus Sicht der Fragesteller ist dies ein Indiz dafür, dass die Regelungen des Verpackungsgesetzes noch nicht wie erhofft greifen. Insgesamt setzt das Verpackungsgesetz nach Ansicht der Fragesteller nicht die notwendigen Impulse für hochwertiges Recycling und den Einstieg in eine echte Kreislaufwirtschaft mit geschlossenen Stoffkreisläufen. Das Verpackungsgesetz schafft beispielsweise keine wirksamen Anreize für den Einsatz von recycelten Kunststoffen in neuen Verpackungen. Auch die vermeintliche Ökologisierung der Lizenzentgelte für Verpackungen entsprechend dem § 21 VerpackG bleibt nach Ansicht der Fragesteller ohne echte Anreizwirkung für weniger umweltschädliche und für recyclingfreundlichere Verpackungen, solange die Ausgestaltung der Lizenzentgelte im Wettbewerb zwischen den einzelnen Systembetreibern stattfindet. Ansätze zur Vermeidung von Verpackungsabfall fehlen im Verpackungsgesetz komplett. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit Blick auf eine effektive Überwachung und einen wirksamen Vollzug der Produzentenverantwortung für Verpackungen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12813 19. Wahlperiode 29.08.2019  2. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der ZSVR mit Blick auf die Eindämmung der Unterbeteiligung der systembeteiligungspflichtigen Unternehmen am dualen System?  3. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der ZSVR mit Blick auf die Eindämmung der Unterfinanzierung der privatwirtschaftlich durch die dualen Systeme organisierten Entsorgung, Sortierung und des Recyclings von Leichtverpackungen (LVP)?  4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgestaltung der Lizenzentgelte entsprechend den Vorgaben des § 21 VerpackG durch die Systembetreiber, und wie beurteilt sie diese Ausgestaltung der Lizenzentgelte hinsichtlich ihrer ökologischen Lenkungswirkung?  5. Wie viele Unternehmen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bislang (Stand: 31. Juli 2018) bei der ZSVR registriert, und wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Registrierungszahlen seit dem Start des Online-Verpackungsregisters LUCID im September 2018 entwickelt (bitte Registrierungen pro Monat ausweisen)?  6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des Onlinehandels an den bereits im Verpackungsregister LUCID registrierten Unternehmen?  7. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligungsmenge für LVP in den ersten beiden Quartalen 2019, und wie haben sich die Beteiligungsmengen für Leichtverpackungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte jeweils Quartalszahlen und jährliche Gesamtbeteiligungsmenge angeben)?  8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die zu erwartende Entwicklung der Beteiligungsmenge für Leichtverpackungen im dritten und vierten Quartal 2019, und wenn ja, welche?  9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Gründen, dass die deutliche gestiegene Zahl der Unternehmen, die sich bei der ZSVR registriert haben, nicht zu einer wesentlichen Steigerung der Beteiligungsmenge für LVP geführt hat? 10. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in den Antworten zu den Fragen 7 bis 9 genannten Erkenntnissen, und inwieweit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Beteiligungsmenge von LVP zu steigern (bitte ausführlich begründen)? 11. Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um die Beteiligungsmenge von LVP zu erhöhen, sodass alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen auch tatsächlich lizenziert werden? 12. Welche Gesamtmenge an Verpackungen im Sinne des § 3 Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 VerpackG, die jährlich in Deutschland in Verkehr gebracht werden, ist nach Kenntnis der Bundesregierung systembeteiligungspflichtig, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der bereits registrierten und lizenzierten Verpackungen am Gesamtaufkommen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen? 13. Welche Anteile der systembeteiligungspflichtigen Gesamtmenge an Verpackungen im Sinne des § 3 Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 VerpackG werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich jeweils über den stationären Handel und den Onlinehandel in Deutschland in Verkehr gebracht (bitte jeweils in absoluten Zahlen und relativen Anteilen angeben)? 14. Wie hat sich die jährliche Menge an Verpackungen im Sinne des § 3 Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 VerpackG, die über den Onlinehandel in Verkehr gebracht wird, nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die lizenzierte Menge an systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die über den Onlinehandel in Deutschland in Verkehr gebracht sind, und wie hoch ist der Anteil der noch nicht lizenzierten Verpackungen aus dem Onlinehandel? 16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Beweggründe der ZSVR vor, den Katalog der beteiligungspflichtigen Verpackungen ausschließlich in deutscher Sprache anzubieten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung? 17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein in weiteren Sprachen, insbesondere auf Englisch, verfügbarer Katalog der beteiligungspflichtigen Verpackungen es im Ausland ansässigen Unternehmen erleichtern würde, ihren Verpflichtungen nachzukommen? Wenn nein, warum nicht? 18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Ambitionen der Zentralen Stelle vor, die Nutzerfreundlichkeit des Katalogs der beteiligungspflichtigen Verpackungen zu verbessern, insbesondere durch die Möglichkeit, Veränderungen im Katalog und neue Vorgaben digital nachvollziehen zu können? 19. Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein digital durchsuchbarer Katalog der beteiligungspflichtigen Verpackungen ein geeignetes Mittel ist, die Beteiligung der Unternehmen an der Lizenzierung zu erhöhen (bitte ausführlich begründen)? 20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit die in § 3 Absatz 14 VerpackG dargelegte enge Definition der systembeteiligungspflichtigen Unternehmen als „Hersteller“ zu Unterbeteiligungen führt? 21. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Definition der systembeteiligungspflichtigen Unternehmen zu ergänzen, sodass nicht nur „Hersteller“ im Wortsinn, sondern auch Importeure und Händler systembeteiligungspflichtige Unternehmen im Sinne des Gesetzes sind? 22. Inwieweit plant die Bundesregierung, die in § 26 Absatz 1 Nummer 23 VerpackG geregelte Einschränkung, wonach die Zentrale Stelle ausschließlich „auf Antrag“ über die Einordnung einer Verpackung als systembeteiligungspflichtig entscheiden kann, aufzuheben und der Zentralen Stelle die Kompetenz, den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen für allgemeinverbindlich erklären zu können, zuzuschreiben? 23. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen vor, die dazu geführt haben, dass laut Zentraler Stelle Unternehmen vielfach mangelhafte Vollständigkeitserklärungen abgegeben haben und in mindestens 1100 Fällen keine Vollständigkeitserklärungen abgegeben wurden (www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/einzelansicht/Artikel/ ueber-1000-ve-zu-wenig-zentrale-stelle-kuendigt-nachforschungen- an.html)? 24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, mit welchen Maßnahmen die ZSVR den Ursachen für die fehlerhafte und unvollständige Abgabe von Vollständigkeitserklärungen entgegenwirken und dem Ausbleiben von Vollständigkeitserklärungen begegnen möchte? 25. Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, in welchem Zeitrahmen der Vollzug, der von der ZSVR an die Vollzugsbehörden übergebenen 2000 Ordnungswidrigkeiten erfolgen soll (www.verpackungsregister.org/information-orientierung/ neuigkeitenpresse/aktuelles/detail-ansicht-newseintraege/news/zentrale- stelleverpackungsregister-zsvr-stellt-alle-weichen-zum-vollzug/)? 26. Welche konkreten Änderungen im VerpackG sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um das VerpackG an die Vorgaben des EU- Abfallpakets anzupassen, das am 4. Juli 2018 in Kraft getreten ist? 27. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, um die in der Antwort zu Frage 22 genannten Anpassungen des VerpackG vorzunehmen? 28. Welche konkreten Änderungen des VerpackG plant die Bundesregierung über die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hinaus, a) um die ZSVR bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, b) um die Abfallvermeidung zu stärken und das Aufkommen an Verpackungsabfall insgesamt zu senken, c) um die Lizenzentgelte nach ökologischen Kriterien (Materialverbrauch, Recyclingfähigkeit, Einsatz von Rezyklat) zu einer Ressourcenabgabe weiterzuentwickeln , d) um den Einsatz von Rezyklat aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen in neuen Kunststoffverpackungen zu fördern, e) um verbindliche Vorgaben zur Erreichung der im VerpackG festgeschriebenen Mehrwegquote von 70 Prozent zu schaffen? f) Falls die Bundesregierung keine weiteren Änderungen des VerpackG über die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hinaus plant, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Berlin, den 15. August 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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