[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/12817 –
Rechtsgrundlage und Finanzierungssicherheit für die Weltraumforschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI),
Dieter Kempf, ist der Weltraum für das Industrieland Deutschland eine große
Chance. Der Raumfahrtsektor gilt als schnell wachsender und strategischer
Milliarden-Markt. In einem Interview wird der BDI-Präsident wie folgt zitiert:
„Raumfahrtanwendungen sind für die deutsche Industrie von zentraler
Bedeutung.“ Diese, so der Artikel weiter, „seien die Voraussetzung für
Zukunftstechnologien wie autonomes Fahren, Digitalisierung und Industrie 4.0.“ und
werden „damit zu einer kritischen Infrastruktur für das Industrieland
Deutschland“ (
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutschland-raumfahrt-mond-indust
rie-1.4454505).
Um das Land fit für den Zukunftsmarkt Weltraum zu machen, veröffentlichte
der BDI im Mai 2019 acht Handlungsempfehlungen. Diese beinhalten u.a. die
Schaffung eines investitionsfreundlichen Rechtsrahmens durch ein
Weltraumgesetz und die Erhöhung des nationalen Budgets für Raumfahrtausgaben
(Nationales Programm für Weltraum und Innovationen) von 285 Mio. Euro. Im
Vergleich dazu verfügte beispielsweise Frankreich im selben Zeitraum über
ein Budget von 726 Mio. Euro (
https://bdi.eu/publikation/news/zukunfts
markt-weltraum/).
Laut dem Luft- und Raumfahrtkoordinator der Bundesregierung, Thomas
Jarzombek, könnte ein Entwurf eines Weltraumgesetzes noch 2019 veröffentlicht
werden. Es soll vor allem die Frage der Haftung bei Aktivitäten im Weltraum
beinhalten und auch eigentumsrechtliche Fragen umfassen, aber auch die
private Nutzung von Ressourcen im All thematisieren (
https://de.reuters.com/
article/deutschland-raumfahrt-jarzombek-idDEKCN1P816T).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13613
19. Wahlperiode 26.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
19. September 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. In welcher konkreten Phase befindet sich der angekündigte
Gesetzentwurf für ein Weltraumgesetz, und wann ist mit einem diesbezüglichen
Gesetzentwurf zu rechen?
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung die Eckpunkte für ein nationales
Weltraumgesetz. Auf ihrer Grundlage soll noch 2019/2020 ein breit aufgestellter
Diskussionsprozess mit den Verbänden der Raumfahrtindustrie und mit der
Fachöffentlichkeit angestoßen werden. Es wird weiter angestrebt, einen
Diskussionsentwurf eines Weltraumgesetzes noch im Verlauf der zweiten Hälfte der
Legislaturperiode vorzulegen.
2. Welche konkreten Inhalte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
einem neuen Weltraumgesetz verankert sein, und welche konkreten Ziele
für die deutsche Industrie und Wirtschaft sollten mit diesem
Weltraumgesetz verfolgt werden?
Der Weltraumvertrag von 1967 verpflichtet Deutschland unter anderem dazu,
für nationale Tätigkeiten nicht staatlicher Rechtsträger im Weltraum
einschließlich seiner Himmelskörper eine Genehmigung und ständige Aufsicht
vorzusehen sowie Weltraumgegenstände zu registrieren. Damit soll einerseits
sichergestellt werden, dass die nicht staatlichen Weltraumaktivitäten nach Maßgabe der
Vorgaben des Weltraumvertrages erfolgen. Andererseits sollen
Sicherheitsrisiken, die bei zunehmenden privatwirtschaftlichen Weltraumaktivitäten zu
erwarten sind, adressiert und minimiert werden. Haftungsfragen
privatwirtschaftlicher Weltraumaktivitäten sollen rechtssicher geregelt werden, soweit diese im
Rahmen der UN-Weltraumverträge national regelungsbedürftig sind.
Angestrebt wird ein Basisgesetz, dass die Regulierung von nationalen nicht
staatlichen Weltraumaktivitäten auf einen völkerrechtlich und sachlich
notwendigen Umfang beschränken. Die Standortbedingungen werden dabei adäquat
weiterentwickelt.
3. Steht der konkrete Umfang der Regelungen bereits abschließend fest?
a) Falls nein, warum nicht?
b) Falls nein, wie bewertet die Bundesregierung die diesbezüglich in den
Vorbemerkungen erwähnte Äußerung des Luft- und
Raumfahrtkoordinators?
Der Koordinator für Luft- und Raumfahrt hat in dem in den Vorbemerkungen
erwähnten Interview bereits zum Ausdruck gebracht, dass die politischen
Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
schnellstmöglich umgesetzt werden sollen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Seit welchem Zeitpunkt befasst sich die Bundesregierung mit einem
Entwurf eines Weltraumgesetzes, und welche Behörden und/oder
Nichtregierungsorganisationen haben mitgearbeitet oder werden an einem
diesbezüglichen Entwurf mitarbeiten?
Die internen Vorarbeiten für das im Koalitionsvertrag dieser Legislaturperiode
vorgesehene Weltraumgesetz sind im Sommer 2018 aufgenommen worden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. In welcher Hinsicht wird sich der angekündigte Gesetzentwurf für ein
Weltraumgesetz auf die Konkretisierung von völkerrechtlichen
Genehmigungs-, Überwachungs- und Haftungsverpflichtungen beziehen, und
welche legistische Ausgestaltung werden diesen völkerrechtlichen
Regelungen im Gesetzentwurf zugrunde liegen (Antwort zu den Fragen 27 und 28
auf Bundestagsdrucksache 19/3745)?
Die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung der genannten völkerrechtlichen
Verpflichtungen wird derzeit intern vorbereitet und soll Gegenstand des breit
aufgestellten Diskussionsprozesses mit den Verbänden, der Industrie und der
Fachöffentlichkeit werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. In welcher Hinsicht bezieht sich der Gesetzentwurf auf den
Ressourcenabbau im Weltraum?
a) Sollen Privatpersonen und Unternehmen laut Gesetzentwurf Rohstoffe
aus dem All nutzen dürfen, und wofür?
b) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung dies vor dem
Rechtshintergrund des UN-Weltraumvertrages aus dem Jahr 1967 vereinen,
wonach Himmelskörper nicht unter die Hoheit eines Nationalstaats fallen
(
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internatrecht/
einzelfragen/weltraumrecht)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4, 6 und 9 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Weltraumbergbau und
Privatisierung der Rohstoffe im Weltall“ auf Bundestagsdrucksache 19/12385 verwiesen.
7. In welcher Form wird sich der Gesetzentwurf auf die Frage nach
ausreichender Investitions- und Rechtssicherheit für nichtstaatliche
Raumfahrtaktivitäten beziehen?
Mit der Bereitstellung eines klaren Rechtsrahmens für nicht staatliche
Weltraumaktivitäten, innerhalb dessen Unternehmen sich bewegen dürfen und der
Rechtssicherheit schafft, trägt die Bundesregierung zu mehr
Investitionssicherheit bei.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
8. In welcher Weise wird sich der Gesetzentwurf auf das Thema im All
gesammelter Daten beziehen, und wie wird diesbezüglich das Thema
Datenschutz berücksichtigt werden (
https://de.reuters.com/article/deutsch
land-raumfahrt-jarzombek-idDEKCN1P51EN)?
Fragen des Umgangs mit Satellitendaten sind bereits im Gesetz zum Schutz vor
Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das
Verbreiten von hochwertigen geregelt. Daher ist es nicht notwendig, den
Regelungsbereich in einem allgemeinen Weltraumgesetz aufzugreifen. Der Schutz
personenbezogener Daten bestimmt sich nach der Verordnung (EU) 2016/679 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG und den nationalen
Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder.
9. Ist aktuell eine Budgetmittelerhöhung für das Nationale Programm für
Weltraum und Innovationen geplant?
Der Entwurf des Bundeshaushalts 2020 und der Finanzplan sehen für das
Nationale Programm für Weltraum und Innovation ab 2020 einen Aufwuchs um
ca. 12 Mio. Euro auf insgesamt rund 297,2 Mio. Euro vor.
10. Hält die Bundesregierung eine mittelfristige Budgetmittelerhöhung für
erforderlich, und wenn ja, welche Budgetmittelerhöhung hält die
Bundesregierung in welchem zeitlichen Rahmen für erforderlich?
Faktoren zur Bestimmung des Mittelbedarfs sind u. a. die für Raumfahrt in
Deutschland aktuellen Bedarfe und notwendigen Technologieentwicklungen.
Weiterhin sind das Aufrechterhalten und der Ausbau von weltweiten
technologischen Spitzenpositionen ein Faktor. Um strategisch wichtige neue Themen
angehen zu können, ohne dabei ein strukturelles Defizit etwa in der
bestehenden Technologieförderung zu riskieren, ist die schrittweise mittelfristige und
signifikante Erhöhung des Nationalen Programms notwendig. Die Bedarfe
müssen sich in die Eckwerte des jeweiligen Bundeshaushalts und der
Finanzplanung einordnen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des BDI bezüglich
einer Budgetmittelerhöhung um rund 150 Prozent auf das Niveau
Frankreichs?
Andere Länder legen Wert auf ein besonders starkes nationales Programm und
setzen dies über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beiträgen des
nationalen Programms und der ESA um. In Deutschland war dieses Verhältnis 2019:
25 Prozent Nationales Programm (ca. 285 Mio. Euro), 75 Prozent ESA-
Programm. Eine Aufstockung der Mittel für das Nationale Programm um 150
Prozent erscheint ambitioniert.
12. Wurde die Anfang 2016 angekündigte Evaluierung des Nationalen
Programms für Weltraum und Innovation (
www.bmwi.de/Redaktion/DE/
Downloads/G/gemeinsame-erklaerung-branchendialog-luft-raum
fahrt.pdf?__blob=publicationFile&v=4) bereits durchgeführt?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist diese gekommen, und ist diese
Evaluierung öffentlich einsichtig?
b) Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Weltraumbergbau und Privatisierung der Rohstoffe
im Weltall“ auf Bundestagsdrucksache 19/12385 verwiesen.
13. Kann die Bundesregierung ausschließen, ihre aktuelle Einschätzung über
eine Budgetmittelerhöhung für das Nationale Programm für Weltraum
und Innovationen nach dieser Evaluierung zu überdenken?
Hinsichtlich der Faktoren für die Bestimmung des Mittelbedarfs im Nationalen
Programm für Weltraum und Innovation wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Ergebnisse der Evaluation, die der
Unterstützung der Erfolgskontrolle gemäß den Vorgaben des § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung dient, in die Bewertung des Mittelbedarfs mit
einfließen.
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ISSN 0722-8333]