[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler,
Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert,
Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms,
Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zur Bankenunion
Mit Urteil vom 30. Juli 2019 hat das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen
die Europäische Bankenunion zurückgewiesen (BVerfG, Az.: 2 BvR 1685/14,
2 BvR 2631/14). Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die
Europäische Union durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion, namentlich
zum Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism,
SSM) und zum Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution
Mechanism, SRM), bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge
zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten hat.
Bei einzelnen Vorgaben bzw. Hinweisen des Gerichts könnte sich nach Ansicht
der Fragensteller ein Klärungsbedarf zur sachgerechten Beachtung des Urteils
bei künftigen Verhandlungen zur Bankenunion ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Weise wird die Bundesregierung das oben genannte Urteil des
Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf dessen Auswirkungen auf
mögliche künftige Veränderungen der Europäischen Bankenunion auswerten?
2. Wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag hierüber unterrichten?
3. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung am besten sicherstellen, dass
entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, „im Ergebnis (…)
ein gewichtiger Teil der Aufgaben und Befugnisse im Bereich der
Bankenaufsicht (bei) den nationalen Aufsichtsbehörden (verbleibt)“ (BVerfG,
a. a. O., Rz. 171, 183 ff.)?
a) Wie ist insofern die Aussage des Präsidenten der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), „Rolle der BaFin innerhalb der
Bankenunion“ sei durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt
worden, zu verstehen (vgl. Gabor Steingart, Podcast vom 1. August 2019,
Interview mit Felix Hufeld,
www.gaborsteingart.com/der-podcast/)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12844
19. Wahlperiode 29.08.2019
b) Wie ist insofern die Aussage des BaFin-Präsidenten, dass „wesentliche
Teile der Aufsicht über die mittleren und kleineren Banken in
Deutschland als eine originäre und nicht nur eine abgeleitete Kompetenz der
nationalen Aufsichtsbehörde (…) verbleibt“, zu verstehen (vgl. Gabor
Steingart, Podcast, a. a. O.)?
4. Lässt sich aus Sicht der Bundesregierung nach heutigem Stand (weitgehend)
identifizieren, welche nationalen Aufgaben und Befugnissen diesen
„gewichtigen Teil“ bilden bzw. darstellen?
Wenn ja, welche Aufgaben und Befugnisse wären dies?
5. Leitet die Bundesregierung aus den Rz. 171, 183 ff. des in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Urteils des Bundesverfassungsgerichts
einen bestimmten Rahmen für künftige Verhandlungen zur Bankenunion auf
europäischer Ebene ab?
6. Welche Folgen zieht die Bundesregierung aus der Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichts, wonach die Errichtung einer mit Vollzugskompetenzen
ausgestatteten Agentur auf der Grundlage von Artikel 114 Absatz 1 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf die
Vermeidung und Beseitigung ansonsten unvermeidlicher Divergenzen im
Verwaltungsvollzug beschränkt sein müsse, die aufgrund der Besonderheiten
der Materie nicht hinnehmbar seien (BVerfG, a. a. O., Rz. 246)?
Welche Divergenzen im Verwaltungsvollzug wären aus Sicht der
Bundesregierung „nicht hinnehmbar“?
7. Leitet die Bundesregierung aus der Aussage des Bundesverfassungsgerichts,
wonach die Erhebung der Bankenabgabe und ihre Übertragung auf den
Fonds nicht auf der SRM-Verordnung, sondern auf Entscheidungen des
Bundestages beruhten, sich eine Berührung der haushaltspolitischen
Gesamtverantwortung des Bundestages jedoch nicht feststellen lasse,
bestimmte Folgen für eine etwaige europäische Einlagensicherung ab?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
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ISSN 0722-8333]