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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Emissionen von Hochseekreuzfahrtschiffen
(insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
04.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1288430.08.2019
Emissionen von Hochseekreuzfahrtschiffen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Müller, Markus Tressel, Lisa Badum, Matthias Gastel,
Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Renate Künast,
Dr. Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Emissionen von Hochseekreuzfahrtschiffen
Die Kreuzschifffahrt ist eine weltweite Wachstumsbranche im Tourismussektor.
Schätzungen gehen von insgesamt 30 Mio. Passagieren weltweit im Jahr 2019
aus, das würde erneut die Zahlen des Vorjahres übertreffen. 2018 stammten
2,23 Mio. Passagiere aus Deutschland und 7,17 Mio. Passagiere aus Europa
(www.cliadeutschland.de/presse/CLIA-zieht-Bilanz-zum-
Kreuzfahrtmarkt-2018-146).
Angesichts dieser Entwicklungen, die auch mit einem stetigen Wachstum an
Schiffen, Schiffsgrößen und Touristenströmen in den Städten und bei Besuchen
von Sehenswürdigkeiten verbunden sind, nehmen auch die negativen Folgen
des Kreuzfahrttourismus zu. Neben überfüllten Städten und Häfen leiden die
Anwohnerinnen und Anwohner in Städten mit Kreuzfahrthäfen besonders unter
den Schiffsabgasen.
Die Belastungen der europäischen Hafenstädte durch Kreuzfahrtschiffsabgase
sind in einer aktuellen Studie der Organisation Transport and Environment
(T&E) untersucht worden. Dafür sind Daten europäischer Kreuzfahrtschiffe
und -häfen ausgewertet und Erkenntnisse zu gesundheits- und
klimaschädlichen Emissionen gesammelt worden. („One corporation to pollute them all“,
Juni 2019: www.transportenvironment.org/sites/te/files/publications/
One%20Corporation%20to%20Pollute%20Them%20All_English.pdf).
Innerhalb eines Jahres hätten der Studie zufolge die in europäischen Häfen
anlaufenden Kreuzfahrtschiffe ein Vielfaches der SOx-Emissionen der insgesamt
zugelassenen Autos ausgestoßen. Ähnliches gelte auch für andere
Schadstoffemissionen.
Nach Auffassung der Fragesteller ist es zwar anerkennenswert, dass inzwischen
für Schwefeloxide (SOx) strengere Grenzwerte unter anderem in den
europäischen Häfen, in Nord- und Ostsee (je 0,1 Prozent Schwefelgehalt im
Treibstoff) und ab 2020 in den meisten weiteren Gewässern (0,5 Prozent
Schwefelgehalt im Treibstoff) gelten. Es fehlen jedoch weiterhin Grenzwerte für die
ebenfalls gesundheitsschädlichen Abgase wie Stickoxide (NOx) und Partikel
(Ruß bzw. Feinstaub – PM).
Klimawirksame Emissionen wie CO2 sollen laut internationaler
Vereinbarungen bis 2050 in der gesamten Schifffahrt mindestens halbiert werden. Auch hier
müssen nach Auffassung der Fragesteller die bereits verabschiedeten
internationalen Ziele zügig mit konkreten Maßnahmen unterfüttert werden, insbesondere
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12884
19. Wahlperiode 30.08.2019
durch die Anwendung emissionsarmer oder emissionsneutraler
Antriebstechnologien.
Es steht nach Ansicht der Fragesteller zu befürchten, dass bei gleichbleibendem
Wachstum der Branche die bisherigen Maßnahmen zur Senkung von
Emissionen an Kreuzfahrtschiffen nicht ausreichen werden, um die Gesundheit der
Crew und Passagiere, aber auch der Anwohnerinnen und Anwohner in den
Hafenorten und das Klima zu schützen. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu
erörtern, welche Vorkehrungen zu treffen nötig sind, um eine saubere Luft in den
Küstengebieten und weniger negative Auswirkungen insgesamt auf die
Küstenstädte zu gewährleisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Entwicklung der Schiffsanläufe gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2018
a) Hamburg
b) Kiel
c) Rostock
d) Bremerhaven
e) Lübeck
f) Wismar
(bitte jeweils nach Jahren tabellarisch anführen) in den Kreuzfahrthäfen?
2. Welche Daten zu Emissionen aus der Seeschifffahrt liegen der
Bundesregierung in Bezug auf Schwefeloxide (SOx) vor, und zwar jeweils
tabellarisch für die Jahre 2015 bis 2018 in den Kreuzfahrthäfen
a) Hamburg
b) Kiel
c) Rostock
d) Bremerhaven
e) Lübeck
f) Wismar
(sofern nur jeweilige Gesamtemissionen pro Hafen ausgewiesen werden
können, bitte diese nennen; bitte jeweilige Messstellen nennen; bitte
tabellarisch aufführen)?
3. Welche Daten zu Emissionen aus der Seeschifffahrt liegen der
Bundesregierung in Bezug auf Stickoxide (NOx) vor, und zwar jeweils tabellarisch
für die Jahre 2015 bis 2018 in den Kreuzfahrthäfen
a) Hamburg
b) Kiel
c) Rostock
d) Bremerhaven
e) Lübeck
f) Wismar
(sofern nur jeweilige Gesamtemissionen pro Hafen ausgewiesen werden
können, bitte diese nennen; bitte jeweilige Messstellen nennen; bitte
tabellarisch aufführen)?
4. Welche Daten zu Emissionen aus der Seeschifffahrt liegen der
Bundesregierung in Bezug auf Feinstaub (PM) vor, und zwar jeweils tabellarisch
für die Jahre 2015 bis 2018 in den Kreuzfahrthäfen
a) Hamburg
b) Kiel
c) Rostock
d) Bremerhaven
e) Lübeck
f) Wismar
(sofern nur jeweilige Gesamtemissionen pro Hafen ausgewiesen werden
können, bitte diese nennen; bitte jeweilige Messstellen nennen; bitte
tabellarisch aufführen)?
5. Welchen Anteil an den Gesamtemissionen hat nach Kenntnis der
Bundesregierung die Kreuzschifffahrt und/oder Schifffahrt in den oben genannten
sechs Kreuzfahrthäfen jeweils an den in den Häfen dem Hafen
zuzurechnende Emissionen gemessenen Gesamtemissionen an SOx , NOx, und
Feinstaub?
6. Welche Auswirkungen haben die Emissionen in den oben genannten sechs
Kreuzfahrthäfen jeweils auf die Gesamtemissionen in den dort jeweils nahe
gelegenen Städten (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?
7.
a) Welche Menge an CO2-Emissionen ist aktuell durchschnittlich je Reise
mit einem Kreuzfahrtschiff mittlerer Größe pro Tag verbunden?
b) Welche Menge an CO2-Emissionen ist aktuell durchschnittlich je Reise
mit einem Kreuzfahrtschiff mittlerer Größe von einer Woche Dauer
nach Kenntnissen der Bundesregierung verbunden?
8. Ist der Bundesregierung die aktuelle Studie von T&E bekannt, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus den ersten vier der fünf Empfehlungen in
Bezug auf die zukünftige Verringerung von Emissionen jeweils
(www.transportenvironment.org/sites/te/files/publications/
One%20Corporation%20to%20Pollute%20Them%20All_English.pdf,
S. 15), und durch welche konkreten Maßnahmen wird sie die
Empfehlungen jeweils auf welchen politischen Ebenen bis voraussichtlich wann
umsetzen (bitte tabellarisch aufführen), bezüglich der
a) Herstellung eines sog. Level-Playing-Field zwischen Landstromnutzung
und bordeigenen Stromerzeugern bezüglich des Strompreises und ggf.
zur besseren Vergleichbarkeit die Anpassung nationaler
Strompreiselemente wie einer Strombesteuerung oder anderer staatlich erhobener
Aufschläge, z. B. EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz),
Netzentgelte, Stromsteuer in Deutschland (bitte möglichst
entsprechende aktuelle und geplante Initiativen in Deutschland bzw. auf EU-Ebene
nennen)?
b) Maßnahmen zum Erreichen eines Null-Emissionen-Ziels für Schiffe
während des Aufenthalts in den Häfen (jeweils aktuelle und geplante
Maßnahmen in deutschen sowie in europäischen Häfen nennen)?
c) Maßnahmen zur Erweiterung der Emissionssonderzonen in
europäischen Gewässern über die Nord- und Ostsee hinaus sowie einer
Absenkung des Schwefelgrenzwerts auf das Niveau für Treibstoffe im
Straßenverkehr (jeweils aktuelle und geplante Maßnahmen nennen)?
d) Maßnahmen zur weiteren deutlichen Senkung von NOx- und Feinstaub-
Emissionen (jeweils aktuelle und geplante Maßnahmen in deutschen
sowie in europäischen Häfen nennen)?
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der fünften
Empfehlung der Studie, wonach europäische Meeresgebiete zu einer Null-
Emissionen-Zone werden sollen?
a) Welche Maßnahmen vor allem in Hinblick auf die Schiffs- und
Motorentechnologie wären nach Kenntnis der Bundesregierung für eine
schrittweise Erreichung nötig?
b) Unter welchen Voraussetzungen wäre diese Empfehlung nach heutigen
Kenntnissen der Bundesregierung insgesamt umsetzbar?
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Methodik und
Ergebnissen der genannten Studie zu Emissionen aus der Kreuzschifffahrt
von T&E?
11.
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative, das Mittelmeer neben
der Nord- und Ostsee ebenfalls als Emissionssonderzone (ECA) mit
einem aktuell maximalen Schwefelgehalt von 0,1 Prozent in
Schiffstreibstoff auszuweisen?
b) In welchen Gremien wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell auf europäischer und internationaler Ebene diskutiert, und welche
Staaten, insbesondere Mittelmeeranrainer, unterstützen das Vorhaben
einer Emissionssonderzone Mittelmeer aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung?
c) Aus welchen Gründen unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung
welche Staaten, insbesondere Mittelmeeranrainer, das Vorhaben einer
Emissionssonderzone Mittelmeer aktuell nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht?
12.
a) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der vor kurzem bekannt
gegebenen Möglichkeit der Förderung von mobilen Bordstromanlagen
in den deutschen Häfen durch den Bund, und welche Rolle sollen
erneuerbare Energien dabei spielen?
b) Welche Mittel sind dafür insgesamt jeweils für die Jahre 2019, 2020 und
2021 vorgesehen, und welche Resonanz in Form von Förderanträgen
zeichnet sich nach Kenntnissen der Bundesregierung zum aktuellen
Zeitpunkt ab?
c) In welchen Häfen werden nach aktuellen Kenntnissen der
Bundesregierung durch den Bund geförderte mobile Bordstromanlagen durch
Kreuzfahrt- und/oder Fährschiffe genutzt bzw. planen eine solche
Nutzung bis wann?
d) Welche weiteren Fördermaßnahmen plant die Bundesregierung zur
besseren Akzeptanz von Landstromanlagen bis wann?
e) Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, ihr im aktuellen
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbartes Ziel, Häfen
flächendeckend mit Landstromanlagen auszustatten, umzusetzen (Antwort auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5513)?
13. Welche weiteren Maßnahmen zur Senkung von Schiffsemissionen während
des Aufenthalts in den Häfen fördert die Bundesregierung jeweils in
welcher Höhe (bitte tabellarisch aufführen)?
14. Welche weiteren Maßnahmen zur Senkung von Schiffsemissionen während
des Aufenthalts in den Häfen fördern nach Kenntnis der Bundesregierung
die Küstenländer jeweils durch welche Förderungen in jeweils welcher
Höhe (bitte tabellarisch aufführen)?
Berlin, den 12. August 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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