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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Technische Vorarbeiten am Europäischen Einlagensicherungssystem EDIS

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1288230.08.2019

Technische Vorarbeiten am Europäischen Einlagensicherungssystem EDIS

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Technische Vorarbeiten am Europäischen Einlagensicherungssystem EDIS In den Sitzungen der Eurogruppe und des ECOFIN-Rates am 13./14. Juni 2019 und 8./9. Juli 2019 standen die Vorbereitungen für das Europäische Einlagensicherungssystem EDIS auf der Tagesordnung. Die High Level Working Group (HLWG), die unterstützt von einer Expertengruppe unter Vorsitz von Staatssekretär Dr. Jörg Kukies die Vorarbeiten zu EDIS erledigen soll, stellte einen Bericht vor. In diesem heißt es, die HLWG berate über die Architektur der Bankenunion in einem „stabilen Zustand“, und welche Elemente, zusätzlich zu EDIS, dafür benötigt würden („The HLWG reflected on what the Banking Union in the steady state and the transition path towards the steady state should look like, i.e. what elements, in addition to EDIS, would be needed.“, Anhang 8 des Nachberichts vom 13./14. Juni 2019). Nach Ansicht der Fragesteller impliziert dies einerseits, dass • über EDIS in der HLWG nicht (mehr) ergebnisoffen diskutiert wird, und • im Gegensatz zum von der Bundesregierung genannten Ziel (technische Arbeiten zu einem Fahrplan für den Beginn politischer Verhandlungen über EDIS, siehe Bundestagsdrucksache 19/9946) die HLWG noch weitere Elemente außer EDIS zu einer vollendeten Bankenunion zählt. Die Position der Bundesregierung war bisher die, dass es erst nach einer signifikanten Reduzierung der Risiken in den Bankenbilanzen, namentlich der Reduzierung der Quote notleidender Kredite (non-performing loan – NPL), zu politischen Verhandlungen über EDIS, und damit über eine Risikoteilung, kommen kann. Die Europäische Kommission erklärte in den Sitzungen mehrfach, dass es nun ausreichend Risikoreduzierung gegeben habe; nun müsste Risikoteilung erfolgen. Laut Europäischer Zentralbank (EZB) ist die NPL-Quote im ersten Quartal 2019 (das letzte Quartal, für das die EZB Zahlen vorlegen kann) bei 3,67 Prozent im Euroraum (der Vierte Fortschrittsbericht spricht von 3,3 Prozent im dritten Quartal 2018 für alle EU-Banken). Mitgliedstaaten wie Griechenland (>40 Prozent), Zypern (>20 Prozent ) oder Portugal (>10 Prozent ) haben jedoch noch immer sehr hohe Quoten (www.bundesbank.de/ resource/blob/801976/7ed83f7b80cc27e845296ed918a8f283/mL/2019-07-12- statistik-bankenaufsicht-download.pdf). Gemäß dem Vierten Fortschrittsbericht über den Abbau notleidender Kredite (COM(2019) 278 final) beträgt die Sum- Deutscher Bundestag Drucksache 19/12882 19. Wahlperiode 30.08.2019 me notleidender Kredite 786 Mrd. Euro; ihr Anteil liegt weiterhin über dem Vorkrisenniveau, allerdings bei weiterhin rückläufigem Trend. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Stimmt die Bundesregierung grundsätzlich mit der Haltung der EU- Kommission überein, dass es nach erfolgter ausreichender Risikoreduktion zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einer Risikoteilung kommen müsse?  2. Stimmt die Bundesregierung mit der aktuellen Einschätzung der EU- Kommission überein, es habe inzwischen ausreichend Risikoreduktion im europäischen Bankensektor gegeben, um nunmehr eine Risikoteilung zu vereinbaren?  3. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Betrachtung des Anteils oder Volumens leistungsgestörter Kredite (NPLs, non performing loans) in den Bankbilanzen ein geeignetes Kriterium, um im Zusammenhang mit der Einführung von EDIS zu ermitteln, inwiefern eine ausreichende Risikoreduzierung erfolgt ist?  4. Wenn ja, a) soll aus Sicht der Bundesregierung für diese Zwecke die Entwicklung der NPL-Anteile bzw. NPL-Volumina bezogen auf die gesamte Bankenunion, getrennt nach Mitgliedstaaten oder getrennt nach Kreditinstituten betrachtet werden, b) welches Niveau an NPL-Quoten oder Volumina erachtet die Bundesregierung als ausreichend, um einer Risikoteilung im Bereich der Einlagensicherung grundsätzlich zuzustimmen, und c) wie rechtfertigt es sich aus Sicht der Bundesregierung, bei der Beurteilung der Risiken allein auf NPLs abzustellen und die vielen weiteren Bankrisiken (z. B. Konzentrationsrisiken aus Forderungen gegen Staaten, Zins-und Währungsrisiken oder operationelle Risiken) unberücksichtigt zu lassen?  5. Sofern die Bundesregierung über aktuellere Zahlen als die im Vierten Fortschrittsbericht veröffentlichten verfügt, wie hoch ist aktuell der Anteil der notleidenden Kredite am Gesamtbruttowert der Kredite und Rückstellungen sowie deren Gesamtvolumen a) in Deutschland, b) in den einzelnen Mitgliedstaaten der Eurozone, c) in den restlichen Mitgliedstaaten der EU? (bitte jeweils mit den Zahlen aus dem Vierten Fortschrittsbericht – Q3 2018 – sowie den Jahren 2017 und 2016 vergleichen).  6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Haltung der EZB, dass die Einführung sog. sicherer Anleihen („safe assets“) die internationale Rolle des Euro unterstützen könnten? Welche Anlageformen werden in diesem Zusammenhang (siehe ECOFIN- Nachbericht vom 8./9. Juli 2019) als „safe assets“ gewertet, und stimmt die Bundesregierung mit dieser Bewertung überein?  7. Wie schätzt die Bundesregierung die Fortschritte beim ECOFIN- Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite ein; insbesondere bei a) der Schaffung von Instrumenten, um dem Aufbau notleidender Kredite entgegenzuwirken, und b) der Verbesserung ineffizienter Insolvenzverfahren in einigen Mitgliedstaaten?  8. Setzt sich die Bundesregierung für die EU-weite Harmonisierung des Insolvenzrechts ein, und gibt es hierzu eine ressortabgestimmte Position, insbesondere vom Bundesministerium der Finanzen sowie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz?  9. Welche Mitgliedstaaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung die schnelle Einführung von EDIS, und welche Mitgliedstaaten verlangen im Gegensatz dazu weitere Bedingungen vor einer Einführung von EDIS? Gibt es Mitgliedstaaten der Bankenunion, die EDIS generell (also unabhängig von Zeitplan, konkreter Ausgestaltung und im Voraus zu erfüllenden Bedingungen) ablehnen? 10. Trifft es zu, dass die HLWG zu dem Entschluss gekommen ist, dass die Bankenunion nur mit EDIS in einen „stabilen Zustand“ zu bringen ist, und darüber hinaus für diesen Zustand noch weitere, zu diskutierende Elemente nötig werden könnten (siehe Zitat des Nachberichts in obiger Vorbemerkung der Fragesteller)? 11. Falls ja, aus welchen Gründen kam die HLWG zu diesem Entschluss, und wie hat sich der Vertreter der Bundesregierung in der HLWG in dieser Frage verhalten? 12. Was versteht die Bundesregierung unter einer Bankenunion in einem „stabilen Zustand“, und welche Elemente hält sie dafür für notwendig? 13. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass EDIS durch den Fehlanreiz der Belohnung von Risiko im Gegensatz zur von der HLWG angestrebten Stabilität des Bankensystems tatsächlich eher zu dessen Instabilität führen kann, oder kann sie diese Bedenken entkräften? 14. Kann eine wie auch immer gestaltete Risikoteilung zwischen den in den an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten bestehenden Einlagensicherungssystemen vor dem Hintergrund des Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 806/2014, nach dem die von einem Einlagensicherungssystem geschützten Einlagen stets von einem Bail-in ausgenommen sind, die Einleger im Anwendungsbereich dieser Verordnung (die vereinfacht ausgedrückt für alle systemrelevanten und/oder grenzüberschreitend tätigen Institute anwendbar ist) mithin immer im gesamten durch die Einlagensicherungssysteme garantierten Umfang vor Verlusten geschützt werden, nach Einschätzung der Bundesregierung überhaupt eine gesteigerte Systemstabilität bewirken, oder würde sich eine solche Risikoteilung im Wesentlichen auf eine finanzielle Umverteilung zwischen Einlagensicherungssystemen ohne nennenswerten Stabilitätsgewinn beschränken? 15. Vertritt die Bundesregierung innerhalb der Eurogruppe die Haltung, dass eine vergemeinschaftete Einlagensicherung in der Endstufe eine vollständige Verlustteilung vorsehen sollte oder bevorzugt sie rückzuzahlende Liquiditätshilfen? 16. Welche deutschen Vertreter entsendet die Bundesregierung in die Arbeitsgruppe zu EDIS der Eurogruppen-Arbeitsgruppe (EAG)? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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