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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Handlungsspielräume von Beschäftigten in der digitalisierten Arbeitswelt
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
30.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1284729.08.2019
Handlungsspielräume von Beschäftigten in der digitalisierten Arbeitswelt
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Harald Weinberg, Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Handlungsspielräume von Beschäftigten in der digitalisierten Arbeitswelt
Über die Hälfte aller Beschäftigten arbeitete 2017 in flexiblen
Arbeitszeitmodellen. Flexible Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitsort gehen oft mit einer
höheren Belastung für Beschäftigte einher. Gerade bei Vertrauensarbeitszeit
wird tendenziell länger gearbeitet und es herrscht ein größerer Termin- und
Leistungsdruck als in festen Arbeitszeitmodellen. Auch mit Mobilität und
Ortsflexibilität steigt das Risiko für Arbeitsintensivierung, Stress und längere
Arbeitszeiten. Die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen. Die
gesundheitlichen Belastungen korrelieren jedoch mit der Höhe der
Qualifikation und dem Einkommen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10574).
Es gibt Hinweise, dass die negativen Effekte flexibler Arbeit durch einen
großen eigenen Handlungsspielraum und ein hohes Maß an Selbstbestimmung
abgeschwächt werden können. In der Veröffentlichung „Arbeitsschutz in der
Praxis: Psychische Arbeitsbelastung und Gesundheit“ der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales heißt es: „Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit eigene Entscheidungen treffen
können, z. B. selbst Arbeitsmittel und Arbeitsweise wählen oder wenigstens die
Reihenfolge der Aufgaben und Pausenintervalle bestimmen, sind nachweislich
motivierter und gesünder“. Auch laut dem „DGB-Index Gute Arbeit 2016“
(DGB = Deutscher Gewerkschaftsbund) gehen „Partizipationsmöglichkeiten
der Beschäftigten bei der Arbeitsgestaltung […] mit geringeren
Belastungsniveaus einher. Unter den Beschäftigten, die keinen Einfluss auf den Einsatz der
digitalen Technik an ihrem Arbeitsplatz haben, berichtet etwa jede/jeder Zweite
über das Gefühl des Ausgeliefertseins. Unter den Beschäftigten, die in sehr
hohem Maße Einfluss nehmen können, sind es hingegen nur halb so viele. Und
dort, wo Beschäftigte Einfluss auf die zu bewältigende Arbeitsmenge haben, ist
die Arbeitsintensität geringer ausgeprägt“.
Die Erwerbstätigenbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) und des Bundesinstituts für Berufsbildung hat das Ziel, den
Wandel der Arbeitswelt zu erfassen und zu beschreiben. Beschäftigte werden
dabei auch zu ihren Handlungsspielräumen bei der Arbeit befragt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12847
19. Wahlperiode 29.08.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie häufig können Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und
laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung ihre eigene Arbeit selbst planen
und einteilen, und wie hat sich diese Situation im Vergleich zu 2012 und
2006 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht,
Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf
und Stellung im Beruf differenzieren)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene
Belastung für die Beschäftigten?
2. Wie häufig haben Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und
laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung Einfluss auf die ihnen
zugewiesene Arbeitsmenge, und wie hat sich diese Situation im Vergleich zu 2012
und 2006 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht,
Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße,
Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene
Belastung für die Beschäftigten?
3. Wie häufig können Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und
laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung selbst darüber entscheiden, wann
sie Pause machen, und wie hat sich diese Situation im Vergleich zu 2012
und 2006 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht,
Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße,
Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene
Belastung für die Beschäftigten?
4. Wie häufig werden Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und
laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung nicht rechtzeitig über
einschneidende Entscheidungen, Veränderungen und Pläne für die Zukunft ihres
Betriebes informiert, und wie hat sich diese Situation im Vergleich zu 2012
und 2006 entwickelt (bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht,
Bundesland, höchstem Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße,
Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene
Belastung für die Beschäftigten?
5. Wie häufig erhalten Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung und
laut der BAuA-Erwerbstätigenbefragung nicht alle notwendigen
Informationen, um ihre Tätigkeit ordentlich ausführen zu können, und wie hat sich
diese Situation im Vergleich zu 2012 und 2006 entwickelt (bitte, soweit
möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem
Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf
differenzieren)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die damit verbundene
Belastung für die Beschäftigten?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit größere Handlungsspielräume
von Beschäftigten in einem Zusammenhang mit der persönlichen
Arbeitsbelastung stehen (bitte ausführen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich?
7. Auf Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde nach Kenntnis
Bundesregierung in der Veröffentlichung „Arbeitsschutz in der Praxis:
Psychische Arbeitsbelastung und Gesundheit“ der Gemeinsamen Deutschen
Arbeitsschutzstrategie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
geschlussfolgert, dass Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit eigene
Entscheidungen treffen können, z. B. selbst Arbeitsmittel und Arbeitsweise wählen
oder wenigstens die Reihenfolge der Aufgaben und Pausenintervalle
bestimmen, nachweislich motivierter und gesünder sind?
8. Welche Korrelationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung und laut
der BAuA-Repräsentativerhebung zur „Entwicklung einer empirischen
Basis zur Arbeitsfähigkeit und funktionellen Gesundheit“ zwischen
Handlungsspielräumen von Beschäftigten und einer depressiven Symptomatik
(bitte, soweit möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem
Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im
Beruf differenzieren)?
9. Welche Korrelationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung und laut
der BAuA-Repräsentativerhebung zur „Entwicklung einer empirischen
Basis zur Arbeitsfähigkeit und funktionellen Gesundheit“ zwischen
Handlungsspielräumen von Beschäftigten und Burnout (bitte, soweit möglich,
auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem Schulabschluss,
Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf differenzieren)?
10. Welche Korrelationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung und laut
der BAuA-Repräsentativerhebung zur „Entwicklung einer empirischen
Basis zur Arbeitsfähigkeit und funktionellen Gesundheit“ zwischen
Handlungsspielräumen und Erholungsfähigkeit von Beschäftigten (bitte, soweit
möglich, auch nach Alter, Geschlecht, Bundesland, höchstem
Schulabschluss, Wirtschaftszweig, Betriebsgröße, Beruf und Stellung im Beruf
differenzieren)?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Nutzung von Informations-
und Kommunikationstechnologien in einem Zusammenhang mit der
Möglichkeit von Beschäftigten stehen, ihre eigene Arbeit selbst zu planen und
einzuteilen (bitte ausführen)?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
13. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung diesbezüglich?
Berlin, den 16. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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