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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zwischenbilanz - Wirkung und Vollzug des Verpackungsgesetzes
(insgesamt 28 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
17.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1281329.08.2019
Zwischenbilanz - Wirkung und Vollzug des Verpackungsgesetzes
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden),
Dr. Ingrid Nestle, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zwischenbilanz – Wirkung und Vollzug des Verpackungsgesetzes
Im Jahr 2017 wurde die Zentrale Stelle Verpackungsregister gegründet, die seit
dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) am 1. Januar 2019 als
beliehene Behörde agiert und Transparenz über die anfallenden Mengen an
Verpackungsmüll und deren Entsorgung herstellen soll. Damit hat das
Verpackungsgesetz einerseits eine Grundlage geschaffen, um das duale System zu
stabilisieren. Trittbrettfahrer und Betrug mit den lizenzierten
Verpackungsmengen hatten davor den Wettbewerb zwischen den Systembetreibern geprägt.
Andererseits soll die Zentrale Stelle so einen besseren Vollzug der
Produzentenverantwortung für Verpackungen ermöglichen.
Allerdings zeigen die ersten Quartalszahlen und die Planmengen der dualen
Systeme, dass, trotz der seit dem 1. Januar 2019 geltenden
Registrierungspflicht für die Hersteller von Verpackungen, die tatsächlich lizenzierten
Verpackungsmengen kaum steigen (www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/
einzelansicht/Artikel/mengen-im-dualen-system-nur-leicht-gestiegen.html).
Aus Sicht der Fragesteller ist dies ein Indiz dafür, dass die Regelungen des
Verpackungsgesetzes noch nicht wie erhofft greifen.
Insgesamt setzt das Verpackungsgesetz nach Ansicht der Fragesteller nicht die
notwendigen Impulse für hochwertiges Recycling und den Einstieg in eine
echte Kreislaufwirtschaft mit geschlossenen Stoffkreisläufen. Das
Verpackungsgesetz schafft beispielsweise keine wirksamen Anreize für den Einsatz von
recycelten Kunststoffen in neuen Verpackungen. Auch die vermeintliche
Ökologisierung der Lizenzentgelte für Verpackungen entsprechend dem § 21
VerpackG bleibt nach Ansicht der Fragesteller ohne echte Anreizwirkung für
weniger umweltschädliche und für recyclingfreundlichere Verpackungen,
solange die Ausgestaltung der Lizenzentgelte im Wettbewerb zwischen den
einzelnen Systembetreibern stattfindet. Ansätze zur Vermeidung von
Verpackungsabfall fehlen im Verpackungsgesetz komplett.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit Blick auf eine
effektive Überwachung und einen wirksamen Vollzug der
Produzentenverantwortung für Verpackungen?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12813
19. Wahlperiode 29.08.2019
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der
ZSVR mit Blick auf die Eindämmung der Unterbeteiligung der
systembeteiligungspflichtigen Unternehmen am dualen System?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der
ZSVR mit Blick auf die Eindämmung der Unterfinanzierung der
privatwirtschaftlich durch die dualen Systeme organisierten Entsorgung,
Sortierung und des Recyclings von Leichtverpackungen (LVP)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgestaltung der
Lizenzentgelte entsprechend den Vorgaben des § 21 VerpackG durch die
Systembetreiber, und wie beurteilt sie diese Ausgestaltung der
Lizenzentgelte hinsichtlich ihrer ökologischen Lenkungswirkung?
5. Wie viele Unternehmen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang (Stand: 31. Juli 2018) bei der ZSVR registriert, und wie haben sich
nach Kenntnis der Bundesregierung die Registrierungszahlen seit dem Start
des Online-Verpackungsregisters LUCID im September 2018 entwickelt
(bitte Registrierungen pro Monat ausweisen)?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des
Onlinehandels an den bereits im Verpackungsregister LUCID registrierten
Unternehmen?
7. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligungsmenge
für LVP in den ersten beiden Quartalen 2019, und wie haben sich die
Beteiligungsmengen für Leichtverpackungen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte jeweils
Quartalszahlen und jährliche Gesamtbeteiligungsmenge angeben)?
8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die zu erwartende Entwicklung
der Beteiligungsmenge für Leichtverpackungen im dritten und vierten
Quartal 2019, und wenn ja, welche?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Gründen, dass die
deutliche gestiegene Zahl der Unternehmen, die sich bei der ZSVR
registriert haben, nicht zu einer wesentlichen Steigerung der Beteiligungsmenge
für LVP geführt hat?
10. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
in den Antworten zu den Fragen 7 bis 9 genannten Erkenntnissen, und
inwieweit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Beteiligungsmenge von
LVP zu steigern (bitte ausführlich begründen)?
11. Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung
notwendig, um die Beteiligungsmenge von LVP zu erhöhen, sodass alle
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen auch tatsächlich lizenziert werden?
12. Welche Gesamtmenge an Verpackungen im Sinne des § 3 Absatz 1 i. V. m.
Anlage 1 VerpackG, die jährlich in Deutschland in Verkehr gebracht
werden, ist nach Kenntnis der Bundesregierung systembeteiligungspflichtig,
und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der bereits
registrierten und lizenzierten Verpackungen am Gesamtaufkommen
systembeteiligungspflichtiger Verpackungen?
13. Welche Anteile der systembeteiligungspflichtigen Gesamtmenge an
Verpackungen im Sinne des § 3 Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 VerpackG werden
nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich jeweils über den stationären
Handel und den Onlinehandel in Deutschland in Verkehr gebracht (bitte
jeweils in absoluten Zahlen und relativen Anteilen angeben)?
14. Wie hat sich die jährliche Menge an Verpackungen im Sinne des § 3
Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 VerpackG, die über den Onlinehandel in Verkehr
gebracht wird, nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt?
15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die lizenzierte Menge an
systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die über den Onlinehandel in
Deutschland in Verkehr gebracht sind, und wie hoch ist der Anteil der noch
nicht lizenzierten Verpackungen aus dem Onlinehandel?
16. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Beweggründe
der ZSVR vor, den Katalog der beteiligungspflichtigen Verpackungen
ausschließlich in deutscher Sprache anzubieten, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entscheidung?
17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein in weiteren Sprachen,
insbesondere auf Englisch, verfügbarer Katalog der beteiligungspflichtigen
Verpackungen es im Ausland ansässigen Unternehmen erleichtern würde,
ihren Verpflichtungen nachzukommen?
Wenn nein, warum nicht?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Ambitionen der
Zentralen Stelle vor, die Nutzerfreundlichkeit des Katalogs der
beteiligungspflichtigen Verpackungen zu verbessern, insbesondere durch die
Möglichkeit, Veränderungen im Katalog und neue Vorgaben digital
nachvollziehen zu können?
19. Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein digital
durchsuchbarer Katalog der beteiligungspflichtigen Verpackungen ein geeignetes
Mittel ist, die Beteiligung der Unternehmen an der Lizenzierung zu
erhöhen (bitte ausführlich begründen)?
20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, inwieweit die in § 3
Absatz 14 VerpackG dargelegte enge Definition der
systembeteiligungspflichtigen Unternehmen als „Hersteller“ zu Unterbeteiligungen führt?
21. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Definition der
systembeteiligungspflichtigen Unternehmen zu ergänzen, sodass nicht nur „Hersteller“
im Wortsinn, sondern auch Importeure und Händler
systembeteiligungspflichtige Unternehmen im Sinne des Gesetzes sind?
22. Inwieweit plant die Bundesregierung, die in § 26 Absatz 1 Nummer 23
VerpackG geregelte Einschränkung, wonach die Zentrale Stelle
ausschließlich „auf Antrag“ über die Einordnung einer Verpackung als
systembeteiligungspflichtig entscheiden kann, aufzuheben und der Zentralen Stelle die
Kompetenz, den Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen für
allgemeinverbindlich erklären zu können, zuzuschreiben?
23. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ursachen vor, die
dazu geführt haben, dass laut Zentraler Stelle Unternehmen vielfach
mangelhafte Vollständigkeitserklärungen abgegeben haben und in mindestens
1100 Fällen keine Vollständigkeitserklärungen abgegeben wurden
(www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/einzelansicht/Artikel/
ueber-1000-ve-zu-wenig-zentrale-stelle-kuendigt-nachforschungen-
an.html)?
24. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, mit
welchen Maßnahmen die ZSVR den Ursachen für die fehlerhafte und
unvollständige Abgabe von Vollständigkeitserklärungen entgegenwirken und dem
Ausbleiben von Vollständigkeitserklärungen begegnen möchte?
25. Inwiefern verfügt die Bundesregierung über Informationen darüber, in
welchem Zeitrahmen der Vollzug, der von der ZSVR an die Vollzugsbehörden
übergebenen 2000 Ordnungswidrigkeiten erfolgen soll
(www.verpackungsregister.org/information-orientierung/
neuigkeitenpresse/aktuelles/detail-ansicht-newseintraege/news/zentrale-
stelleverpackungsregister-zsvr-stellt-alle-weichen-zum-vollzug/)?
26. Welche konkreten Änderungen im VerpackG sind nach Ansicht der
Bundesregierung notwendig, um das VerpackG an die Vorgaben des EU-
Abfallpakets anzupassen, das am 4. Juli 2018 in Kraft getreten ist?
27. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, um die in der Antwort zu
Frage 22 genannten Anpassungen des VerpackG vorzunehmen?
28. Welche konkreten Änderungen des VerpackG plant die Bundesregierung
über die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hinaus,
a) um die ZSVR bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
b) um die Abfallvermeidung zu stärken und das Aufkommen an
Verpackungsabfall insgesamt zu senken,
c) um die Lizenzentgelte nach ökologischen Kriterien (Materialverbrauch,
Recyclingfähigkeit, Einsatz von Rezyklat) zu einer Ressourcenabgabe
weiterzuentwickeln ,
d) um den Einsatz von Rezyklat aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen in
neuen Kunststoffverpackungen zu fördern,
e) um verbindliche Vorgaben zur Erreichung der im VerpackG
festgeschriebenen Mehrwegquote von 70 Prozent zu schaffen?
f) Falls die Bundesregierung keine weiteren Änderungen des VerpackG
über die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben hinaus plant,
warum nicht (bitte ausführlich begründen)?
Berlin, den 15. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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