BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang von Amazon mit französischer Digitalsteuer - Auswirkungen auf Händler

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1283629.08.2019

Umgang von Amazon mit französischer Digitalsteuer - Auswirkungen auf Händler

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Umgang von Amazon mit französischer Digitalsteuer – Auswirkungen auf Händler Am 2. August 2019 meldete die französische Zeitung „Le Monde“ (www.lemonde.fr/economie/article/2019/08/02/amazon-fera-payer-la-taxe- gafa-a-ses-vendeurs-francais_5495698_3234.html), Amazon habe in einer E- Mail gegenüber den auf der französischen Amazon-Plattform ansässigen Händlern angekündigt, die Steuerbelastung durch die nationale Digitalsteuer im Wege einer Erhöhung der Provisionen von 3 Prozent an die Händler weiterzureichen. Der französische Staat erhebt eine nationale Digitalsteuer in Höhe von 3 Prozent des nationalen Umsatzes von Unternehmen, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro und in Frankreich von mehr als 25 Mio. Euro erzielen. Konkret fällt die Steuer auf Onlinewerbeerlöse an, den Verkauf von Nutzerdaten und die Verwendung von Nutzerdaten, mit denen Dritte in eine Geschäftsbeziehung gebracht werden. Laut „Le Monde“ soll die neue Preisliste am 1. Oktober 2019 in Kraft treten. Amazon habe diesen Schritt damit begründet, dass es im stark umkämpften, aber margenschwachen Einzelhandel nicht möglich sei, die Steuerlast selbst zu übernehmen. Amazon selbst sehe kleinere französische Unternehmen durch die nationale Digitalsteuer gegenüber Händlern, die auf anderen europäischen Amazon-Plattformen tätig sind, im Nachteil. Rakuten France, das die französische Handelsplattform PriceMinister betreibt, habe laut „Le Monde“ hingegen angekündigt, eine aus der Digitalsteuer folgenden Steuermehrbelastung nicht an die Händler oder Verbraucher weiterzugeben. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Sieht sich die Bundesregierung in ihrer wenngleich zwischenzeitlich nach Ansicht der Fragesteller schwankenden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ digitalsteuer-deutschland-eu-ratsvorsitz-1.4364004; www.handelsblatt.com/ Deutscher Bundestag Drucksache 19/12836 19. Wahlperiode 29.08.2019 politik/international/finanzminister-vor-macron-besuch-scholz-bremst- beieinfuehrung-der-digitalsteuer/23650220.html?ticket=ST-3067369- fahAnRjAlzanwWnRTCwY-ap6), zuletzt aber kritischen Haltung gegenüber einer umfassenderen Digitalsteuer nach dem Vorbild der Digital Service Tax (DST, Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, COM(2018) 148) bzw. in Gestalt der nationalen französischen Digitalsteuer durch die Abwälzung der Steuerlast auf die Händler durch Amazon bestätigt? 2. Inwiefern sieht die Bundesregierung das von Frankreich intendierte Ziel, durch eine Digitalsteuer letztlich vor allem die sogenannten GAFAs (Google, Apple, Facebook und Amazon) zu belasten, durch die Reaktion von Amazon bei ökonomischer Betrachtung als erfüllt an? 3. Inwiefern wird diese Abwälzung der Steuerlast auf Dritte nach Einschätzung der Bundesregierung bei den künftigen Diskussionen auf G7-Ebene über eine Mindestbesteuerung sowie Digitalsteuer eine Rolle spielen bzw. Berücksichtigung finden? 4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Rakuten France mit seinen Dienstleistungen über die Handelsplattform PriceMinister der französischen Digitalsteuer unterliegt bzw. unterliegen dürfte? 5. Strebt die Bundesregierung im Hinblick auf die bevorstehenden Diskussionen auf G7-Ebene zur Mindestbesteuerung und Digitalsteuer eine gemeinsame Positionierung mit Frankreich an? Wenn ja, sind zur Erarbeitung einer gemeinsamen Position deutschfranzösische Arbeitsgruppen eingerichtet worden, bzw. werden ggf. bereits bestehende Gremien hierfür genutzt? Wenn ja, welche Einheiten sind hiermit betraut? 6. Kann sich die Bundesregierung vorstellen, nationale Alleingänge in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft einzuschlagen, oder hält sie es für notwendig, eine international abgestimmte Lösung zu erreichen? 7. Plant die Bundesregierung die kurzfristige Einführung einer Digitalsteuer? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen